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Kommunen

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 41327
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 7
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 9
Mehr Pflichten 4
AfD 4116
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 4
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 2
BSW 9714
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 8
SPD 171322
Mehr Geld 17
  1. Gewinne aus der Energieproduktion sollen vor Ort erzielt werden und Kommunen verpflichtend daran beteiligt werden.
  2. Der Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen wird reformiert.
  3. Regionale Zusammenschlüsse von Gemeinden erhalten jährliche Investitionspauschalen zur gemeinsamen Verwendung.
  4. Das „Ehrenamtsbudget für Kommunen“ wird ausgeweitet.
  5. Die Ausstattung der Jugendämter für die Betreuung unbegleiteter geflüchteter Kinder und Jugendlicher wird verbessert.
  6. Die Kommunen werden für die Aufgaben der Integration verlässlich ausgestattet.
  7. Die Integrationspauschalen für die Kommunen werden angepasst.
  8. Das Landesjugendamt und die kommunalen Jugendämter sollen genügend Personal für Jugendhilfeplanung, Betriebserlaubnisverfahren und Kinderschutz erhalten.
  9. Kommunen sollen verpflichtend von der Energieproduktion vor Ort profitieren.
  10. Die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden wird verbessert.
  11. Bei der Reform des kommunalen Finanzausgleichs werden Kommunen als Krankenhausträger auskömmlich ausgestattet.
  12. Kommunen werden stärker an den Einnahmen aus erneuerbaren Energien beteiligt.
  13. Für die Klimaanpassung in den Kommunen werden Fördermittel bereitgestellt.
  14. Für die Anpassung von Stadt und Land an Dürre, Starkregen und Hochwasser werden mehr finanzielle Mittel bereitgestellt.
  15. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, vor allem in den sächsischen Kommunen, werden verstärkt gefördert.
  16. Der kommunale Finanzausgleich wird so reformiert, dass alle Kommunen genügend Spielräume für echte Selbstverwaltung haben.
  17. Kommunen erhalten einen Vorwegabzug auf ihre investiven Schlüsselzuweisungen, um größere Investitionen ohne Kredite zu stemmen.
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 9
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 16
  1. Land, Kommunen und Krankenhausträger investieren gemeinsam weiter in die Krankenhäuser.
  2. Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Landespflegegesetz aufgestellt und umgesetzt.
  3. Eine parteiübergreifende Kommission von Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet zügig einen Reformvorschlag zur Schuldenbremse.
  4. Kommunen und Freistaat integrieren Menschen aktiv in den Arbeitsmarkt und nutzen dafür die Möglichkeiten des Bürgergeldes.
  5. Das sächsische Gleichstellungsgesetz soll künftig auch in den Kommunen gelten.
  6. Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung soll praktisch umgesetzt werden.
  7. Jede sächsische Stadt ab 20.000 Einwohnern soll mindestens zwei öffentliche Carsharing-Stellplätze bereitstellen.
  8. Neben Chemnitz, Leipzig und Dresden sollen weitere Kommunen Partnerschaften mit afrikanischen Städten eingehen.
  9. Eine parteiübergreifende Kommission von Bund, Ländern und Kommunen soll einen Vorschlag zur Schuldenbremse erarbeiten.
  10. Kommunale Ausländerbehörden sollen alle Ermessensspielräume für ein Bleiberecht bereits integrierter Menschen nutzen.
  11. Präventionsprogramme von Freistaat und Kommunen sollen dem Unsicherheitsgefühl entgegenwirken.
  12. Das Hausarztprogramm wird gestärkt und mit den Kommunen weiterentwickelt.
  13. Die Sicherheitskooperationen mit den sächsischen Kommunen werden ausgebaut.
  14. Polizei und kommunaler Vollzugsdienst sind gezielt an Schwerpunktorten präsent.
  15. Die öffentliche Verwaltung in Land und Kommunen baut ihr Datenangebot aus und stellt es durchgängig mit Programmierschnittstellen bereit.
  16. Hitzeschutz, klimatisierende Baustoffe, Dachbegrünung, hitzeresistente Fahrbahnen und Extremwettervorkehrungen werden zum Standard in allen Kommunen.
Grüne 212337
Mehr Geld 27
  1. Allen Kommunen wird verbindlich eine finanzielle Beteiligung an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in ihrer Nachbarschaft gesichert.
  2. Die kommunale Klimamillion wird als Klimabudget verstetigt.
  3. Die Mittel für das kommunale Klimabudget werden erhöht.
  4. Der Freistaat sichert den Kommunen eine ausreichende Ausstattung für die kommunale Wärmeplanung.
  5. Kommunen erhalten ausreichende finanzielle Spielräume und Anreize, um verstärkt in die Höhe zu bauen und versiegelte Flächen effizienter zu nutzen.
  6. Die Kommunen erhalten mehr finanzielle Mittel, um die Kosten für Unterbringung und Futter von Fund- und herrenlosen Tieren länger zu übernehmen.
  7. Die Kommunen erhalten für Wildtierauffangstationen höhere Landeszuweisungen.
  8. Die kommunalen Betreuungsbehörden werden gut ausgestattet.
  9. Die Bundesmittel der sozialen Wohnraumförderung werden vollständig an die Kommunen weitergereicht.
  10. Die Mittel der sozialen Wohnraumförderung werden nach Bedarf aufgestockt.
  11. Ortskerne im Innenbereich erhalten einen Fördervorrang.
  12. Kommunen erhalten finanzielle Anreize zur Wahrung von Mindeststandards ihrer Bibliotheken und Museen.
  13. Die Kommunen erhalten ausreichend Mittel für den öffentlichen Nahverkehr und die Mobilitätsgarantie.
  14. Die Bundesmittel für den öffentlichen Personennahverkehr werden vollständig an die Kommunen weitergeleitet und nicht mehr teilweise im Landeshaushalt zurückgehalten.
  15. Emissionsarme Busflotten werden weiter gefördert.
  16. Das Landesinvestitionsprogramm für E-Busse der Landkreise, Städte und kommunalen Verkehrsunternehmen wird aufgestockt.
  17. Die Förderung des kommunalen Radwegebaus wird aufgestockt und ausgeweitet.
  18. Fußwege werden über eine verbesserte Förderung der Städte und Gemeinden benutzungsfreundlich und sicher gestaltet.
  19. Die Kommunen werden finanziell so ausgestattet, dass sie Pflicht- und freiwillige Aufgaben der Daseinsvorsorge angemessen erfüllen können.
  20. Die Kommunen erhalten zusätzliche finanzielle Spielräume für freiwillige Aufgaben.
  21. Die Grundfinanzierung der Kommunen wird verbessert.
  22. Ökosystemare Dienstleistungen wie Naturschutz werden im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt.
  23. Mittel für Klimawandelanpassung werden strukturell in den kommunalen Finanzen verankert.
  24. Das kommunale Klimabudget wird aufgestockt.
  25. Das kommunale Klimabudget wird dauerhaft in das Finanzausgleichsgesetz überführt.
  26. Die Kommunen werden finanziell gut und bedarfsorientiert ausgestattet.
  27. Mehrbelastungen durch neue Pflichtaufgaben von Bund oder Land werden vollständig und ohne Zeitverzug ausgeglichen.
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 18
  1. Kommunen und Landkreise werden bei der Erstellung und Prüfung eigener Klimaschutzpläne angemessen unterstützt.
  2. Beratungsangebote und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch für Kommunen und Bürger beim Windenergieausbau werden gestärkt.
  3. Netzwerke sowie Informations- und Beratungsangebote zur Wärmewende für Bürger und Kommunen werden ausgebaut.
  4. Sächsische Kommunen wie Zittau, denen durch sinkendes Grundwasser Bodensenkungen drohen, werden unterstützt.
  5. In Sachsen wird ein anwendungsorientiertes Kompetenzzentrum für nachhaltiges Planen und Bauen mit Schwerpunkt auf Bauherrenberatung und Unterstützung der Kommunen eingerichtet.
  6. Kommunen werden stärker zur Innenentwicklung beraten, um Leerstand entgegenzuwirken und attraktive Ortskerne und Innenstädte zu schaffen.
  7. Die Zusammenarbeit von Akteuren aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen wird gefördert.
  8. Mit einem Programm „100 wilde Bäche“ werden kleinere Kommunen bei modellhaften Renaturierungsprojekten unterstützt.
  9. Die Kita-Kosten werden fair zwischen Land, Kommunen und Eltern verteilt.
  10. Kommunalverwaltungen erhalten Anreize, inklusiver zu werden.
  11. Die Kommunen erhalten bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zielgerichtete Unterstützung.
  12. Über die Digitalagentur werden Beratung und Unterstützung für die Kommunen beim Breitbandausbau angeboten.
  13. Die Kommunen werden bei der Fachkräftegewinnung für den Nahverkehr unterstützt.
  14. Kommunen werden dabei unterstützt, Bahnhöfe wieder zu Begegnungsstätten zu entwickeln.
  15. Ein Strategiedialog zur Zukunft der Mobilität mit Kommunen, Verbänden und Unternehmen der Mobilitätswirtschaft wird ins Leben gerufen.
  16. Der tatsächliche Finanzbedarf der sächsischen Kommunen wird ermittelt.
  17. Die gesetzlichen Grundlagen der Kommunalfinanzierung werden reformiert.
  18. Der Freistaat unterstützt Chemnitz als Kulturhauptstadt Europas 2025 kräftig.
Mehr Pflichten 21
  1. Sachsen erhält ein Klimaschutzgesetz, das Freistaat und Kommunen zu einem Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele verpflichtet.
  2. Kommunen und Freistaat sind in eigenen Liegenschaften Vorreiter beim Einsatz von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.
  3. Kommunen und Freistaat sind in eigenen Liegenschaften Vorreiter bei der energetischen Modernisierung und übertreffen frühzeitig bundesgesetzliche Mindeststandards.
  4. Welche Wärmequelle Wärmepumpen am effizientesten nutzen, wird nach den örtlichen Bedingungen in der kommunalen Wärmeplanung ermittelt.
  5. Neue Gewerbe- und Industriegebiete werden nur unter dem Vorbehalt einer optimalen Erschließung durch den ÖPNV ausgewiesen.
  6. Bei der Beleuchtung im öffentlichen Raum werden insektenfreundliches Licht und eine sparsame Lichtmenge genutzt.
  7. Kommunen werden für naturschutz- und gesundheitsfreundliche Beleuchtungsplanung sensibilisiert und die Erstellung von Grünordnungsplänen in Bebauungsplanverfahren wird forciert.
  8. Ein kommunales Bildungsmonitoring wird etabliert.
  9. Integration wird Pflichtaufgabe der Kommunen.
  10. Nach dem Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung erfolgt ein Transfer in eine kommunale, möglichst dezentrale Unterkunft.
  11. In allen Landkreisen, kreisfreien Städten und größeren Kommunen werden Migrantenbeiräte eingerichtet.
  12. Für die Jugendhilfe werden landesweit gültige Mindeststandards etabliert.
  13. Die Qualität der sächsischen Radwege wird gemeinsam mit den Kommunen weiter verbessert.
  14. Eine gute ÖPNV-Anbindung wird Voraussetzung für die Ausweisung neuer Gewerbegebiete.
  15. Der öffentliche Nahverkehr wird von einer freiwilligen kommunalen Leistung zu einer kommunalen Pflichtaufgabe.
  16. Gemeinsam mit Landkreisen, Städten und Gemeinden werden die investiven und baulichen Voraussetzungen für Sachsentakt und Mobilitätsgarantie geschaffen.
  17. Die Beteiligung von Jugendlichen wird in der Gemeindeordnung von einer Soll- zu einer Muss-Bestimmung.
  18. Das Transparenzgesetz wird auf die Kommunen und auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgeweitet.
  19. Resilienz mit Blick auf die Klimakrise wird in Stadtplanung, Gewässerschutz und Landwirtschaft ein stets zu beachtendes Kriterium.
  20. Eine sächsische Kommune soll Modellregion für die kontrollierte Abgabe von Cannabis werden.
  21. Durch Vereinbarungen mit den Gemeinden wird Wohnraum für Haftentlassene aus dem kommunalen Wohnungsbestand bereitgestellt.
Linke 371736
Mehr Geld 25
  1. Die Landesregierung soll den Kommunen die nötigen Mittel zur Verfügung stellen.
  2. Gemeinden und ihre Einwohner sollen am Gewinn künftiger Bergbauvorhaben finanziell beteiligt werden.
  3. Ein Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz soll Kommunen und Anwohner finanziell an Anlagen vor Ort beteiligen.
  4. Kommunen sollen bei der Umstellung der Wärmeversorgung finanziell unterstützt werden, damit Heizkosten bezahlbar bleiben.
  5. Ein Programm zur Wiederbegrünung und Renaturierung von Gemeindeflächen wird organisatorisch und finanziell unterstützt.
  6. Die Kommunen erhalten die nötigen Finanzmittel für Klimaschutz und Klimaanpassung.
  7. In möglichst allen Gemeinden, mindestens aber in jedem Landkreis, werden Klimaschutzmanager eingesetzt, die Gemeinden unterstützen und die Bevölkerung beraten.
  8. Die Kommunen werden ausreichend finanziert.
  9. Die Landeszuschüsse für kommunale Beschäftigungsprogramme und Sozialprojekte werden erhöht.
  10. Kommunen und Landkreise, die Krankenhäuser rekommunalisieren, sollen vom Freistaat über einen Rekommunalisierungsfonds von mindestens 100 Millionen Euro unterstützt werden.
  11. Der Freistaat soll die Träger der Eingliederungshilfe, insbesondere die Kommunen, bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stärker unterstützen.
  12. Die Jugendpauschale soll erhöht werden.
  13. Für die Quartiersentwicklung sollen passgenaue Förderinstrumente ohne hohe Eigenkapitalquoten und bürokratische Antragsverfahren geschaffen werden, etwa Regionalbudgets.
  14. Die Kommunen werden für die Pflichtaufgabe ÖPNV mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet.
  15. Der Freistaat erstattet den Kommunen die Aufwendungen für die Versorgung von Fund- und Verwahrtieren vollständig.
  16. Die Mittel für die kommunale Schuldnerberatung werden deutlich aufgestockt.
  17. Landkreise und Kommunen erhalten vom Freistaat für die ihnen zugewiesenen Aufgaben das nötige Geld.
  18. Die Kosten aller Verbesserungen im Kita-Bereich werden vollständig aus dem Landeshaushalt statt von den Kommunen getragen.
  19. Kommunen und Kulturräume werden so ausgestattet, dass sie die Kunst- und Kulturlandschaft erhalten können.
  20. Die Kommunen erhalten vom Freistaat Mittel für Bau und Unterhalt von Sportanlagen.
  21. Das Land unterstützt die Einrichtung barrierefreier Wahllokale finanziell.
  22. Kommunen und Kulturräume werden so ausgestattet, dass sie die Kulturlandschaft erhalten, weiterentwickeln und auskömmlich finanzieren können.
  23. Die finanzielle Ausstattung der Kommunen wird verbessert.
  24. Kulturraummittel werden dynamisiert und an Tariferhöhungen und Preissteigerungen angepasst.
  25. Das Land finanziert die kommunale Integrationsaufgabe.
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 12
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 35
  1. Der Einsatz von Glyphosat wird auf privaten, staatlichen, kommunalen und landwirtschaftlichen Flächen in Sachsen verboten.
  2. Kleingartenland und Kleingartenanlagen werden verpflichtend in die kommunale Bauleitplanung einbezogen.
  3. Bürgerbudgets ermöglichen den Menschen vor Ort, über kommunale Ausgaben mitzuentscheiden.
  4. Das Gleichstellungsgesetz gilt auch auf kommunaler Ebene.
  5. Das Sächsische Inklusionsgesetz gilt auch auf kommunaler Ebene.
  6. Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Initiativen erarbeiten gemeinsam lokale Strategien gegen Armut und für soziale Teilhabe.
  7. Alle sächsischen Kommunen werden bis 2030 klimaneutral.
  8. Kommunen erstellen verpflichtend Konzepte zur Verringerung des Energieverbrauchs.
  9. Kommunen führen eine ökologisch nachhaltige Haushaltsplanung ein.
  10. Die Geltung des Sächsischen Inklusionsgesetzes soll auf den kommunalen Bereich ausgeweitet werden.
  11. In allen Kommunen und Landkreisen sollen Seniorenvertretungen eingerichtet werden.
  12. In allen Kreisen und kreisfreien Städten sollen Altenhilfepläne und Pflegekoordinatoren etabliert werden.
  13. Kinder- und Jugendhilfe und Jugendarbeit nach §§ 11 bis 14 SGB VIII sollen als kommunale Pflichtaufgaben anerkannt und flächendeckend abgesichert werden.
  14. Die kommunale Jugendhilfeplanung soll fachlich begleitet und geprüft werden.
  15. Die kommunale Jugendhilfeplanung soll von den unter Beteiligung ermittelten Bedürfnissen junger Menschen ausgehen statt von der Kassenlage.
  16. Auf kommunaler Ebene wird eine verbindliche Hitzeplanung eingeführt.
  17. Auf kommunaler Ebene wird eine verbindliche Wärmeplanung eingeführt.
  18. Die Sicherstellung eines guten ÖPNV-Angebots wird Pflichtaufgabe der Kommunen.
  19. Die Kommunen kommen ihrer Verpflichtung nach, sich um Fund- und Verwahrtiere zu kümmern.
  20. Übernehmen Tierheime oder Tierschutzvereine die Versorgung von Fund- und Verwahrtieren für Kommunen, muss diese kostendeckend und fachgerecht erfolgen.
  21. Kommunale Beratungsstellen mit dem Auftrag ganzheitlicher Fürsorge für Drogenkonsumierende werden eingerichtet.
  22. Brandschutz wird eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe.
  23. Die Kommunen werden in die Lage versetzt, ausreichende Kapazitäten für die Lebensmittelkontrolle bereitzustellen.
  24. Barrierefreie Wahllokale in den Kommunen werden gesetzlich vorgeschrieben.
  25. Auf kommunaler Ebene werden flächendeckend hauptamtliche Inklusionsbeauftragte berufen.
  26. Kommunen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung werden in das Transparenzgesetz einbezogen.
  27. Das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus wird gemeinsam mit den Kommunen umgesetzt.
  28. Kinder und Jugendliche werden an allen sie betreffenden Entscheidungen wirksam beteiligt, insbesondere in kommunalen Gremien.
  29. In § 47a der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Kinder- und Jugendbeteiligung verpflichtend vorgeschrieben.
  30. Ungenutzte landeseigene und kommunale Liegenschaften werden umgewidmet und über Zwischennutzungsverträge kulturellen Initiativen überlassen.
  31. Errichtung und Unterhalt von Sportstätten ist Aufgabe kommunaler Sportpolitik.
  32. Bauleitplanungen berücksichtigen die Nutzung kommunaler Räume für Freizeit- und Erholungssport.
  33. Land und Kommunen bauen die digitale Infrastruktur nachhaltig aus.
  34. Ein Integrations- und Teilhabegesetz macht Integration zur verbindlichen kommunalen Aufgabe.
  35. Die bestehenden Städtepartnerschaften werden weiter ausgebaut.
FW 31024
Mehr Geld 16
  1. Die Kommunen erhalten mehr finanziellen Spielraum, indem der Wildwuchs bei Fördermitteln eingedämmt wird.
  2. Bürger und Kommunen werden am Gewinn von Energieerzeugungsanlagen angemessen beteiligt.
  3. Die Kommunen erhalten größere Handlungsfreiheiten und eine dafür angemessene finanzielle Ausstattung.
  4. Bund und Land bezahlen die Aufgaben, die sie auf die Kommunen übertragen (Konnexitätsprinzip).
  5. Der frei verwendbare Grundbetrag für Kommunen unter 5.000 Einwohnern wird deutlich erhöht.
  6. Die Mittel für die Dorferneuerung werden erhöht.
  7. Von den Steuern und Einnahmen im Freistaat verbleibt künftig ein deutlich größerer Teil bei Kommunen und Kreisen.
  8. Das Finanzausgleichsgesetz wird neu aufgestellt, um eine ausreichende kommunale Finanzausstattung zu gewährleisten.
  9. Die Kommunen erhalten eine ausreichende Finanzausstattung durch ein selbst verantwortetes Budget.
  10. Gemeinden mit wenigen Einwohnern erhalten mehr finanzielle Zuwendungen zur Steigerung ihrer Attraktivität.
  11. Die Einsparungen aus weniger Förderbürokratie werden an die Kommunen weitergegeben.
  12. Kommunen und Bürger vor Ort sollen an der Wertschöpfung der dezentralen Energieerzeugung teilhaben.
  13. Gemeinden sowie kleine und mittlere Städte sollen vorrangig mit Geld und Kapazitäten gestärkt werden.
  14. Die Kommunen erhalten eine ausreichende Finanzausstattung für Erhalt und Ausbau von Straßen, Radwegen, Gehwegen und Brücken.
  15. Die Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung für Infrastruktur, die ihre Handlungsfähigkeit im Krisenfall sichert.
  16. Ein Grundstücksfonds hilft finanzschwächeren Kommunen mit Bedarf an bezahlbarem Wohnraum beim Grundstückserwerb.
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 3
FDP 51022
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
Koalitionsvertrag 62242
Mehr Geld 21
  1. Kreisangehörige Kommunen werden beim Schulbau gleichwertig gefördert.
  2. Zusätzliche Mittel fördern Projekte des Community Policing zwischen Polizei, Kommunen und Gesellschaft.
  3. Die Kommunen erhalten eine grundlegend verbesserte Finanzausstattung.
  4. Das Konnexitätsprinzip gegenüber den Kommunen wird konsequent eingehalten.
  5. Die kommunale Finanzkraft muss dauerhaft gestärkt werden.
  6. Die Soziallasten der Landkreise und kreisfreien Städte werden überprüft und eine nachhaltige Finanzierungslösung entwickelt.
  7. Die kommunalen Haushalte werden finanziell entlastet.
  8. Zwischen Bund und Ländern samt Kommunen wird ein konsequentes Konnexitätsprinzip angestrebt.
  9. Kommunen werden rentable Photovoltaikprogramme auf ihren Liegenschaften ermöglicht.
  10. Das Land prüft ein kommunales Investitionsprogramm oder Bürgschaften, damit Leitungen, Netze und Energieerzeugungsanlagen zinsgünstig und langfristig finanziert werden können.
  11. Das Land fordert vom Bund auskömmliche Finanzmittel für die Kommunen.
  12. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei der Wärmeplanung.
  13. Ein Investitionsprogramm schafft Anreize, um Kommunen und Wohnungswirtschaft bei der Wärmewende zu entlasten.
  14. Kommunen erhalten die Möglichkeit, den ÖPNV über Drittnutzerfinanzierung mitzufinanzieren.
  15. Die Förderrichtlinie RegioPlan zur Unterstützung der Kommunen bei der Bauleitplanung für Gewerbe- und Industriegebiete wird fortgeführt.
  16. Die EU-geförderte nachhaltige integrierte und soziale Stadtentwicklung soll 2028 bis 2034 auf hohem Niveau fortgeführt werden.
  17. Die Städtebauförderung wird mit Bund und Kommunen fortgesetzt und die verfügbaren Mittel werden vollständig abgerufen.
  18. Die Förderung kommunaler Regionalkoordinatoren im Gesundheitswesen wird gestärkt.
  19. Regionalkoordinatoren erhalten ein eigenes, auch investiv nutzbares Budget.
  20. Die Pflegebudgets der Landkreise und kreisfreien Städte werden erhöht.
  21. Die Jugendpauschale wird demografiefest modernisiert und ermöglicht längere Förderzeiträume auch auf kommunaler Ebene.
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die kommunale Selbstverwaltung und Selbstverantwortung wird gestärkt.
  2. Die Kommunen werden regelmäßig und frühzeitig in Gesetzesvorhaben des Freistaats einbezogen.
  3. Die Entscheidungsspielräume der Kommunen werden erweitert.
  4. Zur Entlastung der Kommunen wird eine Reformkommission unter kommunaler Beteiligung eingesetzt.
  5. Die Ergebnisse der kommunalen Reformkommission fließen in ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung ein.
  6. Die Gemeindeordnung wird novelliert, damit Gemeinden mehr Ermessensspielräume erhalten.
  7. Kreis- und Gemeinderäte werden als Hauptorgane der Kommunen gestärkt.
  8. Über Beiräte, Beteiligungsformate sowie Rechtsstellung und Finanzierung von Fraktionen entscheiden die Kommunen selbst.
  9. Die Finanzbeziehungen zwischen Freistaat und Kommunen werden weiterentwickelt, um den Kommunen mehr Handlungsspielraum zu geben.
  10. Regionale Förderung wird unbürokratischer und stärker pauschaliert, damit Kommunen selbst über die Mittel entscheiden.
  11. Pauschale Zuweisungen an die Kommunen werden ausgeweitet und entsprechende Förderprogramme reduziert.
  12. Eine Ausweitung der Kommunalpauschalenverordnung auf weitere Förderbereiche wird geprüft.
  13. Kommunen erhalten die Möglichkeit, den ÖPNV über Drittnutzerfinanzierung mitzufinanzieren.
  14. Durch eine Änderung von § 89 der Gemeindeordnung wird Kommunen der strategische Grunderwerb erleichtert.
  15. Untere Denkmalschutzbehörden entscheiden in einzelnen Fallgruppen ohne verpflichtende Beteiligung des Landesamts für Denkmalpflege.
  16. Nach dem Subsidiaritätsprinzip werden Entscheidungen in den Regionen getroffen.
  17. Sozialpauschalen an Landkreise, kreisfreie Städte und weitere Akteure werden auch für Investitionen nutzbar.
  18. Die Gründung eines Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit der Europastadt Görlitz/Zgorzelec wird unterstützt.
Weniger Pflichten 8
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 11
Ohne klare Richtung 10
Mehr Pflichten 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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