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Natur und Umwelt

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD MV 3710
Mehr Rechte oder Angebote 10
Ohne klare Richtung 7
Weniger Rechte oder Angebote 3
SPD MV ​1234
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen für die Erzeugung von Lebensmitteln und Biomasse soll künftig größte Bedeutung erhalten.
  2. Über die Gemeinsame Agrarpolitik sollen ökonomische Anreize für Leistungen im Natur- und Klimaschutz gesetzt werden.
  3. Der Förderschwerpunkt soll auf besonders bodenschonender und präziser Flächenbewirtschaftung liegen.
  4. Naturnahes Gärtnern wird zur Förderung der Biodiversität unterstützt.
  5. Moore sollen zur Photovoltaik-Stromerzeugung genutzt werden, um Landwirten Einkommen zu ermöglichen und die Wiedervernässung voranzutreiben.
  6. Digitalisierung und KI-gestützte Landwirtschaft werden weiter gefördert, um Erträge bei Schonung der Ressourcen zu steigern.
  7. Der natürliche Wasserhaushalt wird als Grundlage von Landwirtschaft, Klimaanpassung und Naturschutz gestärkt.
  8. Der Schutz des Grundwassers wird gestärkt.
  9. Die Renaturierung von Gewässern wird gestärkt.
  10. Die Schutzgebiete des Landes sollen als Refugien des Umwelt- und Artenschutzes gemanagt werden.
  11. Das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze soll intensiver in das Netz geschützter Naturräume integriert werden.
  12. Entstandene Lücken in Alleen werden wiederbepflanzt.
  13. Bei der Fällung von Straßenbäumen wird möglichst nachgepflanzt.
  14. Mit dem Alleenfonds werden Nach- und Neupflanzungen von Alleen und Baumreihen verstärkt unterstützt.
  15. Mittel aus dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz und dem Sonderrahmenplan werden für Biotopvernetzung durch Gewässer, Blühstreifen, Feldhecken und Agroforst eingesetzt.
  16. Das Grundwasser wird vor Verunreinigungen geschützt.
  17. Die technischen Voraussetzungen für die Regulierung von Wasserständen zum Wasserrückhalt in der Fläche sollen geschaffen werden.
  18. Nähr- und Schadstoffeinträge in die Ostsee sollen weiter reduziert werden.
  19. Maßnahmen zum Gewässerschutz über die verpflichtenden fünf Meter hinaus werden nach dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistung geprüft.
  20. Maßnahmen zur Vermeidung und Rezyklierung von Plastikmüll werden unterstützt, um die Belastung der Ostsee mit Mikroplastik zu verhindern.
  21. Forschung zur Rückgewinnung von Mikroplastik wird unterstützt.
  22. Ein freiwilliger Umstieg der Fischerei auf moderne Fangmethoden wird angestrebt, um Geisternetze zu vermeiden.
  23. Geisternetze in der Ostsee sollen konsequent geborgen werden.
  24. Vom Bund wird die vollständige Räumung der Munitionsreste aus beiden Weltkriegen in der Ostsee gefordert.
  25. Die weitere Flächenversiegelung wird im Interesse des Bodenschutzes konsequent reduziert.
  26. Nicht mehr genutzte versiegelte Flächen im ländlichen Raum sollen für neuen Wohnraum ohne zusätzlichen Flächenverbrauch genutzt werden.
  27. Die Beräumung vorbelasteter Flächen soll bei der Bepreisung mit Ökopunkten einen hohen Stellenwert erhalten.
  28. Technische Voraussetzungen für Klimaanpassungs- und Naturwiederherstellungsmaßnahmen sollen künftig über Ökokonten finanzierbar sein.
  29. Projekte der blau-grünen Stadtentwicklung zur Verbesserung des innerstädtischen Klimas werden unterstützt.
  30. Maßnahmen der Waldbesitzer für den Umbau zu klimastabilen Laub- und Mischwäldern werden besonders honoriert.
  31. Vom Bund wird gefordert, Teile der CO2-Steuern zur Honorierung des Waldumbaus zu nutzen.
  32. Das Land kofinanziert das Bundesprogramm zur Waldschadensminimierung vollständig.
  33. Zur Waldbrandvorbeugung wird die Zahl der Löschwasserentnahmestellen deutlich erhöht.
  34. Die Befahrbarkeit von Brand- und Katastrophenschutzwegen wird weiter verbessert.
Bleibt wie bisher 10
Ohne klare Richtung 2
Linke MV ​533
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. In Tourismus und maritimer Wirtschaft sollen soziale Standards, Umweltverträglichkeit und Innovationskraft gewährleistet werden.
  2. Eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen sichert eine umwelt- und klimafreundliche Verkehrsplanung.
  3. Der Waldanteil wird erhöht.
  4. Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft werden klimaschützend und klimaresilient gestaltet.
  5. Alle entwässerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorstandorte werden bis 2045 wiedervernässt.
  6. Der Waldanteil wird bis 2030 auf mindestens 30 Prozent erhöht.
  7. Bodenschutzprogramme werden vollständig umgesetzt und Erosion wirksam verhindert.
  8. In der Raumordnung werden Flächensparziele und Flächenkontingente eingeführt.
  9. Küstenräume werden als sensible Natur-, Lebens- und Wirtschaftsräume geschützt.
  10. Nationalparks und Naturschutzgebiete werden konsequenter vor schädlichen Beeinträchtigungen geschützt.
  11. Grundwasser, Oberflächengewässer und Küstengewässer werden konsequent geschützt.
  12. Wasser wird durch Stauanlagen und den Rückbau landwirtschaftlicher Entwässerungssysteme in der Landschaft zurückgehalten.
  13. Einträge von Nährstoffen, Pflanzenschutzmitteln und Mikroplastik werden deutlich reduziert.
  14. Das Bewirtschaftungsverbot im 7-Meter-Uferbereich wird konsequent durchgesetzt.
  15. Statt weiterer Entwässerung wird die Grundwasserneubildung gefördert.
  16. Naturräume werden besser geschützt, auch durch neue Schutzgebiete.
  17. Großschutzgebiete werden personell gestärkt.
  18. Der hauptamtliche Naturschutz erhält eine bessere personelle Ausstattung.
  19. Die Biotopvernetzung wird gestärkt.
  20. Vorrangig wassergebundene Ökosysteme werden renaturiert.
  21. Managementpläne und Monitoring für geschützte Arten wie Wolf und Biber werden vorangebracht.
  22. Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft arbeiten beim Umwelt- und Klimaschutz eng zusammen.
  23. Gewässerrandstreifen werden erweitert.
  24. Leistungen der Landwirtschaft für Tierwohl, Klima-, Natur- und Umweltschutz werden honoriert.
  25. Die Tierhaltung wird Tierwohl, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gerecht.
  26. Das Vorkaufsrecht des Landes für Flächen mit besonderer Umweltbedeutung wird ausgeweitet.
  27. Das Vorkaufsrecht für Flächen mit besonderer Umweltbedeutung wird für anerkannte Naturschutzorganisationen geöffnet.
  28. Die Weidetierhaltung wird gezielt gefördert, auch zur Erreichung naturschutzfachlicher Ziele.
  29. Der Waldanteil wird bis 2030 auf mindestens 30 Prozent erhöht.
  30. Die Wälder werden rasch zu klimaresilienten und schwer entzündlichen Laub- und Mischwäldern umgebaut.
  31. Waldmoore werden wiedervernässt.
  32. Der Wasserrückhalt im Wald wird durch Rückbau zweckloser Entwässerungsgräben gestärkt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Grüne MV ​551
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 51
  1. Die Schadstoffeinträge in die Ostsee werden reduziert.
  2. In der Ostseefischerei werden umweltverträgliche Fangmethoden eingeführt.
  3. Der naturnahe Tourismus an der Ostsee wird weiterentwickelt.
  4. Zusätzliche Flächen für naturverträgliche Offshore-Windenergie in der Ostsee werden gesichert, Mehrfachnutzung ermöglicht und Konflikte mit Schutzgebieten vermieden.
  5. Zusätzliche Flächen für den naturverträglichen Ausbau von Offshore-Windparks in der Ostsee werden ausgewiesen und Konflikte mit Schutzgebieten vermieden.
  6. Die natürlichen Schutzkräfte des Landes werden gestärkt und das Land besser auf die Folgen der Klimakrise vorbereitet.
  7. Die Wiedervernässung der Moore als natürliche CO2-Speicher wird im Landeswassergesetz fest verankert.
  8. Das Landeswassergesetz stärkt Feuchtgebiete als wasserhaltende Schwammlandschaften.
  9. Die Einträge von Stickstoff und Phosphor in die Ostsee werden konsequent reduziert.
  10. Die Klimaanpassung in den Kommunen wird gestärkt, etwa durch Trinkwasserspender, klimaresiliente Baumpflanzungen und Schwammstadt-Maßnahmen.
  11. Das geplante Öl- und Gasbohrprojekt des Konzerns CEP an der Grenze auf polnischer Seite nahe Usedom wird abgelehnt.
  12. Wasserrahmenrichtlinie und Landeswasserstrategie werden konsequent umgesetzt, insbesondere durch breitere Gewässerrandstreifen, Feuchtgebiete und Auen als Pufferzonen.
  13. Die Wiedervernässung von Moorböden wird mit fairer Entschädigung vorangetrieben.
  14. Maßnahmen zur moorschützenden Wasserrückhaltung werden gefördert.
  15. Die Wiederherstellung von Lebensräumen wie Seegraswiesen und Steinriffen in der Ostsee wird gezielt gefördert.
  16. Regionale Netzwerke und naturverträgliche Nutzungskonzepte für Küsten und Meer werden gefördert.
  17. Meeresschutzgebiete werden effektiv vor zerstörerischen Einflüssen geschützt.
  18. Marine Lebensräume wie Seegraswiesen und Riffe werden wiederhergestellt.
  19. Traditionsfischer werden bei der Umstellung auf naturverträgliche Fangmethoden finanziell unterstützt.
  20. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Küstenfischerei, Naturschutzverbänden, Tourismus und Kommunen zum Schutz der Ostsee wird gefördert.
  21. Nährstoffeinträge und Verschmutzung der Ostsee durch Öl, Plastik und Mikroplastik werden deutlich verringert.
  22. Schutzmaßnahmen gegen Ölunfälle, etwa durch die russische Schattenflotte, werden deutlich ausgebaut.
  23. Regionale Naturschutzberatung wird gefördert.
  24. Der Vertragsnaturschutz wird freiwillig und fair vergütet ausgebaut.
  25. Die Artenvielfalt in Stadt und Dorf wird durch Blühflächenprogramme, Hilfe beim Anlegen von Hecken und Feldrainen sowie den Schutz von Wiesenvögeln und Küstenlebensräumen gestärkt.
  26. Schutzgebiete und das Grüne Band werden zu einem lückenlosen, länderübergreifend vernetzten Biotopverbund weiterentwickelt.
  27. Der Einsatz von Pestiziden und chemisch-synthetischen Düngern in Natura-2000-Gebieten wird untersagt.
  28. Zur Verbesserung des Alleenschutzes wird ein einheitliches Baumkataster für Land und Kreise eingeführt.
  29. Landnutzung, die Natur und Umwelt erhält, Wasser schützt und CO2 bindet, wird gezielt und verlässlich gefördert.
  30. Das Düngerecht wird mit fundierten Vorgaben für verursachergerechte Maßnahmen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser weiterentwickelt.
  31. Ein Aktionsprogramm zum beschleunigten ökologischen Waldumbau wird vorgelegt.
  32. Die Jagd wird so geregelt, dass sie vorrangig den Waldumbau unterstützt.
  33. Die kleine Fischerei wird bei der Umstellung auf naturverträgliche Fangmethoden finanziell unterstützt.
  34. Für die Ostsee werden wissenschaftsbasierte Fangmengen etabliert.
  35. Laichgebiete werden geschützt.
  36. Zum Schutz von Grund- und Trinkwasser wird mehr Transparenz über den Einsatz von Pestiziden vor Ort geschaffen.
  37. Die Belastung des Grundwassers etwa durch Pestizide und Arzneimittel wird umfassend überwacht.
  38. Dünger und Plastikabfall sollen nicht in die Ostsee gelangen.
  39. Die Förderung touristischer Projekte wird an ökologische und sozialökonomische Kriterien gebunden.
  40. Plastik-, Nitrat- und Phosphoreinträge in die Ostsee werden konsequent reduziert.
  41. Der „Bauturbo“ des Bundes wird insbesondere für Innenentwicklung, Nachverdichtung und vereinfachtes Bauen im Bestand genutzt.
  42. Die durch die Änderung der Schuldenbremse gewonnenen Spielräume werden für Zukunftsinvestitionen in Bildung, Verkehr sowie Umwelt- und Klimaschutz genutzt.
  43. Schutzmaßnahmen für die Ostsee werden konsequenter umgesetzt.
  44. Interreg-Programme werden gezielt für gemeinsame Projekte in Naturschutz, Demokratie und wirtschaftlicher Entwicklung genutzt.
  45. Der europäische Meeres- und Naturschutz soll im Land in konkretes Handeln übersetzt werden.
  46. Die Ziele der europäischen Natur- und Umweltgesetzgebung, etwa zu Biodiversität und Renaturierung, werden in konkrete Landesmaßnahmen übersetzt.
  47. Der europäische Meeresschutz wird gestärkt.
  48. Die Natura-2000-Gebiete in der Ostsee werden geschützt.
  49. Mit den Ostseeanrainern und dem Bund werden Maßnahmen zur Bergung von Munitionsaltlasten aus der Ostsee vereinbart.
  50. Mit den Ostseeanrainern und dem Bund werden Maßnahmen gegen die Verschmutzung der Ostsee durch Nährstoffeinträge und Plastikmüll vereinbart.
  51. Präventive Strategien gegen Umwelt- und Sicherheitsrisiken durch Havarien und Ölunfälle werden entwickelt und koordiniert.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
CDU MV 12629
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Natur-, Arten- und Moorschutz werden kooperativ und wirtschaftlich tragfähig umgesetzt.
  2. Naturschutz setzt auf kooperative Modelle mit wirtschaftlichen Anreizen.
  3. Vertragsnaturschutz mit wirtschaftlichen Anreizen wird eingesetzt.
  4. Der zusätzliche Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen soll deutlich verringert werden.
  5. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden stärker in die landwirtschaftliche Produktion integriert, etwa durch biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung, Ackerrandstreifen oder angepasste Fruchtfolgen.
  6. Gewässer, Moore und Wälder werden ökologisch stabilisiert.
  7. Der Küsten- und Ostseeschutz wird langfristig gestärkt.
  8. Die Integration innovativer Umwelttechnologien in die Energieversorgung wird aktiv gefördert.
  9. Die Integration innovativer Umwelttechnologien in die Landwirtschaft wird aktiv gefördert.
  10. Naturbasierte Lösungen wie Deich- und Küstenschutz oder Moorrenaturierung werden ebenfalls aktiv gefördert.
  11. Jagd und Fischerei werden als Bestandteil von Arten- und Naturschutz aktiv einbezogen.
  12. Wiederansiedlungsprogramme für bedrohte Arten wie Aal und Lachs werden unterstützt.
  13. Naturnahe Gewässerstrukturen sollen wiederhergestellt werden.
  14. Auen und Feuchtgebiete sollen renaturiert werden.
  15. Ein solides Waldschutz- und Forstprogramm soll aufgebaut werden.
  16. Soforthilfen für Waldschäden und Waldumbau werden eingeschlossen.
  17. Jagd- und Fischereiverbände werden in Management, Schadensprävention und Artenschutz einbezogen.
  18. Auen und Feuchtgebiete werden in Kooperation zwischen Landwirten und Gemeinden renaturiert.
  19. Natürliche Lebensräume sollen wiederhergestellt, geschützt und gepflegt werden.
  20. Förderprogramme für die Moorrenaturierung werden gemeinsam mit den Betroffenen umgesetzt.
  21. Soforthilfen für Waldschäden und für den Waldumbau zur Klimaanpassung werden bereitgestellt.
  22. Müll, Schadstoffe und Nährstoffeinträge sollen reduziert werden.
  23. Ein Aktionsplan für Gewässerdurchgängigkeit und Hochwasserschutz durch Renaturierung wird entwickelt.
  24. Die regionale Wertschöpfung wird durch Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen gefördert, etwa im Tourismus oder in der Forstwirtschaft.
  25. Beim Ausbau erneuerbarer Energien werden flächenschonende Lösungen genutzt, um Auswirkungen auf Natur und Bevölkerung gering zu halten und die heimische Lebensmittelproduktion zu sichern.
  26. Der Flächenfraß wird gestoppt, weil Effizienz Vorrang vor zusätzlicher Fläche hat.
  27. Das Repowering bestehender Windkraftanlagen hat Vorrang vor der Neuerrichtung, um die Leistung zu erhöhen und die Flächeninanspruchnahme gering zu halten.
  28. Die Elektromobilität im öffentlichen Nahverkehr wird als Beitrag zum Umweltschutz ausgeweitet.
  29. Klimafreundliche Verkehrsträger werden gestärkt und der Anteil von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr erhöht, damit Mobilität flächendeckend umweltgerecht und zukunftsfähig wird.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 22
  1. Landwirtschaft, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Naturschutz werden zusammengeführt.
  2. Die Biodiversität soll zugleich erhöht werden.
  3. Agrarlandschaften werden wirksam verbessert.
  4. Landwirtschaftliche Nutzung und Naturschutz werden miteinander verbunden.
  5. Ökologische Effekte werden in der Fläche verankert.
  6. Eine pragmatische Umweltpolitik schützt die Natur ohne Bevormundung und verbindet ökologische Verantwortung mit wirtschaftlicher Vernunft.
  7. Umweltschutz muss wirksam, umsetzbar und akzeptiert sein.
  8. Naturschutz und Umweltpolitik werden regional, kooperativ und partnerschaftlich umgesetzt.
  9. Umweltschutz wird durch Technologieoffenheit, Innovation und Digitalisierung praktikabel gemacht.
  10. Die Verknüpfung von Klimaschutz und Naturschutz durch moderne Landesgesetze gilt als elementar.
  11. Umwelt- und Klimaschutz werden pragmatisch und technologieoffen umgesetzt und gleichen Ökologie, Ökonomie und soziale Fragen aus.
  12. Naturschutz wird mit Augenmaß und regionaler Verantwortung gestaltet.
  13. Die Ziele eines verbesserten Umwelt- und Naturschutzes werden nur gemeinsam mit allen Landnutzergruppen erreicht.
  14. Die Ziele eines verbesserten Umwelt- und Naturschutzes werden nur gemeinsam erreicht.
  15. Umwelt- und Klimaschutz beruhen auf technologieoffenen und innovationsorientierten Lösungen.
  16. Naturschutz basiert auf kooperativen Ansätzen.
  17. Die Forstwirtschaft trägt gezielt zu Natur-, Umwelt- und Klimaschutz bei.
  18. Langfristig wird zur ökologischen Stabilität beigetragen.
  19. Umwelt-, Natur- und Klimaschutz setzen stärker auf moderne Umwelttechnik, Digitalisierung und Innovation.
  20. Technologieoffene Ansätze im Umwelt- und Klimaschutz setzen Innovation und Gestaltungskraft an die Stelle starrer Regulatorik.
  21. Der Bestand muss ausreichend, gesund und angepasst sein.
  22. Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit müssen zusammen gedacht werden.
Weniger Rechte oder Angebote 1
BSW MV ​1042
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 41
  1. Stattdessen soll konsequent in zivile Bereiche wie Infrastruktur, Bildung, umweltschonende Technologien sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen investiert werden.
  2. Die regionale Zusammenarbeit im Ostseeraum soll gefördert werden, besonders in Umwelt- und Naturschutz, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Kultur.
  3. Fracking-Gas-Förderung in der Ostsee, in Bodden, Gewässern und an Land wird abgelehnt.
  4. Sensible Außenbereiche werden nicht bebaut und Zersiedelung wird vermieden.
  5. Der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft darf nicht zulasten von Umwelt, Wasserressourcen und Küstenökosystemen gehen.
  6. Grundwasser und Trinkwasserversorgung werden durch strenge Umweltauflagen und Ausschlusskriterien für sensible Standorte geschützt.
  7. Wasserstoffprojekte, die Wasserknappheit verschärfen oder Grundwasser gefährden, werden abgelehnt.
  8. Entsalzungsprojekte mit nicht vertretbaren ökologischen Risiken werden abgelehnt.
  9. Bei größeren Wasserstoffvorhaben gelten verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen, Transparenz und Beteiligung der Regionen.
  10. Die natürlichen Lebensgrundlagen werden wirksam geschützt.
  11. Blüh- und Brache-Netzwerke sowie Biotopkorridore werden gezielt unterstützt.
  12. Eine Weidetierprämie und zusätzliche Anreize für biodiversitätsfördernde ganzjährige Weidehaltung werden eingeführt.
  13. Die regionale Fischerei wird durch Verarbeitung, Vermarktung und zusätzliche Umweltleistungen gestärkt.
  14. Agri-Photovoltaik wird statt zusätzlicher Flächenversiegelung gefördert.
  15. Die Akzeptanz für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen wird durch transparente Information, Beteiligung und verständliche Kommunikation gefördert.
  16. Humusaufbau, vielfältige Fruchtfolgen und Zwischenfrüchte werden gezielt gefördert.
  17. Erosionsschutz, Agroforst und bodenschonende Verfahren werden ausgebaut.
  18. Wälder werden klimaresilient umgebaut, mit mehr Mischwald und weniger Monokulturen.
  19. Die Waldflächenprämie bei Wiederaufforstung und Waldumbau wird verstetigt.
  20. Umweltleistungen wie Blühflächen, extensive Nutzung, späte Mahd oder reduzierter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werden zuverlässig vergütet.
  21. Klimaschutzleistungen der Landwirtschaft wie Humusaufbau, Hecken oder Agroforst werden gezielt gefördert.
  22. Eine zukunftsfähige und umweltverträgliche Weiterentwicklung der Biogaserzeugung wird gefördert.
  23. Ökologische Belastungsgrenzen von Ökosystemen werden durch fachlich fundierte Schutz- und Pflegekonzepte erhalten und weiterentwickelt.
  24. Regionale Naturschutzprojekte und Landschaftspflegeprogramme werden in Kooperation mit Kommunen, Landnutzern und Naturschutzverbänden gestärkt.
  25. Biodiversität wird auch außerhalb von Schutzgebieten in der Fläche gefördert, etwa durch Hecken, Feldraine, Kleingewässer und strukturreiche Landschaften.
  26. Vernetzte Lebensräume werden durch Biotopverbünde und ökologische Korridore ausgebaut.
  27. Unerwünschte Stoffeinträge in Böden, Gewässer und Ökosysteme werden durch bessere Steuerung von Nährstoffkreisläufen, fachgerechten Pflanzenschutzmitteleinsatz und weniger Chemikalien- und Kunststoffeinträge einschließlich Mikroplastik reduziert.
  28. Für ein aktives Wassermanagement werden Rückhaltebecken, Naturteiche, Gewässerrandstreifen, Feuchtpuffer und Bewässerungskonzepte gefördert.
  29. Kommunale Kläranlagen werden modernisiert und die Regenwasserinfrastruktur ausgebaut, um Einträge in Flüsse, Seen und Ostsee zu verringern.
  30. Grund- und Gewässerschutz werden nach dem Verursacherprinzip und unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt.
  31. Der Zustand der Moorflächen in Mecklenburg-Vorpommern wird systematisch kartiert und erfasst.
  32. Geeignete degradierte Moorflächen werden freiwillig und mit langfristigen Vereinbarungen samt verlässlichem Einkommensausgleich revitalisiert.
  33. Die Ostsee wird durch koordinierte Maßnahmen im Küsten- und Binnenland geschützt.
  34. Eine langfristige Klimaanpassungsstrategie schützt die äußeren und inneren Ostseeküsten einschließlich der Boddenküsten vor Meeresspiegelanstieg, Erosion und Sturmfluten.
  35. Naturnahe Küstenschutzprojekte wie Dünen- und Strandaufbau werden gezielt gefördert.
  36. Durch klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Verfahren wird Rechts- und Planungssicherheit für Betriebe, Kommunen und Naturschutz geschaffen.
  37. Regionale Klimaanpassungsmaßnahmen werden gefördert, insbesondere im Küsten-, Wald- und Wasserbereich.
  38. Der Ausbau von Energie- und Infrastruktur soll Umwelt-, Natur- und Sozialverträglichkeit gleichermaßen berücksichtigen.
  39. Große Energie- und Infrastrukturprojekte werden unter Umwelt-, Klima- und Gemeinwohlgesichtspunkten kritisch überprüft.
  40. Neue Öl- und Gasbohrungen in ökologisch sensiblen Meeresgebieten der Ostsee werden abgelehnt.
  41. Fischerei und Naturschutz sollen zusammen gedacht und die Ostsee und Binnengewässer gemeinsam mit den Fischern nachhaltig bewirtschaftet werden.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 7
FDP MV 21519
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Natur- und Kulturlandschaften werden als Grundlage des Tourismus geschützt und verantwortungsvoll weiterentwickelt.
  2. Eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung von Boden, Wald und Gewässern wird erleichtert und gefördert.
  3. Vertraglich abgesicherte Natur- und Umweltschutzmaßnahmen von Landwirten werden aus Mitteln der zweiten Säule honoriert.
  4. Die Honorierung von Naturschutzmaßnahmen enthält neben dem Aufwandsersatz eine Einkommenskomponente für Landwirte.
  5. Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten werden an Landwirte vergeben.
  6. Naturschutz soll mit den Landwirten betrieben und das Prinzip der Pflege durch Nutzung ausgebaut werden.
  7. Auf landeseigenen Flächen wird eine Waldschutz-Offensive mit Schadholzbergung, Schädlingsbekämpfung und schneller Aufforstung mit klimaresilienten Baumarten gestartet.
  8. Forst-, Jagd- und Naturschutzgesetzgebung sollen gleichrangig sein, damit Jäger ihrem Auftrag zur nachhaltigen Nutzung nachkommen können.
  9. Fischer werden bei der Pflege und Sicherung der Fischbestände besser eingebunden.
  10. Ein wissenschaftlich fundiertes Kormoran-Management soll fischökologische Schäden minimieren.
  11. Die Durchgängigkeit der Flussläufe wird wiederhergestellt, um Wanderfischen die Laichwanderung zu ermöglichen.
  12. Die Kooperation zwischen Landwirten und Imkern wird ausgebaut, um Pflanzenschutz und Bestäubung zu vereinbaren.
  13. Für die Beseitigung entstandener Umweltschäden wird nach dem Verursacherprinzip gehaftet.
  14. Die Kulturlandschaft wird mit tragfähigen Bewirtschaftungskonzepten gemeinsam mit Land- und Forstwirtschaft gepflegt und weiterentwickelt.
  15. Schutz und Wiedervernässung von Mooren und wertvollen Biotopen werden im Einvernehmen mit Eigentümern und Nutzern vorangetrieben.
  16. Innerstädtische Grünflächen, Kleingartenanlagen und Kaltluftschneisen werden gegen sommerliche Überhitzung gezielt gefördert.
  17. Der Eintrag von Mikroplastik wird durch Forschungsförderung zu alternativen Betriebsmitteln minimiert.
  18. Wasserpolitik konzentriert sich auf Trinkwasserschutz, Hochwasser- und Küstenschutz, Beseitigung konkreter Umweltgefahren und rechtssichere Rahmenbedingungen.
  19. Der Meeresschutz mit Fokus auf Munitionsaltlasten wird stärker priorisiert.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 12
Weniger Rechte oder Angebote 2
FW MV ​46
Koalitionsvertrag ​1346
Mehr Rechte oder Angebote 46
  1. Die intakte Natur wird bewahrt und die Anstrengungen für Natur- und Klimaschutz werden im Dialog mit den Einwohnern verstärkt.
  2. „Grüne Gewerbegebiete“ mit nachhaltiger Energieversorgung und nachhaltigem Umgang mit Flächenversiegelung werden ausgewiesen und neu geschaffen.
  3. Die Anstrengungen für Natur- und Klimaschutz werden verstärkt.
  4. Das Landesklimaschutzgesetz berücksichtigt Landesspezifika wie Moorklimaschutz, Waldmehrung, Küstenschutz, Humusaufbau und den Zubau erneuerbarer Energien.
  5. Das Landesklimaschutzgesetz soll neben Einsparvorgaben konkrete Umsetzungsvorgaben für Wärmewende, Mobilitätswende, Land- und Forstwirtschaft, Moorschutz und Klimaanpassung enthalten.
  6. Das Landesbodenschutzgesetz wird novelliert, um den Klimafolgen und notwendigen Anpassungen gerecht zu werden.
  7. Die Umweltaktien MoorFutures, Waldaktie und Streuobstgenussschein werden weiterentwickelt, um gesellschaftliche Beteiligung am Klima- und Umweltschutz zu fördern.
  8. Weitere Umweltwertpapiere für Insektenschutz, Biotopvernetzung und Alleenschutz werden entwickelt.
  9. Mit einer Moor-Umnutzungs- und -Schutzstrategie wird gemeinsam mit der Landwirtschaft der Treibhausgasausstoß entwässerter Moore gesenkt.
  10. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll im Einklang mit nachhaltiger Bodennutzung unter Einbeziehung der Bioenergie erfolgen und Flächenkonkurrenzen stärker berücksichtigen.
  11. Hauptziele der Flurneuordnung sind Klimaschutz, Biodiversität, Klimaanpassung, Wasserressourcen, Entflechtung von Nutzungskonflikten sowie Radwege und Alleenpflanzungen.
  12. Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen sowie die Inwertsetzung der Flächen werden verstärkt umgesetzt.
  13. Agroforstsysteme werden als landwirtschaftliche Tätigkeit und als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme ermöglicht.
  14. Das Land setzt sich für eine Weiterentwicklung der GAP ein, die Umwelt- und Klimaschutz nach dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistung honoriert.
  15. Mit Blick auf die Biodiversität wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln minimiert.
  16. Klima- und Naturschutz, die Vernetzung der Akteure und die gemeinsame Umsetzung konkreter Projekte werden aktiv beworben.
  17. Bei Wasserstrategie und Landeswassergesetz werden Grundwasser-, Hochwasser- und Küstenschutz sowie die Vermeidung von Wasserverschmutzung besonders berücksichtigt.
  18. Das Wasserrückhaltevermögen in der Fläche soll deutlich verbessert werden.
  19. Einträge in Oberflächen- und Grundwasser sollen vermieden werden.
  20. Beim Gewässerschutz wird das Verursacherprinzip konsequent umgesetzt.
  21. Ein Herkunfts- und Identifikationssystem für Nährstoffe wird entwickelt, um Einträge in Gewässer dem Verursacher zuzuordnen.
  22. Das Netz der Grundwasser-Messstellen wird verdichtet.
  23. Wirkungsvolle Gewässerrandstreifen von fünf Metern werden eingeführt.
  24. Eine EU-Förderung von Schutzstreifen an Wald- und Ackerrändern im Rahmen ökologischer Ausgleichsmaßnahmen wird geprüft.
  25. Die Gewässer werden auf Grundlage der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Wasserrahmenrichtlinie saniert.
  26. Selbstreinigungsvermögen und Klimaresilienz der Gewässer werden gestärkt.
  27. Flächen der BVVG und der BImA sollen den Ländern für Klima-, Artenschutz und sauberes Wasser übertragen werden.
  28. Es werden Voraussetzungen für die beschleunigte Entwicklung klimaangepasster und naturnaher Wälder geschaffen.
  29. Das Landeswaldprogramm wird umgesetzt.
  30. Es werden mindestens fünf Millionen Bäume gepflanzt.
  31. Die Waldstiftung wird gestärkt und weiterentwickelt, um Waldmehrung, Bürgerbeteiligung und Waldpädagogik auszubauen.
  32. Die Waldstiftung soll bürgernahe Konzepte zur Stärkung des Ökosystems Wald und Bildungsangebote für nachhaltige Entwicklung erarbeiten.
  33. Der Landeswald soll als Dauerwald nach ökologischen Kriterien vielfältiger, gemischter und standortbezogener bewirtschaftet werden.
  34. Der Erhalt und die Förderung der natürlichen Resilienz und Stabilität des Landeswaldes haben oberste Priorität.
  35. Zehn Prozent der Waldfläche in Mecklenburg-Vorpommern sollen nutzungsfrei gestellt werden.
  36. Landeswaldgesetz und Landesjagdgesetz werden novelliert, insbesondere zur Bewirtschaftung des Landeswalds als Dauerwald.
  37. Ein Wildwirkungsmonitoring im Gesamtwald wird gesetzlich festgeschrieben.
  38. Die Wiedervernässung von Waldmooren wird gesetzlich festgeschrieben.
  39. Gemeinsam mit den Naturschutzvereinigungen wird ein Dialogprozess für die Transformation zu einem klimastabilen und artenreichen Land gestaltet.
  40. Die Arbeiten zur Ausweisung des Grünen Bands als Nationales Naturmonument werden fortgesetzt.
  41. Bebaute Gebiete werden naturverträglich vor Überflutung und Küstenrückgang geschützt.
  42. Geisternetze in der Ostsee sollen konsequent geborgen werden.
  43. Zur Rückgewinnung von Plastikabfällen und Mikroplastik aus Gewässern und an Land soll geforscht werden.
  44. Naturverträgliche, sprengungsfreie Technologien zur Munitionsräumung sollen entwickelt werden.
  45. Alleen sollen in ihrem Bestand stabilisiert, erweitert und in das Biotopvernetzungssystem eingebracht werden.
  46. Es wird geprüft, wie die erforderliche Umsetzung der Maßnahmen in den Natura-2000-Gebieten erreicht werden kann.
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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