Zum Inhalt

Natur und Umwelt

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU NW ​1728
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Mit Flächen soll ressourcenschonend umgegangen werden.
  2. Nachhaltige Konzepte zur Revitalisierung von Altlastenflächen sollen ermöglicht werden.
  3. Zukunftsweisende Technologien sollen Klima, Natur und Umwelt schützen.
  4. Bis Ende des Jahrzehnts sollen über 100 Millionen Euro für Schadholzräumung und Wiederaufforstung bereitstehen.
  5. Die Wasserressourcen des Landes sollen geschützt werden.
  6. Umweltschutzprojekte sollen mit Umweltschecks gefördert werden.
  7. Wälder sollen geschützt und wieder aufgeforstet werden.
  8. Für das Grundwasser werden kluges Wassermanagement und innovative Verfahren gefordert.
  9. Nach dem Vorbild der Heimatschecks sollen Umweltschecks vergeben werden, um Städte grüner zu machen.
  10. Vereine und Gruppen erhalten 2.000 Euro pro Projekt für eigene Umwelt- und Naturschutzvorhaben.
  11. Anreize für Dach- und Fassadenbegrünung, grüne Vorgärten und öffentliches Grün werden geschaffen.
  12. Ein Baum-Scheck-Programm mit 50 Millionen Euro wird nach dem Vorbild der Heimat-Schecks geschaffen.
  13. In Städten und Gemeinden sollen mehr als eine Million Bäume neu gepflanzt werden.
  14. Vorhandene Alleen werden geschützt.
  15. Ältere Alleen werden instand gesetzt.
  16. Der Bestand an Alleen wird ausgebaut.
  17. Das Waldbau- und Wiederaufforstungskonzept des Landes wird für klimaresistentere Wälder aktualisiert.
  18. Eine ganzheitliche Rohstoffstrategie soll Mensch, Umwelt und Landwirtschaft schützen und Planungssicherheit für die Industrie schaffen.
  19. Bestehende Rohstofflagerstätten sollen maximal ausgeschöpft werden, um weniger Fläche zu verbrauchen.
  20. Geprüft wird, ob Artenschutz als verbindliches Landesziel verankert werden kann.
  21. Die Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen soll gemeinsam mit der Jägerschaft erreicht werden.
  22. Landwirte sollen mit Naturschutzleistungen Geld verdienen können.
  23. Der Flächenverbrauch soll weiter reduziert werden.
  24. Freiwillige Agrarumweltmaßnahmen sollen durch Kooperation und Anreize gestärkt werden.
  25. Agrarumweltmaßnahmen sollen in der neuen GAP-Förderperiode ausreichend finanziert werden.
  26. Der Flächenverbrauch soll weiter reduziert werden.
  27. Die Entsiegelung bebauter Flächen soll bei der naturschutzrechtlichen Kompensation höchste ökologische Wertigkeit erhalten.
  28. Produktionsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen sollen gestärkt werden.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 15
SPD NW ​639
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Instrumente zur Schaffung von Wohnbauflächen ohne Bebauung bisher ungenutzter Freiflächen werden reaktiviert und gestärkt.
  2. Brachflächen in altindustriellen Regionen sollen vor der Inanspruchnahme von Freiraum reaktiviert werden.
  3. Das Aussterben der Ortskerne bei Wachstum am Ortsrand und die damit verbundene Zersiedelung sollen verhindert werden.
  4. Die klima- und umweltschonende Sanierung des Gebäudebestands wird angeregt.
  5. Ein Investitions- und Förderprogramm „Mit Wasser und Natur das Quartier lebenswert machen“ zur Klimaanpassung in Quartieren wird aufgelegt.
  6. Der tägliche Flächenverbrauch wird auf fünf Hektar begrenzt.
  7. Auf die Ausweisung von Flächen auf der grünen Wiese wird weitgehend verzichtet.
  8. Die Förderung wird so ausgerichtet, dass Kommunen auch nicht rentierliche Brachflächen dem Flächenrecycling zuführen.
  9. Künftige Wasserbedarfe, Entnahmen und Dargebote werden erfasst und für ein landesweites Wassermanagement genutzt.
  10. Es wird festgelegt, wer Wasser bei Knappheit zu welchem Zweck und in welcher Menge nutzen darf.
  11. Wasserschutzgebiete werden im Interesse der Allgemeinheit geschützt.
  12. Entnahme und Neubildung von Grundwasser werden durch ein neues, nachhaltiges Management geregelt.
  13. Die Anbindung von Gewässern an ehemalige Auen und neue Überflutungsflächen werden in das Grundwassermanagement einbezogen.
  14. Durch Flächenentsiegelung werden die Grundwasserbestände gesichert.
  15. Industrie- und Gewerbegebiete werden so ökologisch gestaltet, dass sich die Biodiversität weiterentwickeln kann.
  16. Flächen werden entsiegelt, um die Grundwasserbestände zu sichern.
  17. Industrie- und Gewerbegebiete werden nachhaltig und ökologisch so gestaltet, dass sich die Biodiversität trotz Flächenmangels weiterentwickeln kann.
  18. Renaturierung und Förderung der Biodiversität, insbesondere an Gewässern, werden gestärkt.
  19. Ursachen und Folgen des Klimawandels werden durch den Ausbau grüner Infrastruktur, auch im urbanen Raum, und innovative Konzepte angegangen.
  20. Die Handlungsfelder der Volksinitiative Artenvielfalt Nordrhein-Westfalen werden unterstützt.
  21. Der Flächenfraß wird verbindlich gestoppt.
  22. Schutzgebiete werden wirksam geschützt.
  23. Naturnahe und wilde Wälder werden zugelassen.
  24. Naturverträgliche Landwirtschaft wird aktiv vorangebracht.
  25. Der Biotopverbund wird gestärkt und ausgeweitet.
  26. Der Artenschutz in der Stadt wird gefördert.
  27. In der Senne wird ein Nationalpark ausgewiesen.
  28. Der Leitfaden Artenschutz wird mit standardisierten Kriterien überarbeitet, um den Windenergieausbau rechtssicher mit effektivem Artenschutz zu verbinden.
  29. Hecken und Feldgehölze werden wegen ihrer Bedeutung für Landwirtschaft und Artenvielfalt unterstützt.
  30. Ein landesweites Konzept soll die Zerschneidung von Lebensräumen durch Verkehrswege minimieren und Freiräume besser verbinden.
  31. Klimastabile Wälder werden durch aktive naturnahe Waldbewirtschaftung aufgebaut.
  32. Der Wildbestand wird durch ein waldfreundliches Jagdmanagement im nötigen Umfang reguliert.
  33. Kohlenstoffsenken wie Wälder und Moore werden schnellstmöglich renaturiert und an den Klimawandel angepasst.
  34. Der Torfabbau wird verhindert.
  35. Landwirtschaftsflächen erhalten einen Schutzstatus nach Ertragsfähigkeit und ökologischer Wertigkeit.
  36. Eine multifunktionale Landwirtschaft mit zusätzlichen Perspektiven bei öffentlichen Leistungen wie Naturschutz und Landschaftspflege wird unterstützt.
  37. Eine Gemeinwohlprämie soll bisher unvergütete Leistungen wie Artenschutz, gute Arbeitsbedingungen und schonende Bodenbearbeitung entlohnen.
  38. Die Bekämpfung der Umweltkriminalität wird gestärkt.
  39. Die öffentliche Beschaffung von Land und Kommunen wird verstärkt an sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien ausgerichtet.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Grüne NW ​13127
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 127
  1. In den Städten sollen Grünflächen für Schatten und frische Luft sorgen.
  2. Geschädigte Wälder sollen als widerstandsfähige, naturnahe Mischwälder wieder aufwachsen.
  3. Der Natur soll wieder mehr Raum gegeben werden, damit Schmetterlinge, Fische und Bienen zurückkehren.
  4. Die Forderungen der Volksinitiative Artenschutz werden umgesetzt.
  5. Der Flächenverbrauch wird reduziert.
  6. Der Pestizideinsatz wird reduziert.
  7. Das Land leistet einen Beitrag zum internationalen Einsatz gegen die Klimakrise und das globale Artensterben.
  8. Flüsse und Bäche sollen renaturiert werden.
  9. Flächenfraß und Versiegelung werden durch intelligente Stadtplanung begrenzt.
  10. Landesförderungen für Klimaanpassungskonzepte, Renaturierung sowie bauliche Maßnahmen und klimafreundliche Architektur werden ausgeweitet.
  11. Für die Klimaanpassung wichtige Flächen werden wirksamer vor Bebauung und Versiegelung geschützt.
  12. Die überörtliche Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien wird im Sinne des Arten- und Naturschutzes verbessert.
  13. Auch bei der Digitalisierung wird eine Kreislaufwirtschaft aufgebaut, die Elektroschrott senkt und Rohstoffe wie seltene Erden wiederverwertet.
  14. Ein Abriss- und Rodungsmoratorium soll die weitere Zerstörung von Infrastruktur und Heimat im Revier verhindern.
  15. Die Planungen zur Wasserversorgung der Feuchtgebiete und zur Befüllung der Tagebaurestseen werden überprüft und an einen früheren Ausstieg angepasst.
  16. RWE soll statt unnötige Autobahnen wiederherzustellen in eine ökologisch hochwertige Renaturierung investieren.
  17. Der Hambacher Wald wird in öffentlichen Besitz überführt und geschützt.
  18. Der Hambacher Wald wird in einen Ökosystemverbund eingebettet.
  19. Klare Vorgaben sollen sicherstellen, dass Solarparks Vorteile für Artenschutz und Biodiversität bringen.
  20. Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Arten werden von Windenergieanlagen freigehalten.
  21. Bisher für Energiepflanzen genutzte Agrarflächen sollen für Nahrungsmittel, Aufforstung, Wiedervernässung von Mooren oder biogene Baurohstoffe genutzt werden können.
  22. Bei Geothermieprojekten werden Fracking und andere wassergefährdende Technologien ausgeschlossen.
  23. Der verbleibende Lkw-Verkehr soll bis 2035 emissionsfrei werden.
  24. Der Flächenfraß wird gestoppt.
  25. Gewässer und ihre Auen werden renaturiert.
  26. Eine artenfreundliche, naturverträglich wirtschaftende Landwirtschaft wird unterstützt.
  27. Die Biodiversitätsstrategie NRW wird mit neuen Daten und ambitionierten Zielen aktualisiert.
  28. Ein Landesprogramm Biologische Vielfalt wird aufgelegt.
  29. Naturschutzverbände werden gestärkt und als Handelnde im Naturschutz besser unterstützt.
  30. Für Wiederansiedlungsprojekte und Erhaltungszuchten wird mit wissenschaftlich geführten Zoos zusammengearbeitet.
  31. Im Landesentwicklungsplan wird das Ziel verankert, den Flächenverbrauch zunächst auf 5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf netto null zu senken und langfristig netto zu entsiegeln.
  32. Eine Strategie mit operativen Zielen gegen Flächenverbrauch wird erarbeitet.
  33. Ein Brachflächenfonds wird eingerichtet und das Flächenrecycling finanziell besser ausgestattet.
  34. Eine Entsiegelungsoffensive soll vorhandene Flächen wieder nutzbar machen, statt neue Grünflächen zu versiegeln.
  35. Ein neues Flächenausgleichsmodell mit höherem Gewicht der ökologischen Qualität von Kompensationsflächen wird eingeführt.
  36. Ein übergreifender Biotopverbund für Nordrhein-Westfalen wird geschaffen.
  37. Das Landschaftsprogramm wird wieder eingeführt, mit einer landesweiten Konzeption für Biotop- und Artenschutz und verbindlichen Vorgaben für die Regionalpläne.
  38. Eine Pestizidminderungsstrategie für alle Flächen wird eingeführt.
  39. Pestizide und Mineraldünger werden in Schutzgebieten verboten.
  40. Eine vielfältige Landschaftsstruktur wird besser gefördert.
  41. Die Biodiversitätsstrategie soll mit dem Maßnahmenprogramm Landesprogramm Biologische Vielfalt umgesetzt werden.
  42. Für Schutzgebiete werden rechtlich bindende Verordnungen mit quantifizierten und messbaren Erhaltungszielen erlassen.
  43. In der Senne wird ein Nationalpark eingerichtet.
  44. Weitere möglichst große und zusammenhängende Schutzgebiete werden ausgewiesen.
  45. Der Teutoburger Wald soll vor Rodungen und weiterem Abbau durch die Zementindustrie geschützt werden.
  46. Moore, Feuchtgebiete und Grünland werden besser geschützt und durch gezielte Projekte aufgewertet.
  47. Der Wasserhaushalt von Mooren, Feuchtgebieten und Grünland wird deutlich verbessert.
  48. Zum Schutz der städtischen Artenvielfalt wird auf Nachverdichtung und Flächenrecycling statt auf Bebauung von Grünflächen gesetzt.
  49. Baumpflanzungen sowie begrünte Fassaden und Dächer werden vorangebracht.
  50. Starke kommunale Baumschutzsatzungen werden unterstützt.
  51. Gewässer in Städten werden renaturiert.
  52. Eine insektenfreundliche und ökologische Pflege des Straßengrüns wird landesweit zur Regel.
  53. Umwelt- und Klimaverträglichkeitsprüfungen werden aufgewertet und an den Beginn von Planungsverfahren gestellt.
  54. Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Tierarten werden von vornherein aus Windenergieflächen ausgeschlossen.
  55. Schutzprogramme fördern die Populationen windenergiesensibler Tierarten in ihren Schwerpunktvorkommen, um negative Auswirkungen andernorts überzukompensieren.
  56. Repowering wird zum Rückbau von Windanlagen an Standorten mit Artenschutzkonflikten genutzt.
  57. Die Umweltverwaltung erhält eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung.
  58. Unabhängige Umweltbeschwerdestellen werden auf allen Ebenen zur Regel.
  59. Der Vertragsnaturschutz wird, auch mit Bundesmitteln, deutlich gestärkt.
  60. Die Stabsstelle wird zu einer zentralen Koordinierungsstelle gegen Umweltkriminalität weiterentwickelt.
  61. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität mit landesweiter Ermittlungsbefugnis wird eingerichtet.
  62. Durch Flächenzukauf und Flächentausch wird ein landesweiter, dauerhaft geschützter und öffentlich zugänglicher Biotopverbund geschaffen.
  63. Der Waldnaturschutz wird gestärkt.
  64. Weitere Wildnisgebiete, etwa der Hambacher Wald und angrenzende Gebiete, werden als Referenzflächen für naturnahe Waldentwicklung ausgewiesen.
  65. Förderprogramme für Waldbesitzende werden schrittweise gestärkt und ökologisch ausgerichtet.
  66. Förder- und Beratungsinstrumente, insbesondere für Vertragsnaturschutz, sollen die naturgemäße Waldwirtschaft voranbringen.
  67. Die Gründung von Bürgerwaldgenossenschaften wird unterstützt.
  68. Es werden Maßnahmen entwickelt, damit Wildbestände für klimastabile Mischwälder ausreichend reguliert und an ein waldverträgliches Maß angepasst werden.
  69. Nitrat, Pestizide, Medikamentenreste und Mikroplastik sollen nicht in die Gewässer gelangen.
  70. Landwirtinnen, Landwirte und die Wasserwirtschaft werden beim Schutz von Wasser und Umwelt unterstützt.
  71. Die bestehenden Regeln zum Gewässerschutz werden konsequent umgesetzt.
  72. Zum Schutz des Wassers werden nachhaltige Formen der Landnutzung und Tierhaltung gefördert.
  73. Erdgasförderung und Fracking werden auch aus Gründen des Trinkwasserschutzes abgelehnt.
  74. Bei Verschmutzungen des Wassers werden das Vermeidungs- und Vorsorgeprinzip und die Herstellerverantwortung konsequent angewandt.
  75. Es werden Anreize zum Wassersparen geschaffen.
  76. Zum Schutz von Gewässern und Böden werden eine Verbesserung der Klärtechnologie und deren Finanzierung sichergestellt.
  77. Eine „Zukunftsstrategie Wasser“ wird entwickelt, um auf die Auswirkungen der Klimakrise zu reagieren.
  78. Die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Wiederherstellung des naturnahen Zustands der Gewässer werden umgesetzt.
  79. Das Ziel einer naturnahen Gewässerentwicklung mit Mooren, Auwäldern und Feuchtwiesen wird stärker in Regional- und Bauleitplanung und im Landeswassergesetz verankert.
  80. Der Erhalt und die Nachpflanzung von Bäumen auf Deichen werden unterstützt.
  81. Das Landeswassergesetz wird überarbeitet und der Wasserschutz gestärkt.
  82. Der Trinkwasserschutz soll künftig Vorrang vor Interessen der Kalkstein-, Zement- und Kiesindustrie haben.
  83. Das Verbot des Rohstoffabbaus in allen Trinkwasserschutz- und Reservegebieten wird wieder in Kraft gesetzt.
  84. Den Gewässern wird durch die Entwicklung natürlicher Rückhalteräume mehr Raum gegeben.
  85. Kleine Wasserkraftanlagen werden unter ökologischen Aspekten weiterentwickelt, um die Wasserkraftnutzung mit der Wasserrahmenrichtlinie in Einklang zu bringen.
  86. Fisch- und fließgewässerfreundliche Wasserkraftwerke werden bevorzugt.
  87. Verrohrte Bäche im Stadtgebiet werden, wo möglich, offengelegt und renaturiert.
  88. Die Stickstoff- und Pestizidbelastung wird durch Stärkung einer bäuerlichen Landwirtschaft mit flächengebundenen Tierbeständen und tiergerechten Ställen gesenkt.
  89. Luftschadstoff-Grenzwerte werden konsequent umgesetzt.
  90. Ein Programm zur Verbesserung des Luftmessnetzes wird aufgelegt, das auch Flughäfen, Flusshäfen und Wohnbebauung einschließt.
  91. Naturverträgliche und ressourcenschonende Landwirtschaft wird gezielt gefördert, um Betrieben Planungs- und Investitionssicherheit zu geben.
  92. Der Bestand landwirtschaftlich gehaltener Tiere wird mittelfristig auf ein umwelt- und tierverträgliches Maß reduziert.
  93. Die Agrarforschung zu naturverträglicher Landwirtschaft wird ausgeweitet, etwa zu Fruchtfolgen, widerstandsfähigen Anbausystemen und Agroforst.
  94. Für die Artenvielfalt kritische Pestizide und Pestizidgemische werden nicht mehr eingesetzt.
  95. Die Einnahmen der Pestizidabgabe werden für die Umstellung auf pestizidarme Landwirtschaft und die Wiederherstellung intakter Natur verwendet.
  96. Öffentliche Agrarfördermittel von EU, Bund und Land sollen an Betriebe gehen, die mit dem Schutz von Natur und Tieren eine öffentliche Leistung erbringen.
  97. Der Umstieg auf eine insekten- und vogelfreundliche Landwirtschaft soll sich finanziell lohnen.
  98. Zur effizienten Flächennutzung werden kleinere Wohneinheiten geplant.
  99. Es wird stärker in die Höhe als in die Breite gebaut.
  100. Der Flächenverbrauch wird mit einem klaren Rechtsrahmen und intelligenten Lösungen bekämpft.
  101. Im Landesentwicklungsplan wird kurzfristig eine Obergrenze für den Flächenverbrauch von 5 Hektar pro Tag festgeschrieben.
  102. Bis spätestens 2035 soll nicht mehr Fläche verbraucht werden als gleichzeitig entsiegelt wird.
  103. Zur Begrenzung des Flächenverbrauchs werden Instrumente wie tauschbare Flächenzertifikate oder Versiegelungsabgaben eingeführt.
  104. Für verbleibenden Flächenverbrauch wird ein wirksamerer und ortsnaher ökologischer Ausgleich sichergestellt.
  105. Ein klares Ökopunktesystem wird eingeführt.
  106. Die Landesfördermittel für die Beseitigung von Altlasten werden in einem ersten Schritt verdoppelt.
  107. Mittelfristig wird eine weitere deutliche Erhöhung der Altlastenmittel angestrebt.
  108. Bei der Flächenentwicklung werden neue klima- und umweltfreundliche Maßstäbe gesetzt.
  109. Die Landesbauordnung wird reformiert, um eigene klima- und umweltfreundliche Standards zu setzen.
  110. Kommunen erhalten die Möglichkeit, per Satzung Vorgaben zu nachhaltigem Bauen, Energiekonzepten, Gartengestaltung, Regenwasserversickerung und Dachbegrünung festzulegen.
  111. Kommunen erhalten neue Instrumente, um bereits bebaute Flächen effektiver zu nutzen.
  112. Innovative Bebauungs- und Nutzungskonzepte werden gefördert.
  113. Großflächige betonierte Parkplätze vor Firmengebäuden und Supermärkten werden planungsrechtlich unterbunden.
  114. Zur Flächenschonung werden Tiefgaragen und Parkhäuser festgeschrieben.
  115. Eine gemeinnützige Landgesellschaft wird gegründet, die Boden für ökologische sowie agrar- und forststrukturelle Zwecke bevorratet und vergibt.
  116. Für die Grundstücksvergabe wird eine gesetzliche Grundlage zur Bestimmung von Gemeinwohlkriterien geschaffen.
  117. Lieferketten, die auf Umweltzerstörung und Ausbeutung beruhen, sollen beendet werden.
  118. Eine global gerechte Handelspolitik mit verbindlichen sozialen und ökologischen Standards wird unterstützt.
  119. Die Bioökonomie mit nachwachsenden Rohstoffen aus naturverträglichem Anbau wird als Alternative zu fossilen Grundstoffen gestärkt.
  120. Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz wird novelliert, um Ressourcenschonung zu stärken.
  121. Die Senne wird als Nationalpark unter Schutz gestellt.
  122. Für die Betriebsgenehmigung sind Renaturierungspläne vorzulegen, die dauerhafte Folgen und die Kostenträgerschaft verbindlich regeln.
  123. Einnahmen aus der Rohstoffabgabe sollen etwa für Altlastensanierung und Flächenentsiegelung verwendet werden.
  124. Mit EU-Mitteln geförderte Projekte sollen tatsächlich zu Klimaschutz, Artenvielfalt und Digitalisierung beitragen.
  125. Prävention und Bekämpfung von Wald- und Naturflächenbränden werden deutlich verbessert.
  126. Ein verpflichtender Nachhaltigkeits-Check für Gesetzentwürfe und öffentliche Aufträge wird eingeführt.
  127. Möglichst viele Produktionsverfahren sollen im Kreislauf geführt werden.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 10
FDP NW 2833
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Flächen sollen schonend genutzt und ökologisch wichtige Grünstreifen in Städten berücksichtigt werden.
  2. Hochhäuser sollen nach höchsten ökologischen und städtebaulichen Standards in innovativer Bauweise entwickelt werden.
  3. Grünflächen in den Zentren sollen aufgewertet werden.
  4. Entwicklungs- und Schwellenländer werden im Klima- und Umweltschutz unter anderem durch verstärkten Technologietransfer unterstützt.
  5. Umwelt und Natur sollen für nachfolgende Generationen vor irreversiblen Schäden bewahrt werden.
  6. Auenlebensräume werden aktiviert, um mehr Wasserrückhalt zu schaffen.
  7. Vermehrter Humusaufbau in Land- und Forstwirtschaft wird genutzt, um die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens zu steigern.
  8. Der Vertragsnaturschutz wird gestärkt.
  9. Die Entwicklung und Umsetzung von Sortiertechnologien, die Flugasche-Deponien reinigen und zu CO2-reduziertem Zement und Ruß recyceln, wird vorangebracht.
  10. Bei begrenzten Flächen wird auf Lösungen gesetzt, die unversiegelte Flächen weitestmöglich erhalten und zugleich Entwicklung ermöglichen.
  11. Neben der Altlastensanierung werden Entsiegelung und Rückbau nicht mehr genutzter Flächen einbezogen.
  12. Unversiegelte Flächen sollen erhalten und aufgewertet werden.
  13. Der Handel mit Kompensationsflächen wird weiterentwickelt.
  14. Zur Verringerung der Luftverschmutzung wird auf innovative Verkehrsantriebe gesetzt.
  15. Zur Verringerung der Luftverschmutzung wird auf verstärkte Begrünung gesetzt.
  16. Zur Verringerung der Luftverschmutzung wird auf intelligente Verkehrssysteme gesetzt.
  17. Aufforstungen und der Schutz bestehender Wälder werden vorangetrieben.
  18. Der Erhalt von Regenwäldern weltweit wird vorangetrieben.
  19. Negative Waldbilanzen sollen global geächtet werden.
  20. Die Aufwertung von Naturschutzflächen hat Vorrang vor der Ausweisung weiterer Naturschutzflächen.
  21. Das Monitoring der Biodiversität wird ausgebaut.
  22. Für das Biodiversitätsmonitoring wird auf digitale Lösungen zur Datenerfassung gesetzt.
  23. Ein Nationalpark in der Senne wird abgelehnt.
  24. Für die Senne wird ein gemeinschaftliches Nutzungskonzept angestrebt, das Naturschutz mit den Interessen von Bürgern, Kommunen, britischen Streitkräften, Tourismus und dem Bundeswehrstandort Augustdorf verbindet.
  25. Waldbauern und Forstwirtschaft werden unterstützt, damit sich die Wälder schnell erholen.
  26. Neue Anreize sollen Waldflächen als Lebensräume und Klimaschützer stärken und Aufforstungspotenziale nutzen.
  27. Innovationen in Züchtung, Pflanzenschutz und Digitalisierung, die Umweltschutz und Erträge verbessern, werden unterstützt.
  28. Blaue und grüne Infrastruktur in Städten wird ausgebaut.
  29. Zusätzliche Grünflächen in Städten werden geschaffen.
  30. Bestehende Grünflächen sowie Fassaden- und Dachbegrünungen werden aufgewertet und weiterentwickelt.
  31. Die regional unterschiedliche Sammlung und Nutzung von Wertstoffen soll durch ein effizienteres und umweltfreundlicheres System ersetzt werden.
  32. In ganz Nordrhein-Westfalen werden Wertstoffcontainer nach dem Vorbild von Glascontainern eingeführt, in denen etwa Elektrokleingeräte und Metalle zum Recycling abgegeben werden können.
  33. Projekte, die in Forschung und Praxis landwirtschaftliche Innovationen schaffen, werden stärker vorangetrieben.
Ohne klare Richtung 8
Weniger Rechte oder Angebote 2
AfD NW 1411
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke NW ​974
Mehr Rechte oder Angebote 74
  1. Umweltschädliche Produktion wird umgebaut, ohne ihre Kosten auf Beschäftigte oder Umwelt abzuwälzen.
  2. Bei öffentlichen Ausschreibungen werden ökologische Kriterien angewendet.
  3. Für alle im Land angebotenen Produkte und Dienstleistungen gelten hohe soziale, ökologische und gesundheitliche Standards.
  4. Stationärer und webbasierter Einzelhandel werden verzahnt und eine ökologische Lieferung am selben Tag ermöglicht.
  5. Der sparsame Umgang mit Boden wird erleichtert.
  6. Die Stahlproduktion von Thyssenkrupp in Duisburg wird in einer Industriestiftung unter öffentlicher Kontrolle rasch ökologisch umgebaut.
  7. Der Rohstoff- und Ressourcenverbrauch in Deutschland wird verringert.
  8. Der Hambacher Forst wird nicht weiter zerstört.
  9. Das Bundesberggesetz wird so reformiert, dass Umwelt und Menschen vor Ort Vorrang vor Konzerninteressen haben.
  10. Erdgas wird nicht auf Kosten von Trinkwasser und Umwelt gefördert.
  11. Das Bergrecht wird reformiert, mit Vorrang für Mensch, Umwelt und demokratische Mitsprache.
  12. Im Bergbau wird ein wirksamer Wasser- und Umweltschutz gewährleistet.
  13. Das Radwegenetz wird vorrangig durch Umverteilung von Verkehrsflächen vom Auto zum Fahrrad statt durch Neubau ausgebaut.
  14. Die Vertiefung natürlicher Gewässer wird unterbunden.
  15. Wo alternative Verkehrswege ausreichend vorhanden sind, werden Straßen gezielt zurückgebaut, um das Klima zu schützen und Flächen zu entsiegeln.
  16. Eingriffe durch Sanierung und Betrieb von Straßen werden durch begleitende Naturschutzmaßnahmen ausgeglichen.
  17. Naturflächen werden nicht weiter für den Straßenbau versiegelt und zerschnitten.
  18. Das Straßenbegleitgrün wird umweltgerecht und naturschutzkonform gepflegt.
  19. Grenznahe Flughäfen wie Lüttich/Bierset müssen sich einer europäischen Umweltverträglichkeitsprüfung stellen.
  20. Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik werden an strengen Umweltzielen ausgerichtet.
  21. Der anhaltende Flächenverbrauch wird gestoppt.
  22. Der Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen wird in fünf Jahren halbiert.
  23. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gelten strenge ökologische Vorgaben.
  24. Strategische Umweltschutzziele werden wieder in das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen aufgenommen.
  25. Umweltkriminalität wird konsequent verfolgt und bekämpft.
  26. Artenschutz wird Querschnittsaufgabe der Politik.
  27. Die Biodiversitätsstrategie der EU wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
  28. Verinselte Schutzgebiete werden miteinander verbunden.
  29. In einem großen Radius um Schutzgebiete werden Pestizide und Herbizide verboten.
  30. Ein Konzept zur Verringerung der Lichtverschmutzung wird entwickelt und umgesetzt.
  31. Artenschutzprojekte für Leittierarten werden gefördert.
  32. Der Biotopschutz wird ausgeweitet.
  33. Ein Landesprogramm fördert insektenfreundliche Blühstreifen und Blühwiesen.
  34. Geförderte Blühflächen sind standortheimisch und mehrjährig und werden in Staffelmahd gemäht.
  35. Ein flächendeckendes System von Landschaftserhaltungsverbänden wird aufgebaut.
  36. Die Vorgaben der FFH-Richtlinie werden umgesetzt.
  37. Infrage kommende Gebiete werden als Schutzgebiete mit qualifizierten Erhaltungszielen und -maßnahmen ausgewiesen.
  38. Das Ziel von zwei Prozent Wildnisfläche wird durch Ausweisung weiterer Flächen erreicht.
  39. Es werden mehr Biotopverbünde hergestellt.
  40. Für die Bewertung von Biotopen in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung gilt verpflichtend ein landesweit einheitlicher, umweltfreundlicher Standard.
  41. Ökologische und soziale Standards in der Landwirtschaft werden verbessert.
  42. Agrarzahlungen werden an wissenschaftlich fundierte Umwelt- und Sozialkriterien und an den Tierschutz gebunden.
  43. Landeseigene Landwirtschaftsflächen werden nur nach ökologischen und sozialen Kriterien verkauft oder verpachtet.
  44. Alte Pflanzensorten und Tierrassen werden erhalten und freie Nachbaurechte gesichert.
  45. Zehn Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche werden insektenfreundlich gestaltet.
  46. Im Wald gibt es künftig keine Monokulturen mehr.
  47. Die Jagd richtet sich stärker an wildökologischen Zusammenhängen aus, um die Wiederbewaldung mit klimaangepassten Baumarten zu sichern.
  48. Alle Waldflächen werden auf FSC-zertifizierten Mischwald umgestellt.
  49. Bodenschonende Verfahren der Holzernte wie Rückepferde werden gefördert.
  50. Waldrodungen für den Autobahnausbau und für die Nutzung fossiler Energien werden sofort gestoppt.
  51. Der Import illegal eingeschlagenen Holzes aus geschützten Wäldern wird gestoppt.
  52. Landschaften werden renaturiert.
  53. Schutz, Ausweitung und Vernetzung von Naturschutzgebieten werden gefördert.
  54. Grund- und Oberflächengewässer werden besser geschützt.
  55. Das Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten wird wieder eingeführt.
  56. Der Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen wird verbessert.
  57. Bodenschutzverbände erhalten das gleiche Verbandsklagerecht wie Naturschutzverbände.
  58. Schadstoffbelastete Böden werden nicht nur gesichert, sondern entgiftet, damit sie wieder als Wohngebiete genutzt werden können.
  59. Gefahren durch austretendes verseuchtes Grubenwasser im Ruhrgebiet werden abgewehrt.
  60. Bergbaustollen im Ruhrgebiet, in denen Sondermüll eingelagert wurde, werden auf Kontaminationen untersucht.
  61. Sondermüll aus Bergbaustollen wird, wo möglich, geborgen und in geeignete Sondermülldeponien gebracht.
  62. Die unbehandelte Einleitung von Grubenwasser in Fließgewässer wie Ruhr, Lippe oder Emscher wird verhindert.
  63. Medikamentenrückstände im Wasser werden bekämpft.
  64. Feinstaub in der Luft wird weiter reduziert.
  65. Ultrafeinstaub in der Luft wird erfasst und reduziert.
  66. Die hohe Flächenversiegelung, besonders in Ballungsräumen, wird rückgängig gemacht, damit Böden Regenwasser aufnehmen können.
  67. Maßnahmen zur Entsiegelung und Regenwasserversickerung werden aus einem Landesprogramm gefördert.
  68. Für die Klimafolgenanpassung werden ökologische Wege genutzt.
  69. Kommunen werden per Landesgesetz zum Erlass einer wirksamen Baumschutzsatzung verpflichtet.
  70. Kritische Infrastruktur wie Energie, Telekommunikation, Wasserversorgung, Gesundheitsversorgung und Entsorgung wird nach Katastrophen schneller wiederaufgebaut.
  71. Die Innovations- und Technologieförderung des Bundes und die außeruniversitäre Forschung werden auf soziale und ökologische Problemlösungen ausgerichtet.
  72. Perspektivisch wird ein ticketfreier öffentlicher Nahverkehr für alle eingeführt.
  73. Landesgebäude werden mit baukünstlerischem Ausdruck sowie umweltverträglich und gesellschaftlich nachhaltig gebaut.
  74. Der öffentliche Raum wird im Zuge der Verkehrswende neu aufgeteilt und künstlerisch sowie naturnah gestaltet.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 7
Koalitionsvertrag 1783
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 79
  1. Beim Ausbau werden die schutzwürdigen Interessen von Bevölkerung und Umwelt berücksichtigt.
  2. Die Landesplanung soll den Windenergieausbau raum- und umweltverträglich ermöglichen und steuern.
  3. Freiflächen-Photovoltaik soll vorrangig auf belasteten oder versiegelten Flächen entstehen.
  4. Bei Freiflächen-Photovoltaik werden Doppelnutzungen wie schwimmende, Agrar- oder Parkplatz-Photovoltaik bevorzugt.
  5. Geothermiebohrungen in den Zonen I und II von Trinkwasserschutzgebieten werden ausgeschlossen.
  6. Es wird auf den Einsatz unschädlicher Bau- und Betriebsstoffe und Verfahren bei der Geothermie hingewirkt.
  7. Die ersten Tiefengeothermieprojekte werden mit wissenschaftlichen Studien begleitet.
  8. Wasserkraftstandorte werden unter ökologischen Aspekten so weiterentwickelt, dass die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden kann.
  9. Betreiber von Wasserkraft-Altanlagen werden, soweit rechtlich möglich, bei der nachhaltigen Nutzung der Gewässer unterstützt.
  10. Im Zuge der Beendigung der Tagebaue werden Umwelt- und Naturschutz gestärkt.
  11. Die Eingriffe der Tagebaue in Verkehrsinfrastruktur, Wasserhaushalt und Umwelt werden auf das mögliche Minimum reduziert.
  12. Revierweite Planungen, darunter ein Reviermobilitätskonzept, ein gesamträumliches Wasserkonzept und ein Ökosystemverbund, werden vorangetrieben.
  13. Im südlichen Teil des Tagebaus Hambach entsteht eine großflächige Waldvernetzung in öffentlichem Eigentum.
  14. Es wird geprüft, wie Prozesse und Strukturen der Bergbehörde, etwa beim Wasserschutz, optimiert werden können.
  15. Beim Grubenwasseranstieg wird für den Schutz des Trinkwassers gesorgt.
  16. Die Landwirtschaft wird dabei gefördert, die Ernährung zu sichern, Einkommen zu erzielen, die Natur zu pflegen und historisch gewachsene Kulturlandschaften zu bewahren.
  17. Alle Funktionen des Waldes werden gestärkt, mit besonderem Augenmerk auf Holzwirtschaft und Ökosystemleistungen.
  18. CO2-Bindung und Ökosystemleistungen des Waldes werden durch eine Waldprämie honoriert.
  19. Das Wiederbewaldungskonzept wird mit Wissenschaft, Verbänden und Institutionen aus Wald und Forst zu einer Waldstrategie NRW mit ökologischen Mindeststandards weiterentwickelt.
  20. 15 Prozent der Staatswaldflächen werden für den Waldnaturschutz gesichert, womit zwei Prozent der Waldfläche des Landes aus der Nutzung genommen werden.
  21. Mit einem Baum-Scheck-Programm sollen mehr als eine Million Bäume in Städten und Gemeinden neu gepflanzt werden.
  22. Bestehende Alleen werden geschützt und ältere instand gesetzt.
  23. Der Alleenbestand wird ausgebaut.
  24. Für klimaresiliente Wälder und Naturverjüngung werden an die Waldflächen angepasste Wildbestände angestrebt.
  25. Verbissgutachten werden zügig für alle Waldflächen erstellt und regelmäßig erneuert.
  26. Natürliche Lebensgrundlagen, Umwelt, Natur und Artenvielfalt werden im ganzen Land geschützt.
  27. Die Biodiversitätskrise soll wirksam bekämpft und in allen Politikfeldern berücksichtigt werden.
  28. Ein umfangreich finanziertes Landesprogramm zum Erhalt der biologischen Vielfalt soll Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt umsetzen.
  29. Zum Artenschutz wird eine Strategie gegen Lichtverschmutzung geplant.
  30. Die Finanzierung von Naturschutzprojekten wird durch das Prinzip der Mehrjährigkeit langfristig abgesichert.
  31. Die Daten zum Artenmonitoring werden zusammengeführt und weiterentwickelt.
  32. Die Vernetzung der Schutzgebiete wird durch bessere Kompensation vorangetrieben.
  33. Ein Runder Tisch zur Artenvielfalt bringt die Akteure zusammen.
  34. Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen für Land- und Forstwirtinnen und -wirte, Kommunen und Unternehmen wird ausgebaut.
  35. Umweltschecks sollen Bürgerinnen und Bürgern kleine Projekte zur Förderung der heimischen Artenvielfalt in Vereinen oder der Nachbarschaft ermöglichen.
  36. Kompensationsmaßnahmen sollen ihre beabsichtigte Wirkung für Artenvielfalt und Biodiversität entfalten.
  37. Der naturschutzrechtliche Flächenausgleich wird unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Qualität weiterentwickelt.
  38. Moore und Feuchtgebiete werden geschützt.
  39. Ein zweiter Nationalpark soll ausgewiesen werden.
  40. Wasser wird geschützt und für die Zukunft verfügbar gehalten.
  41. Die Landwirtschaft wird zu wassersparenden Beregnungsmethoden beraten und gefördert.
  42. Der ökologische Hochwasserschutz wird durch Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gestärkt.
  43. Das Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ wird fortgesetzt und ausgebaut.
  44. Ein Runder Tisch zur Durchgängigkeit der Fließgewässer wird unter Beteiligung aller relevanten Akteure eingesetzt.
  45. Die Potenziale grüner und blauer Infrastruktur für die Klimaanpassung werden gefördert.
  46. Synergien zwischen Wasserschutz, Renaturierung und Stadtplanung werden genutzt.
  47. Der Schutz von Vorranggebieten wie Kalt- und Frischluftschneisen oder Freiräumen in Städten und Gemeinden wird erhöht.
  48. Praxistaugliche und nachprüfbare Verfahren zur längerfristigen CO2-Bindung und Wasserspeicherfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen werden entwickelt und gefördert.
  49. Beratung und Forschung zu wassersparenden Bewässerungsverfahren im Garten- und Ackerbau werden gestärkt und gefördert.
  50. Die Innenentwicklung wird unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung flächensparend gestaltet.
  51. Die Luftqualität wird verbessert und die Schadstoffbelastung an allen Quellen reduziert.
  52. Emissionen von Schiffskraftstoffen werden vermindert.
  53. Ein ambitionierter Emissionsschutz soll auch Fahrverbote vermeiden.
  54. Die Abfallwirtschaft soll im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Umwelt und Ressourcen schonen.
  55. Ein Zukunftsprogramm stärkt die Bioökonomie mit nachwachsenden Rohstoffen aus naturverträglichem Anbau als Alternative zu fossilen Grundstoffen der Chemieindustrie.
  56. Kommunen werden technologieoffen bei der Umrüstung ihrer Flotten auf emissionsarme bis emissionsfreie Antriebe unterstützt.
  57. Mehr Güterverkehr wird von der Straße auf Schiene und Wasserstraße verlagert.
  58. Durch moderne technische An- und Abflugverfahren sollen Lärm- und Luftschadstoffemissionen weiter verringert werden.
  59. Unter Einbeziehung von Kommunen und Regionen werden Wege entwickelt, Flächenbedarfe für Wohnen, Gewerbe, Industrie und Infrastruktur möglichst flächensparend zu decken.
  60. Der Flächenverbrauch soll zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und perspektivisch weiter reduziert werden.
  61. Der Grundsatz von 5 Hektar Flächenverbrauch pro Tag wird in den Landesentwicklungsplan aufgenommen.
  62. Flächenschonendes Bauen gehört zu den Maßnahmen gegen den Flächenverbrauch.
  63. Die Nutzbarhaltung vorhandener Industrie- und Gewerbeflächen gehört zu den Maßnahmen gegen den Flächenverbrauch.
  64. Flächenrecycling gehört zu den Maßnahmen gegen den Flächenverbrauch.
  65. Die Innenentwicklung soll unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung flächensparend gestaltet werden.
  66. Die Verfahren zum ökologischen Ausgleich werden evaluiert und weiterentwickelt, etwa zu einem klaren Ökopunktesystem beim Flächenverbrauch.
  67. Kompensationsmaßnahmen sollen im Sinne von Artenvielfalt und Biodiversität ihre beabsichtigte Wirkung entfalten.
  68. Der naturschutzrechtliche Flächenausgleich wird unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Qualität weiterentwickelt.
  69. Wertvoller Freiraum soll erhalten, aktiv fortentwickelt und vernetzt werden.
  70. Der Verbrauch von Kiesen und Sanden soll auf den notwendigen Bedarf zurückgeführt werden.
  71. Bestehende Lagerstätten sollen unter Berücksichtigung anderer Schutzgüter maximal ausgeschöpft werden, um weniger Flächen zu verbrauchen.
  72. Alle Rechenzentren müssen ab 2025 ein Umweltmanagementsystem einführen.
  73. Eine Landesinitiative „Nachhaltiges Grün in der Stadt“ wird aufgelegt.
  74. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten bei Klima, Umweltschutz und Energie wird intensiviert.
  75. Klimaschutz, Klimaanpassung, Umwelttechnologien und Kreislaufwirtschaft werden in den EU-Strukturprogrammen EFRE, JTF und Interreg gestärkt.
  76. Neben der Risikovorsorge sollen gezielte Investitionen in Naturschutz, Klimaanpassung, Infrastruktur und Transformationsprojekte ermöglicht werden.
  77. Landesflächen in Schutzgebieten werden zum Erhalt der Biodiversität in die NRW-Stiftung überführt.
  78. Ökologisches und ressourcenschonendes Bauen soll Standard bei allen Bauvorhaben sein.
  79. Die Liegenschaften des Landes werden für eine zügige und naturverträgliche Energiewende genutzt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Grüne NW, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​1456
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 56
  1. Der Hambacher Wald wird als Wildnis-Entwicklungsgebiet dauerhaft geschützt.
  2. Bei der Nachnutzung ehemaliger Tagebauflächen sollen neue Räume für Natur und Erholung entstehen.
  3. Konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen wie Begrünung, Hitzeschutz und resiliente Quartiersentwicklung werden flächendeckend umgesetzt.
  4. Der Grünflächenanteil wird im Zuge der EU-Wiederherstellungsverordnung erhöht.
  5. Stadtgrün wird konsequent ausgebaut.
  6. In Städten werden mehr Bäume und Schatten geschaffen und weniger Flächen versiegelt.
  7. Stadtgrün wird möglichst naturnah und vielfältig gestaltet, sodass es Lebensräume für Tiere und Pflanzen schafft.
  8. Das Schwammstadt-Prinzip wird konsequent umgesetzt.
  9. Regenwasser soll vor Ort versickern, zurückgehalten und für Trockenzeiten gespeichert werden.
  10. Mehr Versickerungs- und Rückhalteflächen, begrünte Dächer und Flächen zur Wasseraufnahme bei Starkregen werden geschaffen und gefördert.
  11. Öffentliche Flächen werden stärker entsiegelt und Bäume gepflanzt.
  12. In den nächsten zehn Jahren sollen landesweit 10.000 Hektar entsiegelt werden.
  13. In den nächsten zehn Jahren sollen eine Million Bäume gepflanzt werden.
  14. Die Landesprogramme für Stadtentwicklung und Klimaanpassung werden stärker auf eine grüne und lebenswerte Umgebung ausgerichtet.
  15. Die Landesprogramme für Stadtentwicklung und Klimaanpassung werden im Sinne der EU-Wiederherstellungsverordnung weiterentwickelt.
  16. Bestehende Flächen sollen besser genutzt werden, bevor neue versiegelt werden.
  17. Umnutzung, Bebauung von Baulücken, Nachverdichtung und flächensparende Siedlungsentwicklung werden vorangetrieben.
  18. Eine Renaturierungsoffensive für Nordrhein-Westfalen wird gestartet.
  19. Die Verpflichtungen aus der EU-Wiederherstellungsverordnung werden ambitioniert umgesetzt.
  20. Lücken im landesweiten Biotopverbund werden geschlossen und wertvolle Lebensräume miteinander verbunden.
  21. In Städten werden mehr Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen und verbunden.
  22. Bedrohte Arten sollen zurückgeholt werden.
  23. Artenhilfsprogramme werden zu einem Programm „Arten-Comeback NRW“ ausgebaut.
  24. Für Arten mit besonderer Landesverantwortung werden Lebensräume verbessert und Wanderkorridore gesichert.
  25. Nachzucht und Wiederansiedlung solcher Arten werden wo nötig unterstützt.
  26. Der Nationalpark Eifel wird weiter gestärkt.
  27. Naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen werden dauerhaft für die Natur gesichert.
  28. Wertvolle Naturflächen werden, auch über die NRW-Stiftung, erworben und in einen dauerhaft geschützten Biotopverbund überführt.
  29. In Wildnisgebieten und landeseigenen Naturschutzgebieten entstehen Reallabore für ökologische Wiederherstellung und Klimaanpassung.
  30. Die Biodiversitätsstrategie des Landes wird umgesetzt.
  31. Die Wiedervernässung von Mooren wird fortgesetzt und ab 2027 verstärkt in Projekten umgesetzt.
  32. Die Wiedervernässung wird vor Ort durch gezielte Beratung und passgenaue Förderung unterstützt.
  33. Kleine, isolierte Moorflächen werden zu größeren, zusammenhängenden Flächen gebündelt.
  34. Ersatzgelder werden gezielter für die Aufwertung von Schutzgebieten und das Schließen von Lücken im Biotopverbund eingesetzt.
  35. Gewässer werden renaturiert und Flüsse und Bäche erhalten mehr Raum.
  36. Die Einleitung von PFAS in Gewässer wird unterbunden.
  37. Das Monitoring von PFAS in Gewässern wird ausgebaut.
  38. Die Abwasserreinigung wird schrittweise bedarfsorientiert ausgebaut, um Mikroschadstoffe zu reduzieren.
  39. Die ab 2030 geltenden strengeren europäischen Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen eingehalten werden.
  40. Die Luftqualität wird mit Lösungen weiter verbessert, die Gesundheitsschutz, Mobilität und Wirtschaft verbinden.
  41. Vor der Versiegelung neuer Landschaft werden Gewerbe-, Industrie- und andere Brachflächen reaktiviert.
  42. Das Flächenrecycling wird gestärkt.
  43. Flächen für Retentionsräume, Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete werden raumplanerisch gesichert und freigehalten.
  44. Eine verbindliche Zielvereinbarung zum landwirtschaftlichen Grundwasserschutz wird geschlossen.
  45. Ein Aktionsplan reduziert den Düngemitteleinsatz vor allem in besonders belasteten Gebieten.
  46. Der Vertragsnaturschutz wird weiter ausgebaut.
  47. Der Ausbau von Streuobstwiesen wird mit einer Pilotphase und einem Handlungskonzept gefördert.
  48. Zoos werden in ihren Aufgaben für Artenschutz, Erhaltungszucht, Forschung und Umweltbildung gestärkt.
  49. Wälder sollen so bewirtschaftet und geschützt werden, dass sie ihre ökologischen, Erholungs- und Rohstofffunktionen auch in der Klimakrise erfüllen.
  50. Der Landesbetrieb Wald und Holz wird auf hoheitliche Aufgaben, Naturschutz, nachhaltige Holzproduktion, Beratung, Waldschutz und klimaresilienten Waldumbau ausgerichtet.
  51. Über das Institut für Waldökosystemforschung werden Forschung und Wissenstransfer für klimaresiliente Wälder gestärkt.
  52. Gemeinschaftliche Waldbewirtschaftung und Kooperationen kleiner Waldbesitzer werden unterstützt.
  53. Die Fischerei wird natur- und tierschutzgerecht weiterentwickelt.
  54. Kultureinrichtungen, Künstlerinnen, Künstler und die Freie Szene werden dabei unterstützt, Nachhaltigkeit ganzheitlich umzusetzen.
  55. Für vom Land geförderte Sportgroßveranstaltungen werden verbindliche Nachhaltigkeitsstandards weiterentwickelt, orientiert an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.
  56. Fairer globaler Handel und die Einhaltung von Umweltschutz und Menschenrechten entlang globaler Lieferketten werden unterstützt.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 10

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de