Kommunen
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
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Ohne Einzug ins Parlament
Grüne 202038
Mehr Geld 22
- Kommunen sollen vereinfacht in den Wärmenetzausbau investieren können, finanziert auch aus Pensionsrücklagen des Landes.
- In den kommenden Jahren werden über 65 Millionen Euro in die kommunale Wärmeplanung investiert.
- Kommunen sollen vergünstigte Kredite für Investitionen in die Energie- und Wärmewende erhalten können.
- Das Konnexitätsprinzip soll für Land, Bund und EU gelten, sodass Kommunen für übertragene Aufgaben auch die Mittel erhalten.
- Bestehende kommunale Pflichtaufgaben sollen dauerhaft ausfinanziert werden.
- Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer soll kurzfristig erhöht werden.
- Mittelfristig sollen die Gemeinschaftssteuern zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu verteilt werden, um die Steuerkraft von Ländern und Kommunen zu stärken.
- Zwei Drittel der über 13 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes gehen direkt an die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.
- Den Städten und Gemeinden sind weitere 550 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 zugesagt.
- Die Kommunen werden bei den Kita-Kosten entlastet.
- Die Kita-Finanzierung aus Landesmitteln wird verbessert, um Beitragserhöhungen zu begrenzen.
- Die Kommunen erhalten Mittel, um ihre Verantwortung beim Klimaschutz wirkungsvoll wahrzunehmen.
- Für die Umsetzung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte werden verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen.
- Kommunen sollen vergünstigte Kredite für Investitionen in eine nachhaltige Energie- und Wärmeversorgung erhalten.
- Die Klimamilliarde soll den Kommunen mehr finanziellen Spielraum für die Klimaanpassung geben.
- Kommunen mit Superblocks oder autofreien Altstädten werden finanziell und fachlich unterstützt.
- Kommunen werden finanziell und fachlich beim flächendeckenden Ausbau ihrer Radnetze unterstützt.
- Ein landesweites Förderprogramm soll Kommunen den Erwerb von Wohnraum ermöglichen.
- Kommunen werden bei flächeneffizientem Bauen und naturverträglichen Wohn- und Gewerbegebieten gefördert.
- Das Land unterstützt Dörfer und Städte mit Beratung, Förderung und Qualifizierung bei generationengerechten, gesundheitsfördernden und inklusiven Quartieren.
- Das Land kann Kommunen beim Erwerb kirchlicher Flächen über den Grundstücksfonds gezielt unterstützen.
- Der Grundstücksfonds wird weiterentwickelt, um die aktive Bodenpolitik der Kommunen besser abzusichern.
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Kommunen sollen vergünstigte Kredite für Investitionen in die Energie- und Wärmewende erhalten können.
- Kommunen sollen öffentliche Flächen für Erdwärmesonden oder Wärmepumpen zur Verfügung stellen können.
- Die kommunale Kreditaufnahme für rentierliche Investitionen soll erleichtert werden.
- Die Gemeindeordnung wird geändert, um den kommunalen Kreditrahmen für Investitionen in Energie- und Wärmewende zu erweitern.
- Kommunen dürfen für Investitionen in nachhaltige Energie- und Wärmeversorgung verlässlich Bürgschaften für ihre kommunalen Unternehmen übernehmen.
- Ein Bürgerenergiegesetz soll Betreiber von Windkraftanlagen zu Kooperationsvereinbarungen mit den anliegenden Kommunen verpflichten.
- Der Mobilitätspass als Finanzierungsinstrument der Kommunen für Bus, Bahn und Sozialtickets wird ausgebaut.
- Der Mobilitätspass wird gemeinsam mit Städten und Landkreisen weiterentwickelt, damit sie eine passende Variante wählen können.
- Kommunen sollen größere Entscheidungsfreiheit etwa bei Geschwindigkeitsbeschränkungen erhalten.
- Kommunen sollen den Stellplatzschlüssel unbürokratisch auf null senken können.
- Kommunen erhalten zielgerichtete Sanktionsmöglichkeiten und weitreichende Überprüfungsmöglichkeiten zu Wohnraumleerstand.
- Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt und viel Leerstand werden mit Instrumenten für gemischte Quartiere, Beratung und digitalen Werkzeugen unterstützt.
- Kommunen dürfen ohne Vorbedingungen räumlich und zeitlich begrenzte Zweckentfremdungssatzungen erlassen.
- Kommunen erhalten mehr Spielräume für Sanierung, Aufwertung und Neubau solcher Treffpunkte für Kinder und Jugendliche.
- Die Kommunen erhalten bei der Ausgestaltung der Bezahlkarte den nötigen Gestaltungsspielraum.
Weniger Pflichten 6
- Selbsterklärungen ersetzen unnötige Nachweise für Bürger, Unternehmen und Kommunen.
- Kommunen sollen vereinfacht in den Wärmenetzausbau investieren können, finanziert auch aus Pensionsrücklagen des Landes.
- Es soll ein flexiblerer, realitätsnaher Rahmen für kommunale Infrastrukturinvestitionen geschaffen werden.
- Die kommunale Kreditaufnahme für rentierliche Investitionen soll erleichtert werden.
- Die Gemeindeordnung wird geändert, um den kommunalen Kreditrahmen für Investitionen in Energie- und Wärmewende zu erweitern.
- Kommunen dürfen ohne Vorbedingungen räumlich und zeitlich begrenzte Zweckentfremdungssatzungen erlassen.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
- Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wird verlässlich gesichert.
- Beim Bund soll gemeinsam mit den Kommunen auf eine dauerhafte Stabilisierung der kommunalen Finanzlage hingewirkt werden.
- Die Kommunen werden bei investiven Maßnahmen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern weiter unterstützt.
- Das Land unterstützt die Kommunen weiterhin bei Sanierung und Modernisierung von Schulen mit Fokus auf Raumkonzepte für kooperatives und inklusives Lernen.
- Kommunen werden beim Grundstückserwerb weiterhin durch den Grundstücksfonds unterstützt.
- Das Land bleibt auch bei schwieriger Finanzlage verlässlicher Partner der Kultureinrichtungen.
Ohne klare Richtung 13
- Es sollen Anreize für ein kommunales Flächenpooling für erneuerbare Energien geschaffen werden.
- Regeln, die Menschen, Unternehmen und Kommunen bremsen, werden überprüft.
- Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit der Kommunen haben hohen Stellenwert.
- Kommunen brauchen stabile und gerechtere Finanzierungsgrundlagen für die Daseinsvorsorge.
- Kommunen und Landwirtschaft werden bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt.
- Flächenressourcenschutz wird gestärkt, wobei insbesondere kleinere Kommunen unterstützt werden.
- Die Kommunen werden bei der flächendeckenden Umsetzung der Katzenkastration unterstützt.
- Kommunen, die den Verkehr in ihren Innenstädten beruhigen wollen, werden beim Umbau ihrer Straßenräume unterstützt.
- Kommunen werden dabei unterstützt, das Parken in Parkhäusern und Quartiersgaragen zu bündeln.
- Kommunen werden bei der Umsetzung von Hitzeaktionsplänen unterstützt.
- Kommunen werden bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen unterstützt.
- Kommunal-, Vereins-, Hochschul- und Schulpartnerschaften werden mit neuen Formaten wie virtuellen Vernetzungsplattformen unterstützt.
- Das Land stärkt die Partnerschaftsarbeit.
Mehr Pflichten 20
- Energieverbrauch und CO2-Ausstoß der eigenen Kommune sollen für Bürger transparent werden.
- Die vorliegenden kommunalen Wärmepläne sollen schnell umgesetzt werden.
- Kommunale Wärmebeiräte sollen etabliert werden.
- Die kommunale Investitionsförderung soll sich am Kriterium der Nachhaltigkeit orientieren.
- Klimaschutz soll kommunale Pflichtaufgabe werden.
- Der CO2-Schattenpreis wird auch für Kommunen festgeschrieben.
- Für Stadtentwicklung und Bauen werden neue Standards zur Klimaanpassung gesetzt, von Verschattung bis Regenwasserrückhalt.
- Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Freigängerkatzen werden in Verantwortung der Kommunen eingeführt.
- Mit den Kommunen wird eine Allianz zum Erhalt der Streuobstwiesen gebildet.
- In großen Streuobst-Hotspots werden gemeinsam mit Kommunen Streuobstmodellregionen gegründet.
- Waldnaturschutz und Klimaschutz im Wald werden gemeinsam mit den Kommunen vorangebracht.
- Die Interessen von Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderung und Senioren sollen bei kommunalen Verkehrsplanungen berücksichtigt werden.
- Das Netz der Regiobus-Linien wird gemeinsam mit den Kommunen weiter ausgebaut.
- Der Schienenpersonennahverkehr wird gemeinsam mit den Kommunen systematisch in der Fläche ausgebaut.
- Die kommunale Verantwortung beim Ausbau des landesweiten Radnetzes wird gestärkt.
- Kommunen werden ermutigt, entschieden gegen gefährdendes Falschparken vorzugehen.
- Land und Kommunen erfassen Leerstände über eine gemeinsame Datengrundlage systematisch, sprechen Eigentümer an und stoßen Sanierungs- oder Aktivierungsprozesse an.
- Landesweit wird ein Mietenmonitor für Kommunen mit festgestelltem Wohnraummangel eingeführt.
- Städte und Gemeinden werden in einem Erfahrungsnetzwerk beim Aufbau eigener Mietenmonitore unterstützt.
- Ein kommunaler Ärztefonds unterstützt Praxisniederlassungen in unterversorgten Regionen.
CDU 81424
Mehr Geld 10
- Kommunen sollen an den Erträgen örtlicher Windenergieanlagen mit mindestens 0,2 Cent je Kilowattstunde beteiligt werden.
- Landkreise erhalten durch verstärkte Forstbehörden Unterstützung für Waldumbau, Privatwaldbetreuung und Naturschutz.
- Kommunen werden durch Vorhaltung mobiler Beleuchtungs- und Videoschutztechnik bei kurzfristigen Maßnahmen unterstützt.
- In den bestehenden Förderprogrammen für Kommunen wird der Förderschwerpunkt „Städtebaulicher Zivilschutz“ eingeführt.
- Für Städte, Gemeinden und Kreise werden weiterhin zusätzliche Landesmittel ermöglicht.
- Für Städte, Gemeinden und Kreise werden weiterhin gezielte Nachzahlungen ermöglicht.
- Der kommunale Ausgleichsstock wird auf 350 Millionen Euro angehoben.
- Der kommunale Ausgleichsstock wird dynamisiert.
- Gemeinden werden durch finanzielle Anreize dazu ermutigt, bei der Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen stärker zusammenzuarbeiten.
- Auf Bundesebene wird eine Neuverteilung der Anteile an der Umsatzsteuer angestrebt, um die Finanzen der Kommunen nachhaltig zu stärken.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Die Kommunen entscheiden, welches Angebot vor Ort gebraucht wird.
- Kommunen sollen ausreichende Spielräume zur Weiterentwicklung erhalten.
- Polizeivollzugsdienst und Kommunen werden mehr Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
- Multiprofessionelle Praxismodelle werden etabliert, an denen auch Kommunen beteiligt werden können.
- Einheitliche Standards werden auf das Wesentliche beschränkt, um den Kommunen mehr Eigenverantwortung statt Detailvorgaben und größere Gestaltungsspielräume zu geben.
- Die Einführung eines Hebesatzes für die Einkommensteuer für Kreise und Gemeinden wird geprüft.
- Kommunen erhalten bei der Grundsteuer mehr Spielraum.
- Kommunen sollen mit einem separaten Hebesatz übermäßige Belastungen von Eigentümern von Wohngrundstücken infolge der Grundsteuerreform verringern können.
- Gemeinden wird ein Verzicht auf die Grundsteuer A ermöglicht.
Weniger Pflichten 7
- Die landeseinheitliche Fahrzeugbeschaffung soll zur Entlastung der Kommunen ausgebaut werden.
- Auf die Kreise werden nur noch Menschen mit Bleibeperspektive weiterverteilt.
- Einheitliche Standards werden auf das Wesentliche beschränkt, um den Kommunen mehr Eigenverantwortung statt Detailvorgaben und größere Gestaltungsspielräume zu geben.
- Gemeinden, Städte und Landkreise werden von Aufgaben entlastet.
- Eine generelle Aufgabenkritik dient der Entlastung der Kommunen.
- Durch die Bündelung digitaler Verwaltungsleistungen können Kommunen insbesondere von staatlichen Pflichtaufgaben entlastet werden.
- Gemeinden wird ein Verzicht auf die Grundsteuer A ermöglicht.
Bleibt wie bisher 6
- Kommunale, regenerativ betriebene Wirtschaftsnetze werden über das kommunale Investitionsförderprogramm weiter unterstützt.
- Die Hoheit über das Trinkwasser muss bei den Kommunen bleiben.
- Gemeinden werden bei Fahrzeug- und Gebäudeinvestitionen weiterhin unterstützt.
- Die Kommunalfinanzen werden stabilisiert.
- Investitionsspielräume für die Kommunen werden gesichert.
- Für Städte, Gemeinden und Kreise werden weiterhin vorgezogene FAG-Zahlungen ermöglicht.
Ohne klare Richtung 8
- Die Kommunen werden dabei unterstützt, neues Bauland auszuweisen.
- Jede Kommune soll ihren Wasserbedarf auch im Krisenfall vollständig aus einer alternativen Wasserquelle decken können.
- Kommunen werden bei der Einrichtung von Schutzräumen unterstützt.
- Kommunen werden bei der sicherheitsorientierten Gestaltung öffentlicher Räume unterstützt.
- Kommunen werden bei der Erstellung eigener Sicherheitsanalysen und Sicherheitskonzepte unterstützt.
- Städte und Gemeinden, die sich freiwillig als sichere Häfen verpflichtet haben, werden bevorzugt berücksichtigt.
- Die Bewerbung der Stadt Heidelberg als europäische Kulturhauptstadt wird unterstützt.
- Die Ausweitung der Flächenkomponente wird geprüft, gerade für Gemeinden mit zahlreichen Ortsteilen.
Mehr Pflichten 8
- Gemeinsam mit Bund und Kommunen wird eine konsistente Finanzierung erarbeitet.
- Schulleitungen werden durch kommunale Koordinierungsstellen für Ganztag und Betreuung entlastet.
- Es werden Mindeststandards definiert, auch mit Blick auf den DigitalPakt Schule des Bundes.
- Von Obdach- oder Wohnungslosigkeit betroffene Menschen sollen in Zusammenarbeit mit den Kommunen schnell in Wohnungen gebracht werden.
- In Zusammenarbeit mit den Kommunen wird verschärft gegen Verschmutzungen und Störungen im öffentlichen Raum vorgegangen.
- Für Land und Kommunen werden verbindliche und praxistaugliche IT-Sicherheitsstandards vorgegeben.
- Krisenpläne sollen in Abstimmung mit den Kommunen möglichst einheitlich und zugleich regional spezifisch entwickelt werden.
- Nicht erwerbstätige Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden in Abstimmung mit den Kommunen zu gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen.
AfD 427
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 4
- Alle Aufgaben und Ordnungsleistungen, die auf kommunaler Ebene erbracht werden können, sollen bei den Kommunen angesiedelt sein.
- Städte und Gemeinden werden durch verbindliche Sicherheitskonferenzen, gemeinsame Präventionskonzepte und abgestimmte Einsatzplanungen in die Sicherheitsarchitektur eingebunden.
- In Koordination mit Bundesbehörden und kommunalen Ordnungsdiensten wird ein landesweites Lagebild erstellt.
- Kommunen sollen verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, damit Eltern gleichberechtigt zwischen familiärer Betreuung, Kindergärten und Kindertagespflege wählen können.
SPD 15332
Mehr Geld 17
- Eine Zukunftsanleihe Baden-Württemberg finanziert über den Kapitalmarkt zentrale Verkehrsprojekte und den Ausbau von Strom- und Wasserstoffverteilnetzen.
- Kommunen, die bei Schwammstadt-Elementen vorangehen, werden mit einem gezielten Landesförderprogramm unterstützt.
- Mehr- und Verwaltungskosten werden nicht länger auf die Kommunen ausgelagert.
- Statt kleinteiliger Förderprogramme wird ein landeseigener Notfallfonds zur Unterstützung von Landkreisen und Kommunen bei der Katastrophenbewältigung geschaffen.
- Das Land leistet den Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter die notwendige finanzielle Unterstützung.
- Mit den Kommunen wird eine dauerhafte Finanzierung von Integrations- und Unterbringungsmaßnahmen vereinbart.
- Ein Förderprogramm wird geschaffen, das besonders dezentrale Lösungen in Kommunen fördert.
- Das Land stellt für den öffentlichen Verkehr als kommunale Pflichtaufgabe Haushaltsmittel bereit.
- Das Landesmobilitätsgesetz schafft zusätzliche Finanzierungsinstrumente wie eine Arbeitgeberabgabe.
- Gebrauchsfertige Datenschutzdokumentationen, Dienstanweisungen und Verarbeitungsverzeichnisse werden den Kommunen kostenfrei zur Übernahme bereitgestellt.
- Das Land erhöht seine Förderung für die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportanlagen deutlich.
- Die Kommunen erhalten vom Land in den nächsten zwölf Jahren zusätzlich 500 Millionen Euro jährlich.
- Über den kommunalen Finanzausgleich werden Anreize geschaffen, damit kleinere Kommunen ihre Aufgaben effizient erfüllen können.
- Das Land finanziert neue Pflichten, die es den Kommunen auferlegt, künftig vollständig und dynamisch.
- Abzüge des Landes zulasten der Kommunen werden gestrichen.
- Städte und Gemeinden erhalten jährlich rund 300 Millionen Euro zusätzlich.
- Zweckzuschüsse des Landes unterstützen Klimaprojekte, digitale Netze und Wohnungsbau und entlasten die kommunalen Haushalte.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Jede Stadt und jeder Stadtteil kann als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen werden, sobald die Baurechtsbehörde fehlenden bezahlbaren Wohnraum feststellt.
- Kommunen erhalten bei dauerhaftem Leerstand als letzten Schritt die Möglichkeit zu Abkauf- oder Enteignungsverfahren.
- Alle rechtlichen Möglichkeiten werden ausgeschöpft, um die kommunale Selbstverwaltung vor Verfassungsfeinden zu schützen.
- Kommunale und interkommunale Windkraftprojekte werden bei der Flächenvergabe bestmöglich einbezogen, damit kein finanzieller Interessenkonflikt zwischen Behörden entsteht.
- Bürgerenergieprojekte, Energiegenossenschaften, Mieterstrommodelle und kommunale Beteiligung an Energieprojekten werden gestärkt.
- Die Kommunen entscheiden selbst über die Verwendung der zusätzlichen Landesmittel.
- Die Auflagen von Förderprogrammen werden gelockert, um kommunalen Gremien mehr Entscheidungsfreiheit zu geben.
- Landesrecht und Verwaltungsvorschriften werden so geändert, dass Kommunen Aufgaben selbst übernehmen können.
- Der Vorrang privater Anbieter bei kommunalen Aufgaben entfällt zugunsten des Gemeinwohlprinzips.
- Kommunen mit über 100.000 Einwohnern können in Stadtteilen Ortsverfassungen einführen.
- Kommunen mit über 100.000 Einwohnern können Bezirksbeiräte direkt wählen lassen.
- Land, Kommunen und Landkreise sollen am Ausbau des Flughafens Zürich gleichberechtigt beteiligt werden.
Weniger Pflichten 4
- Menschen ohne Bleiberecht bleiben bis zu ihrer Ausreise in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen und werden nicht auf Städte und Gemeinden verteilt.
- Förderbedingungen und -nachweise für Landkreise und Kommunen in der Integration werden flexibler.
- Die Auflagen von Förderprogrammen werden gelockert, um kommunalen Gremien mehr Entscheidungsfreiheit zu geben.
- Die Gründung interkommunaler Unternehmen wird erleichtert.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 15
- Kommunale Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter mit klarer Aufgabenbeschreibung werden eingeführt.
- BWohnen erschließt mit den Kommunen Flächen und schafft bezahlbare Mietwohnungen, die dauerhaft im Landeseigentum bleiben.
- Kommunen mit über 50.000 Einwohnern müssen qualifizierte Mietspiegel erstellen.
- Kommunen unter 50.000 Einwohnern mit angespanntem Wohnungsmarkt müssen einen standardisierten Mietspiegel erstellen.
- Neubauten von Land und Kommunen werden klimaneutral errichtet.
- Neubauten von Land und Kommunen werden bevorzugt in Holz- oder Hybridbauweise errichtet.
- Der Zukunftsplan Krankenhäuser 2040 wird gemeinsam mit Landkreisen, Kommunen und den Akteuren des Gesundheitswesens entwickelt.
- Eine verbindliche lokale und regionale Pflegeplanung wird in Zusammenarbeit mit den Pflegekonferenzen etabliert.
- Für alle Jugendämter gelten zur Stärkung des Kinderschutzes gleiche Standards.
- Erfahrungen, Anliegen und Engagement älterer Menschen werden auf Landes- und Kommunalebene in politische Entscheidungsprozesse einbezogen.
- Die Kommunen organisieren Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen.
- Der öffentliche Verkehr wird zur kommunalen Pflichtaufgabe.
- Jugendbeteiligungsformate erhalten zu allen Themen ein verbindliches Antrags- und Rederecht im Gemeinderat.
- In allen Kommunen mit über 30.000 Einwohnern werden Jugendgemeinderäte verpflichtend eingerichtet.
- In kleineren Gemeinden werden Jugendforen verpflichtend.
Linke 181129
Mehr Geld 19
- Ein Landesprogramm unterstützt Kommunen finanziell und strukturell bei Alternativen zur ordnungsrechtlichen Unterbringung.
- Armutsbekämpfung darf nicht an der Finanzlage der Kommunen scheitern.
- Das Land bezuschusst die Kommunen bedarfsdeckend für die Kitafinanzierung.
- Das Land fördert kommunale Kulturpässe.
- Die Landesmittel für Kultur in den Kommunen werden erhöht.
- Den Kommunen werden keine Aufgaben ohne gesicherte Finanzierung durch Bund und Land zugewiesen.
- Land und Kommunen erhalten ausreichende Einnahmen, um Zukunftsinvestitionen und den sozial-ökologischen Umbau zu finanzieren.
- Überschuldete Kommunen erhalten einen Schuldenschnitt, und ihre finanziellen Verbindlichkeiten werden übernommen.
- Die kommunalen Finanzausgleichszuweisungen des Landes werden erhöht, um den tatsächlichen Bedarf der Kommunen zu decken.
- Strukturschwache, hochverschuldete Kommunen werden im Schlüssel des Finanzausgleichs stärker berücksichtigt.
- Neue Aufgaben der Kommunen werden vollständig finanziert, ohne Kosten auf sie abzuwälzen.
- Die Gewerbesteuer wird zu einer Gemeindewirtschaftssteuer ausgebaut, die auch besserverdienende Selbstständige einbezieht.
- Kommunen erhalten die Möglichkeit, eine Nahverkehrsabgabe der Arbeitgeber nach französischem Vorbild zu erheben.
- Ein landesweiter Pool unabhängiger Dolmetscher steht allen Kommunen und sozialen Einrichtungen zur Verfügung.
- Die Kommunen erhalten hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte.
- Die Kommunen erhalten hauptamtliche FLINTA*-Beauftragte in Vollzeit mit erweiterten Kompetenzen und landesweitem Aufgabenprofil.
- Für Städte der kurzen Wege werden städtebauliche Voraussetzungen und Förderprogramme für die Kommunen geschaffen.
- Ärmere Kommunen werden bei der Radwegeförderung nicht benachteiligt.
- Die Landesregierung finanziert Modellstädte der Verkehrswende mit einem Programm von jährlich 100 Millionen Euro.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Das kommunale Vorkaufsrecht wird gestärkt.
- Kommunen erhalten mehr Befugnisse gegen Leerstand und Zweckentfremdung.
- Kommunen erhalten Benennungs- und Belegungsrechte für die Unterbringung besonderer Bedarfsgruppen.
- Rekommunalisierungen von Kliniken dürfen nicht an der Schuldenbremse scheitern.
- Von Regierungspräsidien verordnete kommunale Haushaltssperren werden abgeschafft.
- Kommunen erhalten die Möglichkeit, eine Nahverkehrsabgabe der Arbeitgeber nach französischem Vorbild zu erheben.
- Ein eigenes Landesaufnahmeprogramm gibt den Kommunen mehr Handlungsspielräume.
- Kommunen erhalten eine Opt-out-Regelung bei der Bezahlkarte.
- Die Kommunen erhalten hauptamtliche FLINTA*-Beauftragte in Vollzeit mit erweiterten Kompetenzen und landesweitem Aufgabenprofil.
- Alle Orte und Ortsteile mit mindestens 1000 Einwohnern erhalten einen Rechtsanspruch auf adäquate ÖPNV-Anbindung und Taktung.
- Die Stellplatzverpflichtung in der Landesbauordnung wird abgeschafft.
- Eine nachhaltige friedenspolitische Entwicklung wird gemeinsam mit Beschäftigten, Kommunen und Initiativen erarbeitet.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 9
- Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen werden in Gemeineigentum unter demokratischer Verwaltung durch Mieter und Kommunen überführt.
- Von Schließung bedrohte zahlungsunfähige Kliniken werden rekommunalisiert und unter demokratischer Kontrolle von Beschäftigten, Gewerkschaften und Kommune weitergeführt.
- Auf kommunaler und Landesebene gibt es Integrationsbeauftragte mit klaren Zuständigkeiten, Mitspracherechten und gesicherter Finanzierung.
- Alle öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen ab Kommunen mit 20.000 Einwohnern erhalten verpflichtend Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte.
- Der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und FLINTA* wird von einer freiwilligen kommunalen Leistung zu einer landesweit sicher finanzierten Aufgabe.
- Wind- und Solarparks werden in der Hand der Bürger über Kommunen oder Genossenschaften realisiert.
- Energie- und Wasserversorgung werden rekommunalisiert.
- Der zivile Katastrophenschutz wird in kommunaler Verantwortung ausgebaut und finanziell besser ausgestattet.
- Jede Kommune erhält Beteiligungsbeauftragte, die auf die Einbeziehung aller Alters- und sozialen Gruppen achten.
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 3
- Beim Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII übernimmt die Kommune die vollen Unterkunftskosten einschließlich Strom und Internet.
- Fachärztliche Praxen werden erhalten und von Land und Kommunen gefördert.
- Aus Kommunal- und Landeswald werden keine Gewinne abgeschöpft, alle Erträge fließen in Pflege und Waldumbau.
Mehr Pflichten 18
- Alle Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt führen Satzungen zum Zweckentfremdungsverbot ein.
- Für alle Städte über 25.000 Einwohner werden verbindliche Mietspiegel aufgestellt.
- Es werden keine Neubaugebiete mehr ausgewiesen.
- Beim Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII übernimmt die Kommune die vollen Unterkunftskosten einschließlich Strom und Internet.
- In jedem Stadtteil und jeder Kommune gibt es kommunale Pflegedienste, Alltagshelfer und Pflegeeinrichtungen.
- Fachärztliche Praxen werden erhalten und von Land und Kommunen gefördert.
- Kommunen stellen sicher, dass Sorge- und Pflegearbeit durch eine bedarfsorientierte öffentliche Infrastruktur unterstützt wird.
- Alle kommunalen Arbeitgeber werden Mitglied im Arbeitgeberverband und tarifgebunden.
- Täterarbeit und Präventionsarbeit werden mit einem Landesprogramm flächendeckend in den Kommunen ausgebaut.
- In allen öffentlichen Gebäuden und im kommunalen Raum gibt es öffentliche Toiletten für alle.
- In größeren Kommunen machen kommunale Kantinen gesunde Mahlzeiten für alle zugänglich.
- Kommunale Agrarflächen werden nur an Landwirte verpachtet, die regional und ökologisch vermarktete Lebensmittel erzeugen.
- Aus Kommunal- und Landeswald werden keine Gewinne abgeschöpft, alle Erträge fließen in Pflege und Waldumbau.
- Ab 2030 gilt ein bilanzierter Netto-Null-Flächenverbrauch, insbesondere für Gewerbegebiete, Baugebiete und Straßen.
- Stadtplanung wird zu tierfreundlicher Gestaltung mit Taubenhäusern, Wildtierkorridoren, Nistmöglichkeiten und Lebensraumschutz verpflichtet.
- Kinder und Jugendliche werden verpflichtend an der kommunalen Willensbildung beteiligt.
- Die politische Teilhabe von Migranten und Geflüchteten wird durch verpflichtende kommunale Migrations- oder Integrationsbeiräte gestärkt.
- Ehrenamtliche Organisationen werden von Anfang an in kommunale Projekte einbezogen.
FDP 101237
Mehr Geld 13
- Die Kommunen erhalten eine ausreichende finanzielle Grundausstattung, die ihnen Handlungsspielräume gibt.
- Die Kommunen werden bei der Anhebung der Leitungszeit von Kitaleitungen auskömmlich unterstützt.
- Ein Förderprogramm für KI in der öffentlichen Verwaltung soll insbesondere Kommunen bei der Beschleunigung ihrer Prozesse helfen.
- Eine faire Kommunalfinanzierung mit ausreichenden Landeszuweisungen wird gewährleistet.
- Kommunale Investitionen in moderne Schulen, nachhaltige Infrastruktur und digitale Angebote werden ermöglicht.
- Zwischen dem Bund, der vom Unterhaltsrückgriff profitiert, und den Kommunen, die ihn ausführen, wird ein fairer Lastenausgleich angestrebt.
- Bei Gesetzen wird die direkte und nachhaltige Förderung von Kommunen und Kreisen einer Mischfinanzierung vorgezogen.
- Alle für die Kommunen bestimmten Bundesmittel sollen dort tatsächlich ankommen.
- Den Kommunen hilft eine gute freie Finanzausstattung oft mehr als eine große Zahl an Förderprogrammen.
- Das Konnexitätsprinzip wird gestärkt und präzisiert, indem Schlupflöcher in Landesverfassung und Haushaltsrecht geschlossen werden.
- Bundesmittel, die das Land stellvertretend für die Kommunen erhält, werden umgehend und vollständig weitergegeben.
- Kommunen wird die gemeinsame Nutzung vorgeschriebener Funktionen wie Datenschutzbeauftragter erleichtert.
- Die Landkreise erhalten eine angemessene Kompensation für Einbußen aus der Senkung der Grunderwerbsteuer.
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Die Schulträger vor Ort erhalten mehr Gestaltungsspielraum.
- Inklusion wird gemeinsam mit Eltern, Fachkräften und Kommunen gestaltet.
- Beim Sportstättenbau werden öffentlich-private Partnerschaften ermöglicht.
- Entscheidungen der Denkmalbehörde können durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Gemeinderats überstimmt werden.
- Gemeinden können bestehende Baudenkmäler mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Gemeinderats entwidmen.
- Starre Vorgaben im Landesentwicklungsplan wie verpflichtende Mindestsiedlungsdichten und Zwangsstandorte werden abgelehnt.
- Es werden keine Flächenverbrauchsziele festgelegt, maßgeblich ist die Versiegelung.
- Durch eine Härtefallklausel im Grundsteuergesetz sollen Kommunen soziale Härten abfedern und die Grundsteuer stunden können.
- Kommunen erhalten mehr Mitsprache bei Flächen für Wind- und Solaranlagen.
- Zusätzliche Entscheidungs- und Überprüfungsinstanzen in Landkreisen und Regierungspräsidien werden abgebaut, um die Kompetenzen der Kommunen zu stärken.
- Wo Datenverarbeitung bisher behindert wird, etwa beim Datenaustausch zwischen Kommunen oder Behörden, soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.
- Für Livestreams aus kommunalen Gremiensitzungen soll eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen werden.
- Statt starrer Förderprogramme erhalten die Verantwortlichen vor Ort mehr Freiraum bei Investitionsentscheidungen.
- Unnötige Vorgaben für Städte und Gemeinden werden abgeschafft und Entscheidungsspielräume geöffnet.
- Das Bestattungsgesetz wird im Dialog mit den Kommunen darauf geprüft, ob die Kommunen mehr Freiräume erhalten.
- Den Kommunen hilft eine gute freie Finanzausstattung oft mehr als eine große Zahl an Förderprogrammen.
- Das Konnexitätsprinzip wird gestärkt und präzisiert, indem Schlupflöcher in Landesverfassung und Haushaltsrecht geschlossen werden.
- Für größere Kommunen sollen Förderprogramme möglichst wegfallen und die frei werdenden Landesmittel in voller Höhe auf diese Kommunen umgelegt werden.
Weniger Pflichten 13
- Der Staat hält sich gegenüber den Kommunen mit bürokratischen Vorgaben und kleinteiligen Förderprogrammen zurück.
- Die Pflicht der Kommunen zu Klimamobilitätsplänen und zur Bestellung von Klimaschutz- und Mobilitätskoordinatoren wird gestrichen.
- Die Richtlinien für den Sportstättenbau werden unbürokratischer gestaltet.
- Starre Vorgaben im Landesentwicklungsplan wie verpflichtende Mindestsiedlungsdichten und Zwangsstandorte werden abgelehnt.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei der Ausweisung von Bauland und der Erneuerung von Bebauungsplänen.
- Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird abgeschafft und durch Freiwilligkeit ersetzt.
- Das Landesinformationsfreiheitsgesetz soll so novelliert werden, dass Auskunftsrechte der Bürger besser gewahrt und Kommunen vor lähmenden Anfragen geschützt werden.
- Statt starrer Förderprogramme erhalten die Verantwortlichen vor Ort mehr Freiraum bei Investitionsentscheidungen.
- Unnötige Vorgaben für Städte und Gemeinden werden abgeschafft und Entscheidungsspielräume geöffnet.
- Bisher ohne ausreichende Finanzierung auf die Kommunen verlagerte Aufgaben werden überprüft und reduziert.
- Die Förderkulisse für Kommunen wird reformiert und Zahl sowie Detailtiefe der Fördervorgaben deutlich reduziert.
- Für größere Kommunen sollen Förderprogramme möglichst wegfallen und die frei werdenden Landesmittel in voller Höhe auf diese Kommunen umgelegt werden.
- Kommunen wird die gemeinsame Nutzung vorgeschriebener Funktionen wie Datenschutzbeauftragter erleichtert.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
- Die Landesförderung von Schwimmbadsanierungen und der Unterhalt interkommunal genutzter Bäder werden über den kommunalen Finanzausgleich langfristig gesichert.
- Die Kreise als Aufgabenträger der Busverkehre sollen nicht durch eine Mobilitätsgarantie des Landes überfordert werden.
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit soll weiterhin bei Fortbildungen und Beratungen für Kommunen, Unternehmen und Vereine unterstützt werden.
- Den Kommunen werden keine neuen Aufgaben übertragen.
Ohne klare Richtung 6
- Die Kommunen werden bei der Gewerbeflächenentwicklung gefördert, begleitet und erhalten neue Anreize.
- Die Kommunen werden dabei unterstützt, ihre Tourismuspotenziale zu erfassen und auszubauen.
- Kommunen werden bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt.
- Jede Stadt und Gemeinde soll wieder gestalten können, statt Mangel zu verwalten.
- Die Kommunen werden bei generationenübergreifenden Quartiersstrategien unterstützt.
- Das Land soll sich als Schutzmacht seiner Kommunen verstehen.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 8
- Eine Hinwirkungspflicht der Städte und Gemeinden für den Ganztag wird gesetzlich verankert.
- Building Information Modelling wird Standard bei geeigneten Projekten und in der Bauleitplanung.
- Eine Planungsoffensive Bauland mobilisiert mit den Kommunen Flächen für Wohnungsbau und Unternehmensansiedlungen.
- Das Land entwickelt mit den Kommunen allgemeinverbindliche Digitalisierungsstandards und -prozesse.
- Für alle IT-Strukturen des Landes und der Kommunen soll ein Cybersicherheitscheck durchgeführt oder unterstützt werden.
- Sicherheitsstandards für die IT von Land und Kommunen sollen klar definiert und verbindlich gemacht werden.
- Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierte Investitionen von Land und Kommunen müssen zusätzlich sein und dürfen keine ohnehin geplanten Vorhaben oder laufenden Ausgaben finanzieren.
- Land und Kommunen treffen finanzielle Vorsorge für das Auslaufen des Sondervermögens Ende 2036, damit Investitionen ab 2037 nicht abbrechen.
FW 112
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
BSW 3934
Mehr Geld 21
- Regionale Akteure der Transformation wie Betriebe, Gewerkschaften, Kommunen, Wissenschaft und Verbände erhalten verlässliche finanzielle und institutionelle Unterstützung.
- Strukturschwache Landesteile erhalten während des Strukturwandels Kompensationszahlungen zur Stabilisierung kommunaler Infrastruktur.
- Gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Kommunen werden steuerlich und rechtlich bessergestellt.
- Das Land unterstützt Kommunen gezielt bei Sanierung, Pflege und Rekonstruktion historischer Ortskerne.
- Die Ressourcen der Gesundheitsämter und Jugendämter für Einschulungsuntersuchung und Förderung sollen mit den wachsenden Anforderungen Schritt halten.
- Kommunen und Landkreise sollen bei Bau, Umbau, Sanierung und Investitionen für Schulgebäude größere finanzielle Unterstützung erhalten.
- Für attraktive Innenstädte und lebenswerte Dörfer werden ausreichende Mittel bereitgestellt.
- Die Kommunen erhalten eine verlässliche, bedarfsgerechte Grundfinanzierung unabhängig von der Haushaltslage des Landes und von zweckgebundenen Zuweisungen.
- Städte und Gemeinden werden spürbar entlastet.
- Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten eine solide Grundfinanzierung.
- Der kommunale Investitionsstau wird durch auskömmliche Grundfinanzierung statt Projektförderwettbewerben abgebaut.
- Die Kommunen erhalten schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei der Notfallausstattung.
- Ein langfristiges Investitionsprogramm vor allem für Schulen, Wohnungsbau, Digitalisierung, klimafreundliche Mobilität und kommunale Daseinsvorsorge wird aufgelegt.
- Ein gerechter Verteilungsschlüssel soll auch strukturschwachen Kommunen eine auskömmliche Aufgabenfinanzierung ermöglichen.
- Neue Aufgaben werden den Kommunen nur übertragen, wenn Land oder Bund die nötigen Mittel bereitstellen.
- Rekommunalisierungen etwa von Krankenhäusern, Wohnungen oder Energieversorgung werden erleichtert und gefördert.
- Ein landeseigener Rekommunalisierungsfonds wird eingerichtet.
- Ein Rekommunalisierungsfonds für den Rückkauf öffentlicher Daseinsvorsorge wird eingerichtet.
- Private und kommunale Waldbesitzer erhalten mehr Förderung statt Verboten.
- Die Förderung für private und kommunale Waldbesitzer wird erhöht.
- Bund und Land unterstützen die Kommunen ausreichend bei Verkehrsaufgaben.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Der kommunale Schuldenabbau wird unterstützt.
- Gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Kommunen werden steuerlich und rechtlich bessergestellt.
- Die Entscheidungshoheit der Kommunen wird gestärkt.
- Notwendige Vorhaben der Kommunen sollen unabhängig von aktuellen Fördertöpfen umgesetzt werden können.
- Die Kommunen erhalten mehr finanzielle Eigenständigkeit.
- Mittel werden planbar und verlässlich an die Kommunen vergeben.
- Kommunen und Bürger werden beteiligt.
Weniger Pflichten 9
- Gesellschaft, Kommunen, Bildungswesen und Sozialsysteme sollen nicht weiter über die Grenze ihrer Leistungs- und Integrationsfähigkeit belastet werden.
- Finanzschwache Kommunen dürfen nicht mit hoheitlichen Sicherheitsaufgaben überlastet werden.
- Die Kommunalisierung von Polizeiaufgaben wird gestoppt.
- Das Land vereinfacht die Verfahren für Förderanträge deutlich.
- Das Land hilft den Kommunen schnell und unbürokratisch.
- Die Kommunen erhalten schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei der Notfallausstattung.
- Rekommunalisierungen etwa von Krankenhäusern, Wohnungen oder Energieversorgung werden erleichtert und gefördert.
- Für private und kommunale Waldbesitzer wird Bürokratie abgebaut.
- Für private und kommunale Waldbesitzer wird Bürokratie reduziert.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
- Die Abschaffung der verpflichtenden Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter wird abgelehnt.
- Die verpflichtende Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter wird beibehalten.
- Der kommunale Finanzausgleich wird neu ausgerichtet, um die Selbstverwaltung und Entscheidungen über freiwillige Leistungen abzusichern.
- Das Konnexitätsprinzip wird eingehalten.
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Koalitionsvertrag 93142
Mehr Geld 20
- Das Tourismusinfrastrukturprogramm wird als Hebel für kommunale Investitionen beibehalten und gestärkt, auch mit Blick auf Heilbäder und Kurorte.
- Über ein Finanzierungsgesetz erhalten die Kommunen für Klimaschutzinvestitionen wie energetische Sanierung und Energieeffizienz eine Milliarde Euro über die Legislaturperiode.
- Kommunen werden an den Erträgen von Windkraft- und Freiflächen-PV-Anlagen beteiligt.
- § 6 EEG zur Beteiligung der Kommunen an Anlagenerträgen wird im Land verpflichtend umgesetzt.
- Die Feuerwehrförderung wird für Kauf und Umbau von Bestandsgebäuden zu Feuerwachen geöffnet.
- Feuerwehren in kleinen Gemeinden mit besonderen Aufgaben erhalten eine angemessene Unterstützung.
- Das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ soll gestärkt werden.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird ein verwaltungsarmer Ausgleich der BTHG-bedingten Mehrkosten eingeführt.
- Die Bundesmittel der Städtebauförderung werden vollständig abgerufen und die Kofinanzierung gesichert.
- Die Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird auskömmlich ausgestattet und weiterentwickelt.
- Planung und Bau kommunaler Radwege werden über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert.
- Die Förderanreize für private und kommunale Waldbesitzer werden verbessert.
- Ein Bonus für Kommunen mit starker Energiewende wird geprüft.
- Die Finanzierung der OZG-2.0-Umsetzung wird gesichert.
- Über den Bundesrat wird ein Ausgleich der vom Bund verursachten Mehrkosten für Land und Kommunen angestrebt.
- Das Land beteiligt sich mit einem substanziellen pauschalen Anteil an den kommunalen Nettobelastungen der Eingliederungshilfe.
- Das Land beteiligt sich pauschal an den kommunalen Kosten der Schulbegleitung an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
- Der Ausgleichstock für finanzschwache Kommunen wird gestärkt.
- Im Kommunalen Investitionsfonds werden Programme mit der größten Lücke zwischen Bedarf und Ausstattung gestärkt.
- Schwimmbäder werden pauschal im Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt.
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Gemeinderäte erhalten die Möglichkeit, die Abstimmungsfrage bürgerfreundlicher zu formulieren.
- Die Quoren der Gemeindeordnung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden auf den Stand vor der Novellierung in der 15. Legislaturperiode zurückgeführt.
- Verfahrenseinleitende Beschlüsse zu Bauleitplänen werden als Gegenstand von Bürgerbegehren ausgeschlossen, soweit eine dialogische Bürgerbeteiligung nach dem Dialogische-Bürgerbeteiligungs-Gesetz stattgefunden hat.
- Kommunen sollen ihre Stadtwerke bei der Energiewende durch weitergegebene Kredite und Bürgerbeteiligungsmodelle unterstützen können.
- Der Kreditrahmen der Kommunen wird maßvoll erweitert, wenn die Kredite als Eigenkapital in ertragssichere Versorgungswerke für Strom, Wasser, Abwasser oder Wärme fließen.
- Gemeinden, Städte und Landkreise sollen entlastet, die Subsidiarität gestärkt und eine Ermöglichungskultur geschaffen werden.
- Geprüft wird, die Befugnisse des Kommunalen Ordnungsdienstes moderat zu erweitern.
- Kommunen dürfen die Stellplatzpflicht bis auf null absenken.
- Eine Allianz mit den Streuobstkommunen wird gegründet und die Schwerpunktregionen unterstützt.
- Kommunen erhalten Instrumente zur Vermeidung von Doppelausbau.
- Einer Ausweitung der Besteuerungskompetenzen von Ländern und Kommunen wird offen begegnet, sofern keine wachsende Bürokratielast entsteht.
- Der Kreditrahmen von Kommunen wird maßvoll erweitert, wenn Kredite als Eigenkapital in ertragssichere Versorgungswerke fließen.
- Geprüft wird, den Kommunen einen separaten Hebesatz zu ermöglichen, um übermäßige Grundsteuerbelastungen von Wohngrundstücken zu reduzieren.
- Den Gemeinden soll ein Verzicht auf die Erhebung der Grundsteuer A erleichtert werden.
Weniger Pflichten 12
- Bei Kommunen entfällt die Verwendungsnachweisprüfung, außer bei konkretem Anlass.
- Der Kreditrahmen der Kommunen wird maßvoll erweitert, wenn die Kredite als Eigenkapital in ertragssichere Versorgungswerke für Strom, Wasser, Abwasser oder Wärme fließen.
- Die landesweite Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zur Entlastung der Kommunen wird fortgesetzt und ausgebaut.
- Gemeinden, Städte und Landkreise sollen entlastet, die Subsidiarität gestärkt und eine Ermöglichungskultur geschaffen werden.
- Der mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz eingeschlagene Weg der Entlastung wird fortgesetzt.
- Asylbewerber sollen nur bei bestehender Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilt werden.
- Das Anbindegebot wird in begründeten Einzelfällen flexibler gehandhabt.
- Gegenüber dem Land genügt bei Kommunen eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung.
- Verwendungsnachweisprüfungen bei Kommunen finden nur stichprobenhaft statt.
- Der Kreditrahmen von Kommunen wird maßvoll erweitert, wenn Kredite als Eigenkapital in ertragssichere Versorgungswerke fließen.
- Bei der Genehmigung kommunaler Haushalte werden bei Investitionen auch erzielbare Einsparungen berücksichtigt.
- Den Gemeinden soll ein Verzicht auf die Erhebung der Grundsteuer A erleichtert werden.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 12
- Innovative Ansätze und Anträge auf Regelungsbefreiung aus den Kommunen werden weiter unterstützt.
- Die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung wird als starke Anlaufstelle für Kommunen und Behörden fortgeführt.
- Ober- und Mittelzentren sollen weiterhin über die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel außer Lebensmitteln entscheiden können.
- Gewerbe, Handel und Kommunen werden weiterhin durch das Programm „Handel 2030“ unterstützt.
- Die Hoheit über das Trinkwasser bleibt bei den Kommunen.
- Die Gemeinden werden bei Investitionen in Feuerwehrfahrzeuge und -gebäude weiterhin stark unterstützt.
- Die Handlungsfähigkeit der Kommunen soll gesichert und die Infrastruktur vor Ort geschützt und gestärkt werden.
- Der Pakt für Integration mit den Kommunen wird fortgeführt.
- Die Kappungsgrenzenverordnung wird verlängert.
- Die Kündigungssperrfristverordnung wird verlängert.
- Die Städtebauförderung wird fortgeschrieben und weiterentwickelt.
- Ein Absinken der kommunalen Finanzmasse wird nicht zugelassen.
Ohne klare Richtung 18
- Die Kommunen sollen stark und handlungsfähig sein.
- Wegen schwieriger Haushaltslagen soll ein Kulturdialog mit Kommunen, Kulturschaffenden und externen Fachleuten geführt werden.
- Jede Kommune soll ihren Wasserbedarf auch im Krisenfall vollständig aus einer alternativen Wasserversorgung decken können.
- Kommunen werden bei Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen unterstützt.
- Den Kommunen kommt beim Klimaschutz und bei der Klimaanpassung eine zentrale Rolle zu.
- Das Land steht den Kommunen in einem verlässlichen Bündnis zur Seite.
- Die kommunale Finanzlage soll dauerhaft stabilisiert werden.
- Innovative Finanzierungsinstrumente für Kommunen und kommunale Unternehmen werden geprüft.
- Die Kommunen werden beim Erhalt und Ausbau der Schulsozialarbeit unterstützt.
- Städte und Gemeinden sollen resilient und krisenfest werden.
- Kommunen werden auf Wunsch bei der Einführung autofreier Innenstädte unterstützt.
- Kommunen werden bei der Neugestaltung ihrer Ortsmitten unterstützt.
- Kommunen werden bei der Bereitstellung von Stellflächen für Carsharing unterstützt.
- Der ÖPNV muss für Fahrgäste und Kommunen bezahlbar sein.
- Kommunen erhalten verstärkt Beratung und Coaching zur Anwendung der Kantinenrichtlinie.
- Landkreise erhalten Unterstützung durch verstärkte Forstbehörden für Waldumbau, Privatwaldbetreuung und Waldnaturschutz.
- Angestrebt wird ein hohes IT-Schutzniveau insbesondere für kleinere Kommunen.
- Das entwicklungspolitische Engagement von Kommunen, Unternehmen, Kirchen, Schulen, Hochschulen, migrantischen Brückenbauern und Initiativen wird unterstützt.
Mehr Pflichten 9
- Bei gemarkungsübergreifenden Flächen wird auf kommunales Flächenpooling für erneuerbare Energien gesetzt.
- Die kommunalen Wärmeplanungen sollen schnell umgesetzt werden.
- Gemeinsam mit den Kommunen sollen Sicherheit und Sauberkeit auf Straßen, Plätzen, in Parks und im Nahverkehr verbessert werden.
- Kommunale Pflegekonferenzen werden in allen Stadt- und Landkreisen verbindlich etabliert und unterstützt.
- Innenentwicklungspotenziale sollen vor der Neuausweisung von Bauflächen genutzt werden.
- Effiziente Flächennutzung wird durch interkommunale Abstimmung und verbindliche Flächenziele hergestellt.
- Die Kantinenrichtlinie wird auf Hochschulmensen sowie auf freiwillig teilnehmende Kommunen mit Ganztagsschulen und Kitas ausgedehnt.
- Das Land wirbt für kommunale Katzenschutzverordnungen mit Registrierung und Kastration von Freigängerkatzen.
- Für OZG 2.0 wird eine kommunale Umsetzungspflicht eingeführt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht