Kommunen
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 41327
Mehr Geld 12
- Kommunen und freie Träger werden bei der Ausstattung der Kitas mit qualifiziertem Personal unterstützt und hochwertige Einrichtungen gefördert.
- Kommunen, Kita-Träger und Kindertagespflege werden durch Investitionsförderung unterstützt.
- Kommunen als Schulträger erhalten besonders im ländlichen Raum ausreichend Fördermittel für den Schulhausbau.
- Städte und Gemeinden erhalten Fördermittel, um leerstehende Wohnungen schneller zu modernisieren und zu sanieren.
- Die Förderrichtlinie Jugendpauschale wird weiterentwickelt, um örtliche Jugendhilfeangebote zu stabilisieren und auszubauen.
- Kommunale und vereinseigene Sportstätten im Leistungs- und Breitensport werden gefördert.
- Die Kommunen sollen eine auskömmliche Finanzausstattung erhalten.
- Der Bund soll bei Aufgabenübertragungen an Kommunen für deren Finanzierung aufkommen.
- Die Selbstständigkeit kleiner Kommunen soll auf solider Finanzbasis gestärkt werden.
- Ein Mehrbelastungsausgleich bei Aufgabenübertragung auf Kommunen soll wie in Sachsen im Grundgesetz verankert werden.
- Städtebauförderung und ländliche Entwicklung sollen attraktive, klimaangepasste Innenstädte und Dorfzentren ermöglichen.
- Neue Sonderlasten durch erneuten Rohstoffabbau sollen für die betroffenen Orte ausgeglichen werden.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Regionale Wirtschaft, Bürger und Gemeinden sollen angemessen am Ausbau lokaler Energien beteiligt werden.
- Kommunen erhalten mehr Freiheit bei der Verwendung von Fördermitteln.
- Die Selbstständigkeit kleiner Kommunen soll auf solider Finanzbasis gestärkt werden.
- Kommunen sollen im Einzelfall von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften abweichen dürfen.
- Kommunale Körperschaften sollen auf Antrag befristet von landesrechtlichen Vorgaben abweichen können.
- Bei den an die Landkreise übertragenen Weisungsaufgaben soll die kommunale Entscheidungskompetenz gestärkt werden.
- Über Schutzgebiete sollen örtliche Gemeinschaften und Landkreise entscheiden.
- Gemeinden und Landkreise sollen landschaftsprägende Elemente in Landschaftspflegekonzepten unter Schutz stellen können.
- Flächen des Freistaates sollen für kommunale Projekte an der deutsch-tschechischen Grenze bereitgestellt werden.
- Umweltschutz wird regional abgestimmt und in engem Austausch mit der kommunalen Ebene betrieben.
- Die rechtlichen Möglichkeiten für Kompensationen über kommunale Naturschutzfonds werden erweitert.
- Die Nationalparkverordnung Sächsische Schweiz soll in Abstimmung mit Landkreis und Kommunen novelliert werden.
Weniger Pflichten 7
- Vergabeverfahren werden möglichst unbürokratisch gestaltet, um Kommunen und Betriebe zu entlasten.
- Die Sportförderung wird mit vereinfachten Verfahren für Kommunen und Vereine neu justiert.
- Überregulierung und überzogene Standards für Kommunen sollen abgebaut werden.
- Kommunen erhalten mehr Freiheit bei der Verwendung von Fördermitteln.
- Kommunen sollen im Einzelfall von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften abweichen dürfen.
- Kommunale Körperschaften sollen auf Antrag befristet von landesrechtlichen Vorgaben abweichen können.
- Eine Rückübertragung kommunaler Pflichtaufgaben an Bund und Land im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung wird geprüft.
Bleibt wie bisher 4
- Das Projekt Allianz Sichere Sächsische Kommunen wird weiter unterstützt.
- Die Kommunen werden weiterhin beim Erhalt ihrer Straßen unterstützt.
- Das System des kommunalen Finanzausgleichs bleibt erhalten.
- Städte, Gemeinden und Landkreise sollen mit einer kooperativen Kulturpolitik unterstützt werden, bei Erhalt von Subsidiarität und staatlicher Förderung.
Ohne klare Richtung 9
- Eine angemessene kommunale Finanzausstattung nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz gilt als Kernaufgabe des Staates.
- Kreisfreie Städte und Landkreise werden bei gemeinsamen touristischen Leitbildern, Strukturen und deren Vermarktung unterstützt.
- Kommunen sollen bei baulichen Maßnahmen wie Beleuchtung zur Steigerung des Sicherheitsempfindens unterstützt werden.
- Kommunen werden bei der Integration unterstützt, besonders mit gestärkten Angeboten im ländlichen Raum.
- Kommunen werden bei niedrigschwelligen Angeboten gegen Vereinsamung, Altersdepression und Demenz unterstützt.
- Das Land soll verlässlicher Partner der Kommunen für eine zukunftsfeste Entwicklung der Regionen sein.
- Ausgleichszahlungen von Bund und Land an die Kommunen sollen angepasst werden.
- Gemeinden in ganz Sachsen sollen attraktiv sein.
- Das Sorbische Kommunalprogramm und das Servicebüro werden zur Unterstützung der Kommunen ausgebaut.
Mehr Pflichten 4
- Gemeinsam mit Tierheimen, Tierschutzvereinen und Kommunen sollen Lösungen zur künftigen Sicherung ihrer Arbeit erarbeitet werden.
- Die Wärmewende im Gebäudebereich wird etwa durch kommunale Wärme- und Kältepläne unterstützt.
- Kommunale Seniorenämter sollen Hilfen für Senioren bündeln und die Hemmschwelle für finanzielle Unterstützung senken.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Zukunftsplan Kultur aufgelegt.
AfD 4116
Mehr Geld 12
- Der Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege soll deutlich steigen, um die Kommunen zu entlasten.
- Der kommunale Anteil an den Kosten der Krippenplätze soll von knapp 67 auf höchstens 50 Prozent gedeckelt werden.
- Landeszuschüsse sollen Kommunen den Verzicht auf die Zweitwohnungssteuer für Jugendliche in Ausbildung ermöglichen.
- Ländliche Kommunen sollen eine ihren Aufgaben angemessene Finanzausstattung erhalten.
- Die kommunale Selbstverwaltung soll durch bessere Finanzkraft von Landkreisen und ländlichen Kommunen gestärkt werden.
- Die Finanzausstattung der Kommunen soll verbessert werden, damit sie eigenständig investieren können.
- Technologieoffene Förderprogramme für kommunale Fahrzeuge im ländlichen Raum sollen neu aufgelegt werden.
- Kommunen sollen beim Straßenbau und bei Park- und Halteflächen steuerlich entlastet werden.
- Die Kommunen sollen so ausgestattet werden, dass sie den finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre gewachsen sind.
- Länder und Kommunen sollen mit mehr Geld ausgestattet werden.
- Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen für ländliche Kommunen sollen erhöht werden.
- Der finanzielle Spielraum der Gemeinden soll so erweitert werden, dass die Grundsteuer abgeschafft werden kann.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Kommunen erhalten ein Mitspracherecht bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern.
- Ländliche Kommunen sollen größere Gestaltungsfreiräume erhalten.
- Kommunen sollen bei Förderverfahren nicht länger von Ministerialbürokratie und EU-Institutionen abhängig sein.
- Kommunale und nationale Aufträge sollen vorrangig an regionale bzw. nationale Anbieter vergeben werden können.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
BSW 9714
Mehr Geld 9
- Die Kommunen sollen eine auskömmliche, bedarfsorientierte Finanzierung erhalten, die regionale Unterschiede berücksichtigt.
- Den Kommunen sollen die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.
- Das Land soll die Mittel für die kommunale Pflegeplanung tragen.
- Die Kommunen sollen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes finanziell entlastet werden.
- Der Bund soll die Mehrkosten des Bundesteilhabegesetzes übernehmen.
- In Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Ämtern von Land und Kommunen soll mehr Personal eingesetzt werden.
- Die Kommunen sollen langfristig finanziell bei den freiwilligen Leistungen unterstützt werden, abgesichert als Soll-Planstellen.
- Die Kommunen sollen mit einem Rekommunalisierungsfonds beim Rückkauf wichtiger Einrichtungen der Daseinsvorsorge unterstützt werden.
- Ein unbürokratisches Förderprogramm für die Sanierung kleinerer Kreis- und Gemeindestraßen wird aufgelegt.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die kommunale Selbstverwaltung soll gestärkt werden.
- Die Kommunen sollen die Prioritäten ihrer Ausgaben künftig selbst festlegen dürfen, statt über Fördermittel gesteuert zu werden.
- Kommunen sollen umsetzen, was gebraucht wird, und nicht das, wofür gerade Fördermittel vorhanden sind.
- Kommunen und gemeinnützige Anbieter sollen in Gesundheit, Pflege und Wohnen Vorrang haben.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 8
- Projektförderung durch Land und Kommunen soll diskriminierungsfrei und ohne Verpflichtung auf politische Bekenntnisse erfolgen.
- Per Landesgesetz soll bei Stellenneubesetzungen im öffentlichen Dienst, in Verwaltung, Ministerien, Wissenschaft und Kultur eine Untergrenze von mindestens 50 Prozent ostdeutscher Bewerber bei gleicher Qualifikation gelten.
- Die Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, frühzeitig auf veränderten Pflegebedarf zu reagieren und Angebote vorzuhalten.
- Eine verpflichtende kommunale Pflegeplanung soll eingeführt werden.
- Eine kommunale Pflegeplanung soll verbindlich vorgeschrieben werden.
- Privatisierte Strukturen der Daseinsvorsorge wie Krankenhäuser, Wasser und Energie sollen wieder in kommunale Hand überführt werden.
- Die Daseinsvorsorge, insbesondere Wasser und Energie, soll rekommunalisiert werden.
- Land und Kreise schließen neue Vereinbarungen zur ÖPNV-Erschließung.
SPD 171322
Mehr Geld 17
- Gewinne aus der Energieproduktion sollen vor Ort erzielt werden und Kommunen verpflichtend daran beteiligt werden.
- Der Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen wird reformiert.
- Regionale Zusammenschlüsse von Gemeinden erhalten jährliche Investitionspauschalen zur gemeinsamen Verwendung.
- Das „Ehrenamtsbudget für Kommunen“ wird ausgeweitet.
- Die Ausstattung der Jugendämter für die Betreuung unbegleiteter geflüchteter Kinder und Jugendlicher wird verbessert.
- Die Kommunen werden für die Aufgaben der Integration verlässlich ausgestattet.
- Die Integrationspauschalen für die Kommunen werden angepasst.
- Das Landesjugendamt und die kommunalen Jugendämter sollen genügend Personal für Jugendhilfeplanung, Betriebserlaubnisverfahren und Kinderschutz erhalten.
- Kommunen sollen verpflichtend von der Energieproduktion vor Ort profitieren.
- Die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden wird verbessert.
- Bei der Reform des kommunalen Finanzausgleichs werden Kommunen als Krankenhausträger auskömmlich ausgestattet.
- Kommunen werden stärker an den Einnahmen aus erneuerbaren Energien beteiligt.
- Für die Klimaanpassung in den Kommunen werden Fördermittel bereitgestellt.
- Für die Anpassung von Stadt und Land an Dürre, Starkregen und Hochwasser werden mehr finanzielle Mittel bereitgestellt.
- Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, vor allem in den sächsischen Kommunen, werden verstärkt gefördert.
- Der kommunale Finanzausgleich wird so reformiert, dass alle Kommunen genügend Spielräume für echte Selbstverwaltung haben.
- Kommunen erhalten einen Vorwegabzug auf ihre investiven Schlüsselzuweisungen, um größere Investitionen ohne Kredite zu stemmen.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Nach dem Vorbild der LEADER-Förderung werden Investitionsverbünde von Gemeinden geschaffen.
- Regionale Zusammenschlüsse von Gemeinden erhalten jährliche Investitionspauschalen zur gemeinsamen Verwendung.
- Die kommunale Eigenverantwortung wird gestärkt.
- Städte und Gemeinden sollen mehr Ehrenamtliche direkt finanziell fördern können.
- Die Bereichsausnahme mit einfacher Vergabe im Rettungsdienst wird umgesetzt, um die Rettungsdienstleistung in kommunaler Entscheidung zu stärken.
- Kommunen sollen gesetzlich eine Pauschale für die Tageseinsatzbereitschaft der Feuerwehr zahlen dürfen.
- Der kommunale Finanzausgleich wird so reformiert, dass alle Kommunen genügend Spielräume für echte Selbstverwaltung haben.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
- Das Förderkonzept „Integrative Maßnahmen“ mit Förderung von interkulturellem Dialog, kommunaler Integrationsarbeit, Sprachkursen und Erstorientierungskursen wird fortgeführt.
- Die Zusammenarbeit der Gemeinden wird gefördert, damit kleine Dörfer ihre Eigenständigkeit erhalten können.
- Die Jugendpauschale wird demografiefest gestaltet.
- Die Investitionsförderung für den kommunalen Brandschutz wird verlässlich fortgesetzt.
Ohne klare Richtung 9
- Die Wärme- und Heizungswende wird sozial gerecht umgesetzt, Bürger und Kommunen erhalten angemessene Unterstützung.
- Kommunen und Energiegenossenschaften werden auf dem Weg zur Energieautarkie unterstützt.
- Der Finanzausgleich zwischen den Kommunen wird reformiert.
- Kommunen werden dabei unterstützt, dass sich mehr Menschen vor Ort einbringen.
- Die Förderung des „wegebund“ wird fortgesetzt, um Kommunen bei der Organisation des Rad- und Fußverkehrs zu stärken.
- Für die Kommunen werden Anreize zur Aufnahme Geflüchteter geschaffen.
- Kommunen sollen stärker zur Vorsorge angeregt werden, etwa zu Hitzeschutzkonzepten.
- Die Sächsische Energieagentur unterstützt die kommunale Wärmeplanung.
- Die kommunalen Aufgabenträger der Wasserwirtschaft werden unterstützt.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 16
- Land, Kommunen und Krankenhausträger investieren gemeinsam weiter in die Krankenhäuser.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Landespflegegesetz aufgestellt und umgesetzt.
- Eine parteiübergreifende Kommission von Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet zügig einen Reformvorschlag zur Schuldenbremse.
- Kommunen und Freistaat integrieren Menschen aktiv in den Arbeitsmarkt und nutzen dafür die Möglichkeiten des Bürgergeldes.
- Das sächsische Gleichstellungsgesetz soll künftig auch in den Kommunen gelten.
- Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung soll praktisch umgesetzt werden.
- Jede sächsische Stadt ab 20.000 Einwohnern soll mindestens zwei öffentliche Carsharing-Stellplätze bereitstellen.
- Neben Chemnitz, Leipzig und Dresden sollen weitere Kommunen Partnerschaften mit afrikanischen Städten eingehen.
- Eine parteiübergreifende Kommission von Bund, Ländern und Kommunen soll einen Vorschlag zur Schuldenbremse erarbeiten.
- Kommunale Ausländerbehörden sollen alle Ermessensspielräume für ein Bleiberecht bereits integrierter Menschen nutzen.
- Präventionsprogramme von Freistaat und Kommunen sollen dem Unsicherheitsgefühl entgegenwirken.
- Das Hausarztprogramm wird gestärkt und mit den Kommunen weiterentwickelt.
- Die Sicherheitskooperationen mit den sächsischen Kommunen werden ausgebaut.
- Polizei und kommunaler Vollzugsdienst sind gezielt an Schwerpunktorten präsent.
- Die öffentliche Verwaltung in Land und Kommunen baut ihr Datenangebot aus und stellt es durchgängig mit Programmierschnittstellen bereit.
- Hitzeschutz, klimatisierende Baustoffe, Dachbegrünung, hitzeresistente Fahrbahnen und Extremwettervorkehrungen werden zum Standard in allen Kommunen.
Grüne 212337
Mehr Geld 27
- Allen Kommunen wird verbindlich eine finanzielle Beteiligung an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in ihrer Nachbarschaft gesichert.
- Die kommunale Klimamillion wird als Klimabudget verstetigt.
- Die Mittel für das kommunale Klimabudget werden erhöht.
- Der Freistaat sichert den Kommunen eine ausreichende Ausstattung für die kommunale Wärmeplanung.
- Kommunen erhalten ausreichende finanzielle Spielräume und Anreize, um verstärkt in die Höhe zu bauen und versiegelte Flächen effizienter zu nutzen.
- Die Kommunen erhalten mehr finanzielle Mittel, um die Kosten für Unterbringung und Futter von Fund- und herrenlosen Tieren länger zu übernehmen.
- Die Kommunen erhalten für Wildtierauffangstationen höhere Landeszuweisungen.
- Die kommunalen Betreuungsbehörden werden gut ausgestattet.
- Die Bundesmittel der sozialen Wohnraumförderung werden vollständig an die Kommunen weitergereicht.
- Die Mittel der sozialen Wohnraumförderung werden nach Bedarf aufgestockt.
- Ortskerne im Innenbereich erhalten einen Fördervorrang.
- Kommunen erhalten finanzielle Anreize zur Wahrung von Mindeststandards ihrer Bibliotheken und Museen.
- Die Kommunen erhalten ausreichend Mittel für den öffentlichen Nahverkehr und die Mobilitätsgarantie.
- Die Bundesmittel für den öffentlichen Personennahverkehr werden vollständig an die Kommunen weitergeleitet und nicht mehr teilweise im Landeshaushalt zurückgehalten.
- Emissionsarme Busflotten werden weiter gefördert.
- Das Landesinvestitionsprogramm für E-Busse der Landkreise, Städte und kommunalen Verkehrsunternehmen wird aufgestockt.
- Die Förderung des kommunalen Radwegebaus wird aufgestockt und ausgeweitet.
- Fußwege werden über eine verbesserte Förderung der Städte und Gemeinden benutzungsfreundlich und sicher gestaltet.
- Die Kommunen werden finanziell so ausgestattet, dass sie Pflicht- und freiwillige Aufgaben der Daseinsvorsorge angemessen erfüllen können.
- Die Kommunen erhalten zusätzliche finanzielle Spielräume für freiwillige Aufgaben.
- Die Grundfinanzierung der Kommunen wird verbessert.
- Ökosystemare Dienstleistungen wie Naturschutz werden im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt.
- Mittel für Klimawandelanpassung werden strukturell in den kommunalen Finanzen verankert.
- Das kommunale Klimabudget wird aufgestockt.
- Das kommunale Klimabudget wird dauerhaft in das Finanzausgleichsgesetz überführt.
- Die Kommunen werden finanziell gut und bedarfsorientiert ausgestattet.
- Mehrbelastungen durch neue Pflichtaufgaben von Bund oder Land werden vollständig und ohne Zeitverzug ausgeglichen.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Die Landkreise werden in die Entwicklung regionaler Gesundheitsbedarfe einbezogen.
- Gesetzliche Änderungen ermöglichen den Kommunen neue Finanzierungsinstrumente für den ÖPNV.
- Eine gesetzliche Innovationsklausel, mit der Kommunen zur Steigerung der Wahlbeteiligung neue Ansätze wie die automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen umsetzen können, wird geprüft.
- Die Eigenständigkeit der Kommunen wird gesichert und ausgebaut.
- Die Rechte der kommunalen Gremien werden weiter gestärkt.
- Der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung wird gestärkt.
- Gemeindefusionen finden nur bei freiwilliger Entscheidung der beteiligten Gemeinden statt.
- Ortschaftsräte können auch für nicht eingemeindete Gebiete eingeführt werden.
- Stadtbezirksverfassungen mit direkt gewählten Stadtbezirksbeiräten werden auch für größere kreisangehörige Städte möglich.
- Stadtbezirksverfassungen mit direkt gewählten Stadtbezirksbeiräten sollen auch in größeren kreisangehörigen Städten möglich werden.
Bleibt wie bisher 5
- Kommunen und Bürger werden weiterhin bei der Lösung konkreter Zielkonflikte vor Ort unterstützt.
- Das Land unterstützt die Kommunen, besonders wachsende Städte, weiterhin beim Sanieren, Anpassen und Neubau von Schulen.
- Sanierung und Umnutzung leerstehender Gebäude in Kleinstädten und Dörfern werden weiter über Förderprogramme wie „Leader“, „Vitale Dorfkerne“ und „Jung kauft Alt“ ermöglicht.
- Ein weiterer Ausverkauf von Gemeindeeigentum wird abgelehnt.
- Das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus und seine Maßnahmen werden fortgeschrieben.
Ohne klare Richtung 18
- Kommunen und Landkreise werden bei der Erstellung und Prüfung eigener Klimaschutzpläne angemessen unterstützt.
- Beratungsangebote und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch für Kommunen und Bürger beim Windenergieausbau werden gestärkt.
- Netzwerke sowie Informations- und Beratungsangebote zur Wärmewende für Bürger und Kommunen werden ausgebaut.
- Sächsische Kommunen wie Zittau, denen durch sinkendes Grundwasser Bodensenkungen drohen, werden unterstützt.
- In Sachsen wird ein anwendungsorientiertes Kompetenzzentrum für nachhaltiges Planen und Bauen mit Schwerpunkt auf Bauherrenberatung und Unterstützung der Kommunen eingerichtet.
- Kommunen werden stärker zur Innenentwicklung beraten, um Leerstand entgegenzuwirken und attraktive Ortskerne und Innenstädte zu schaffen.
- Die Zusammenarbeit von Akteuren aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen wird gefördert.
- Mit einem Programm „100 wilde Bäche“ werden kleinere Kommunen bei modellhaften Renaturierungsprojekten unterstützt.
- Die Kita-Kosten werden fair zwischen Land, Kommunen und Eltern verteilt.
- Kommunalverwaltungen erhalten Anreize, inklusiver zu werden.
- Die Kommunen erhalten bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zielgerichtete Unterstützung.
- Über die Digitalagentur werden Beratung und Unterstützung für die Kommunen beim Breitbandausbau angeboten.
- Die Kommunen werden bei der Fachkräftegewinnung für den Nahverkehr unterstützt.
- Kommunen werden dabei unterstützt, Bahnhöfe wieder zu Begegnungsstätten zu entwickeln.
- Ein Strategiedialog zur Zukunft der Mobilität mit Kommunen, Verbänden und Unternehmen der Mobilitätswirtschaft wird ins Leben gerufen.
- Der tatsächliche Finanzbedarf der sächsischen Kommunen wird ermittelt.
- Die gesetzlichen Grundlagen der Kommunalfinanzierung werden reformiert.
- Der Freistaat unterstützt Chemnitz als Kulturhauptstadt Europas 2025 kräftig.
Mehr Pflichten 21
- Sachsen erhält ein Klimaschutzgesetz, das Freistaat und Kommunen zu einem Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele verpflichtet.
- Kommunen und Freistaat sind in eigenen Liegenschaften Vorreiter beim Einsatz von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.
- Kommunen und Freistaat sind in eigenen Liegenschaften Vorreiter bei der energetischen Modernisierung und übertreffen frühzeitig bundesgesetzliche Mindeststandards.
- Welche Wärmequelle Wärmepumpen am effizientesten nutzen, wird nach den örtlichen Bedingungen in der kommunalen Wärmeplanung ermittelt.
- Neue Gewerbe- und Industriegebiete werden nur unter dem Vorbehalt einer optimalen Erschließung durch den ÖPNV ausgewiesen.
- Bei der Beleuchtung im öffentlichen Raum werden insektenfreundliches Licht und eine sparsame Lichtmenge genutzt.
- Kommunen werden für naturschutz- und gesundheitsfreundliche Beleuchtungsplanung sensibilisiert und die Erstellung von Grünordnungsplänen in Bebauungsplanverfahren wird forciert.
- Ein kommunales Bildungsmonitoring wird etabliert.
- Integration wird Pflichtaufgabe der Kommunen.
- Nach dem Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung erfolgt ein Transfer in eine kommunale, möglichst dezentrale Unterkunft.
- In allen Landkreisen, kreisfreien Städten und größeren Kommunen werden Migrantenbeiräte eingerichtet.
- Für die Jugendhilfe werden landesweit gültige Mindeststandards etabliert.
- Die Qualität der sächsischen Radwege wird gemeinsam mit den Kommunen weiter verbessert.
- Eine gute ÖPNV-Anbindung wird Voraussetzung für die Ausweisung neuer Gewerbegebiete.
- Der öffentliche Nahverkehr wird von einer freiwilligen kommunalen Leistung zu einer kommunalen Pflichtaufgabe.
- Gemeinsam mit Landkreisen, Städten und Gemeinden werden die investiven und baulichen Voraussetzungen für Sachsentakt und Mobilitätsgarantie geschaffen.
- Die Beteiligung von Jugendlichen wird in der Gemeindeordnung von einer Soll- zu einer Muss-Bestimmung.
- Das Transparenzgesetz wird auf die Kommunen und auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgeweitet.
- Resilienz mit Blick auf die Klimakrise wird in Stadtplanung, Gewässerschutz und Landwirtschaft ein stets zu beachtendes Kriterium.
- Eine sächsische Kommune soll Modellregion für die kontrollierte Abgabe von Cannabis werden.
- Durch Vereinbarungen mit den Gemeinden wird Wohnraum für Haftentlassene aus dem kommunalen Wohnungsbestand bereitgestellt.
Linke 371736
Mehr Geld 25
- Die Landesregierung soll den Kommunen die nötigen Mittel zur Verfügung stellen.
- Gemeinden und ihre Einwohner sollen am Gewinn künftiger Bergbauvorhaben finanziell beteiligt werden.
- Ein Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz soll Kommunen und Anwohner finanziell an Anlagen vor Ort beteiligen.
- Kommunen sollen bei der Umstellung der Wärmeversorgung finanziell unterstützt werden, damit Heizkosten bezahlbar bleiben.
- Ein Programm zur Wiederbegrünung und Renaturierung von Gemeindeflächen wird organisatorisch und finanziell unterstützt.
- Die Kommunen erhalten die nötigen Finanzmittel für Klimaschutz und Klimaanpassung.
- In möglichst allen Gemeinden, mindestens aber in jedem Landkreis, werden Klimaschutzmanager eingesetzt, die Gemeinden unterstützen und die Bevölkerung beraten.
- Die Kommunen werden ausreichend finanziert.
- Die Landeszuschüsse für kommunale Beschäftigungsprogramme und Sozialprojekte werden erhöht.
- Kommunen und Landkreise, die Krankenhäuser rekommunalisieren, sollen vom Freistaat über einen Rekommunalisierungsfonds von mindestens 100 Millionen Euro unterstützt werden.
- Der Freistaat soll die Träger der Eingliederungshilfe, insbesondere die Kommunen, bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stärker unterstützen.
- Die Jugendpauschale soll erhöht werden.
- Für die Quartiersentwicklung sollen passgenaue Förderinstrumente ohne hohe Eigenkapitalquoten und bürokratische Antragsverfahren geschaffen werden, etwa Regionalbudgets.
- Die Kommunen werden für die Pflichtaufgabe ÖPNV mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet.
- Der Freistaat erstattet den Kommunen die Aufwendungen für die Versorgung von Fund- und Verwahrtieren vollständig.
- Die Mittel für die kommunale Schuldnerberatung werden deutlich aufgestockt.
- Landkreise und Kommunen erhalten vom Freistaat für die ihnen zugewiesenen Aufgaben das nötige Geld.
- Die Kosten aller Verbesserungen im Kita-Bereich werden vollständig aus dem Landeshaushalt statt von den Kommunen getragen.
- Kommunen und Kulturräume werden so ausgestattet, dass sie die Kunst- und Kulturlandschaft erhalten können.
- Die Kommunen erhalten vom Freistaat Mittel für Bau und Unterhalt von Sportanlagen.
- Das Land unterstützt die Einrichtung barrierefreier Wahllokale finanziell.
- Kommunen und Kulturräume werden so ausgestattet, dass sie die Kulturlandschaft erhalten, weiterentwickeln und auskömmlich finanzieren können.
- Die finanzielle Ausstattung der Kommunen wird verbessert.
- Kulturraummittel werden dynamisiert und an Tariferhöhungen und Preissteigerungen angepasst.
- Das Land finanziert die kommunale Integrationsaufgabe.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Über die Verwendung von Geld soll stärker vor Ort in den Kommunen entschieden werden.
- Gemeinden und ihre Einwohner sollen bei künftigen Bergbauvorhaben mitbestimmen dürfen.
- Landesmaßnahmen zum Strukturwandel sollen transparent und gemeinsam mit Kommunen und Menschen in den Revieren entwickelt werden.
- Im Wald-, Wasser- und Naturschutzrecht soll ein kommunales Vorkaufsrecht eingeführt werden.
- Landkreise und Gemeinden können touristische Einrichtungen selbst betreiben, wo der Markt sie nicht hervorbringt.
- Über die Verwendung von Sozialraumbudgets entscheiden die demokratischen Gremien der Landkreise, Gemeinden und kreisfreien Städte.
- Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, alternative Finanzierungsmodelle für den ÖPNV wie die Nutznießerfinanzierung einzuführen.
- Ein Katzenschutzgesetz ermöglicht Kommunen, eine Registrier- und Kastrationspflicht für freilaufende Hauskatzen anzuordnen.
- Die Kommunen entscheiden selbst, ob sie Drogenkonsumräume einrichten.
- Die Kommunen entscheiden selbstständiger über die Verwendung ihrer Mittel.
- Der Ausschuss der Regionen erhält mehr Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Eine Selbstverwaltungspauschale, die nicht für Pflichtaufgaben verwendet werden darf, stellt die kommunale Autonomie wieder her.
- Aufgaben der allgemeinen Daseinsvorsorge gehören vollständig in öffentliche Hand, vor allem der Kommunen.
- Die Kosten der Registrierung und Kastration freilaufender Hauskatzen werden den Bürgern von den Kommunen und diesen vom Freistaat erstattet.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 12
- Freiwillige kommunale und privatwirtschaftliche Initiativen zur pestizidfreien Flächenbewirtschaftung werden gefördert.
- Die Finanzbeziehungen zwischen Freistaat und Kommunen werden neu geregelt und am Bedarf der Kommunen sowie an regionalen Besonderheiten ausgerichtet.
- Die kommunale Selbstverwaltung soll als gelebte Demokratie vor Ort wieder möglich werden.
- Die Kommunen sollen eigenständig Politik betreiben können, statt nur den Mangel zu verwalten.
- Kommunen sollen bei Nachhaltigkeit und Klimaschutz vorangehen können.
- Kommunale Eigenbetriebe mit Tariflöhnen und direkter Kontrolle durch die gewählten Gemeindevertretungen sind das Leitbild.
- Die Kommune soll selbstbestimmt handeln.
- Eine Landeswohnungsbaugesellschaft soll gegründet werden, die landeseigene Grundstücke entwickelt, Grundstücke ankauft und Kommunen bei Planung, Bau und Sanierung unterstützt.
- Für Kleinstädte werden Begrünungs- und Wasserrückhalteprogramme aufgelegt.
- Die Landesregierung unterstützt die Kommunen dabei, Nazikonzerte, extrem rechte Demonstrationen und Hauskäufe durch rechte Gruppen zu verhindern.
- Der Freistaat fördert Initiativen von Kommunen, Vereinen und Verbänden für Solidarität und gegenseitiges Verständnis.
- Der Freistaat unterstützt das Programm „Mayors for Peace“.
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 35
- Der Einsatz von Glyphosat wird auf privaten, staatlichen, kommunalen und landwirtschaftlichen Flächen in Sachsen verboten.
- Kleingartenland und Kleingartenanlagen werden verpflichtend in die kommunale Bauleitplanung einbezogen.
- Bürgerbudgets ermöglichen den Menschen vor Ort, über kommunale Ausgaben mitzuentscheiden.
- Das Gleichstellungsgesetz gilt auch auf kommunaler Ebene.
- Das Sächsische Inklusionsgesetz gilt auch auf kommunaler Ebene.
- Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Initiativen erarbeiten gemeinsam lokale Strategien gegen Armut und für soziale Teilhabe.
- Alle sächsischen Kommunen werden bis 2030 klimaneutral.
- Kommunen erstellen verpflichtend Konzepte zur Verringerung des Energieverbrauchs.
- Kommunen führen eine ökologisch nachhaltige Haushaltsplanung ein.
- Die Geltung des Sächsischen Inklusionsgesetzes soll auf den kommunalen Bereich ausgeweitet werden.
- In allen Kommunen und Landkreisen sollen Seniorenvertretungen eingerichtet werden.
- In allen Kreisen und kreisfreien Städten sollen Altenhilfepläne und Pflegekoordinatoren etabliert werden.
- Kinder- und Jugendhilfe und Jugendarbeit nach §§ 11 bis 14 SGB VIII sollen als kommunale Pflichtaufgaben anerkannt und flächendeckend abgesichert werden.
- Die kommunale Jugendhilfeplanung soll fachlich begleitet und geprüft werden.
- Die kommunale Jugendhilfeplanung soll von den unter Beteiligung ermittelten Bedürfnissen junger Menschen ausgehen statt von der Kassenlage.
- Auf kommunaler Ebene wird eine verbindliche Hitzeplanung eingeführt.
- Auf kommunaler Ebene wird eine verbindliche Wärmeplanung eingeführt.
- Die Sicherstellung eines guten ÖPNV-Angebots wird Pflichtaufgabe der Kommunen.
- Die Kommunen kommen ihrer Verpflichtung nach, sich um Fund- und Verwahrtiere zu kümmern.
- Übernehmen Tierheime oder Tierschutzvereine die Versorgung von Fund- und Verwahrtieren für Kommunen, muss diese kostendeckend und fachgerecht erfolgen.
- Kommunale Beratungsstellen mit dem Auftrag ganzheitlicher Fürsorge für Drogenkonsumierende werden eingerichtet.
- Brandschutz wird eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe.
- Die Kommunen werden in die Lage versetzt, ausreichende Kapazitäten für die Lebensmittelkontrolle bereitzustellen.
- Barrierefreie Wahllokale in den Kommunen werden gesetzlich vorgeschrieben.
- Auf kommunaler Ebene werden flächendeckend hauptamtliche Inklusionsbeauftragte berufen.
- Kommunen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung werden in das Transparenzgesetz einbezogen.
- Das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus wird gemeinsam mit den Kommunen umgesetzt.
- Kinder und Jugendliche werden an allen sie betreffenden Entscheidungen wirksam beteiligt, insbesondere in kommunalen Gremien.
- In § 47a der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Kinder- und Jugendbeteiligung verpflichtend vorgeschrieben.
- Ungenutzte landeseigene und kommunale Liegenschaften werden umgewidmet und über Zwischennutzungsverträge kulturellen Initiativen überlassen.
- Errichtung und Unterhalt von Sportstätten ist Aufgabe kommunaler Sportpolitik.
- Bauleitplanungen berücksichtigen die Nutzung kommunaler Räume für Freizeit- und Erholungssport.
- Land und Kommunen bauen die digitale Infrastruktur nachhaltig aus.
- Ein Integrations- und Teilhabegesetz macht Integration zur verbindlichen kommunalen Aufgabe.
- Die bestehenden Städtepartnerschaften werden weiter ausgebaut.
FW 31024
Mehr Geld 16
- Die Kommunen erhalten mehr finanziellen Spielraum, indem der Wildwuchs bei Fördermitteln eingedämmt wird.
- Bürger und Kommunen werden am Gewinn von Energieerzeugungsanlagen angemessen beteiligt.
- Die Kommunen erhalten größere Handlungsfreiheiten und eine dafür angemessene finanzielle Ausstattung.
- Bund und Land bezahlen die Aufgaben, die sie auf die Kommunen übertragen (Konnexitätsprinzip).
- Der frei verwendbare Grundbetrag für Kommunen unter 5.000 Einwohnern wird deutlich erhöht.
- Die Mittel für die Dorferneuerung werden erhöht.
- Von den Steuern und Einnahmen im Freistaat verbleibt künftig ein deutlich größerer Teil bei Kommunen und Kreisen.
- Das Finanzausgleichsgesetz wird neu aufgestellt, um eine ausreichende kommunale Finanzausstattung zu gewährleisten.
- Die Kommunen erhalten eine ausreichende Finanzausstattung durch ein selbst verantwortetes Budget.
- Gemeinden mit wenigen Einwohnern erhalten mehr finanzielle Zuwendungen zur Steigerung ihrer Attraktivität.
- Die Einsparungen aus weniger Förderbürokratie werden an die Kommunen weitergegeben.
- Kommunen und Bürger vor Ort sollen an der Wertschöpfung der dezentralen Energieerzeugung teilhaben.
- Gemeinden sowie kleine und mittlere Städte sollen vorrangig mit Geld und Kapazitäten gestärkt werden.
- Die Kommunen erhalten eine ausreichende Finanzausstattung für Erhalt und Ausbau von Straßen, Radwegen, Gehwegen und Brücken.
- Die Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung für Infrastruktur, die ihre Handlungsfähigkeit im Krisenfall sichert.
- Ein Grundstücksfonds hilft finanzschwächeren Kommunen mit Bedarf an bezahlbarem Wohnraum beim Grundstückserwerb.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Bürger und Kommunen werden am Gewinn von Energieerzeugungsanlagen angemessen beteiligt.
- Die Kommunen erhalten größere Handlungsfreiheiten und eine dafür angemessene finanzielle Ausstattung.
- Was in der Kommune entschieden werden kann, soll dort entschieden werden.
- Kommunale Aufträge sollen in größerem Umfang vor Ort vergeben werden können.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt.
- Politische Entscheidungsprozesse sollen auf die unterste demokratische Ebene verlagert werden.
- Die Kommunen sollen statt Lenkung über Fördermittel Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit erhalten.
- Die Kommunen erhalten eine ausreichende Finanzausstattung durch ein selbst verantwortetes Budget.
- Der kommunale Finanzausgleich wird so neu gestaltet, dass niedrigere Gewerbesteuerhebesätze und echter Steuerwettbewerb möglich werden.
- Der Einfluss der Kommunen als Schulträger wird gestärkt, auch bei der Auswahl der Schulleitungen.
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
- Der ländliche Raum und seine Kommunen sollen bei der Entwicklung des Landes wieder Vorrang bekommen.
- Die einzelne Kommune soll eine funktionierende, weitgehend selbstverwaltete Einheit sein.
- Die Städtebauförderung wird weiterentwickelt.
- Kommunen werden bei der Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften für lokale Wind-, Solar- und Geothermieanlagen unterstützt.
- Die intensive Förderung der Gemeinden sowie der kleinen und mittleren Städte ist eine existenzielle und strategische Aufgabe für Sachsen.
- Landkreise und Kommunen werden bei der Beschaffung moderner Ausrüstung für Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen umfassend unterstützt.
FDP 51022
Mehr Geld 11
- Landkreise, Städte und Gemeinden werden bei der Ertüchtigung maroder Wegeinfrastruktur und Löschwasserentnahmestellen unterstützt und künftig entsprechend ausgestattet.
- Der gemeindliche Vollzugsdienst soll aufgabengerecht ausgestattet werden.
- Kommunen, die noch vorhandene DDR-Fahrzeuge ersetzen, erhalten einen erhöhten Fördersatz.
- Eine zweckungebundene Investitionszulage für Kommunen wird eingeführt, über deren Verwendung die Räte frei entscheiden.
- Weitere Aufgaben dürfen den Kommunen nur mit verfassungsrechtlich festgelegtem und dynamisiertem finanziellem Ausgleich übertragen werden.
- Die Zuwendungen an die kommunale Ebene werden auf 35 Prozent gesteigert.
- Die Pauschalierung kommunaler Straßenbaumittel wird entfristet.
- Die allgemeine Finanzkraft der Kommunen wird gestärkt, damit sie eigene Projekte finanzieren können.
- Statt einzelner Förderprogramme gibt es mehr Pauschalzuweisungen an die Kommunen.
- Die Landespauschale für die Kinderbetreuung wird erhöht, um eine Finanzierung zu je einem Drittel durch Eltern, Kommunen und Freistaat zu erreichen.
- Präventive Angebote der Jugendämter werden weitestgehend vom Freistaat finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Mit dem Programm „Bürger-WLAN“ können interessierte Gemeinden frei zugängliche öffentliche WLAN-Hotspots einrichten.
- Die kommunalen Waffenbehörden werden befähigt, bekannte Extremisten und Reichsbürger gründlich und zeitnah zu prüfen.
- Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung werden Fördermittelprogramme reduziert.
- Eine zweckungebundene Investitionszulage für Kommunen wird eingeführt, über deren Verwendung die Räte frei entscheiden.
- Kommunen sollen Gelder über mehrere Jahre für größere Bauprojekte ansparen können.
- Weitere Aufgaben dürfen den Kommunen nur mit verfassungsrechtlich festgelegtem und dynamisiertem finanziellem Ausgleich übertragen werden.
- Städte und Gemeinden sollen so viel wie möglich selbst entscheiden und verantworten können.
- Was Städte und Gemeinden selbst entscheiden können, soll der Freistaat nicht vorgeben.
- Kommunale Selbstverwaltung in Städten und Gemeinden hat Vorrang vor Lösungen auf Landkreisebene.
- Lösungen auf Landkreisebene haben Vorrang vor Lösungen auf Landesebene.
- Die Kommunalaufsicht darf nur im Einzelfall eingreifen, wo freiwillig keine leistungsfähigen Gemeinden entstehen.
- Technische Unterstützungssysteme für ein längeres Wohnen in der eigenen Wohnung sollen von Vermietern, Versicherungsträgern und Kommunen vergünstigt bereitgestellt werden können.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
- Eine Verlagerung von Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes auf den gemeindlichen Vollzugsdienst wird abgelehnt.
- Die Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, ihre sozialen, bildungspolitischen und infrastrukturellen Einrichtungen zu erhalten und weiterzuentwickeln.
- Vorgaben des Freistaates zur Finanzierung von Fraktionen in Kreistagen und Stadträten werden abgelehnt.
- Die Wahlfreiheit der Städte und Gemeinden über die Organisationsform wird nicht eingeschränkt.
Ohne klare Richtung 4
- Eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung im Einklang mit dem Umweltschutz wird angestrebt, wobei die Kommunen unterstützt werden.
- Die Klage des Landkreises Görlitz gegen das Finanzausgleichsgesetz wird unterstützt.
- Angestrebt werden leistungsfähige, selbstständige Kommunen, die von den Bürgern eigenverantwortlich gestaltet werden.
- Die Kommunen werden bei der kommunalen Wärmeplanung und deren Umsetzung unterstützt.
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
- Ein integriertes Entwicklungskonzept nachhaltiger Politik wird gemeinsam mit den Kommunen entwickelt und umgesetzt.
- Jede unternehmerische Tätigkeit einer Kommune muss vom Stadt- oder Gemeinderat beschlossen werden.
- Bund, Land und Kommunen sollen Kostentreiber im Wohnungsbau prüfen und Hemmnisse beseitigen.
Koalitionsvertrag 62242
Mehr Geld 21
- Kreisangehörige Kommunen werden beim Schulbau gleichwertig gefördert.
- Zusätzliche Mittel fördern Projekte des Community Policing zwischen Polizei, Kommunen und Gesellschaft.
- Die Kommunen erhalten eine grundlegend verbesserte Finanzausstattung.
- Das Konnexitätsprinzip gegenüber den Kommunen wird konsequent eingehalten.
- Die kommunale Finanzkraft muss dauerhaft gestärkt werden.
- Die Soziallasten der Landkreise und kreisfreien Städte werden überprüft und eine nachhaltige Finanzierungslösung entwickelt.
- Die kommunalen Haushalte werden finanziell entlastet.
- Zwischen Bund und Ländern samt Kommunen wird ein konsequentes Konnexitätsprinzip angestrebt.
- Kommunen werden rentable Photovoltaikprogramme auf ihren Liegenschaften ermöglicht.
- Das Land prüft ein kommunales Investitionsprogramm oder Bürgschaften, damit Leitungen, Netze und Energieerzeugungsanlagen zinsgünstig und langfristig finanziert werden können.
- Das Land fordert vom Bund auskömmliche Finanzmittel für die Kommunen.
- Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei der Wärmeplanung.
- Ein Investitionsprogramm schafft Anreize, um Kommunen und Wohnungswirtschaft bei der Wärmewende zu entlasten.
- Kommunen erhalten die Möglichkeit, den ÖPNV über Drittnutzerfinanzierung mitzufinanzieren.
- Die Förderrichtlinie RegioPlan zur Unterstützung der Kommunen bei der Bauleitplanung für Gewerbe- und Industriegebiete wird fortgeführt.
- Die EU-geförderte nachhaltige integrierte und soziale Stadtentwicklung soll 2028 bis 2034 auf hohem Niveau fortgeführt werden.
- Die Städtebauförderung wird mit Bund und Kommunen fortgesetzt und die verfügbaren Mittel werden vollständig abgerufen.
- Die Förderung kommunaler Regionalkoordinatoren im Gesundheitswesen wird gestärkt.
- Regionalkoordinatoren erhalten ein eigenes, auch investiv nutzbares Budget.
- Die Pflegebudgets der Landkreise und kreisfreien Städte werden erhöht.
- Die Jugendpauschale wird demografiefest modernisiert und ermöglicht längere Förderzeiträume auch auf kommunaler Ebene.
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Die kommunale Selbstverwaltung und Selbstverantwortung wird gestärkt.
- Die Kommunen werden regelmäßig und frühzeitig in Gesetzesvorhaben des Freistaats einbezogen.
- Die Entscheidungsspielräume der Kommunen werden erweitert.
- Zur Entlastung der Kommunen wird eine Reformkommission unter kommunaler Beteiligung eingesetzt.
- Die Ergebnisse der kommunalen Reformkommission fließen in ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung ein.
- Die Gemeindeordnung wird novelliert, damit Gemeinden mehr Ermessensspielräume erhalten.
- Kreis- und Gemeinderäte werden als Hauptorgane der Kommunen gestärkt.
- Über Beiräte, Beteiligungsformate sowie Rechtsstellung und Finanzierung von Fraktionen entscheiden die Kommunen selbst.
- Die Finanzbeziehungen zwischen Freistaat und Kommunen werden weiterentwickelt, um den Kommunen mehr Handlungsspielraum zu geben.
- Regionale Förderung wird unbürokratischer und stärker pauschaliert, damit Kommunen selbst über die Mittel entscheiden.
- Pauschale Zuweisungen an die Kommunen werden ausgeweitet und entsprechende Förderprogramme reduziert.
- Eine Ausweitung der Kommunalpauschalenverordnung auf weitere Förderbereiche wird geprüft.
- Kommunen erhalten die Möglichkeit, den ÖPNV über Drittnutzerfinanzierung mitzufinanzieren.
- Durch eine Änderung von § 89 der Gemeindeordnung wird Kommunen der strategische Grunderwerb erleichtert.
- Untere Denkmalschutzbehörden entscheiden in einzelnen Fallgruppen ohne verpflichtende Beteiligung des Landesamts für Denkmalpflege.
- Nach dem Subsidiaritätsprinzip werden Entscheidungen in den Regionen getroffen.
- Sozialpauschalen an Landkreise, kreisfreie Städte und weitere Akteure werden auch für Investitionen nutzbar.
- Die Gründung eines Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit der Europastadt Görlitz/Zgorzelec wird unterstützt.
Weniger Pflichten 8
- Experimentierräume für Landkreise und Kommunen, etwa zur Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten, werden geprüft.
- In den Jahren 2025/2026 werden rechtsaufsichtliche Ermessensspielräume im kommunalen Haushaltsrecht ausgeschöpft.
- Regionale Förderung wird unbürokratischer und stärker pauschaliert, damit Kommunen selbst über die Mittel entscheiden.
- Abgelehnte Asylbewerber, insbesondere aus sicheren Herkunftsstaaten, werden nicht mehr auf Kommunen verteilt, sondern direkt aus Aufnahmeeinrichtungen abgeschoben.
- Durch eine Änderung von § 89 der Gemeindeordnung wird Kommunen der strategische Grunderwerb erleichtert.
- Untere Denkmalschutzbehörden entscheiden in einzelnen Fallgruppen ohne verpflichtende Beteiligung des Landesamts für Denkmalpflege.
- Ein Landesgesundheitsamt wird geschaffen, das örtliche Gesundheitsämter entlastet und Aufgaben etwa in Pandemien übernimmt.
- Sozialpauschalen an Landkreise, kreisfreie Städte und weitere Akteure werden auch für Investitionen nutzbar.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 11
- Die Kommunen werden bei der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung weiter unterstützt.
- Investitionen von Kommunen und Trägern in Kitas und Kindertagespflegestellen werden weiter gefördert.
- Die Kommunen werden beim Schulhausbau weiter unterstützt.
- Die Handlungsfähigkeit der Kommunen wird gesichert, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu gewährleisten.
- Die Grundzüge des kommunalen Finanzausgleichs mit den Gleichmäßigkeitsgrundsätzen I und II bleiben erhalten.
- Die Aufnahme Geflüchteter bleibt menschenwürdig und ihre Verteilung auf die Kommunen handhabbar.
- Die Förderstrategie zum kommunalen Straßenbau wird beibehalten.
- Bei der Entwicklung des Flughafens Leipzig/Halle wird der länderübergreifende Dialog mit Umlandkommunen und Bevölkerung fortgesetzt.
- Für die Instrumente der Stadtentwicklung werden weiterhin Landesmittel bereitgestellt.
- Die Euroregionen werden weiter unterstützt.
- Das Ehrenamtsbudget für Kommunen wird fortgeführt, um das Ehrenamt kommunal zu stärken.
Ohne klare Richtung 10
- Die Kommunen werden bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung unterstützt.
- Die Verteilung der Kita-Finanzierungslasten zwischen Kommunen, Landkreisen, Land und Eltern wird überprüft.
- Die Kommunen werden bei großen Transformationsaufgaben bedarfsgerecht unterstützt.
- Bis zum neuen Finanzausgleichsgesetz und Haushaltsrecht wird eine Übergangslösung für die Kommunen gefunden.
- Die Kommunen werden bei der Unterbringung Geflüchteter stärker unterstützt.
- Die Kommunen werden beim Ausbau der Ladeinfrastruktur innerstädtisch und im ländlichen Raum beraten und unterstützt.
- Die Kommunen werden bei Radverkehrs- und Fußverkehrsmaßnahmen einschließlich Fahrradparken unterstützt.
- Die Kommunen werden bei ihrer Integrationsarbeit unterstützt.
- Die Mittel für den Kulturlastenausgleich werden gerecht zwischen den fünf ländlichen und den drei urbanen Kulturräumen aufgeteilt.
- Kommunen und Destinationsmanagementorganisationen werden in ihrer touristischen Entwicklung unterstützt.
Mehr Pflichten 6
- Vergaben im SPNV/ÖPNV werden auch kommunal an tarifgemäße Löhne und Arbeitsbedingungen geknüpft.
- Die Schulsozialarbeit wird gemeinsam mit den Kommunen schrittweise ausgebaut.
- Ausländerbehörden nutzen ihre Ermessensspielräume, um Integration in Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen.
- Bis 2035 soll jede Gemeinde einen integrierten Gemeindeentwicklungsprozess durchführen und entsprechende Konzepte beschließen.
- Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz wird bis 2026 mit den Kommunen evaluiert und bei Bedarf angepasst.
- Die Versorgung psychisch kranker Menschen wird gemeinsam mit den Kommunen verbessert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht