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Der Vertrag enthält 33 Forderungen zum Schwerpunkt „Gewalt gegen Frauen“, von 201 zu „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“. Das Politikfeld ist groß, deshalb stehen seine Schwerpunkte auf eigenen Seiten.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 33
Gewalt gegen Frauen 33
  1. Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder wird entschlossen bekämpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder werden wir entschlossen bekämpfen und sicherstellen, dass denjenigen, die Opfer werden, ein flächendeckendes Angebot an Hilfsstrukturen zur Verfügung steht. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  2. Für Opfer von Gewalt gegen Frauen steht ein flächendeckendes Angebot an Hilfsstrukturen zur Verfügung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder werden wir entschlossen bekämpfen und sicherstellen, dass denjenigen, die Opfer werden, ein flächendeckendes Angebot an Hilfsstrukturen zur Verfügung steht. Link zum Original
  3. Die bestehenden Strukturen des Hilfesystems gegen häusliche und sexualisierte Gewalt werden als wohnortnahe Angebote gestärkt und bedarfsgerecht ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hilfesystem zur Beratung und zum Schutz für Betroffene von häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt, Frauenhandel, Zwangsverheiratung, ehrbezogener Gewalt und Stalking sowie täterbezogene Prävention und Beratung leistet unverzichtbare Arbeit für unser Land. Wir werden die bestehenden Strukturen als wohnortnahe Unterstützungsangebote stärken, bedarfsgerecht ausbauen und institutionell fördern. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  4. Das Hilfesystem gegen häusliche und sexualisierte Gewalt wird institutionell gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hilfesystem zur Beratung und zum Schutz für Betroffene von häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt, Frauenhandel, Zwangsverheiratung, ehrbezogener Gewalt und Stalking sowie täterbezogene Prävention und Beratung leistet unverzichtbare Arbeit für unser Land. Wir werden die bestehenden Strukturen als wohnortnahe Unterstützungsangebote stärken, bedarfsgerecht ausbauen und institutionell fördern. Link zum Original
  5. Die Förderrichtlinie für die inhaltliche Arbeit der Frauenhäuser und ihrer ambulanten Beratungsstellen wird angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu werden wir die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen anpassen. Link zum Original
  6. Ab dem Landeshaushalt 2022 wird die tarifgerechte Bezahlung und Eingruppierung der Mitarbeiterinnen von Frauenzentren, Frauenhäusern und Beratungsstellen sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beginnend mit der Aufstellung des Landeshaushaltes 2022 werden wir die tarifgerechte Bezahlung und Eingruppierung der Mitarbeiterinnen der Frauenzentren, Frauenhäuser, Beratungs - und Interventionsstellen und eine mehrjährige Förderung sicherstellen. Link zum Original
  7. Frauenzentren, Frauenhäuser sowie Beratungs- und Interventionsstellen erhalten eine mehrjährige Förderung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beginnend mit der Aufstellung des Landeshaushaltes 2022 werden wir die tarifgerechte Bezahlung und Eingruppierung der Mitarbeiterinnen der Frauenzentren, Frauenhäuser, Beratungs - und Interventionsstellen und eine mehrjährige Förderung sicherstellen. Link zum Original
  8. Im Hilfesystem werden die Personalstellen und der Fachkräfteanteil erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ausbau des Hilfesystems beinhaltet insbesondere auch die Erhöhung der Personalstellen, des Fachkräfteanteils sowie die Förderung von Instandhaltungskosten und die Finanzierung barrierefreier Zugänge. Link zum Original
  9. Instandhaltungskosten der Einrichtungen des Hilfesystems werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ausbau des Hilfesystems beinhaltet insbesondere auch die Erhöhung der Personalstellen, des Fachkräfteanteils sowie die Förderung von Instandhaltungskosten und die Finanzierung barrierefreier Zugänge. Link zum Original
  10. Barrierefreie Zugänge zum Hilfesystem werden finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ausbau des Hilfesystems beinhaltet insbesondere auch die Erhöhung der Personalstellen, des Fachkräfteanteils sowie die Förderung von Instandhaltungskosten und die Finanzierung barrierefreier Zugänge. Link zum Original
  11. Für Hauswirtschafts- und Gebäudemanagement ist je nach Größe der Einrichtung Personal vorzuhalten, mindestens eine Personalstelle.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für das Hauswirtschafts- und Gebäudemanagement ist je nach Größe der Einrichtung angemessen Personal vorzuhalten, mind. jedoch eine Personalstelle. Link zum Original
  12. Prävention und Öffentlichkeitsarbeit werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir die Prävention und Öffentlichkeitsarbeit stärken. Link zum Original
  13. Mobile Teams zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern werden bedarfsgerecht landesweit ausgeweitet und verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mobile Teams zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern werden wir auf das gesamte Land bedarfsgerecht ausweiten und verstetigen. Link zum Original
  14. Mitarbeitende des Hilfesystems werden für die Belange besonders verletzlicher Gruppen wie Frauen mit Beeinträchtigungen oder Migrationshintergrund, LSBTIQ*-Personen und mitbetroffener Kinder sensibilisiert und qualifiziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen bzw. mit Migrationshintergrund, LSBTIQ* - Personen sowie mitbetroffene Kinder- und Jugendliche sind besonders verletzliche Gruppen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hilfesystems für diese spezifischen Belange sensibilisiert und zu kompetenter Beratung befähigt werden. Link zum Original
  15. Mehrsprachige und mobile Zugänge zum Hilfesystem einschließlich Dolmetschleistungen werden ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir u.a. mehrsprachige und mobile Zugänge ins Hilfesystem ermöglichen. Das beinhaltet auch Zugriff auf Leistungen von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Link zum Original
  16. Die medizinische, psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung sowie die sozialpädagogische Begleitung von Gewaltbetroffenen werden sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso werden wir die medizinische, psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung der Betroffenen sicherstellen und die dazu erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen. Link zum Original
  17. Für die Versorgung und Begleitung von Gewaltbetroffenen werden die erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso werden wir die medizinische, psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung der Betroffenen sicherstellen und die dazu erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen. Link zum Original
  18. Für von Gewalt mitbetroffene Kinder und Jugendliche wird eine wohnortnahe, elternunabhängige Beratung einschließlich sozialpädagogischer Fachkräfte in Frauenschutzhäusern sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für von Gewalt mitbetroffene Kinder- und Jugendliche wird die kompetente und professionelle elternunabhängige Beratung wohnortnah mit dem Ziel der Gewaltverarbeitung und Information zu Hilfsangeboten einschließlich sozialpädagogischer Fachkräfte in den Frauenschutzhäusern sichergestellt. Link zum Original
  19. Frauenschutzhäuser sollen bundesweit einheitlich, einzelfall- und tagessatzunabhängig und bedarfsgerecht finanziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Bundesebene treten die Koalitionspartner für eine bundesweit einheitliche, einzelfall -, tagessatzunabhängige und bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenschutzhäuser ein und initiiert eine entsprechende Bundesratsinitiative. Link zum Original
  20. Zur einheitlichen Finanzierung der Frauenschutzhäuser wird eine Bundesratsinitiative ergriffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Bundesebene treten die Koalitionspartner für eine bundesweit einheitliche, einzelfall -, tagessatzunabhängige und bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenschutzhäuser ein und initiiert eine entsprechende Bundesratsinitiative. Link zum Original
  21. Die Gewaltschutzambulanzen in Halle und Magdeburg bleiben als Standorte erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die bisher in Halle und Magdeburg am Institut für Rechtsmedizin angesiedelten Gewaltschutzambulanzen als Standorte erhalten und ihre Finanzierung verstetigen. Link zum Original
  22. Die Finanzierung der Gewaltschutzambulanzen in Halle und Magdeburg wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die bisher in Halle und Magdeburg am Institut für Rechtsmedizin angesiedelten Gewaltschutzambulanzen als Standorte erhalten und ihre Finanzierung verstetigen. Link zum Original
  23. Ressortübergreifend werden Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor Zwangsverheiratung und ehrbezogener Gewalt vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ressortübergreifend wird die Koalition Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor Zwangsverheiratung und Gewalt im Namen der Ehre – oder ehrbezogene Gewalt – vorantreiben. Link zum Original
  24. Frauen und Mädchen, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, werden unabhängig vom Aufenthaltsstatus beim Ausstieg und bei Entschädigungsansprüchen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Frauen und Mädchen, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus dabei unterstützen, sich aus der Gewaltsituation zu befreien und ihr Recht auf Entschädigung geltend zu machen. Link zum Original
  25. In der Fachstelle Vera gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung wird eine zusätzliche Personalstelle zur Beratung geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu ist hinreichende Ausstattung erforderlich, weshalb wir eine zusätzliche Personalstelle zur Beratung der Betroffenen in der Fachstelle Vera gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung in Sachsen- Anhalt schaffen werden. Link zum Original
  26. Für von Zwangsverheiratung und ehrbezogener Gewalt bedrohte Frauen mit ihren Kindern und Paare werden zwei Schutzwohnungen eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir zwei Schutzwohnungen für hochgefährdete von Zwangsverheiratung und Gewalt im Namen der Ehre bedrohte Frauen*(mit ihren Kindern) und Paare installieren. Link zum Original
  27. Die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention zum Schutz Betroffener häuslicher und sexualisierter Gewalt werden anerkannt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erkennen die aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul -Konvention) erwachsenen Verpflichtungen an, Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt zu schützen. Link zum Original
  28. Sachsen-Anhalt setzt die Vorgaben der Istanbul-Konvention mit einem ressortübergreifenden Aktionsplan um.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wird das Land Sachsen -Anhalt die Vorgaben der Istanbul -Konvention auf Basis eines ressortübergreifenden Aktionsplans umsetzen. Link zum Original
  29. Die Ergebnisse der unabhängigen Monitoringstudie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hilfesystem werden berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Ergebnisse der unabhängigen Monitoringstudie zur Umsetzung der Istanbul -Konvention im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Land Sachsen- Anhalt berücksichtigen. Link zum Original
  30. Eine Öffentlichkeitskampagne macht die Istanbul-Konvention und das Hilfesystem bekannter und klärt über häusliche und sexualisierte Gewalt auf.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer Öffentlichkeitskampagne werden wir die Istanbul-Konvention und das Hilfesystem bekannter machen und über häusliche und sexualisierte Gewalt aufklären. Link zum Original
  31. Die Koordinierungsstelle Landesintervention und -koordination bei häuslicher Gewalt und Stalking (LIKO) wird zur Landeskoordinierungsstelle ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die bisherige Koordinierungsstelle Landesintervention und - koordination bei häuslicher Gewalt und Stalking (LIKO) entsprechend als Landeskoordinierungsstelle ausbauen. Link zum Original
  32. Eine unabhängige Monitoringstelle zur Beobachtung und Bewertung der Umsetzung wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine unabhängige Monitoringstelle wird eingerichtet. Sie beobachtet und bewertet die Umsetzung. Link zum Original
  33. Die Zahl spezialisierter Fachberatungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt wird dem Bedarf angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Anzahl der spezialisierten Fachberatungsstellen für Opfer von sexualisierter Gewalt, wie sie etwa der Verein Wildwasser betreibt, dem Bedarf anpassen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Die Schwerpunkte sind für alle Parteien und Verträge dieselben. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • Schwerpunkte: Die Politikfelder mit den meisten Forderungen zuerst, bis 40 Prozent aller Forderungen erreicht sind.
  • Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU ST 15, SPD ST 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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