Wir gestalten Sachsen-Anhalt. Stark. Modern. Krisenfest. Gerecht. Koalitionsvertrag 2021–2026 (CDU, SPD, FDP) · Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft
Behinderung und Teilhabe
Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, SPD und FDP · unterzeichnet 13.09.2021 · Original
Der Vertrag enthält 22 Forderungen zum Schwerpunkt „Behinderung und Teilhabe“, von 201 zu „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“. Das Politikfeld ist groß, deshalb stehen seine Schwerpunkte auf eigenen Seiten.
- 22Forderungen zum Schwerpunkt
- 1 %des Vertrags
- 158Seiten im Original
- 2021Vertragsjahr
Keine Treffer.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 22
Behinderung und Teilhabe 22
Bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention werden der barrierefreie Zugang zum Hilfesystem und die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.
Wortlaut im Vertrag
Dabei werden wir insbesondere den barrierefreien Zugang zum Hilfesystem sowie die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen berücksichtigen. Link zum Original
Sachsen-Anhalt geht den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft mit selbstbestimmter Teilhabe aller weiter.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen uns dafür ein, dass Sachsen -Anhalt den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft weiter beschreitet und jede und jeder mit den jeweiligen Fähigkeiten und Fertigkeiten selbstbestimmt leben und an der Gemeinschaft teilhaben kann. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 33 % Zweites Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
Die UN-Behindertenrechtskonvention wird weiterhin konsequent umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Unsere politische Richtschnur für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen ist die UN -Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Deshalb werden wir sie weiterhin konsequent umsetzen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 42 % Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 36 % Gesetz zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz · Vertragsgesetz, Landesregierung, verkündet
Der Landesaktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird von allen Ressorts umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Der Landesaktionsplan (LAP) 2.0 vom Mai 2021 zur Umsetzung der UN -BRK wird von allen Ressorts umgesetzt. Link zum Original
Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen werden umfassend beteiligt und der Landesaktionsplan 2.0 wird gemeinsam weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Bei unserem Handeln ist uns ein hohes Maß an Partizipation von engagierten Menschen mit Behinderungen, ihrer Interessenvertretungen und ihrer Selbsthilfeorganisationen wichtig. Gemeinsam entwickeln wir den LAP 2.0 weiter. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 45 % Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Ziele des Landesaktionsplans werden insbesondere bei Personaleinstellungen verwirklicht.
Wortlaut im Vertrag
Wir unternehmen alle Anstrengungen, um die Ziele und Maßnahmen des Landesaktionsplans „einfach machen - Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft 2.0“ zur Umsetzung der UN-BRK zu verwirklichen. Dies gilt insbesondere für die Personalbereiche bei Einstellungen. Link zum Original
Barrierefreiheit und die Entwicklung rehabilitativer und assistiver Technologien werden nachhaltig gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Die Schaffung von Barrierefreiheit und die Entwicklung rehabilitativ und assistiv wirkender Technologien werden nachhaltig gefördert. Dazu werden wir die Expertise der Landesfachstelle für Barrierefreiheit nutzen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 32 % Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz · Vertragsgesetz, Landesregierung, verkündet
Die Expertise der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wird dafür genutzt.
Wortlaut im Vertrag
Die Schaffung von Barrierefreiheit und die Entwicklung rehabilitativ und assistiv wirkender Technologien werden nachhaltig gefördert. Dazu werden wir die Expertise der Landesfachstelle für Barrierefreiheit nutzen. Link zum Original
Das Bundesteilhabegesetz wird gemeinsam mit den anderen Trägern der Rehabilitation, Pflege und Grundsicherung umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden wir auch im Zusammenwirken mit den anderen Trägern der Rehabilitation, der Pflege und der Grundsicherung umsetzen. Wir werden die Umsetzungsstände evaluieren und die Instrumente mit Blick auf die Personenzentrierung schärfen. Link zum Original
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird evaluiert und seine Instrumente werden auf Personenzentrierung ausgerichtet.
Wortlaut im Vertrag
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden wir auch im Zusammenwirken mit den anderen Trägern der Rehabilitation, der Pflege und der Grundsicherung umsetzen. Wir werden die Umsetzungsstände evaluieren und die Instrumente mit Blick auf die Personenzentrierung schärfen. Link zum Original
Die Übertragung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auf Landkreise und kreisfreie Städte wird mit diesen beraten.
Wortlaut im Vertrag
Im Zuge der sogenannten „Großen Lösung“ in der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir die Übertragung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen in die Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte mit diesen diskutieren. Link zum Original
Qualitätssicherung und Kontrolle der Leistungserbringung werden durch bessere personelle Ausstattung der Sozialagentur gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Zugleich werden wir die Qualitätssicherung und Kontrolle in der Leistungserbringung durch eine entsprechende personelle Ausstattung der Sozialagentur stärken. Link zum Original
Der Landesrahmenvertrag wird fortgeschrieben, um Anreize für echte Ambulantisierung und Selbstbestimmung zu schaffen.
Wortlaut im Vertrag
Mit dem Landesrahmenvertrag (LRV) werden die Bestimmungen des BTHG für Sachsen - Anhalt festgelegt. Wir werden den LRV mit dem Ziel fortschreiben, Anreize für eine „echte“ Ambulantisierung und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Link zum Original
Für nicht erwerbsfähige Menschen mit psychischen Behinderungen werden alternative sinnstiftende Tätigkeiten mit Zuverdienst gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Für Menschen mit psychischen Behinderungen, die nicht erwerbsfähig sind und für die eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung bzw. im Rahmen des Budget für Arbeit oder in einem Inklusionsbetrieb ausscheidet, sollen alternative Möglichkeiten einer sinnstiftenden Tätigkeit gefördert werden, die zugleich einen Zuverdienst bieten. Link zum Original
Das Behindertengleichstellungsrecht wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden der anspruchsvollen Aufgabe, das Behindertengleichstellungsrecht stets aufs Neue zu prüfen und gegebenenfalls an das sich verändernde Verständnis von Behinderung sowie an die sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen, besonderes Augenmerk widmen. Link zum Original
Alle übrigen Landesregelungen werden systematisch an der UN-Behindertenrechtskonvention gemessen.
Wortlaut im Vertrag
Alle anderen Regelungen des Landes Sachsen- Anhalt werden wir systematisch an der UN-BRK messen. Link zum Original
Die Folgen der Corona-Pandemie für die Teilhabesicherung werden sektorenübergreifend aufgearbeitet, um das System pandemiefest zu machen.
Wortlaut im Vertrag
Die Folgen der Corona- Pandemie sind im Hinblick auf die Teilhabesicherung und deren Weiterentwicklung umfassend und sektorenübergreifend aufzuarbeiten, um das System möglichst pandemiefest zu machen. Link zum Original
Das Corona-Sondervermögen wird für Investitionen und Vorkehrungen wie mehr Einzelzimmer, bauliche Maßnahmen, Lüftung und digitale Kommunikation in der Eingliederungshilfe genutzt.
Wortlaut im Vertrag
Das Corona -Sondervermögen ist für die infrastrukturell notwendigen Investitionen und zur Schaffung angemessener Vorkehrungen (wie etwa die Erhöhung der Einzelzimmerquote, bauliche Maßnahmen, Lüftungsmöglichkeiten oder digitale Kommunikation) zu nutzen, um den Gesundheitsschutz sicherzustellen. Link zum Original
Die Digitalisierung wird so gefördert und gestaltet, dass Menschen mit Behinderungen davon profitieren, etwa durch barrierefreie Websites.
Wortlaut im Vertrag
Die Digitalisierung soll so gefördert und gestaltet werden, dass auch Menschen mit Behinderungen davon tatsächlich profitieren können (konsequent inklusive Information und Kommunikation, Barrierefreiheit zum Beispiel bei Websites, Ausstattung, Medienkompetenz). Link zum Original
Das Bundesteilhabegesetz wird umfassend umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Das BTHG wird umfassend umgesetzt. Link zum Original
Die Umsetzung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird befördert.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Umsetzung der Strategie der Europäischen Kommission für die Rechte von Menschen mit Behinderungen befördern, um das Ziel einer Union der Gleichheit mit voranzutreiben. Link zum Original
Die Landesregierung begleitet die Einführung von Verfahrenslotsen für junge Menschen mit Behinderungen in Abstimmung mit Verbänden, Kommunen und Betroffenen.
Wortlaut im Vertrag
Ab dem Jahr 2024 werden Verfahrenslotsinnen und -lotsen junge Menschen, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, und ihre Familien dabei unterstützen, ihre Rechte geltend zu machen. Die Landesregierung wird den Umsetzungsprozess intensiv in Abstimmung mit Verbänden, Kommunen und Betroffenen sowie deren Interessenvertretungen begleiten und unterstützen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 62 % Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Die Schwerpunkte sind für alle Parteien und Verträge dieselben. Wie das entsteht
Reihenfolge
- Schwerpunkte: Die Politikfelder mit den meisten Forderungen zuerst, bis 40 Prozent aller Forderungen erreicht sind.
- Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
- Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
- Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU ST 15, SPD ST 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
- Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.