Kommunen
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen
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Ohne Einzug ins Parlament
AfD 3612
Mehr Geld 8
- Das Land soll Kommunen und Schulträger so ausstatten, dass sie Schulgebäude sanieren und die Schulausstattung zeitgemäß halten können.
- Eine Landesgesellschaft soll kommunale Träger bei der Finanzierung der Grund- und Regelversorgung entlasten.
- Neu angekommene Migranten werden kostengünstig in landeseigenen Auffangzentren untergebracht.
- Die Landespauschale für die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Sportanlagen soll von fünf auf 20 Millionen Euro jährlich erhöht werden.
- Die Finanzierung der kommunalen Sportförderung soll im kommunalen Finanzausgleich durch das Land berücksichtigt werden.
- Die Kommunen sollen auskömmlich finanziert werden.
- Ein Viertel des Landeshaushalts soll den Gemeinden, Städten und Landkreisen zustehen.
- Die Kommunen sollen ihre Ausgaben für Leistungen nach dem SGB II erstattet bekommen.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
- Kommunen werden durch Pflichten von Land und Bund nicht zu Kürzungen beim kulturellen Leben gezwungen.
- Für den Erhalt der Sportstätteninfrastruktur von Vereinen und Kommunen soll eine verlässliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die Kürzungen der Sportförderung verhindert.
- Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung soll geschützt und belebt werden.
Ohne klare Richtung 3
CDU 11038
Mehr Geld 27
- Die Aufgaben der Kur- und Erholungsorte werden bei der Reform der Kommunalfinanzen berücksichtigt.
- Innenstadtbudgets werden förderfähig.
- Kommunen sollen Förderung für aktives Leerstandsmanagement in Innenstädten erhalten.
- Thüringer Kommunen sollen an der Wertschöpfung lokaler Wind- und Freiflächensolaranlagen beteiligt werden.
- Eine verpflichtende Erlösbeteiligung der Kommunen an Wind- und Solaranlagen wird gesetzlich geregelt.
- Kommunen, die öffentliche Plätze per Video überwachen, werden finanziell unterstützt.
- Kommunen werden beim geförderten Breitbandausbau unterstützt, um Bundesmittel voll auszuschöpfen.
- Kostentreibende und überzogene Standardvorschriften für Kommunen werden abgebaut.
- Kommunen erhalten für übertragene Aufgaben eine entsprechende Finanzausstattung.
- Wer Aufgaben an Kommunen überträgt, soll sie auch bezahlen.
- Das Konnexitätsprinzip wird umgesetzt und Kommunen erhalten bei neuen Aufgaben einen Ausgleich.
- Thüringens Kommunen sollen Planungssicherheit und eine auskömmliche Finanzausstattung erhalten.
- Die Hauptansatzstaffel im Kommunalen Finanzausgleich wird zugunsten kleiner Gemeinden verändert.
- Kommunen mit herausragender Umlandfunktion sollen im Finanzausgleich besonders berücksichtigt werden.
- Kommunen sollen mehr von eigenen Steuereinnahmen behalten, die nicht mehr voll vom Finanzbedarf abgezogen werden.
- Das Kleine-Gemeinden-Programm wird bis zur vollständigen Reform des Finanzausgleichs verstetigt.
- Bund und Land sollen die Kosten übertragener Aufgaben wie der Flüchtlingsversorgung vollständig erstatten.
- Freiwillige Gemeindeneugliederungen erhalten finanzielle Unterstützung.
- Notwendige kommunale Investitionen sollen ermöglicht werden.
- Ein revolvierender Kommunaler Investitionsfonds gewährt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für kommunale Infrastruktur.
- Kommunen, die Gewerbegebiete selbst erschließen, erhalten finanzielle Unterstützung.
- Hitzeschutz wird zum Förderaspekt der Städtebauförderung.
- Der Kulturlastenausgleich wird für neue Bewerber geöffnet.
- Der Kulturlastenausgleich wird finanziell aufgestockt.
- Die Kommunen erhalten eine auskömmliche Finanzausstattung, um Sportanlagen zu erhalten und Sportvereine zu unterstützen.
- Interkommunale Sportentwicklungsplanungen werden finanziell stärker unterstützt.
- Die Mittel für den vereinseigenen und den kommunalen Sportstättenbau werden erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Eine verpflichtende Erlösbeteiligung der Kommunen an Wind- und Solaranlagen wird gesetzlich geregelt.
- Die kommunalen Ordnungsbehörden werden gestärkt und erhalten mehr Kompetenzen.
- Ein rechtlicher Rahmen für die Ausstattung kommunaler Ordnungsdienste mit Pfefferspray, Bodycam und Dashcam wird geschaffen.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird nach dem Subsidiaritätsprinzip gestärkt.
- Der Kommunale Finanzausgleich wird reformiert, um die Gestaltungsspielräume der Kommunen zu erweitern.
- Kommunen erhalten größere Spielräume bei der Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes.
- Kommunale Grundstücke sollen auch über Konzeptverfahren und in Erbpacht statt nur zum Höchstpreis vergeben werden.
- Ein Standarderprobungsgesetz schafft Experimentierräume und Reallabore für Land und Kommunen.
Weniger Pflichten 5
- Im Landesverwaltungsamt wird eine Zentrale Ausländerbehörde eingerichtet, die Aufgaben bündelt und Kommunen entlastet.
- Menschen ohne Bleibeperspektive werden in zentralen Rückführungszentren statt in Kommunen untergebracht.
- Kostentreibende und überzogene Standardvorschriften für Kommunen werden abgebaut.
- Landesrecht soll keine Kommune zu höheren Hebesätzen zwingen.
- Kreditmöglichkeiten der Kommunen werden vereinfacht.
Bleibt wie bisher 5
- Die Förderung des Citymanagements in Mittel- und Oberzentren wird fortgesetzt.
- Die Ausstattung der Gemeinden mit Sirenen wird weiter gefördert.
- Ein verlässlicher Kommunaler Finanzausgleich soll handlungsfähige Städte und Dörfer sichern.
- Die Dorfentwicklung wird zur Stärkung der Dorfkerne weiter umfangreich gefördert.
- Den kommunalen Trägern der Sammlungen und Museen werden Eigenständigkeit und Mitwirkungsrechte garantiert.
Ohne klare Richtung 5
- Eine neue zentrale Beschaffungsstelle unterstützt kleine Gemeinden und Freiwillige Feuerwehren bei der Beschaffung.
- Kommunale Förderprogramme werden gezielter auf Smart City und Smart Region ausgerichtet.
- Rechtliche Wege für einen Zugriff der Städte auf Verkehrsdaten privater Dienstleister werden geprüft.
- Städte werden bei der Anpassung der Innenstädte an zunehmende Hitze unterstützt.
- Maßnahmen für Wasserrückhalt und Wasserspeicherung in Städten werden unterstützt.
BSW 71022
Mehr Geld 11
- Die Kommunen erhalten eine auskömmliche, bedarfsorientierte Finanzierung, die regionale Unterschiede berücksichtigt.
- Den Kommunen werden keine weiteren Aufgaben ohne vollständige Finanzierung übertragen.
- Feuerwehr, DLRG, Katastrophenschutz und Rettungsdienst werden vom Land stärker unterstützt, weil Kommunen mit den Kosten überfordert sind.
- Das Land trägt die Mittel für die kommunale Pflegeplanung.
- Der Bund übernimmt die Mehrkosten der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, damit die Kommunen finanziell entlastet werden.
- Kommunen werden in die Lage versetzt, kommunale Sozialpolitik über die Pflichtaufgaben hinaus zu organisieren und zu finanzieren.
- Kommunen werden beim Ankauf und der Entwicklung leerstehender Gebäude und Brachen unterstützt.
- Städtebauförderung und Dorferneuerung werden gestärkt, um Starkregenschutz, Gewässer, Grünflächen und Löschwasserzisternen zu fördern.
- Kommunen werden bei Investitionen in und laufender Finanzierung von bedarfsgerechten Sportangeboten für Kinder, Jugendliche und Senioren unterstützt.
- Das Radverkehrskonzept wird durch höhere Landesmittel zur Radwegeförderung für Landkreise und Kommunen umgesetzt.
- Das Radverkehrskonzept Thüringen soll durch höhere Landesmittel zur Radwegeförderung für Landkreise und Kommunen umgesetzt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Städte- und Regionalpartnerschaften sowie der Austausch von Jugendgruppen, Wissenschaftlern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsverbänden werden aufrechterhalten und gefördert.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt.
- Kommunen sollen künftig selbst die Prioritäten ihrer Ausgaben festlegen, statt über Fördermittel gesteuert zu werden.
- Die Möglichkeiten der Kommunen zur Kreditaufnahme für wirtschaftliche Tätigkeiten werden erweitert.
- Gesundheit, Wohnen, Energie- und Wasserversorgung unterliegen kommunaler Kontrolle.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird ausgeweitet.
- Kommunen und gemeinnützige Anbieter erhalten Vorrang bei existenziellen Dienstleistungen.
- Kommunen entscheiden, wo Windkraft gebraucht und gewünscht wird.
- Regionen mit Waldbesitzern, Kommunen und Unternehmen entscheiden selbst über Windenergie im Wald.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 10
- Verteilung und Integration Geflüchteter richten sich nach der Leistungsfähigkeit der Kommunen.
- Die kommunale Finanzierung wird grundlegend reformiert.
- Die Finanzbeziehungen zwischen Freistaat und Kommunen werden neu ausgerichtet.
- Kommunen werden beim Erhalt ihrer Krankenhäuser unterstützt.
- Kommunen werden beim Ausbau der Energieinfrastruktur unterstützt.
- Kommunen werden bei Wasserversorgung und Abwasserentsorgung unterstützt.
- Kommunen werden beim ÖPNV unterstützt.
- Für Kommunen, die wichtige Leistungen für Umlandgemeinden erbringen, werden neue Unterstützungsmodelle entwickelt.
- Die kommunale Finanzierung wird reformiert.
- Kommunen werden beim Vorhalten von Obdachlosenunterkünften unterstützt.
Mehr Pflichten 7
- Per Landesgesetz wird bei gleicher Qualifikation eine Quote von mindestens 50 Prozent ostdeutscher Bewerber bei Neubesetzungen im öffentlichen Dienst, in Wissenschaft und Kultur eingeführt.
- Kommunen werden angehalten, wohnortnahe Hilfeangebote für Frauen und Kinder bei häuslicher Gewalt bereitzustellen.
- Kommunen werden in die Lage versetzt, frühzeitig auf veränderte Pflegebedarfe mit Angeboten zu reagieren.
- Es wird eine verpflichtende kommunale Pflegeplanung eingeführt.
- Ein landesweites Leerstandregister wird in Zusammenarbeit mit den Kommunen eingerichtet.
- Sportförderung wird kommunale Pflichtaufgabe.
- Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen werden gemeinsam mit den Kommunen stärker gefördert.
Linke 261521
Mehr Geld 12
- Anwohner und Kommunen sollen über das Windenergiebeteiligungsgesetz an den Gewinnen der Windenergiebetreiber beteiligt werden.
- Thüringen soll perspektivisch eine landeseigene Energiegesellschaft erhalten, die Kommunen bei der Rekommunalisierung der Energieversorgung und dem Ausbau ökologischer Energie unterstützt und mitfinanziert.
- Auf Bundesebene soll eine Übergewinnsteuer eingeführt werden, deren Erträge in den klimagerechten Ausbau in Kommunen und Mittelstand fließen.
- Kommunen und Träger sozialer, Gesundheits- und Bildungsinfrastruktur werden durch Klima- und Energiemanager und Förderprogramme beim Zugang zu gesunder Lebensumwelt unterstützt.
- Kommunen werden bei der Umrüstung der Beleuchtung auf flexible Dimmung, Abschaltung und gezielt lenkende Lampengehäuse gefördert.
- Der Abwasserpakt zwischen Umweltministerium und Gemeinde- und Städtebund soll angepasst und besser finanziert werden.
- In Gemeinden mit weniger als 200 Einwohnern sollen Gruppenlösungen oder gemeindeeigene Kläranlagen durch Beratung und Zuschüsse gefördert werden.
- Die Kommunen werden finanziell so ausgestattet, dass auf kommunale Hilfsprogramme außerhalb des Finanzausgleichs verzichtet werden kann.
- Eine differenzierte Kreisumlage stellt sicher, dass größere Städte selbst erbrachte Landkreisaufgaben nicht mehrfach finanzieren.
- Städte und Gemeinden erhalten eine höhere Beteiligung am Gesamtsteueraufkommen.
- Ein Programm stärkt die regionale Leistungsfähigkeit durch interkommunale Kooperation und gezielte Förderung integrierter Regionalentwicklung.
- Die Abrechnung von Feuerwehrkosten durch Gemeinden wird durch ein vereinfachtes rechtssicheres Kostenerstattungssystem ersetzt.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Ein Landesprogramm für Wiederaufforstung und Waldumbau kommt auch privaten und kommunalen Waldbesitzern zugute.
- Anwohner und Kommunen sollen über das Windenergiebeteiligungsgesetz an den Gewinnen der Windenergiebetreiber beteiligt werden.
- Grundstücke bleiben in kommunalem Eigentum oder können in kommunales Eigentum zurückgeholt werden.
- Das Vorkaufsrecht der Kommunen wird als Instrument zur Gewinnung von Bauland verbessert.
- Ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum durch die Gemeinden gilt als wirksames Instrument zur Sicherung von Wohnraum.
- Bestehende Gesetze werden überprüft und unnötige Standards, die die kommunale Selbstverwaltung beschränken, gestrichen.
- Vor Ort soll stärker entschieden werden können, wie Rahmenvorschriften flexibler und bürgerfreundlicher ausgestaltet werden.
- Die Kommunen erhalten ein höheres Gewicht im föderalen Staatsaufbau.
- Eine dritte föderale Kammer neben Bundestag und Bundesrat wird geschaffen, in der die Kommunen ihre Interessen vertreten.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
- Die Landkreise sollen beim Hochwasserschutz autonom bleiben und vom Land bestmöglich unterstützt werden.
- Die Richtlinie zur Armutsprävention, Förderprogramme für Menschen in Not und kommunale Sozialraumplanung werden weiter finanziert.
- Europa- und Bundesprogramme werden weiterhin mit Landesmitteln kofinanziert, damit die Kommunen Gestaltungsraum haben.
- Eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen wird weiter gewährleistet.
Ohne klare Richtung 10
- Kommunen, die Modellorte für eine soziale und ökologische Energiewende werden wollen, werden unterstützt.
- Das Land unterstützt Energie- und Klimaschutzmanagement bei Kommunen und kommunalen Unternehmen, auch zur Beratung von Firmen und Bürgern.
- Dörfer und kleine Gemeinden erhalten mehr Unterstützung und Koordination bei der Radverkehrsentwicklung.
- Eine Beratungsstelle unterstützt die Kommunen bei Förderanträgen, Baukoordination und Radwegeplanung.
- Kommunen, Genossenschaften und gemeinnützige Träger werden bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums unterstützt.
- Kommunen, die kommunale Immobiliengesellschaften ausbauen oder gründen wollen, werden beraten und gefördert.
- Kommunen, die als Sichere Häfen aus Seenot Gerettete aufnehmen wollen, werden unterstützt.
- Der kommunale Finanzausgleich wird weiterentwickelt.
- Bei den Verteilungsmechanismen zwischen den Kommunen werden deren Aufgaben und eigene Finanzkraft berücksichtigt.
- Die europäische Zusammenarbeit durch Hochschulvernetzung, Wirtschaftskooperationen, Städtepartnerschaften und Schulaustausche wird gefördert.
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 24
- Das Thüringer Vergabegesetz soll künftig auch für Vergaben der Kommunen gelten.
- Regionale Strategien sollen Beschäftigte, Gewerkschaften, Kommunen und Land gemeinsam den Wandel gestalten lassen.
- Eine Initiative soll mehr kommunale Eigenbetriebe für Kindergarten- und Schulessen schaffen.
- Die kommunale Wärmeplanung wird so vorangetrieben, dass die Menschen mit der Heizungsmodernisierung nicht alleingelassen werden.
- Kommunen und Land sollen bei der sozial-ökologischen Transformation und der Energie- und Wärmewende schneller werden.
- Eine solidarische Wärmewende durch Stadtwerke und Kommunen wird angestrebt, die bezahlbare Energie, Versorgungssicherheit und Klimaschutz priorisiert.
- Kommunen, Land und Bund sollen die Installation von Wärmepumpen durch Stadtwerke fördern.
- Busse und kommunale Fahrzeuge im ländlichen Raum sollen durch Fahrzeuge auf Batterie- oder Brennstoffzellenbasis erneuert werden.
- Kommunen, Land und Bund sollen stärker Verantwortung für eine bezahlbare, erreichbare und jederzeit verfügbare Mobilität übernehmen.
- Ein kostenfreier öffentlicher Nahverkehr für alle soll gemeinsam mit den Kommunen erreicht werden.
- Die Pflicht zur Einrichtung kommunaler Seniorenbeiräte gilt künftig ab 5.000 statt 10.000 Einwohnern.
- Die Standards werden gemeinsam mit Fachkräften und Elternvertretungen erarbeitet und in den Jugendämtern umgesetzt.
- Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden in der Thüringer Kommunalordnung verpflichtend festgeschrieben.
- Die landesgesetzlichen Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden in allen Landkreisen umgesetzt.
- In den Landkreisen wird ein verpflichtendes Kinder- und Jugendparlament mit Mitwirkungsrecht im Jugendhilfeausschuss eingeführt.
- In kleineren Städten und Gemeinden werden die Instrumente zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vielfältiger ausgestaltet.
- Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung erhält analog zur Seniorenmitwirkung Gesetzesrang.
- Kommunale Aktionspläne zur Stärkung des Engagements vor Ort werden erstellt.
- Kommunale Gremien sollen Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderungen stärker und verbindlicher einbeziehen.
- Kommunale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden verstetigt und umgesetzt.
- Bund, Land und Kommunen bauen künftig selbst mehr Wohnungen oder werden in die Lage versetzt, im Bestand zu sanieren und umzunutzen.
- Marode oder dauerhaft leerstehende Bauten werden durch Kommunen, Land oder gemeinnützige und genossenschaftliche Träger gesichert, saniert und nachgenutzt.
- Die Jugendgerichtshilfe arbeitet enger mit Jugendämtern und anderen sozialen Akteuren zusammen.
- Kommunen werden angeregt und unterstützt, Gemeinwohlbilanzen zu erstellen.
SPD 211643
Mehr Geld 33
- Die Kommunen werden finanziell verlässlich ausgestattet, um Jugendarbeit, Familienangebote, Verwaltung, Straßen, Spielplätze, Schulen und Kindergärten vorzuhalten.
- Die Kommunen erhalten bedarfsgerecht zusätzliche Personal- und Sachkosten für Kindergärten.
- Das Land erstattet Kommunen Einnahmeausfälle, wenn sie Bauland vergünstigt an Familien abgeben.
- Eine gesetzlich dynamisierte Jugendpauschale fördert die Kommunen bei der Jugendarbeit.
- Jugendämter und Träger erhalten eine verlässliche, bedarfsorientierte und tarifgerechte Personalausstattung.
- Über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ und das Programm AGATHE wird aktive Altenarbeit in den Kommunen gefördert.
- Die zentrale Beschaffung von Feuerwehrausstattung wird erweitert.
- Die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen wird in Zweckverbänden oder auf Landesebene gebündelt.
- Die Innenentwicklung der Kommunen wird personell und finanziell unterstützt.
- Neu gegliederte Gemeinden erhalten Gelder zum Abbau von Altschulden und Prämien für die Kosten des Zusammenschlusses.
- Neu gegliederte Gemeinden werden bei der Einwerbung von Fördermitteln unterstützt.
- Die Kommunen erhalten dauerhaft investive Zuweisungen, um den Investitionsstau planbar abzubauen.
- Ein Fonds wird eingerichtet, der Kommunen akut fehlende Eigenmittel als zinsgünstige Darlehen bereitstellt.
- Die jährliche Investitionspauschale im Finanzausgleich wird mit Blick auf steigende Preise dynamisiert.
- Kur- und Erholungsorte erhalten eine stetige und verlässliche finanzielle Unterstützung.
- Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei der Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung.
- Die Kommunen werden durch gezielte Förderung von ÖPNV und Radwegebau bei der Verkehrswende unterstützt.
- Kommunen werden bei der Neuanschaffung von Straßenbahnen und Bussen sowie bei Umrüstung und Erhalt von Ladeinfrastruktur, Betriebshöfen, Schienen und Oberleitungen gefördert.
- Die Kommunen erhalten eine Radwegeinvestitionspauschale.
- Beschließt eine Schulkonferenz ein Ganztagsschulkonzept, stellt das Land die nötigen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen bereit oder unterstützt die Kommunen.
- Klimaschutz- und Energiemanager sowie entsprechende Konzepte in den Kommunen werden weiterhin finanziell gefördert.
- Die neuen Aufgaben der Kommunen bei der Energiewende werden im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt.
- Kommunen und Bürger vor Ort profitieren direkt von der Windenergie, etwa durch Beteiligung an den Gewinnen.
- In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt wird die Stelle einer Arztlotsin oder eines Arztlotsen geschaffen.
- Für Gesundheitsämter und die übergeordnete Landesbehörde wird eine einheitliche Personalmindestausstattung angestrebt.
- Die Finanzierung kommunaler Schwimmbäder wird zur Gewährleistung des Schwimmunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler sichergestellt.
- Die Kommunen werden dauerhaft finanziell in die Lage versetzt, Aufgaben im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen.
- Ein Ehrenamtsbudget für Kommunen wird geschaffen, um Engagierte direkt zu fördern.
- Die Jugendpauschale wird ausgebaut.
- Die Leistungen aus dem Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen werden zur Unterstützung kommunaler Sozialplanung ausgebaut.
- Die Familienpauschale wird zur Unterstützung kommunaler Sozialplanung ausgebaut.
- Die Kommunen erhalten eine auskömmliche Finanzausstattung.
- Die Thüringer Aufbaubank wird mit Landesprogrammen für Bürgschaften und zinsverbilligte Kredite für Kommunen und Unternehmen beauftragt.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Kommunen entscheiden vor Ort, mit welchen Angeboten Familien gestärkt werden.
- Die Rechte des Landesseniorenrates, der kommunalen Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräte werden gestärkt.
- Neue Netze sollen wo möglich im Eigentum der Kommunen entstehen.
- Das Land unterstützt den Aufbau kommunaler Bodenfonds, mit denen Kommunen Flächen für Wohnraum und öffentliche Infrastruktur erwerben.
- Kommunen dürfen Mieteinnahmen zweckgebunden für die Sanierung ihrer Immobilien und den Ankauf von Schrottimmobilien, leerstehenden Gebäuden und Brachflächen verwenden.
- Kommunen dürfen künftig auch in Haushaltsnotlage einen höheren Anteil ihrer Mittel für freiwillige Aufgaben einsetzen.
- Eine weitere Bewerbung aus Thüringen als Kulturhauptstadt Europas wird unterstützt.
- Kommunen werden in die Lage versetzt, öffentlich zugängliche Sportflächen, Sportgeräte und Fitnessparks zu errichten.
Weniger Pflichten 3
- Spezialisierte überregionale Kontrollteams übernehmen Überwachungsaufgaben, für die Landkreisen und kreisfreien Städten das Spezialwissen fehlt.
- Die Einrichtung weiterer Spiegel- und Zentralregister zur Entlastung kommunaler Registerstellen wird geprüft.
- Kommunen dürfen künftig auch in Haushaltsnotlage einen höheren Anteil ihrer Mittel für freiwillige Aufgaben einsetzen.
Bleibt wie bisher 6
- Die Kommunalberatung wird fortgesetzt.
- Kommunaler Wohnraum bleibt auch in Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept in öffentlicher Hand.
- Das Land stellt den Kommunen zentrale Dienste weiterhin unentgeltlich zur Verfügung.
- Das Land finanziert zentrale Anwendungen weiterhin auch für die Kommunen.
- Der Kulturlastenausgleich im kommunalen Finanzausgleich wird fortgeführt.
- Die Kommunen werden gemeinsam mit dem Bund weiterhin bei Sanierung und Ausbau von Schulen und Sporteinrichtungen unterstützt.
Ohne klare Richtung 10
- Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau wird durch Beratungsangebote für Kommunen unterstützt.
- Die Task-Force Versammlungslagen zur Beratung von Landkreisen und Kommunen wird fortgesetzt und weiterentwickelt.
- Angebote der kommunalen Konfliktberatung werden verstetigt und ausgebaut.
- Gemeinden und Landkreise werden bei der Rekommunalisierung früher privatisierter Unternehmen der Daseinsvorsorge unterstützt.
- Kleinere Kommunen ohne eigenes Klimaschutzmanagement erhalten mehr fachliche Unterstützung.
- Die ThEGA wird gestärkt, damit sie Kommunen bei Wärmeversorgung und energetischer Sanierung, Antragstellung und Gründung von Energiegenossenschaften qualifiziert berät.
- Die Aktualisierung und Umsetzung kommunaler Radverkehrskonzepte wird unterstützt.
- Kommunen und Stadtwerke werden bei der Nah- und Fernwärmeversorgung besser unterstützt.
- Spezielle Programme unterstützen ThüringenForst, private Waldbesitzer und Kommunen.
- Der Kulturlastenausgleich im kommunalen Finanzausgleich wird finanziell angepasst.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 21
- Landkreise und kreisfreie Städte ermitteln den Hilfebedarf verpflichtend im Rahmen der Jugendhilfeplanung.
- Mit den Kommunen wird ein barrierefreier und bezahlbarer Zugang zu allen Orten der Bildung, Kultur und des gesellschaftlichen Lebens geschaffen.
- Land und Kommunen bauen mit Wohnungsunternehmen und Genossenschaften altersgerechte, barrierefreie Wohnungen, alternative Wohnformen und Service-Wohnen aus.
- Genderbudgeting wird in einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt mit mindestens einer Landgemeinde erprobt.
- Vorhaltung und anteilige Finanzierung von Frauenhäusern werden kommunale Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
- Die Tarifbindung als Vergabevoraussetzung gilt auch für kommunale Vergaben.
- Kinder- und Jugendgremien werden auch auf Landkreisebene zur Regel.
- Beiräte von und für Menschen mit Behinderungen werden flächendeckend auf kommunaler Ebene eingerichtet.
- Eine Privatisierungsbremse wird eingeführt, nach der öffentliche Unternehmen der Daseinsvorsorge nur nach Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum verkauft werden dürfen.
- Land und Kommunen schaffen soweit möglich nur noch Dienstwagen mit alternativen Antrieben an.
- Hochschulen informieren internationale Studierende frühzeitig über regionale Beschäftigungsmöglichkeiten und begleiten sie mit Kommunen und Wirtschaft in den Arbeitsmarkt.
- Die Energiewende erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommunen und die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
- Gemeinsam mit Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wird ein Thüringer Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen gefördert und durch Bildungsangebote und Projekte verankert.
- Abriss und Sanierung in Innenstädten haben Vorrang vor der Ausweisung neuer Wohngebiete.
- Kultur wird als Pflichtaufgabe in der Thüringer Kommunalordnung verankert.
- Die Welterbestätten des mittelalterlich-jüdischen Erbes in Erfurt sollen gemeinsam mit der Landeshauptstadt bekannter gemacht werden.
- In Erfurt soll gemeinsam mit der Landeshauptstadt ein attraktives und didaktisch vorbildliches Welterbezentrum entstehen.
- Theater und Orchester erhalten gemeinsam mit kommunalen Trägern und Umland finanzielle Planungssicherheit durch langfristige Finanzierungsvereinbarungen.
- Die finanzielle Sicherheit der Museen wird gemeinsam mit den Kommunen gewährleistet.
- Land und Kommunen übernehmen gemeinsam mit den Vereinen Verantwortung für den Breitensport.
- Kommunen werden verpflichtet, die Arbeit von Jugendverbänden über die kommunalen Jugendförderpläne zu fördern.
Grüne 274153
Mehr Geld 36
- Kommunen werden bei Flächenmanagement und Entsiegelung unterstützt und Förderprogramme zur Flächenversiegelung ergänzt.
- Das Förderprogramm GreenInvest Ress wird zur Unterstützung kommunaler und unternehmerischer Kreislaufwirtschaftsstrategien fortgeführt.
- Der Klimapakt mit den Kommunen wird fortgeführt und aufgestockt.
- Ein Thüringer Zukunftsfonds wird aufgelegt, um Investitionen in den klimaneutralen Umbau von Kommunen, Wirtschaft und Infrastruktur finanziell abzusichern.
- Bürgerinnen, Bürger und Kommunen werden über ein Beteiligungsgesetz an den Einnahmen aus Wind- und Solarprojekten beteiligt.
- Für Freiflächenanlagen wird ein Siegel „Faire Solarenergie“ mit hohen Standards für Bürgerbeteiligung und finanzielle Beteiligung der Kommunen eingeführt.
- Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erlösen von Windanlagen wird über ein Energiebeteiligungsgesetz garantiert.
- Die finanzielle Unterstützung für kommunalen Klimaschutz im Klimapakt wird verstetigt und aufgestockt, insbesondere für finanzschwache Kommunen.
- Ein Thüringer Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz wird eingeführt.
- Bestehende Förderprogramme des Bundes für den Verkehr werden stärker genutzt.
- Das Radverkehrsbudget von Bund, Land und Kommunen wird bis 2030 auf insgesamt 30 Euro pro Person und Jahr erhöht.
- Die Förderung für Erstellung und Umsetzung kommunaler Radverkehrskonzepte wird ausgeweitet.
- Für Radverkehrsbeauftragte in jedem Landkreis wird eine Anschubfinanzierung bereitgestellt.
- Förderprogramme für Ladesäuleninfrastruktur, insbesondere für Kommunen, werden erweitert neu aufgelegt, damit auch in Mietquartieren genug Lademöglichkeiten bestehen.
- Kommunen werden durch eine Landesentwicklungsgesellschaft und Finanzierungshilfen bei der Entwicklung von Bauflächen, vorrangig im Bestand, unterstützt.
- Kommunen werden bei besserer personeller Ausstattung der Sozialämter und bei sozialpädagogischer Versorgung unterstützt.
- Die Landesförderung für sichere Fuß- und Radwege in und zwischen Gemeinden wird erhöht.
- Ein Förderprogramm zur Biotopvernetzung und Landschaftsgestaltung für Kommunen wird aufgelegt.
- Kommunen als Schulträger werden finanziell bei IT-Personal sowie Beschaffung und Betrieb von Hard- und Software unterstützt.
- Kommunen werden bei Investitionen in Internationalisierung und Digitalisierung unterstützt, um als Standort für Absolventinnen, Absolventen und Ausgründungen attraktiv zu sein.
- Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden personell und finanziell gestärkt.
- Für die erweiterten Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt.
- Kommunen sollen für Unterbringung und Versorgung Geflüchteter dauerhaft ausreichend finanziert werden.
- Die Kostenerstattung an die Kommunen für die Aufnahme Geflüchteter soll verbessert werden.
- Auf Bundesebene wird eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen angestrebt.
- Kommunale Investitionen in Klimaschutz, Bildung, Digitalisierung und Daseinsvorsorge sollen gestärkt werden.
- Das Konnexitätsprinzip, nach dem Aufgabenübertragungen an Kommunen angemessen finanziert werden müssen, soll gestärkt werden.
- Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an Erlösen von Windenergieanlagen soll über ein Energiebeteiligungsgesetz garantiert werden.
- Auf Bundesebene soll mehr kommunale Finanzautonomie erreicht werden, etwa durch höhere Steueranteile der Kommunen.
- Ein Förderprogramm soll Kommunen bei familienfreundlicher Gremienarbeit unterstützen.
- Ein Landesfonds unterstützt Kommunen bei der Umbenennung von Straßen und Orten.
- Kommunen und Landkreise werden bei der Netzausbauplanung durch Landeskoordinierung und Förderung unterstützt.
- Kommunen als Schulträger werden bei der Einstellung qualifizierter IT-Fachkräfte finanziell unterstützt.
- Kommunen als Schulträger werden bei Beschaffung und Betrieb von Hard- und Software finanziell unterstützt.
- Ein verfassungskonformer Zukunftsfonds unterstützt Unternehmen, Kommunen, Energieerzeuger und Bürgergemeinschaften etwa bei klimaneutraler Produktion, Klimafolgenvorsorge, klimaneutraler Energieerzeugung und kommunalen Beteiligungsplattformen.
- Das Konnexitätsprinzip wird gestärkt, sodass alle Aufgabenübertragungen an Kommunen angemessen finanziert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Mehr Energieanlagen in Bürger- oder kommunaler Hand sollen Akzeptanz und Akteursvielfalt fördern, die Bürgerenergie wird gestärkt.
- Ein Vorkaufsrecht der Kommunen für sozial geförderten Wohnraum nach Auslauf der Bindung wird geprüft.
- Die Thüringer Kommunalordnung ermöglicht Kommunen die Einrichtung von Fonds für Flächenankauf und -entwicklung.
- Landkreise erhalten die Möglichkeit, sich im Wohnungsbau zu engagieren.
- Die Schwammstadt wird nach hessischem Vorbild in einer Novelle der Bauordnung planungsrechtlich verankert.
- Transparenz und Kompetenzen der kommunalen Räte sollen gestärkt werden.
- Kommunen sollen sich an Energiegenossenschaften und anderen rentierlichen Investitionen im Energiebereich beteiligen dürfen.
- Die Thüringer Kommunalordnung soll die Einrichtung kommunaler Fonds ermöglichen, etwa für Bodenbevorratung.
- Auf Bundesebene soll mehr kommunale Finanzautonomie erreicht werden, etwa durch höhere Steueranteile der Kommunen.
- Die Thüringer Kommunalordnung soll transparenter und bürgerfreundlicher werden, unter anderem mit mehr Frage- und Befassungsrechten für Räte.
- Kommunale Räte sollen mehr Kontroll- und Fragerechte bei Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erhalten.
- Integrationsbeiräte sollen mit festen Kompetenzen in der Kommunalordnung verankert werden.
- Die Einrichtung weiterer kommunaler Integrationsbeiräte und ihre Einbindung in Entscheidungsprozesse sollen unterstützt werden.
- Die kommunale Selbstverwaltung soll gestärkt werden.
- Der Maßregelvollzug wird auf Augenhöhe mit den Kommunen und unter Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner gestaltet.
- Europäische Regional- und Städtepartnerschaften in Thüringen werden vorangebracht.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Die Radwegeplanung kleiner Gemeinden wird von der Landkreisebene übernommen.
- In Landkreisen und kreisfreien Städten sollen Einrichtungen und Strukturen für kommunale Antidiskriminierungs- oder Ombudsarbeit mit entsprechenden Ressourcen geschaffen werden.
- Kommunale Parlamente sollen mehr Kontrollrechte gegenüber kommunalen Unternehmen, Beteiligungen und der Kommunalverwaltung erhalten.
Bleibt wie bisher 4
- Kommunen werden weiterhin dabei unterstützt, Wohnungslosigkeit einzudämmen und wohnungslose Menschen angemessen zu unterstützen.
- Kommunen sowie Gesundheits- und Sozialwesen werden fortlaufend bei Hitzeschutzmaßnahmen unterstützt.
- Die Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse soll fortgesetzt werden.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen wird sichergestellt.
Ohne klare Richtung 34
- Kommunen werden bei Erarbeitung und Umsetzung kommunaler Wasserkonzepte unterstützt.
- Kommunen und Energieversorger werden bei kommunalen Wärmeplänen, beim Um- und Ausbau der Fernwärmenetze und bei der Integration von Wärmespeichern stärker unterstützt.
- Die Landesenergieagentur ThEGA wird gestärkt, um Beteiligungsprozesse und Informationsangebote zur Energie- und Wärmewende zu verbessern.
- Kommunen werden stärker dabei unterstützt, Haltestellen, Kreuzungen und Fußwege barrierefrei zu gestalten.
- Kommunen werden bei einem Modellprojekt für umlagefinanzierten, ticketlosen Nahverkehr unterstützt.
- Kommunen werden bei der kindersicheren Gestaltung von Schulwegen unterstützt, etwa durch Schulwegchecks, Schulwegnetze und Schulwegpläne.
- Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen wird nach dem Vorbild der ThEGA zu einer Beratungs- und Vernetzungsstelle ausgebaut.
- Kommunen werden beim Ausbau der Fahrradinfrastruktur unterstützt.
- Die Verkehrspolitik wird konsequent an der Vision Zero ausgerichtet, und Kommunen werden dabei unterstützt.
- Die Nahbereichslogistik wird klimafreundlicher, etwa durch Unterstützung der Kommunen bei Verteilstationen und Förderung von Auslieferungen mit E-Lastenrädern.
- Kommunen werden bei Konzepten zum Abbau von Leerstand und zur Zwischennutzung, etwa durch Start-ups oder als Begegnungsraum, unterstützt.
- Städte und Gemeinden werden bei der Umsetzung der 15-Minuten-Stadt unterstützt.
- Kommunen werden bei der Begrenzung des Durchgangsverkehrs unterstützt.
- Kommunen werden bei der Einrichtung autofreier Zonen und Viertel unterstützt.
- Städte und Gemeinden werden bei der Umrüstung zur Schwammstadt und der Anpassung an den Klimawandel, etwa durch mehr Wasserflächen und Stadtgrün, unterstützt.
- Kommunen erhalten stärkere Anreize zur Umsetzung der Katzenschutzverordnung.
- Kommunen, die sich für den Tierschutz engagieren, erhalten Unterstützungs- und Beratungsangebote.
- Die Umsetzung des Verpackungsgesetzes zum Angebot von Mehrwegverpackungen wird unterstützt, auch für Kommunen.
- Kommunen werden bei der Umsetzung von Jugendbeteiligungsstrukturen gezielt unterstützt.
- Kommunen werden beim Aufbau einer niedrigschwelligen Beteiligungskultur unterstützt, die Jugendarbeit und Verwaltung verzahnt.
- Kommunen werden bei der Entwicklung niedrigschwelliger Beteiligungsformate für Jugendliche unterstützt.
- Kommunen werden bei altersfreundlicher Stadtplanung unterstützt.
- Städte und Gemeinden werden bei der Umsetzung des Leitfadens „Die stillfreundliche Kommune“ unterstützt.
- Kommunen werden beim Aufbau ambulanter Mütter- und Familienberatungen durch Hebammen unterstützt.
- Kommunen und Vereine werden bei der Sportförderung unterstützt.
- Kommunen erhalten Anreize, Gender Budgeting einzuführen.
- Kommunen sollen in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt werden.
- Der kommunale Finanzausgleich soll sozial-ökologisch modernisiert werden und besonders Klima, Digitalisierung, Bildung, Teilhabe und Erreichbarkeit berücksichtigen.
- Mit stark verschuldeten Kommunen soll ein Dialog über Schuldenabbau und Haushaltskonsolidierung geführt werden.
- Die gezielte Unterstützung der Kommunen bei Daseinsvorsorge, Klimaschutz und Klimaanpassung, Bildung, Kultur, Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung und barrierefreier Infrastruktur soll fortgeführt und ausgebaut werden.
- Kommunen sollen bei Aufgaben der Gemeinschaftsverpflegung unterstützt werden.
- Kommunen sollen effizient, leistungsfähig und modern ausgestattet sein.
- Kommunen werden bei der Ausübung von Vorkaufsrechten gegen rechte Immobilienkäufe unterstützt.
- Der kommunale Finanzausgleich wird sozial-ökologisch modernisiert und berücksichtigt besonders Klima, Digitalisierung und Bildung.
Mehr Pflichten 27
- Gemeinsam mit den Kommunen wird eine Initiative zur Reduzierung von Straßenlärm gestartet.
- Angebote und Informationen zu barrierefreiem Tourismus werden in Kooperation mit den Kommunen ausgebaut.
- Landesfördermittel für den Straßenbau werden an Barrierefreiheit und Sicherheit der Fußwege geknüpft.
- Landkreise erhalten mehr Verantwortung beim Radwegebau, um ein gemeindeübergreifendes Radwegenetz herzustellen.
- Gewerbegebiete werden verpflichtend mit ÖPNV-Anbindung und Radweg ausgestattet.
- Mehr Städte in Thüringen bepflanzen den öffentlichen Raum mit Obst und Gemüse.
- Dorfentwicklungspläne werden erstellt, um Folgen des demografischen Umbruchs und der Klimakrise anzugehen.
- Tierheime und Tierschutzprojekte werden abgesichert und gemeinsam mit den Kommunen besser finanziert.
- Tierheime, Tierauffangstationen und Lebenshöfe werden unterstützt und von Kommunen und Land auskömmlich und verlässlich finanziert.
- Kommunale Medienzentren werden zu leistungsfähigen IT-Dienstleistern für Schulen weiterentwickelt.
- Gemeinsam mit den Kommunen werden Maßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren gemäß der Strukturentwicklungsplanung der Hochschulen entwickelt und umgesetzt.
- Das Landesvergabegesetz wird auf die kommunale Ebene ausgeweitet.
- Es werden kommunale Inklusionsbeauftragte geschaffen.
- Die Pflege wird durch eine verbindliche Bedarfsanalyse auf Kreisebene gestärkt.
- In allen Landkreisen und kreisfreien Städten wird eine standardisierte und verbindliche Pflegeplanung eingeführt.
- Städte, Gemeinschaftseinrichtungen und gesellschaftliche Infrastruktur sollen für den Hitzeschutz gerüstet werden.
- Die Toolbox Hitzeschutz für Kommunen soll flächendeckend umgesetzt werden.
- Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden um queere Personen erweitert.
- In den Landkreisen sollen Ehrenamtsbeauftragte als zentrale Ansprechpersonen geschaffen werden.
- Die verpflichtende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalordnung soll ausgebaut werden.
- Bei Kommunalwahlen sollen Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt werden.
- Bei Kommunalwahlen sollen offizielle Informationen über die Bewerberinnen und Bewerber zugesandt werden.
- Kommunale Ausschüsse sollen verpflichtend öffentlich tagen.
- Landesverwaltungsamt und Kommunen werden dabei unterstützt, waffenrechtliche Verfahren gegen Rechtsextreme anzustrengen und Gefährdungsanalysen zu erstellen.
- Kommunale Medienzentren werden zu leistungsfähigen IT-Dienstleistern für Schulen weiterentwickelt.
- In Kommunen und Verwaltungen werden Transparenzbeauftragte nach dem Vorbild der Datenschutzbeauftragten geschaffen.
- Kulturförderung wird als Pflichtleistung der Kommunen in der Thüringer Kommunalordnung verankert, statt freiwillige Leistung zu sein.
FW 3620
Mehr Geld 11
- Kommunen und Bürger sollen finanziell an der Wertschöpfung der Energieerzeugung beteiligt werden.
- Zweckmäßige Gemeindefusionen sollen durch Übernahme der Umgliederungskosten und Anreize unterstützt werden.
- Das Land soll sich stärker an der Finanzierung der Kindergartenplätze beteiligen.
- Zusätzliche Mittel sollen den Kommunen über den Finanzausgleich statt über landeseigene Förderprogramme zur Verfügung gestellt werden.
- Die Kommunen sollen finanziell gestärkt werden.
- Aufgaben sollen nur bei vollständigem Kostenausgleich auf Kommunen übertragen werden.
- Die Personalkosten für Schulsozialarbeiter sollen dauerhaft vom Freistaat getragen werden.
- Mehrforderungen des Landes an die Kommunen sollen vollständig vom Land finanziert werden.
- Durch die Streichung landeseigener Förderprogramme frei werdende Mittel sollen die Finanzausgleichsmasse erhöhen.
- Ein auskömmlicher kommunaler Finanzausgleich soll die unterschiedlichen Aufgaben der Kommunen stärker berücksichtigen.
- Kommunale Finanzumlagen sollen so gestaltet werden, dass die Pflichtaufgaben dauerhaft vollständig finanziert sind.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Kommunen erhalten ein deutlich höheres Mitspracherecht.
- Über Windparks, Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen soll grundsätzlich unter Mitwirkung der betroffenen Kommunen und Bürger entschieden werden.
- Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge soll gefördert werden.
- Die kommunale Selbstverwaltung soll gestärkt werden.
- Gebietsveränderungen sollen grundsätzlich nur von den Kommunen selbst angestoßen werden.
- Das Steueraufkommen soll in den Kommunen zur freien Verwendung verbleiben.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Die Kommunen werden bei der Unterbringung von Flüchtlingen gestärkt und unterstützt.
- Alternative Antriebe wie Elektro, Gas und Wasserstoff sollen vor allem im städtischen Nahverkehr, im Dienstleistungsgewerbe und in kommunalen Einrichtungen gefördert werden.
- Eigenleistungen von Bürgern und Kommunen beim Internetausbau sollen unterstützt werden.
- Die Finanzsicherheit der Kommunen soll gewährleistet werden.
FDP 81419
Mehr Geld 12
- Der wachsenden Schwierigkeit der Kommunen, Kultureinrichtungen und -veranstaltungen zu finanzieren, wird entgegengetreten.
- Die Kommunen werden finanziell und organisatorisch für Integrationsaufgaben ausgestattet.
- Kosten für eine sichere IT-Infrastruktur werden nach dem Konnexitätsprinzip im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt.
- Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus konzentriert sich auf Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt.
- Kommunen erhalten eine verlässliche und angemessene Finanzausstattung ohne wiederkehrende Sonderprogramme und Hilfsgesetze.
- Sachfremde Sonderlastenausgleiche etwa für Kultur und Tourismus werden künftig aus dem Landeshaushalt statt aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert.
- Über eine Neubemessung des Partnerschaftsgrundsatzes wird die Finanzausgleichsmasse bei den Schlüsselzuweisungen erhöht.
- Die zurückgeführten Mittel werden zugunsten freier Schlüsselzuweisungen in die Finanzausgleichsmasse überführt.
- Abundante Gemeinden sollen wieder stärker an ihrem Wohlstand teilhaben können.
- Bei der Finanzausgleichsumlage gilt eine Freigrenze von mindestens 25 Prozent der Unterschiedsmesszahl.
- Der obere Grenzumlagesatz der Finanzausgleichsumlage wirkt ab einer Unterschiedsmesszahl von 150 Prozent konstant.
- Eine auskömmliche grundständige Finanzausstattung der Kommunen hat Vorrang vor zweckgebundenen Förderprogrammen.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Gemeinden können aus Gewässerunterhaltungsverbänden austreten, wenn sie die Aufgaben nachweislich besser in eigener Zuständigkeit erfüllen können.
- Die Kommunen erhalten mehr Selbstbestimmung bei der Finanzierung ihrer Aufgaben und Investitionen.
- Den Kommunen wird bei der Verwendung von Fördermitteln möglichst viel Handlungsspielraum gegeben.
- Durch Änderungen im Finanzausgleichsgesetz erhalten Kommunen Spielraum, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen.
Weniger Pflichten 4
- Nach einer Aufgabenanalyse wird die Rückübertragung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises von den Kommunen auf die Landesebene erwogen.
- Die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit wird grundlegend vereinfacht, um den Abruf öffentlicher Mittel zu erleichtern.
- Gemeinden können aus Gewässerunterhaltungsverbänden austreten, wenn sie die Aufgaben nachweislich besser in eigener Zuständigkeit erfüllen können.
- Die kommunalen Gesundheitsämter werden von der Gesundheitsberichterstattung entlastet.
Teils begünstigend, teils belastend 4
- Der Kulturlastenausgleich im Kommunalen Finanzausgleich wird gestrichen und durch eine Landesfinanzierung der Kultur ersetzt.
- Über weitergehende Sonntagsöffnungen entscheiden die Kommunen.
- Behördliche Umweltentscheidungen liegen möglichst bei den Kommunen.
- Im Einzelfall wird in Abstimmung mit kommunalen Behörden der Abschuss von Problembibern ermöglicht.
Bleibt wie bisher 7
- Politische Entscheidungen bleiben vor Ort, während effizientere, digitale und großräumige Verwaltungsstrukturen geschaffen werden.
- Kommunen, die freiwillig eine neue Gemeindestruktur wählen, erhalten weiterhin einen einmaligen Start-Zuschuss des Landes.
- Die Herabstufung unsanierter Landesstraßen zu Kreis- oder Kommunalstraßen wird abgelehnt.
- Eine Übertragung der Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den eigenen Wirkungskreis der Kommunen wird abgelehnt.
- Zwischen Land und Kommunen soll eine neue Fairness statt bloßer Verschiebungen zulasten der freien Schlüsselzuweisungen gelten.
- Das Umschichten von Schlüsselzuweisungen zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Kommunen wird abgelehnt.
- Die kommunale Investitionspauschale bleibt als zusätzliche Pauschale erhalten und wird nicht mit anderen Mitteln verrechnet.
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 5
- Schulträger und Kommunen sollen ihr Investitionsniveau in Bildungseinrichtungen halten oder mit Eigenmitteln steigern.
- Grundlage der Sportstättenförderung ist ein Sportstättenentwicklungsplan aller Landkreise und kreisfreien Städte mit Bestand, Bedarf und kreisübergreifender Zusammenarbeit.
- Industrie und Kommunen entwickeln gemeinsame regionale Wärmeversorgungskonzepte.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird die Infrastruktur für den Radverkehr verbessert.
- Standorte stationärer Blitzanlagen richten sich nach der Verkehrssicherheit und nicht nach Einnahmen für kommunale Haushalte.
Koalitionsvertrag 42346
Mehr Geld 27
- Städte und Gemeinden sollen mehr Freiheit und eine verlässliche Finanzierung erhalten.
- Ersatzinvestitionen sollen nach Möglichkeit in die Fördertatbestände der touristischen Infrastrukturförderung aufgenommen werden.
- Kommunen und Stadtwerke werden beim Ausbau und der Finanzierung der Nah- und Fernwärmeversorgung stärker unterstützt.
- Die Ausstattung der Gemeinden mit Sirenen wird weiter gefördert.
- Für die Gesundheitsämter wird eine einheitliche Personalmindestausstattung angestrebt.
- Geprüft wird der Zugang zu Mitteln des sozialen Wohnungsbaus für Träger, die stationäre Angebote ambulantisieren und barrierefreien Wohnraum schaffen.
- Kommunen und Tierschutzvereine werden bei den Investitionskosten von Tierheimen unterstützt.
- Ein Nachteilsausgleich für die Rhön-Kommunen wird geprüft.
- Hitzeschutz wird in der Städtebauförderung förderfähig, auch nachträglich in laufenden Sanierungsgebieten.
- Städtebauförderung und Dorferneuerung sollen deutlich gesteigert werden.
- Städtebauförderung und Dorferneuerung sollen Starkregenschutz, Gewässer, Grünflächen und Löschwasserzisternen fördern.
- Fördermittel sollen auch für Sanierung und Ersatzneubau kommunaler Brücken und Ingenieurbauwerke nutzbar sein.
- Das Förderprogramm für kommunalen Straßenbau wird aufgestockt.
- Die Einführung einer Radwegeinvestitionspauschale für Kommunen wird geprüft.
- Die Programme zur Dorferneuerung und Städtebauförderung werden aufgestockt.
- Für die auslaufende Kompensation im Soziallastenausgleich wird eine Anschlussregelung geschaffen.
- Übernehmen Kommunen Landesaufgaben, werden deren notwendige Kosten umfassend ausfinanziert.
- Gegenüber dem Bund wird eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und des Unterhaltsvorschusses gefordert.
- Die jährliche Förderung für den kommunalen Bereich wird erhöht.
- Die Förderung, mit der Kommunen öffentlich zugängliche Bewegungsräume und Sportgeräte errichten können, wird gestärkt.
- Die Unterstützung der Kommunen, insbesondere durch die E-Government-Förderrichtlinie, wird verstetigt.
- Die Spielräume der Schuldenbremse werden für mehr Investitionen des Freistaats und seiner Kommunen genutzt.
- Ein kommunaler Investitionsfonds wird geprüft.
- Geprüft wird, ob das Land Zins und Tilgung für kommunale Investitionskredite der Thüringer Aufbaubank übernimmt.
- Der neue Finanzausgleich berücksichtigt das Konnexitätsprinzip, Investitionspauschalen sowie den Finanzbedarf von Kur- und Erholungsorten, kommunalen Bädern und Kultureinrichtungen.
- Das Landesentwicklungsprogramm wird im Kommunalen Finanzausgleich stärker berücksichtigt, da zentrale Orte Aufgaben für ihr Umland wahrnehmen.
- Der Umfang von Verkehrs-, Grün- und Waldflächen flächenmäßig großer Städte und Gemeinden und deren Unterhaltskosten wird angemessen berücksichtigt.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Städte und Gemeinden sollen mehr Freiheit und eine verlässliche Finanzierung erhalten.
- Eine Experimentierklausel wird geprüft, die Kommunen erlaubt, von allgemein gültigen regulatorischen und bürokratischen Regeln abzuweichen.
- Ausnahmen vom Verbot der Windkraft im Wald sind auf ausdrücklichen kommunalen Wunsch möglich.
- Die Stellung des Landesbeauftragten und der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen wird gestärkt.
- Waldbesitzende Kommunen sollen rechtssichere Rücklagen für den Waldumbau bilden können.
- Ein Vorkaufsrecht für Kommunen, insbesondere nach Fiskalerbschaften, wird geprüft.
- Die Entscheidungsbefugnisse der unteren Denkmalschutzbehörden werden erweitert.
- Kommunen dürfen Bauland günstiger an Familien abgeben.
- Die Beschränkungen wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen werden geprüft und auf Bereiche ausgeweitet, in denen sie nicht in den Markt eingreifen, eigene oder übertragene Aufgaben erledigen oder nur als Annex handeln.
- Die Spielräume für Kreditaufnahmen von Städten, Gemeinden und Landkreisen werden erweitert oder flexibilisiert.
Weniger Pflichten 13
- Eine Experimentierklausel wird geprüft, die Kommunen erlaubt, von allgemein gültigen regulatorischen und bürokratischen Regeln abzuweichen.
- Die Kommunen werden durch höhere Landeskapazitäten für die menschenwürdige Unterbringung von Migrantinnen und Migranten entlastet.
- Personen mit geringer Bleibeperspektive, etwa aus sicheren Herkunftsländern oder mit Folgeanträgen, werden nicht auf die Kommunen verteilt.
- Die gesetzliche Mindestförderung des Landesprogramms wird gewährleistet und entbürokratisiert.
- Die Programme zur Dorferneuerung, Städtebauförderung, Dorfkirchen und Denkmalsanierung werden vereinfacht.
- Die Abschaffung von Anzeigepflichten für kommunale Satzungen außer Haupt- und Haushaltssatzung wird geprüft.
- Belastungen der Kommunen durch unangemessene und unwirtschaftliche Standards werden abgebaut.
- Die Kommunalordnung wird angepasst und etwa die Pflicht zur schriftlichen Einladung abgeschafft, um die Gremienarbeit zu erleichtern.
- Die Beschränkungen wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen werden geprüft und auf Bereiche ausgeweitet, in denen sie nicht in den Markt eingreifen, eigene oder übertragene Aufgaben erledigen oder nur als Annex handeln.
- Der Kontrollaufwand für Land und Kommunen wird durch risikoorientierte Stichprobenverfahren reduziert.
- Die Spielräume für Kreditaufnahmen von Städten, Gemeinden und Landkreisen werden erweitert oder flexibilisiert.
- Einem vorrangigen Auflösen kommunalen Vermögens vor der Nutzung wirtschaftlicher Finanzierungsmodelle wird entgegengetreten.
- Eine mögliche Verlagerung kommunaler Aufgaben auf andere Ebenen wird geprüft.
Bleibt wie bisher 9
- Tourismusorte und -regionen werden durch Infrastrukturförderung weiter unterstützt.
- Kommunen werden weiterhin bei der Umsetzung ihrer Klimaschutz- und Energieprojekte unterstützt.
- Die Handlungs- und Entwicklungsfähigkeit der Kommunen in Biosphärenreservaten soll gewahrt bleiben.
- Die Kommunen sollen handlungs- und leistungsfähig bleiben und in ihrer Gestaltungsfähigkeit gestärkt werden.
- Der Kommunale Finanzausgleich sichert die Leistungsfähigkeit von Städten, Gemeinden und Landkreisen.
- Der Kulturlastenausgleich samt Theaterpauschale im kommunalen Finanzausgleich wird fortgeführt und bedarfsgerecht angepasst.
- Die Kommunen werden bei der Absicherung ihrer Kulturangebote unterstützt.
- Basisdienste werden den Kommunen weiterhin kostenlos bereitgestellt, unter anderem über einen App-Store für Land und Kommunen.
- Bis zur Reform bleiben Flächenpauschale, Sonderlastenausgleich für Kultur, Kur- und Erholungsorte und Bäder, Partnerschaftsgrundsatz, Hauptansatzstaffel und Kleine-Gemeinden-Programm erhalten.
Ohne klare Richtung 14
- Der Prozess zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs wird sofort zu Beginn der Wahlperiode gestartet.
- Kurorte werden im Transformationsprozess unterstützt.
- Kommunale Partner werden bei der Erkundung und Absicherung von Investitionen in Tiefengeothermie unterstützt.
- Eine Erweiterung der rechtlichen Kompetenzen der kommunalen Ordnungsbehörden wird geprüft.
- Geprüft wird, ob die gesetzlichen Bedingungen den kommunalen Behindertenbeauftragten eine angemessene Aufgabenerfüllung ermöglichen.
- Maßnahmen zur Begrenzung verwilderter Katzenpopulationen werden gefördert.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt, indem Entschlusskraft und Verantwortungsfreudigkeit der Gemeinden gefördert werden.
- Die Kommunen werden beim Ausbau ihrer Schul- und Bildungsinfrastruktur unterstützt.
- Eine Unterstützung von Gebietskörperschaften beim Rückerwerb landesgeschichtlich bedeutsamer Liegenschaften wird geprüft.
- Europäische Städtepartnerschaften werden unterstützt.
- Kommunen werden beim Erhalt und der Unterhaltung ihrer Sportanlagen sowie bei der Sportentwicklungsplanung unterstützt.
- Es werden Anreize für interkommunale Sportentwicklungsplanungen über Orts- und Kreisgrenzen hinweg geschaffen.
- Im Rahmen der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs wird eine Erweiterung der Konjunkturbereinigung um die kommunale Ebene geprüft.
- Eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs stellt Demografie, Investitionsbedarf und regionale Besonderheiten der Kommunen in den Vordergrund.
Mehr Pflichten 4
- Land, Kreise, Kommunen und Netzbetreiber erarbeiten gemeinsam eine Netzausbaustrategie und setzen sie durch.
- Praxisübergaben und Niederlassungen in ländlichen Regionen werden gemeinsam mit den Kommunen frühzeitig organisatorisch unterstützt.
- Eine Landespflegeplanung deckt Versorgungslücken auf und schließt sie gemeinsam mit der kommunalen Sozialplanung.
- Die Wiedereinführung der Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion der Landkreise wird mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht