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Kommunen

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne 202038
Mehr Geld 22
  1. Kommunen sollen vereinfacht in den Wärmenetzausbau investieren können, finanziert auch aus Pensionsrücklagen des Landes.
  2. In den kommenden Jahren werden über 65 Millionen Euro in die kommunale Wärmeplanung investiert.
  3. Kommunen sollen vergünstigte Kredite für Investitionen in die Energie- und Wärmewende erhalten können.
  4. Das Konnexitätsprinzip soll für Land, Bund und EU gelten, sodass Kommunen für übertragene Aufgaben auch die Mittel erhalten.
  5. Bestehende kommunale Pflichtaufgaben sollen dauerhaft ausfinanziert werden.
  6. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer soll kurzfristig erhöht werden.
  7. Mittelfristig sollen die Gemeinschaftssteuern zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu verteilt werden, um die Steuerkraft von Ländern und Kommunen zu stärken.
  8. Zwei Drittel der über 13 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes gehen direkt an die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.
  9. Den Städten und Gemeinden sind weitere 550 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 zugesagt.
  10. Die Kommunen werden bei den Kita-Kosten entlastet.
  11. Die Kita-Finanzierung aus Landesmitteln wird verbessert, um Beitragserhöhungen zu begrenzen.
  12. Die Kommunen erhalten Mittel, um ihre Verantwortung beim Klimaschutz wirkungsvoll wahrzunehmen.
  13. Für die Umsetzung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte werden verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen.
  14. Kommunen sollen vergünstigte Kredite für Investitionen in eine nachhaltige Energie- und Wärmeversorgung erhalten.
  15. Die Klimamilliarde soll den Kommunen mehr finanziellen Spielraum für die Klimaanpassung geben.
  16. Kommunen mit Superblocks oder autofreien Altstädten werden finanziell und fachlich unterstützt.
  17. Kommunen werden finanziell und fachlich beim flächendeckenden Ausbau ihrer Radnetze unterstützt.
  18. Ein landesweites Förderprogramm soll Kommunen den Erwerb von Wohnraum ermöglichen.
  19. Kommunen werden bei flächeneffizientem Bauen und naturverträglichen Wohn- und Gewerbegebieten gefördert.
  20. Das Land unterstützt Dörfer und Städte mit Beratung, Förderung und Qualifizierung bei generationengerechten, gesundheitsfördernden und inklusiven Quartieren.
  21. Das Land kann Kommunen beim Erwerb kirchlicher Flächen über den Grundstücksfonds gezielt unterstützen.
  22. Der Grundstücksfonds wird weiterentwickelt, um die aktive Bodenpolitik der Kommunen besser abzusichern.
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Kommunen sollen vergünstigte Kredite für Investitionen in die Energie- und Wärmewende erhalten können.
  2. Kommunen sollen öffentliche Flächen für Erdwärmesonden oder Wärmepumpen zur Verfügung stellen können.
  3. Die kommunale Kreditaufnahme für rentierliche Investitionen soll erleichtert werden.
  4. Die Gemeindeordnung wird geändert, um den kommunalen Kreditrahmen für Investitionen in Energie- und Wärmewende zu erweitern.
  5. Kommunen dürfen für Investitionen in nachhaltige Energie- und Wärmeversorgung verlässlich Bürgschaften für ihre kommunalen Unternehmen übernehmen.
  6. Ein Bürgerenergiegesetz soll Betreiber von Windkraftanlagen zu Kooperationsvereinbarungen mit den anliegenden Kommunen verpflichten.
  7. Der Mobilitätspass als Finanzierungsinstrument der Kommunen für Bus, Bahn und Sozialtickets wird ausgebaut.
  8. Der Mobilitätspass wird gemeinsam mit Städten und Landkreisen weiterentwickelt, damit sie eine passende Variante wählen können.
  9. Kommunen sollen größere Entscheidungsfreiheit etwa bei Geschwindigkeitsbeschränkungen erhalten.
  10. Kommunen sollen den Stellplatzschlüssel unbürokratisch auf null senken können.
  11. Kommunen erhalten zielgerichtete Sanktionsmöglichkeiten und weitreichende Überprüfungsmöglichkeiten zu Wohnraumleerstand.
  12. Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt und viel Leerstand werden mit Instrumenten für gemischte Quartiere, Beratung und digitalen Werkzeugen unterstützt.
  13. Kommunen dürfen ohne Vorbedingungen räumlich und zeitlich begrenzte Zweckentfremdungssatzungen erlassen.
  14. Kommunen erhalten mehr Spielräume für Sanierung, Aufwertung und Neubau solcher Treffpunkte für Kinder und Jugendliche.
  15. Die Kommunen erhalten bei der Ausgestaltung der Bezahlkarte den nötigen Gestaltungsspielraum.
Weniger Pflichten 6
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 13
Mehr Pflichten 20
  1. Energieverbrauch und CO2-Ausstoß der eigenen Kommune sollen für Bürger transparent werden.
  2. Die vorliegenden kommunalen Wärmepläne sollen schnell umgesetzt werden.
  3. Kommunale Wärmebeiräte sollen etabliert werden.
  4. Die kommunale Investitionsförderung soll sich am Kriterium der Nachhaltigkeit orientieren.
  5. Klimaschutz soll kommunale Pflichtaufgabe werden.
  6. Der CO2-Schattenpreis wird auch für Kommunen festgeschrieben.
  7. Für Stadtentwicklung und Bauen werden neue Standards zur Klimaanpassung gesetzt, von Verschattung bis Regenwasserrückhalt.
  8. Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Freigängerkatzen werden in Verantwortung der Kommunen eingeführt.
  9. Mit den Kommunen wird eine Allianz zum Erhalt der Streuobstwiesen gebildet.
  10. In großen Streuobst-Hotspots werden gemeinsam mit Kommunen Streuobstmodellregionen gegründet.
  11. Waldnaturschutz und Klimaschutz im Wald werden gemeinsam mit den Kommunen vorangebracht.
  12. Die Interessen von Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderung und Senioren sollen bei kommunalen Verkehrsplanungen berücksichtigt werden.
  13. Das Netz der Regiobus-Linien wird gemeinsam mit den Kommunen weiter ausgebaut.
  14. Der Schienenpersonennahverkehr wird gemeinsam mit den Kommunen systematisch in der Fläche ausgebaut.
  15. Die kommunale Verantwortung beim Ausbau des landesweiten Radnetzes wird gestärkt.
  16. Kommunen werden ermutigt, entschieden gegen gefährdendes Falschparken vorzugehen.
  17. Land und Kommunen erfassen Leerstände über eine gemeinsame Datengrundlage systematisch, sprechen Eigentümer an und stoßen Sanierungs- oder Aktivierungsprozesse an.
  18. Landesweit wird ein Mietenmonitor für Kommunen mit festgestelltem Wohnraummangel eingeführt.
  19. Städte und Gemeinden werden in einem Erfahrungsnetzwerk beim Aufbau eigener Mietenmonitore unterstützt.
  20. Ein kommunaler Ärztefonds unterstützt Praxisniederlassungen in unterversorgten Regionen.
CDU 81424
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 7
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 8
AfD 427
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 4
SPD 15332
Mehr Geld 17
  1. Eine Zukunftsanleihe Baden-Württemberg finanziert über den Kapitalmarkt zentrale Verkehrsprojekte und den Ausbau von Strom- und Wasserstoffverteilnetzen.
  2. Kommunen, die bei Schwammstadt-Elementen vorangehen, werden mit einem gezielten Landesförderprogramm unterstützt.
  3. Mehr- und Verwaltungskosten werden nicht länger auf die Kommunen ausgelagert.
  4. Statt kleinteiliger Förderprogramme wird ein landeseigener Notfallfonds zur Unterstützung von Landkreisen und Kommunen bei der Katastrophenbewältigung geschaffen.
  5. Das Land leistet den Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter die notwendige finanzielle Unterstützung.
  6. Mit den Kommunen wird eine dauerhafte Finanzierung von Integrations- und Unterbringungsmaßnahmen vereinbart.
  7. Ein Förderprogramm wird geschaffen, das besonders dezentrale Lösungen in Kommunen fördert.
  8. Das Land stellt für den öffentlichen Verkehr als kommunale Pflichtaufgabe Haushaltsmittel bereit.
  9. Das Landesmobilitätsgesetz schafft zusätzliche Finanzierungsinstrumente wie eine Arbeitgeberabgabe.
  10. Gebrauchsfertige Datenschutzdokumentationen, Dienstanweisungen und Verarbeitungsverzeichnisse werden den Kommunen kostenfrei zur Übernahme bereitgestellt.
  11. Das Land erhöht seine Förderung für die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportanlagen deutlich.
  12. Die Kommunen erhalten vom Land in den nächsten zwölf Jahren zusätzlich 500 Millionen Euro jährlich.
  13. Über den kommunalen Finanzausgleich werden Anreize geschaffen, damit kleinere Kommunen ihre Aufgaben effizient erfüllen können.
  14. Das Land finanziert neue Pflichten, die es den Kommunen auferlegt, künftig vollständig und dynamisch.
  15. Abzüge des Landes zulasten der Kommunen werden gestrichen.
  16. Städte und Gemeinden erhalten jährlich rund 300 Millionen Euro zusätzlich.
  17. Zweckzuschüsse des Landes unterstützen Klimaprojekte, digitale Netze und Wohnungsbau und entlasten die kommunalen Haushalte.
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 15
Linke 181129
Mehr Geld 19
  1. Ein Landesprogramm unterstützt Kommunen finanziell und strukturell bei Alternativen zur ordnungsrechtlichen Unterbringung.
  2. Armutsbekämpfung darf nicht an der Finanzlage der Kommunen scheitern.
  3. Das Land bezuschusst die Kommunen bedarfsdeckend für die Kitafinanzierung.
  4. Das Land fördert kommunale Kulturpässe.
  5. Die Landesmittel für Kultur in den Kommunen werden erhöht.
  6. Den Kommunen werden keine Aufgaben ohne gesicherte Finanzierung durch Bund und Land zugewiesen.
  7. Land und Kommunen erhalten ausreichende Einnahmen, um Zukunftsinvestitionen und den sozial-ökologischen Umbau zu finanzieren.
  8. Überschuldete Kommunen erhalten einen Schuldenschnitt, und ihre finanziellen Verbindlichkeiten werden übernommen.
  9. Die kommunalen Finanzausgleichszuweisungen des Landes werden erhöht, um den tatsächlichen Bedarf der Kommunen zu decken.
  10. Strukturschwache, hochverschuldete Kommunen werden im Schlüssel des Finanzausgleichs stärker berücksichtigt.
  11. Neue Aufgaben der Kommunen werden vollständig finanziert, ohne Kosten auf sie abzuwälzen.
  12. Die Gewerbesteuer wird zu einer Gemeindewirtschaftssteuer ausgebaut, die auch besserverdienende Selbstständige einbezieht.
  13. Kommunen erhalten die Möglichkeit, eine Nahverkehrsabgabe der Arbeitgeber nach französischem Vorbild zu erheben.
  14. Ein landesweiter Pool unabhängiger Dolmetscher steht allen Kommunen und sozialen Einrichtungen zur Verfügung.
  15. Die Kommunen erhalten hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte.
  16. Die Kommunen erhalten hauptamtliche FLINTA*-Beauftragte in Vollzeit mit erweiterten Kompetenzen und landesweitem Aufgabenprofil.
  17. Für Städte der kurzen Wege werden städtebauliche Voraussetzungen und Förderprogramme für die Kommunen geschaffen.
  18. Ärmere Kommunen werden bei der Radwegeförderung nicht benachteiligt.
  19. Die Landesregierung finanziert Modellstädte der Verkehrswende mit einem Programm von jährlich 100 Millionen Euro.
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 9
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 18
  1. Alle Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt führen Satzungen zum Zweckentfremdungsverbot ein.
  2. Für alle Städte über 25.000 Einwohner werden verbindliche Mietspiegel aufgestellt.
  3. Es werden keine Neubaugebiete mehr ausgewiesen.
  4. Beim Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII übernimmt die Kommune die vollen Unterkunftskosten einschließlich Strom und Internet.
  5. In jedem Stadtteil und jeder Kommune gibt es kommunale Pflegedienste, Alltagshelfer und Pflegeeinrichtungen.
  6. Fachärztliche Praxen werden erhalten und von Land und Kommunen gefördert.
  7. Kommunen stellen sicher, dass Sorge- und Pflegearbeit durch eine bedarfsorientierte öffentliche Infrastruktur unterstützt wird.
  8. Alle kommunalen Arbeitgeber werden Mitglied im Arbeitgeberverband und tarifgebunden.
  9. Täterarbeit und Präventionsarbeit werden mit einem Landesprogramm flächendeckend in den Kommunen ausgebaut.
  10. In allen öffentlichen Gebäuden und im kommunalen Raum gibt es öffentliche Toiletten für alle.
  11. In größeren Kommunen machen kommunale Kantinen gesunde Mahlzeiten für alle zugänglich.
  12. Kommunale Agrarflächen werden nur an Landwirte verpachtet, die regional und ökologisch vermarktete Lebensmittel erzeugen.
  13. Aus Kommunal- und Landeswald werden keine Gewinne abgeschöpft, alle Erträge fließen in Pflege und Waldumbau.
  14. Ab 2030 gilt ein bilanzierter Netto-Null-Flächenverbrauch, insbesondere für Gewerbegebiete, Baugebiete und Straßen.
  15. Stadtplanung wird zu tierfreundlicher Gestaltung mit Taubenhäusern, Wildtierkorridoren, Nistmöglichkeiten und Lebensraumschutz verpflichtet.
  16. Kinder und Jugendliche werden verpflichtend an der kommunalen Willensbildung beteiligt.
  17. Die politische Teilhabe von Migranten und Geflüchteten wird durch verpflichtende kommunale Migrations- oder Integrationsbeiräte gestärkt.
  18. Ehrenamtliche Organisationen werden von Anfang an in kommunale Projekte einbezogen.
FDP 101237
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die Schulträger vor Ort erhalten mehr Gestaltungsspielraum.
  2. Inklusion wird gemeinsam mit Eltern, Fachkräften und Kommunen gestaltet.
  3. Beim Sportstättenbau werden öffentlich-private Partnerschaften ermöglicht.
  4. Entscheidungen der Denkmalbehörde können durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Gemeinderats überstimmt werden.
  5. Gemeinden können bestehende Baudenkmäler mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Gemeinderats entwidmen.
  6. Starre Vorgaben im Landesentwicklungsplan wie verpflichtende Mindestsiedlungsdichten und Zwangsstandorte werden abgelehnt.
  7. Es werden keine Flächenverbrauchsziele festgelegt, maßgeblich ist die Versiegelung.
  8. Durch eine Härtefallklausel im Grundsteuergesetz sollen Kommunen soziale Härten abfedern und die Grundsteuer stunden können.
  9. Kommunen erhalten mehr Mitsprache bei Flächen für Wind- und Solaranlagen.
  10. Zusätzliche Entscheidungs- und Überprüfungsinstanzen in Landkreisen und Regierungspräsidien werden abgebaut, um die Kompetenzen der Kommunen zu stärken.
  11. Wo Datenverarbeitung bisher behindert wird, etwa beim Datenaustausch zwischen Kommunen oder Behörden, soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.
  12. Für Livestreams aus kommunalen Gremiensitzungen soll eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen werden.
  13. Statt starrer Förderprogramme erhalten die Verantwortlichen vor Ort mehr Freiraum bei Investitionsentscheidungen.
  14. Unnötige Vorgaben für Städte und Gemeinden werden abgeschafft und Entscheidungsspielräume geöffnet.
  15. Das Bestattungsgesetz wird im Dialog mit den Kommunen darauf geprüft, ob die Kommunen mehr Freiräume erhalten.
  16. Den Kommunen hilft eine gute freie Finanzausstattung oft mehr als eine große Zahl an Förderprogrammen.
  17. Das Konnexitätsprinzip wird gestärkt und präzisiert, indem Schlupflöcher in Landesverfassung und Haushaltsrecht geschlossen werden.
  18. Für größere Kommunen sollen Förderprogramme möglichst wegfallen und die frei werdenden Landesmittel in voller Höhe auf diese Kommunen umgelegt werden.
Weniger Pflichten 13
  1. Der Staat hält sich gegenüber den Kommunen mit bürokratischen Vorgaben und kleinteiligen Förderprogrammen zurück.
  2. Die Pflicht der Kommunen zu Klimamobilitätsplänen und zur Bestellung von Klimaschutz- und Mobilitätskoordinatoren wird gestrichen.
  3. Die Richtlinien für den Sportstättenbau werden unbürokratischer gestaltet.
  4. Starre Vorgaben im Landesentwicklungsplan wie verpflichtende Mindestsiedlungsdichten und Zwangsstandorte werden abgelehnt.
  5. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Ausweisung von Bauland und der Erneuerung von Bebauungsplänen.
  6. Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird abgeschafft und durch Freiwilligkeit ersetzt.
  7. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz soll so novelliert werden, dass Auskunftsrechte der Bürger besser gewahrt und Kommunen vor lähmenden Anfragen geschützt werden.
  8. Statt starrer Förderprogramme erhalten die Verantwortlichen vor Ort mehr Freiraum bei Investitionsentscheidungen.
  9. Unnötige Vorgaben für Städte und Gemeinden werden abgeschafft und Entscheidungsspielräume geöffnet.
  10. Bisher ohne ausreichende Finanzierung auf die Kommunen verlagerte Aufgaben werden überprüft und reduziert.
  11. Die Förderkulisse für Kommunen wird reformiert und Zahl sowie Detailtiefe der Fördervorgaben deutlich reduziert.
  12. Für größere Kommunen sollen Förderprogramme möglichst wegfallen und die frei werdenden Landesmittel in voller Höhe auf diese Kommunen umgelegt werden.
  13. Kommunen wird die gemeinsame Nutzung vorgeschriebener Funktionen wie Datenschutzbeauftragter erleichtert.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 6
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 8
FW 112
BSW 3934
Mehr Geld 21
  1. Regionale Akteure der Transformation wie Betriebe, Gewerkschaften, Kommunen, Wissenschaft und Verbände erhalten verlässliche finanzielle und institutionelle Unterstützung.
  2. Strukturschwache Landesteile erhalten während des Strukturwandels Kompensationszahlungen zur Stabilisierung kommunaler Infrastruktur.
  3. Gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Kommunen werden steuerlich und rechtlich bessergestellt.
  4. Das Land unterstützt Kommunen gezielt bei Sanierung, Pflege und Rekonstruktion historischer Ortskerne.
  5. Die Ressourcen der Gesundheitsämter und Jugendämter für Einschulungsuntersuchung und Förderung sollen mit den wachsenden Anforderungen Schritt halten.
  6. Kommunen und Landkreise sollen bei Bau, Umbau, Sanierung und Investitionen für Schulgebäude größere finanzielle Unterstützung erhalten.
  7. Für attraktive Innenstädte und lebenswerte Dörfer werden ausreichende Mittel bereitgestellt.
  8. Die Kommunen erhalten eine verlässliche, bedarfsgerechte Grundfinanzierung unabhängig von der Haushaltslage des Landes und von zweckgebundenen Zuweisungen.
  9. Städte und Gemeinden werden spürbar entlastet.
  10. Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten eine solide Grundfinanzierung.
  11. Der kommunale Investitionsstau wird durch auskömmliche Grundfinanzierung statt Projektförderwettbewerben abgebaut.
  12. Die Kommunen erhalten schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei der Notfallausstattung.
  13. Ein langfristiges Investitionsprogramm vor allem für Schulen, Wohnungsbau, Digitalisierung, klimafreundliche Mobilität und kommunale Daseinsvorsorge wird aufgelegt.
  14. Ein gerechter Verteilungsschlüssel soll auch strukturschwachen Kommunen eine auskömmliche Aufgabenfinanzierung ermöglichen.
  15. Neue Aufgaben werden den Kommunen nur übertragen, wenn Land oder Bund die nötigen Mittel bereitstellen.
  16. Rekommunalisierungen etwa von Krankenhäusern, Wohnungen oder Energieversorgung werden erleichtert und gefördert.
  17. Ein landeseigener Rekommunalisierungsfonds wird eingerichtet.
  18. Ein Rekommunalisierungsfonds für den Rückkauf öffentlicher Daseinsvorsorge wird eingerichtet.
  19. Private und kommunale Waldbesitzer erhalten mehr Förderung statt Verboten.
  20. Die Förderung für private und kommunale Waldbesitzer wird erhöht.
  21. Bund und Land unterstützen die Kommunen ausreichend bei Verkehrsaufgaben.
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 9
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 93142
Mehr Geld 20
  1. Das Tourismusinfrastrukturprogramm wird als Hebel für kommunale Investitionen beibehalten und gestärkt, auch mit Blick auf Heilbäder und Kurorte.
  2. Über ein Finanzierungsgesetz erhalten die Kommunen für Klimaschutzinvestitionen wie energetische Sanierung und Energieeffizienz eine Milliarde Euro über die Legislaturperiode.
  3. Kommunen werden an den Erträgen von Windkraft- und Freiflächen-PV-Anlagen beteiligt.
  4. § 6 EEG zur Beteiligung der Kommunen an Anlagenerträgen wird im Land verpflichtend umgesetzt.
  5. Die Feuerwehrförderung wird für Kauf und Umbau von Bestandsgebäuden zu Feuerwachen geöffnet.
  6. Feuerwehren in kleinen Gemeinden mit besonderen Aufgaben erhalten eine angemessene Unterstützung.
  7. Das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ soll gestärkt werden.
  8. Gemeinsam mit den Kommunen wird ein verwaltungsarmer Ausgleich der BTHG-bedingten Mehrkosten eingeführt.
  9. Die Bundesmittel der Städtebauförderung werden vollständig abgerufen und die Kofinanzierung gesichert.
  10. Die Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird auskömmlich ausgestattet und weiterentwickelt.
  11. Planung und Bau kommunaler Radwege werden über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert.
  12. Die Förderanreize für private und kommunale Waldbesitzer werden verbessert.
  13. Ein Bonus für Kommunen mit starker Energiewende wird geprüft.
  14. Die Finanzierung der OZG-2.0-Umsetzung wird gesichert.
  15. Über den Bundesrat wird ein Ausgleich der vom Bund verursachten Mehrkosten für Land und Kommunen angestrebt.
  16. Das Land beteiligt sich mit einem substanziellen pauschalen Anteil an den kommunalen Nettobelastungen der Eingliederungshilfe.
  17. Das Land beteiligt sich pauschal an den kommunalen Kosten der Schulbegleitung an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
  18. Der Ausgleichstock für finanzschwache Kommunen wird gestärkt.
  19. Im Kommunalen Investitionsfonds werden Programme mit der größten Lücke zwischen Bedarf und Ausstattung gestärkt.
  20. Schwimmbäder werden pauschal im Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt.
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Gemeinderäte erhalten die Möglichkeit, die Abstimmungsfrage bürgerfreundlicher zu formulieren.
  2. Die Quoren der Gemeindeordnung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden auf den Stand vor der Novellierung in der 15. Legislaturperiode zurückgeführt.
  3. Verfahrenseinleitende Beschlüsse zu Bauleitplänen werden als Gegenstand von Bürgerbegehren ausgeschlossen, soweit eine dialogische Bürgerbeteiligung nach dem Dialogische-Bürgerbeteiligungs-Gesetz stattgefunden hat.
  4. Kommunen sollen ihre Stadtwerke bei der Energiewende durch weitergegebene Kredite und Bürgerbeteiligungsmodelle unterstützen können.
  5. Der Kreditrahmen der Kommunen wird maßvoll erweitert, wenn die Kredite als Eigenkapital in ertragssichere Versorgungswerke für Strom, Wasser, Abwasser oder Wärme fließen.
  6. Gemeinden, Städte und Landkreise sollen entlastet, die Subsidiarität gestärkt und eine Ermöglichungskultur geschaffen werden.
  7. Geprüft wird, die Befugnisse des Kommunalen Ordnungsdienstes moderat zu erweitern.
  8. Kommunen dürfen die Stellplatzpflicht bis auf null absenken.
  9. Eine Allianz mit den Streuobstkommunen wird gegründet und die Schwerpunktregionen unterstützt.
  10. Kommunen erhalten Instrumente zur Vermeidung von Doppelausbau.
  11. Einer Ausweitung der Besteuerungskompetenzen von Ländern und Kommunen wird offen begegnet, sofern keine wachsende Bürokratielast entsteht.
  12. Der Kreditrahmen von Kommunen wird maßvoll erweitert, wenn Kredite als Eigenkapital in ertragssichere Versorgungswerke fließen.
  13. Geprüft wird, den Kommunen einen separaten Hebesatz zu ermöglichen, um übermäßige Grundsteuerbelastungen von Wohngrundstücken zu reduzieren.
  14. Den Gemeinden soll ein Verzicht auf die Erhebung der Grundsteuer A erleichtert werden.
Weniger Pflichten 12
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 12
Ohne klare Richtung 18
  1. Die Kommunen sollen stark und handlungsfähig sein.
  2. Wegen schwieriger Haushaltslagen soll ein Kulturdialog mit Kommunen, Kulturschaffenden und externen Fachleuten geführt werden.
  3. Jede Kommune soll ihren Wasserbedarf auch im Krisenfall vollständig aus einer alternativen Wasserversorgung decken können.
  4. Kommunen werden bei Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen unterstützt.
  5. Den Kommunen kommt beim Klimaschutz und bei der Klimaanpassung eine zentrale Rolle zu.
  6. Das Land steht den Kommunen in einem verlässlichen Bündnis zur Seite.
  7. Die kommunale Finanzlage soll dauerhaft stabilisiert werden.
  8. Innovative Finanzierungsinstrumente für Kommunen und kommunale Unternehmen werden geprüft.
  9. Die Kommunen werden beim Erhalt und Ausbau der Schulsozialarbeit unterstützt.
  10. Städte und Gemeinden sollen resilient und krisenfest werden.
  11. Kommunen werden auf Wunsch bei der Einführung autofreier Innenstädte unterstützt.
  12. Kommunen werden bei der Neugestaltung ihrer Ortsmitten unterstützt.
  13. Kommunen werden bei der Bereitstellung von Stellflächen für Carsharing unterstützt.
  14. Der ÖPNV muss für Fahrgäste und Kommunen bezahlbar sein.
  15. Kommunen erhalten verstärkt Beratung und Coaching zur Anwendung der Kantinenrichtlinie.
  16. Landkreise erhalten Unterstützung durch verstärkte Forstbehörden für Waldumbau, Privatwaldbetreuung und Waldnaturschutz.
  17. Angestrebt wird ein hohes IT-Schutzniveau insbesondere für kleinere Kommunen.
  18. Das entwicklungspolitische Engagement von Kommunen, Unternehmen, Kirchen, Schulen, Hochschulen, migrantischen Brückenbauern und Initiativen wird unterstützt.
Mehr Pflichten 9

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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