Natur und Umwelt
Schutzgüter: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CSU00
Ohne Einzug ins Parlament
CDU und CSU 11128
Mehr Rechte oder Angebote 28
- Klimaanpassung gilt als Querschnittsaufgabe und soll auf naturbasierte Lösungen setzen, die die Landschaft widerstandsfähiger und sicherer machen.
- Umweltpolitik schützt die Biodiversität.
- Bedrohte Arten und deren Lebensräume werden geschützt.
- Schutzgebiete werden qualitativ aufgewertet.
- Die Vernetzung der Lebensräume wird gestärkt.
- Der Schutz der Moore wird gemeinsam mit den Grundstückseigentümern intensiviert.
- Für Wiedervernässungsprojekte werden Anreize gegeben.
- Eine integrierte, naturverträgliche Nutzung der Meere für Transport, Energie und Militär wird ermöglicht.
- Auch das Fangen von Fischen und Meeresfrüchten soll naturverträglich möglich sein.
- Die Meeresschutzabkommen sollen weiterentwickelt werden.
- Der Verschmutzung der Meere soll entgegengetreten werden.
- Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee sollen bekämpft werden.
- Naturschutz auf Zeit wird im Einklang mit allen Nutzergruppen aufgesetzt.
- Mit Ländern und Kommunen wird für einen guten ökologischen Zustand der Gewässer gesorgt.
- Trink-, Mineral-, Heil- und Grundwasservorkommen werden besonders geschützt.
- Zur Reinhaltung der Gewässer wird auf das Verursacherprinzip gesetzt.
- Flächen an Land und Gewässer werden nachhaltig genutzt.
- Die Flächenversiegelung wird reduziert.
- Die Ausgleichsmaßnahmen bei der Flächennutzung werden verbessert.
- Gesundheit und Umwelt werden beim Umgang mit diesen Chemikalien geschützt.
- Beim Umgang mit diesen Chemikalien wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt.
- Umweltverschmutzung, illegaler Tierhandel sowie illegale Tötung und Qual von Tieren werden ebenso konsequent bestraft wie andere Straftaten.
- Für ökologische Ziele wird auf Anreize, Vertragsnaturschutz, Honorierung von Natur- und Umweltschutz sowie Innovationen gesetzt.
- Das Bundesnaturschutzgesetz wird so geändert, dass Pflege und Bewirtschaftung von Biotopen ausgleichsfähig sind.
- Der Auf- und Umbau klimastabiler und standortangepasster Wälder wird gefördert.
- Umweltfreundliche Antriebstechniken in der Fangflotte werden implementiert.
- Städte und Gemeinden werden beim verantwortungsvollen Umgang mit Wasser unterstützt.
- Städte und Gemeinden werden bei einer verstärkten Begrünung unterstützt.
Bleibt wie bisher 4
- Die geltenden Schutzvorschriften werden regelmäßig überprüft, damit das Gleichgewicht der Arten gewahrt bleibt.
- Meere werden als widerstandsfähige Ökosysteme erhalten.
- Land- und Forstwirte, Waldbesitzer, Jäger und Fischer werden dabei unterstützt, Ökosysteme und ihre Leistungen zu erhalten.
- Forstwirtschaft und Jagd werden dabei unterstützt, mit nachhaltiger Bewirtschaftung die Funktionen des Waldes zu sichern.
Ohne klare Richtung 7
- Ressourcen nachhaltig nutzen.
- Umweltschutz gemeinsam umsetzen.
- Die Schöpfung zu bewahren gilt als eigene Verantwortung.
- Umweltpolitik nimmt Wasser, Boden und Luft in den Blick.
- Der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen, von Lebensräumen und Arten gilt als zentral.
- Das Bewusstsein für Wasser als höchstes Gut wird erhöht.
- Wettbewerbsfähigkeit, Ernährungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz sowie ländliche Entwicklung und Agrarstruktur gelten als gleichrangige Ziele.
Weniger Rechte oder Angebote 1
AfD 197
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Großflächige Windkraft- und Photovoltaikanlagen in Wäldern, Feldern und auf Ackerflächen werden sofort gestoppt.
- Anlagen für erneuerbare Energien müssen ihre Umweltverträglichkeit und ihren ökonomischen Nutzen ohne Vorrangeinspeisung und Subvention nachweisen.
- Weitere Schädigungen der Natur im Namen des Klimaschutzes werden verhindert.
- Holz als Baumaterial und Energieträger wird gefördert.
- Der nachhaltige Waldumbau wird unterstützt.
- Die Abholzung von Wald für Windkraftanlagen wird abgelehnt.
- Maßnahmen gegen die Vermüllung der Weltmeere sollen in den Herkunftsländern mit geringem Wohlstand ansetzen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 7
- Der Dreiklang aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz wird in der Energieversorgung wiederhergestellt.
- Der Schutz von Luft, Wasser, verantwortungsvoll erzeugten Lebensmitteln und naturnahen Lebensräumen hat Priorität.
- Die waidgerechte Jagd im Einklang mit der Natur wird unterstützt.
- Der Grundsatz „Wald mit Wild“ gilt.
- Der Grundsatz „Wald vor Wild“ wird abgelehnt.
- Für den Erhalt des Waldes gilt eine professionelle Bewirtschaftung als unabdingbar.
- Technologien sollen danach bewertet werden, ob sie Bürgern, Wirtschaft und Umwelt dienen.
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD 211
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Die Kreislaufwirtschaftsstrategie wird pragmatisch umgesetzt, etwa mit Absatzmärkten für Recyclingrohstoffe und effizienterem Materialeinsatz.
- Eine Städtebauförderung zur Anpassung an den Klimawandel ermöglicht grüne Infrastruktur und hitzeresiliente Stadtplanung.
- Die Europäische Staatsanwaltschaft soll auch für Umweltkriminalität zuständig werden.
- Europol soll seine Ressourcen gegen Umweltkriminalität ausbauen.
- In bestehenden Schutzgebieten werden effektive Maßnahmen zum Schutz von Natur und Ökosystemen ergriffen.
- Ökologisch wertvolle Flächen werden miteinander vernetzt.
- Eine Flächenplanung schützt Wildnis- und Kulturlandschaften sowie heimische Arten und ordnet die Nutzungen konfliktfrei.
- Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und dem Naturschutzfonds werden flächendeckend zum Schutz von Wäldern, Mooren, Flussauen und Stadtgrün eingesetzt.
- Meeresschutzgebiete werden als echte Rückzugs- und Erholungsräume für Arten ausgestaltet.
- Ab der GAP-Förderperiode 2028 werden Betriebe stärker gefördert, die Wasser, Boden und Luft schonen, die Artenvielfalt erhalten und Klimaschutz betreiben.
- Handelsabkommen sollen Umwelt und Klima schützen und langfristige Perspektiven für Wachstum und Wohlstand aller Vertragsparteien schaffen.
Grüne 1599
Mehr Geld 4
- In natürliche Überschwemmungsräume wie Auenwälder oder Erlenbrüche wird investiert.
- Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird verstetigt, erweitert und fortentwickelt, und die Mittel für den natürlichen Klimaschutz wachsen über 2028 hinaus.
- Die Gelder der Gemeinsamen Agrarpolitik sollen die finanzielle Basis für den Schutz der natürlichen Grundlagen werden.
- Für die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 98
- Die Wirtschaft soll in Einklang mit den planetaren Grenzen gebracht werden.
- Die Finanzierung der Biodiversität wird gestärkt.
- Bei europäischen CO2-Speichern werden bestehende Nutzungen, ökologische Kriterien und der Ausschluss von Schutzgebieten und deren Umgebung berücksichtigt.
- Der Strukturwandel in den Kohleregionen wird mit Infrastruktur, Wissenschaftsstandorten, Wirtschaftsförderung, Renaturierung und Zukunftsinvestitionen gestaltet.
- Hohe Sozial-, Klima-, Natur-, Tierschutz- und Menschenrechtsstandards sollen vor Unterbietungswettbewerb schützen.
- In Handelsabkommen werden rechtsverbindliche und einklagbare ökonomische, soziale und ökologische Standards verhandelt.
- Pariser Klimaabkommen, ILO-Kernarbeitsnormen und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt werden in Handelsabkommen verbindlich verankert.
- Das Bergrecht wird modernisiert und soll Klimaschutz, Umweltschutz und Bürgerbeteiligung vereinen.
- Neue Rohstoffpartnerschaften werden geschlossen, die an Menschenrechten und Umweltschutz ausgerichtet sind.
- Ökologisch vorteilhafte Mehrwegsysteme werden gestärkt.
- Klima- und umweltschädliche Subventionen werden abgebaut.
- Die Umweltauswirkungen der Ernährung auf Klima und Biodiversität werden berücksichtigt.
- Eine attraktive, günstige und stärker pflanzenbasierte Ernährung wird unterstützt.
- Klima- und umweltschädliche Subventionen werden schrittweise abgebaut.
- Die frei werdenden Mittel werden für sozialen Ausgleich sowie Klima- und Umweltschutz verwendet.
- Die Reduktion des europäischen Gasverbrauchs und der Umstieg auf grünen Wasserstoff und andere erneuerbare Energiequellen werden beschleunigt.
- Die Gewinnung von Erdöl und Erdgas in Deutschland und möglichst bald weltweit wird an Land wie auf dem Meer endgültig abgelehnt.
- Flüsse und Auen werden im Interesse des Hochwasserschutzes gestärkt und durch Renaturierungen erhalten mehr Raum.
- Ein integrierter Bundesmobilitätsplan für klimaneutrale, flächenschonende und sozial gerechte Mobilität bis 2045 wird erarbeitet.
- Die vielfältigen Landschaften, Siedlungen, regionalen Kulturen und lokalen Traditionen im ländlichen Raum werden geschützt.
- Der Schutz von Klima und Natur wird im Grundgesetz verankert.
- Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird verstetigt, erweitert und fortentwickelt, und die Mittel für den natürlichen Klimaschutz wachsen über 2028 hinaus.
- Internationale Vereinbarungen und europäisches Recht im Naturschutz werden konsequent eingehalten und umgesetzt.
- Zur Umsetzung des europäischen Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur werden Flächen gesetzlich garantiert bereitgestellt.
- Wirksame Maßnahmen gegen weiteren Flächenverbrauch werden ergriffen.
- Naturschutzgebiete werden unbürokratischer und schneller ausgewiesen.
- Weitere geeignete Flächen werden ins Nationale Naturerbe übertragen.
- Zusammenhängende Biotopverbünde und Großschutzgebiete werden geschaffen.
- Frei fließende Flüsse, naturnahe Wälder, Auen, Moore, extensiv genutzte Agrarlandschaft und wilde Weiden werden wo möglich erhalten oder wiederhergestellt.
- Die rechtlichen Grundlagen der grenzüberschreitenden Flusspolitik werden mit den Nachbarländern naturgerecht ausgerichtet.
- Die Energiewende wird naturschutzverträglich gestaltet.
- Zielkonflikte zwischen erneuerbaren Energien und Naturschutz werden auf Grundlage neuer Erkenntnisse und unter Einbindung von Fachverstand gelöst und nachgesteuert.
- Typische Lebensräume und bedrohte Arten werden durch Artenhilfsprogramme und spezielle Schutzmaßnahmen geschützt.
- Der Bundesnaturschutzfonds wird weiter gestärkt.
- Digitale Werkzeuge für Biodiversitätsforschung und -schutz werden vorangetrieben.
- Für den Umwelt- und Naturschutz wird ein starkes Verbandsklagerecht gefordert.
- Das Ziel von 30 Prozent effektivem Schutz der Land- und Meeresfläche bis 2030 wird schnell umgesetzt.
- Eine verbindliche Nationale Biodiversitätsstrategie wird geschaffen.
- Ein Biodiversitätsgesetz wird geschaffen.
- Das EU-Naturschutzrecht mit Gebiets- und Artenschutz wird erhalten und konsequent umgesetzt.
- Nicht verantwortbare Risiken für ganze Populationen oder Arten, etwa durch Gene Drives, werden ausgeschlossen.
- Naturnahe und strukturreiche Wälder mit heimischen und standortgerechten Baumarten werden erhalten und entwickelt.
- Ein modernes Bundeswaldgesetz soll eine natürliche Entwicklung zu artenreichen Mischwäldern vorsehen.
- Waldbesitzende werden bei einem naturgerechten Waldmanagement unterstützt.
- Für eine natürliche Waldverjüngung wird ein differenziertes Wildtiermanagement gefordert.
- Die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation zu Luft und Lärm werden gesetzlicher Maßstab in Deutschland und Europa.
- Mit einem vorsorgenden Ansatz und einem neuen Bodenschutzgesetz wird der Bodenschutz modernisiert.
- Private Feuerwerke sollen reduziert werden.
- Städte und Gemeinden werden bei der Einschränkung von Feuerwerk gestärkt.
- Für Verbotszonen für alle Kategorien von Feuerwerk wird Rechtssicherheit geschaffen.
- Ein Ansatz der Chemikalienregulierung, der Wechselwirkungen berücksichtigt und Risiken für Umwelt und Mensch in den Fokus stellt, wird unterstützt.
- Aus der Verwendung von Ewigkeitschemikalien soll differenziert und schrittweise vollständig ausgestiegen werden.
- Die Verwendung von Ewigkeitschemikalien außerhalb kritischer oder schwer ersetzbarer Anwendungen wird zuerst rasch beendet.
- Umweltfreundliche Alternativen werden durch Anreize und eine Forschungsoffensive gefördert, damit sie schnell marktreif werden.
- Eutrophierung und Vermüllung von Flüssen und Meeren wird durch Abwassermanagement entgegengetreten.
- Nährstoffeinträge in Gewässer werden reduziert.
- Besonders gefährliche und schlecht abbaubare Schadstoffe dürfen nicht mehr in den Wasserkreislauf gelangen.
- Technik für ein umweltverträgliches Abfischen von Müll aus dem Meer wird gefördert.
- Die neue EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie wird in Deutschland konsequent umgesetzt.
- Schwerste Umweltverbrechen werden durch eine Ergänzung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs geächtet.
- Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird gemeinsam mit den Ländern konsequent umgesetzt, um den guten Gewässerzustand zu erreichen.
- Wasserstraßenmanagement und Naturschutz erhalten eine gleichberechtigte Zuständigkeit für die Flüsse.
- Der natürliche Wasserhaushalt wird wiederhergestellt.
- Städte und Landschaften werden so gestaltet, dass sie Wasser aufnehmen, speichern und bei Bedarf abgeben können.
- Durch faire Wasserentgelte, besonders für intensive Nutzer, wird die Wassernutzung gelenkt und Wassersparen gefördert.
- Das internationale Hochseeabkommen wird ambitioniert umgesetzt.
- Schutzgebiete in der Antarktis werden angestrebt.
- In Nord- und Ostsee werden substanzielle Beiträge zum Ziel geleistet, ein Drittel der Meere unter wirksamen Schutz zu stellen.
- In mindestens einem Zehntel der deutschen Nord- und Ostsee soll die Natur völlig unberührt bleiben.
- Die Fischerei wird auf dem Weg zur Nachhaltigkeit durch naturverträgliche Fangtechniken, Schongebiete, alternative Einkommen und regionale Wertschöpfung unterstützt.
- Öffentliche Gelder für die Fischerei werden auf umweltverträgliche Nutzung konzentriert.
- Schädliche Einleitungen in die Meere werden gestoppt.
- Gezielte Programme zum Schutz vor Plastikvermüllung werden aufgelegt.
- Das Wattenmeer wird besonders geschützt.
- Gasbohrungen um Borkum, die das Wattenmeer zerstören, werden abgelehnt.
- Die Gelder der Gemeinsamen Agrarpolitik sollen die finanzielle Basis für den Schutz der natürlichen Grundlagen werden.
- Weidehaltung auf extensivem, artenreichem Dauergrünland wird gefördert.
- Pestizide und Düngemittel sollen möglichst sparsam eingesetzt werden.
- Umwelt- und Biodiversitätsleistungen der Landwirtschaft werden einkommenswirksam honoriert.
- Eine unbürokratische Pestizidabgabe wird eingeführt, deren Mittel umweltschonenden Pflanzenschutz fördern.
- Dem Wildbienensterben wird entgegengewirkt.
- Geschützte Rückzugsräume für die Natur in Brachen, Feuchtgebieten, Feldhecken und anderen Strukturen der Agrarlandschaft werden geschaffen.
- Kooperativer Naturschutz mit erfolgsabhängiger Förderung wird als Ansatz für naturerhaltende Bewirtschaftung befürwortet.
- Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft wird gefördert.
- Naturschonende Erzeugungsformen sollen einen Vorteil gegenüber umweltbelastenden Produktionsweisen erhalten.
- Übernutzung und Schädigung von Böden wird durch ein neues Bodenschutzgesetz vorgebeugt.
- Die Stadt- und Dorfentwicklung soll ganzheitlich und quartiersbezogen sein und klimaneutrale Mobilität, mehr Grün, mehr Wasserflächen und Beteiligung ermöglichen.
- Gegen Flächenverbrauch werden neue Instrumente wie ein Flächenzertifikatehandel oder ein Baulandabgabemodell eingesetzt.
- Der Flächenverbrauch soll bis 2030 auf 30 Hektar pro Tag und langfristig auf Nettonull sinken.
- Die Reinheit der Atemluft im Außenbereich und in Innenräumen wird verbessert.
- Das Umweltstrafrecht wird gestärkt.
- Gegen Umweltkriminalität wird ein Nationaler Aktionsplan aufgelegt.
- Auf EU-Ebene braucht es verbindliche Ziele für Klima- und Naturschutz.
- Globaler Klima- und Biodiversitätsschutz sollen enger miteinander verzahnt werden.
- Partnerländer sollen beim Schutz von Ökosystemen unterstützt werden, die große Mengen CO2 speichern.
- Globale Herausforderungen sollen durch internationale Partnerschaften im gegenseitigen Interesse angegangen werden.
- Der Export von Pestiziden und Pestizidwirkstoffen, die in Deutschland nicht zugelassen oder verboten sind, soll beendet werden.
- Für die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Bleibt wie bisher 8
- Der Ausbau von Flüssen wie an der Mittelelbe oder der Grenzoder wird abgelehnt.
- Bei unvermeidbaren Eingriffen gilt weiterhin der Vorrang des Ausgleichs durch konkrete Naturschutzprojekte in der Fläche.
- Geschützte Arten wie der Wolf werden nicht ins Jagdrecht aufgenommen.
- Die Bergung von Munition aus Nord- und Ostsee wird kontinuierlich fortgeführt, damit sie bis Mitte des Jahrhunderts abgeschlossen ist.
- Sauberes Trinkwasser, die Wasserversorgung der Landwirtschaft und intakte Flüsse, Seen und Meere werden gesichert.
- Ein angemessener Anteil der Einnahmen aus der Vergabe von Meeresflächen für Windkraft fließt weiter in Meeresschutz und naturverträgliche Fischerei.
- Unnötige Bürokratie in der Landwirtschaft wird abgebaut, ohne notwendige Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzstandards zu senken.
- Die Förderung schonender Bodenbearbeitung und mechanischer Unkrautregulierung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird fortgeführt.
Ohne klare Richtung 7
- Wegen Ausbeutung und Umweltschäden in fossilen Lieferketten wird saubere, erneuerbare Energie befürwortet.
- Ziele sind weniger Stau und Luftverschmutzung sowie mehr Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit.
- Landnutzung und Naturschutz sollen in Einklang gebracht werden.
- Die Vermüllung von Landschaft und Gewässern soll gestoppt werden.
- Eine ambitionierte Meeresstrategie wird entwickelt.
- Schifffahrtsrouten, besonders nahe Schutzgebieten, werden überprüft.
- Die Wiedervernässung von Mooren wird als wichtiger Beitrag zum Biodiversitäts- und Klimaschutz angesehen.
Linke 535
Mehr Rechte oder Angebote 35
- Für die EU-Taxonomie sollen strengere soziale und ökologische Kriterien gelten.
- Greenwashing in der Taxonomie, etwa durch konventionelle Schiffe, Flugzeuge oder Ausgleichsmaßnahmen für Biodiversitätsverluste, wird abgelehnt.
- Standards zu Menschenrechten, Arbeits-, Umwelt- und Klimaschutz in Lieferketten werden durch Klagemöglichkeiten, Beschwerdemechanismen und staatliche Kontrollen gestärkt.
- Rohstoffabkommen Deutschlands werden demokratisch, sozial und ökologisch gestaltet und fördern nachhaltige Wertschöpfung vor Ort.
- Die Industrieproduktion wird zivil und ökologisch nachhaltig konvertiert.
- Betriebe, die betriebsbedingt kündigen, Beschäftigungsvereinbarungen brechen oder ökologische Standards ignorieren, zahlen Fördergelder zurück.
- Die Transformation wird an ökologische Standards und Umweltziele gebunden.
- Ein Ressourcenschutzgesetz wird beschlossen.
- Bergbau in Naturschutzgebieten, Trinkwasserschutzgebieten und der Tiefsee wird abgelehnt.
- Umwelt- und Trinkwasserschutz werden bei Bergbau in Deutschland, Europa und weltweit garantiert.
- Grüne Technologie darf nicht auf der Ausbeutung von Natur und Menschen im Globalen Süden beruhen.
- Handelsabkommen berücksichtigen starke soziale und ökologische Standards.
- Private Feuerwerke werden zum Schutz von Menschen, Tieren und Natur reduziert.
- Öffentliche Einrichtungen beziehen Lebensmittel regional und umweltfreundlich und folgen den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.
- Natürliche Lebensgrundlagen werden erhalten und zerstörte Ökosysteme wiederhergestellt.
- Internationale Arten- und Naturschutzabkommen werden konsequent umgesetzt.
- Fünf Prozent der Fläche werden als Wildnisflächen ausgewiesen.
- Die Natur soll als Rechtssubjekt anerkannt werden.
- Ein einklagbares ökologisches Menschenrecht auf eine unbeschädigte natürliche Umwelt wird eingeführt.
- Jeder Mensch kann die Belange der Natur vor Gericht vertreten.
- Gewässer werden naturnah renaturiert.
- Ein Aktionsplan Niedrigwasserschutz wird aufgelegt.
- Moore werden revitalisiert und Auwälder wieder eingerichtet.
- Das UN-Hochseeschutzabkommen wird schnell ratifiziert.
- Bis 2030 werden 30 Prozent der weltweiten Meeresflächen geschützt.
- Fischfang wird wirksam reguliert und Meeresschutz mit verbindlichen Standards und harten Sanktionen durchgesetzt.
- Fischereisubventionen werden an nachhaltige, soziale und Tierschutzstandards gekoppelt.
- Die Belastung der Meere durch Müll und Einleitungen aus Landwirtschaft und Industrie wird drastisch gemindert.
- Wilde Tiere werden durch Biotopverbünde geschützt.
- Der Luftaustausch zwischen Stadt und Umland wird durch bessere Raumplanung verbessert.
- Statt Waffen, Umweltzerstörung und Armut zu exportieren, werden globale Ungerechtigkeiten überwunden und soziale Bewegungen unterstützt.
- Inklusiver, integrativer und umweltverträglicher Schul-, Breiten-, Gesundheits- und Spitzensport wird gefördert.
- Statt paralleler Netze der einzelnen Anbieter gibt es ein einziges Mobilfunk- und Glasfasernetz, über das alle ihre Dienste anbieten.
- Klare rechtliche Vorgaben senken den Energie- und Ressourcenverbrauch der Digitalisierung.
- Der Staat nutzt seinen Einfluss als großer Abnehmer, um soziale und ökologische Standards in Lieferketten durchzusetzen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Die Wirtschaftspolitik richtet sich gegen soziale Spaltung und ökologische Zerstörung.
- Ein kooperatives Lern- und Forschungssystem rückt Frieden, soziale Gleichheit und Ökologie ins Zentrum.
- Angestrebt wird eine sozial gerechte, gemeinwohlorientierte Landwirtschaft, die Klima und Natur schont und mit dem Tierschutz vereinbar ist.
- Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sollen Klima und Umwelt schützen und alle mit hochwertigen Produkten versorgen.
SSW 673
Mehr Rechte oder Angebote 73
- Die Bau- und Sanierungspolitik wird neu ausgerichtet, um den Ressourcenverbrauch im Gebäudesektor zu senken.
- Deutsche Unternehmen tragen Verantwortung für Umweltstandards und Menschenrechte in ihren ausländischen Zulieferbetrieben.
- Einnahmen von Unternehmen mit hohen CO2-Emissionen werden gezielt in soziale und ökologische Maßnahmen investiert.
- Die Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung samt Fehmarnsundquerung wird zügig und umweltverträglich umgesetzt.
- Die Emissionen der Schifffahrt werden durch Förderung alternativer Antriebe auf landseitige Grenzwerte gesenkt.
- Für den Nord-Ostsee-Kanal werden strenge Emissionsgrenzwerte eingeführt.
- Landstromverbindungen in den Häfen werden verstärkt ausgebaut, auch an der Westküste.
- Die Umweltpolitik soll die Einhaltung ökologischer Belastungsgrenzen sicherstellen.
- Der Flächenfraß soll gestoppt werden.
- Für den Naturschutz bedeutende Lebensräume sollen besser geschützt werden.
- Die Strategie zur Verringerung des Flächenverbrauchs soll effektiv umgesetzt werden.
- Bei Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs soll die Umweltprüfung stärker gewichtet werden, um den Flächenverbrauch einzudämmen.
- Der Schutz von Mooren, Niederungen und Grünland soll verstärkt werden.
- Programme zum Schutz von Mooren, Niederungen und Grünland sollen evaluiert und gegebenenfalls verbessert werden.
- Der Schutz der Wälder soll weiter verbessert werden.
- Illegale Rodungen von Waldflächen sollen unterbunden werden.
- Wälder sollen durch geeignete Baumarten und Altersstrukturen an Klimawandel und Wetterextreme angepasst werden.
- Biologischer Klimaschutz soll als Landschaftspflegemaßnahme in Feuchtwiesen und Mooren ohne landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht werden.
- Der regionale Naturschutz soll gestärkt und entsprechende Initiativen sollen unterstützt werden.
- Der freiwillige Einsatz etwa für das Anlegen oder Renaturieren von Moor-, Wald- oder Trockenrasenbiotopen soll gestärkt werden.
- Deutschland und Dänemark sollen gemeinsam an der Reduzierung der Stickstoffemissionen in der Ostsee arbeiten.
- Müll soll reduziert und Ressourcen sollen geschont werden.
- Bei der Nutzung der endlichen Sand- und Kiesvorkommen sollen Ressourcen geschützt werden.
- Das Grundwasser soll geschützt werden.
- Fracking soll bundesweit verboten werden.
- Plastikeinträge in Gewässer sollen verhindert werden.
- Die „Strategie für das Wattenmeer 2100“ soll konsequent umgesetzt werden.
- Die Ölförderung im Wattenmeer soll beendet werden.
- Die Laufzeit der Ölförderung im Wattenmeer soll nicht weiter verlängert werden.
- Weltkriegsmunition soll aus Nord- und Ostsee geborgen und sicher entsorgt werden.
- Die Verklappung des Hamburger Hafenschlicks in der Nordsee soll beendet werden.
- Meere sollen umfassend nach dem Vorsorgeprinzip geschützt werden.
- Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie soll in der Nordsee konsequent angewendet werden.
- Düngeeinträge ins Grundwasser sollen minimiert werden.
- Einträge von Nährstoffen und Pestiziden in Gewässer sollen weitestgehend verringert werden.
- Es soll Gewässerrandstreifenprogramme des Bundes geben.
- Der lokale Naturschutz in Biosphärenreservaten soll eine höhere Bedeutung bekommen.
- Der Bund soll mehr Mittel bereitstellen, um Tourismus und Naturschutz vereinbar zu machen.
- Für die Sensibilisierung für den Naturschutz im Tourismus soll mehr Personal eingesetzt werden.
- Bund, Land und Dänemark sollen eine gemeinsame Strategie zur Rettung der Flensburger Förde entwickeln.
- Beim Bau der Fehmarnbeltquerung soll der Bund Umweltbelastungen minimieren und die Kosten in einem angemessenen Rahmen halten.
- Unternehmen sollen Anreize erhalten, Produkte und Dienstleistungen sozial gerecht und umweltfreundlich zu gestalten.
- Die Förderpolitik soll die energetische Optimierung touristischer Infrastruktur und die nachhaltige Ressourcennutzung berücksichtigen.
- Die Kreislaufwirtschaft soll gefördert werden, um Abfall zu reduzieren und Rohstoffe effizient zu nutzen.
- Bei der Produktion sollen Menschenrechte und Umweltstandards beachtet und erfüllt werden.
- Bei öffentlichen Aufträgen und Anschaffungen sollen entsprechende Selbstverpflichtungen zu Menschenrechten und Umweltstandards verlangt werden.
- So schnell wie möglich wird eine bäuerlich geprägte, ressourcenschonende und nachhaltige Landwirtschaft angestrebt, die Tierwohl, Biodiversität, Gewässer- und Bodenschutz stärker berücksichtigt und klimaresilient ist.
- Soziale Aspekte sowie Umwelt-, Klimaschutz und Tierwohl rücken in den Fokus der EU-Agrarzahlungen.
- Grund- und Oberflächenwasser werden besser geschützt.
- Düngeeinträge in Gewässer werden minimiert.
- Eine moderne Düngeverordnung reduziert Stickstoff- und Phosphatüberschüsse und sorgt für eine effizientere Nährstoffausbringung gegen Eutrophierung.
- Moderne Untersuchungsmethoden und frühzeitig greifende Warnstufen für die Gewässerbelastung werden eingeführt.
- Der Vertragsnaturschutz wird gestärkt, um Anreize für Landschaftspflege zu schaffen und naturnahe Kulturlandschaften zu schützen.
- Natur- und Umweltschutzmaßnahmen von Landwirtinnen und Landwirten werden finanziell kompensiert.
- Grünland wird als CO2-Senke weiter gestärkt.
- Die Nutzung von Niederungen und Moorflächen wird angepasst, damit sie ihre Funktion als CO2-Speicher besser erfüllen.
- Für den Erhalt von Niederungen und Moorflächen werden Klimaschutz- und Flächenprogramme aufgelegt.
- Biodiversität wird in der Landwirtschaft stärker berücksichtigt.
- Das Thema Biodiversität wird in der landwirtschaftlichen Ausbildung gestärkt.
- Der Insektenschutz wird verbessert.
- Programme für Blühflächen werden verstärkt.
- Die EU-Agrarförderung orientiert sich stärker an sozialen und ökologischen Standards.
- Die Fischerei berücksichtigt die Belange des Umwelt- und Naturschutzes.
- Nachhaltige Fangmethoden werden unterstützt.
- Industrielle Überfischung wird abgelehnt.
- Fangquoten werden auf wissenschaftlicher Grundlage festgelegt, damit sich Fischbestände reproduzieren können.
- Die Einhaltung der Fangquoten wird besser überwacht.
- Schleppnetzfischerei und anderes schweres Fanggeschirr werden in ökologisch sensiblen Gebieten ausgeschlossen.
- Es wird ein bundesweites, europäisch abgestimmtes Kormoranmanagement zum Schutz von Artenvielfalt und Fischbeständen eingeführt.
- Umwelt- und Klimaschutz werden sozialverträglich umgesetzt.
- Effektiver Umwelt- und Klimaschutz wird international verfolgt.
- Projekte, Maßnahmen und Technologien mit nachweislich geringer Umweltbelastung werden gefördert.
- Die in Nord- und Ostsee versenkte Munition aus dem Zweiten Weltkrieg wird gemeinsam mit den anderen Ostseeanrainern geborgen.
Bleibt wie bisher 4
- Natur und Biodiversität im Binnenland sollen erhalten werden.
- Das Beteiligungs- und Klagerecht wird bei der Planungsbeschleunigung nicht eingeschränkt, Umweltschutz und Rechte Betroffener bleiben gewahrt.
- Die Nordsee soll im Sinne des Nachhaltigkeitsziels SDG 14 erhalten und nachhaltig genutzt werden.
- Die in der EU geltenden ökologischen, sozialen, ökonomischen und Verbraucherschutzstandards werden bei Freihandelsabkommen eingehalten.
BSW 62
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
- Die Klima- und Umweltpolitik soll den Klimawandel ernst nehmen, ohne sich in planlosem Aktivismus zu verrennen und Milliarden Steuergeld zu verbrennen.
- Der größte Beitrag Deutschlands zum Klimaschutz besteht in der Entwicklung von Innovationen und Zukunftstechnologien für eine klimaneutrale und umweltverträgliche Wirtschaft.
- Angestrebt werden umwelt-, boden- und klimaschonende Agrartechniken, die Ernährungssicherung und Wirtschaftlichkeit erhalten.
FDP 225
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Im Naturschutz gilt der Ansatz „Populationsschutz statt Individuenschutz“.
- Die Ersatzgelder werden über einen expertengesteuerten Fonds für wirksame Naturschutzprojekte eingesetzt.
- Flug- und Schiffsverkehr sollen mit alternativen Kraftstoffen umweltfreundlicher werden.
- Der klimaresiliente Waldumbau mit standortgerechten, auch nicht heimischen Baumarten wird unterstützt.
- Neue und invasive Arten sollen im Rahmen des Wildtiermanagements reguliert werden können.
Ohne klare Richtung 2
FW 1527
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Die vielfältigen Flächenansprüche sollen künftig strategisch im Sinne nachhaltiger Bodennutzung gesteuert werden.
- Eine zukunftsfähige, umwelt- und sozialverträgliche Entwicklung der Landwirtschaft soll gefördert werden, um bäuerliche Betriebe zu erhalten.
- Der Abholzung des Regenwalds soll entschieden entgegengetreten werden.
- Heimische Rohstoffalternativen sollen gefördert werden, um die Zerstörung der Urwälder zu verhindern.
- Effiziente Förderprogramme sollen den deutschen Wald widerstandsfähiger machen.
- Lärm und Luftverschmutzung im Umfeld von Flughäfen, Straßen und Schienen werden reduziert.
- Fahrzeughersteller sollen Feinstaub- und Stickoxidbelastungen vermeiden.
- Lärm- und Feinstaubbelastungen durch den Schienenverkehr werden weiter vermieden.
- Die Flächenbeeinträchtigung durch Gips- und Sandabbau erhält nach dem Ende des Kohleabbaus stärkere Beachtung.
- Beim Übertragungsnetzausbau werden Belastungen für Betroffene und Umwelt berücksichtigt.
- Die Biogaserzeugung wird so weiterentwickelt, dass sie nicht mit der Biodiversität in Konflikt steht.
- Die erneuerbare Energieerzeugung wird naturverträglich ausgebaut.
- Die Schutzräume in Arktis und Antarktis bleiben erhalten und werden unantastbar.
- Auf allen politischen Ebenen wird ein wirksamer Grundwasserschutz betrieben.
- Ein verantwortungsvoller Umgang mit Trink- und Brauchwasser wird bundesweit unterstützt.
- Ein bundesweites Förderprogramm für den Bau von Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken wird aufgelegt.
- Auf nationaler und internationaler Ebene wird der Schutz der Meere und Ozeane vorangetrieben.
- Nachhaltige Alternativen zu Mikroplastik und der Schutz der Ökosysteme werden gefördert.
- Der Flächenverbrauch für Verkehr und Siedlung wird verantwortungsbewusst begrenzt.
- Städtebauliche Entwicklungen werden nachhaltiger umgesetzt, um Landverbrauch und Stadtaufheizung zu vermeiden.
- Grüne Versickerungs- und Verdunstungsflächen in Städten werden stärker vernetzt.
- Feinstäube und Schadstoffe werden durch Fassaden- und Dachbegrünung gebunden und gefiltert.
- Die Verlagerung von Müll ins Ausland zur Entsorgung unter menschenunwürdigen Bedingungen wird abgelehnt.
- Das Recycling von Plastikmüll, Elektroschrott und Altautos wird innerhalb des europäischen Binnenmarktes vorangetrieben.
- Der Schutz von Trinkwasser, Grundwasser, Oberflächenwasser und Böden hat oberste Priorität.
- Die heimische Natur- und Artenvielfalt wird geschützt.
- Das natürliche Gleichgewicht wird wiederhergestellt, insbesondere wo menschliches Handeln es gefährdet.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Koalitionsvertrag 31523
Mehr Rechte oder Angebote 23
- Ein Naturflächenbedarfsgesetz erleichtert die Ausweisung und Vernetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
- Beim Solarausbau wird auf Flächenschonung geachtet.
- Belange des Natur- und Artenschutzes werden frühzeitig in die Regionalplanung einbezogen.
- Umwelt- und Klimaschutzstandards werden umgesetzt.
- Ein Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung wird eingerichtet.
- Die Industrie-Emissionsrichtlinie und die EU-Luftqualitätsrichtlinie werden eins zu eins und so schlank wie möglich umgesetzt.
- Beim Meeresschutz stehen der Kampf gegen Verschmutzung, der Erhalt der Biodiversität und die Beseitigung von Munitionsaltlasten im Vordergrund.
- Die Mittel der Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente nach dem Wind-See-Gesetz sollen als Zustiftung an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt gehen.
- Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und die Moorschutzstrategie werden verstetigt.
- Kooperative Modelle von Landwirtschaft, Kommunen und Naturschutz werden unterstützt.
- In einem Naturflächenbedarfsgesetz wird die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erleichtert.
- Die Vernetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Biotopverbund wird erleichtert.
- Die Rahmenbedingungen für klimaresiliente und artenreiche Mischwälder mit standortgerechten Baumarten werden verbessert.
- Priorisierte Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie werden umgesetzt.
- Wasserrückhalt in der Fläche und Grundwasserneubildung werden gefördert.
- Ein Bund-Länder-Gremium für länderübergreifende Maßnahmen gegen Wassermangel an Flüssen wie der Spree wird eingerichtet.
- Vielfältig strukturierte Agrarlandschaften mit Blühflächen, Hecken, Feldgehölzen und Grünstreifen und deren Vernetzung werden gefördert.
- Für naturverträgliche Agroforstsysteme werden Anreize geschaffen.
- Ein Kulturlandschaftsprogramm zum Erhalt besonders sensibler Kulturlandschaften wird geprüft.
- In der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich gesteigert.
- Bei der Entwicklung von Schlüsseltechnologien werden ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit sowie KI-Sicherheit unterstützt.
- Ein Nationaler Aktionsplan zur verstärkten Bekämpfung von Umweltkriminalität wird vereinbart.
- Der internationale Biodiversitätsschutz wird fortgeführt und enger mit Klimaschutz und der Bekämpfung von Dürren und Wüstenbildung verknüpft.
Bleibt wie bisher 7
- Rechtliche Genehmigungen für die Gewinnung heimischer Rohstoffe werden unter Wahrung der Umwelt- und Sozialstandards erleichtert.
- Weitere Beschleunigungspotenziale im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden gehoben, ohne die Schutzziele zu gefährden.
- Das Sofortprogramm zur Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee wird langfristig fortgesetzt.
- Das Grüne Band soll für den Naturschutz und die Erinnerungskultur erhalten werden.
- Über die Fortsetzung der gemeinsamen Sanierung vereinigungsbedingter ökologischer Altlasten wird eine Verständigung mit den betroffenen ostdeutschen Ländern angestrebt.
- Die Waldförderung über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz und den Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz wird fortgeführt.
- Die Entbürokratisierung in Land- und Forstwirtschaft darf das Ambitionsniveau im Umwelt- und Klimaschutz nicht senken.
Ohne klare Richtung 8
- Im Arten- und Naturschutz wird bundeseinheitlich der Populationsansatz angewendet.
- Mobilität soll sich an Realitäten orientieren und bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich sein.
- Wettbewerbsfähigkeit, Ernährungssicherung und Ressourcenschonung werden gleichermaßen verfolgt.
- Die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe für Naturschutz und Klimaanpassung wird geprüft.
- Der Schutz der Ostsee hat Priorität.
- Nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Multifunktionalität des Waldes werden bejaht.
- Die Nationale Wasserstrategie wird mit den Ländern vor dem Hintergrund des Klimawandels weiterentwickelt.
- Die Meere werden als digitaler Chancenraum betrachtet.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht