Kommunen
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg
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Ohne Einzug ins Parlament
SPD 8912
Mehr Geld 7
- Die Kommunen werden mit einem Investitionsprogramm beim Kitabau unterstützt, um ein flächendeckendes, wohnortnahes Angebot zu sichern.
- Das Kommunale Investitionsprogramm Bildung wird fortgesetzt.
- Ein Investitionsprogramm „Kommunale medizinische Versorgung“ wird aufgelegt.
- Das Programm „Goldener Plan Sport“ wird mit einem kommunalen Investitionsprogramm fortgesetzt.
- Die kommunalen Investitionsprogramme werden neu aufgelegt.
- Kommunen sollen finanziell vom Ausbau erneuerbarer Energien profitieren.
- Brandenburgische Städte und Gemeinden sollen europäische Förderprogramme stärker nutzen.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 4
- Gemeinden wird der Erwerb von Grundstücken erleichtert.
- Das kommunale Haushaltsrecht wird so geändert, dass Kommunen pflichtige Investitionen leichter umsetzen können.
- Die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen werden verbessert, um die Kooperation mit polnischen Kommunen zu erleichtern.
- Bürokratische Hürden bei europäischen Förderprogrammen werden auf EU-, Bundes- und Landesebene abgebaut.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
- Das Land unterstützt die Kommunen dabei, vor allem die hausärztliche Versorgung sicherzustellen.
- Gemeinden werden bei der Flächenbevorratung unterstützt.
- Kommunen werden bei Planung und Umsetzung von Lärmschutz- und Luftreinhaltungsmaßnahmen unterstützt.
- Das Land unterstützt Kommunen strukturpolitisch stärker bei der Entwicklung landesweit bedeutsamer Gewerbeflächen.
- Die Abgabe von Windenergieanlagen an die Kommunen soll künftig von der installierten Leistung abhängen.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei Klimaschutzaufgaben wie kommunaler Wärmeplanung, Klimaschutzkonzepten und Energiemanagementkonzepten.
Mehr Pflichten 8
- Die Wirtschaftsförderung Brandenburg wird gestärkt, um mit den Kommunen strukturpolitisch bedeutsame Gewerbeflächen zu entwickeln.
- Die Kommunen werden bei Konzepten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur mit regionalen Energieversorgern unterstützt.
- Mit Kommunen und Berlin wird ein landesweiter Radverkehrsplan erstellt.
- Der Auf- und Ausbau kommunaler Integrationsstrukturen wird gefördert, unter der Bedingung, dass Kommunen Integrationskonzepte auflegen.
- Die Schaffung ausreichenden und bezahlbaren Wohnraums erfordert eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Land und Kommunen.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird geprüft, ob Einzelhandel außerhalb der Stadtkerne stärker beschränkt werden soll.
- Gemeinsam mit Kirchen und Kommunen werden Initiativen und Projekte zum Erhalt der Dorfkirchen entwickelt.
- Über Verbesserungen für das Ehrenamt wird mit der Zivilgesellschaft und der kommunalen Ebene beraten.
AfD 4320
Mehr Geld 10
- Die Kommunen erhalten genügend Geld, um ihre Aufgaben zu bewältigen.
- Ein Landesinvestitionsprogramm Bildung von mindestens 750 Millionen Euro unterstützt die Kommunen beim Neubau und der Sanierung von Kindergärten und Schulen.
- Ab 2025 erhalten alle Kreise und kreisfreien Städte ein eigenes Tourismusbudget im Landeshaushalt.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit von Zweckverbänden und Kommunen wird vorab abgewendet.
- Das Land übernimmt die Kosten für Neu- und Ausbau kommunaler Straßen vollständig.
- Finanzvolumen und Handlungsspielräume der Gemeinden werden zur Sicherung der kommunalen Eigenverantwortung deutlich erweitert.
- Der öffentliche Personennahverkehr wird vom Land auskömmlich finanziert, um die Landkreise zu unterstützen.
- Der Bund gleicht den Gemeinden den Wegfall der Grundsteuer aus.
- Der kommunale Finanzausgleich soll geändert und die Verteilung der Steuermittel zwischen Land und Kommunen neu geregelt werden.
- Die finanziellen Rahmenbedingungen der Kommunen sollen verbessert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Kommunen legen selbst fest, wie viele Asylsuchende sie unterbringen.
- Eine Kommunalkammer mit Mitspracherecht der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Landesgesetzgebung wird eingerichtet.
- Eine Kommunalkammer als Vertretung der Landkreise und kreisfreien Städte erhält Mitsprache bei der Landesgesetzgebung.
- Gesetzesvorlagen, die kommunale Interessen berühren, werden der Kommunalkammer zur Beratung zugeleitet.
- Die Kommunalkammer kann Anträge und Gesetzesvorlagen in den Landtag einbringen.
- Die Kommunalkammer kann gegen vom Landtag beschlossene Gesetze Einspruch erheben.
- Finanzvolumen und Handlungsspielräume der Gemeinden werden zur Sicherung der kommunalen Eigenverantwortung deutlich erweitert.
- Die Kommunen erhalten mehr Freiheit bei der Planung von Wohn- und Gewerbegebieten.
- Kommunen und Kommunalpolitik werden gezielt in die Entwicklung und Umsetzung einer vorausschauenden Bodenpolitik für Wohnen und Gewerbe eingebunden.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
BSW 4727
Mehr Geld 18
- Die kommunale Infrastruktur braucht mehr Investitionen.
- Die Kommunen sollen auskömmlich und bedarfsorientiert finanziert werden, unter stärkerer Berücksichtigung regionaler Unterschiede.
- Das Land soll eine ständige, von Förderprogrammen unabhängige Grundfinanzierung für Investitionen in die Daseinsvorsorge sichern, auch für verschuldete Kommunen und solche in der Haushaltssicherung.
- Das Kommunalabgabenrecht soll grundlegend reformiert werden, um eine rechtssichere Refinanzierung eigener Aufgaben unabhängig von den Landesfinanzen zu ermöglichen.
- Die Kommunen sollen bei den gestiegenen Sozialausgaben angemessen entlastet werden.
- Den Kommunen sollen verlässlich und dauerhaft die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, damit sie umsetzen können, was gebraucht wird.
- Die Kommunen sollen langfristig finanziell bei den freiwilligen Leistungen unterstützt werden.
- Der Investitionsstau in den Kommunen soll durch ausreichende und grundständige Finanzierung behoben werden.
- Das Land soll die Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrtechnik stärker unterstützen.
- Die Kommunen sollen im Brand- und Katastrophenschutz unbürokratisch und zeitnah finanziell unterstützt werden.
- Die Finanzausstattung der Kommunen soll verbessert werden.
- Das Finanzausgleichsgesetz soll allen Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt ermöglichen.
- Ein Rekommunalisierungsfonds soll Kommunen beim Rückkauf von Einrichtungen der Daseinsvorsorge unterstützen.
- Ämter in Landes- und kommunaler Trägerschaft erhalten mehr Personal.
- Die Kommunen werden bei der Umsetzung des gesetzlich verankerten Systemwechsels in der Eingliederungshilfe finanziell entlastet.
- Der Bund übernimmt die Mehrkosten des Systemwechsels in der Eingliederungshilfe.
- Kommunen und Bürger sollen stärker am Gewinn aus Solar- und Windparks beteiligt werden.
- Ein Förderprogramm soll die Sanierung auch kleinerer Kreis- und Gemeindestraßen fördern.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Das Kommunalabgabenrecht soll grundlegend reformiert werden, um eine rechtssichere Refinanzierung eigener Aufgaben unabhängig von den Landesfinanzen zu ermöglichen.
- Die kommunale Selbstverwaltung soll gestärkt werden.
- Die Kommunen sollen künftig selbst die Prioritäten ihrer Ausgaben festlegen, statt über Fördermittel gesteuert zu werden.
- Die besonderen Strukturunterschiede im Land sollen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung stärker beachtet werden.
- Die Kommunen sollen chancengleiche Handlungsmöglichkeiten erhalten.
- Betätigungsbeschränkungen der Kommunen sollen aufgehoben werden.
- Es soll ein langfristiges Investitionsprogramm für Straßen, Brücken, Digitalisierung, Schulen, Wohnungsbau und Bahnanbindungen unter Einbeziehung der Kommunen geben.
- Kommunen und gemeinnützige Anbieter erhalten in der Daseinsvorsorge Vorrang.
Weniger Pflichten 4
- Betätigungsbeschränkungen der Kommunen sollen aufgehoben werden.
- Die Bürokratie bei der Vergabe von Fördermitteln an Kommunen soll abgebaut werden.
- Die Kommunen sollen im Brand- und Katastrophenschutz unbürokratisch und zeitnah finanziell unterstützt werden.
- Die Kommunen sollen mit der Aufgabe der Integration nicht allein gelassen werden.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Die Kommunen sollen stark und handlungsfähig sein.
- Das Land soll die Kommunen bei pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben stärker unterstützen, etwa bei Kita und Schule, Bauplanung und Kommunalabgaben.
- Stark wachsende und schrumpfende Kommunen sollen unterschiedliche Rechtsrahmen erhalten.
- Kommunen werden in die Lage versetzt, frühzeitig auf veränderte Pflegebedarfe mit Angeboten zu reagieren.
Mehr Pflichten 4
- Projektförderung durch Land und Kommunen erfolgt diskriminierungsfrei und ohne Verpflichtung auf politische Bekenntnisse.
- Kulturförderung wird Pflichtaufgabe der Kommunen.
- Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren und Pflegeeinrichtungen gehen in kommunale oder freigemeinnützige Trägerschaft.
- Soziale Einrichtungen der Kommunen wie Begegnungszentren, Clubs, Bäder und Sportzentren sollen neu errichtet statt geschlossen werden.
CDU 5327
Mehr Geld 12
- Die Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen wird insbesondere in finanzschwachen Kommunen über einen landesweiten Investitionsfonds kofinanziert.
- Das Förderprogramm zur Erstattung von Planungskosten der Kommunen wird fortgeführt und der Zugang erleichtert.
- Die Planungsförderung für Kommunen wird aufgestockt.
- Wichtige Programme der Städtebauförderung werden durch Kofinanzierung der Bundesmittel gestärkt und genutzt.
- Ein weiterentwickeltes Kita- und Schulbauprogramm unterstützt die Kommunen.
- Kommunen werden so finanziert, dass demokratische Entscheidungsspielräume bleiben.
- Kommunen mit Schulden werden beim Schuldenabbau unterstützt.
- Das Land stattet Kommunen bedarfsgerecht aus, damit die Grundsteuer ab 2025 aufkommensneutral bleibt.
- Ein kommunales Programm fördert Arztpraxen auf dem Land, etwa mit Grundstücken, Großgeräten und weiteren Anreizen.
- Kleine finanzschwache Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern im ländlichen Raum erhalten auf Antrag unbürokratisch einmalige Investitionszuschüsse aus Landesmitteln für Reparaturen der kommunalen Infrastruktur oder wichtige Investitionen, aus dem Förderprogramm „Starke Dörfer im ländlichen Raum“ als Neuauflage und Erweiterung des ausgelaufenen Programms zum kommunalen Straßenbau.
- Ausbau und Instandhaltung von Sportstätten werden unterstützt, indem das Investitionsprogramm des Goldenen Plans Sport zum Sportstättenbau fortgeführt wird.
- Kommunen und Vereine erhalten ein Förderprogramm, damit Kinder schwimmen lernen.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Spielräume im Landesentwicklungsplan werden für die Kommunen bestmöglich genutzt.
- Beratungs- und Sensibilisierungsangebote gibt es auch für Kommunen, kommunale Betriebe, kleine und mittlere Unternehmen, kritische Infrastrukturen und Bürgerinnen und Bürger.
- Örtliche Angelegenheiten werden wieder stärker vor Ort entschieden.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt.
- Kommunen können über Experimentierklauseln von Standards abweichen und ungewöhnliche Lösungen erproben.
- Bürgermeister und Landräte können praxisferne, nicht grundrechtsrelevante Vorschriften mit Begründung aussetzen.
- Mit einer Neuauflage des Standarderprobungsgesetzes werden Experimentierklauseln geschaffen, die Kommunen auch ungewöhnliche Lösungswege ermöglichen.
- Bei Befreiungs- und Ausgliederungsentscheidungen werden die in Beschlüssen kommunaler Gremien enthaltenen öffentlichen Interessen berücksichtigt.
- In der Fortschreibung werden Entwicklungsmöglichkeiten auch für Städte und Gemeinden im weiteren Metropolraum verankert.
Weniger Pflichten 8
- Das Land übernimmt Ausschreibungen der Kommunen zur Gewinnung externer Dienstleister, etwa für Wärmesimulationsberechnungen.
- Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive werden nicht auf die Kommunen verteilt.
- Antrags-, Zuwendungs- und Vergabeverfahren werden gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinfacht.
- Kommunen können über Experimentierklauseln von Standards abweichen und ungewöhnliche Lösungen erproben.
- Anforderungen im Baurecht werden weiter abgebaut, auch natur- und artenschutzrechtliche Hemmnisse bei der Bauleitplanung.
- Kommunen werden von Aufgaben entlastet.
- Mit einer Neuauflage des Standarderprobungsgesetzes werden Experimentierklauseln geschaffen, die Kommunen auch ungewöhnliche Lösungswege ermöglichen.
- Kommunale Entwicklungen in Landschaftsschutzgebieten werden unbürokratisch ermöglicht.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 5
- Feuerwehrleute im Einsatzdienst werden bei gleicher Eignung bei Einstellungen ihrer Kommune bevorzugt.
- Jede Kreisverwaltung benennt ihre sanierungsbedürftigste Straße; diese wird in der Wahlperiode saniert, die schlechtesten zuerst.
- Abgestimmte Bus- und Bahnfahrpläne sollen mit den Kreisen und Kommunen direkte und schnelle Querverbindungen ergeben.
- Voraussetzung für die Zuwendung ist eine weit unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft der antragstellenden Kommune in einem zurückliegenden dreijährigen Zeitraum innerhalb ihrer Gemeindegrößenklasse.
- Es wird geprüft, ob mindestens der Kinder- und Jugendsport als kommunale Pflichtaufgabe in der Kommunalverfassung eingestuft werden kann.
Grüne 111830
Mehr Geld 23
- Für den kommunalen Klimaschutz sollen ein Klimafonds und Unterstützungsstrukturen geschaffen werden.
- Die Förderprogramme für den Schutz vor Extremwetter in Kommunen sollen ausgebaut werden.
- Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Regionen sollen stärker an den Erlösen aus dem Ausbau erneuerbarer Energien beteiligt werden.
- Städte und Gemeinden werden stärker bei Beantragung und Nutzung von Bundesfördermitteln unterstützt.
- Die Gemeinsame Arbeitshilfe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll als Beispiel für vertiefte Beratungs- und Förderangebote vor allem für ländliche Kommunen dienen.
- Die Nutzung effizienter Softwarelösungen wird finanziell gefördert, um besonders kleine Kommunen zu entlasten.
- Für Umwelt- und Naturschutz soll es mehr Personal im Land und in den Kommunen geben.
- Ernährungsmanagerinnen und -manager in den Kommunen, die die Nutzung regionaler Lebensmittel unterstützen, werden gefördert.
- Die Artenvielfalt im Wald wird mit finanziellen Anreizen und Förderprogrammen für private, kommunale und andere Waldbesitzende gefördert.
- Kommunen werden durch Beratung und Förderung unterstützt, sich ohne Flächenwachstum zu entwickeln, etwa durch höheres Bauen.
- Ein Förderprogramm ermöglicht Kommunen, niedrigschwellig Mittel für die Aufwertung ihres Zentrums oder ein Citymanagement zu beantragen.
- Für Altenhilfe und Pflegeplanung als kommunale Pflichtaufgaben sollen die nötigen Gelder bereitgestellt werden.
- Kommunen sollen bei der Umsetzung von Housing-First-Projekten mit Förderungen unterstützt werden.
- Ein kommunales Investitionsprogramm soll den Kommunen finanziellen Spielraum für Ausrüstung, Fahrzeuge, Gebäude und Weiterbildung der Freiwilligen Feuerwehren verschaffen.
- Kommunen sollen bei der Waldbrandbekämpfung aus der Luft von unzumutbaren Kosten freigestellt werden.
- Die Kommunen sollen mehr finanzielle Unterstützung für die Infrastruktur zur Aufnahme Geflüchteter erhalten.
- Die Kommunalen Investitionsprogramme Kita und Schule sollen fortgesetzt werden.
- Das Integrationsgesetz soll ein Landesförderprogramm für die Integration in Kommunen enthalten.
- Landkreise und kreisfreie Städte sollen beim Einstellen von Personal für schnellere Einbürgerungsverfahren unterstützt werden.
- Die Basisinfrastruktur in Kommunen wird besser und stetig finanziert, statt über LEADER- und GAK-Mittel.
- Statt eines „Weiter so“ sind umfangreiche Investitionen in Städte, Regionen, Mobilität und Wirtschaft geplant.
- Kommunen mit mehr Einwohnern mit geringem Einkommen erhalten künftig mehr Zuweisungen.
- Ein Transformationsfonds fördert kommunale Investitionen in energetische Sanierungen und erneuerbare Energieversorgung.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Kommunen erhalten mehr Freiräume für die Ausweisung von Tempo 30.
- Kommunen erhalten das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung schneller und rechtssicher.
- Kommunen wird das Instrument der Business Improvement Districts ermöglicht.
- Bei Krankenhäusern, die nicht in öffentlicher Hand sind, sollen die Kommunen ein Mitspracherecht erhalten, insbesondere bei einer Weiterveräußerung.
- Steuerzuweisungen des Landes dürfen auch zur Tilgung von Investitionskrediten genutzt werden, um ärmeren Gemeinden große Investitionen zu erleichtern.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 17
- Die Landesregierung soll die Kommunen stärker beim Klimaschutz vor Ort unterstützen.
- Die Energie- und Klimaagentur soll Kommunen bei Planung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten, bei Förderanträgen und Genehmigungen helfen.
- Jede Kommune soll bei Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützt werden.
- Mehr Akteure in Verbänden und Kommunen sollen befähigt werden, Projekte für Naturschutz und Wasserhaushalt umzusetzen.
- Öffentliche Flächen des Landes sollen künftig vorrangig gemeinwohlorientiert verpachtet werden.
- Eine Regenwasseragentur motiviert und unterstützt Kommunen und Bürger beim effizienten Umgang mit Regenwasser.
- Sharing-Flotten der Landkreise und von Dorfvereinen verwaltete Fahrzeuge werden unterstützt.
- Eine Beratungsstelle unterstützt Kommunen fachlich bei nachhaltiger Mobilität und vernetzt sie.
- Kommunen sollen bei Handlungskonzepten gegen Rechtsextremismus und Rassismus, auch zur Prüfung von Schöffenvorschlagslisten, unterstützt werden.
- Die Kommunen sollen strukturell besser dabei unterstützt werden, die Lage Geflüchteter vor Ort zu verbessern.
- Netzwerke aufnahmebereiter Städte und Gemeinden sollen besonders gefördert werden.
- Die Schlüsselzuweisungen des Landes werden gerecht verteilt.
- Kommunen können verlässlich und über Jahre hinweg mit Geldern planen und investieren.
- Die Gelder werden gerechter zwischen den Kommunen verteilt.
- Die Regeln der Kommunalfinanzierung werden geändert.
- Der Schlüssel für die Verteilung von Steuereinnahmen des Landes auf die Kommunen wird angepasst.
- Die Bevölkerungsdichte wird bei der Verteilung der Steuereinnahmen auf die Kommunen stärker berücksichtigt.
Mehr Pflichten 11
- Bei Erhalt, Nachpflanzung und Neuanlage von Alleen sollen auch kommunale Straßen und Kreisstraßen einbezogen werden.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird ein sozial verträglich gestaffelter Trinkwasserpreis erarbeitet.
- Kommunen sollen gemeinschaftliches Wohnen bei Grundstücksvergaben und neuen Wohnquartieren durch Konzeptvergaben stärker berücksichtigen.
- Eine neue Landesgesellschaft bereitet mit den Kommunen bestehende Gewerbeflächen auf und macht sie für Unternehmen nutzbar.
- Das Land erstellt mit den Kommunen eine koordinierende Gesamtplanung, die Ziele für die psychosoziale Versorgung festlegt und umsetzt.
- Altenhilfe und Pflegeplanung sollen bundesrechtlich zu Pflichtaufgaben der Kommunen werden.
- Sozialämter und Jugendämter sollen künftig alle Beratungs- und Versorgungsangebote kompetent leisten können.
- Kommunalen Planungs- und Entwicklungsvorhaben soll eine partizipative Bedarfsplanung mit Betroffenen vorgeschaltet werden.
- Eine Arbeitsgruppe aus Innen- und Integrationsministerium, Kommunen und Beratungsstellen soll Richtlinien für die einheitliche Nutzung des Chancen-Aufenthaltsrechts erarbeiten.
- Gemeinsam mit den Kommunen sollen kostenlose Menstruationsartikel in Schulen, Hochschulen und Landeseinrichtungen bereitgestellt werden.
- Die Schwelle zur Hauptberuflichkeit kommunaler Gleichstellungsbeauftragter soll auf 10.000 Einwohner gesenkt werden.
Linke 14
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
FW 6912
Mehr Geld 8
- Das Land entlastet die Kommunen bei den Lasten der Migration und stattet sie finanziell besser aus.
- Ein Förderprogramm des Landes befähigt die Kommunen finanziell zum Ausbau innerörtlicher Radwege.
- Den Kommunen werden Finanzierungsmöglichkeiten für den Tourismus bereitgestellt, damit sie vor Ort selbst entscheiden können.
- Jeder zertifizierte Kurort entscheidet selbst, ob er eine Kurtaxe auch von Tagesgästen erhebt.
- Durch Energieerzeugungsanlagen belastete Kommunen werden finanziell besser am Gewinn des Anlagenbetriebs beteiligt.
- Das Land befähigt die Kommunen finanziell, Dach-Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden umzusetzen.
- Der kommunale Finanzausgleich wird gestärkt, um die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen zu beheben.
- Die Beteiligung der Kommunen am Landesanteil von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer wird mittelfristig erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Kommunen erhalten mehr Handlungsspielraum bei der Ausweisung neuer Baugebiete.
- Orte außerhalb des Siedlungssterns dürfen mehr Wohnflächen und Gewerbegebiete ausweisen.
- Den Kommunen werden Finanzierungsmöglichkeiten für den Tourismus bereitgestellt, damit sie vor Ort selbst entscheiden können.
- Das Kommunalabgabengesetz wird in § 11 Absatz 2 geändert, um Kurorten mehr finanzielle Selbstgestaltung zu ermöglichen.
- Jeder zertifizierte Kurort entscheidet selbst, ob er eine Kurtaxe auch von Tagesgästen erhebt.
- Geeignete kommunale Dachflächen können auch bei Haushaltssperren oder anderen finanziellen Problemen der Kommune mit Photovoltaik ausgerüstet werden.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 7
- Gemeinden werden stärker bei baulichen Modernisierungen und Instandsetzungen von Schulen unterstützt.
- Mittelzentren und Gemeinden außerhalb des Berliner Umlands erhalten mehr Unterstützung vom Land.
- Orte außerhalb des Siedlungssterns sollen sich positiv entwickeln können, um die Nachfrage nach Bauland und bezahlbaren Wohnungen zu decken.
- Das Land unterstützt die Kommunen besser bei der Sicherstellung der Infrastruktur für die Tesla-Ansiedlung.
- Kommunen werden beim insektenfreundlichen Umbau des Stadtgrüns durch heimische Pflanzen sowie bei der Begrünung von Dächern und Fassaden unterstützt.
- Kommunen werden bei der Reduzierung der Lichtverschmutzung unterstützt.
- Kommunen werden bei der ökologischen Aufwertung öffentlicher Parks und Grünanlagen unterstützt.
Mehr Pflichten 6
- Menschen mit Behinderung sollen als Experten in eigener Sache an infrastrukturellen Planungen und Bauvorhaben der Kommunen beteiligt werden.
- In allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden direkt gewählte Migrationsbeiräte geschaffen.
- Gemeinsam mit Kirchen und Kommunen werden Initiativen und Projekte zur Nutzung der Dorfkirchen entwickelt und unterstützt.
- Kommunen übernehmen mit ihren Gebäuden eine Vorreiterrolle bei der Dach-Photovoltaik.
- Bei der Stadtentwicklung werden kommunale Kleingartenentwicklungskonzepte angeregt.
- Auf kommunaler Ebene werden verpflichtend Bürgerhaushalte eingeführt.
FDP 6211
Mehr Geld 9
- Die Kommunen erhalten die für neue Kita-Plätze erforderlichen Mittel.
- Kommunen werden fachlich und finanziell beim Aufbau eines flächendeckenden Regenwassermanagements unterstützt.
- Es wird geprüft, ob die Kommunen einen größeren Anteil der Feuerschutzsteuer oder zusätzliche Landesmittel für die Ausrüstung der Feuerwehren erhalten.
- Ein Förderkonzept unterstützt Kommunen beim Ersatz veralteter und unzulässiger Feuerwehrtechnik.
- Das Problem der Kampfmittelbelastung wird entschlossen angegangen.
- Die Kommunen werden bei finanziellen Belastungen wie der Überarbeitung der Bauleitplanung unterstützt.
- An Kommunen übertragene Aufgaben werden vollständig ausfinanziert.
- Bundesmittel für kommunale Aufgaben werden vom Land vollständig an die Kommunen weitergegeben.
- Das Land fördert Wasserstoffbedarfspläne und Konzepte der Kreise und Kommunen für Erzeugung, Verteilung und Nutzung.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 6
- Gemeinsam mit den Kommunen werden neue Mindeststandards für Gewerbe- und Industrieflächen definiert.
- Kommunen werden wirtschaftsfreundlich gemacht und Unternehmensansiedlungen gemeinsam geplant und umgesetzt.
- Penetrationstests erfolgen regelmäßiger auch aus eigener Initiative ohne Beauftragung des ZIT-BB und erstrecken sich auch auf Kommunen.
- In allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden Jugendparlamente oder Jugendbeiräte etabliert.
- Gemeinsam mit Kreisen und Kommunen werden klare Ausbauziele für ein flächendeckendes Netz von Wasserstofftankstellen festgelegt.
- Die Landkreise konkretisieren in ihren Plänen Bedarfe, Nutzungen und Ausbau.
Koalitionsvertrag 3816
Mehr Geld 4
- Der Anteil investiver Schlüsselzuweisungen an die Kommunen wird erhöht.
- Die Rückgriffsquote beim Unterhaltsvorschuss soll steigen.
- Schlüsselvorhaben der Regionalentwicklungsstrategie „Stärken verbinden“ werden durch gezielte Prioritätensetzung bei Fördermitteln unterstützt.
- Die Zuschüsse an die Aufgabenträger des ÖPNV werden auch künftig angepasst.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Die Einsatzmöglichkeiten kommunaler Finanzmittel werden verbessert.
- Investive Schlüsselzuweisungen werden für Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen geöffnet.
- Die Vorschriften zur Kreditaufnahme von Kommunen werden mit dem Ziel größerer Handlungsmöglichkeiten überprüft.
- Die Gebührenordnungen des Landes werden überarbeitet, um den Gestaltungsspielraum der Kommunen zu erweitern.
- Die Kommunen können die Tariftreueregelung des Landes bei ihren Vergaben anwenden.
- Landschaftsschutzgebietsverordnungen werden angepasst, um Naturflächenschutz und Entwicklungsplanungen wachsender Gemeinden besser gerecht zu werden.
- Auf Antrag wird die Übertragung von Regelungskompetenzen der Landschaftsschutzgebietsverordnung auf die Kreisebene geprüft.
- Befugnisse kommunaler Ordnungsbehörden, etwa zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum, werden überprüft und bei Bedarf erweitert.
- Das Brandenburgische Ordnungsbehördengesetz wird entsprechend novelliert.
- Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion wird mit dem Ziel überprüft, Gemeinden außerhalb der Verdichtungsräume mehr Entwicklungsspielraum zu geben.
- Für einen effizienten Mitteleinsatz wird ein Muster-Feuerwehrgerätehaus konzipiert.
- Der LEP Hauptstadtregion wird überprüft, um Gemeinden außerhalb der Verdichtungsräume mehr Entwicklungsspielraum zu geben.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
- Bei der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes wird eine einvernehmliche Lösung mit den Kommunen zu Verbundquote und Vorwegabzügen angestrebt.
- Für Landkreise und kreisfreie Städte wird ein Anreizsystem zur Erhöhung der Rückgriffsquote beim Unterhaltsvorschuss geschaffen.
- Die Kommunen werden bei der Schaffung von Planungsrecht für Ansiedlungsflächen unterstützt, insbesondere für strukturpolitisch bedeutsame Vorhaben.
- Die Kommunen werden bei Klimaschutzkonzepten und der Einführung von Energiemanagementsystemen unterstützt.
- Die Energie- und Klimaagentur Brandenburg berät Kommunen und Unternehmen zu erneuerbaren Energien und klimaneutralem Umbau.
- Die Kommunen werden bei Konzepten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos mit Fokus auf Mehrfamilien-Wohnkomplexe unterstützt.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht