Natur und Umwelt
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen
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Ohne Einzug ins Parlament
AfD 1633
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 33
- Beim weiteren Straßenausbau werden ökologische Aspekte angemessen berücksichtigt, etwa durch Grünbrücken für Wildtiere.
- Statt Einschränkungen des Pkw-Verkehrs wird eine intelligente und umweltsensible Verkehrssteuerung bevorzugt.
- Der Schienengüterverkehr wird gestärkt, wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Maßnahmen, die eine umweltfreundliche, konventionelle und bedarfsgerechte Stromerzeugung wieder ermöglichen, werden befürwortet.
- Energieerzeugung aus Gas, das durch Fracking gewonnen wird, wird wegen der Umweltschäden abgelehnt.
- Der Wald wird dürrebeständig umgebaut.
- Wälder werden aufgeforstet.
- Die Prävention von Waldbränden wird verbessert.
- Der Flächenverbrauch wird vermindert.
- Schadstoffeinträge in Böden und Gewässer werden verringert.
- Eine umfassende Studie untersucht die Umweltfolgen von Windkraft, Photovoltaik, Lichtverschmutzung und Flächenverbrauch als Grundlage für Gegenmaßnahmen.
- Großflächige Insektenoasen nach britischem Vorbild werden in Thüringen erprobt.
- Eingeschleppte Raubtiere wie der Waschbär werden zum Schutz der Bodenbrüter stärker bejagt.
- Invasive Tier- und Pflanzenarten wie Marderhund, Nilgans, Waschbär und Riesenbärenklau werden rechtzeitig dokumentiert.
- Invasive Tier- und Pflanzenarten werden unter Kontrolle gebracht und reduziert.
- Die Eutrophierung wird in enger Zusammenarbeit mit Landnutzern und Kommunen auf wissenschaftlicher Grundlage angegangen.
- Die Aufforstung wird unterstützt.
- Der Wald wird als Lebensraum, Erholungsgebiet und Holzlieferant bewahrt und entwickelt.
- Der Wald wird vor Zerstörung durch Windkraftanlagen geschützt.
- Die Grünlandbewirtschaftung wird gestärkt und ausgebaut.
- Vor dem Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft erfolgt eine sorgfältige Folgenabschätzung für Mensch und Umwelt.
- Gentechnik wird in der Landwirtschaft nur eingesetzt, wenn negative Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Natur ausgeschlossen sind.
- Der Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft geht nicht zulasten der Sorten- und Saatgutvielfalt.
- Eine zielstrebige Wiederbewaldung wird verfolgt.
- Für die Wiederbewaldung werden ausreichend Personal und Saatgut bereitgestellt.
- Die Forschung zu einem nachhaltigen Waldumbau wird intensiviert.
- Der Wald wird grundsätzlich und dauerhaft von Windkraftanlagen freigehalten.
- Die Wälder werden durch gezielte, großflächige Waldbaumaßnahmen gestärkt, ohne dass dies zulasten heimischer Wildtiere geht.
- Der Wald wird so umgebaut, dass er geänderten Umweltbedingungen besser standhält.
- Beim Verbissschutz werden technische Schutzmaßnahmen statt höherer Abschussvorgaben eingesetzt.
- Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe fließen gezielt in Projekte zum Erhalt und zur Pflege der Gewässer.
- Es werden bessere Rahmenbedingungen geschaffen, um Natur, Kultur, Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen Thüringens zu schützen und touristisch zu entwickeln.
- Die Kommunen sollen bei der Entwicklung ihrer Innenbereiche unterstützt werden, um Bebauung im Außenbereich zu verringern.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
- Die Verkehrs- und Mobilitätspolitik soll den Wohlstand fördern, Natur und Umwelt berücksichtigen und die individuelle Freiheit wahren.
- Die Politik strebt einen Ausgleich zwischen heimischer Landwirtschaft, Umweltschutz, Kulturlandschaftspflege und Verbraucherschutz an.
- Neue Technologien in der Landwirtschaft, die für Mensch und Umwelt sinnvoll sind, werden aufgeschlossen betrachtet.
CDU 1426
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 24
- In Waldgebieten sollen Wiederaufforstung und ökologischer Waldumbau Vorrang haben.
- Waldgebiete sollen nicht für Windkraft umgenutzt werden.
- Alle Feuerlöschteiche in Thüringer Wäldern sollen erhalten und saniert werden.
- Feuerwehren sollen für die Bekämpfung von Vegetationsbränden besser ausgestattet werden.
- Der Waldumbau wird gezielt gefördert, damit private und kommunale Waldbesitzer mitziehen.
- Der Waldumbau zu artenreichen Mischwäldern wird konsequent fortgeführt.
- Durch Borkenkäfer und Trockenheit geschädigte Wälder werden wieder aufgeforstet.
- Zusätzlich zur Wiederaufforstung wird neuer Wald gepflanzt.
- Die Rücklagen von ThüringenForst werden als Zukunftsreserve Wald für den Waldumbau zweckgebunden.
- Waldbesitzer erhalten langfristig finanzielle Unterstützung für die Ökosystemleistungen des Waldes.
- Waldbauliche Ziele für nachhaltige Bewirtschaftung werden mit Waldbesitzern festgelegt und finanziert.
- Für jedes in Thüringen geborene Kind wird ein Baum gepflanzt.
- Mit ThüringenForst, Waldbesitzern und Schulen werden Baumpflanzaktionen initiiert.
- Die Schaffung von Rückzugsgebieten und Biotopverbünden wird unterstützt.
- Lokal zu hohe Wildbestände sollen zugunsten eines stabilen Waldes reduziert werden.
- Der Staat soll Regeln setzen, die Anreize für umweltfreundliches Handeln schaffen.
- Digitale Methoden zur Erfassung und Verhaltensanalyse von Arten werden für Schutzkonzepte eingesetzt.
- Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sollen vorrangig zusätzliche Lebensräume für Insekten schaffen.
- Ein Aktionsplan mit Förderkulisse zur Belebung von Bach- und Flussauen wird aufgelegt.
- Der Flächenverbrauch soll durch Mehrfachnutzung versiegelter Flächen und Brachennutzung sinken.
- Bestehende Naturschutzgroßprojekte werden weiter vorangetrieben.
- Ehemalige Rohstoffgewinnungsstätten werden naturnah rekultiviert.
- In aktiven Lagerstätten wird ein naturverträglicher Rohstoffabbau sichergestellt.
- Nachnutzungs- und Renaturierungskonzepte für ehemalige Deponien werden unterstützt.
Bleibt wie bisher 7
- Windräder anstelle von Wald werden abgelehnt.
- Der Erholungswert der Wälder für Bevölkerung und Tourismus bleibt erhalten.
- Die Jagdgesetzgebung berücksichtigt weiterhin Wildbiologie sowie Arten- und Tierschutz.
- Die Natur soll erhalten und Schutzräume sollen verteidigt werden.
- Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen, besonders für bedrohte Arten, bleiben erhalten.
- Eine Einschränkung von Schutzgebieten etwa zugunsten der Windenergie wird abgelehnt.
- Nationalpark Hainich, die Biosphärenreservate Rhön und Thüringer Wald sowie die Naturparks werden weiter unterstützt.
Ohne klare Richtung 7
- Kulinarik, Historie, Kultur, Sport und Naturerlebnis stehen im Mittelpunkt der Tourismusstrategie.
- Umweltverträglichkeit der Energieversorgung soll stets mit Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit einhergehen.
- Erhalt, Umbau und gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung des Waldes gelten als vordringliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
- Wald und Wild sollen als Einheit gelten und nicht gegeneinander ausgespielt werden.
- Waldwirtschaft und Naturschutz werden schonend in Ausgleich gebracht.
- Waldschutz, Interessen der Waldbesitzer und Verantwortung für das Wild werden in Ausgleich gebracht.
- Prozessschutz in Auen gilt als wirksamer Klima-, Hochwasser- und Naturschutz.
BSW 223
Mehr Rechte oder Angebote 23
- Städtebauförderung und Dorferneuerung werden gestärkt, um Starkregenschutz, Gewässer, Grünflächen und Löschwasserzisternen zu fördern.
- Kleingartenanlagen werden geschützt und Neuanlagen ermöglicht.
- Die Entwicklung innovativer Schlüsseltechnologien für eine klimaneutrale und naturverträgliche Wirtschaft wird gefördert.
- Klima- und Umweltschutz soll vor allem durch technologieoffene, schnell umsetzbare Innovationen erreicht werden.
- Intelligente Anpassungsstrategien sollen die negativen Folgen des Klimawandels abschwächen.
- Dringende Maßnahmen sollen das Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie eines guten Zustands von Flüssen und Seen umsetzen.
- Die Nutzung von Flusswasser zum Kühlen oder Heizen darf Gewässerbewohner nicht schädigen.
- Angler werden beim Schutz der Fischbestände und Gewässerlebensräume unterstützt.
- Stauanlagen und Teiche werden erhalten und ihr Neubau erleichtert, um Wasser für trockene Sommer zu speichern.
- Es darf nicht mehr Grundwasser entnommen werden, als sich neu bildet.
- Für Trink- und Brauchwasser geeignetes Grundwasser darf nicht durch Einleitungen oder Rohstoffgewinnung beeinträchtigt werden.
- Über die Kompensationsverordnung werden Maßnahmen zur Annäherung an eine Nettoneuversiegelung von null eingeleitet.
- Gemeinsam mit ThüringenForst wird ein Maßnahmepaket zum Erosionsschutz an entwaldeten Steilhängen erarbeitet.
- Energiekonzerne zahlen für Landschaftsverbrauch einen Teil ihrer Gewinne in einen Renaturierungsfonds ein.
- Mit Hilfe des Bundes werden Uranbergbaualtlasten saniert, die nicht in die Zuständigkeit der Wismut fallen.
- In den nationalen Naturlandschaften wird eine vorbildliche nachhaltige Entwicklung angestoßen.
- Klimaanpassung erfolgt durch Wasserrückhalt.
- Klimaanpassung erfolgt durch Erosionsschutz.
- Die Waldflächenprämie wird unter der Bedingung von Wiederaufforstung und Waldumbau verstetigt.
- Eine gesetzliche Regelung bringt Waldflächen unbekannter Eigentümer wieder in Bewirtschaftung.
- Das Forstliche Forschungs- und Kompetenzzentrum wird gestärkt, um die Anpassung des Waldes an den Klimawandel wissenschaftlich zu begleiten.
- ThüringenForst kann Gewinne aus der Borkenkäferkatastrophe für die nachhaltige Sicherung des Staatswaldes einsetzen.
- Umwelt-, boden- und klimaschonende Agrartechniken und Anbausysteme werden unbürokratisch gefördert.
Linke 944
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 43
- Ein Ende der fossilen Energienutzung ist nötig, um Wald und Gärten zu erhalten und vor Hitze und Wetterextremen zu schützen.
- Die Landbewirtschaftung soll die Bodenfruchtbarkeit dauerhaft erhalten und natürliche Ressourcen und biologische Vielfalt schonen.
- Eine vielfältige Kulturlandschaft wird gefördert.
- Eine ökologische und klimaschonende Bewirtschaftung wird unterstützt.
- Bodenerosion wird verringert, unter anderem durch mehr Agroforst.
- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Ökolandbau sollen auf einem Drittel der Agrarflächen Thüringens etabliert werden.
- Dünge- und Bodenmanagement sollen den Erfordernissen des Natur- und Klimaschutzes gerecht werden.
- Öffentliches Bodeneigentum wird als Instrument für Agrarstruktur, Umweltbelange und die Unterstützung von Junglandwirten genutzt.
- Ein sozial verträglicher Umbau der Tierhaltung zu mehr Tierwohl und Umweltschutz wird gefördert.
- Eine flächengebundene Tierhaltung, deren Tierzahl sich an der Naturverträglichkeit bemisst, wird unterstützt.
- EU-Zulassungsverfahren für Gentechnik sollen transparenter sein und ökologische und sozioökonomische Kriterien stärker einbeziehen.
- Die Thüringer Wälder werden klimafest gemacht.
- Für widerstandsfähigere Wälder wird ein naturnaher Waldumbau betrieben.
- Es werden gezielt Baumarten gepflanzt, die gegen Stürme und Trockenheit widerstandsfähig sind.
- Die Landesforstanstalt wird personell und finanziell gestärkt.
- Gepflanzt und gesät wird nur dort, wo Naturverjüngung keinen artenreichen Aufwuchs erreicht.
- Die naturnahe Waldbewirtschaftung mit Schwerpunkt auf Naturverjüngung steht im Fokus.
- Abgestorbene Bäume bleiben als Schattenspender und Erosionsschutz im Wald.
- Ausreichende öffentliche Mittel sollen Waldbesitzer zur Überführung in stabile Mischwälder motivieren.
- Die notwendige Wiederaufforstung nach Schädlingsbefall, Trockenheit und Stürmen wird gefördert.
- Ein Landesprogramm für Wiederaufforstung und Waldumbau kommt auch privaten und kommunalen Waldbesitzern zugute.
- Bis 2030 werden im Landeshaushalt insgesamt 500 Millionen Euro für Wiederbewaldung und Waldumbau bereitgestellt.
- Bei der Umsetzung stehen Schadbeseitigung, klimastabile Wiederbewaldung und Waldbrandprävention im Mittelpunkt.
- Der Einsatz schwerer Maschinen im Wald wird auf das Nötigste beschränkt und soll bodenschonend erfolgen.
- Mit allen forstwirtschaftlichen Akteuren wird ein Austausch zur Umstellung auf naturnahe Waldbewirtschaftung geführt.
- Maßnahmen für Ganzjahresnutzung und sanften, ressourcenschonenden Tourismus werden unterstützt.
- Die Fernwärmeversorgung soll durch die öffentliche Hand ausgebaut und für eine bezahlbare und ökologische Wärmewende genutzt werden.
- Für die Einspeisung in Fernwärmenetze sollen zeitnah umweltfreundliche Möglichkeiten wie Geothermie, Großwärmepumpen, Solaranlagen und Biomasse erschlossen werden.
- Die Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie wird weiterentwickelt.
- Der Flächenverbrauch soll zum Schutz der Böden wirksamer reduziert werden.
- Bei Eingriffen in Natur und Landschaft sollen Ausgleichsmaßnahmen wie Entsiegelung Vorrang vor Ausgleichszahlungen haben.
- Der Bund soll sich an der Finanzierung der Altlastensanierung des Kalibergbaus und des ehemaligen Teerverarbeitungswerks Rositz beteiligen.
- Für Unternehmen in Industrie und Bergbau soll eine verpflichtende Rücklagenbildung für die Nachsorge eingeführt werden.
- Im Südharz soll ein Biosphärenreservat eingerichtet werden, das Instrumente für den verstärkten Einsatz von Recyclinggips in der Gipsindustrie bereitstellt.
- Naturnahe Gewässer, Bäche und Seen sollen regelmäßig gepflegt werden, um bei Starkregen viel Wasser aufnehmen zu können.
- Der ökologische Zustand von Fließgewässern soll stetig verbessert werden.
- Zum Hochwasserschutz soll ein Schwerpunkt auf Bodenentsiegelung gelegt werden.
- Niederschläge sollen vermehrt in der Kulturlandschaft gespeichert werden.
- Nahe Trinkwassertalsperren sollen Aufforstungen erfolgen.
- Das Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz soll gefestigt und weitergeführt werden.
- Neue Ideen und Konzepte für umweltfreundliche Mobilität für Kommunen und Land werden vorangetrieben.
- Grünflächen in Innenstädten werden ausgebaut.
- In Innenstädten werden gezielt und nachhaltig Bäume gepflanzt, um Lebensqualität und Stadtklima zu verbessern.
Bleibt wie bisher 5
- Die nachhaltige Agrarpolitik zum Erhalt von Artenvielfalt und natürlichen Ressourcen wird fortgeführt.
- Die bewirtschafteten Fischteiche als landschaftstypische Kulturlandschaft werden erhalten.
- Der Aktionsplan Wald wird fortgeführt.
- Öffentliche Gelder für Waldbesitzer werden daran gekoppelt, ob sie den Umbau von Monokulturen zu klimastabilen Mischwäldern verfolgen.
- Die Wasserspeicherfähigkeit der Waldböden wird erhalten.
Ohne klare Richtung 4
- In der Landwirtschaftspolitik ist ein Umdenken nötig, um Boden zu schützen, die regionale Versorgung zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern, statt Agrarflächen zum Spekulationsobjekt zu machen.
- In der Landwirtschaft müssen Naturschutz, Tierwohl, Qualität, Arbeitsbedingungen, Löhne und Einkommen stimmen.
- Die Jagd gilt als Teil eines naturnahen Wildtiermanagements und als Voraussetzung eines erfolgreichen Waldumbaus.
- In der Abfallwirtschaft steht der Ressourcenschutz im Vordergrund.
SPD 343
Mehr Rechte oder Angebote 43
- Initiativen von Jugendlichen für Umwelt- und Klimaschutz werden besonders unterstützt.
- Für den Ausbau verwendete Glasfasern müssen hohen Umweltstandards genügen.
- Beiträge von Landwirt:innen zum Natur- und Klimaschutz werden finanziell deutlich stärker honoriert.
- Eine verbindliche Flächenkompensation im ganzen Freistaat wird eingeführt.
- Durch Nutzung von Brach- und Altlastflächen und Entsiegelung soll die Netto-Null-Bodenversiegelung erreicht werden.
- Artenreiches Grünland wird über eine Weidetierprämie für Milchkühe und extensive Mutterkuhhaltung gefördert.
- Humusmehrung durch eine standortgerechte Mindestfruchtfolge wird gefördert.
- Die Wiedervernässung von Mooren wird gefördert.
- Durch Entwicklung der Auenräume wird dem Hochwasser vorgebeugt und der Wasserrückhalt verbessert.
- Ein Fahrplan bis 2029 für die Wasserversorgung einschließlich kleinerer Wasserspeicher wird erstellt.
- Der Wald soll erhalten, sein Zustand verbessert und naturgemäß bewirtschaftet werden.
- Die Jagd orientiert sich an ökologischen, wildbiologischen und tierschutzrechtlichen Grundsätzen.
- Die Bejagung richtet sich künftig mehr nach dem Waldzustand als nach Abschussplänen.
- Fischer:innen und Angler:innen werden unterstützt, Gewässer in einen guten Zustand zu bringen.
- Gewässer sollen für wandernde Fischarten durchgängig sein.
- Neubaugebiete erhalten eine gemeinsame Wärmeversorgung.
- Erneuerbare Energien sollen sozial gerecht erzeugt und genutzt, regionale Wertschöpfung gestärkt und Umweltfolgen der Energieversorgung reduziert werden.
- Natürliche Kohlenstoffsenken wie klimarobuste Wälder, wiedervernässte Moore und humusreiche Böden werden ausgebaut.
- Für neue Windenergieanlagen gelten hohe Standards für Umwelt- und Naturschutz.
- Windvorranggebiete werden dort ausgewiesen, wo lokale Industrie profitiert, wenig Netzausbau nötig ist und die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gering sind.
- Die EU-Biodiversitätsstrategie und der Aktionsplan Insektenschutz werden mit konkreten Maßnahmen gegen den Verlust von Arten und Lebensräumen untersetzt.
- Artenreiche Landschaften wie die Gipskarstlandschaft im Südharz werden nachhaltig geschützt.
- Der Ausstieg aus dem Naturgipsabbau im Südharz bleibt Hauptziel.
- Im Südharz wird ein länderübergreifendes Biosphärenreservat eingerichtet.
- Die Naturschutzförderung wird so verbessert, dass Landwirte für ökologische Leistungen kostendeckend entlohnt werden.
- Mittel aus Bundesprogrammen wie dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und dem Nationalen Artenhilfsprogramm werden eingeworben und genutzt.
- Untere Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und Natura-2000-Stationen werden stärker als Kompetenznetzwerk verbunden.
- Schwerpunkt sind konkrete, in der Fläche wirksame Arten- und Biotopschutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Gewässerunterhaltungsverbänden und Forstämtern.
- Der Buchenwald des Nationalparks Hainich wird geschützt.
- Der Nationalpark Hainich wird als regionaler Ankerpunkt für Naturschutz, Tourismus und Bildung für nachhaltige Entwicklung weiterentwickelt.
- Die Salzbelastung der Werra soll reduziert werden.
- Das Bundesprogramm zur Vermeidung von Plastikmüll wird unterstützt.
- Der ökologische und klimarobuste Waldumbau wird forciert.
- Dem Verlust der Wälder durch Klimawandel und Schädlinge wird entgegengewirkt.
- Auf Kalamitätsflächen werden Wiederaufforstung und, besonders im Staatswald, natürliche Wiederbewaldung berücksichtigt.
- Erlöse aus Windkraftanlagen im Wald werden zur Finanzierung der Aufforstung genutzt.
- Strukturreiche Waldränder mit Strauchgürteln und Krautsaum werden gefördert.
- Die Wiederanlage von Feldhecken als Rückzugsraum für bedrohte Tierarten wird gefördert.
- Der Flächenverbrauch wird begrenzt.
- Eine Flächenkreislaufwirtschaft wird eingeführt.
- Bis 2027 wird ein Thüringer Masterplan Flächenverbrauch auf Grundlage eines Netto-Null-Flächenverbrauchs erstellt.
- Extensive Bewirtschaftung wie Rinderhaltung, Weideprämien, Agroforstsysteme und schonende Nutzung von Auen, Mooren und Feuchtgebieten wird über ELER fortgeführt oder neu etabliert.
- Konzepte wie „Green Hospital“, umweltbewusste Ernährung und ein Landesaktionsplan Hitzeschutz werden unterstützt und gefördert.
Bleibt wie bisher 1
Grüne 1677
Mehr Geld 5
- Die Naturschutzförderung wird gestärkt und ausgebaut.
- Großschutzgebiete wie der Nationalpark Hainich werden weiter gestärkt und auskömmlich finanziert.
- Eine landesweite Biotopverbundplanung wird rechtsverbindlich in allen Raumplanungsebenen verankert und im Landeshaushalt finanziert.
- Die landeseigene, EU-kofinanzierte Naturschutzförderung (ENL und NALAP) wird aufgestockt.
- Die Mittel für das Kulturlandschaftsprogramm KULAP werden aufgestockt.
Mehr Rechte oder Angebote 76
- Die Anerkennung des Grünen Bandes als UNESCO-Welterbe wird weiter vorangebracht.
- Schutzgebiete werden gestärkt.
- Die Ausweisung des Biosphärenreservats Gipskarst wird vorangetrieben.
- Die Ausweisung von Naturschutzgebieten nach einer Prioritätenliste wird vorangetrieben.
- Die Naturschutzförderung wird gestärkt und ausgebaut.
- Großschutzgebiete wie der Nationalpark Hainich werden weiter gestärkt und auskömmlich finanziert.
- Bestehende Schutzgebiete werden erhalten und ausgewiesen und neue Naturschutzprojekte in Natur- und Kulturlandschaft initiiert.
- Die Gipskarstlandschaft im Südharz soll erhalten, geschützt und besser erlebbar werden.
- Eine Bundesratsinitiative soll ermöglichen, Flurneuordnung und Planfeststellung ausdrücklich für den Naturschutz zu nutzen.
- Die Natura-2000-Stationen erhalten ein jährliches Budget für die unbürokratische Umsetzung kleinerer Naturschutzmaßnahmen.
- Projekte und Maßnahmen zum Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt werden auch in der Agrarlandschaft und in Städten unterstützt.
- Alle Natura-2000-Gebiete werden mittelfristig als Naturschutzgebiete ausgewiesen, sofern keine höhere Schutzkategorie besteht.
- Eine landesweite Biotopverbundplanung wird rechtsverbindlich in allen Raumplanungsebenen verankert und im Landeshaushalt finanziert.
- Landeseigene Förderprogramme etwa zum Gewässer- und Hochwasserschutz werden stärker auf naturfreundliche Durchführung ausgerichtet.
- Die landeseigene, EU-kofinanzierte Naturschutzförderung (ENL und NALAP) wird aufgestockt.
- Gewässer werden als Lebensraum für Pflanzen und Tiere gestärkt.
- Flüssen wird mehr Raum gegeben.
- Grüne Randstreifen sollen landwirtschaftlich bedingte Nährstoffeinträge in Gewässer reduzieren.
- Die Umsetzung des EU-Förderprogramms ELER wird stärker auf naturverträgliche Landwirtschaft ausgerichtet.
- Der Naturschutz auf der unteren Ebene wird durch eine zusätzliche landeseigene Stelle der Naturschutzbehörde gestärkt.
- Fluss- und Bachläufe werden für eine dynamische Gewässerentwicklung renaturiert.
- Ein Auenschutzprogramm fördert die Umwandlung von Acker in Grünland für Retentionsflächen und entschädigt Grundstückseigentümer.
- Die Thüringer Niedrigwasserstrategie wird für lange Trockenperioden weiterentwickelt.
- Durch Rückbau von Meliorationsanlagen und Drainagen wird die Wasserspeicherung im Boden erhöht.
- Förderprogramme sollen Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft sowie Phosphor- und Nitrateinträge in Gewässer weiter reduzieren.
- Der Erhalt eines ökologisch guten Gewässerzustands und die Revitalisierung der Auen werden finanziell unterstützt.
- Der Flächenverbrauch für neue Siedlungs- und Infrastrukturprojekte wird dringend reduziert.
- Neuer Flächenverbrauch wird an eine Entsiegelung an anderer Stelle gekoppelt.
- Bodenschonende Bewirtschaftungsformen und Humusaufbau in der Landwirtschaft werden gezielt unterstützt.
- Im Wald wird auf Gift verzichtet.
- Der Nettoflächenverbrauch in Thüringen wird perspektivisch auf null Hektar reduziert, mit Fokus auf Entsiegelung bei Neuversiegelung.
- Kommunen werden bei Flächenmanagement und Entsiegelung unterstützt und Förderprogramme zur Flächenversiegelung ergänzt.
- Flächendeckende, wirksame Luftreinhaltepläne zur Einhaltung der Grenzwerte werden in ganz Thüringen umgesetzt.
- Zur Rettung der Wälder sollen Luftschadstoffe eliminiert werden.
- Wälder sollen als Ökosysteme und nicht als Holzplantagen behandelt werden.
- Förderinstrumente für den Umbau zu naturnahen, klimaresilienten Wäldern werden vereinfacht, entbürokratisiert und verständlicher gemacht.
- Es werden mehr Angebote für Vertragsnaturschutz im Wald geschaffen.
- Gefördert wird eine Forstwirtschaft, die nachhaltige Holzerträge sichert und Wälder als artenreiche Ökosysteme, Klimasenken und Erholungsräume schützt.
- Das Thüringer Waldgesetz wird mit Vorrang für den Schutz der Wälder als intakte Ökosysteme überarbeitet.
- Die Wälder werden naturnah als Dauerwald bewirtschaftet.
- Ein Landesprogramm zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung wird entwickelt.
- Entwässerungsgräben im Wald werden für eine bessere Wasserspeicherung zurückgebaut.
- Die Befahrung des Waldbodens wird reduziert und der Einsatz schwerer Maschinen auf das Nötigste beschränkt.
- Lebende Biotopbäume und Totholz werden zum Standard in der Waldbewirtschaftung.
- Die abgestimmte Flächenkulisse für nutzungsfreie Waldflächen im Rahmen des Fünf-Prozent-Biodiversitätsziels wird bis spätestens 2029 umgesetzt.
- Natürliche Sukzession hat Vorrang vor Wiederaufforstung.
- Die Wilddichten werden so reguliert, dass sich der Wald ohne künstliche Schutzmaßnahmen regenerieren kann.
- Die Förderinstrumente für den Umbau zu naturnahen Dauerwäldern werden verbessert.
- Treibhausgase sollen durch natürlichen Klimaschutz gebunden und Kohlenstoffsenken wie der Wald geschützt werden.
- Naturnaher und nachhaltiger Tourismus wird durch Waldumbau, Verknüpfung von Naturschutz mit Tourismusangeboten und Unterstützung bestehender Tourismusinfrastruktur bei der Umstellung gestärkt.
- Die Tourismusförderung konzentriert sich auf nachhaltige, klimaschonende und naturverträgliche Investitionen.
- Ein Mobilitätsgesetz wird verabschiedet, das umweltfreundlicher Mobilität, Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit Vorrang gibt.
- Ökologisches Bauen wird zum neuen Standard, um CO2-Emissionen zu senken und Rohstoffe zu schonen.
- Die Neuversiegelung wird mit einem Ausgleichssystem auf netto null gesenkt.
- Der Ausbau innovativer umweltgerechter Technologien wie Agri-Photovoltaik, kalte Nahwärmenetze und nachwachsende Baustoffe wird gefördert.
- Erhalt und Wiederherstellung von Wegesrändern, Alleen, Feldmauern und Streuobstwiesen werden unterstützt.
- Maßnahmen zur Regenerierung von Wasserkreisläufen werden unterstützt.
- Eine Bewirtschaftung, die den Boden schützt und Schadstoffeinträge verringert, wird gestärkt.
- Landwirte werden dabei unterstützt, naturverträglicher zu wirtschaften.
- Natur- und Artenschutz in der Landwirtschaft wird gestärkt und es werden mehr Lebensräume geschaffen.
- Die Landwirtschaftsförderung wird stärker auf Gemeinwohlleistungen wie Natur- und Bodenschutz ausgerichtet.
- Landwirtschaftliche Subventionen werden stärker auf Boden-, Umwelt-, Natur- und Artenschutz ausgerichtet.
- Der Lebensraum von Insekten wird erhalten und vergrößert.
- Ein Insektenschutz-Sofortprogramm wird erarbeitet.
- Anlage und Erhalt von Habitaten sowie Pflanzung und Pflege von Bäumen auf Weiden werden neuer Standard und gefördert.
- Ein Heckenprogramm fördert Planung, Pflanzung, Pflege und Eigentümerentschädigung bei neuen Hecken.
- Ein Förderprogramm zur Biotopvernetzung und Landschaftsgestaltung für Kommunen wird aufgelegt.
- Gemeinsam mit Landwirten werden praktikable und umweltverträgliche Lösungen für Schädlingspopulationen gefunden.
- Eine Strategie gegen die Verdrängung von Streuobstwiesen, Saumstrukturen und Hecken an Feldrändern wird entwickelt.
- Ein Programm für Nutzung und Pflege von Streuobstwiesen, Saumstrukturen und Hecken wird aufgelegt.
- Agroforst-Systeme werden zum Bodenschutz und als Biotopverbund gefördert.
- Maßnahmen zum Humusaufbau auf landwirtschaftlichen Flächen werden unterstützt.
- Moderne Techniken wie Smart Farming werden unter Beachtung der Datensouveränität ausgebaut und gefördert.
- Landwirte werden stärker zu Anbaumethoden für Bodenschutz und Artenvielfalt beraten.
- Für ehrenamtliche Maßnahmen wie die Kartierung von Arten werden Aufwandsentschädigungen gezahlt.
- Sportgroßveranstaltungen sollen klimaneutral versorgt werden, nachhaltige Mobilität bieten und Müll vermeiden.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 13
- Die Landwirtschaft soll von ihren Produkten gut leben können und schonend mit Tieren, Boden, Wasser und Natur umgehen.
- In den Kommunen soll die Luft sauberer werden.
- Für den Erhalt intakter und stabiler Wälder wird ein neuer Generationenvertrag für den Wald angestrebt.
- Zur Rettung der Wälder soll die Klimakrise gestoppt werden.
- Eine klimaresiliente, naturnahe Waldnutzung, die biologische Vielfalt und Kohlenstoffspeicherung erhöht, gilt als essenziell.
- Die Dauerwaldbewirtschaftung wird Leitbild für Thüringens Forste.
- Die langfristigen Gemeinwohlinteressen am Wald haben Vorrang vor kurzfristigen Gewinninteressen der Holzwirtschaft.
- Die Thüringer Wirtschaft soll international konkurrenzfähig sein, moderne Arbeitsplätze und gute Löhne bieten, ohne auf Kosten von Umwelt und Menschenrechten zu agieren.
- Landwirtschaft soll Landwirten ein gutes Auskommen bieten und im Einklang mit Naturschutz und artgerechter Tierhaltung stehen.
- Landwirtschaft und Naturschutz sollen Hand in Hand gehen.
- Landwirtschaftliche Flächen sollen klug und nachhaltig genutzt werden.
- Ziel sind humusreiche, nährstoffreiche und wasserspeichernde Böden mit geschlossenem Nährstoffkreislauf.
- Die Pflege von Streuobstwiesen wird stärker gewürdigt.
FW 527
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Soziale, Umwelt- und Tierschutzstandards in der Landwirtschaft und der Weiterverarbeitung sind einzuhalten.
- Umwelt, insbesondere Boden, Wasser, Luft, Artenvielfalt und natürliche Lebensgrundlagen, sollen geschützt werden.
- Regenwasserauffangbecken und Renaturierungsmaßnahmen sollen Starkregen auffangen und Versickerungsflächen für das Grundwasser schaffen.
- Mit den Trinkwasserressourcen soll schonend umgegangen werden.
- Flächenverbrauch für Verkehrs- und Siedlungsentwicklung soll reduziert werden.
- Das Bauen soll mehr Grün und Wasser in die Innenstädte bringen und abfließendes Wasser auffangen.
- Die Versiegelung von Flächen soll möglichst vermieden oder reduziert werden.
- Grundwasser und Oberflächengewässer sollen vor umweltschädlichen Einträgen geschützt werden.
- Die Qualität der Fließgewässer soll verbessert und die Salzbelastung der Werra abgebaut werden.
- Die Versenkung von Laugen im Boden wird abgelehnt.
- Versickerungsflächen zur Auffüllung des Grundwassers sollen geschaffen werden.
- Die Versiegelung in Innenstädten soll reduziert werden.
- Innenstädte sollen mehr Grün- und Wasserflächen erhalten.
- Maßnahmen zur Entfernung von Mikroplastik und Medikamentenrückständen aus Abwässern sollen unterstützt werden.
- Die Luftqualität in Innenstädten soll durch moderne Antriebstechnik und effiziente Mobilitätsangebote verbessert werden.
- Für Ökosysteme schädliche Substanzen sollen schrittweise durch weniger schädliche ersetzt werden.
- Natürliche Schädlingsbekämpfung, etwa durch Schutzstreifen für Insekten, Vögel und Niederwild, soll gefördert werden.
- Die Ausbreitung und Rückkehr von Tierarten darf nicht zu unverhältnismäßigen Schäden in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft oder zur Verdrängung einheimischer Arten führen.
- Gegen die Ausbreitung invasiver Pflanzen soll gehandelt werden.
- Förderprogramme für Maßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe zu Tierwohl und ökologisch nachhaltiger Betriebsführung sollen unterstützt werden.
- Die Waldflächen sollen vergrößert werden.
- Windkraftanlagen in Waldgebieten werden grundsätzlich abgelehnt.
- Ein Landesförderprogramm zur Bewältigung der Waldschäden und zur Unterstützung aller Waldbesitzer soll aufgelegt werden.
- Waldschutz soll Vorrang vor der Bewirtschaftung haben.
- Der Waldumbau soll sich an den klimatischen Herausforderungen ausrichten.
- Windräder im Wald werden grundsätzlich abgelehnt.
- Maßnahmen zur Kontrolle und Begrenzung der Umweltbelastung durch den Verkehr auf Transitautobahnen sollen entwickelt und umgesetzt werden.
Bleibt wie bisher 4
- Umwelt, Artenvielfalt und natürliche Lebensgrundlagen sollen bewahrt werden.
- Böden mit hoher Bodenkennzahl sollen grundsätzlich erhalten werden.
- Für Ökosysteme schädliche oder verdächtige Substanzen sollen nur nach den bundesweit geltenden Vorschriften eingesetzt werden.
- Die Landesjagdstrategie soll die Versorgung mit hochwertigem Wildfleisch sichern, ohne die Waldverjüngung zu gefährden.
Ohne klare Richtung 1
FDP 11532
Mehr Rechte oder Angebote 32
- Bei der Fortschreibung der Tourismusstrategie werden Klimaneutralität sowie Umwelt- und Naturschutz stärker berücksichtigt.
- Ein touristisches KMU-Netzwerk zu Digitalisierung, Umweltschutz und nachhaltigem Reisen wird aufgebaut.
- Energieinfrastruktur soll wegen ihrer Auswirkungen auf Umwelt und landwirtschaftliche Flächen sorgfältig geplant und abgewogen werden.
- Das freiwillige Umweltengagement der Wirtschaft wird gefördert.
- Die Agrarpolitik ermöglicht eine flächendeckende, leistungsfähige Nahrungsmittelerzeugung bei weitgehender Schonung der Ressourcen.
- Die vorsorgliche Vermeidung von Umweltschäden hat Vorrang vor ihrer nachträglichen Beseitigung.
- Statt neue Naturschutzflächen auszuweisen, werden bestehende Gebiete verstärkt ökologisch aufgewertet.
- Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie werden unter Wahrung örtlicher Gegebenheiten und der Verhältnismäßigkeit weiter umgesetzt.
- Durch Renaturierung von Fließgewässern wird der Abfluss von Oberflächenwasser verlangsamt und gepuffert.
- Bei unverzichtbaren Querbauwerken wird der Eingriff so gering wie möglich gehalten.
- Deiche werden, wo möglich, zurückgesetzt, um Fließgewässern mehr Raum zu geben.
- Gemeinsam mit Landwirten werden Nährstoffeinträge in Gewässer verringert und eine ökologischere Gewässerentwicklung erreicht.
- Ein ökologischer Stadtumbau berücksichtigt mehr Grün und ermöglicht Dachbegrünungen.
- Im Stadtumbau werden offene Gewässer in Städten geschaffen.
- Flächen werden entsiegelt, wo dies möglich und sinnvoll ist.
- Im Wald wird auf Artenvielfalt gesetzt und standortgerechte Gehölze werden stärker berücksichtigt.
- Die Douglasie wird als wärmeverträgliche Baumart Bestandteil des Waldumbaus.
- Die Wälder werden in ihrer Biotopwertigkeit und Resilienz entwickelt.
- Geschädigte Waldflächen werden konsequent wieder aufgeforstet.
- Waldbesitzer werden bei der Wiederaufforstung unterstützt.
- Forstbetriebsgemeinschaften werden bei Bewirtschaftung und Bewahrung des Waldes unterstützt.
- Gemeinsam mit den Jägern wird Natur- und Tierschutz zum Wohle von Wild, Wald und nachhaltiger Ressourcennutzung betrieben.
- Die Kaliproduktion erfolgt umweltverträglich nach aktuellem Stand der Technik.
- Die Werra soll naturnah und sauber werden.
- Die Verursacher von Werraversalzung und Laugenverpressung tragen die Verantwortung für die ökologischen Folgen von Kaliproduktion und Halden.
- Die Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie an die Werra werden künftig erfüllt.
- Der Verlust der biologischen Vielfalt in Thüringen wird gestoppt.
- Die Ursachen des Rückgangs bestäubender Insekten werden geklärt.
- Ein dauerhaftes Insekten-Monitoring wird aufgebaut.
- Invasive Tier- und Pflanzenarten werden konsequent und dauerhaft bekämpft.
- Der Freistaat stockt Bundesmittel für Investitionen in neue ÖPNV-Fahrzeuge stärker auf, für Barrierefreiheit und alternative Antriebe.
- Bei nachträglicher Dämmung werden die gesamten ökologischen Folgen betrachtet und Fördermaßnahmen daraufhin überprüft.
Bleibt wie bisher 6
- Eine pauschale Öffnung des Waldes für Windkraft wird abgelehnt.
- Talsperren werden im Regelfall für Hochwasserschutz, Wasserbevorratung und als Biotope erhalten.
- Die PEFC-Zertifizierung des Thüringer Staatswaldes wird beibehalten.
- Eine Ausweitung der Stilllegungsflächen im Wald wird abgelehnt.
- Kulturlandschaften werden erhalten.
- Die Einstellung der Planungen für das Pumpspeicherwerk Schmalwasser wird begrüßt.
Ohne klare Richtung 9
- Ein besserer Ausgleich von Wirtschafts- und Umweltinteressen wird angestrebt.
- Energie soll im Einklang mit Bürgern und Natur erzeugt werden.
- Die Nutzung von Waldflächen für Windkraft wird wegen der Klimaschutzfunktion des Waldes kritisch gesehen.
- Umwelt- und Naturschutz erfolgen mit Augenmaß.
- Umwelt- und Naturschutz werden gemeinsam mit den Menschen gestaltet.
- In der Umweltpolitik werden anspruchsvolle Ziele festgelegt.
- Flexible Lösungen zur Erreichung der Umweltziele werden ermöglicht, um die Akzeptanz der Menschen zu erhalten.
- Jagd gilt als Natur- und Tierschutz.
- Die Auswirkungen monokultureller Bewirtschaftung und des Sedimenteintrags in Gewässer auf Insekten werden besonders beobachtet.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 1732
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 31
- Feuerwehren werden für die Bekämpfung von Vegetationsbränden besser ausgestattet.
- Neue technische Mittel zur Waldbrandbekämpfung wie faltbare Löschwasserzisternen werden geprüft.
- Betriebe sollen für Naturschutzleistungen angemessen honoriert werden.
- In der Nutztierstrategie soll die Weidetierhaltung wegen ihrer Bedeutung für die Biodiversität bei der Honorierung besonders berücksichtigt werden.
- Die KULAP-Förderung wird an Praxisanforderungen der Landwirtschaft sowie an Umwelt- und Naturschutzbelange angepasst.
- Landwirtschaftliche Flächen sollen erhalten und der Flächenverbrauch reduziert werden.
- Die Entsiegelung von Altlastenflächen hat Vorrang.
- Der proaktive Rückbau von Altlastenflächen durch die Thüringer Landgesellschaft wird befördert.
- Die Niedrigwasserstrategie soll umgesetzt werden.
- Für jedes in Thüringen neugeborene Kind wird ein Baum gepflanzt.
- Der Waldumbau wird begleitet und Privatwaldbesitzer werden beraten und unterstützt.
- ThüringenForst wird zur Erhaltung und zum Umbau des Waldes gestärkt.
- Der Waldumbau soll vorwiegend mit heimischen Baumarten erfolgen.
- Waldbesitzer werden bei der Sicherung der Ökosystemleistungen des Waldes langfristig und direkt unterstützt.
- Die rund 180.000 Kleinwaldbesitzer sollen beraten und gefördert werden.
- Ehemalige Rohstoffgewinnungsstätten werden naturnah rekultiviert.
- Der Abbau mineralischer Rohstoffe in aktiven Lagerstätten wird mensch- und naturverträglich sichergestellt.
- Rechtsänderungen zur finanziellen Absicherung der Beseitigung von Bergbauhinterlassenschaften werden geprüft.
- Nachnutzungs- und Renaturierungskonzepte für ehemalige Deponien werden unterstützt.
- In der Jagdgesetzgebung sollen allein wissenschaftsbasierte Aspekte von Wildbiologie, Arten- und Tierschutz, Jagdpraxis und Lebensmittelhygiene berücksichtigt werden.
- Nutzung regionaler Rohstoffe, verstärktes Recycling und Altlastensanierung gelten als Maßnahmen für Umweltschutz und nachhaltige Wirtschaft.
- Die Reaktivierung oder Erweiterung von Mooren, Feuchtgebieten und Auen wird geprüft.
- Deiche an Fließgewässern, die weder Bebauung noch Infrastruktur schützen, sollen beseitigt, abgesenkt oder verlegt werden.
- Die Durchgängigkeit der Gewässer wird verbessert und ihre Verbauung schrittweise beseitigt.
- Ein Aktionsplan zur Belebung von Bach- und Flussauen mit Förderkulisse wird aufgelegt.
- Überwiegend bundesfinanzierte Naturschutzgroßprojekte und andere Naturschutzprojekte werden unterstützt.
- Die Ausweisung des Grünen Bandes als gemischte Weltkultur- und Weltnaturerbestätte wird gemeinsam mit anderen Ländern vorangetrieben.
- Lücken im Biotopverbund des Grünen Bandes sollen geschlossen werden.
- Maßnahmen für besseren Wasserrückhalt und Wasserspeicherung in Städten werden unterstützt.
- Städtebauförderung und Dorferneuerung sollen Starkregenschutz, Gewässer, Grünflächen und Löschwasserzisternen fördern.
- Für sozial gerechte und umweltfreundliche Mobilität wird eine Mobilitätswende angestrebt.
Bleibt wie bisher 8
- Die Feuerlöschteiche in Thüringer Wäldern bleiben erhalten.
- Artenreiches Grünland soll durch Stärkung der Weidehaltung erhalten werden.
- Die dezentrale Wasserbevorratung wird langfristig gesichert.
- Die Strategie „Wald UND Wild“ wird fortgeführt.
- Naturschutzfachlich wertvolle Gipskarstgebiete im Südharz werden erhalten.
- Schutz landwirtschaftlicher Flächen und Reduzierung der Flächenversiegelung bleiben zentrale umweltpolitische Ziele.
- Das Leitbild „Grünes Herz Deutschlands“ wird zur Sicherung des Naturerbes umgesetzt.
- Die Naturschutzförderung wird auf hohem Niveau gehalten.
Ohne klare Richtung 9
- Angestrebt wird eine Landwirtschaft, die hochwertige Lebensmittel erzeugt, umweltfreundlich wirtschaftet und artgerechte Tierhaltung garantiert.
- Besonderer Wert wird auf den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen, den Schutz der Biodiversität und die regionale Wertschöpfung gelegt.
- Die Einführung eines Naturschutzfeldblocks wird geprüft.
- Der Erhalt des Waldes gilt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
- Erhaltung und Umbau der Wälder liegen im vordringlichen öffentlichen Interesse.
- Angestrebt wird eine dem Naturraum angepasste Wilddichte, die stabile, vielfältige Wälder ermöglicht.
- Prozessschutz in Auen gilt als wirksamer Klima-, Hochwasser- und Naturschutz.
- Nationale Naturlandschaften gelten als Instrumente umweltverträglicher Regionalentwicklung.
- Die Schutzgebietsverordnung für die Thüringer Rhön wird geändert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht