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Arbeitnehmer

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz

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Ohne Einzug ins Parlament

FW RP0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU RP ​13
SPD RP ​1125
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Die Tarifbindung wird gestärkt.
  2. Ein modernes Tariftreuegesetz wird geschaffen.
  3. Die Mitbestimmung wird gestärkt.
  4. Langjährig Beschäftigte erhalten bei Veränderungen ihrer Arbeitswelt intensive Unterstützung.
  5. Im Land sollen alle Mittel zur Förderung der Tarifbindung ausgeschöpft werden.
  6. Öffentliche Aufträge und Förderungen sollen grundsätzlich an Tariftreue geknüpft werden.
  7. Das Landestariftreuegesetz wird novelliert.
  8. Das Betriebsverfassungsrecht soll modernisiert werden.
  9. Mitbestimmung soll auch bei Ausgliederung und Standortverlagerung gelten.
  10. Betriebliche Zukunftsvereinbarungen sollen erzwingbar werden.
  11. Betriebsräte sollen digitale Rechte erhalten.
  12. Die Behinderung von Betriebsratsarbeit soll konsequent strafrechtlich verfolgt werden.
  13. Belegschaften ohne Betriebs- oder Personalrat werden beim Organisieren von Mitbestimmung unterstützt.
  14. Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie betriebliches Gesundheitsmanagement werden ständig weiterentwickelt.
  15. Die psychische Gesundheit der Beschäftigten rückt stärker in den Mittelpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  16. Das Kurzarbeitergeld soll flexibler ausgestaltet werden.
  17. Die Wirkung des Kurzarbeitergelds als nachhaltiges Beschäftigungsinstrument soll gestärkt werden.
  18. Ein 24-monatiges Krisenkurzarbeitergeld soll gesetzlich verankert werden.
  19. Europäische Bestrebungen für hochwertige, sichere und gerecht entlohnte Arbeit in allen Mitgliedstaaten werden unterstützt.
  20. Soziale Rechte in einer offenen, solidarischen Arbeitswelt sollen gestärkt werden.
  21. Beratungsstrukturen für entsandte und mobile Beschäftigte sollen bedarfsgerecht ausgebaut werden.
  22. Die Transformationsagentur Rheinland-Pfalz wird als zentrale Anlaufstelle für Beratung, Vernetzung und Förderung gestärkt, insbesondere beim Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt.
  23. Zur Organspende soll es gezielte und umfangreiche Aufklärung in Schulen, Betrieben, Verwaltungen und medizinischen Einrichtungen geben.
  24. Für die Gewinnung qualifizierten Personals werden faire Vergütung, sichere Arbeitsplätze, moderne Ausstattung und gute Zusatzleistungen angestrebt.
  25. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit soll in allen Branchen verwirklicht werden.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 9
AfD RP 223
Grüne RP ​311
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 3
Linke RP 1334
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich soll eingeführt werden.
  2. Für Arbeitsunterkünfte werden verbindliche Mindestanforderungen an Privatsphäre, Hygiene, Fläche und Sicherheit festgelegt.
  3. Krankenhäuser sollen kostendeckend arbeiten, gute Arbeitsbedingungen bieten und keine Dividenden erwirtschaften.
  4. Krankenhäuser werden unter demokratische Kontrolle von Land, Beschäftigten, Gewerkschaften und Patienten gestellt.
  5. Beschäftigte erhalten einen Erholungsausgleich für unterbesetzte Dienste.
  6. Springerpools und Bereitschaftsdienste werden eingerichtet, damit Beschäftigte nicht an freien Tagen einspringen müssen.
  7. Der Einsatz von ver.di und Pflege.Auf.Stand für flächendeckende Tarifverträge auch bei kirchlichen Trägern wird unterstützt.
  8. Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte werden im Kampf um mehr Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützt.
  9. Die Durchsetzung der Arbeitsschutzgesetze in den Betrieben wird unterstützt.
  10. Für alle Beschäftigten in der Weiterbildung wird ein Tarifvertrag geschaffen.
  11. Dauerhaft verlängerte Projektstellen, etwa in der Servicestelle der LAG Freiwilligendienste, werden in Planstellen umgewandelt.
  12. Der Bildungsurlaub wird für alle Arbeitnehmer zugänglicher gestaltet.
  13. Das Recht auf Bildungsurlaub gilt auch in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten.
  14. Wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Beschäftigte an Hochschulen erhalten dauerhafte und planbare Stellen.
  15. Öffentliche Aufträge von Land, Kommunen und ihren Unternehmen gehen nur an Anbieter, die die geltenden Tarifverträge vollständig anwenden.
  16. Landesförderungen, Investitionsbankprogramme und öffentliche Beteiligungen gehen nur an tarifgebundene Unternehmen oder solche mit verbindlichem Fahrplan zur Tarifbindung.
  17. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen wird erleichtert.
  18. Für Landesbeteiligungen gelten Tarifbindung und gute Mitbestimmung als Standard.
  19. Betriebe, die Betriebsratsarbeit behindern, werden von Vergaben ausgeschlossen.
  20. Eine personell gestärkte Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen die Behinderung von Betriebsräten wird eingerichtet.
  21. Pflichtige Gefährdungsbeurteilungen einschließlich psychischer Belastungen erfolgen unter verstärkter Landesaufsicht.
  22. Der 8. März wird gesetzlicher Feiertag in Rheinland-Pfalz.
  23. Der 8. Mai wird als Tag der Befreiung gesetzlicher Feiertag in Rheinland-Pfalz.
  24. Auf einen Sonntag fallende Feiertage werden am folgenden Werktag nachgeholt.
  25. Die Investitions- und Strukturbank fördert vorrangig sozial-ökologische Projekte, gemeinwohlgebundene Gründungen und betriebliche Mitbestimmung.
  26. Betriebsübernahmen durch Beschäftigte werden unterstützt.
  27. In allen Verkehrsunternehmen gelten Tarifbindung, Mitbestimmung und gute Arbeitsbedingungen.
  28. Wer Tariftreue verletzt, Klimaziele unterläuft oder Beschäftigte ausbeutet, erhält keine Fördermittel.
  29. Ein Landesvergesellschaftungsgesetz ermöglicht Beschäftigten, ihren Betrieb in eine Genossenschaft umzuwandeln.
  30. Militärstandorte werden gemeinsam mit der Bevölkerung in zivile Nutzung mit nachhaltigen Arbeitsplätzen umgewandelt.
  31. Eine sozial-ökologische Strategie schafft Arbeitsplätze, sichert Daseinsvorsorge und Lebensqualität in Stadt und Land.
  32. Ein Fördertopf für Sonderurlaubsansprüche zum Besuch von Gedenkstätten wie Hadamar wird eingerichtet.
  33. Projekte wie „Faire Mobilität“ für sichere und faire Arbeitsbedingungen von Saisonarbeiter*innen aus der EU werden ausgeweitet.
  34. Die Ausbeutung von Wanderarbeiter*innen etwa durch überhöhte Unterbringungsgebühren wird unterbunden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
FDP RP 1521
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Für Ausbildung, Studium und Berufseinstieg werden attraktive Rahmenbedingungen geschaffen.
  2. Unternehmern und Beschäftigten werden mehr unternehmerische und betriebliche Freiheiten ermöglicht.
  3. Die Innovationsförderung richtet sich gezielt auch an den industriellen Mittelstand und KMU.
  4. Die Verkehrsinfrastrukturen auf Straße, Schiene, Wasserwegen und in digitalen Systemen werden ertüchtigt und ausgebaut.
  5. Die Bildungsfreistellung soll flexibler werden und auch Teilzeitkräften und Selbstständigen offenstehen.
  6. Das Land soll durch Modellprojekte, Beratung und Gestaltung des Arbeitsschutzes eine moderne Arbeitswelt voranbringen.
  7. Jobsharing, mobile Arbeit und flexible Arbeitszeiten sollen überall ermöglicht werden, wo es sinnvoll ist, auch in kleinen Betrieben.
  8. Vertrauensarbeitszeit soll überall ermöglicht werden, wo sie sinnvoll ist.
  9. Der Quereinstieg ins Gastgewerbe wird erleichtert.
  10. Bessere Betreuung für Kinder und Pflegebedürftige sowie flexible Arbeitszeiten sollen den Wechsel in Vollzeit fördern.
  11. Automatisierung, Digitalisierung und künstliche Intelligenz sollen im Gastgewerbe Prozesse optimieren und Arbeitskräfte entlasten.
  12. Die europäische Richtlinie für flexible Arbeitszeitmodelle soll rechtssicher umgesetzt werden.
  13. Moderne Arbeitszeitmodelle sollen mehr Eigenverantwortung ermöglichen.
  14. Das präventive Arbeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt wird in eine Generalerlaubnis mit repressiver Verbotsmöglichkeit umgewandelt, sodass grundsätzlich jeder zunächst arbeiten darf.
  15. Abgestimmte Regeln sollen Wirtschaft, Arbeit und öffentliche Daseinsvorsorge über Grenzen hinweg erleichtern.
  16. Bürokratische Hürden für grenzüberschreitenden Warenverkehr, Arbeitsmobilität und die Anerkennung von Berufsabschlüssen sollen abgebaut werden.
  17. Transparente, abgestimmte Standards sollen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen bieten und Arbeitnehmern Mobilität erleichtern.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
BSW RP 1914
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag ​913
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 13
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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