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Kommunen

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 14832
Mehr Geld 18
  1. Die Finanzausstattung der Kommunen wird verbessert.
  2. Zusätzliche Belastungen der Kommunen durch familienpolitische Maßnahmen werden vom Land oder aus Bundesmitteln ausgeglichen.
  3. Ortschaften erhalten vom Land jährlich fünf Euro je Einwohner als ungebundene Zuweisung für Brauchtum und Tradition.
  4. Die kommunalen Feuerwehren werden bestmöglich ausgestattet, ausgebildet und in Übung gehalten.
  5. Die jährliche Mindestauszahlung aus der Feuerschutzsteuer an die Kommunen wird auf 9 Millionen Euro verdoppelt.
  6. Die Landesregierung soll dazu beitragen, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen verbessert.
  7. Für jede Kommune wird eine verbindliche Mindestfinanzausstattung eingeführt.
  8. Ein Sonderprogramm zum Abbau alter kommunaler Kassenkredite wird aufgelegt.
  9. Das Land stellt bedarfsgerechte Mittel und einen Finanzausgleich bereit, damit jedes Gemeindehaus und jeder Kindergarten saniert werden kann.
  10. Alle Infrastrukturprogramme des Landes werden so angepasst, dass kein Ort wegen geringerer Einwohnerzahl benachteiligt wird.
  11. Der kommunale Finanzausgleich wird neu gewichtet, damit jede Kommune ihre Pflichtaufgaben erfüllen kann.
  12. Das Land gewährt den Kreisen Zuschüsse für das Deutschlandticket der Schüler, wenn sie es nicht selbst finanzieren können.
  13. Die Fördermittel des Landes für das kommunale Radverkehrsnetz werden deutlich erhöht.
  14. Wer den Kommunen Aufgaben überträgt, muss diese auch bezahlen.
  15. Die Finanzausgleichsmasse wird über das geltende Mindestniveau hinaus angehoben.
  16. Ein automatischer Konnexitätsausgleich kompensiert neue oder erweiterte Aufgaben der Kommunen vollständig und dauerhaft.
  17. Über den Bundesrat wird eine spürbare Erhöhung der Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer angestrebt.
  18. Die Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz von 2016 soll konsequent umgesetzt und erweitert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 10
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 5
Mehr Pflichten 12
  1. Für verpflichtende Arbeitsgelegenheiten in Erstaufnahmeeinrichtungen wird unter Einbeziehung der Landkreise, Städte und Gemeinden ein Umsetzungskonzept erarbeitet.
  2. Die Kommunen sollen in Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden zu notwendigen Erhaltungsmaßnahmen an Kriegerdenkmälern bewegt werden.
  3. Die Landesbauordnung erhält eine Richtlinie, nach der öffentliche Bauten von Land und Kommunen eine anerkannte Bautradition aufgreifen müssen.
  4. An Schulen, Gerichten, Ministerien, in Kommunalverwaltungen und im Landtag werden nur traditionelle Schreibweisen akzeptiert.
  5. Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer wird im Kommunalabgabengesetz untersagt.
  6. Asylbewerber werden über die Landkreise im Rahmen zulässiger Arbeitsgelegenheiten bis zur Aufenthaltsbeendigung verpflichtend bei Aufforstungs- und Waldpflegearbeiten eingesetzt.
  7. Die Kommunalverwaltungen werden gesetzlich auf die örtliche Daseinsvorsorge beschränkt.
  8. Kommunen dürfen nur Tätigkeiten und Beteiligungen ausüben, die unmittelbar Versorgungsaufgaben etwa bei Wasser, Abwasser, Wärme, Energie und öffentlichem Verkehr erfüllen.
  9. Kommunale Beteiligungen oder Gesellschaftsgründungen zur Gewinnerzielung, Kapitalanlage oder Projektentwicklung werden untersagt.
  10. Kommunale Beteiligungen an Windkraft- und Photovoltaikprojekten ohne unmittelbaren örtlichen Versorgungsbezug werden untersagt.
  11. Die Aufgaben des Landesverwaltungsamts werden auf die Fachministerien oder die Kommunen verteilt.
  12. Bereits privatisierte Krankenhäuser sollen, wo medizinisch geboten, wieder in die Trägerschaft von Land, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern überführt werden.
CDU 51017
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 5
SPD 61332
Mehr Geld 30
  1. Ein Landesprogramm unterstützt Städte und Landkreise bei Investitionen in erneuerbare Energien.
  2. Kommunen werden so ausgestattet, dass Erstintegration gelingt.
  3. Das Land unterstützt erforderliche Rekommunalisierungen von Krankenhäusern finanziell.
  4. Kommunen werden fachlich und finanziell bei Klimaschutz- und Klimamanagement, Hitzeaktionsplänen, dem Schutz innerörtlicher Grünflächen sowie Luftreinhalte- und Lärmschutzplänen unterstützt.
  5. Kommunen werden fachlich und finanziell bei der kommunalen Wärmeplanung unterstützt.
  6. Kommunen, die Jugendgremien einrichten, erhalten gezielte Unterstützung für Jugendbudgets und Angebote von und für Jugendliche.
  7. Das Land unterstützt gezielt Sanierung und Neubau von Feuerwehrhäusern.
  8. Kommunen werden bei Investitionen in Neubau, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Digitalisierung von Sportstätten unterstützt.
  9. Ein Sonderfonds für soziale Infrastruktur in den am stärksten vom Fluglärm des Flughafens Leipzig/Halle betroffenen Kommunen wird aufgelegt.
  10. Bundesmittel der Städtebauförderung werden konsequent kofinanziert.
  11. Neue Aufgaben werden Kommunen nur bei vollständiger Finanzierung übertragen (Konnexitätsprinzip).
  12. Bei veränderten oder erweiterten kommunalen Aufgaben wird die Finanzierung verbindlich angepasst.
  13. Das Land setzt sich für eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zugunsten der Kommunen ein.
  14. Städte und Gemeinden erhalten höhere Anteile an Umsatz- und Einkommensteuer.
  15. Eine Reform der Erbschaftsteuer soll die Länder und mittelbar die Kommunen finanziell stärken.
  16. Interkommunale Zusammenarbeit wird erleichtert und gefördert.
  17. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll die Finanzlage der Kommunen verbessern.
  18. Ein lokales Bürgerbudget von 20 Euro pro Einwohner wird eingeführt, über dessen Verwendung die Menschen vor Ort entscheiden.
  19. Aktionen zum Europatag, die Europawochen sowie Europaprojekte von Schulen, Kommunen, Jugendzentren und Partnerschaftsvereinen werden gezielt gefördert.
  20. Ein Landesfonds für Projekte, Jubiläen und neue Initiativen von Städtepartnerschaften wird eingerichtet.
  21. Der kommunale Finanzausgleich soll bedarfsgerecht sein und die tatsächlichen Aufgaben der Gemeinden abbilden.
  22. Im kommunalen Finanzausgleich werden auch Abschreibungen berücksichtigt.
  23. Bundeszuweisungen an Kommunen dürfen im kommunalen Finanzausgleich nicht angerechnet werden.
  24. Kommunen mit hohen sozialen Lasten erhalten gezielte zusätzliche Unterstützung für gleichwertige Lebensverhältnisse.
  25. Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen zugunsten der kommunalen Ebene neu geordnet werden.
  26. Die Kommunen erhalten höhere Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer.
  27. Die Erbschaftsteuer wird gerecht reformiert, sodass die Länder und damit auch die Kommunen gestärkt werden.
  28. Neue Aufgaben werden Kommunen nur bei vollständiger Finanzierung übertragen.
  29. Ein kommunaler Steuerschwankungsfonds wird eingerichtet, um Einnahmeschwankungen abzufedern.
  30. Ein dauerhaftes, krisenunabhängiges kommunales Infrastruktur- und Investitionsprogramm für Schulen, Kitas, Straßen und öffentliche Einrichtungen wird aufgelegt.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 6
Grüne 341036
Mehr Geld 22
  1. Für Kommunen soll ein Förderprogramm zur PV-Nachrüstung aufgelegt werden.
  2. Förderprogramme für Ladeinfrastruktur bei Kommunen, Wohnungsunternehmen und Dörfern werden geschaffen.
  3. Ortschaftsräte erhalten verbindliche Budgets.
  4. Die Kommunen werden finanziell, strukturell und demokratisch gestärkt.
  5. Die Kommunen erhalten eine auskömmliche und verlässliche Finanzausstattung, die nicht vom Willen des Landes abhängt.
  6. Kommunen, die über das EU-Resettlement-Programm Menschen aufnehmen, erhalten eine direkte europäische Finanzierung.
  7. Bundesmittel zur Umsetzung des Schutzraumkonzepts durch die Kommunen werden freigegeben.
  8. Die personelle und finanzielle Ausstattung der Jugendämter wird gestärkt.
  9. Das Land finanziert eine nachhaltige kommunale Kitaplanung.
  10. In Landkreisen und kreisfreien Städten werden Pools von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aufgebaut.
  11. Ein Nothilfefonds für verschuldete Kommunen ermöglicht finanzschwachen Landkreisen, ihren Anteil an der Schulsozialarbeit zu zahlen.
  12. Ein Förderprogramm soll Kommunen und Einrichtungen beim Hitzeschutz unterstützen.
  13. Kommunen werden finanziell, organisatorisch und demokratisch gestärkt.
  14. Die Kommunalfinanzierung wird reformiert, um eine verlässliche Finanzausstattung der Kommunen zu sichern.
  15. Die Kommunalfinanzierung umfasst eine kommunale Grundsicherung.
  16. Zur Entlastung strukturell überschuldeter Kommunen wird ein Altschuldenfonds eingerichtet.
  17. Das Konnexitätsprinzip wird strikt eingehalten, sodass bei Aufgabenübertragung auf Kommunen auch die Finanzierung gesichert ist.
  18. Der Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer wird erhöht.
  19. Die Gewerbesteuer wird zugunsten ostdeutscher Kommunen reformiert.
  20. Landkreise erhalten eine eigene, unabhängige Einnahmebasis.
  21. Gewählte Ortschaftsräte erhalten eigene Ortschaftsbudgets.
  22. Eine Digitalisierungspauschale ermöglicht Kommunen den Aufbau von Personal und Kompetenzen für digitale Projekte.
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Das Landesgesetz soll so angepasst werden, dass Kreise und Gemeinden flächendeckende Katzenschutzverordnungen erlassen können, wobei kreisweite Regelungen Vorrang haben.
  2. Städte und Gemeinden sollen im Einvernehmen mit Eigentümern geeignete Flächen für erneuerbare Energien sichern können.
  3. Der Spielraum für Parkgebühren und Anwohnerparken wird erweitert.
  4. Kommunen entscheiden über Ausnahmen von Tempo 30.
  5. Kommunale Verpackungssteuern auf Einwegverpackungen und Einwegbesteck im Außer-Haus-Verkauf werden zugelassen.
  6. Ortschaftsräte erhalten echte Entscheidungskompetenzen.
  7. Die Kommunen erhalten mehr Entscheidungsspielräume und eine solide Grundlage für langfristige Projekte.
  8. Kommunen können Schulen in ländlichen Räumen zu Dritten Orten mit Mehrzwecknutzung außerhalb der Unterrichtszeit weiterentwickeln.
  9. Kommunen erhalten größere Gestaltungsspielräume für Klima-, Freiraum- und Quartiersentwicklung.
  10. Die Einrichtung autofreier Zonen wird erleichtert.
  11. Kommunen dürfen globale Minderausgaben bis zu 1,5 Prozent als Haushaltstechnik veranschlagen.
  12. Gewählte Ortschaftsräte erhalten eigene Ortschaftsbudgets.
  13. Das kommunale Vorkaufsrecht wird gesichert und ausgeweitet, um Bodenspekulation zu verhindern und bezahlbaren Wohnraum zu unterstützen.
  14. Kommunen erhalten abgestufte Instrumente gegen langfristigen Leerstand wie Nutzungs- oder Sanierungsfristen, höhere Abgaben oder Zwischennutzung.
  15. Als letztes Mittel wird die Übernahme langjährig ungenutzter Immobilien durch Kommunen erleichtert.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 9
Mehr Pflichten 34
  1. Landwirtschaftliche Flächen im öffentlichen Eigentum, auch kommunale, sollen gemeinwohlorientiert an lokale Landwirtinnen und Landwirte verpachtet werden.
  2. Staatliche oder kommunale Pachtflächen sollen vorrangig an tierwohlorientierte Betriebe vergeben werden.
  3. Kommunen sollen Photovoltaikkonzepte für Freiflächen und Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger entwickeln.
  4. Photovoltaikanlagen sollen auf öffentlichen Liegenschaften von Kommunen, Land und Bund bei Neubau und Dachsanierung verpflichtend sein.
  5. Gemeinden legen Obergrenzen der Bodenpunkte in ihrem gemeindlichen PV-Konzept fest.
  6. Kommunen, Verkehrsbetriebe und Behindertenvertretungen stimmen sich bei Verkehrs- und Stadtplanungen besser ab.
  7. Kommunen beauftragen mehr Radlogistik und setzen Lastenräder in kommunalen Fuhrparks ein.
  8. Für Sachsen-Anhalt wird gemeinsam mit Industrie, Kommunen, Entsorgern und Umweltverbänden ein Zero-Waste-Leitbild entwickelt.
  9. Kommunen werden verpflichtet, Bürgerentscheide neutral mit sachlicher Information zu unterstützen.
  10. Sitzungen von Stadträten der kreisfreien Städte und Mittelzentren, Kreistagen und Ausschüssen werden live übertragen.
  11. Aufzeichnungen dieser Sitzungen sind anschließend digital abrufbar.
  12. Alle Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten Fragerechte gegenüber der Gemeindeverwaltung.
  13. Verständliche und frühzeitige Bürgerbeteiligung wird zum festen kommunalen Auftrag.
  14. Die Sozialplanung vor Ort berücksichtigt Begegnungsräume.
  15. Das Gewalthilfegesetz wird konsequent umgesetzt, sodass der Anspruch auf Schutz und Beratung überall eingelöst wird.
  16. Land und Kommunen entwickeln eigene Planungen für die zivil-militärische Zusammenarbeit und stimmen sie mit den militärischen Dienststellen ab.
  17. Inklusionsmaßnahmen werden gemeinsam mit den Kommunen und den Selbstvertretungsgremien von Menschen mit Behinderung weiterentwickelt und umgesetzt.
  18. Jugendliche erhalten verbindliche Mitbestimmungsrechte in kommunalen Gremien.
  19. Kommunale Präventionsketten mit enger Kooperation von Kita, Schule, Gesundheitswesen und Jugendschutz werden geschaffen.
  20. Die „Große Lösung“ in der Kinder- und Jugendhilfe wird fortgeführt, sodass die Jugendämter für alle jungen Menschen zuständig sind.
  21. Die Beteiligung von Jugendlichen an sie betreffenden Vorhaben wird Pflichtaufgabe der Kommunen.
  22. Jugendparlamente erhalten verpflichtend ein Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht in den Kommunalparlamenten.
  23. Jugendparlamente erhalten ein eigenes Budget.
  24. Die Beteiligungsrechte junger Menschen werden in der Kommunalverfassung geschärft und verbindlich geregelt.
  25. Kultur wird als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich verankert.
  26. Das kommunale Gesundheitsmanagement wird bei der Umsetzung von Public-Health-Ansätzen vor Ort unterstützt.
  27. Kommunale Gesundheitskonferenzen für Prävention, Pflege und medizinische Versorgung sollen gesetzlich verankert werden.
  28. Gegen gesundheitliche Folgen der Klimakrise sind vorbeugende Maßnahmen wie kommunale Hitzeschutzpläne, hitzeangepasste Stadtplanung und Hitzeschutzkonzepte für Einrichtungen nötig.
  29. Eine systematische kommunale Bedarfsplanung für Pflegeplätze nach dem Muster der Kitaplanung wird eingeführt.
  30. Kommunale Gesundheitskonferenzen unter Beteiligung aller Akteure vor Ort werden gesetzlich verbindlich geregelt.
  31. Neubauflächen werden nur bei vorhandener oder gesicherter ÖPNV-Anbindung ausgewiesen.
  32. Bauliche Nachverdichtung wird mit der Aufwertung und Sicherung urbaner Grünflächen verbunden.
  33. Der tägliche Flächenverbrauch soll bis 2030 deutlich sinken, das 30-Hektar-Ziel wird eingehalten und gegenüber Kommunen eingefordert.
  34. Eine kinderfreundliche Gestaltung des Wohnumfelds wird zur Voraussetzung für die Städtebauförderung.
Linke 202760
Mehr Geld 45
  1. Ein Kommunalbudget zum Aufbau kommunaler Strukturen zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements soll eingerichtet werden.
  2. Die Finanzpolitik soll in gute Arbeit, moderne Schulen, funktionierende Krankenhäuser, einen starken Nahverkehr und attraktive Städte und Dörfer investieren.
  3. Die Vermögensteuer soll 1 Prozent auf Vermögen über einer Million Euro betragen.
  4. Die Finanzzuweisungen an die Kommunen werden deutlich erhöht, damit sie den Bau- und Sanierungsbedarf an Schulen bewältigen.
  5. Ein Qualitätsdialog zwischen Land und Kommunen soll die personelle Ausstattung der Jugendämter verbessern.
  6. Kommunen und Länder können dafür auf einen Re-Kommunalisierungsfonds zugreifen.
  7. Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe wird entsprechend den steigenden Bedarfen erhöht.
  8. Eine jährliche Dynamisierung der Förderung um 2,5 Prozent oder mindestens in Höhe der Inflationsrate wird gesetzlich verankert.
  9. Der Landesanteil an Projekten des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder eines Anschlussprogramms wird um den kommunalen Eigenanteil erhöht.
  10. Langfristige Investitionsprogramme unterstützen die Kommunen verlässlich bei Sanierung und Modernisierung von Bädern, Turnhallen und Sportanlagen.
  11. Kommunen unter 25.000 Einwohnern erhalten über die allgemeinen Kommunalfinanzen zusätzlich eine Kulturpauschale für soziokulturelle Einrichtungen.
  12. Den Kommunen übertragene Aufgaben werden vollständig ausfinanziert.
  13. Die Kommunen erhalten mehr finanziellen Spielraum.
  14. Das Land unterstützt die Kommunen mit Personal, Technik, Datenzugang und Schulungen für die Beteiligung.
  15. In Städten ab 70.000 Einwohnern können Stadtteilbezirksbeiräte mit eigenem Budget eingerichtet werden.
  16. Bund und Land statten die Kommunen aufgabengerecht aus, sodass Pflicht- und übertragene Aufgaben zuverlässig finanziert sind.
  17. Eine kommunale Pauschalförderung nach klar definierten objektiven Kriterien wird eingeführt.
  18. Finanzschwache Gemeinden erhalten höhere Zuweisungen.
  19. Finanzmittel werden zugunsten der Städte und Gemeinden umverteilt.
  20. Auf Bundesebene wird eine Gemeindewirtschaftssteuer eingeführt.
  21. Auf Bundesebene wird ein Schuldenschnitt für die Kommunen beschlossen.
  22. Bund und Länder korrigieren die strukturelle Verschuldung der Kommunen in deren Sinne.
  23. Für die Kommunen wird ein Schuldenschnitt angestrebt.
  24. Eine faire Gemeindewirtschaftssteuer wird eingeführt, um die Kommunen zu stärken.
  25. Stadtumbauprogramme werden mit Landes- und Bundesmitteln aufgestockt.
  26. Der Kofinanzierungsanteil der Kommunen bei Stadtumbauprogrammen wird reduziert.
  27. Ein (Re)Kommunalisierungsfonds unterstützt Gemeinden dabei, Immobilien und Grundstücke in öffentliche Hand zu holen.
  28. Ein kommunales Budget zur Förderung der Arbeitsaufnahme wird eingerichtet.
  29. Kommunen und Anwohner werden durch Lokalstromtarife, Bonuszahlungen oder Wärmeangebote stärker beteiligt.
  30. Ein Energieeffizienzfonds für Projekte von Kommunen, Vereinen, Betrieben und Haushalten wird eingerichtet.
  31. Die kommunale Wärmeplanung wird fachlich und finanziell unterstützt.
  32. Ein Landesfonds für Entsiegelung unterstützt Kommunen und Eigentümer beim Rückbau versiegelter Flächen.
  33. Die Versorgung von Fund- und beschlagnahmten Tieren wird als staatliche Aufgabe dauerhaft und auskömmlich finanziert, um die Kommunen zu entlasten.
  34. Kommunen erhalten die Mittel, um Klimaanpassung und Klimaschutz zu finanzieren.
  35. Kommunaler Klimaschutz wird über das Finanzausgleichsgesetz dauerhaft finanziert.
  36. Ein Landesförderprogramm fördert kommunale Trinkbrunnen.
  37. Für bezahlbare Abwasserkosten braucht es eine starke öffentliche Hand und Förderprogramme für die Modernisierung.
  38. Kommunen werden von unfairen Kostenlasten befreit.
  39. Die Kosten für Rettung und Katastrophenschutz werden solidarisch verteilt statt unterfinanzierten Kommunen aufgebürdet.
  40. Ein erhöhter Anteil der Brandschutzsteuer wird als zweckgebundene Zuweisung direkt an die Kommunen ausgeschüttet.
  41. Die Brandschutzsteuer wird konsequent zur Stärkung der kommunalen Feuerwehren und ihrer Ausstattung eingesetzt.
  42. Feuerwehren erhalten statt Förderprogrammen ein verlässliches Finanzierungssystem für mittelfristige Planung.
  43. Zweckgebundene Landeszuweisungen an die Kommunen nach transparenten Schlüsseln werden eingeführt, planbar über Jahre und ansparbar.
  44. Das Land finanziert Erste Hilfe bei IT-Sicherheitsvorfällen und stellt Experten bereit.
  45. Kommunale IT-Sicherheitsbeauftragte werden finanziell unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Investitionsmittel werden von gleichberechtigten Partnern aus Wirtschaft, Bürgerschaft und Kommunen demokratisch gesteuert.
  2. Strategische Infrastruktur wird rekommunalisiert.
  3. Land, Kreise, Städte und Gemeinden erhalten die Möglichkeit, Anteilseigner der ambulant-stationären Zentren zu werden.
  4. Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt, mit unmittelbarem Einfluss der Menschen vor Ort.
  5. Kommunen erhalten echte Mitbestimmung im Gesetzgebungsprozess, vor allem bei Landesaufgaben, die kommunal umgesetzt werden.
  6. Rückmeldungen der Kommunen im Gesetzgebungsprozess werden zwingend berücksichtigt.
  7. Gemeinden und ihre Spitzenverbände erhalten feste gesetzliche Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsprozess.
  8. Kommunen werden bereits bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen gehört und erhalten ausreichend Zeit für Stellungnahmen.
  9. Vor der Verabschiedung von Gesetzen gibt es gemeinsame Verhandlungstermine mit den Kommunen.
  10. In Städten ab 70.000 Einwohnern können Stadtteilbezirksbeiräte mit eigenem Budget eingerichtet werden.
  11. Über Spielplatz, Schwimmbad oder Grundschule entscheidet die zuständige Kommune vor Ort.
  12. Ein Gesetz sanktioniert die Zweckentfremdung von Wohnraum und gibt Kommunen mehr Handlungsspielraum gegen Spekulation.
  13. Transformation, Investitionen und Innovation werden von Beschäftigten, Gewerkschaften, Wissenschaft und Kommunen mitgestaltet.
  14. Über Bewirtschaftung und Investitionen des Fonds wird gemeinsam mit Beschäftigten, Gewerkschaften, Wissenschaft und Kommunen entschieden.
  15. Erreichbarkeit und Verknüpfung von Bus und Bahn werden gemeinsam mit den Kommunalvertretungen entschieden.
  16. Auf Bundesebene wird darauf hingewirkt, dass Kommunen selbstständig über Geschwindigkeitssenkungen entscheiden können.
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 21
  1. Mobile Beratungsteams unterstützen Kommunen beim Umgang mit rechtsextremen Umtrieben und beim Schutz lokaler Strukturen vor Radikalisierung.
  2. Jede Gemeinde erhält Unterstützung beim Aufbau demokratischer Beteiligungsstrukturen.
  3. Kommunen werden beim Aufbau lokaler Bildungsnetzwerke für alle Altersgruppen unterstützt.
  4. Die Förderung bemisst sich zu 85 Prozent nach der Zahl der Kinder und Jugendlichen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt und zu 15 Prozent nach der Fläche.
  5. Das Land pflegt eine vertrauensvolle Partnerschaft mit den Kommunen und unterstützt sie bei ihren Aufgaben.
  6. Kommunen werden in ihren Entscheidungen unterstützt.
  7. Kommunen, die neue Beteiligungsformen erproben, werden als Modellkommunen unterstützt.
  8. Ortschaftsräte werden innerhalb der kommunalen Familie gestärkt.
  9. Die Zahl der Förderprogramme wird zugunsten einer kommunalen Pauschalförderung reduziert.
  10. Die Einwohnerzahl ist grundlegendes Kriterium der kommunalen Pauschalförderung.
  11. Flächengröße und Siedlungsstruktur werden bei den Zuweisungen berücksichtigt.
  12. Soziale und demografische Faktoren wie Altersstruktur, Arbeitslosenquote und soziale Belastung werden bei den Zuweisungen berücksichtigt.
  13. Besondere Investitionsbedarfe wie regionaler Strukturwandel oder Umwelt- und Klimafolgen werden bei den Zuweisungen einkalkuliert.
  14. Der kommunale Finanzausgleich wird stärker dynamisiert.
  15. Der kommunale Finanzausgleich wird aufgabengerecht ausgestaltet.
  16. Die Kommunen sollen finanziell stark sein, damit sie gestalten können statt nur zu verwalten.
  17. Die Kommune der Zukunft soll ein Ort sein, an dem Menschen gern leben, arbeiten und sich engagieren.
  18. Kommunen werden bei der Unterbringung wohnungsloser Menschen angemessen unterstützt.
  19. Kommunen sollen von Windrädern, Solaranlagen und Agri-PV-Projekten profitieren.
  20. Kommunen und Landesverwaltungen werden bei der Absicherung ihrer IT-Systeme nach BSI-Anforderungen unterstützt.
  21. Eine Anlaufstelle für Kommunen bei IT-Sicherheitsvorfällen wird eingerichtet.
Mehr Pflichten 20
  1. Für die Kindertagespflege werden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit den Jugendämtern abgeschlossen.
  2. Der verbindliche Kita-Qualitätsrahmen wird gemeinsam mit Kommunen, Trägern, Fachkräften und Eltern einheitlich umgesetzt.
  3. Gemeinden und Landkreise werden stärker an der Lehrkräftegewinnung beteiligt und durch frühe Einstellungszusagen motiviert, gute Bedingungen für angehende Lehrkräfte zu schaffen.
  4. Zwischen Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendpsychiatrien und Gesundheitsämtern werden ein transparentes Übergangsmanagement und verbindliche Kooperationsstrukturen geschaffen.
  5. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden Ombudsstellen für die Jugendhilfe eingeführt.
  6. Die Jugendhilfeplanungen der Landkreise und kreisfreien Städte folgen quantitativen und qualitativen Mindeststandards.
  7. Das Land erarbeitet eine landesweite Jugendhilfeplanung, mit der die kommunalen Planungen abgestimmt werden.
  8. Für Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen zwischen Landkreisen und Kita-Trägern gelten landeseinheitliche Mindestvorgaben.
  9. Integrierte Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft bieten ambulante, stationäre und Notfallleistungen aus einer Hand.
  10. Land und Kommunen veröffentlichen vor wichtigen Beschlüssen kurze, verständliche Kinder-Folgenprüfungen.
  11. Für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in Landkreisen und kreisfreien Städten werden personelle Mindeststandards entwickelt.
  12. Jede Kommune und jeder Landkreis veröffentlicht jährlich ein Teilhabe-Bild zu Angeboten, Reichweite, Lücken, Wegezeiten, Kostenhürden und Sprachzugang.
  13. In den Kommunen werden weitere Klimaschutzmaßnahmen ergriffen und umweltfreundliche Projekte unterstützt.
  14. Verkehrssicherheitsarbeit wird kommunale Pflichtaufgabe.
  15. Klimaschutz wird Pflichtaufgabe der Kommunen.
  16. Kommunale Klimaschutzstellen koordinieren Sanierungsberatung, Fördermittelmanagement und Bürgerbeteiligung.
  17. Städte werden konsequent auf blau-grüne Infrastruktur ausgerichtet.
  18. Das Schwammstadtprinzip wird in Kommunen verankert und bei Neubau- und Sanierungsprojekten angewendet.
  19. In jeder Polizeibehörde und jedem Landkreis gibt es spezialisierte Ansprechpersonen gegen Hasskriminalität.
  20. Verbindliche landesweite Mindeststandards für den kommunalen Brandschutz werden entwickelt.
BSW 191629
Mehr Geld 22
  1. Bürgerbudgets und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene werden durch finanzielle Zuschüsse ausgebaut.
  2. Das Land soll sich vom Sparzwang befreien und auf öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Kommunen und Kaufkraft setzen.
  3. Bund und Land entschulden die Kommunen vollständig.
  4. Das Bestellerprinzip wird konsequent angewandt: Wer Aufgaben überträgt, finanziert sie dauerhaft.
  5. Der kommunale Finanzausgleich wird gestärkt.
  6. Die Planungs- und Umsetzungskapazitäten in Verwaltung und Kommunen werden dauerhaft ausgebaut.
  7. Die Kommunen in Sachsen-Anhalt werden vollständig entschuldet.
  8. Kommunen und Bürger werden stärker finanziell an Energieanlagen beteiligt.
  9. Fachkompetenz, Nachbesetzung und Wissenstransfer in den Kommunen werden verbindlich gestärkt.
  10. Die Einschulungsuntersuchungen der Gesundheitsämter werden personell und organisatorisch ausreichend ausgestattet.
  11. Kommunen erhalten von Land und Bund eine verlässliche, langfristige Finanzierung der sozialen Arbeit.
  12. Der Bund übernimmt die Kosten der Unterbringung von Migranten, um die Kommunen zu entlasten.
  13. Das Land befähigt finanzschwache Kommunen, stärker in Brand- und Katastrophenschutz zu investieren.
  14. Kommunen erhalten eine auskömmliche, verlässliche und bedarfsorientierte Finanzierung statt eines Geflechts von Förderprogrammen.
  15. Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ wird gegenüber den Kommunen konsequent durchgesetzt.
  16. Der kommunale Anteil an den Steuereinnahmen wird erhöht.
  17. Kommunen erhalten keine neuen Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung.
  18. Das Land stellt eine ständige Grundfinanzierung für kommunale Investitionen in die Daseinsvorsorge bereit.
  19. Die Grundfinanzierung gilt auch für verschuldete Kommunen und Kommunen in Haushaltskonsolidierung.
  20. Kommunen werden finanziell verlässlich und bedarfsgerecht ausgestattet.
  21. Die kommunalen Steueranteile werden gestärkt.
  22. Kommunale Verwaltungen werden personell und digital gestärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 12
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 18
  1. Regelmäßige, repräsentativ zusammengesetzte Bürgerräte auf Landes- und Kommunalebene werden eingeführt.
  2. Die Transformation wird in den Regionen gemeinsam von Betrieben, Gewerkschaften, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gestaltet.
  3. Städte und Gemeinden werden klimaangepasst umgebaut.
  4. Verbindliche Stadt-Land- und Zentrenkooperationen werden etabliert.
  5. Kommunale Vorkaufsrechte werden konsequent gegen Leerstand und Spekulation genutzt.
  6. Schulsekretariate werden gemeinsam von Land und Kommunen finanziert.
  7. Der sozialpsychiatrische Dienst wird stärker in Jugend-, Schul- und Integrationsarbeit eingebunden.
  8. Kommunen unterstützen niederlassungswillige Ärzte etwa mit Praxisräumen, Wohnraum oder organisatorischen Hilfen.
  9. Wo sich keine Ärzte niederlassen, werden kommunal betriebene Gesundheitszentren mit angestellten Ärzten eingerichtet.
  10. Ein landesweiter Praxiskoordinator von Land, Kommunen und Kassenärztlicher Vereinigung sichert den ärztlichen Nachwuchs im ländlichen Raum.
  11. Die Städte werden verpflichtet, Migranten gleichmäßig in allen Stadtvierteln unterzubringen.
  12. Die Mitbestimmung junger Menschen an Schulen und in Kommunen wird verbindlich gestärkt.
  13. Die Beteiligungsrechte junger Menschen in Kommunen und Schulen werden durchgesetzt und verbessert.
  14. Landeseinheitliche Mindestanforderungen an schlüssige Konzepte für Unterkunftskosten werden erwogen.
  15. Auf Kreisebene entstehen Strukturen, die Landwirte bei ihren Berichtspflichten unterstützen.
  16. Städte und Gemeinden werden stärker nach dem Schwammstadt-Prinzip mit Entsiegelung, Rückhalt, Versickerung und Verdunstung entwickelt.
  17. Das Baurecht wird so gestaltet, dass keine neuen Baugebiete in hochwassergefährdeten Zonen entstehen.
  18. Das Schwammstadt-Prinzip wird durch Entsiegelung und Wasserrückhalt umgesetzt.
FDP 1719
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1
FW 161337
Mehr Geld 26
  1. Städte und Gemeinden erhalten eine verlässliche finanzielle Ausstattung.
  2. Die Städte und Gemeinden werden ausfinanziert.
  3. Das Konnexitätsprinzip gilt bei der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen, sodass zusätzliche Aufgaben mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden.
  4. Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz werden für 2026/2027 um 100 Millionen Euro auf 2,136 Milliarden Euro erhöht.
  5. Die FAG-Zuweisungen werden an die gestiegenen Aufgaben der Kommunen angepasst.
  6. Gewerbesteuermindereinnahmen werden vollständig über das Finanzausgleichsgesetz ausgeglichen.
  7. Die Fläche wird beim Finanzausgleich stärker gewichtet.
  8. Die Gewerbesteuerumlage wird für Gemeinden in der Haushaltskonsolidierung abgeschafft.
  9. Das Konnexitätsprinzip wird strikt eingehalten und rechtlich verankert.
  10. Ein gezieltes Entschuldungsprogramm entlastet die Kommunen von Altschulden.
  11. Statt kleinteiliger Förderprogramme erhalten die Kommunen Globalbudgets für investive Maßnahmen, über die sie eigenverantwortlich entscheiden.
  12. Sparanstrengungen der Kommunen werden belohnt statt mit geringeren Landeszuweisungen bestraft.
  13. Der Anteil der Kommunen an der Einkommen- und der Umsatzsteuer wird erhöht.
  14. Der Flächenfaktor wird stärker gewichtet, sodass flächengroße Gemeinden höhere Schlüsselzuweisungen erhalten.
  15. Der Investitionsstau in den Kommunen wird unter besonderer Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen abgebaut.
  16. Das Land kofinanziert die Städtebauförderung vollständig.
  17. Für jedes Dorf werden Zukunftspläne mit einem geförderten Zukunftsbudget umgesetzt.
  18. Mittel aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden verstärkt in konkrete Artenschutzprojekte in Kommunen sowie in der Land- und Forstwirtschaft investiert.
  19. Die Kommunen erhalten finanzielle Entlastung, verlässliche Strukturen und Handlungsspielräume, damit soziale Angebote bestehen bleiben.
  20. Bund und Land gleichen die Mehrbelastungen der Kommunen durch steigende Sozialausgaben aus.
  21. Die Zuweisungen an die Kommunen nach dem Finanzausgleichsgesetz werden bedarfsgerecht angehoben, damit sie den Rechtsanspruch auf Gewaltschutz rechtzeitig erfüllen können.
  22. Der Bund trägt die Kosten der Integration vollständig, damit sie nicht auf Städte und Gemeinden abgewälzt werden.
  23. Die Kommunen erhalten höhere staatliche Zuschüsse für moderne öffentliche Sportstätten und Schwimmbäder.
  24. Städte und Landkreise sollen über das Finanzausgleichsgesetz so ausgestattet werden, dass sie Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen in Kultur, Sport und gesellschaftlichem Leben finanzieren können.
  25. Die kommunalen Altschulden sollen unter Beteiligung von Bund und Land abschließend gelöst werden.
  26. Die Kommunen sollen verlässlich finanziert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 6
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 13
Koalitionsvertrag 183332
Mehr Geld 23
  1. Planungs- und Genehmigungskapazitäten beim Land und in den Kommunen werden ausgebaut.
  2. Vom Bund wird eine Verstetigung der kommunalen Investitionsprogramme gefordert, um dem Investitionsstau zu begegnen.
  3. Betroffene Kommunen werden bei der Aufbringung der Eigenanteile nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen unterstützt.
  4. Die Mittel aus dem Just Transition Fund sollen auf betroffene Landkreise konzentriert werden.
  5. Für die Gebietskörperschaften des Reviers wird ein weiteres Förderverfahren nach dem LEADER-Vorbild eingeführt.
  6. Das Land sichert mit Landesmitteln aus dem Corona-Sondervermögen und EU-Mitteln die künftige Graue-Flecken-Förderung des Bundes, damit finanzschwache Kommunen Fördersätze von 90 bis 100 Prozent erhalten.
  7. Notwendige Rekommunalisierungen von Krankenhäusern durch Landkreise und kreisfreie Städte werden als letztes Mittel finanziell abgesichert.
  8. Landkreise und kreisfreie Städte benötigen ausreichende Mittel für die Landschaftsrahmenpläne.
  9. Kommunen erhalten beim gewerblichen Neubau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen eine angemessene laufende Abgabe.
  10. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine laufende Abgabe an Kommunen, etwa durch Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes, werden geschaffen.
  11. Kommunen werden auch finanziell beim Einrichten von Fahrradwegen und bei der Verbesserung der Sicherheit von Rad- und Fußverkehr unterstützt.
  12. In der Richtlinie des Demografie-Förderprogramms „Wandel gestalten“ werden die Eigenanteile gesenkt.
  13. Eigenarbeitsleistungen werden im Demografie-Förderprogramm anerkannt.
  14. Der kommunale Anteil an der Feuerschutzsteuer soll erhöht werden.
  15. Landkreise und kreisfreie Städte werden mit leistungsfähigen Netzersatzanlagen zur Notstromversorgung ausgestattet.
  16. Ein Förderprogramm unterstützt finanzschwache Kommunen im ländlichen Raum beim Aufstellen von Flächennutzungsplänen.
  17. Für den Waldvoranbau im Privat- und Kommunalwald werden jährliche Soforthilfen des Landes angestrebt.
  18. Bundes- und EU-Mittel für den Waldvoranbau sollen ausgeschöpft werden.
  19. Drei bis fünf gemeinnützige oder kommunale Eigentümer herausragender Baudenkmale erhalten dauerhaft Mittel zur Grundfinanzierung.
  20. Die Finanzausgleichsmasse beträgt 2022 und 2023 jeweils 1,735 Milliarden Euro.
  21. Bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen soll stärker auf eine effizientere Binnenverteilung zugunsten strukturschwacher Gemeinden geachtet werden.
  22. Besonders finanzschwache Kommunen brauchen besondere finanzielle Unterstützung.
  23. Die coronabedingten Steuermindereinnahmen der Gemeinden 2021 werden pauschal mit 66 Millionen Euro ausgeglichen.
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 12
Ohne klare Richtung 21
  1. Die Landgesellschaft unterstützt Kommunen bei großflächigen und interkommunalen Gebietsentwicklungen.
  2. Die Gewerbesteuerzerlegung bei Betrieben mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden soll deutlich wirtschaftskraftbezogener gestaltet werden.
  3. Der kooperative Natur- und Umweltschutz wird gestärkt und die Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Kommunen unterstützt.
  4. Kommunen werden beim Anlegen von Gehölzen, Blüh- und Brachstreifen sowie Hecken an Feldwegen für den Insektenschutz unterstützt.
  5. Für Infrastrukturinvestitionen sollen Verlässlichkeit und Planbarkeit, besonders für Kommunen und Wirtschaft, geschaffen werden.
  6. Der demografische Wandel soll gemeinsam mit Bürgern, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren aktiv gestaltet werden.
  7. Die Kommunen werden gezielt beraten, gemeinsam mit Wirtschaft und Verbänden regionale Ehrenamtskarten einzuführen.
  8. Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort sollen einen direkten Mehrwert von Windkraftanlagen haben.
  9. Die Kommunen werden bei der weiteren Städteentwicklung unterstützt.
  10. Die Kommunen werden bei Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützt.
  11. Kommunen werden ermutigt, sich mit Smart-City-Modellprojekten um Bundesförderung zu bewerben.
  12. Die Aufgaben dieser Beratungseinrichtungen sollen auf die Beratung von Kommunen zum europäischen Austausch erweitert werden.
  13. Der kommunale Finanzausgleich wird fortentwickelt.
  14. Die Finanzausgleichsmasse wird auf Grundlage aktueller Statistiken neu berechnet, um jeder kommunalen Gruppe eine angemessene Finanzausstattung zu sichern.
  15. Bei der Neuberechnung der Finanzausgleichsmasse wird auch die Auftragskostenpauschale neu berechnet.
  16. Streitige landesinterne Benchmarks sowie Be- und Entlastungen durch den Bund ab 2022 werden nicht berücksichtigt.
  17. Die Kriterien zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen, besonders die Bedarfsmesszahl, werden auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens geprüft.
  18. Die Ergebnisse der Prüfung der Schlüsselzuweisungskriterien sollen ab 2024 im Finanzausgleichsgesetz umgesetzt werden.
  19. Bei der Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes wird geprüft, ob bilanzielle Nettoabschreibungen bei der Finanzausgleichsmasse berücksichtigt werden können.
  20. Ab 2024 wird ein Festbetrags-Finanzausgleichsgesetz angestrebt, das bis 2026 gilt.
  21. Der Ausgleichsstockerlass wird überarbeitet.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 17
  1. Ein Grundrecht auf Teilhabe an digitaler Technologie wird im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge verankert.
  2. Der Ausbau digitaler Infrastrukturen erfolgt durch eigenwirtschaftliches Engagement der Netzbetreiber mit staatlicher und kommunaler Unterstützung.
  3. Die Kommunen werden an der Gewährleistung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung beteiligt.
  4. Mit Selbstverwaltung und Kommunen werden zukunftsfähige Versorgungskonzepte entwickelt.
  5. Ambulante psychiatrische Pflege, Soziotherapie, Behandlungszentren und Krisenhilfen für psychisch Kranke werden gemeinsam von Kommunen, Krankenversicherung und Rehabilitationsträgern gesichert.
  6. Ein smartphonebasiertes Ersthelfer-Alarmierungssystem wird landesweit gemeinsam mit Landkreisen und kreisfreien Städten eingeführt.
  7. Gemeinsam mit kommunalen und freien Trägern werden bessere Rahmenbedingungen für digital gestütztes Lernen geschaffen.
  8. Talentschulen erhalten zusätzliche Sach- und Personalressourcen, bilden ein Netzwerk und arbeiten mit der kommunalen Jugendhilfe zusammen.
  9. Mit Hochschulen und Kommunen werden Möglichkeiten für ausreichende Kinderbetreuung für Beschäftigte und Studierende gesucht.
  10. Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Bürger sollen bei Energiewende und Klimaschutz zusammenarbeiten.
  11. Das Landesentwicklungsgesetz wird angepasst, damit auf Ebene der Regionalplanung schon vor dem nächsten Landesentwicklungsplan ausreichende Flächen für erneuerbare Energien bereitgestellt werden.
  12. Der Sachsen-Anhalt-Takt wird mit Landkreisen und kreisfreien Städten auf den übrigen ÖPNV ausgedehnt.
  13. Verstöße gegen den Schutz von Saisonarbeitskräften vor Ausbeutung und Überbelegung werden gemeinsam mit Zoll, Landesamt für Verbraucherschutz und Kommunen konsequent geahndet.
  14. Mit Jugendämtern, Familiengerichten und Nichtregierungsorganisationen werden verbindliche Handlungsleitfäden zu Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt und Stalking entwickelt.
  15. Jugendämter, Familiengerichte und Sachverständige werden für den Kinderschutz bestmöglich qualifiziert und stetig fortgebildet.
  16. Bei der Prävention der Afrikanischen Schweinepest wird eng mit Landkreisen, kreisfreien Städten und Fachverbänden zusammengearbeitet.
  17. Für die Reaktion auf Kalamitäten und Extremwetterereignisse im Wald wird ein Expertengremium als Krisenstab auf Landes- und Landkreisebene eingesetzt.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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