Kommunen
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
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Ohne Einzug ins Parlament
AfD 14832
Mehr Geld 18
- Die Finanzausstattung der Kommunen wird verbessert.
- Zusätzliche Belastungen der Kommunen durch familienpolitische Maßnahmen werden vom Land oder aus Bundesmitteln ausgeglichen.
- Ortschaften erhalten vom Land jährlich fünf Euro je Einwohner als ungebundene Zuweisung für Brauchtum und Tradition.
- Die kommunalen Feuerwehren werden bestmöglich ausgestattet, ausgebildet und in Übung gehalten.
- Die jährliche Mindestauszahlung aus der Feuerschutzsteuer an die Kommunen wird auf 9 Millionen Euro verdoppelt.
- Die Landesregierung soll dazu beitragen, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen verbessert.
- Für jede Kommune wird eine verbindliche Mindestfinanzausstattung eingeführt.
- Ein Sonderprogramm zum Abbau alter kommunaler Kassenkredite wird aufgelegt.
- Das Land stellt bedarfsgerechte Mittel und einen Finanzausgleich bereit, damit jedes Gemeindehaus und jeder Kindergarten saniert werden kann.
- Alle Infrastrukturprogramme des Landes werden so angepasst, dass kein Ort wegen geringerer Einwohnerzahl benachteiligt wird.
- Der kommunale Finanzausgleich wird neu gewichtet, damit jede Kommune ihre Pflichtaufgaben erfüllen kann.
- Das Land gewährt den Kreisen Zuschüsse für das Deutschlandticket der Schüler, wenn sie es nicht selbst finanzieren können.
- Die Fördermittel des Landes für das kommunale Radverkehrsnetz werden deutlich erhöht.
- Wer den Kommunen Aufgaben überträgt, muss diese auch bezahlen.
- Die Finanzausgleichsmasse wird über das geltende Mindestniveau hinaus angehoben.
- Ein automatischer Konnexitätsausgleich kompensiert neue oder erweiterte Aufgaben der Kommunen vollständig und dauerhaft.
- Über den Bundesrat wird eine spürbare Erhöhung der Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer angestrebt.
- Die Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz von 2016 soll konsequent umgesetzt und erweitert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Auf Antrag überforderter Städte und Kommunen werden nach positiver Prüfung Zuzugsstopps für Flüchtlinge verhängt.
- Privathaushalte, Bauherren, Vermieter und Kommunen sollen selbst über das Verhältnis von Energieeinsparung und Investitionskosten bei der Wärmeversorgung entscheiden.
- Bürgermeister und Kreistage erhalten mehr Entscheidungsspielraum.
- Jeder Regierungserlass, der in die Fachkompetenz der Kommunen eingreift, wird zurückgenommen.
- Die Planungshoheit der Gemeinden wird gestärkt.
- Ein einheitliches Verfahren für alle Kommunen zur Ahndung von Parkverstößen von Lkw ab 7,5 Tonnen wird geschaffen.
- Beim Verkauf von Krankenhäusern haben Kommunen und das Land immer Vorrang vor privaten Käufern.
Weniger Pflichten 10
- Auf Antrag überforderter Städte und Kommunen werden nach positiver Prüfung Zuzugsstopps für Flüchtlinge verhängt.
- Privathaushalte, Bauherren, Vermieter und Kommunen sollen selbst über das Verhältnis von Energieeinsparung und Investitionskosten bei der Wärmeversorgung entscheiden.
- Über den Bundesrat sollen das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz samt Folgegesetzen und Verordnungen abgeschafft werden.
- Das Landesausführungsgesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze wird abgeschafft.
- Vorgaben, die Gemeinden zwingen, sich für teure Projekte zu bewerben, um Bundesgelder zu erhalten, werden abgeschafft.
- Jeder Regierungserlass, der in die Fachkompetenz der Kommunen eingreift, wird zurückgenommen.
- Es gibt keine Quote für die Zuweisung von Migranten an Gemeinden.
- Durch eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes entfällt die Pflicht der Gemeinden, Gleichstellungsbeauftragte zu ernennen.
- Die Finanzausgleichsmasse wird stärker über allgemeine Schlüsselzuweisungen statt über kleinteilige Fördertöpfe verteilt.
- Die Kommunen sollen Anreize für eigene Steuerkraft behalten und von zweckgebundenen Förderprogrammen befreit werden.
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Über die Verwendung der Zuweisung für Brauchtums- und Traditionspflege entscheidet der Ortschaftsrat.
- Die freiwillige Bürgerwacht untersteht dem Ordnungsamt und unterstützt Ordnungsamt und Polizei mit Hilfstätigkeiten.
- Die kommunalen Waffenbehörden werden angewiesen, nur noch die Zuverlässigkeit und nicht mehr die politische Gesinnung zu prüfen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 5
- Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer wird im Kommunalabgabengesetz untersagt.
- Die Kommunalverwaltungen werden gesetzlich auf die örtliche Daseinsvorsorge beschränkt.
- Kommunen dürfen nur Tätigkeiten und Beteiligungen ausüben, die unmittelbar Versorgungsaufgaben etwa bei Wasser, Abwasser, Wärme, Energie und öffentlichem Verkehr erfüllen.
- Kommunale Beteiligungen oder Gesellschaftsgründungen zur Gewinnerzielung, Kapitalanlage oder Projektentwicklung werden untersagt.
- Kommunale Beteiligungen an Windkraft- und Photovoltaikprojekten ohne unmittelbaren örtlichen Versorgungsbezug werden untersagt.
Mehr Pflichten 12
- Für verpflichtende Arbeitsgelegenheiten in Erstaufnahmeeinrichtungen wird unter Einbeziehung der Landkreise, Städte und Gemeinden ein Umsetzungskonzept erarbeitet.
- Die Kommunen sollen in Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden zu notwendigen Erhaltungsmaßnahmen an Kriegerdenkmälern bewegt werden.
- Die Landesbauordnung erhält eine Richtlinie, nach der öffentliche Bauten von Land und Kommunen eine anerkannte Bautradition aufgreifen müssen.
- An Schulen, Gerichten, Ministerien, in Kommunalverwaltungen und im Landtag werden nur traditionelle Schreibweisen akzeptiert.
- Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer wird im Kommunalabgabengesetz untersagt.
- Asylbewerber werden über die Landkreise im Rahmen zulässiger Arbeitsgelegenheiten bis zur Aufenthaltsbeendigung verpflichtend bei Aufforstungs- und Waldpflegearbeiten eingesetzt.
- Die Kommunalverwaltungen werden gesetzlich auf die örtliche Daseinsvorsorge beschränkt.
- Kommunen dürfen nur Tätigkeiten und Beteiligungen ausüben, die unmittelbar Versorgungsaufgaben etwa bei Wasser, Abwasser, Wärme, Energie und öffentlichem Verkehr erfüllen.
- Kommunale Beteiligungen oder Gesellschaftsgründungen zur Gewinnerzielung, Kapitalanlage oder Projektentwicklung werden untersagt.
- Kommunale Beteiligungen an Windkraft- und Photovoltaikprojekten ohne unmittelbaren örtlichen Versorgungsbezug werden untersagt.
- Die Aufgaben des Landesverwaltungsamts werden auf die Fachministerien oder die Kommunen verteilt.
- Bereits privatisierte Krankenhäuser sollen, wo medizinisch geboten, wieder in die Trägerschaft von Land, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern überführt werden.
CDU 51017
Mehr Geld 10
- Ein Unterstützungsfonds soll kleineren Kommunen in Haushaltskonsolidierung kleinere Investitionen im Brandschutz ermöglichen.
- Kommunen erhalten mehr Pauschalzahlungen.
- Maßnahmen der Wärmeplanung sollen für Kommunen, Bürger und Unternehmen bezahlbar und technisch machbar sein.
- Hitzeschutz soll als Förderaspekt in der Städtebauförderung gestärkt werden.
- Eine Förderkulisse für Entsiegelungsprojekte soll Kommunen besonders bei Hitzeschutzplänen unterstützen.
- Die Kommunen erhalten eine verlässliche Finanzausstattung und eine faire Mittelverteilung.
- Das neue Finanzausgleichsgesetz sichert eine finanzielle Mindestausstattung der Kommunen.
- Strukturelle Finanzschwäche von Kommunen wird im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse ausgeglichen.
- Land und Kommunen sollen auskömmliche Kofinanzierungsbedingungen für EU-Mittel erhalten.
- Der Zugang von Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen zu direkt verwalteten EU-Programmen wird gestärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Kommunen und ihre Selbstverwaltung werden gestärkt.
- Landesgesetze mit kommunalem Vollzug erhalten mehr Experimentierklauseln.
- Jede Windenergieanlage soll die Zustimmung der kommunalen Ebene vor Ort benötigen.
- Windenergieanlagen sollen den Kommunen vor Ort Vorteile bringen.
- Doppelzuständigkeiten werden zugunsten stärkerer kommunaler Eigenverantwortung aufgehoben.
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
- Die Kommunen werden weiter durch zentrale Beschaffung und Förderung von Feuerwehrfahrzeugen unterstützt.
- Kommunen sollen Wohngebiete abseits der Durchfahrtsstraßen weiterhin verkehrssicher und lebenswert gestalten können.
- Die Sportstättenförderung für Kommunen und Vereine wird fortgesetzt.
- Die Kommunen erhalten eine verlässliche und faire Finanzausstattung.
Ohne klare Richtung 4
- Der kommunale Finanzausgleich wird weiterentwickelt.
- Ab 2027 werden die Ergebnisse eines Gutachtens zur gerechten Mittelverteilung auf die kommunalen Ebenen in einem neuen Finanzausgleichsgesetz umgesetzt.
- Tourismusrelevante Kommunen sollen höher priorisiert werden.
- Kommunale Akteure und touristische Dienstleister werden beim Einsatz und der Entwicklung digitaler Anwendungen unterstützt.
Mehr Pflichten 5
- Die Kommunen sollen konsequenter gegen Verschmutzungen im öffentlichen Raum vorgehen.
- Ein Programm mit Kommunen und Bundesagentur macht arbeitsverweigernden Leistungsempfängern ein verbindliches Arbeitsangebot.
- Die Seniorenmitwirkung wird gemeinsam mit den Kommunen gestärkt.
- Generationenverbindende Projekte werden vorangetrieben.
- Landkreise und kreisfreie Städte sollen die Schadenserhebungen abstimmen und auf den Weg bringen.
SPD 61332
Mehr Geld 30
- Ein Landesprogramm unterstützt Städte und Landkreise bei Investitionen in erneuerbare Energien.
- Kommunen werden so ausgestattet, dass Erstintegration gelingt.
- Das Land unterstützt erforderliche Rekommunalisierungen von Krankenhäusern finanziell.
- Kommunen werden fachlich und finanziell bei Klimaschutz- und Klimamanagement, Hitzeaktionsplänen, dem Schutz innerörtlicher Grünflächen sowie Luftreinhalte- und Lärmschutzplänen unterstützt.
- Kommunen werden fachlich und finanziell bei der kommunalen Wärmeplanung unterstützt.
- Kommunen, die Jugendgremien einrichten, erhalten gezielte Unterstützung für Jugendbudgets und Angebote von und für Jugendliche.
- Das Land unterstützt gezielt Sanierung und Neubau von Feuerwehrhäusern.
- Kommunen werden bei Investitionen in Neubau, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Digitalisierung von Sportstätten unterstützt.
- Ein Sonderfonds für soziale Infrastruktur in den am stärksten vom Fluglärm des Flughafens Leipzig/Halle betroffenen Kommunen wird aufgelegt.
- Bundesmittel der Städtebauförderung werden konsequent kofinanziert.
- Neue Aufgaben werden Kommunen nur bei vollständiger Finanzierung übertragen (Konnexitätsprinzip).
- Bei veränderten oder erweiterten kommunalen Aufgaben wird die Finanzierung verbindlich angepasst.
- Das Land setzt sich für eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zugunsten der Kommunen ein.
- Städte und Gemeinden erhalten höhere Anteile an Umsatz- und Einkommensteuer.
- Eine Reform der Erbschaftsteuer soll die Länder und mittelbar die Kommunen finanziell stärken.
- Interkommunale Zusammenarbeit wird erleichtert und gefördert.
- Der Ausbau erneuerbarer Energien soll die Finanzlage der Kommunen verbessern.
- Ein lokales Bürgerbudget von 20 Euro pro Einwohner wird eingeführt, über dessen Verwendung die Menschen vor Ort entscheiden.
- Aktionen zum Europatag, die Europawochen sowie Europaprojekte von Schulen, Kommunen, Jugendzentren und Partnerschaftsvereinen werden gezielt gefördert.
- Ein Landesfonds für Projekte, Jubiläen und neue Initiativen von Städtepartnerschaften wird eingerichtet.
- Der kommunale Finanzausgleich soll bedarfsgerecht sein und die tatsächlichen Aufgaben der Gemeinden abbilden.
- Im kommunalen Finanzausgleich werden auch Abschreibungen berücksichtigt.
- Bundeszuweisungen an Kommunen dürfen im kommunalen Finanzausgleich nicht angerechnet werden.
- Kommunen mit hohen sozialen Lasten erhalten gezielte zusätzliche Unterstützung für gleichwertige Lebensverhältnisse.
- Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen zugunsten der kommunalen Ebene neu geordnet werden.
- Die Kommunen erhalten höhere Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer.
- Die Erbschaftsteuer wird gerecht reformiert, sodass die Länder und damit auch die Kommunen gestärkt werden.
- Neue Aufgaben werden Kommunen nur bei vollständiger Finanzierung übertragen.
- Ein kommunaler Steuerschwankungsfonds wird eingerichtet, um Einnahmeschwankungen abzufedern.
- Ein dauerhaftes, krisenunabhängiges kommunales Infrastruktur- und Investitionsprogramm für Schulen, Kitas, Straßen und öffentliche Einrichtungen wird aufgelegt.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 7
- Das Land unterstützt die Kommunen weiterhin beim Brandschutz.
- Die Gewerbesteuer bleibt als zentrale kommunale Steuer erhalten und wird stabilisiert.
- Städte und Gemeinden werden beim abwehrenden Brandschutz weiterhin vom Land unterstützt.
- Das Land setzt sich auf europäischer Ebene für den Erhalt der Fonds EFRE, ELER und ESF ein.
- EU-Strukturförderprogramme werden weiterhin von Ländern und Kommunen gesteuert.
- Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise soll unabhängig von Konjunktur und Krisen dauerhaft gesichert werden.
- Die Gewerbesteuer wird als zentrale kommunale Einnahmequelle gesichert.
Ohne klare Richtung 6
- Energieeffizienzpotenziale sollen in Unternehmen, Kommunen und privaten Haushalten gehoben werden.
- Ein Landesprogramm unterstützt Städte und Landkreise bei der Gründung von Kreiswerken.
- Städte und Kreise werden beim barrierefreien Ausbau von Haltestellen unterstützt.
- Kommunen werden bei Maßnahmen gegen Fahrraddiebstahl an Umsteigepunkten unterstützt.
- Kommunen gelten als Fundament des demokratischen Staates und nicht als nachgeordnete Verwaltungsebene.
- Das Land unterstützt Kommunen und öffentliche Einrichtungen gezielt bei der Absicherung ihrer IT-Systeme.
Mehr Pflichten 6
- Stadt- und Ortszentren werden durch gemeinsame Initiativen von Kommunen und Wirtschaft gestärkt.
- Europäische Naturschutzvorgaben werden kooperativ mit Landwirtschaft, Naturschutzverbänden und Kommunen umgesetzt.
- Jugendbeteiligung wird kommunale Pflichtaufgabe.
- Kinder- und Jugendfeuerwehren werden ausdrücklich als Teil der kommunalen Pflichtaufgabe anerkannt.
- Regionale Ernährungsräte werden gemeinsam mit den Landkreisen etabliert.
- Kinder- und Jugendfeuerwehren werden ausdrücklich als Teil der kommunalen Pflichtaufgabe anerkannt.
Grüne 341036
Mehr Geld 22
- Für Kommunen soll ein Förderprogramm zur PV-Nachrüstung aufgelegt werden.
- Förderprogramme für Ladeinfrastruktur bei Kommunen, Wohnungsunternehmen und Dörfern werden geschaffen.
- Ortschaftsräte erhalten verbindliche Budgets.
- Die Kommunen werden finanziell, strukturell und demokratisch gestärkt.
- Die Kommunen erhalten eine auskömmliche und verlässliche Finanzausstattung, die nicht vom Willen des Landes abhängt.
- Kommunen, die über das EU-Resettlement-Programm Menschen aufnehmen, erhalten eine direkte europäische Finanzierung.
- Bundesmittel zur Umsetzung des Schutzraumkonzepts durch die Kommunen werden freigegeben.
- Die personelle und finanzielle Ausstattung der Jugendämter wird gestärkt.
- Das Land finanziert eine nachhaltige kommunale Kitaplanung.
- In Landkreisen und kreisfreien Städten werden Pools von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aufgebaut.
- Ein Nothilfefonds für verschuldete Kommunen ermöglicht finanzschwachen Landkreisen, ihren Anteil an der Schulsozialarbeit zu zahlen.
- Ein Förderprogramm soll Kommunen und Einrichtungen beim Hitzeschutz unterstützen.
- Kommunen werden finanziell, organisatorisch und demokratisch gestärkt.
- Die Kommunalfinanzierung wird reformiert, um eine verlässliche Finanzausstattung der Kommunen zu sichern.
- Die Kommunalfinanzierung umfasst eine kommunale Grundsicherung.
- Zur Entlastung strukturell überschuldeter Kommunen wird ein Altschuldenfonds eingerichtet.
- Das Konnexitätsprinzip wird strikt eingehalten, sodass bei Aufgabenübertragung auf Kommunen auch die Finanzierung gesichert ist.
- Der Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer wird erhöht.
- Die Gewerbesteuer wird zugunsten ostdeutscher Kommunen reformiert.
- Landkreise erhalten eine eigene, unabhängige Einnahmebasis.
- Gewählte Ortschaftsräte erhalten eigene Ortschaftsbudgets.
- Eine Digitalisierungspauschale ermöglicht Kommunen den Aufbau von Personal und Kompetenzen für digitale Projekte.
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Das Landesgesetz soll so angepasst werden, dass Kreise und Gemeinden flächendeckende Katzenschutzverordnungen erlassen können, wobei kreisweite Regelungen Vorrang haben.
- Städte und Gemeinden sollen im Einvernehmen mit Eigentümern geeignete Flächen für erneuerbare Energien sichern können.
- Der Spielraum für Parkgebühren und Anwohnerparken wird erweitert.
- Kommunen entscheiden über Ausnahmen von Tempo 30.
- Kommunale Verpackungssteuern auf Einwegverpackungen und Einwegbesteck im Außer-Haus-Verkauf werden zugelassen.
- Ortschaftsräte erhalten echte Entscheidungskompetenzen.
- Die Kommunen erhalten mehr Entscheidungsspielräume und eine solide Grundlage für langfristige Projekte.
- Kommunen können Schulen in ländlichen Räumen zu Dritten Orten mit Mehrzwecknutzung außerhalb der Unterrichtszeit weiterentwickeln.
- Kommunen erhalten größere Gestaltungsspielräume für Klima-, Freiraum- und Quartiersentwicklung.
- Die Einrichtung autofreier Zonen wird erleichtert.
- Kommunen dürfen globale Minderausgaben bis zu 1,5 Prozent als Haushaltstechnik veranschlagen.
- Gewählte Ortschaftsräte erhalten eigene Ortschaftsbudgets.
- Das kommunale Vorkaufsrecht wird gesichert und ausgeweitet, um Bodenspekulation zu verhindern und bezahlbaren Wohnraum zu unterstützen.
- Kommunen erhalten abgestufte Instrumente gegen langfristigen Leerstand wie Nutzungs- oder Sanierungsfristen, höhere Abgaben oder Zwischennutzung.
- Als letztes Mittel wird die Übernahme langjährig ungenutzter Immobilien durch Kommunen erleichtert.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 9
- Kommunale Dunkelstrategien, die nächtliche Beleuchtung auf das notwendige Maß beschränken, sollen gefördert werden.
- Kommunen und Landkreise sollen Informations- und Aufklärungsangebote erhalten, um Katzenschutzverordnungen, etwa zur Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, leichter einführen zu können.
- Kommunen sollen ermutigt und unterstützt werden, eigene Flächen für erneuerbare Energien bereitzustellen.
- Bürgerinnen, Bürger und Kommunen in Sachsen-Anhalt sollen bei der Wärmewende verstärkt unterstützt werden.
- Ein landesgefördertes Schulwegsicherungsprogramm unterstützt und berät Kommunen bei der Schulwegplanung.
- Bidirektionales Laden wird in Haushalten, Betrieben und kommunalen Fuhrparks verstärkt ermöglicht.
- Kinderrechtebüros in den Kommunen werden unterstützt.
- Kommunen und Sportvereine werden bei Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen in Sportstätten unterstützt.
- Die europäische Zusammenarbeit der Kommunen wird aktiv unterstützt, etwa durch Einbindung in Netzwerke wie Smart Cities oder Fairtrade Towns.
Mehr Pflichten 34
- Landwirtschaftliche Flächen im öffentlichen Eigentum, auch kommunale, sollen gemeinwohlorientiert an lokale Landwirtinnen und Landwirte verpachtet werden.
- Staatliche oder kommunale Pachtflächen sollen vorrangig an tierwohlorientierte Betriebe vergeben werden.
- Kommunen sollen Photovoltaikkonzepte für Freiflächen und Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger entwickeln.
- Photovoltaikanlagen sollen auf öffentlichen Liegenschaften von Kommunen, Land und Bund bei Neubau und Dachsanierung verpflichtend sein.
- Gemeinden legen Obergrenzen der Bodenpunkte in ihrem gemeindlichen PV-Konzept fest.
- Kommunen, Verkehrsbetriebe und Behindertenvertretungen stimmen sich bei Verkehrs- und Stadtplanungen besser ab.
- Kommunen beauftragen mehr Radlogistik und setzen Lastenräder in kommunalen Fuhrparks ein.
- Für Sachsen-Anhalt wird gemeinsam mit Industrie, Kommunen, Entsorgern und Umweltverbänden ein Zero-Waste-Leitbild entwickelt.
- Kommunen werden verpflichtet, Bürgerentscheide neutral mit sachlicher Information zu unterstützen.
- Sitzungen von Stadträten der kreisfreien Städte und Mittelzentren, Kreistagen und Ausschüssen werden live übertragen.
- Aufzeichnungen dieser Sitzungen sind anschließend digital abrufbar.
- Alle Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten Fragerechte gegenüber der Gemeindeverwaltung.
- Verständliche und frühzeitige Bürgerbeteiligung wird zum festen kommunalen Auftrag.
- Die Sozialplanung vor Ort berücksichtigt Begegnungsräume.
- Das Gewalthilfegesetz wird konsequent umgesetzt, sodass der Anspruch auf Schutz und Beratung überall eingelöst wird.
- Land und Kommunen entwickeln eigene Planungen für die zivil-militärische Zusammenarbeit und stimmen sie mit den militärischen Dienststellen ab.
- Inklusionsmaßnahmen werden gemeinsam mit den Kommunen und den Selbstvertretungsgremien von Menschen mit Behinderung weiterentwickelt und umgesetzt.
- Jugendliche erhalten verbindliche Mitbestimmungsrechte in kommunalen Gremien.
- Kommunale Präventionsketten mit enger Kooperation von Kita, Schule, Gesundheitswesen und Jugendschutz werden geschaffen.
- Die „Große Lösung“ in der Kinder- und Jugendhilfe wird fortgeführt, sodass die Jugendämter für alle jungen Menschen zuständig sind.
- Die Beteiligung von Jugendlichen an sie betreffenden Vorhaben wird Pflichtaufgabe der Kommunen.
- Jugendparlamente erhalten verpflichtend ein Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht in den Kommunalparlamenten.
- Jugendparlamente erhalten ein eigenes Budget.
- Die Beteiligungsrechte junger Menschen werden in der Kommunalverfassung geschärft und verbindlich geregelt.
- Kultur wird als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich verankert.
- Das kommunale Gesundheitsmanagement wird bei der Umsetzung von Public-Health-Ansätzen vor Ort unterstützt.
- Kommunale Gesundheitskonferenzen für Prävention, Pflege und medizinische Versorgung sollen gesetzlich verankert werden.
- Gegen gesundheitliche Folgen der Klimakrise sind vorbeugende Maßnahmen wie kommunale Hitzeschutzpläne, hitzeangepasste Stadtplanung und Hitzeschutzkonzepte für Einrichtungen nötig.
- Eine systematische kommunale Bedarfsplanung für Pflegeplätze nach dem Muster der Kitaplanung wird eingeführt.
- Kommunale Gesundheitskonferenzen unter Beteiligung aller Akteure vor Ort werden gesetzlich verbindlich geregelt.
- Neubauflächen werden nur bei vorhandener oder gesicherter ÖPNV-Anbindung ausgewiesen.
- Bauliche Nachverdichtung wird mit der Aufwertung und Sicherung urbaner Grünflächen verbunden.
- Der tägliche Flächenverbrauch soll bis 2030 deutlich sinken, das 30-Hektar-Ziel wird eingehalten und gegenüber Kommunen eingefordert.
- Eine kinderfreundliche Gestaltung des Wohnumfelds wird zur Voraussetzung für die Städtebauförderung.
Linke 202760
Mehr Geld 45
- Ein Kommunalbudget zum Aufbau kommunaler Strukturen zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements soll eingerichtet werden.
- Die Finanzpolitik soll in gute Arbeit, moderne Schulen, funktionierende Krankenhäuser, einen starken Nahverkehr und attraktive Städte und Dörfer investieren.
- Die Vermögensteuer soll 1 Prozent auf Vermögen über einer Million Euro betragen.
- Die Finanzzuweisungen an die Kommunen werden deutlich erhöht, damit sie den Bau- und Sanierungsbedarf an Schulen bewältigen.
- Ein Qualitätsdialog zwischen Land und Kommunen soll die personelle Ausstattung der Jugendämter verbessern.
- Kommunen und Länder können dafür auf einen Re-Kommunalisierungsfonds zugreifen.
- Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe wird entsprechend den steigenden Bedarfen erhöht.
- Eine jährliche Dynamisierung der Förderung um 2,5 Prozent oder mindestens in Höhe der Inflationsrate wird gesetzlich verankert.
- Der Landesanteil an Projekten des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder eines Anschlussprogramms wird um den kommunalen Eigenanteil erhöht.
- Langfristige Investitionsprogramme unterstützen die Kommunen verlässlich bei Sanierung und Modernisierung von Bädern, Turnhallen und Sportanlagen.
- Kommunen unter 25.000 Einwohnern erhalten über die allgemeinen Kommunalfinanzen zusätzlich eine Kulturpauschale für soziokulturelle Einrichtungen.
- Den Kommunen übertragene Aufgaben werden vollständig ausfinanziert.
- Die Kommunen erhalten mehr finanziellen Spielraum.
- Das Land unterstützt die Kommunen mit Personal, Technik, Datenzugang und Schulungen für die Beteiligung.
- In Städten ab 70.000 Einwohnern können Stadtteilbezirksbeiräte mit eigenem Budget eingerichtet werden.
- Bund und Land statten die Kommunen aufgabengerecht aus, sodass Pflicht- und übertragene Aufgaben zuverlässig finanziert sind.
- Eine kommunale Pauschalförderung nach klar definierten objektiven Kriterien wird eingeführt.
- Finanzschwache Gemeinden erhalten höhere Zuweisungen.
- Finanzmittel werden zugunsten der Städte und Gemeinden umverteilt.
- Auf Bundesebene wird eine Gemeindewirtschaftssteuer eingeführt.
- Auf Bundesebene wird ein Schuldenschnitt für die Kommunen beschlossen.
- Bund und Länder korrigieren die strukturelle Verschuldung der Kommunen in deren Sinne.
- Für die Kommunen wird ein Schuldenschnitt angestrebt.
- Eine faire Gemeindewirtschaftssteuer wird eingeführt, um die Kommunen zu stärken.
- Stadtumbauprogramme werden mit Landes- und Bundesmitteln aufgestockt.
- Der Kofinanzierungsanteil der Kommunen bei Stadtumbauprogrammen wird reduziert.
- Ein (Re)Kommunalisierungsfonds unterstützt Gemeinden dabei, Immobilien und Grundstücke in öffentliche Hand zu holen.
- Ein kommunales Budget zur Förderung der Arbeitsaufnahme wird eingerichtet.
- Kommunen und Anwohner werden durch Lokalstromtarife, Bonuszahlungen oder Wärmeangebote stärker beteiligt.
- Ein Energieeffizienzfonds für Projekte von Kommunen, Vereinen, Betrieben und Haushalten wird eingerichtet.
- Die kommunale Wärmeplanung wird fachlich und finanziell unterstützt.
- Ein Landesfonds für Entsiegelung unterstützt Kommunen und Eigentümer beim Rückbau versiegelter Flächen.
- Die Versorgung von Fund- und beschlagnahmten Tieren wird als staatliche Aufgabe dauerhaft und auskömmlich finanziert, um die Kommunen zu entlasten.
- Kommunen erhalten die Mittel, um Klimaanpassung und Klimaschutz zu finanzieren.
- Kommunaler Klimaschutz wird über das Finanzausgleichsgesetz dauerhaft finanziert.
- Ein Landesförderprogramm fördert kommunale Trinkbrunnen.
- Für bezahlbare Abwasserkosten braucht es eine starke öffentliche Hand und Förderprogramme für die Modernisierung.
- Kommunen werden von unfairen Kostenlasten befreit.
- Die Kosten für Rettung und Katastrophenschutz werden solidarisch verteilt statt unterfinanzierten Kommunen aufgebürdet.
- Ein erhöhter Anteil der Brandschutzsteuer wird als zweckgebundene Zuweisung direkt an die Kommunen ausgeschüttet.
- Die Brandschutzsteuer wird konsequent zur Stärkung der kommunalen Feuerwehren und ihrer Ausstattung eingesetzt.
- Feuerwehren erhalten statt Förderprogrammen ein verlässliches Finanzierungssystem für mittelfristige Planung.
- Zweckgebundene Landeszuweisungen an die Kommunen nach transparenten Schlüsseln werden eingeführt, planbar über Jahre und ansparbar.
- Das Land finanziert Erste Hilfe bei IT-Sicherheitsvorfällen und stellt Experten bereit.
- Kommunale IT-Sicherheitsbeauftragte werden finanziell unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Investitionsmittel werden von gleichberechtigten Partnern aus Wirtschaft, Bürgerschaft und Kommunen demokratisch gesteuert.
- Strategische Infrastruktur wird rekommunalisiert.
- Land, Kreise, Städte und Gemeinden erhalten die Möglichkeit, Anteilseigner der ambulant-stationären Zentren zu werden.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt, mit unmittelbarem Einfluss der Menschen vor Ort.
- Kommunen erhalten echte Mitbestimmung im Gesetzgebungsprozess, vor allem bei Landesaufgaben, die kommunal umgesetzt werden.
- Rückmeldungen der Kommunen im Gesetzgebungsprozess werden zwingend berücksichtigt.
- Gemeinden und ihre Spitzenverbände erhalten feste gesetzliche Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsprozess.
- Kommunen werden bereits bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen gehört und erhalten ausreichend Zeit für Stellungnahmen.
- Vor der Verabschiedung von Gesetzen gibt es gemeinsame Verhandlungstermine mit den Kommunen.
- In Städten ab 70.000 Einwohnern können Stadtteilbezirksbeiräte mit eigenem Budget eingerichtet werden.
- Über Spielplatz, Schwimmbad oder Grundschule entscheidet die zuständige Kommune vor Ort.
- Ein Gesetz sanktioniert die Zweckentfremdung von Wohnraum und gibt Kommunen mehr Handlungsspielraum gegen Spekulation.
- Transformation, Investitionen und Innovation werden von Beschäftigten, Gewerkschaften, Wissenschaft und Kommunen mitgestaltet.
- Über Bewirtschaftung und Investitionen des Fonds wird gemeinsam mit Beschäftigten, Gewerkschaften, Wissenschaft und Kommunen entschieden.
- Erreichbarkeit und Verknüpfung von Bus und Bahn werden gemeinsam mit den Kommunalvertretungen entschieden.
- Auf Bundesebene wird darauf hingewirkt, dass Kommunen selbstständig über Geschwindigkeitssenkungen entscheiden können.
Teils begünstigend, teils belastend 4
- Der Finanzierungsanteil der Gemeinden an den Kitas entfällt; Planung und Finanzierung liegen bei Landkreisen und kreisfreien Städten.
- Die ärztlichen Versorgungsbezirke werden von Ländern und Kommunen bestimmt.
- Guter Nahverkehr wird als kommunale Pflichtaufgabe finanziert.
- Die Bürgerämter erhalten Personal, das beim digitalen Ausfüllen von Anträgen hilft.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 21
- Mobile Beratungsteams unterstützen Kommunen beim Umgang mit rechtsextremen Umtrieben und beim Schutz lokaler Strukturen vor Radikalisierung.
- Jede Gemeinde erhält Unterstützung beim Aufbau demokratischer Beteiligungsstrukturen.
- Kommunen werden beim Aufbau lokaler Bildungsnetzwerke für alle Altersgruppen unterstützt.
- Die Förderung bemisst sich zu 85 Prozent nach der Zahl der Kinder und Jugendlichen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt und zu 15 Prozent nach der Fläche.
- Das Land pflegt eine vertrauensvolle Partnerschaft mit den Kommunen und unterstützt sie bei ihren Aufgaben.
- Kommunen werden in ihren Entscheidungen unterstützt.
- Kommunen, die neue Beteiligungsformen erproben, werden als Modellkommunen unterstützt.
- Ortschaftsräte werden innerhalb der kommunalen Familie gestärkt.
- Die Zahl der Förderprogramme wird zugunsten einer kommunalen Pauschalförderung reduziert.
- Die Einwohnerzahl ist grundlegendes Kriterium der kommunalen Pauschalförderung.
- Flächengröße und Siedlungsstruktur werden bei den Zuweisungen berücksichtigt.
- Soziale und demografische Faktoren wie Altersstruktur, Arbeitslosenquote und soziale Belastung werden bei den Zuweisungen berücksichtigt.
- Besondere Investitionsbedarfe wie regionaler Strukturwandel oder Umwelt- und Klimafolgen werden bei den Zuweisungen einkalkuliert.
- Der kommunale Finanzausgleich wird stärker dynamisiert.
- Der kommunale Finanzausgleich wird aufgabengerecht ausgestaltet.
- Die Kommunen sollen finanziell stark sein, damit sie gestalten können statt nur zu verwalten.
- Die Kommune der Zukunft soll ein Ort sein, an dem Menschen gern leben, arbeiten und sich engagieren.
- Kommunen werden bei der Unterbringung wohnungsloser Menschen angemessen unterstützt.
- Kommunen sollen von Windrädern, Solaranlagen und Agri-PV-Projekten profitieren.
- Kommunen und Landesverwaltungen werden bei der Absicherung ihrer IT-Systeme nach BSI-Anforderungen unterstützt.
- Eine Anlaufstelle für Kommunen bei IT-Sicherheitsvorfällen wird eingerichtet.
Mehr Pflichten 20
- Für die Kindertagespflege werden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit den Jugendämtern abgeschlossen.
- Der verbindliche Kita-Qualitätsrahmen wird gemeinsam mit Kommunen, Trägern, Fachkräften und Eltern einheitlich umgesetzt.
- Gemeinden und Landkreise werden stärker an der Lehrkräftegewinnung beteiligt und durch frühe Einstellungszusagen motiviert, gute Bedingungen für angehende Lehrkräfte zu schaffen.
- Zwischen Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendpsychiatrien und Gesundheitsämtern werden ein transparentes Übergangsmanagement und verbindliche Kooperationsstrukturen geschaffen.
- In allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden Ombudsstellen für die Jugendhilfe eingeführt.
- Die Jugendhilfeplanungen der Landkreise und kreisfreien Städte folgen quantitativen und qualitativen Mindeststandards.
- Das Land erarbeitet eine landesweite Jugendhilfeplanung, mit der die kommunalen Planungen abgestimmt werden.
- Für Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen zwischen Landkreisen und Kita-Trägern gelten landeseinheitliche Mindestvorgaben.
- Integrierte Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft bieten ambulante, stationäre und Notfallleistungen aus einer Hand.
- Land und Kommunen veröffentlichen vor wichtigen Beschlüssen kurze, verständliche Kinder-Folgenprüfungen.
- Für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in Landkreisen und kreisfreien Städten werden personelle Mindeststandards entwickelt.
- Jede Kommune und jeder Landkreis veröffentlicht jährlich ein Teilhabe-Bild zu Angeboten, Reichweite, Lücken, Wegezeiten, Kostenhürden und Sprachzugang.
- In den Kommunen werden weitere Klimaschutzmaßnahmen ergriffen und umweltfreundliche Projekte unterstützt.
- Verkehrssicherheitsarbeit wird kommunale Pflichtaufgabe.
- Klimaschutz wird Pflichtaufgabe der Kommunen.
- Kommunale Klimaschutzstellen koordinieren Sanierungsberatung, Fördermittelmanagement und Bürgerbeteiligung.
- Städte werden konsequent auf blau-grüne Infrastruktur ausgerichtet.
- Das Schwammstadtprinzip wird in Kommunen verankert und bei Neubau- und Sanierungsprojekten angewendet.
- In jeder Polizeibehörde und jedem Landkreis gibt es spezialisierte Ansprechpersonen gegen Hasskriminalität.
- Verbindliche landesweite Mindeststandards für den kommunalen Brandschutz werden entwickelt.
BSW 191629
Mehr Geld 22
- Bürgerbudgets und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene werden durch finanzielle Zuschüsse ausgebaut.
- Das Land soll sich vom Sparzwang befreien und auf öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Kommunen und Kaufkraft setzen.
- Bund und Land entschulden die Kommunen vollständig.
- Das Bestellerprinzip wird konsequent angewandt: Wer Aufgaben überträgt, finanziert sie dauerhaft.
- Der kommunale Finanzausgleich wird gestärkt.
- Die Planungs- und Umsetzungskapazitäten in Verwaltung und Kommunen werden dauerhaft ausgebaut.
- Die Kommunen in Sachsen-Anhalt werden vollständig entschuldet.
- Kommunen und Bürger werden stärker finanziell an Energieanlagen beteiligt.
- Fachkompetenz, Nachbesetzung und Wissenstransfer in den Kommunen werden verbindlich gestärkt.
- Die Einschulungsuntersuchungen der Gesundheitsämter werden personell und organisatorisch ausreichend ausgestattet.
- Kommunen erhalten von Land und Bund eine verlässliche, langfristige Finanzierung der sozialen Arbeit.
- Der Bund übernimmt die Kosten der Unterbringung von Migranten, um die Kommunen zu entlasten.
- Das Land befähigt finanzschwache Kommunen, stärker in Brand- und Katastrophenschutz zu investieren.
- Kommunen erhalten eine auskömmliche, verlässliche und bedarfsorientierte Finanzierung statt eines Geflechts von Förderprogrammen.
- Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ wird gegenüber den Kommunen konsequent durchgesetzt.
- Der kommunale Anteil an den Steuereinnahmen wird erhöht.
- Kommunen erhalten keine neuen Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung.
- Das Land stellt eine ständige Grundfinanzierung für kommunale Investitionen in die Daseinsvorsorge bereit.
- Die Grundfinanzierung gilt auch für verschuldete Kommunen und Kommunen in Haushaltskonsolidierung.
- Kommunen werden finanziell verlässlich und bedarfsgerecht ausgestattet.
- Die kommunalen Steueranteile werden gestärkt.
- Kommunale Verwaltungen werden personell und digital gestärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Städtepartnerschaften werden ausgebaut.
- Bürger und Kommunen werden am Windkraftausbau beteiligt.
- Die Kommunen erhalten Handlungsspielräume und finanzielle Freiheit.
- Zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge werden rekommunalisiert.
- Kommunale Investitionen richten sich nach dem Bedarf statt nach verfügbaren Fördermitteln.
- Kommunen entscheiden selbst über die Prioritäten ihrer Ausgaben.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
- Die kommunale Handlungsfähigkeit wird durch Personal- und Strukturpolitik gesichert.
- Die Abschaffung der verpflichtenden Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter wird abgelehnt.
- Finanzschwache Kommunen werden nicht mit hoheitlichen Sicherheitsaufgaben überfordert.
- Weitere Privatisierungen kommunalen Eigentums werden abgelehnt.
Ohne klare Richtung 12
- Die Wärmewende soll mit Augenmaß und mit praxisnahen, wirtschaftlich tragfähigen und regional passenden Lösungen erfolgen, die Kommunen und Unternehmen nicht überfordern.
- Bauherren und Kommunen werden gestärkt.
- Eine ganzheitliche Gemeindeentwicklung und die lokale Handlungsfähigkeit werden gestärkt.
- Das Zentrale-Orte-Prinzip wird reformiert, um Mittelstädte und ländliche Gemeinden zu stärken.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung der Ferien- und Ganztagsbetreuung.
- Kommunen sowie Gesundheits-, Bildungs- und Sozialsystem dürfen durch Migration nicht überfordert werden.
- Migration richtet sich nach den realen Aufnahme-, Finanz- und Integrationsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen.
- Altschuldenregelungen allein reichen zur Stärkung der Kommunen nicht aus.
- Die Kommunalfinanzierung wird grundlegend neu ausgerichtet.
- Die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land und Kommunen werden reformiert.
- Das Kommunalabgabengesetz wird rechtssicher reformiert.
- Starke Kommunen, echte Selbstverwaltung und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land werden angestrebt.
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 18
- Regelmäßige, repräsentativ zusammengesetzte Bürgerräte auf Landes- und Kommunalebene werden eingeführt.
- Die Transformation wird in den Regionen gemeinsam von Betrieben, Gewerkschaften, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gestaltet.
- Städte und Gemeinden werden klimaangepasst umgebaut.
- Verbindliche Stadt-Land- und Zentrenkooperationen werden etabliert.
- Kommunale Vorkaufsrechte werden konsequent gegen Leerstand und Spekulation genutzt.
- Schulsekretariate werden gemeinsam von Land und Kommunen finanziert.
- Der sozialpsychiatrische Dienst wird stärker in Jugend-, Schul- und Integrationsarbeit eingebunden.
- Kommunen unterstützen niederlassungswillige Ärzte etwa mit Praxisräumen, Wohnraum oder organisatorischen Hilfen.
- Wo sich keine Ärzte niederlassen, werden kommunal betriebene Gesundheitszentren mit angestellten Ärzten eingerichtet.
- Ein landesweiter Praxiskoordinator von Land, Kommunen und Kassenärztlicher Vereinigung sichert den ärztlichen Nachwuchs im ländlichen Raum.
- Die Städte werden verpflichtet, Migranten gleichmäßig in allen Stadtvierteln unterzubringen.
- Die Mitbestimmung junger Menschen an Schulen und in Kommunen wird verbindlich gestärkt.
- Die Beteiligungsrechte junger Menschen in Kommunen und Schulen werden durchgesetzt und verbessert.
- Landeseinheitliche Mindestanforderungen an schlüssige Konzepte für Unterkunftskosten werden erwogen.
- Auf Kreisebene entstehen Strukturen, die Landwirte bei ihren Berichtspflichten unterstützen.
- Städte und Gemeinden werden stärker nach dem Schwammstadt-Prinzip mit Entsiegelung, Rückhalt, Versickerung und Verdunstung entwickelt.
- Das Baurecht wird so gestaltet, dass keine neuen Baugebiete in hochwassergefährdeten Zonen entstehen.
- Das Schwammstadt-Prinzip wird durch Entsiegelung und Wasserrückhalt umgesetzt.
FDP 1719
Mehr Geld 8
- Kommunen und Regionen mit Kernenergieprojekten werden verbindlich an Wertschöpfung, Gewerbesteuer und Infrastrukturinvestitionen beteiligt.
- Die Kommunen werden stärker an den Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer beteiligt.
- Aufgaben werden Kommunen nur mit vollständiger Gegenfinanzierung übertragen.
- Kommunen werden stärker an der Einkommen- und Umsatzsteuer beteiligt.
- Für kommunale Leistungen gilt echte Konnexität mit Spitzabrechnung.
- Die Schülerbeförderung der Landkreise und kreisfreien Städte wird künftig aus dem Landeshaushalt finanziert, um mehr Regionalisierungsmittel für den Nahverkehr zu haben.
- Die Sanierung kommunaler Straßen wird über ein Landesprogramm unterstützt.
- Für die Sanierung kommunaler Straßen werden Bundesmittel konsequent genutzt.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Kommunen dürfen Nahwärme-Infrastruktur aufbauen, auch in Kooperationen oder über Konzessionen.
- Ein Landesprogramm erleichtert den Kommunen die Nutzung gemeinnütziger Arbeitspflichten.
- Kommunen und private Dritte können sich freiwillig am Katastrophenschutzfonds beteiligen.
- Kommunen können wieder eigenverantwortlich über freiwillige Aufgaben entscheiden.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt und Kommunen werden von Förderabhängigkeit und Überregulierung befreit.
- Die kommunal- und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen werden so gestaltet, dass sie Handlungsspielräume eröffnen.
- Fördermittel werden möglichst in pauschale investive Zuweisungen, insbesondere die Investitionspauschale, überführt.
- Die kommunale Verantwortung wird gestärkt.
- Landesentwicklung setzt Prioritäten bei Mobilität, digitaler Infrastruktur und Bildung, weniger Bürokratie und mehr kommunaler Gestaltungskraft.
Weniger Pflichten 3
- Verwendungsnachweise bei Förderungen, vor allem von Kommunen, werden nur noch stichprobenartig geprüft, bei echten Verstößen mit klaren Sanktionen.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt und Kommunen werden von Förderabhängigkeit und Überregulierung befreit.
- Förderprogramme werden gebündelt und vereinfacht, damit auch kleine Gemeinden Projekte umsetzen können.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Das Land unterstützt Kommunen bei PPP-Projekten mit Vertragsmustern, Risikomanagement und einer Anlaufstelle im Bildungsministerium.
- Kommunen können ihre Pflichtaufgaben ohne strukturelle Defizite erfüllen und eigene Schwerpunkte setzen.
- Personalschwache Kommunen sollen nicht an kaum erfüllbaren Anforderungen scheitern.
- Eine intelligente Routenlenkung für Lkw soll Gemeinden entlasten.
FW 161337
Mehr Geld 26
- Städte und Gemeinden erhalten eine verlässliche finanzielle Ausstattung.
- Die Städte und Gemeinden werden ausfinanziert.
- Das Konnexitätsprinzip gilt bei der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen, sodass zusätzliche Aufgaben mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden.
- Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz werden für 2026/2027 um 100 Millionen Euro auf 2,136 Milliarden Euro erhöht.
- Die FAG-Zuweisungen werden an die gestiegenen Aufgaben der Kommunen angepasst.
- Gewerbesteuermindereinnahmen werden vollständig über das Finanzausgleichsgesetz ausgeglichen.
- Die Fläche wird beim Finanzausgleich stärker gewichtet.
- Die Gewerbesteuerumlage wird für Gemeinden in der Haushaltskonsolidierung abgeschafft.
- Das Konnexitätsprinzip wird strikt eingehalten und rechtlich verankert.
- Ein gezieltes Entschuldungsprogramm entlastet die Kommunen von Altschulden.
- Statt kleinteiliger Förderprogramme erhalten die Kommunen Globalbudgets für investive Maßnahmen, über die sie eigenverantwortlich entscheiden.
- Sparanstrengungen der Kommunen werden belohnt statt mit geringeren Landeszuweisungen bestraft.
- Der Anteil der Kommunen an der Einkommen- und der Umsatzsteuer wird erhöht.
- Der Flächenfaktor wird stärker gewichtet, sodass flächengroße Gemeinden höhere Schlüsselzuweisungen erhalten.
- Der Investitionsstau in den Kommunen wird unter besonderer Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen abgebaut.
- Das Land kofinanziert die Städtebauförderung vollständig.
- Für jedes Dorf werden Zukunftspläne mit einem geförderten Zukunftsbudget umgesetzt.
- Mittel aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden verstärkt in konkrete Artenschutzprojekte in Kommunen sowie in der Land- und Forstwirtschaft investiert.
- Die Kommunen erhalten finanzielle Entlastung, verlässliche Strukturen und Handlungsspielräume, damit soziale Angebote bestehen bleiben.
- Bund und Land gleichen die Mehrbelastungen der Kommunen durch steigende Sozialausgaben aus.
- Die Zuweisungen an die Kommunen nach dem Finanzausgleichsgesetz werden bedarfsgerecht angehoben, damit sie den Rechtsanspruch auf Gewaltschutz rechtzeitig erfüllen können.
- Der Bund trägt die Kosten der Integration vollständig, damit sie nicht auf Städte und Gemeinden abgewälzt werden.
- Die Kommunen erhalten höhere staatliche Zuschüsse für moderne öffentliche Sportstätten und Schwimmbäder.
- Städte und Landkreise sollen über das Finanzausgleichsgesetz so ausgestattet werden, dass sie Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen in Kultur, Sport und gesellschaftlichem Leben finanzieren können.
- Die kommunalen Altschulden sollen unter Beteiligung von Bund und Land abschließend gelöst werden.
- Die Kommunen sollen verlässlich finanziert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Statt kleinteiliger Förderprogramme erhalten die Kommunen Globalbudgets für investive Maßnahmen, über die sie eigenverantwortlich entscheiden.
- Das Baurecht wird flexibler, damit kleine Städte und Gemeinden sich entwickeln können.
- Bei der Genehmigung von Wohn- und Gewerbeflächen gibt es mehr Flexibilität.
- Die Gemeinden entscheiden stärker selbst über ihre bauliche Zukunft.
- Die Finanzautonomie der Kommunen wird gestärkt.
- Die Kommunen erhalten finanzielle Entlastung, verlässliche Strukturen und Handlungsspielräume, damit soziale Angebote bestehen bleiben.
- Kommunen sollen bei innerörtlichen Geschwindigkeitsregelungen mitbestimmen können.
- Erneuerbare Energien sollen unter Einbeziehung der Kommunen und Menschen vor Ort konsequent ausgebaut werden.
- Kommunen sollen an Erzeugung, Speicherung und Einspeisung erneuerbarer Energien beteiligt werden.
- Vereinfachte Förderrichtlinien sollen auch kleinen Gemeinden den Netzausbau in Eigenregie oder über Stadtwerke ermöglichen.
Weniger Pflichten 6
- Das Baurecht wird flexibler, damit kleine Städte und Gemeinden sich entwickeln können.
- Starre und restriktive landesplanerische Vorgaben bei der Raumordnung werden abgelehnt.
- Bei der Genehmigung von Wohn- und Gewerbeflächen gibt es mehr Flexibilität.
- Das Prinzip der Zentralörtlichkeit darf die örtliche Entwicklung nicht ausbremsen.
- Flussfähren sollen vom Straßenbaulastträger statt von den Gemeinden betrieben werden.
- Vereinfachte Förderrichtlinien sollen auch kleinen Gemeinden den Netzausbau in Eigenregie oder über Stadtwerke ermöglichen.
Teils begünstigend, teils belastend 4
- Den Kommunen werden nach dem Subsidiaritätsprinzip mehr Zuständigkeiten übertragen.
- Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollen möglichst viele Aufgaben von Landkreisen, Städten und Gemeinden in Eigenverantwortung erledigt werden.
- Kommunen sollen gestärkt werden und möglichst viele Aufgaben vor Ort erledigen.
- Der Strukturwandel in den Kohleregionen soll vor Ort in kommunaler Selbstverwaltung entwickelt und vom Land nur flankiert werden.
Bleibt wie bisher 3
- Konsolidierungsbemühungen der Kommunen dürfen nicht zu geringeren Landeszuweisungen führen.
- Kulturausgaben dürfen auch bei knappen kommunalen Kassen nicht gekürzt werden.
- Kooperativer Naturschutz, bei dem Kommunen, Landwirtschaft und Umweltakteure freiwillig und ohne zusätzliche Bürokratie zusammenarbeiten, wird befürwortet.
Ohne klare Richtung 6
- Das Land unterstützt die Kommunen bei Schaffung, Betrieb und Instandhaltung von Schutzräumen und Notunterkünften.
- Kommunale Ordnungsämter werden stärker durch die Polizei unterstützt.
- Das Land soll eine moderne, digital arbeitende Verwaltung erhalten, die Verfahren beschleunigt und Kommunen stärkt.
- Der Staat soll als transparenter, schneller Dienstleister im Sinne der kommunalen Ebene auftreten.
- Die regionale und dezentrale Energiewende wird als Investitionsmöglichkeit für Kommunen betrachtet.
- Die Kommunen sollen bei der Einführung elektronischer Verwaltungsdienste stark unterstützt werden.
Weniger Geld 4
- Der Veredlungsfaktor für Bewohner großer Städte im Finanzausgleich wird abgeschafft.
- Der Veredlungsfaktor für Bewohner von Großstädten wird abgeschafft.
- Kommunale Aufwandsteuern wie Jagd- und Hundesteuer für geprüfte Jagdhunde werden zur Entlastung ehrenamtlicher Jäger abgeschafft.
- Die Finanzierung von Frauenhäusern und Notrufen wird als Pflichtaufgabe der Kommunen statt als freiwillige Leistung festgeschrieben.
Mehr Pflichten 13
- Kultur- und Sportangebote werden als kommunale Kernaufgaben statt als freiwillige Leistungen anerkannt.
- In den Kommunen werden Notfall- und Evakuierungspläne unter Berücksichtigung von Betrieben der kritischen Infrastruktur geschaffen.
- Die Erstellung örtlicher Zukunftspläne für demografischen Wandel, Klimaschutz und wirtschaftliche Erfordernisse wird gefordert und gefördert.
- Kultur gilt als Pflichtaufgabe jeder Gemeinde.
- Kultur wird als kommunale Pflichtaufgabe gestaltet.
- Regionale Fachkompetenz in Landkreisen und Behörden wird im Artenschutz stärker eingebunden.
- Bildung, Forschung, Wirtschaft und Kommunen arbeiten gemeinsam an nachhaltigen Lösungen im Alltag.
- Kommunen werden stärker in eine moderne Ressourcenwirtschaft eingebunden.
- Die Finanzierung von Frauenhäusern und Notrufen wird als Pflichtaufgabe der Kommunen statt als freiwillige Leistung festgeschrieben.
- Zugewanderte werden breit auf die Kommunen verteilt, um Konzentrationen zu verhindern.
- Von Schließung bedrohte Krankenhäuser werden bei unzureichender privater Versorgung in öffentliche Trägerschaft übernommen.
- Von Schließung bedrohte Krankenhäuser werden rekommunalisiert.
- Neue Industrieflächen sollen durch interkommunale Gewerbegebiete geschaffen werden.
Koalitionsvertrag 183332
Mehr Geld 23
- Planungs- und Genehmigungskapazitäten beim Land und in den Kommunen werden ausgebaut.
- Vom Bund wird eine Verstetigung der kommunalen Investitionsprogramme gefordert, um dem Investitionsstau zu begegnen.
- Betroffene Kommunen werden bei der Aufbringung der Eigenanteile nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen unterstützt.
- Die Mittel aus dem Just Transition Fund sollen auf betroffene Landkreise konzentriert werden.
- Für die Gebietskörperschaften des Reviers wird ein weiteres Förderverfahren nach dem LEADER-Vorbild eingeführt.
- Das Land sichert mit Landesmitteln aus dem Corona-Sondervermögen und EU-Mitteln die künftige Graue-Flecken-Förderung des Bundes, damit finanzschwache Kommunen Fördersätze von 90 bis 100 Prozent erhalten.
- Notwendige Rekommunalisierungen von Krankenhäusern durch Landkreise und kreisfreie Städte werden als letztes Mittel finanziell abgesichert.
- Landkreise und kreisfreie Städte benötigen ausreichende Mittel für die Landschaftsrahmenpläne.
- Kommunen erhalten beim gewerblichen Neubau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen eine angemessene laufende Abgabe.
- Die rechtlichen Voraussetzungen für eine laufende Abgabe an Kommunen, etwa durch Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes, werden geschaffen.
- Kommunen werden auch finanziell beim Einrichten von Fahrradwegen und bei der Verbesserung der Sicherheit von Rad- und Fußverkehr unterstützt.
- In der Richtlinie des Demografie-Förderprogramms „Wandel gestalten“ werden die Eigenanteile gesenkt.
- Eigenarbeitsleistungen werden im Demografie-Förderprogramm anerkannt.
- Der kommunale Anteil an der Feuerschutzsteuer soll erhöht werden.
- Landkreise und kreisfreie Städte werden mit leistungsfähigen Netzersatzanlagen zur Notstromversorgung ausgestattet.
- Ein Förderprogramm unterstützt finanzschwache Kommunen im ländlichen Raum beim Aufstellen von Flächennutzungsplänen.
- Für den Waldvoranbau im Privat- und Kommunalwald werden jährliche Soforthilfen des Landes angestrebt.
- Bundes- und EU-Mittel für den Waldvoranbau sollen ausgeschöpft werden.
- Drei bis fünf gemeinnützige oder kommunale Eigentümer herausragender Baudenkmale erhalten dauerhaft Mittel zur Grundfinanzierung.
- Die Finanzausgleichsmasse beträgt 2022 und 2023 jeweils 1,735 Milliarden Euro.
- Bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen soll stärker auf eine effizientere Binnenverteilung zugunsten strukturschwacher Gemeinden geachtet werden.
- Besonders finanzschwache Kommunen brauchen besondere finanzielle Unterstützung.
- Die coronabedingten Steuermindereinnahmen der Gemeinden 2021 werden pauschal mit 66 Millionen Euro ausgeglichen.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulträger und weitere Interessierte erhalten freien Zugriff auf den Bildungsserver.
- Das Land unterstützt Schulträger bei Netzwerkadministration und IT-Support.
- Kommunen erhalten ein stärkeres Mitspracherecht bei der Schaffung von Planungsvoraussetzungen für erneuerbare Energien.
- Die Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit werden erweitert.
- Alle Angelegenheiten, die nicht europäisch besser zu regeln sind, sollen vor Ort entschieden werden.
- Die regionale und kommunale Ebene soll einen sachgerechten Handlungsspielraum erhalten.
Weniger Pflichten 3
- Verwaltung und Verkehrsmanagement der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden in der Landesstraßenbaubehörde gebündelt.
- Im Demografie-Förderprogramm werden Mikroprojekte mit vereinfachten Verfahren ermöglicht.
- Die Pflicht der Kommunen zum Ausgleich der Finanzhaushalte nach § 98 Abs. 3 KVG wird auf 2026 verschoben.
Bleibt wie bisher 12
- Die Kommunen werden beim Ausbau und der Verbesserung der touristischen Infrastruktur weiter unterstützt.
- Die Finanzierung touristischer Projekte über die Kommunen mit Eigenmitteln privatrechtlicher Unternehmen soll weiterhin möglich bleiben.
- Das landeseigene Kontrollteam Lebensmittelsicherheit wird verstetigt und gegebenenfalls rechtlich verankert, um Landkreise und kreisfreie Städte zu unterstützen.
- Die Mittel für Ausbau und Erhalt der Landes- und Kommunalstraßen werden mindestens verstetigt.
- Kommunen werden beim Bau barrierefreier Haltestellen weiter unterstützt.
- Eine Verlagerung kommunaler Aufgaben nach oben erfolgt nur ausnahmsweise aus Gründen der Wirtschaftlichkeit.
- Wie Kommunen ihren Eigenanteil erbringen, liegt allein in ihrer Zuständigkeit.
- Das Land bleibt ein fairer und verlässlicher Partner der Kommunen.
- Der kommunale Finanzausgleich bleibt aufgabenbezogen.
- Das geltende Finanzausgleichsgesetz wird für 2022 und 2023 im Grundsatz fortgeschrieben.
- Die Verteilung der Schlüsselzuweisungen bleibt 2022 und 2023 unverändert.
- Der Ausgleichsstock für Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen stellt finanzschwachen Kommunen bis zur Neuverteilung der Schlüsselzuweisungen jährlich 40 Millionen Euro bereit.
Ohne klare Richtung 21
- Die Landgesellschaft unterstützt Kommunen bei großflächigen und interkommunalen Gebietsentwicklungen.
- Die Gewerbesteuerzerlegung bei Betrieben mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden soll deutlich wirtschaftskraftbezogener gestaltet werden.
- Der kooperative Natur- und Umweltschutz wird gestärkt und die Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Kommunen unterstützt.
- Kommunen werden beim Anlegen von Gehölzen, Blüh- und Brachstreifen sowie Hecken an Feldwegen für den Insektenschutz unterstützt.
- Für Infrastrukturinvestitionen sollen Verlässlichkeit und Planbarkeit, besonders für Kommunen und Wirtschaft, geschaffen werden.
- Der demografische Wandel soll gemeinsam mit Bürgern, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren aktiv gestaltet werden.
- Die Kommunen werden gezielt beraten, gemeinsam mit Wirtschaft und Verbänden regionale Ehrenamtskarten einzuführen.
- Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort sollen einen direkten Mehrwert von Windkraftanlagen haben.
- Die Kommunen werden bei der weiteren Städteentwicklung unterstützt.
- Die Kommunen werden bei Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützt.
- Kommunen werden ermutigt, sich mit Smart-City-Modellprojekten um Bundesförderung zu bewerben.
- Die Aufgaben dieser Beratungseinrichtungen sollen auf die Beratung von Kommunen zum europäischen Austausch erweitert werden.
- Der kommunale Finanzausgleich wird fortentwickelt.
- Die Finanzausgleichsmasse wird auf Grundlage aktueller Statistiken neu berechnet, um jeder kommunalen Gruppe eine angemessene Finanzausstattung zu sichern.
- Bei der Neuberechnung der Finanzausgleichsmasse wird auch die Auftragskostenpauschale neu berechnet.
- Streitige landesinterne Benchmarks sowie Be- und Entlastungen durch den Bund ab 2022 werden nicht berücksichtigt.
- Die Kriterien zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen, besonders die Bedarfsmesszahl, werden auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens geprüft.
- Die Ergebnisse der Prüfung der Schlüsselzuweisungskriterien sollen ab 2024 im Finanzausgleichsgesetz umgesetzt werden.
- Bei der Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes wird geprüft, ob bilanzielle Nettoabschreibungen bei der Finanzausgleichsmasse berücksichtigt werden können.
- Ab 2024 wird ein Festbetrags-Finanzausgleichsgesetz angestrebt, das bis 2026 gilt.
- Der Ausgleichsstockerlass wird überarbeitet.
Mehr Pflichten 17
- Ein Grundrecht auf Teilhabe an digitaler Technologie wird im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge verankert.
- Der Ausbau digitaler Infrastrukturen erfolgt durch eigenwirtschaftliches Engagement der Netzbetreiber mit staatlicher und kommunaler Unterstützung.
- Die Kommunen werden an der Gewährleistung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung beteiligt.
- Mit Selbstverwaltung und Kommunen werden zukunftsfähige Versorgungskonzepte entwickelt.
- Ambulante psychiatrische Pflege, Soziotherapie, Behandlungszentren und Krisenhilfen für psychisch Kranke werden gemeinsam von Kommunen, Krankenversicherung und Rehabilitationsträgern gesichert.
- Ein smartphonebasiertes Ersthelfer-Alarmierungssystem wird landesweit gemeinsam mit Landkreisen und kreisfreien Städten eingeführt.
- Gemeinsam mit kommunalen und freien Trägern werden bessere Rahmenbedingungen für digital gestütztes Lernen geschaffen.
- Talentschulen erhalten zusätzliche Sach- und Personalressourcen, bilden ein Netzwerk und arbeiten mit der kommunalen Jugendhilfe zusammen.
- Mit Hochschulen und Kommunen werden Möglichkeiten für ausreichende Kinderbetreuung für Beschäftigte und Studierende gesucht.
- Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Bürger sollen bei Energiewende und Klimaschutz zusammenarbeiten.
- Das Landesentwicklungsgesetz wird angepasst, damit auf Ebene der Regionalplanung schon vor dem nächsten Landesentwicklungsplan ausreichende Flächen für erneuerbare Energien bereitgestellt werden.
- Der Sachsen-Anhalt-Takt wird mit Landkreisen und kreisfreien Städten auf den übrigen ÖPNV ausgedehnt.
- Verstöße gegen den Schutz von Saisonarbeitskräften vor Ausbeutung und Überbelegung werden gemeinsam mit Zoll, Landesamt für Verbraucherschutz und Kommunen konsequent geahndet.
- Mit Jugendämtern, Familiengerichten und Nichtregierungsorganisationen werden verbindliche Handlungsleitfäden zu Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt und Stalking entwickelt.
- Jugendämter, Familiengerichte und Sachverständige werden für den Kinderschutz bestmöglich qualifiziert und stetig fortgebildet.
- Bei der Prävention der Afrikanischen Schweinepest wird eng mit Landkreisen, kreisfreien Städten und Fachverbänden zusammengearbeitet.
- Für die Reaktion auf Kalamitäten und Extremwetterereignisse im Wald wird ein Expertengremium als Krisenstab auf Landes- und Landkreisebene eingesetzt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht