Natur und Umwelt
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
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Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 3260
Mehr Rechte oder Angebote 60
- Schienen und Straßen werden mensch- und naturverträglich in die Region eingebunden.
- Nachhaltige und umweltfreundliche Schiffsantriebe werden gefördert.
- Für emissionsreduzierte Antriebe werden Umweltrabatte eingeführt.
- Für eine emissionsreduzierende Anpassung der Gebührenregelung für den Nord-Ostsee-Kanal wird eingetreten.
- Die Gebührenregelung für den Nord-Ostsee-Kanal wird emissionsreduzierend angepasst.
- Neben der Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel werden mehr Tierwohl, Klimaschutz, Biodiversität und Gewässerschutz verwirklicht.
- Die Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel wird gesichert und zugleich mehr Tierwohl, Klimaschutz, Biodiversität und Gewässerschutz verwirklicht.
- Die EU-Strategien „Farm to Fork“ und „Green Deal“ versetzen die Betriebe über Agrar-Umweltprogramme in die Lage, mit Umwelt- und Klimaschutz Geld zu verdienen.
- Aquakulturanlagen dürfen die Umwelt nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Die Weiterentwicklung des Tourismus erfolgt im Einklang mit Natur und Umwelt.
- Die Weiterentwicklung des Tourismus als starker Wirtschaftsfaktor erfolgt im Einklang mit Natur und Umwelt.
- Gemeinsame qualitative und quantitative Bedarfsanalysen für Wohnungsbau und Gewerbegebietsausweisung werden mit dem Ziel der Verdichtung erstellt.
- Der gemeinsame Meeresschutz in der Ostsee wird eingebracht, um mehr Austausch im Ostseeraum zu erreichen.
- Im Ostseeraum wird der Fokus auf vertiefte Zusammenarbeit in Wirtschaft, Klima- und Meeresschutz sowie wissenschaftlicher und kultureller Kooperation gelegt.
- Der Kiesabbau wird durch Fortschreibung der Regionalplanung bedarfsgerecht und umweltverträglich gestaltet.
- Flächenrecycling und Flächensparen werden fester Bestandteil von Planungsvorhaben.
- Ein Förderprogramm für innovative Bauformen mit flächensparendem Ansatz wird aufgesetzt.
- Die Politik schützt die Artenvielfalt und die Gewässer im Land und denkt in Kreisläufen.
- Umwelt- und Klimaschutz werden in allen Lebensbereichen von der Bildung über die Landwirtschaft bis zur Wirtschaft verankert.
- Die Biodiversitätsstrategie wird umgesetzt.
- Der Einsatz klimaneutraler und umweltfreundlicher Schiffsantriebe wird gefördert.
- Für emissionsreduzierte Antriebe werden Umweltrabatte eingeführt.
- Das Moorschutzprogramm wird fortgeführt und Moore werden wiedervernaesst, um CO2 einzusparen.
- Der Flächenverbrauch bei Freiflächen-Photovoltaik wird im Blick behalten.
- Mit der Landwirtschaft wird die Nutzung von Sammel-Biogasanlagen für Gülle erörtert, um die Landwirtschaft zu stärken und den Grundwasserschutz umzusetzen.
- Im Land werden Modellregionen entwickelt, um herauszufinden, mit welchen Maßnahmen die größte Artenvielfalt erreicht, lokale Arten geschützt und die Menschen vor Ort einbezogen werden können.
- Mit einer Bürgerstrategie für Biodiversität wird aufgezeigt, wie Artenvielfalt geschützt werden kann und was Einzelne im Privaten dazu beitragen können.
- Arten, die dringend einen Schutzstatus benötigen, werden geschützt.
- Naturschutzverstoesse, illegale Rodungen von Wäldern und illegale Müllentsorgungen werden künftig stärker ordnungs- und strafrechtlich verfolgt.
- Die Biodiversitätsstrategie wird umgesetzt.
- Das Angebot der Naturschutzberatung für landwirtschaftliche Betriebe bei den lokalen Aktionen und dem Deutschen Verband für Landschaftspflege wird verdoppelt.
- Umweltkriminalität wird mit höheren Strafen belegt.
- Umweltkriminalität wird stärker verfolgt.
- Die Polizei wird im Umweltschutz besser aufgestellt.
- Für die Wälder wird ein waldbezogenes Insektenschutzkonzept erarbeitet.
- Bis 2030 werden auf 1,4 Prozent der Landesfläche Wildnisgebiete eingerichtet.
- Die Flächenversiegelung wird reduziert.
- Zum Ausgleich für den Flächenbedarf wachsender Dörfer und Städte werden aufgegebene bebaute Flächen renaturiert oder zumindest entsiegelt.
- Die Flächeninanspruchnahme wird bis 2030 auf 1,3 Hektar pro Tag reduziert.
- Die Flächenversiegelung wird durch effiziente Flächennutzung reduziert.
- Der gesamte Lebenszyklus digitaler Technik wird umwelt- und ressourcenschonend gestaltet.
- Wasser als Lebensressource wird bewahrt und geschützt.
- Die Qualität von Meeren, Seen und Fließgewässern wird verbessert.
- Das Verursacherprinzip im Gewässerschutz wird gestärkt.
- Die Durchgängigkeit der Gewässer wird verbessert, damit Lebensräume verbunden und Übergänge für verschiedene Arten möglich werden.
- Das Problem der Munition im Meer wird verstärkt angegangen, um die Gefahren frei werdender Giftstoffe für die Meereswelt einzudämmen.
- Bei der Munitionsbergung werden innovative Ansätze genutzt und Forschungseinrichtungen sowie Fachunternehmen aus Schleswig-Holstein eng eingebunden, um die Sprenggefahr für Mensch und Natur gering zu halten.
- Für gute Trinkwasserqualität wird weiter eingetreten.
- Die Munition in den Meeren wird mit innovativen Ansätzen und möglichst wenig Gefahr für Mensch und Natur geborgen.
- Die Durchgängigkeit der Gewässer wird verbessert.
- Der Waldanteil wird auf über zwölf Prozent der Landesfläche gesteigert.
- Die bisherigen Aufforstungsprogramme werden im Sinne von Klimawäldern fortgeführt.
- Um den Waldbrandschutz wird sich verstärkt gekümmert.
- Die Verfügbarkeit erstaufforstungsfähiger Flächen wird verbessert.
- Die Landesforsten werden finanziell so unterstützt, dass sie die landeseigenen Wälder zu stabilen Klimawäldern umbauen und den biologischen Klimaschutz in Wäldern und Waldmooren forcieren können.
- Jägerinnen und Jäger werden unterstützt, damit die Natur geschützt wird.
- Ein Wildwegeplan wird umgesetzt, um der Zerschneidung von Lebensräumen der Wildtiere entgegenzuwirken.
- Der Zerschneidung von Lebensräumen wird entgegengewirkt.
- Ein Wildwegeplan wird entwickelt.
- Die Kooperation von Interessensgruppen wie Jagd- und Naturschutzverbänden, Landwirtschaft sowie Wasser- und Bodenverbänden wird zur Stärkung der Biodiversität vorangebracht.
Bleibt wie bisher 10
- Die FFH-Richtlinien der Europäischen Union werden beachtet.
- Die Arbeit der Allianz für Gewässerschutz wird fortgesetzt.
- Die Schöpfung und die natürlichen Lebensgrundlagen werden bewahrt.
- Die Lebensgrundlagen vor Ort werden bewahrt.
- Sauberes Trinkwasser wird erhalten.
- Das Auenprogramm, das Klima-, Umwelt- und Gewässerschutz verbindet, wird fortgeführt.
- Der Lebensraum Wald wird bewahrt.
- Die Förderprogramme zur Aufforstung werden fortgeschrieben.
- Die Jagd bleibt auch in Schutzgebieten möglich, um Schutzziele zu erreichen.
- Arten- und Küstenschutz erfordern weiterhin eine vorschriftsmaessige Fang-, Bau- und Beizjagd.
Ohne klare Richtung 22
- Leitbild ist eine über Generationen gewachsene Kulturlandschaft mit aktiver Landbewirtschaftung zur Erzeugung sicherer, hochwertiger Lebensmittel und flächengebundener Nutztierhaltung.
- Ökologie und Wettbewerbsfähigkeit schließen sich bei der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln sowie nachwachsenden Rohstoffen nicht aus.
- Landwirtschaft, Umweltschutz, Energieerzeugung und Klimaschutz werden gemeinsam gedacht und nicht gegeneinander ausgespielt.
- Landwirtschaft, Umweltschutz, Energieerzeugung und Klimaschutz werden gemeinsam gedacht.
- Bezahlbares Wohnen, klimaeffiziente und ressourcenschonende Gebäude sowie effiziente Flächennutzung werden miteinander verbunden.
- Die Bewahrung der natürlichen Ressourcen hat elementare Bedeutung.
- Angestrebt werden nachhaltige Lösungen, die Ökonomie, Ökologie und soziale Belange gleichermaßen berücksichtigen.
- Das Zusammenspiel von Ökologie, Ökonomie und sozialer Gerechtigkeit ist die Voraussetzung für nachhaltiges Leben.
- Umweltschutz wird als Lebensschutz verstanden.
- Die heimischen Tier- und Pflanzenarten werden geschützt.
- Artenschutz- und Umweltmaßnahmen werden ideologiefrei umgesetzt.
- Der Erhalt der Naturräume erfordert ein richtiges Ökosystem- und Landschaftsmanagement.
- Umwelt- und Artenschutz soll effektiv und lokal verankert betrieben werden.
- Die Rote Liste der gefährdeten Arten bildet aktuelle Entwicklungen der Artenvielfalt besser ab.
- Eine Bürgerstrategie für Biodiversität wird entwickelt.
- Ein Insektenmonitoring wird eingeführt und von einem unabhängigen wissenschaftlichen Institut durchgeführt.
- Die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die Technologien der industriellen Bioökonomie gelten als wichtiger Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.
- Umweltschutz endet nicht an der Landesgrenze, sondern wird ganzheitlich gedacht.
- Die steigende Nutzung von Informationstechnologie soll nicht mit steigenden nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sein.
- Das Anpflanzen von Klimawäldern mit vielen im europäischen Raum heimischen Baumarten gewinnt an Bedeutung.
- Das Wegegebot wird evaluiert und eine Wiedereinführung geprüft.
- Klimaresiliente Baumarten für die Zukunft werden bestimmt.
Grüne 26142
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 142
- Den Bodenfonds zur Unterstützung von Flächeneinsparungen weiterentwickeln und finanziell angemessen ausstatten.
- Den Schutz von Bäumen landesweit verbessern.
- Weitere rechtliche Möglichkeiten für den Baumschutz auf privatem und öffentlichem Boden prüfen.
- Jede Kommune soll eine Baumschutzsatzung nach dem Hamburger Modell haben.
- Gemeinsam mit den Kommunen ein Förderprogramm für eine ökologische, regionale und gesunde Versorgung auflegen.
- Ein professionelles Ressourcen- und Umweltmanagement für Sportgroßveranstaltungen etablieren.
- Die Sportförderung ökologisch nachhaltig ausgestalten.
- Gemeinsam mit Sportverbänden und Wissenschaft umweltverträgliche Alternativen zu Kunstrasenspielfeldern entwickeln.
- Dem Klima- und Artenschutz bei politischen Abwägungsentscheidungen Vorrang einräumen.
- Politische Entscheidungen so ausrichten, dass Einklang von Gesellschaft und Umwelt gefördert, die Erderhitzung abgemildert und die Artenvielfalt geschützt wird.
- Für den Schutz der Artenvielfalt die erforderlichen Ressourcen bereitstellen.
- Die Naturschutzbehörden besser ausstatten, um das Gebietsmanagement zu verbessern und Planungsprozesse zu beschleunigen.
- Den Schutz der Lebensräume besonders gefährdeter Arten innerhalb von fünf Jahren deutlich verbessern.
- Neue Schutzgebiete ausweisen und bestehende erweitern.
- Schutzgebiete mit einem verbesserten Management ausstatten.
- Zusammenhängende Biotopverbundachsen entstehen lassen.
- Mit der Neuausweisung von Schutzflächen die Flächenziele von UN und EU verfolgen.
- Für Schutzgebiete einen höheren Schutzstatus einführen, wo es fachlich sinnvoll und notwendig ist.
- Nutzungskonflikte in Schutzgebieten konsequent abbauen.
- Den Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten konsequent verbieten.
- Im Umkreis von Schutzgebieten pestizidfreie Pufferzonen einrichten.
- Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiter umsetzen, damit wildlebende Arten die benötigten Lebensräume erhalten.
- Mindestens 8 000 Hektar trockengelegte Moorflächen renaturieren und wiedervernässen.
- Bestehende Moore schützen.
- Das Moorschutzprogramm und die MoorFutures ausweiten, um Moore zu renaturieren.
- In Moorgebieten höhere Wasserstände einstellen.
- Bewirtschafter*innen und Eigentümer*innen unterstützen, die durch das Management hoher Wasserstände Moor- und Klimaschutz umsetzen.
- Attraktive Vertragsnaturschutz-Programme sowie Kauf und Pacht von Moorflächen zur Wiedervernässung einsetzen.
- Rahmenbedingungen für artenreiches Grünland und Paludikultur auf Moorflächen schaffen.
- Besonders schützenswerte Moorbereiche ungenutzt lassen und schützen.
- Die Potenziale der Wälder für Klima- und Artenschutz stärker nutzen.
- Den Schutz der Waldökosysteme in den Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung stellen.
- Den Holzverkauf gegenüber dem Schutz der Waldökosysteme nachrangig behandeln.
- Die Ziele der Landesforsten am Klima- und Artenschutz gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
- Deutlich mehr Waldfläche als Naturwald ausweisen.
- Programme zum Erhalt von altem Wald, Totholz und wertvollen Waldlebensräumen sowie zum Schutz bedrohter Waldgesellschaften erarbeiten.
- Den Holzvorrat in alten Laubwäldern erhöhen.
- Alte, vom Klimawandel bedrohte Buchenwälder aus der Nutzung nehmen.
- Die Schutzfunktion des Waldes an erste Stelle stellen.
- Wäldern ihr Potenzial als Wasserspeicher zurückgeben.
- Ökosystem- und Klimaschutzleistungen des Waldes stärker honorieren.
- Naturnahe Waldneupflanzungen mit standortheimischen Arten und Naturverjüngung weiter fördern.
- Auf kommunaler Ebene verbindliche Baumschutzsatzungen einführen.
- Städte und Kommunen dabei unterstützen, Flächen zur Wiederaufforstung zu gewinnen.
- Den Rückgang der landestypischen Knicks umkehren und die wilden Hecken wirksam schützen.
- Die europäische Wasserrahmenrichtlinie samt Bewirtschaftungsplänen bis 2027 konsequent umsetzen.
- Das Grundwasser konsequent schützen.
- Den Grundwasserschutz an den Empfehlungen der Wasserversorger ausrichten.
- In Bereichen mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser weitere Nährstoffeinträge stoppen.
- Die Stickstoffeinträge auf jährlich 120 Kilogramm je Hektar senken.
- An der Ostseeküste eine weitere „Integrierte Station“ zur Koordination der Naturschutzarbeit einrichten.
- Die Träger der Naturparke stärker unterstützen, um ländliche Räume, Biodiversität und Klima zu stärken.
- Das Grüne Band in Schleswig-Holstein als Nationales Naturmonument ausweisen.
- In besonders schützenswerten Räumen Tourismusgebiete und Naturschutzräume klar voneinander trennen.
- Tabu-Bereiche einrichten, in denen keinerlei Beeinträchtigungen durch Nutzungen zulässig sind.
- Die Bußgeldkataloge für Verstöße gegen Naturschutzgesetze deutlich verschärfen.
- Vollzugsdefizite im Natur- und Umweltschutz auf allen Ebenen abbauen.
- Aufsichtsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaften so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben im Umweltschutz konsequent wahrnehmen können.
- Vom stetigen Flächenverbrauch zu einer Flächenkreislaufwirtschaft übergehen.
- Den Flächenverbrauch langfristig weiter senken.
- Das Projekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ und den Baulandfonds fortführen und ausbauen.
- In den Regionalplänen verbindliche jährliche Zwischenschritte zum 1,3-Hektar-Ziel festlegen.
- Die Entsiegelung von Flächen aktiv voranbringen.
- Leitfäden und Best-Practice-Modelle für die Entsiegelung von Flächen bereitstellen.
- Das Kriterium Ressourceneffizienz in allen Bau- und Infrastruktur-Förderprogrammen verankern.
- Die Entwicklung alternativer und ökologisch unbedenklicher Materialien voranbringen.
- Hochschulen als Innovationsstandorte für die Entwicklung ökologisch unbedenklicher Materialien weiter fördern.
- Die Nutzungsansprüche an die Meere so abstimmen, dass sich Bestände stabilisieren, Belastungen sinken und ein guter ökologischer Zustand erreicht wird.
- Den Meeresschutz in der schleswig-holsteinischen Ostsee verbessern.
- In bestehenden und neuen Meeresschutzgebieten den Schutz für Arten und Lebensräume stärken.
- Bis 2030 auf 20 Prozent der Fläche der schleswig-holsteinischen Ostsee eine Nullnutzung erreichen.
- Für den Ostseeraum einen Dialog über bessere Managementmaßnahmen in Schutzgebieten anstoßen.
- Auf mindestens 50 Prozent des Nationalparks Wattenmeer jede wirtschaftliche Nutzung einstellen.
- Einen neuen Nationalpark in der Ostsee einrichten.
- Die Seegraswiesen an Nord- und Ostsee schützen und aufbauen.
- Die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie konsequent umsetzen.
- Rückzugs- und Ruhegebiete für marine Arten einrichten.
- Fließgewässer für wandernde Fischarten durchgängiger gestalten.
- Modellprojekte zur Sanierung der Schlei und der Flensburger Förde unterstützen.
- Innovative Lösungen zur Klimaanpassung suchen, die natürliche Prozesse und technische Maßnahmen in Einklang bringen.
- Einen effektiven Schutz sensibler Gebiete im Wattenmeer sowie in Küsten- und Meeresgebieten erreichen.
- Schnellstmöglich aus der Grundschleppnetzfischerei aussteigen.
- Stellnetze naturschutzgerecht regulieren.
- Die Fischereisubventionen auf eine ökologische Meeresnutzung ausrichten.
- Das gezielte Fischen und Angeln gefährdeter Arten untersagen.
- Die Aquakulturstrategie an Tierwohl, Futtergrundlage, Energienutzung, Gewässer- und Meeresschutz ausrichten und Leitplanken für Genehmigungen setzen.
- Mindestens 30 Prozent der ausschließlichen Wirtschaftszone unter starken Schutz stellen, davon die Hälfte als Nullnutzungszone.
- Maßnahmen zur Entfernung vorhandener Geisternetze aus dem Meer fördern.
- Den Einsatz umweltverträglicher Alternativen zu Dolly Ropes fördern.
- Die Munition soll aus dem Meer entfernt werden.
- Die Voraussetzungen für eine umweltverträgliche Bergung von Munition mit neuester Technik schnellstmöglich schaffen.
- Eine aktive Meeresschutzpolitik betreiben.
- Die Meere gemeinsam besser schützen.
- Die Umsetzung von Meeresschutzmaßnahmen beschleunigen.
- Den Unterwasserlärm verringern.
- Die Begrünung von Fassaden und artenreich bepflanzte Grünflächen fördern.
- Einen praxisnahen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung einführen.
- Die Förderprogramme des Landes an Klimaschutz, Energiewende, Digitalisierung, Umweltschutz, Ressourcenschonung und Biodiversität ausrichten.
- Kommunen aktiv bei Konzepten zum Flächenrecycling unterstützen.
- Finanzielle Mittel für die Sanierung von Flächen mit Altlasten bereitstellen.
- Den Ausbau der Klimaschutzinfrastruktur mit dem Schutz bedrohter Arten und Ökosysteme verbinden.
- Die Flächennutzung biodiversitätsfördernd ausgestalten.
- Arten wie Großvögel oder Fledermäuse auch durch technische Innovationen schützen.
- Einen schleswig-holsteinischen Preis des Ressourcenschutzes ausloben.
- Technische Lösungen wie automatische Kollisionswarnsysteme einsetzen, um Windenergie und Artenschutz besser zu vereinbaren.
- Bei der Planung von Solar-Freiflächenanlagen zugleich Biotopverbünde schaffen.
- Beim Ausbau der Stromleitungen auf Transparenz und Dialog setzen, um Mensch und Natur möglichst wenig zu belasten.
- Die anlandenden Anbindungen von Offshore-Windparks mit bestehender Infrastruktur bündeln, um den Nationalpark Wattenmeer zu schonen.
- Fracking wird wegen der Gefährdung des Grundwassers abgelehnt.
- Den Anteil von Grünland dauerhaft erhöhen.
- Landwirtschaftliche Flächen mit hoher Winderosionsgefährdung finanziell und organisatorisch unterstützen.
- Vielfältiges Saatgut durch mehr staatliche Forschung und Förderung klassischer Zucht langfristig sichern.
- Naturschutz und Landwirtschaft künftig enger verzahnen.
- Nährstoffe zum Schutz der Gewässer im geschlossenen Kreislauf ausbringen.
- Gewässerrandstreifen künftig frei von Düngemitteln und Pestiziden halten.
- Die Vertragsnaturschutzprogramme für pestizidfreie Gewässerrandstreifen nutzen.
- Den Anteil der Flächen mit hohem Naturwert in der Agrarlandschaft auf 19 Prozent bringen.
- Flächen im Umkreis von einem Kilometer um bestehende Schutzgebiete vorrangig für die Renaturierung nutzen.
- Die EU-Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie konsequent umsetzen und in der Düngeverordnung verankern.
- Pflanzen- und Baumschulen bei der Umstellung auf pestizidfreie Verfahren und Abfallreduzierung unterstützen.
- Eine Produkthaftung für Umweltschäden durch umweltschädliche Substanzen einführen.
- Eine Versicherungspflicht für Umweltschäden für Anwender*innen und Produzent*innen umweltschädlicher Substanzen einführen.
- Diese Standards an den DGE-Qualitätsstandards ausrichten und um höhere Anforderungen an Umwelt-, Klima-, Tier- und Meeresschutz ergänzen.
- Die Zahl der gehaltenen Tiere je Flächeneinheit verringern.
- Wohnraum auf dem Land erhalten und ausbauen, ohne Flächenversiegelung oder Zersiedlung voranzutreiben.
- Den Städtebau ökologischer ausrichten mit mehr Grünflächen, Bäumen und begrünten Fassaden.
- Statt weitere Grünflächen zu bebauen, mit kreativen Lösungen eine Nachverdichtung erreichen.
- Vegetations-Korridore vom Zentrum zur Peripherie schaffen, die als Schattengeber und Wasserspeicher dienen.
- Kommunen, Kommunalbetriebe und Bauhöfe bei einer artenfreundlichen Pflege von Grünflächen, Straßenbegleitgrün und Knicks unterstützen.
- Ein Förderprogramm für ökologische und insektenfreundliche Beleuchtung von Rad- und Fußwegen auflegen.
- Mit Wettbewerben Privat- und Gewerbeflächen in die Förderung der Artenvielfalt einbeziehen.
- Die Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Städten verbessern, um Naturräume zu erweitern und zu erhalten.
- Umweltbelastungen reduzieren.
- Umweltschutzstandards konsequent durchsetzen.
- Die Urlaubsangebote behutsam und der Landschaft angepasst entwickeln.
- Den motorisierten Wassersport auf E-Mobilität umstellen.
- Gemeinsam mit den Kommunen für eine bessere Verkehrslenkung sorgen.
- Ökologische Mindeststandards wie Dachbegrünung und Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden erweitern und konsequent umsetzen.
- Bei der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für faire, soziale und ökologische Produktionsbedingungen in der Lieferkette vorangehen.
- Bei einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs Anreize für Natur- und Klimaschutz schaffen.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Klimaneutralität, Meeresschutz, Kultur, Mobilität, Bildung, Forschung, Wirtschaft und Gesundheit intensivieren.
- Eine flächensparende, nachhaltige Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarktpolitik verfolgen.
Bleibt wie bisher 12
- Die Biodiversitätsstrategie und bestehende Programme zum Schutz der Artenvielfalt konsequent fortführen.
- Am schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement festhalten und es kontinuierlich weiterentwickeln.
- Die vorhandenen Wälder erhalten und pflegen.
- Die Förderung der „Lokalen Aktionen“ für Naturschutz und Landschaftspflege vor Ort fortsetzen.
- Das Salzwiesenmanagement im Vorland des Nationalparks Wattenmeer erhalten und mindestens die Hälfte der Fläche unbeweidet lassen.
- Nationale und internationale Naturschutzrichtlinien einhalten.
- Artenschutzrechtliche Ausnahmen weiterhin nur im Einzelfall zulassen.
- Zielkonflikte zwischen Schutzgütern aktiv auflösen, um zügige Verfahren, die Pariser Klimaziele und den Natur- und Biodiversitätsschutz zu wahren.
- Weitere Flussvertiefungen und -verbreiterungen im Land werden abgelehnt.
- Grünland und besonders artenreiches Grünland erhalten.
- Das Prinzip der doppelten Innenentwicklung im Städtebau fördern, damit neuer Wohnraum überwiegend innerhalb bestehender Siedlungsgebiete entsteht.
- Grünachsen und Biotopverbünde erhalten.
Ohne klare Richtung 14
- Den Ressourcenverbrauch deutlich verringern.
- Den Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise in den Mittelpunkt der Landespolitik stellen.
- Die Biodiversitätskrise in Schleswig-Holstein bewältigen.
- Beim Artensterben eine Trendumkehr erreichen.
- Eine Trendumkehr bei der Roten Liste der gefährdeten Arten erreichen.
- Die Landschaftsschutzgebiete evaluieren.
- Auf mindestens 12 Prozent der Landesfläche sollen Wälder wachsen.
- Prüfen, ob verbindliche Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden müssen.
- Einen europäischen „Blue Deal“ schaffen, der Energieerzeugung, Fischerei, Ressourcenabbau, Sicherheit, Meeresverschmutzung, Schifffahrtsemissionen und Meeresschutz einbezieht.
- Der Atomenergie wird wegen Kosten, Gefahren und langfristiger Belastung von Mensch und Umwelt eine Zukunft abgesprochen.
- Die Landwirtschaft in Einklang mit der Natur bringen.
- Bei der Agrarwende neben Natur- und Klimaschutz auch soziale Aspekte berücksichtigen.
- Die Interessen der Jäger*innen besser mit Natur-, Arten- und Tierschutz in Einklang bringen.
- In der Stadt- und Regionalentwicklung auf Umweltgerechtigkeit hinwirken.
SPD 750
Mehr Geld 5
- Aufforstung und Neuwaldbildung über ein Förderprogramm finanziell und personell unterstützen.
- Genügend finanzielle Mittel für die Wiedervernässung der Moore bereitstellen.
- Ausreichend qualifiziertes Personal für die Wiedervernässung der Moore einplanen.
- Hauptamtliche Unterstützung im Moormanagement schaffen.
- Weitere Mittel für die Renaturierung von Flusslandschaften bereitstellen.
Mehr Rechte oder Angebote 50
- Die Biodiversität wiederherstellen und erhalten.
- Den Klimawandel, die Zerstörung der Ökosysteme und das Artensterben stoppen.
- Das Land übernimmt bei der Umsetzung der Klimaziele und der Biodiversitätsstrategie übergreifende Verantwortung.
- Das Land stellt sicher, dass die Kommunen Klimaschutz und Artenvielfalt vor Ort umsetzen können.
- Klimaplan und Biodiversitätsstrategie mit einem konkreten Investitionsplan des Landes unterlegen.
- Den Individualverkehr elektrifizieren sowie effizienter und umweltverträglicher machen.
- Die Begrünung von Dachflächen, Gebäudefassaden und öffentlichen Flächen fördern.
- Die Wälder nachhaltiger nutzen.
- Die Wälder durch Waldumbau langfristig widerstandsfähig machen, mit einer Vorreiterrolle der öffentlichen Wälder.
- Alle beteiligten Akteure von Naturschutzverbänden bis Landwirtschaft bei Schutz und Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme einbeziehen und unterstützen.
- Aufforstung und Neuwaldbildung über ein Förderprogramm finanziell und personell unterstützen.
- In der nächsten Wahlperiode 2,9 Millionen neue Bäume pflanzen.
- Erhalt und Ausweitung von Dauergrünland in Kooperation mit der Landwirtschaft sicherstellen.
- Brachliegende landwirtschaftliche Flächen unter Statusschutz stellen.
- Eine Landesstrategie mit verbindlichen Quoten zur Wiedervernässung von Mooren aufsetzen.
- Genügend finanzielle Mittel für die Wiedervernässung der Moore bereitstellen.
- Ausreichend qualifiziertes Personal für die Wiedervernässung der Moore einplanen.
- Hauptamtliche Unterstützung im Moormanagement schaffen.
- Durch Wiedervernässung der Moore deutlich mehr als 700.000 Tonnen CO2 binden.
- Die Seegraswiesen entlang der Ostseeküste wiederherstellen und erweitern.
- Die Funktionsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts erhalten und bei Beeinträchtigung wiederherstellen.
- Eine Offensive für den Gewässerschutz starten.
- Nord- und Ostsee für marine Arten und Lebensräume effektiv und umfassend schützen.
- Die Nutzung von Nord- und Ostsee nachhaltig managen.
- Ein Programm zum Schutz landseitiger Küstendünen auflegen.
- Eine Offensive zur sicheren Bergung von Munition im Meer auf den Weg bringen.
- Die Schadstoffeinträge in Gewässer konsequent reduzieren.
- Weitere Mittel für die Renaturierung von Flusslandschaften bereitstellen.
- In Verbrennungsanlagen stets modernste Filtertechnik einsetzen.
- Dem Artenschwund konsequent entgegentreten.
- Die Maßnahmen aus der Biodiversitätsstrategie umsetzen.
- Das Biotopverbundsystem schützen und konsequent ausweiten.
- Flora-Fauna-Habitat-Managementpläne konsequent umsetzen.
- Ein Artenschutzprogramm auflegen, das die klimatischen Veränderungsprozesse berücksichtigt.
- Bedrohte und gefährdete Arten sowie Arten ohne Gefährdungskategorie schützen.
- Öffentliche Flächen zum Schutz der Artenvielfalt schaffen.
- Den Insektenschutz intensivieren.
- Mit den Hafenbetreibern eine ökologische Nachhaltigkeitsstrategie mit Indikatoren entwickeln und anwenden.
- Den Schutz und die Entwicklung der Biodiversität voranbringen.
- Den Einsatz von Dünger und Pestiziden stärker reduzieren.
- Die Leistung der Landwirtschaft für Naturschutz und Ernährungssicherheit in den Mittelpunkt der Förderpolitik stellen.
- Die Naturräume und die gewachsene Kulturlandschaft schützen und erhalten.
- Die Biodiversität in der Kulturlandschaft wieder erhöhen und die Gewässer schützen.
- Kindern von klein auf eine nachhaltige, faire und auf den Erhalt der ökologischen Vielfalt ausgerichtete Lebensweise vermitteln.
- Öffentliche Parks und Kleingärten fördern.
- Nicht mehr benötigte Flächen entsiegeln.
- Den Flächenverbrauch bis 2050 bilanziell ausgleichen.
- Den Boden für kommende Generationen schützen und erhalten.
- Schädliche Einflüsse auf den Boden wie Erosion und Verdichtung minimieren.
- Bodenversiegelung auf das Nötige beschränken und Entsiegelung so weit wie möglich betreiben.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
- Schleswig-Holstein zum Vorreiter bei Klima-, Natur- und Umweltschutz machen.
- Fischerei und Naturschutz in Einklang bringen.
- Der Schutz von Tieren gehört zu einer Gesellschaft, die die natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen erhält.
- Den Tourismus nachhaltig auf qualitatives Wachstum, Ressourcenschonung und Erhalt der Biodiversität ausrichten.
- Den Tourismus so gestalten, dass er nicht zu Lasten von Umwelt und Biodiversität geht.
- Die Zielkonflikte zwischen Tierwohl und Emissionsschutz auflösen.
FDP 31441
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 40
- Die Umwelt schützen.
- Umweltbelange in Planungsverfahren angemessen berücksichtigen.
- Die Busverkehre gemeinsam mit den Kommunen umweltfreundlicher, fahrgastfreundlicher und moderner aufstellen.
- Den Luftverkehr durch synthetische Kraftstoffe umwelt- und klimafreundlicher machen.
- Umweltbildungs- und kooperative Naturschutzprojekte fördern.
- Die Interessen von Anwohnern, Umwelt und Naturschutz beim Windenergieausbau abgewogen berücksichtigen.
- Die TA Lärm aktualisieren, damit alle Frequenzbereiche erfasst und bewertet werden.
- Windkraftanlagen in Wäldern nicht erlauben.
- Waldrodungen für Windkraft verhindern.
- Die natürlichen Lebensgrundlagen schützen.
- Den Flächenverbrauch vermindern.
- Den Artenschutz sicherstellen.
- Schadstoffeinträge in Luft, Boden und Wasser vermeiden.
- Kein umwelttoxisches Fracking gegen den Willen der Bevölkerung vor Ort zulassen.
- Die Biodiversitätsstrategie und die Landesstrategien zum biologischen Klimaschutz und Bodenschutz umsetzen und nach Evaluation anpassen.
- Invasiven Arten konsequent begegnen.
- Das Blühflächenmanagement ausweiten.
- Privaten Flächeneigentümern finanzielle Anreize für Waldbildung und die Wiedervernässung von Mooren bieten.
- Nutzung und Verbrauch von Kunststoff stärker reduzieren, um Mikroplastik einzudämmen.
- Den Nationalpark Wattenmeer stärken und fortentwickeln.
- Stoffeinträge in Gewässer dort reduzieren, wo eine Gefährdung vorliegt, und dabei das Verursacherprinzip anwenden.
- Spurenstoffbelastungen in der Abwasserreinigung reduzieren.
- Die Nährstoffbelastungen aus Kläranlagen weiter verbessern.
- Stoffeinträge und hydraulische Belastungen aus Niederschlagswassereinleitungen minimieren.
- Das Projekt Modellregion Schlei weiterführen und der Faulschlammproblematik mit innovativen Konzepten begegnen.
- Schadstoffemissionen im Schiffsverkehr durch Innovationen eindämmen.
- Besonders schützenswerte Zonen im Wattenmeer für alle Wassersportler, Spaziergänger und Wasserfahrzeuge sperren.
- Geisternetze aus dem Meer bergen.
- Ein Anreizsystem für die fachgerechte Entsorgung und das Recycling alter Fischernetze entwickeln.
- Die Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee innerhalb der nächsten Jahre bergen.
- Schnell handeln, um Schäden an sensiblen Lebensräumen wie dem Wattenmeer zu verhindern.
- Mit Bund und betroffenen Ländern einen Konzeptentwurf für die umweltschonende Beseitigung der Altlasten erarbeiten.
- Das Abpumpen von Altöl aus Schiffswracks vor der Küste schnellstmöglich einleiten.
- Maßnahmen zur Humusbildung auf landwirtschaftlichen Flächen als Klimaschutzbeitrag fördern.
- Waldrodungen zur Schaffung neuer Biotope nicht zulassen.
- Den Waldanteil in Schleswig-Holstein auf 12 Prozent steigern.
- Der natürlichen Sukzession auf Naturschutzflächen Raum lassen.
- Das Mindestmaß beim Ostseedorsch in der gewerblichen Fischerei auf 40 Zentimeter erhöhen.
- Bei einigen Fischarten ein Entnahmefenster einführen.
- Den Landesjagdverband institutionell bei seiner Jagd- und Naturschutzarbeit fördern.
Bleibt wie bisher 7
- Den Ausweis zusätzlicher Camping- und Wohnmobilstellplätze im Einklang mit Natur und Infrastruktur erleichtern.
- Am Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung festhalten.
- Der Vermeidung und Verminderung von Abfall weiterhin Priorität einräumen.
- Am bestehenden Generalplan Abwasser und Gewässerschutz festhalten.
- Kooperative Vertragsnaturschutzprogramme und die Allianz Gewässerschutz fortsetzen.
- Altwaldstandorte zum Erhalt der Biodiversität sichern.
- Den Aalbestand erhalten.
Ohne klare Richtung 7
- Die Mobilität umwelt- und klimafreundlicher gestalten statt sie zu verhindern.
- Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Ressourcenschonung in eine Balance bringen.
- Umweltprobleme über Wettbewerb der besten Ideen statt über staatliche Vorgaben lösen.
- Umweltschutz gemeinsam mit den Menschen und nicht gegen sie gestalten.
- Küstenschutz, Naturschutz und Tourismus nachhaltig miteinander verbinden.
- Widersprüche zwischen Tierwohl und Immissionsschutz im Baurecht auflösen.
- Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung anstreben, die Holznutzung und Artenvielfalt berücksichtigt.
SSW 857
Mehr Rechte oder Angebote 57
- Projekte, Maßnahmen und Technologien fördern, die die Umweltbelastungen nachweislich gering halten.
- Eine gemeinsame Naturschutzplanung über die Ländergrenzen hinweg etablieren.
- Eine weitere Verklappung des Hamburger Hafenschlicks in der Nordsee ablehnen.
- Eine neue Elbschlick-Deponie unmittelbar am Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ablehnen.
- Photovoltaikanlagen naturverträglich bauen.
- Der Nutzung bereits versiegelter Flächen Vorrang vor der Erschließung neuer Freiflächen einräumen.
- Das Bergrecht so ändern, dass die Sicherheit des Grundwassers Vorrang vor Fracking und CCS erhält.
- Landstromverbindungen in den Häfen ausbauen, um Luftschadstoff- und Lärmemissionen während der Liegezeiten zu verringern.
- Die Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung samt Fehmarnsundquerung zügig und umweltverträglich umsetzen.
- Soziale Aspekte sowie Umwelt- und Klimaschutz und Tierwohl in den Mittelpunkt der EU-Zahlungen rücken.
- Düngeeinträge in Gewässer minimieren.
- Grund- und Oberflächenwasser besser schützen.
- Die Ausbringung von Nährstoffen effizienter gestalten, um Eutrophierung zu verhindern.
- Den Vertragsnaturschutz stärken, um Anreize für landschaftspflegerische Maßnahmen zu schaffen.
- Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes finanziell ausgleichen, um Anreize für Landwirt:innen zu schaffen.
- Das Grünland als biologische CO2-Senke weiter stärken.
- Niederungsbereiche und Moorflächen so wiederherstellen, dass sie ihre Funktion als CO2-Speicher besser erfüllen.
- Klimaschutz- und Flächenprogramme zum Erhalt von Niederungs- und Moorflächen auflegen.
- Die Biodiversität in der Landwirtschaft stärker berücksichtigen.
- Programme für Blühflächen ausweiten.
- Die EU-Agrarförderung stärker an sozialen und ökologischen Standards ausrichten.
- Den Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen verstärkt fördern.
- Die Fischerei berücksichtigt die Belange des Umwelt- und Naturschutzes.
- Nachhaltige Fangmethoden fördern.
- Industrielle Überfischung ablehnen.
- Fischbestände so bewirtschaften, dass sie sich reproduzieren können.
- Schwere Schleppnetzfischerei und anderes schweres Geschirr in ökologisch sensiblen Gebieten ausschließen.
- Das Landesnaturschutzgesetz konsequent weiterentwickeln.
- Umweltkriminalität mit harten Strafen belegen.
- Den Flächenfraß stoppen.
- Naturschutzfachlich bedeutsame Lebensräume besser schützen.
- Wälder, Moore, Niederungsbereiche und Grünlandflächen als CO2-Senken besser schützen.
- Die Strategie zur Verringerung des Flächenverbrauchs im Land wirksam umsetzen.
- Die Umweltprüfung im Baurecht stärker gewichten, um den Flächenverbrauch einzudämmen.
- Den Waldanteil des Landes weiter erhöhen.
- Zusätzliche Ansätze und Anstrengungen für die Neuwaldbildung unternehmen.
- Den Schutz der Wälder weiter verbessern.
- Illegale Rodungen von Waldflächen unterbinden.
- Wälder klimafest machen, damit sie Klimawandel und Wetterextremen standhalten.
- Wälder auf geeignete Baumarten und Altersstrukturen umstellen.
- Biologischen Klimaschutz als Landschaftspflegemaßnahme in ungenutzten Feuchtwiesen und Mooren ermöglichen.
- Den Einsatz für regionalen Naturschutz stärken.
- Initiativen für regionalen Naturschutz unterstützen.
- Den freiwilligen Einsatz für das Anlegen und Renaturieren von Moor-, Wald- und Trockenrasenbiotopen stärken.
- Das Landesprogramm zur Schaffung von Blühwiesen weiter fördern.
- Bei der Nutzung endlicher Sand- und Kiesvorkommen Ressourcenschutz betreiben.
- Den Gewässerschutz weiter verbessern.
- Beim Gewässerschutz mit den dänischen Anrainern zusammenarbeiten.
- Plastikeinträge in Gewässer unterbinden.
- Kläranlagen mit Filtersystemen und Reinigungsstufen ausstatten, die auch Mikroplastik herausfiltern.
- Die „Strategie für das Wattenmeer 2100“ konsequent umsetzen.
- Die Meere nach dem Vorsorgeprinzip umfassend schützen.
- Eine weitere Verklappung des Hamburger Hafenschlicks in der Nordsee ablehnen.
- Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auch in der Nordsee konsequent anwenden.
- Weltkriegsmunition aus Nord- und Ostsee bergen und sicher entsorgen.
- Die Förderpolitik auf energetische Optimierung touristischer Infrastruktur und nachhaltige Ressourcennutzung ausrichten.
- Menschenrechte und Umweltstandards bei der Produktion beachten und erfüllen.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5
- Ein Schleswig-Holstein anstreben, das Rücksicht auf Natur und Umwelt nimmt und den Klimaschutz sehr ernst nimmt.
- Beim ökonomischen Handeln das Wohl von Mensch und Umwelt statt reiner Profitorientierung in den Mittelpunkt stellen.
- Einen effektiven Umwelt- und Klimaschutz auf internationaler Ebene anstreben.
- Die Ostseeregion zur Wachstumsregion ausbauen, insbesondere in den Bereichen Kultur, Minderheiten, Bildung, Wirtschaft, Forschung und Umwelt.
- Eine bäuerlich geprägte Landwirtschaft anstreben, die ressourcenschonend arbeitet und Tierwohl, Biodiversität, Gewässer- und Bodenschutz stärker berücksichtigt.
AfD 1512
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Die Errichtung von Wind- und Solaranlagen in Wäldern und Schutzgebieten untersagen.
- Einen Rückbau ablehnen, bei dem nur eine Fundamentschicht von ein bis zwei Metern entfernt wird und der Boden versiegelt bleibt.
- Landwirten eine kostenlose zentrale Beratung für umweltschonende, betriebsindividuelle Bearbeitung anbieten.
- Bäuerliche Initiativen zur Anlage von Blühstreifen mit einheimischen Blütenpflanzen unterstützen.
- Moorflächen im Einvernehmen mit den Bauern wiederbeleben.
- Bestehende Flächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe besser nutzen und den Flächenverbrauch verringern.
- Grundwasser, Fließgewässer, Seen und Meere schützen.
- Die Renaturierung von Flüssen, Bächen und Seen durch die Wasser- und Bodenverbände unterstützen.
- Gewässerschutzmaßnahmen mit den betroffenen Bürgern und Vereinen abstimmen.
- Den Wasserpfennig bei den örtlichen Wasserversorgern belassen statt im Landeshaushalt zu vereinnahmen.
- Die Waldfläche im Land ausdehnen, besonders auf brachliegenden und ertragsschwachen Böden.
- Den Umbau zu widerstandsfähigen Mischwäldern verstärkt fördern.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke 127
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Dem Bau flächenintensiver Einfamilienhäuser wird entgegengewirkt.
- Umweltverträgliche Tourismusangebote wie Rad- und Wandertourismus werden entwickelt und gefördert.
- Landwirtinnen und Landwirte werden bei Klima- und Naturschutzmaßnahmen auf ihren Flächen unterstützt.
- Die Landesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, Agrarmittel von Flächenprämien auf Prämien für ökologische Maßnahmen umzustellen.
- Für den Schutz von Treibhausgassenken wie Wäldern und Mooren werden klare Ziele formuliert.
- Für Flächenverbrauch und -versiegelung werden Höchstmarken festgelegt.
- Ein landesweites Wiedervernässungsprogramm für entwässerte Moore mit Entschädigung für landwirtschaftliche Flächen wird aufgelegt.
- Schadstoffemissionen des Verkehrs werden durch alternative Antriebe und erneuerbare Energien reduziert.
- Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gelten Auflagen zur Schonung der Umgebung, etwa ein Bodenabstand von 20 cm für Kleinsäuger.
- Landschaftszerschneidende Einzäunungen von Freiflächenanlagen werden vermieden.
- Verkehrsgroßprojekte wie der sechsspurige Ausbau der A23 bis Elmshorn oder die Südspange in Kiel werden zur Vermeidung weiterer Bodenversiegelung abgelehnt.
- Auf die Weiterführung der A21 nach Süden wird verzichtet.
- Neue Gewerbegebiete werden nur noch auf Konversionsflächen ausgewiesen.
- Ein Standortzwischenlager für Atommüll wird gegen gezielte Flugzeugabstürze, Naturkatastrophen und die Freisetzung von Radioaktivität ausgelegt.
- Die Land- und übrige Wirtschaft verbraucht weniger natürliche Ressourcen.
- Naturschutz wird Querschnittsthema der Politik.
- Naturnahe Räume und Grüngürtel werden angelegt und erhalten.
- Naturschutzflächen werden vor Schäden durch Tourismus, Verkehr und Bewirtschaftung geschützt.
- Die Umweltschutzbehörden werden personell und finanziell für ihre Aufgaben, auch den Gewässerschutz, ausreichend ausgestattet.
- Das Land unterstützt ehrenamtliches Engagement für Klima- und Naturschutz durch Projektförderung und institutionelle Förderung anerkannter Naturschutzverbände.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden honoriert, wenn sie für Grüngürtel zum Artenschutz auf die Bewirtschaftung von Flächen verzichten.
- Die Landwirtschaft wird für Tierwohl, gesunde Lebensmittel und nachhaltige Flächennutzung umgebaut.
- Der Nitrateintrag in die Böden wird verringert.
- Der Küstenschutz nimmt Rücksicht auf ökologisch fragile Küstengebiete.
- Wo möglich, werden Küstenschutzmaßnahmen umgesetzt, die den Ökosystemen helfen.
- Natürliche, pflanzliche Uferbefestigungen werden geschützt und ausgebaut, ergänzt durch sogenannte Reefballs.
- Unumgängliche Küstenschutzbauwerke werden möglichst mehrfach genutzt, um Versiegelung an anderer Stelle zu vermeiden.
Bleibt wie bisher 1
FW 39
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll durch umweltfreundliche Alternativen reduziert werden.
- Es sollen weitere Anreize für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung geschaffen werden.
- Der Waldanteil soll durch umfangreiche Aufforstungsprogramme gesteigert werden.
- Sauberes Trinkwasser soll durch wirksamen Grundwasserschutz und umweltgerechte Nährstoffbewirtschaftung in der Landwirtschaft als öffentliches Gut erhalten werden.
- Plastikabfälle und Mikroplastik sollen durch bessere Verbraucherinformationen reduziert werden.
- Recycling- und Klärsysteme sollen gestärkt werden, um Plastik und Mikroplastik in der Natur zu reduzieren.
- Die Forschung an neuen Werkstoffen soll intensiviert werden, um Plastikabfälle zu reduzieren.
- Der Flächenverbrauch soll reduziert werden.
- Luftreinhaltepläne und innovative Ansätze wie Mooskulturwände zur Schadstofffilterung sollen gefördert werden.
Bleibt wie bisher 3
- Bei der Wohnraumschaffung in Städten sollen Grün- und Erholungsflächen erhalten und die Belastungsgrenzen der Infrastruktur berücksichtigt werden.
- Ein Naturwaldanteil von mindestens 10 Prozent soll erhalten werden.
- Die heimischen Natur- und Kulturräume sollen durch nachhaltige Weiterentwicklung bewahrt werden.
Koalitionsvertrag 228115
Mehr Geld 3
- Die Mittel für die Biodiversitätsstrategie werden aufwachsend bereitgestellt.
- Ein System hauptamtlicher Rangerinnen und Ranger für den Naturschutz wird aufgebaut.
- Künftige Zahlungen Hamburgs sollen in ein neues Sondervermögen fließen, aus dem Vorhaben für den Nationalpark Wattenmeer und die Biodiversitätsstrategie finanziert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 115
- Die Anstrengungen zum Erhalt der Artenvielfalt werden weiter intensiviert.
- Bei der Ausweisung neuer Baugebiete wird ressourcenschonend vorgegangen.
- In Innenstädten werden mehr Grünflächen, Bäume und begrünte Fassaden gebraucht.
- Die Flächenversiegelung soll reduziert werden.
- Die Flächeninanspruchnahme soll bis 2030 auf 1,3 Hektar pro Tag sinken.
- Zur Verringerung des Flächenverbrauchs wird flächeneffizienteres Bauen angestrebt.
- Baulücken und Innenentwicklungspotenziale sollen aktiviert werden.
- Brachliegende Flächen sollen verstärkt recycelt werden.
- Die Entsiegelung von Flächen wird durch Best-Practice-Modelle gefördert.
- Kontaminierte Standorte werden mit einem Sonderprogramm Altlasten vorrangig untersucht und saniert, um sie in den Flächenkreislauf zurückzuführen.
- Zum Ausgleich des Flächenbedarfs wachsender Orte werden aufgegebene bebaute Flächen renaturiert oder zumindest entsiegelt.
- Familiengeführte Agrarbetriebe werden bei Ernährungssicherheit, Klima-, Gewässer- und Naturschutz, Biodiversität, Tierwohl und Energieerzeugung unterstützt.
- Der Vertragsnaturschutz wird ausgebaut und um Entschädigungsmodelle ergänzt.
- Mit Allianz für Gewässerschutz, Gewässerschutzberatung und optimiertem Grundwassermessnetz wird der Gewässerschutz fortgesetzt und weiterentwickelt.
- Das nachhaltige Wirtschaftsdüngermanagement in der Tierhaltung wird gestärkt.
- Verfahren zur besseren Transportwürdigkeit von Wirtschaftsdünger und neue Lagerungs- und Ausbringungsverfahren gegen Stickstoffverluste werden erprobt.
- Die EU-Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinien werden konsequent umgesetzt.
- Ausgleichsmaßnahmen sollen möglichst durch ökologische Aufwertung bereits genutzter Flächen erfolgen.
- Der Landesverband des Deutschen Verbandes für Landespflege wird institutionell gefördert.
- Die Aufwertung von Knicks wird unterstützt.
- Der Insekten- und Wiesenvogelschutz wird weiterentwickelt, auch durch angepasste Bewirtschaftung.
- Die Zahl gehaltener Tiere pro Flächeneinheit soll verringert werden.
- Chemischer Pflanzenschutz und Düngung sollen so gering wie möglich gehalten und verringert werden.
- Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wird weiter umgesetzt.
- Natur- und umweltverträgliche Alternativen zu chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln werden gefördert.
- Die Nährstoffeffizienz in der Landwirtschaft soll durch technischen Fortschritt und Wissenstransfer gesteigert werden.
- Die Landwirtschaft wird bei der Reduzierung von Nährstoffeinträgen unterstützt.
- Der Gartenbau, etwa die Baumschulproduktion, wird bei der Umstellung auf umweltschonende Verfahren unterstützt.
- Ein freiwilliges Anreizsystem für breitere Gewässerabstände wird unterstützt.
- Der Anteil an Flächen mit hohem Naturwert in der Agrarlandschaft soll deutlich gesteigert werden.
- Eine Gesamtstrategie für die Ostseeküste bis 2100 verbindet Küstenschutz, Tourismus und Naturschutz.
- Geprüft wird, ob naturverträgliche Küstenschutzmaßnahmen an bisher ungesicherten Ostseeküstenabschnitten zugelassen werden.
- Pilotvorhaben zum Aufwachsen der Wattflächen werden durchgeführt.
- Mit den Betroffenen wird eine Zukunftsstrategie Niederungen 2100 für ökonomische und ökologische Bewirtschaftung der Niederungen entwickelt.
- Eine Wassersicherungsstrategie für die verschiedenen Nutzungsbereiche wird entwickelt und umgesetzt.
- Der Generalplan Abwasser und Gewässerschutz wird umgesetzt.
- Schwerpunkt sind Spurenstoffe, Mikroplastik und verunreinigtes Niederschlagswasser.
- Ein Förderprogramm zur Aufrüstung zentraler Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe wird aufgelegt.
- Arten- und Biodiversitätsschutz sowie der Erhalt natürlicher Lebensräume und Ökosysteme werden unterstützt.
- Ein wissenschaftlicher Umweltbeirat berät die Landesregierung zum vorsorgenden Umweltschutz.
- An der Ostseeküste wird eine weitere Integrierte Station zur Koordination der Naturschutzarbeit eingerichtet.
- Der Naturschutz im Grünen Band an der ehemaligen innerdeutschen Grenze wird gestärkt.
- Umweltkriminalität wird mit höheren Strafen und Bußgeldern belegt.
- Umweltkriminalität wird stärker verfolgt.
- Eine Initiative für Citizen-Science-Projekte im Umwelt- und Naturschutz wird gestartet.
- Ein flächendeckendes, bundesweit abgestimmtes Insektenmonitoring wird eingeführt.
- Das Landesbodenschutzprogramm wird weiterentwickelt.
- Zum Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen und der Biodiversität werden Maßnahmen ergriffen.
- Die Flächeninanspruchnahme soll auf 1,3 Hektar pro Tag gesenkt werden.
- Innenentwicklungspotenziale werden konsequent genutzt.
- Eine umfassende digitale Flächenbewirtschaftung wird eingeführt.
- Die Biodiversitätsstrategie wird auf allen Ebenen operationalisiert und umgesetzt.
- Die Mittel für die Biodiversitätsstrategie werden aufwachsend bereitgestellt.
- Ein System hauptamtlicher Rangerinnen und Ranger für den Naturschutz wird aufgebaut.
- Ein Aktionsplan informiert, wie Bürger zum Erhalt der Biodiversität beitragen können.
- Neue Konzepte wie „Naturschutz auf Zeit“ werden unterstützt.
- Moore werden wiedervernässt, um CO2 einzusparen.
- Der Moorschutz wird mit Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz im Rahmen des biologischen Klimaschutzes gestärkt und ausgebaut.
- Die Gewässerqualität wird durch Maßnahmen und Projekte verbessert.
- Moderne Abwasserkonzepte und -systeme, besonders in Städten, werden gefördert.
- Nationalpark Wattenmeer und Biosphärenreservat werden im Dialog mit der Region weiterentwickelt.
- Der Meeresschutz in der schleswig-holsteinischen Ostsee soll verbessert werden.
- Ausgehend von bestehenden Schutzgebieten wird der Schutz von Arten und Lebensräumen in der Ostsee gestärkt.
- Für den Ostseeraum wird ein Dialog über bessere Managementmaßnahmen in Schutzgebieten angestoßen.
- Pilotmaßnahmen zur Räumung von Munition im Meer sollen sich in den ersten Jahren der Nationalparkentwicklung auf das Schutzgebiet konzentrieren.
- Künftige Zahlungen Hamburgs sollen in ein neues Sondervermögen fließen, aus dem Vorhaben für den Nationalpark Wattenmeer und die Biodiversitätsstrategie finanziert werden.
- Ein weiteres Sanierungsprojekt an der Flensburger Förde wird angestrebt.
- Die Potenziale der Wälder für Klima- und Artenschutz sollen stärker genutzt werden.
- Auf wissenschaftlicher Basis sollen klimaresiliente Baumarten bestimmt und der Wald zukunftsfähig gemacht werden.
- Die Landesforsten sollen durch geeignete Voraussetzungen ihre Vorbildfunktion für Natur- und Klimaschutz im Wald besser wahrnehmen können.
- Der Waldanteil soll auf mindestens 12 Prozent der Landesfläche steigen.
- Mehr Waldflächen sollen als Naturwald gestaltet werden.
- In alten Buchenbeständen werden ein hoher Totholzanteil und die Ausweisung von Habitatbäumen angestrebt.
- Das Wegegebot im Wald wird evaluiert und seine Wiedereinführung geprüft.
- Das Potenzial der Wälder zur natürlichen Wasserspeicherung soll bei der Bewirtschaftung stärker berücksichtigt werden.
- Die Vertragsnaturschutzprogramme im Wald sollen attraktiver gestaltet werden, damit sie stärker genutzt werden.
- Der Zerschneidung von Lebensräumen wird entgegengewirkt.
- Die Wildübergänge im Land werden verbessert.
- Wie in der Biodiversitätsstrategie verankert, wird ein Wildwegeplan entwickelt.
- Das Wildbrückenkonzept der Biodiversitätsstrategie wird konsequent geplant und umgesetzt.
- Kurzfristig wird im Dialog mit Fischerei- und Naturschutzverbänden eine Initiative zur nationalparkverträglichen Ausgestaltung der Krabbenfischerei gestartet.
- Mittel aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sollen für selektives Fanggerät ohne Beifang und schädliche Grundberührungen genutzt werden.
- Maßnahmen zur Entfernung vorhandener Geisternetze aus dem Meer sollen gefördert werden.
- Der Einsatz umweltverträglicher Alternativen zu Dolly Ropes wird vorangetrieben.
- Die ökologische Aquakultur wird gefördert.
- Arten- und Tierschutz sollen beim Angeltourismus stärker beachtet werden.
- Ein Landespreis für Ressourcenschutz wird ausgelobt.
- Der technische Umweltschutz wird gestärkt, um saubere Luft, sauberes Wasser und ein sicheres Lebensumfeld zu gewährleisten.
- Die Schadstoffbelastung der Luft soll weiter reduziert werden.
- Die Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie durch die Europäische Kommission wird unterstützt.
- Die Digitalisierung im technischen Umweltschutz wird vorangetrieben.
- Plastikrückstände und Mikroplastik sollen frühzeitig aus Reststoffen und Abwässern entfernt werden.
- Technische Lösungen zur Entfernung von Mikroplastik aus Reststoffen und Abwässern werden gefördert.
- Technologien wie bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung und Antikollisionssysteme gegen Vogelschlag und deren Zulassung werden unterstützt.
- Offshore-Netzanbindungen sollen mit bestehender Infrastruktur gebündelt werden, um den Nationalpark Wattenmeer zu schonen.
- Mit der Landwirtschaft wird die Nutzung von Sammel-Biogasanlagen für Gülle erörtert, um die Landwirtschaft zu stärken und das Grundwasser zu schützen.
- Der Ausbau sozial und ökologisch nachhaltiger sowie klimaverträglicher Tourismusangebote wird unterstützt.
- Mit den Kommunen wird ein besseres Verkehrs- und Besuchermanagement gegen Überlastung touristischer Orte und ökologisch sensibler Gebiete geschaffen.
- Projekte der Biodiversitätsstrategie mit Tourismusbezug, etwa das Modellprojekt Ostseeküste, werden umgesetzt.
- Ein praxisnaher Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung macht die Landesregierung zum Vorbild bei der Vergabe.
- Der Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft ist ein Anliegen der Förderpolitik.
- Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung sind Anliegen der Förderpolitik.
- Der heimische Rohstoffabbau soll erleichtert werden.
- Der Einsatz von Recycling-Baustoffen soll bei öffentlichen Bauvorhaben verbindlich vorgeschrieben werden.
- Die Häfen werden beim Ausbau von Landstromanschlüssen zur Verbesserung der Luftqualität unterstützt.
- Die Sanierung der Altlasten am Wikingeck in Schleswig soll von Bund, Land und Kommune gemeinsam getragen werden.
- Für die Meere soll ein gemeinsamer europäischer Ansatz Energie, Fischerei, Rohstoffe, Sicherheit, Verschmutzung, Schiffsemissionen und Meeresschutz verbinden.
- Das Straßenverkehrsrecht soll auf Bundesebene so angepasst werden, dass auch Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und Städtebau berücksichtigt werden.
- Lärm, Luftverschmutzung und Verkehrsüberlastung sollen reduziert werden.
- Das Land fördert gemeinsame Lösungen für Umweltzusammenarbeit, Klima- und Meeresschutz sowie erneuerbare Energien im Ostseeraum.
- Das Land treibt die Beseitigung von Munitionsaltlasten im Meer weiter voran.
- Der Erhalt und die Verzahnung der Naturräume in der Metropolregion werden vorangebracht.
- Ein Biotopverbund wird gemeinsam mit den Partnern in der ganzen Metropolregion Hamburg planerisch ausgestaltet.
- Auf landeseigenen Liegenschaften werden Schutz und Entwicklung von Arten und Lebensräumen im Bestand und bei Neubauten konsequent mitgeplant.
- Ungenutzte Landesflächen werden unter Beachtung der Flächeneinsparung für sozialen Wohnungsbau oder das Ziel des klimaneutralen Industrielands bereitgestellt.
Bleibt wie bisher 18
- Die Sportförderung wird weiterhin ökologisch nachhaltig ausgestaltet.
- Eine Flächenkreislaufwirtschaft soll dafür sorgen, dass das Verhältnis von Siedlungs- und Verkehrsflächen zu Frei- sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen gleich bleibt.
- Die tierische Produktion soll unter hohen Standards im Land gehalten und ihre Abwanderung ins Ausland verhindert werden.
- Bei der Graugans werden jagdliche Instrumente einschließlich Eiersammeln zur Bestandsregulierung ermöglicht, ohne den Erhaltungszustand zu gefährden.
- Die landesweite Gewässerschutzberatung wird fortgeführt.
- Die Zusammenarbeit von Wasserwirtschaft und Landwirtschaft in der „Allianz für den Gewässerschutz“ wird fortgeführt.
- Gewässerrandstreifen sollen weiter Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge mindern.
- Die Forschung zum Erhalt des Wattenmeeres wird fortgesetzt.
- Die Träger der Naturparks werden bei ländlicher Entwicklung, Biodiversitäts- und Klimaschutz und den Managementplänen weiter unterstützt.
- Die Lokalen Aktionen für Naturschutz und Landschaftspflege vor Ort werden weiter unterstützt.
- Das Moorschutzprogramm wird fortgeführt.
- Das Auenprogramm wird fortgeführt.
- Für die Verbringung von Sedimenten aus Unterhaltungsbaggerungen der Elbe werden weiterhin hohe Umweltstandards eingefordert.
- Das Modellprojekt zur Sanierung der Schlei wird fortgeführt.
- Die Aufforstungsprogramme werden im Sinne von Klimawäldern fortgeführt.
- Waldneupflanzungen mit überwiegend standortheimischen Arten werden weiter gefördert.
- Neozoen, die heimische Wildtiere verdrängen können, sollen weiterhin auch in Schutzgebieten gejagt werden dürfen.
- Geprüft wird in einem wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt, ob Photovoltaikanlagen auf Naturschutzflächen unter Erhalt ihres ökologischen Nutzens möglich sind.
Ohne klare Richtung 10
- Auf Grundlage des Berichts zum Flächenverbrauch werden bei Bedarf weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf 1,3 Hektar pro Tag geprüft.
- Der Vertragsnaturschutz wird gemeinsam mit der Landwirtschaft weiterentwickelt.
- Umwelt- und Naturschutz und Landwirtschaft sollen stärker zusammenwirken.
- Ein Meeresnationalpark Ostsee auf Basis bestehender Schutzgebiete kann viele Vorteile bringen.
- Besucherinformation und -lenkung an der Küste, beim Wassersport und bei Freizeitangeboten auf See sind wichtige Aspekte eines naturverträglichen Tourismus im künftigen Nationalpark.
- Schleswig-Holstein muss als waldarmes Land besonders fürsorglich mit seinen Wäldern umgehen.
- Öffentliche Wälder haben eine Vorbildfunktion für Gemeinwohl, ökologische Leistungen, Klimaschutz und Rohstoffversorgung.
- Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder wird wegen ihrer CO2-Effizienz befürwortet.
- Angestrebt wird eine naturnahe, an den Klimawandel angepasste Waldwirtschaft.
- Eine vertiefte Kooperation bei erneuerbaren Energien und beim Schutz der Nordsee bietet besondere Potenziale.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 29256
Mehr Geld 5
- Die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie „Kurs Natur 2030“ wird mit ausreichend Geld und Personal gestärkt.
- Ein Biodiversitäts-Fonds zur langfristigen Finanzierung von Artenschutzprojekten wird festgeschrieben.
- Das Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer soll gestärkt und vergrößert werden, unter anderem durch Umsteuerung bestehender Förderprogramme.
- Das Programm „Moor Futures“ soll ausgeweitet werden, um mehr private Mittel für den Naturschutz zu gewinnen.
- Zuschüsse für Gemeinwohlleistungen im Wald sollen stärker auf ökologische Leistungen wie Buchenwalderhalt, Renaturierung von Moor- und Bruchwäldern und Naturwälder ausgerichtet werden.
Mehr Rechte oder Angebote 254
- Sport und Naturerleben sollen durch klare Wegeführung, Information und abgestimmte Nutzungskonzepte verbunden und sensible Räume geschützt werden.
- Die Meere werden geschützt.
- Artenschutz und Biodiversität werden gestärkt.
- Natürlicher Klimaschutz wird durch den Schutz von Mooren, Wäldern und Seegraswiesen gestärkt.
- Ortschaften, Naturschutzgebiete, das Seeadlerdichtezentrum, der Vogelzugkorridor und wichtige Wiesenvogelbrutgebiete sollen von Windkraftanlagen freigehalten werden.
- Hochwertige Agrarböden, Wildwege und Naturschutzflächen sollen möglichst von Photovoltaik-Anlagen freigehalten werden.
- Die Errichtung von Offshore-Inseln in der Nordsee an naturschutzfachlich geeigneten Standorten wird befürwortet.
- Offshore-Windparks sollen möglichst naturverträglich an das Stromnetz angebunden werden.
- Leitungstrassen durch küstennahe Gewässer sollen gebündelt werden, um Ökosysteme wie das Wattenmeer zu schonen.
- Ankerverbote und andere Schutzmaßnahmen rund um Kabeltrassen sollen konsequent genutzt werden.
- Schutzmaßnahmen um Kabeltrassen sollen wissenschaftlich begleitet werden, um ihre Wirkung für den Meeresschutz zu erfassen.
- Beim Rückbau der Ölplattform Mittelplate sollen hohe Umweltstandards gelten.
- Fördermittel in Schleswig-Holstein sollen nach dem Grundsatz „do no significant harm“ keine negativen Wirkungen für Umwelt und Klima haben.
- Treibhausgasemissionen sollen auch durch Aufforstung und Renaturierung verringert werden.
- Mit Wirtschaft und Verbänden wird eine Allianz für den Moorklimaschutz gebildet.
- Eine eigene Carbon-Management-Strategie für Schleswig-Holstein wird erarbeitet, mit Vorrang natürlicher Senken.
- Natürliche CO₂-Speicher wie Wälder, Moore und Seegraswiesen sollen erhalten und ausgebaut werden.
- Bei einer CO₂-Speicherung wird auf umfassenden Schutz des Wattenmeers und der Meeresökologie geachtet.
- Eine CO₂-Speicherung unter dem schleswig-holsteinischen Festlandsockel und in Schutzgebieten wird abgelehnt.
- Es werden Maßnahmen für den Erhalt der biologischen Vielfalt ergriffen.
- Ein Artenvielfaltsgesetz soll den Schutz der biologischen Vielfalt zum überragenden öffentlichen Interesse machen.
- Ein Landesprogramm für 100 lebendige Fließgewässer und Seen wird aufgelegt.
- Der Waldanteil wird von 11 auf 15 Prozent der Landesfläche erhöht.
- Der Aktionsplan Ostseeschutz wird konsequent umgesetzt.
- Im Nationalpark Wattenmeer werden mindestens 51 Prozent der Fläche als Ruhezonen ausgewiesen.
- Zum Schutz des Grund- und Trinkwassers werden strengere Regeln für Pestizide eingeführt.
- Kläranlagen werden zum Schutz des Grund- und Trinkwassers modernisiert.
- Die rechtlichen Möglichkeiten des Naturschutzes werden konsequent genutzt und gestärkt.
- Schleswig-Holstein soll Vorreiter bei der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung werden.
- Die Landesregierung soll die Wiederherstellungsverordnung ressortübergreifend und ambitioniert in Naturschutz, Meeresschutz, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Städtebau umsetzen.
- Die Biodiversitätsstrategie „Kurs Natur 2030“ und der Aktionsplan Ostseeschutz 2030 sollen in den nationalen Wiederherstellungsplan einfließen.
- Die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie „Kurs Natur 2030“ wird mit ausreichend Geld und Personal gestärkt.
- Ein Kompetenzzentrum zur Umsetzung des europäischen Naturschutzgesetzes wird eingerichtet, das Förderprogramme koordiniert, Kommunen unterstützt und Renaturierung voranbringt.
- Die Ermittlung und Wiederherstellung geeigneter Schutzflächen auf kommunaler Ebene wird aktiv begleitet.
- Ein Artenvielfaltsgesetz soll den Schutz der biologischen Vielfalt zum überragenden öffentlichen Interesse machen.
- Der Artenschutz wird stärker im Finanzausgleichsgesetz verankert.
- Ein Biodiversitäts-Fonds zur langfristigen Finanzierung von Artenschutzprojekten wird festgeschrieben.
- Eine Bildungsinitiative Biodiversität wird festgeschrieben.
- Bestehende naturschutzrechtliche Instrumente sollen gestärkt und wirksam umgesetzt werden.
- Die Ausweisung von Schutzgebieten durch das Land wird priorisiert und beschleunigt.
- Landschaftspläne sollen als Grundlage für Genehmigungen und Umweltprüfungen dienen.
- Eine Experimentierklausel soll die Erprobung neuer Naturschutzmaßnahmen und innovativer Landnutzungskonzepte ermöglichen.
- Ein Gebot der Verbesserung des Naturzustands wird gesetzlich festgeschrieben.
- Für Eingriffe in die Natur sollen qualitativ fundierte Kompensationsregeln gelten.
- Bußgeldkataloge im Naturschutz werden an die tatsächlichen ökologischen Schäden angepasst.
- Landschaftsrahmenpläne werden aktualisiert und gestärkt, um Schutzbelange in die Landes- und Regionalplanung einzubringen.
- Die KernAktionsRäume der Biodiversitätsstrategie werden in die Planungsgrundlagen aufgenommen.
- Eingriffe in Natur und Landschaft müssen tatsächlich ausgeglichen werden.
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen mindestens gleichwertige ökologische Qualität haben, nicht nur gleiche Fläche.
- Bei besonders hochwertigen Lebensräumen ist eine darüber hinausgehende Kompensation nötig.
- Bei Eingriffen in besonders hochwertige Lebensräume ist eine über den Flächenumfang hinausgehende Kompensation erforderlich.
- Ausgleichsmaßnahmen im direkten Umfeld eines Eingriffs haben Vorrang vor Ersatzzahlungen.
- Kompensation für Eingriffe in die Natur soll am Ort der Beeinträchtigung in Zusammenarbeit mit Kommunen und Naturschutzverbänden erfolgen.
- Es soll flächendeckende und regelmäßig aktualisierte Landschaftspläne geben.
- Das Vorkaufsrecht für den Naturschutz soll für private Stiftungen geöffnet werden.
- Das Vorkaufsrecht für den Naturschutz soll auf alle naturschutzfachlich relevanten Gebiete ausgeweitet werden.
- Die Begrenzungen des Naturschutz-Vorkaufsrechts bei Flächengröße und Finanzrahmen sollen aufgehoben werden.
- Flächen mit hohem Naturschutzwert sollen vorrangig an die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein übergehen.
- Die Stiftung Naturschutz soll als Renaturierungsdienstleister etabliert werden, auch für Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen.
- Die Partnerschaft zwischen Naturschutz und Landwirtschaft soll ausgebaut werden.
- Flurbereinigungsverfahren sollen konsequent für die ökologische Aufwertung der Landschaft genutzt werden.
- Das Land soll zusätzliche Ranger in den Schutzgebieten einsetzen.
- In Meeresschutzgebieten sollen Ranger verstärkt tätig werden.
- Bildung für nachhaltige Entwicklung soll von der frühkindlichen Bildung bis zur Erwachsenenbildung strukturell verankert werden.
- Nord- und Ostsee sollen besser geschützt werden.
- Das Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem an Land soll vergrößert und weiterentwickelt werden.
- Neue Naturschutzgebiete sollen zügig, bürokratiearm und unter Beteiligung aller Betroffenen ausgewiesen werden.
- Der Schutzstatus bestehender Naturschutzgebiete soll erhalten und verbessert werden.
- Naturschutzrecht soll in Naturschutzgebieten durchgesetzt werden.
- Das Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem soll mindestens 20 Prozent der Landesfläche umfassen.
- Mit 4.000 Hektar zusätzlicher Naturschutzgebiete sollen bis 2030 3,6 Prozent der Landesfläche unter Naturschutz stehen.
- Bis 2045 sollen 10 Prozent der Landesfläche unter Naturschutz stehen.
- Mindestens 2 Prozent der Landesfläche sollen als Wildnis gesichert werden.
- Die Managementpläne für Natura-2000-Gebiete sollen überarbeitet und fortgeschrieben und die Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen intensiviert werden.
- Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden in FFH-Gebieten soll schrittweise deutlich verringert werden.
- Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete sollen ausgebaut und gestärkt werden.
- Das Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer soll gestärkt und vergrößert werden, unter anderem durch Umsteuerung bestehender Förderprogramme.
- Der Biotopverbund soll gestärkt werden.
- Zwischen Schutzgebieten sollen mehr Verbindungskorridore geschaffen und geschützt werden.
- Das Grüne Band in Schleswig-Holstein soll im Dialog mit der Bevölkerung als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden.
- Bestehende Grünbrücken sollen durch angepasste Bepflanzung, weniger Störquellen und bessere Einbindung in Lebensräume verbessert werden.
- Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Aktionsplan Ostseeschutz und Schutzmaßnahmen in der Nordsee sollen konsequent umgesetzt werden.
- Ein langfristiges Biodiversitätsmonitoring für die Meeresökosysteme soll aufgebaut werden.
- Beim Küstenschutz soll wann immer möglich auf naturnahe Lösungen gesetzt werden.
- Küstenschutz und Naturschutz sollen gemeinsam geplant werden.
- Sandaufspülungen sollen gegenüber Verbauungen an der Küste Vorrang haben.
- Natürliche Küstenniederungen und Salzwiesen sollen geschützt und wo möglich wiederhergestellt werden.
- Bis 2030 sollen mindestens 51 Prozent der Fläche des Nationalparks Wattenmeer gesetzlich als Ruhezone ausgewiesen werden.
- Ein Aktionsplan zum Schutz der Nordsee soll Ziele, verbindliche Maßnahmen und einen Zeitplan festlegen.
- Die Zusammenarbeit mit Dänemark und den Niederlanden im trilateralen Wattenmeer-Schutzprogramm soll gefördert werden.
- Das marine Rangerteam soll Meeresschutzgebiete vernetzen und betreuen, Besucher lenken und informieren sowie Monitoring und Schutzmaßnahmen umsetzen.
- Der Aktionsplan Ostseeschutz 2030 soll mit dem wissenschaftlichen Beirat kontinuierlich weiterentwickelt werden.
- Die Bergung von Munitionsaltlasten und die Schaffung von Meeresschutzgebieten in der Ostsee sollen fortgesetzt und ausgebaut werden.
- Nährstoff- und Schadstoffeinträge in die Ostsee sollen deutlich reduziert werden.
- Bildungsarbeit und Partnerprogramme sollen das Bewusstsein für den Ostseeschutz stärken.
- Ein Nationalpark Ostsee soll geschaffen werden.
- In der Ostsee sollen aktive Wiederherstellungsmaßnahmen wie Steinriffe umgesetzt werden, um die EU-Wiederherstellungsverordnung umzusetzen.
- Die Pflanzung neuer Seegraswiesen wird weiter unterstützt.
- Die Meeresschutzstation Ostsee in Eckernförde soll zu einem Forum des Ostseeschutzes ausgebaut werden.
- Die Bergung und Entschärfung von Altmunition im Meer soll gemeinsam mit Bund und Ländern konsequenter vorangetrieben werden.
- Das Umweltmonitoring der aus Munitionsaltlasten austretenden Schadstoffe soll gestärkt werden.
- Auf Bundes- und EU-Ebene sollen ein ökosystembasiertes Fischereimanagement und das Vorsorgeprinzip gelten.
- Für besonders bedrohte Fischarten wie Dorsch und Hering sollen Nullnutzungszonen eingerichtet werden.
- Für besonders bedrohte Fischarten wie Dorsch und Hering sollen Nullfangquoten gelten.
- Schonzeiten und Schonflächen für die Fischerei sollen ausgeweitet werden.
- Fischereiliche Nutzungen in europäischen Schutzgebieten sollen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterliegen.
- Stellnetze sollen durch naturverträgliche Fanggeräte ersetzt werden.
- Die Grundschleppnetzfischerei soll auf Landes- und Bundesebene deutlich restriktiver reguliert werden.
- Das SeaRanger-Programm soll ausgebaut werden.
- Geisternetze in Nord- und Ostsee sollen gemeinsam mit der Fischerei dauerhaft und koordiniert geborgen werden.
- Fischereisubventionen des Landes sollen an Kriterien des Naturschutzes ausgerichtet werden.
- Gemeinsam mit Dänemark soll der Zustand der Flensburger Förde deutlich verbessert werden.
- Ein grenzüberschreitendes Biosphärenreservat wird unterstützt, wenn die Kommunen vor Ort es wollen.
- Wertvolle Lebensräume sollen auch außerhalb gesetzlicher Schutzgebiete gestärkt werden.
- Für Naturschutz und insbesondere Moorschutz soll ein überragendes öffentliches Interesse gesetzlich festgeschrieben werden.
- Trockengelegte Moore sollen wiedervernässt werden.
- Eine Landesmoorschutzagentur soll gegründet werden.
- Es sollen 500 Hektar neue Feuchtwiesen entstehen.
- Eine landesweite Waldstrategie soll eine klimaresiliente Entwicklung und Nutzung des Waldes festlegen.
- Der Waldanteil soll von 11 auf 15 Prozent der Landesfläche erhöht werden.
- Die Waldentwicklung mit standortangepassten und klimaresilienten Baumarten soll gefördert werden.
- Neue Wälder dürfen nicht auf Kosten von Dauergrünland, Mooren oder wertvollen Offenlandlebensräumen entstehen.
- Der Laubwaldanteil in den Landesforsten soll auf 68 Prozent steigen.
- Bei der Neuwaldbildung sollen mindestens 85 Prozent standortheimische Baumarten verwendet werden.
- Bei der Neuwaldbildung soll die natürliche Waldverjüngung Vorrang haben.
- Mindestens 10 Prozent der öffentlichen Waldflächen sollen dauerhaft aus der Nutzung genommen werden.
- Zusätzlich zu den Naturwäldern sollen 1.000 Hektar Altbaumrefugien entstehen.
- Waldentwässerungsanlagen sollen zurückgebaut werden.
- Waldmoore sollen wiedervernässt werden.
- Der Holzeinschlag soll auf höchstens 60 Prozent des Zuwachses begrenzt werden.
- Buchenwälder sollen extensiv bewirtschaftet werden.
- Alte Buchenwaldstandorte ab 140 Jahren mit hohem Totholzanteil sollen besonders geschützt werden.
- Der Pestizideinsatz in Wäldern soll auf ein Minimum reduziert werden.
- Mindestanteile von Habitatbäumen und Totholz sollen in der Waldstrategie festgelegt werden.
- Artenreiche Waldränder und Säume sollen gezielt entwickelt werden.
- Die traditionelle Waldweide soll zur Pflege von Lichtwäldern zugelassen und gefördert werden.
- Im Wald soll möglichst bodenschonende Forsttechnik eingesetzt werden.
- Wo möglich, sollen neue Stadtwälder angelegt werden.
- In sensiblen Küstengebieten, besonders an Ostseestränden, sollen während der Brutzeit zeitlich begrenzte Ruhezonen eingerichtet werden.
- Mindestens 60 Prozent der Salzwiesen an der Westküste sollen unbeweidet bleiben und sich natürlich entwickeln.
- Das Salzwiesenmanagement im Vorland des Nationalparks Wattenmeer soll gestärkt werden.
- Ausgeförderte Kies- und Sandgruben sollen nicht verfüllt oder bepflanzt, sondern durch Pflege und Flächenmanagement als Lebensraum erhalten werden.
- Der Erhalt ausgeförderter Gruben soll als verbindliche Ausgleichsmaßnahme in Kiesabbaugenehmigungen festgeschrieben werden.
- Städte sollen grün und naturnah gestaltet werden.
- Mit den kreisfreien Städten soll ein Bündnis für mehr Stadtnatur geschlossen werden.
- Alle Kommunen sollen verpflichtend Baumschutzsatzungen einführen.
- Eine Entsiegelungsoffensive, auch für Schottergärten, soll gestartet werden.
- Stadt- und Dorfgrün sowie die naturnahe Anlage von Grünflächen und Gärten sollen unterstützt werden.
- Eine bessere Abstimmung zwischen Naturschutz und Bundeswehr bzw. Bauunternehmen wird eingefordert.
- Ein „Aktionsprogramm Insektenvielfalt“ wird aufgelegt.
- Die insektenfreundliche Bepflanzung mit regionalen, standortangepassten Wildpflanzen an Straßenrändern, in Grünanlagen, auf Schulhöfen und an öffentlichen Gebäuden wird ausgebaut.
- Wettbewerbe für insektenfreundliche Kommunen werden eingeführt.
- Digitale Mitmachkarten für Blühflächen und Kleingewässer werden angeboten.
- Schul- und Vereins-Challenges zum Insektenschutz werden genutzt.
- Citizen-Science-Projekte zur Erfassung von Insekten werden genutzt.
- Niedrigschwellige Belohnungssysteme für entsiegelte, pestizidfreie und artenreiche Flächen werden eingeführt.
- Mit den Akteuren vor Ort wird ein Pilotprojekt „Eiderstedter Blockland“ im Vogelschutzgebiet Eiderstedt gestartet.
- Eine Integrierte Station Eiderstedt wird eingerichtet.
- Bei der Regulierung einzelner Tierarten werden stets die Folgen für Biodiversität, Natur und Menschen mitgedacht.
- Gesellschaft, Artenschützer und Jägerschaft arbeiten gemeinsam am Schutz der Biodiversität.
- Wasser und Gewässer werden konsequent geschützt, um den Rückgang der Ökosystemleistungen aufzuhalten.
- Luftreinhaltung und Lärmminderung werden verbessert.
- Böden und Ressourcen werden achtsam behandelt.
- Umweltbelastungen und -gefahren werden möglichst schon an ihrer Quelle vermieden.
- Ökosysteme werden widerstandsfähig gegen Klimaveränderungen gemacht.
- Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie wird konsequent umgesetzt.
- Mit einer Landesoffensive für 100 lebendige Fließgewässer und Seen bis 2035 werden Verbände, Landwirtschaft, Kommunen und Unternehmen zur Mitwirkung eingeladen.
- Ein ressourcen- und klimaschonendes Wassermanagement soll Leben und Wirtschaften in den Niederungen weiterhin ermöglichen.
- Im Rahmen der Niederungsstrategie werden mindestens 8.000 Hektar Flächen wiedervernässt.
- Entwässerungsstrukturen werden dort zurückgebaut, wo es ökologisch sinnvoll ist.
- Altarme werden wieder an Fließgewässer angebunden.
- Flüsse erhalten durch Deichrückverlegungen und Renaturierung von Auen mehr Raum.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden mit gezielten Qualifizierungsangeboten beim Nährstoffmanagement unterstützt.
- Die Allianz für Gewässerschutz wird zu einem verbindlichen Umsetzungsbündnis mit überprüfbaren Zielen zur Reduktion von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen gemacht.
- Gewässerschutzmaßnahmen der Allianz für Gewässerschutz werden mehrjährig abgesichert finanziert.
- Die Allianz für Gewässerschutz wird stärker mit Bodenschutz, Düngepolitik und Ostseeschutz verzahnt.
- Eine Offensive zur Modernisierung und Erweiterung von Kläranlagen wird gestartet, um Einträge aus Kleinkläranlagen zu minimieren.
- Kläranlagen werden dort, wo es für Gewässer- und Trinkwasserschutz besonders relevant ist, mit einer vierten Reinigungsstufe ausgebaut.
- Regenwasser wird vor Ort versickert, zwischengespeichert und in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt, statt in die Kanalisation geleitet zu werden.
- Ein Wassersicherungskonzept für die unterschiedlichen Grundwassernutzungen wird entwickelt und umgesetzt.
- Ein bundesweites Verbot privater Feuerwerke und Böller wird angestrebt.
- Die Jagd orientiert sich am Zustand von Flora und Fauna statt an künstlichen Wilddichten.
- Landwirtinnen und Landwirte werden bei der Transformation ihrer Betriebe und in ihren Leistungen für Natur und Umwelt unterstützt.
- Bis 2045 werden rund 100.000 neue Streuobstbäume gepflanzt.
- Der Vertragsnaturschutz wird auf mindestens 5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgeweitet.
- Der Vertragsnaturschutz wird auskömmlich finanziert.
- Landwirtschaftliche Betriebe, die Gewässerrandstreifen anlegen, Pestizide reduzieren, Blühstreifen einrichten oder in Bodengesundheit investieren, erhalten einen Vorteil.
- Die EU-Wiederherstellungsverordnung wird verbindlich in die Gemeinsame Agrarpolitik eingebettet.
- Empfänger öffentlicher Agrargelder müssen zur Wiederherstellung von Ökosystemen, zum Bodenschutz und zur Reduktion von Pestiziden beitragen.
- Offene Kulturlandschaften mit artenreichem Grünland werden aktiv geschützt und erhalten.
- Die Tradition des Streuobstanbaus wird wiederbelebt.
- Bis 2045 werden 100.000 neue Streuobstbäume gepflanzt.
- Für die sachgerechte Pflege der Streuobstbestände wird eine Pflegeförderung eingeführt.
- Innovative Agrartechnologien, die Pestizide und Dünger reduzieren, Ressourcen schonen oder dem Tierschutz dienen, werden gefördert.
- Landesförderung für Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft setzt vorrangig messbare Umwelt- und Klimaleistungen voraus.
- Die Landwirtschaft soll einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten.
- Gemeinsam mit der Landwirtschaft wird die Strukturvielfalt der Kulturlandschaft gestärkt.
- Biotope werden gemeinsam mit der Landwirtschaft vernetzt.
- Das Projekt „Partnerbetriebe Naturschutz“ wird gestartet.
- Landschaftspflegewerkstätten für großräumige Pflegemaßnahmen werden eingerichtet.
- Der Vertragsnaturschutz wird auskömmlich finanziert und weiterentwickelt.
- Der Vertragsnaturschutz wird auf mindestens 5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgeweitet.
- Programme für naturnahe, biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung, etwa große Weidetiere auf wiedervernässten Flächen, werden eingeführt und weiterentwickelt.
- Der Pflegezustand der bestehenden Knicks wird verbessert.
- Bis 2045 werden 6.000 Kilometer Knicks neu angelegt.
- Neonicotinoide werden verboten.
- Pestizidverzicht in der Landwirtschaft wird finanziell belohnt.
- Schutzbereiche für Dauergrünland werden ausgeweitet und gestärkt.
- Die Wiesenvogelschutzkulisse wird verbindlich in das Dauergrünlanderhaltungsgesetz aufgenommen.
- Der Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft wird vorangetrieben.
- Vorhandene Flächen und Brachflächen werden reaktiviert statt neue Flächen auszuweisen.
- Die Bebauung naturbelassener Böden wird deutlich reduziert.
- Zum Erosionsschutz wird geprüft, die landwirtschaftliche Nutzung in Hanglagen gegen Entschädigung einzuschränken.
- Wilde Weidelandschaften, Waldweideprojekte und innovative Beweidungskonzepte werden gefördert.
- Ein landesweites Konzept gegen Trockenheit und Wasserknappheit mit konkreten Handlungsvorgaben und Prioritäten wird entwickelt.
- Großverbraucher von Wasser werden verpflichtet, eigene Konzepte für einen verantwortungsvollen Wasserumgang vorzulegen und umzusetzen.
- Bei der Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs 2028 werden Anreize geschaffen, die Natur- und Klimaschutz stärker berücksichtigen.
- Das Land nutzt seine Rolle als Auftraggeber, um Klima, Ressourcen, Menschenrechte und gute Arbeit zu stärken.
- Nord- und Ostsee werden besser geschützt.
- Eine Neuausrichtung der europäischen Agrar- und Strukturförderung wird unterstützt, wo sie öffentliche Leistungen für Klima, Biodiversität, Tierwohl und lebendige Dörfer stärker honoriert.
- Nachhaltige Kühltechnologien mit geschlossenen Kreisläufen statt wasserintensiver Verdunstungskühlung werden zur Voraussetzung für den Bau von Rechenzentren.
- Mit der Wirtschaft wird ein Umweltpakt geschlossen, um ihren Beitrag zum Umweltschutz stärker zu honorieren und neue Projekte anzustoßen.
- Die Natur soll geschützt, für Einheimische und Gäste erlebbar gemacht und nachhaltig touristisch genutzt werden.
- Die Arbeit der Naturparke wird unterstützt und ausgeweitet.
- Gesundheit und Tourismus werden mit Nachhaltigkeit, Naturverträglichkeit und der Stärkung ländlicher Räume verknüpft.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark bei Tourismusangeboten, Naturschutzkonzepten und regionaler Vernetzung wird genutzt.
- Naturschutz und Tourismus sollen partnerschaftlich zusammenwirken, damit Naturräume erlebbar und langfristig geschützt sind.
- Die Entwicklung eines Meeresvisualisierungszentrums in Kiel wird unterstützt.
- Für ungenutzte Gewerbeflächen wird ein rechtssicherer Rahmen für „Naturschutz auf Zeit“ geschaffen.
- Der Biotopverbund wird gestärkt.
- Bei großen Straßenbauprojekten wird bestmöglicher Arten- und Naturschutz gewährleistet.
- Große Straßenbauprojekte werden durch umfassende Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.
- Bei Hafenumbauten und -erweiterungen werden Umwelt- und Meeresschutzbelange berücksichtigt.
- Die Fördersätze für Bestandsmaßnahmen werden gegenüber dem Neubau erhöht.
- Der Flächenverbrauch soll konsequent gesenkt werden.
- Neue Versiegelungen sollen perspektivisch durch Entsiegelung an anderer Stelle ausgeglichen werden.
- Bauliches Wachstum soll im Bestand statt auf der grünen Wiese stattfinden.
- Ein Programm zur Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen wird aufgelegt.
- Suffizienz mit weniger Flächen- und Ressourcenverbrauch wird gleichberechtigt in die Nachhaltigkeitspolitik des Landes integriert.
- Es werden Anreize geschaffen, versiegelte Flächen im privaten und öffentlichen Raum durch Begrünung, Entsiegelung und naturnahe Umgestaltung ökologisch aufzuwerten.
- Initiativen wie „Grön Dörp“ und „Abpflastern“ zur ökologischen Aufwertung des Umfelds werden unterstützt und weiterentwickelt.
- Lokale Initiativen für einen lebenswerteren und klimaresilienteren öffentlichen Raum, etwa entsiegelte Plätze und grüne Dächer und Fassaden, werden gestärkt.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Programm zur Entsiegelung von Schulhöfen aufgelegt.
- Beim Ausbau erneuerbarer Energien haben Dachflächen, Parkplätze, Lärmschutzwände und versiegelte Flächen Vorrang vor Agrar- und Naturflächen.
- Bei Freiflächen-Photovoltaik werden Agri-PV und naturverträgliche Ausgestaltung gefördert.
- Der Anbau von Energiepflanzen wie Mais für Biogasanlagen soll zugunsten von Reststoffen, Gülle, Dauergrünland und Blühstreifen reduziert werden.
- Eine integrierte Flächenplanung soll Klimaschutz-, Naturschutz- und Landwirtschaftsziele von Beginn an gemeinsam betrachten.
- Dem Flächenverbrauch durch neue Straßen, Industrie- und Gewerbegebiete wird entschieden entgegengetreten.
- Flächensparende Mobilität und eine kompakte, gemischte Siedlungsstruktur werden angestrebt.
- Nachgewiesene Gemeinwohlleistungen wie ökologische Bewirtschaftung, Biodiversität, regionale Versorgung und Tierwohl werden maßgebliche Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Pachtflächen.
- Städte brauchen ausreichend Grünflächen zur Anpassung an den Klimawandel.
- In Städten soll Regenwasser versickern können.
- Statt Abriss und Neubau soll eine ressourcenschonende Umbaukultur etabliert werden.
- Die Landesbauordnung wird grundlegend ökologisch ausgerichtet.
Bleibt wie bisher 16
- Der Maisdeckel im EEG darf nicht aufgegeben oder abgeschwächt werden.
- Ein Absenken von Umwelt- und Schutzstandards wird abgelehnt.
- Das Vorkaufsrecht des Landes für den Naturschutz soll erhalten bleiben.
- Die Ostsee soll als lebendiger Naturraum für künftige Generationen erhalten werden.
- Der Europäische Aal soll weiterhin geschützt werden.
- Stadtwälder sollen erhalten werden.
- Steilufer an der Ostseeküste sollen im Regelfall frei von Sicherungsbauwerken bleiben.
- Höhlenbäume und Altbaumstrukturen werden zum Fledermausschutz erhalten.
- Konventionell wirtschaftende Betriebe werden bei ihren Umweltleistungen weiter unterstützt.
- Land- und forstwirtschaftlicher Boden bleibt vorwiegend einer unversiegelten Nutzung vorbehalten.
- Hohe Standards für Umwelt, Tierwohl, Lebensmittelsicherheit und soziale Verantwortung bleiben bestehen.
- Gewässerrandstreifen bleiben konsequent frei von Pestiziden und Düngemitteln.
- Verfahren werden durch das Streichen von Regelungen vereinfacht, ohne Umweltstandards ungeprüft aufzuweichen.
- Bei der Vereinfachung von Verfahren bleiben materielle Schutzstandards für Umwelt, Soziales, Teilhabe und öffentliche Sicherheit unangetastet.
- Eine Umstrukturierung der europäischen Agrar- und Strukturförderung, die den direkten Zugang der Regionen erschwert, regionale Spielräume aushöhlt oder die zweite Säule zugunsten pauschaler Flächenprämien schwächt, wird abgelehnt.
- Am Ziel, die Flächeninanspruchnahme bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag zu senken, wird festgehalten.
Ohne klare Richtung 13
- Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz werden als untrennbar verbunden behandelt.
- Flüsse und Seen in Schleswig-Holstein sollen sauber und unbedenklich zum Baden sein.
- Die Landwirtschaft soll die Ernährung sichern und die Umwelt schützen.
- Ausbau erneuerbarer Energien, Infrastruktur, Siedlungsentwicklung und Naturschutz sollen in Einklang gebracht werden.
- Kommerziell genutzte Fischbestände sollen sich erholen, damit nachhaltige Küstenfischerei eine Zukunft hat.
- Im Artenschutz werden dauerhafte Lösungen unter Berücksichtigung ökologischer, ethischer und landwirtschaftlicher Nutzungsinteressen gesucht, die auch punktuelles Eingreifen des Menschen umfassen können.
- Naturschutz und Landwirtschaft werden zusammen gedacht.
- Der ökologische Landbau gilt als zentrales Element einer klima- und umweltschonenden Landwirtschaft.
- Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz wird weiterentwickelt.
- Schleswig-Holstein soll ein wirtschaftlich erfolgreiches Land mit starken Zukunftsinfrastrukturen und intakten natürlichen Lebensgrundlagen sein.
- Überregional vernetzte Projekte, die Klima-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik verknüpfen, werden als Chance gesehen.
- Klimaschutz und Naturschutz sollen auf dem Weg zur Klimaneutralität zusammen gedacht und nicht gegeneinander ausgespielt werden.
- Die Annahme, Energiewende und Artenvielfalt stünden zwangsläufig in Konkurrenz, wird abgelehnt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht