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Natur und Umwelt

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 12362
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 61
  1. Green-Tech wird stärker vorangetrieben.
  2. Ein eigenes Förderprogramm unterstützt Maßnahmen nachhaltiger Digitalisierung wie Green-Tech sowie ressourcenschonende und effizienzsteigernde Produkte.
  3. Der Erhalt belasteter und geschädigter Wälder wird in allen Eigentumsformen unterstützt.
  4. Der Umbau belasteter und geschädigter Wälder wird in allen Eigentumsformen unterstützt.
  5. Der Neuaufbau belasteter und geschädigter Wälder wird in allen Eigentumsformen unterstützt.
  6. Die ausgeweiteten Förderangebote des Zwölf-Punkte-Plans werden verstetigt, damit der Waldumbau dauerhaft möglich bleibt.
  7. Hessen-Forst wird so ausgestattet, dass der Landesbetrieb den Waldumbau im Staatswald leisten kann.
  8. Gegenseitige Rücksichtnahme und eine naturverträgliche Lenkung der Besucher im Wald haben Vorrang.
  9. Der Naturschutz im Wald wird gefördert.
  10. Für klimastabile Wälder werden auch neue klimaangepasste Baumarten zur Pflanzung zugelassen.
  11. Neue klimaangepasste Baumarten werden in die forstliche Förderung aufgenommen.
  12. Besondere Umweltleistungen sollen durch Vertragsnaturschutz und freiwillige Vereinbarungen umgesetzt werden.
  13. Die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär werden unter Wahrung des Elterntierschutzes aufgehoben.
  14. Für Prädatoren wie Baummarder, Iltis und Wiesel werden angemessene Jagdzeiten festgelegt.
  15. Die Schalenwildrichtlinie wird so weiterentwickelt, dass Hegegemeinschaften die Bestände nachhaltig und waldverträglich regulieren können.
  16. Die Jagd soll die Wilddichte so steuern, dass sich der Wald natürlich verjüngen kann.
  17. Maßnahmen für besseren Wasserrückhalt und für die Wasserspeicherung in der Schwammstadt werden unterstützt.
  18. Renaturierung, Entsiegelung, Begrünung verfügbarer Flächen und eine moderne Wasserinfrastruktur werden miteinander verbunden.
  19. In der Stadtentwicklung und in der Förderung des ländlichen Raums liegt ein besonderer Fokus auf Grünanlagen und nachhaltiger Infrastrukturnutzung.
  20. Die Sanierung und Renaturierung von Flüssen und Bächen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird fortgesetzt.
  21. Das Programm 100 Wilde Bäche und sein integrierter Ansatz werden ausgeweitet.
  22. Synergien des Bachprogramms mit Naturschutz und Biotopvernetzung werden genutzt.
  23. Die Sanierung der Waldbestände im Hessischen Ried wird entsprechend den Ergebnissen des Runden Tisches vorangetrieben.
  24. Das Unternehmen Kali und Salz wird auf dem Weg zu einem modernen und umweltverträglichen Bergbau begleitet, und die erforderlichen landesseitigen Schritte werden unternommen.
  25. Die Belastung der Gewässer mit Nitrat und Phosphor soll weiter sinken.
  26. Auch andere Verursacher von Schadstoffen, insbesondere Kläranlagen, werden einbezogen, um die Gesamtbelastung zu senken.
  27. Die Bodenschutzstrategie wird fortgesetzt, und Erosion sowie unnötige Verdichtung von Böden werden vermieden.
  28. Humusaufbau und die Fähigkeit der Böden zur Speicherung von Kohlendioxid werden gesteigert.
  29. Naturschutz soll nicht unter einer Käseglocke erfolgen, sondern in der gewachsenen Kulturlandschaft produktionsintegriert und gemeinsam mit den Nutzern umgesetzt werden.
  30. Die Bewirtschaftungspläne werden Schritt für Schritt über freiwillige Maßnahmen umgesetzt.
  31. Die hessische Biodiversitätsstrategie wird weiter umgesetzt.
  32. Ein Biotopverbund wird über freiwillige Maßnahmen und die Vernetzung von Lebensräumen durch Vertragsnaturschutz geschaffen.
  33. In jedem Naturraum werden bis zu 15 Prozent der Offenlandflächen für den Biotopverbund bereitgestellt.
  34. Flächenschonende Ersatzmaßnahmen erhalten Vorrang.
  35. Ersatzgelder fließen ausschließlich in produktionsintegrierte und flächenschonende Ausgleichsmaßnahmen.
  36. Bei Ausgleichsmaßnahmen und in der landwirtschaftlichen Förderung liegt ein Schwerpunkt auf zusätzlichen Lebensräumen für Insekten, insbesondere für Bestäuber.
  37. Freiwillige Maßnahmen wie die Anlage von Blühstreifen werden verstärkt unterstützt.
  38. An Straßen und Bahnschienen entstehen zusätzliche Lebensräume für Bienen und Käfer, sogenannte Insekten-Highways.
  39. Der Insektenschutz wird auch im urbanen Raum verbessert.
  40. Der Insektenschutz wird durch die Verringerung unnötiger Lichtemissionen verbessert.
  41. Bestehende Naturschutzgroßprojekte werden weiter vorangetrieben.
  42. Der Neubau des Zentrums des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön wird unterstützt und umgesetzt.
  43. Das Naturmonument Grünes Band Hessen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze wird gemeinsam mit Eigentümern und Nutzern über Vertragsnaturschutz entwickelt.
  44. Aus dem Frankfurt Conservation Center entsteht mit Zoos, Fachinstituten und Hochschulen ein Forschungszentrum für internationalen Arten- und Umweltschutz.
  45. Falls die Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen bundesweit wieder erlaubt wird, wird sie in Hessen unter höchsten Umweltstandards konstruktiv begleitet.
  46. Unternehmen werden beim Ressourcenschutz unter anderem durch die Programme PIUS und die Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand unterstützt.
  47. Eine nachhaltige Abfallpolitik und möglichst geschlossene Wertstoffkreisläufe werden angestrebt.
  48. Leistungen der Landwirtschaft für Umwelt und Naturhaushalt werden weiterhin freiwillig über Kooperationsmodelle und Vertragsnaturschutz vorangebracht.
  49. Die Steigerung des Humusgehalts auf Ackerflächen ist ein Schwerpunkt.
  50. Die Angebote sollen so attraktiv sein, dass Konditionalität und die zweite Säule möglichst flächendeckend genutzt werden und Umweltleistungen angemessen honoriert werden.
  51. Neben der allgemeinen Investitionsförderung gibt es Sondertöpfe für besondere Herausforderungen, etwa Tierhaltung, weniger Pflanzenschutzmittel, Düngung und Insektenschutz.
  52. Das Messstellennetz zur Grundwasserüberwachung wird ausgebaut, damit rote Gebiete der Düngeverordnung schneller und verursachergerecht genauer abgegrenzt werden.
  53. Investitionen in Lagerkapazität und Ausbringtechnik für Düngemittel werden unterstützt, um die Belastung der Gewässer zu senken.
  54. Eine besondere Förderung der ökologischen Landwirtschaft ist nur gerechtfertigt, wenn Mehraufwand dem konkreten Schutz von Umwelt, Arten, Boden oder Wasser dient.
  55. Der mit der Weidetierprämie eingeschlagene Weg wird im Dialog fortgesetzt, mit besonderem Gewicht auf der Honorierung von Umweltleistungen.
  56. Eine kooperative Ackerbaustrategie zusammen mit der Eiweißstrategie soll Lösungen für regionale Lebensmittel und Rohstoffe, für Bodenqualität, Artenvielfalt und vielfältige Fruchtfolgen bringen.
  57. Streuobstwiesen sollen als wertvolle Biotope bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen bevorzugt werden.
  58. Mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand wird ein Maßnahmenbündel vereinbart, damit höchstens 2,5 Hektar landwirtschaftliche Fläche pro Tag verbraucht werden.
  59. Der Flächenverbrauch wird durch naturschutzrechtlichen Ausgleich, wirksamen Ökopunktehandel sowie produktionsintegrierte Ersatzmaßnahmen und Ersatzgeld drastisch gesenkt.
  60. Die Flächenschonklausel des Bundesnaturschutzgesetzes wird strikt angewendet.
  61. Für Rodungen aus naturschutzfachlichen Gründen ist künftig keine Ersatzaufforstung mehr erforderlich.
Bleibt wie bisher 11
Ohne klare Richtung 12
Weniger Rechte oder Angebote 1
AfD 1​4
SPD ​1034
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Die Flughafenpolitik orientiert sich stärker an Tarifbindung, Mitbestimmung, Anwohner- und Umweltschutz.
  2. Der Wohnungsbau soll zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen.
  3. Die Kommunen sorgen für die Entsiegelung von Böden zur besseren Wasserspeicherung.
  4. Die Kulturpflanzenvielfalt soll durch erweiterte Fruchtfolgen erhöht werden.
  5. Die Artenvielfalt soll durch gezielte Vernetzung von Biotopen in der Fläche erhöht werden.
  6. Humusaufbau und humusmehrende Fruchtfolgen werden gefördert.
  7. Stickstoffüberschüsse werden zum Schutz von Böden und Wasser weiter reduziert.
  8. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird zum Schutz von Böden und Wasser weiter reduziert.
  9. Flächenversiegelung wird durch Entsiegelung oder andere Maßnahmen ausgeglichen.
  10. Neue Flächen sollen nur sparsam versiegelt werden.
  11. Mähwiesen und Weideflächen in FFH-Gebieten und Biosphärenreservaten werden geschützt.
  12. Die Humusbildung in Feld und Wald wird gefördert.
  13. Kahlschläge und das Aufreißen des Kronenschirms werden im Wald vermieden.
  14. Dem Wald wird jährlich weniger Holz entnommen als nachwächst.
  15. Fünf bis 15 Habitatbäume pro Hektar werden aus der Nutzung genommen.
  16. Wo möglich, wird auf Naturverjüngung gesetzt.
  17. Die Wilddichten werden an die Naturverjüngung angepasst.
  18. Zehn Prozent des Waldes werden im Sinne der europäischen Biodiversitätsstrategie aus der Bewirtschaftung genommen.
  19. Stillgelegte Waldflächen sollen langfristig zu großen zusammenhängenden Gebieten verbunden werden.
  20. Mit einem Pakt für den Wald sollen die Wälder stabilisiert und widerstandsfähiger im Klimawandel werden.
  21. Der Rückegassenabstand soll zur Schonung des Waldbodens mindestens 40 Meter betragen.
  22. Spezielle Nutzungen wie Reiten erfolgen auf geeigneten Wegen, der übrige Wald bleibt unbeeinträchtigt.
  23. Das Programm „100 Wilde Bäche“ wird umgesetzt.
  24. Maßnahmen zur Senkung des Wasserverbrauchs werden unterstützt.
  25. Zur Entlastung von Wasserentnahmegebieten wird mehr aufbereitetes Oberflächenwasser genutzt.
  26. Beim Gewässerschutz wird vorrangig der Schadstoffeintrag bei den Verursachern reduziert.
  27. Bei Flussläufen mit Querverbauung wird die Wasserrahmenrichtlinie über Prozesse wie das Projekt „LiLa – Living Lahn“ umgesetzt.
  28. Die Flächenverwaltungen in Naturschutz, Landwirtschaft und Forst werden zur besseren Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen vernetzt.
  29. Ein Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche, bei Bedarf mit Grünbrücken, wird geschaffen.
  30. Die mit Naturschutzverbänden abgestimmten Vogelschutzpläne beim Windkraftausbau werden mit Personal ausgestattet und umgesetzt.
  31. Initiativen zum Erhalt regionaler alter Tierrassen und Pflanzensorten werden unterstützt.
  32. Mit einer Dark-Sky-Initiative wird für die Folgen von Lichtverschmutzung sensibilisiert und Energie gespart.
  33. Die Müllvermeidung wird auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft vorangetrieben.
  34. Die Ergebnisse der 15. UN-Weltnaturkonferenz und Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten werden unterstützt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 8
Grüne ​1793
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 93
  1. Das größte Aufforstungs- und Waldentwicklungsprogramm in der Geschichte Hessens wird auf den Weg gebracht.
  2. Der Schutz der Naturschätze wird verbessert.
  3. Bis 2030 wird insgesamt 1 Milliarde Euro in den Schutz der Biodiversität investiert.
  4. Die Grundwasservorräte werden gesichert und dem Absterben von Waldflächen und dem Versiegen von Bächen wird entgegengewirkt.
  5. Solarenergie soll vorrangig auf versiegelten Flächen ausgebaut und der Verbrauch landwirtschaftlicher Fläche begrenzt werden.
  6. Bei Landesförderungen, Eigentümerwechseln und Grundstücksvergaben des Landes wird auf energetische Sanierung und nachhaltigen Ressourcenumgang gesetzt.
  7. Der Übertragungsnetzausbau wird unterstützt und mit verträglichen Lösungen für Ortschaften und Natur verbunden.
  8. Es wird Infrastruktur für elektrisch fahrende Kraftfahrzeuge geschaffen.
  9. Lieferverkehre sollen umweltverträglich abgewickelt werden.
  10. Lieferverkehre werden auf Bahn und Schiff verlagert und neue Konzepte für die letzte Meile eingesetzt.
  11. Flugreisen werden wo möglich durch umweltfreundlichen Verkehr ersetzt.
  12. In der Rhein-Main-Region hat die Reduzierung der Belastungen für Mensch und Umwelt Vorrang.
  13. Konzepte für Kreislaufwirtschaft und Müllvermeidung werden besonders unterstützt.
  14. Soziale und ökologische Kriterien bei öffentlichen Vergaben werden gestärkt.
  15. Moore werden geschützt und wiederhergestellt.
  16. Naturnahe, klimastabile und artenreiche Wälder werden aufgebaut.
  17. Der Humusaufbau auf landwirtschaftlich genutzten Böden wird gefördert.
  18. Die hessischen Auenlandschaften werden renaturiert.
  19. Die Wasserrückhaltung in Landschaft und Siedlungen nach dem Prinzip der Schwammstadt wird gefördert.
  20. Verloren gegangener Lebensraum wird wiederhergestellt.
  21. Die Biodiversitätsstrategie wird weiterentwickelt.
  22. Das globale 30-Prozent-Schutzgebietsziel soll erreicht werden.
  23. Ein robustes Schutzgebietsnetz mit Flächen für natürliche Entwicklung, eingebettet in einen Biotopverbund, steht im Mittelpunkt.
  24. Bis 2030 werden insgesamt 1 Milliarde Euro für dieses Schutzgebietsziel investiert.
  25. Auf 2 Prozent der Landesfläche soll Wildnis mit natürlicher Entwicklung entstehen.
  26. Weitere Naturschutzgebiete werden ausgewiesen.
  27. Das Netz Natura 2000 wird mittels Maßnahmenplänen verbindlich geschützt.
  28. Kommunen, die eine kommunale Biotopverbundplanung erstellen und umsetzen, werden gefördert.
  29. Initiativen vor Ort zur Stärkung geschützter Biotope werden weiter unterstützt.
  30. Die Umsetzung der Streuobststrategie wird verstetigt und gegebenenfalls weiterentwickelt.
  31. Der Lebensraum Deich wird durch naturschutznahe Deichpflege geschützt.
  32. Die Artenvielfalt in Städten und Dörfern wird gefördert.
  33. Der Vertragsnaturschutz im Wald wird gemeinsam mit Waldbesitzenden und Naturschutzverbänden ausgeweitet.
  34. Die Agrarumweltprogramme werden für Bewirtschaftende und bedrohte Arten attraktiv ausgestaltet.
  35. Artenhilfsprogramme und Fördergebiete Artenschutz werden finanziell und personell ausgebaut.
  36. Das Programm zur Stützung windkraftsensibler Arten wird verstetigt.
  37. Der Pestizideinsatz wird weiter reduziert, um die Insektenvielfalt zu verbessern.
  38. Sensible Bereiche wie Schutzgebiete und Gewässer werden durch Pufferstreifen geschützt, auf denen der Verzicht auf Pestizide gefördert wird.
  39. Der im Naturschutzgesetz festgelegte Schutz von Insekten und Nachttieren vor Lichtemissionen wird weiter umgesetzt.
  40. Ein Pakt für Naturschutz auf kommunaler Ebene soll kommunale Behörden bei Naturschutzaufgaben, Förderanträgen und Artenschutz beraten und unterstützen.
  41. Die Landschaftspflegeverbände werden als zentrale Partner im Naturschutz ausgebaut.
  42. Die Verwaltung landeseigener Flächen wird auf Naturschutzziele ausgerichtet.
  43. Initiativen zur Beweidung von Schutzgebieten werden dauerhaft unterstützt.
  44. Die Anstrengungen für einen naturnahen, klimastabilen und artenreichen Wald werden verstärkt.
  45. Das größte Waldentwicklungsprogramm Hessens wird auf den Weg gebracht.
  46. Das Hessische Waldgesetz wird an Natur-, Klimaschutz- und Erholungszielen ausgerichtet.
  47. Im Konfliktfall haben Biodiversität, Klimaschutz und weitere Schutzziele im Wald Vorrang vor Nutzungszielen.
  48. Die natürliche Waldentwicklung wird weiter gestärkt.
  49. Naturwaldflächen ab 50 Hektar werden gesetzlich als Biotope geschützt.
  50. Der Anteil alter Buchenbestände wird erhöht.
  51. Freiwilliger Tausch von Privatwald in FFH-Gebieten gegen Staatswald soll den Schutz der FFH-Gebiete verbessern.
  52. Waldpartnerschaften mit Kommunen dienen der Entwicklung und dem Schutz von Wildnisgebieten.
  53. Privatwaldbesitzende erhalten einen Anreiz, Teile ihrer Wälder der natürlichen Entwicklung zu überlassen.
  54. Beim Holzeinschlag gelten Obergrenzen, die die natürliche Entwicklung stärken.
  55. Der Zukunftsplan Wasser wird hin zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft umgesetzt.
  56. Ein Wassercent wird eingeführt, um nachhaltige Projekte der Wasserversorgung zu finanzieren und Umwelt- und Ressourcenkosten verursachergerecht abzubilden.
  57. Im Hessischen Wassergesetz wird die Priorität der Wasserversorgungssicherheit für die Bevölkerung und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verankert.
  58. Genehmigung und Kontrolle von Wasserentnahmen werden strikter geregelt.
  59. Das Wassermonitoring wird erweitert.
  60. Einem weiteren Absinken des Grundwasserspiegels durch erhöhte Entnahmen wird entgegengetreten.
  61. Es werden Anreize zum Einsparen von Trinkwasser gesetzt.
  62. Entsiegelung, der Erhalt von Versickerungsflächen und Brauchwassernetze werden gefördert.
  63. Die Maßnahmen des Runden Tisches Hessisches Ried zur Rettung des Waldes werden weiter umgesetzt.
  64. Breitere pestizid- und düngerfreie Gewässerrandstreifen werden gefördert.
  65. Grundwasserverunreinigung wird möglichst beim Verursacher angegangen und die Spurenstoffstrategie weiter umgesetzt.
  66. Das Programm „Wilde Bäche“ wird auf 200 Bäche ausgeweitet.
  67. Der Kiesabbau wird stärker auf negative Auswirkungen auf das Grundwasser überprüft.
  68. Die gemeinsame europäische Agrarpolitik soll hinsichtlich Klimaschutz, Ökologie und Gemeinwohl weiterentwickelt werden.
  69. Maßnahmen zur Minderung von Stickstoff- und Phosphateinträgen in die Umwelt werden unterstützt.
  70. Ein Entsiegelungsprogramm für Hessen wird aufgelegt und Innen- vor Außenentwicklung konsequent umgesetzt.
  71. Konkrete Flächenzielvorgaben in der Landesentwicklungsplanung und die Praxis der Hessischen Landgesellschaft sollen das Netto-Null-Ziel sicherstellen.
  72. Landesplanungsgesetz, Altlasten- und Bodengesetz und weitere Gesetze werden stärker auf vorsorgenden Boden- und Flächenschutz ausgerichtet.
  73. Die Hessische Ressourcenschutzstrategie wird weiterentwickelt, um Stoffkreisläufe zu schließen.
  74. Ein modernes ökologisches Jagdgesetz soll Tierschutz, Klimaschutz und Umweltschutz angemessen berücksichtigen.
  75. Hegegemeinschaften werden in die Verantwortung für die natürliche Waldverjüngung und klimastabile Wälder genommen.
  76. Dorf- und Förderprogramme sollen der Flächenversiegelung im Außenbereich entgegenwirken und Ortsmitten beleben.
  77. Städtische Wohnquartiere werden durchgrünt, um Aufenthaltsqualität in Hitzesommern und Raum für Biodiversität zu schaffen.
  78. Innenverdichtung darf nicht zu weniger Freiraum und zum drastischen Verlust von Bäumen führen.
  79. Kommunen werden mit Umsetzungsstrategien zur Regenwasserspeicherung unterstützt, um das Ziel Schwammstadt zu erreichen.
  80. In Städten und Dörfern wird vorausschauend geplant, sodass Hochwasser und Starkregenereignisse berücksichtigt werden.
  81. Hessenweit wird neuer Wohnraum geschaffen, der von modularem Bauen profitiert und ohne ausufernde Flächenversiegelung auskommt.
  82. Zur Begrenzung des Flächenverbrauchs wird die Nutzung innerörtlicher Entwicklungsräume unterstützt.
  83. Der Zielkonflikt zwischen Wohnungsbedarf und knappem Boden wird systematisch bearbeitet und langfristig das Netto-Null-Ziel angestrebt.
  84. Jede Kultureinrichtung des Landes soll ein Nachhaltigkeitskonzept zu Klima- und Umweltschutz sowie sozialen Strukturen erarbeiten.
  85. Neue Rechenzentren müssen energieeffizient, regional ausgewogen sowie menschen- und umweltverträglich sein.
  86. Green IT soll Leitbild für Beschaffung und Planung von Land und Kommunen werden.
  87. Klimaneutralität und Umweltverträglichkeit der Digitalisierung sollen in die Beschaffungs- und Vergabekriterien des Landes eingehen.
  88. Die EU-Agrarpolitik wird ökologischer, gemeinwohlorientierter und nachhaltiger reformiert.
  89. Die globale Einhaltung sozialer, menschenrechtlicher und ökologischer Standards soll Leitlinie für Strategien und Gesetze sein.
  90. In internationalen Handelsabkommen sollen Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, hohe Umweltstandards, Verbraucherrechte und der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge angestrebt werden.
  91. Das Landesvermögen soll gesichert und ausgebaut und in eine lebenswerte Umwelt investiert werden.
  92. Bei Aufstellung und Vollzug des Landeshaushalts werden die Klima- und Umweltauswirkungen von Fördermaßnahmen und Investitionen bewertet.
  93. Mit dem Green and Sustainable Finance Cluster Germany werden Innovationen unterstützt, die Umwelt und Gesellschaft zugutekommen.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 13
FDP 11343
Mehr Rechte oder Angebote 43
  1. Die vorsorgende Vermeidung von Umweltschäden hat Vorrang vor der nachsorgenden Beseitigung.
  2. Geeignete Maßnahmen im privaten Sektor wie Versickerungsflächen und die Beschattung privater Gebäude und Flächen werden unterstützt, um Grundwasser zu erhalten und die Aufheizung städtischer Räume zu mindern.
  3. Naturschutz wird gezielt und ergebnisorientiert an die Bedürfnisse der zu schützenden Flora und Fauna angepasst.
  4. Land und Kommunen können relevante öffentliche Mittel für den Naturschutz aufbringen.
  5. Die hessischen Moore werden geschützt.
  6. Die Wiedervernässung von Mooren wird bei Bedarf im Einklang mit Eigentümern und Bewirtschaftern gezielt gefördert.
  7. Für jede vom Menschen durchgeführte Einfuhr gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten wird eine Chancen-Risiko-Analyse mit Vorrang für den Erhalt der Biodiversität eingeführt.
  8. Für den Erhalt der Biodiversität wird auf innovative und nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden gesetzt.
  9. Im Naturschutz wird bevorzugt auf freiwilligen Vertragsnaturschutz und die Eigenverantwortung der Bürger gesetzt.
  10. Isolierte Biotope werden vernetzt.
  11. Wald- und Wasserwirtschaft werden zugunsten der heimischen Flora und Fauna optimiert.
  12. Gewässer werden besonders im Einzugsbereich von Naturschutzgebieten renaturiert.
  13. Feuchtgebiete und speziell Moore werden wo umsetzbar gemeinsam mit den Bürgern erhalten und wiederhergestellt.
  14. Die hessischen Wälder werden durch einen innovativen Waldumbau zukunftsfähig gemacht.
  15. Beim Waldumbau wird auf standortangepasste Baumartenmischungen gesetzt, die auch die Wirtschaftlichkeit sichern.
  16. Forschung und daraus abgeleitete Maßnahmen zum Insektenschutz werden gefördert.
  17. Forschung mit Feldversuchen unter Freilandbedingungen in Hessen zum Schutz der Artenvielfalt wird verstärkt gefördert.
  18. Die Artenvielfalt des Grünlands wird erhöht.
  19. Im öffentlichen Raum gibt es mehr Natur.
  20. Anlage und Pflege von Hecken, Grünflächen, Blüh- und Gehölzstreifen sowie Ackergrünstreifen werden unter Berücksichtigung des Artenschutzes weiterentwickelt.
  21. Straßenbegleitgrün wird zu besserer Biodiversitätsförderung weiterentwickelt.
  22. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Beseitigung invasiver Pflanzen wird objektiv und unabhängig geprüft.
  23. Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zu Umwelt-, Tier- und Klimaschutz werden gefördert.
  24. Eine langfristige Planung für eine Flächenkreislaufwirtschaft reduziert den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2050 auf Netto-Null.
  25. Der nachhaltige und sparsame Umgang mit Wasser wird gefördert.
  26. Gefährdende Einträge in die Natur werden durch neue Technologien und Materialien an ihrer Entstehungsstelle minimiert.
  27. Die vierte Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination in Kläranlagen wird in Hessen ausgebaut.
  28. Zur Verbesserung der Luftqualität werden innovative Lösungen vor Ort unterstützt.
  29. On-Demand-Verkehre werden zur Einhaltung von Luftqualitätsgrenzwerten verstärkt.
  30. Intelligente Verkehrsführung zur Stauvermeidung trägt zur Einhaltung von Luftqualitätsgrenzwerten bei.
  31. Pauschale Fahrverbote werden abgelehnt.
  32. Ultrafeinstaub-Emissionen werden an der Quelle reduziert.
  33. Der Verlust wertvoller Böden durch Bebauung und Versiegelung wird verringert.
  34. Hochwertige landwirtschaftliche Böden werden vor übermäßiger Nutzung durch Freiflächen-Photovoltaik geschützt.
  35. Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe für Klimaschutz, Artenvielfalt, Umwelt- und Gewässerschutz und Landschaftspflege werden vergütet.
  36. Für die Vergütung von Umwelt- und Landschaftsleistungen der Landwirtschaft werden tragfähige Geschäftsmodelle entwickelt.
  37. Präzisionslandwirtschaft und Smart Farming sollen Umwelt- und Klimaschutz, Tierwohl und Wirtschaftlichkeit vereinen.
  38. Die Landwirtschaft wird auf dem Weg zu mehr Tierwohl, Biodiversität und umweltschonenden Technologien unterstützt.
  39. Integrative Schutz- und Nutzkonzepte für Buchenbestände werden eingeführt.
  40. Im Staatswald wird die Wiederbewaldung auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben.
  41. Räuberische und invasive Arten werden zum Schutz gesunder Populationen kontrolliert.
  42. Die Fischerei soll die Bestände erhalten und Natur- und Tierschutz sichern.
  43. Ein einheitliches Analyseverfahren zur Beprobung von Bauabfällen wird eingeführt.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 8
Weniger Rechte oder Angebote 1
FW ​1232
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Gesetzliche Vorgaben wie zu Schall-Emissionen sollen zum Schutz von Mensch und Natur sinnvoll angewandt werden.
  2. Der CO2-Ausstoß sowie Lärm und Schadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide aus dem Verkehr werden verringert.
  3. Das Auto wird nicht bekämpft, sondern schrittweise umweltfreundlicher gemacht und bleibt auch in Städten integriert.
  4. Der Totholzbestand in den hessischen Wäldern wird erhöht.
  5. Der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln wird im Sinne des Naturschutzes strenger reguliert.
  6. Das Entstehen von Agrarwüsten wird verhindert.
  7. Hessische Landwirte werden vermehrt in Naturschutzprojekte eingebunden.
  8. Landwirte werden beim Wandel zu einer umweltverträglicheren Landwirtschaft unterstützt.
  9. Bestehende Schutzgebiete werden ausgebaut und verbessert.
  10. Schutzgebiete werden über Trittsteinbiotope zu einem Netzwerk von Naturlandschaften verbunden.
  11. In Hessen werden mehr Knicks (Wallhecken) angelegt.
  12. Maßnahmen zum Artenschutz werden auch in Siedlungsgebieten verstärkt.
  13. Städtische Grünflächen und Parkanlagen werden insektenfreundlich gestaltet.
  14. Städtebauliche Entwicklungen, die übermäßigen Landverbrauch und Stadtaufheizung begünstigen, werden künftig nachhaltiger umgesetzt.
  15. Feinstaub und Aerosole werden durch Begrünung gebunden, abgeleitet und gefiltert.
  16. Regenwasser wird gesammelt und etwa für Toilettenspülung und Gartenbewässerung genutzt.
  17. Die Regenwasserversickerung wird durch konsequente Entsiegelung überdimensionierter Flächen gestärkt.
  18. Überläufe voller Regenwasserspeicher werden über nachgeschaltete Rigolen ins Grundwasser geleitet, um Kanalnetze und Vorfluter zu entlasten.
  19. Der Schutz des Wassers in Qualität und Menge hat künftig Vorrang.
  20. Wasserentnahmerechte werden kritisch geprüft, damit Regionen wie Vogelsberg oder Ried nicht zulasten der Ballungszentren leergepumpt werden.
  21. Ein strategisch-nachhaltiges Wassermanagement wird eingeführt.
  22. Schnelle Wasserableitungen werden künftig unterbunden, um Grundwasser neu zu bilden.
  23. Moore und ihre biologische Vielfalt werden geschützt.
  24. Natürlicher Hochwasserschutz durch Renaturierung von Flussläufen, Auenlandschaften und Mooren wird befürwortet.
  25. Schadstoffeinträge in Boden, Wasser und Luft werden zum Schutz der Gesundheit möglichst weitgehend vermieden.
  26. Hessens Wälder werden im Rahmen der Klimaanpassung naturnah umgebaut.
  27. In von Grundwasserabsenkung betroffenen Wäldern werden Teiche oder Rinnsale zur Speicherung von Winterwasser angelegt.
  28. Kommunen werden bei der Umwidmung von Wald in Naturwald verstärkt unterstützt.
  29. Das Land Hessen und HessenForst gehen bei der Umsetzung eines naturnahen Waldes beispielgebend voran.
  30. Der Natur entnommene Rohprodukte werden möglichst mehrfach verwertet.
  31. Eine Kreislaufwirtschaft zur Schonung von Ressourcen, Klima und Umwelt wird befürwortet.
  32. Das Land ergreift weiterreichende Maßnahmen und Aufklärung gegen achtlos weggeworfene Zigarettenkippen und andere umweltgiftige Alltagsprodukte.
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 5
Linke ​873
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 73
  1. Zum Schutz der Lebensgrundlagen wird konsequent in erneuerbare Energien investiert.
  2. Eine Hessische Bauhütte wird als gemeinwirtschaftliches Bauunternehmen gegründet, das für nicht profitorientierte Wohnungsgesellschaften baut, ökologische Bauweisen vorantreibt und gut bezahlte Arbeitsplätze schafft.
  3. Neuer Wohnraum entsteht bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen, etwa durch Aufstockung und Umnutzung.
  4. Flächen werden entsiegelt.
  5. Flächenschonendes Planen und Bauen wird umgesetzt.
  6. Gute und sehr gute Ackerböden werden grundsätzlich von der Bebauung ausgeschlossen.
  7. Die öffentliche Auftragsvergabe wird genutzt, um tarifliche Standards, Umweltschutz und Gleichstellung in der Wirtschaft durchzusetzen.
  8. Auftragnehmer der öffentlichen Hand werden auf soziale und ökologische Standards verpflichtet.
  9. Die Landespolitik verpflichtet Unternehmen auf Sozial- und Umweltstandards.
  10. Umwelt- und klimaschädliche Arbeitsplätze werden ohne Lohneinbußen in umweltfreundliche umgewandelt.
  11. Natürliche Lebensgrundlagen werden geschützt und Ressourcen ökologisch verträglich, nachhaltig und gerecht genutzt.
  12. Energieversorgung, Produktion sowie Konsum- und Mobilitätsverhalten werden grundlegend verändert, um Artensterben und Klimawandel zu stoppen.
  13. Ein sozial-ökologischer Umbau der Energieversorgung soll den Verbrauch natürlicher Ressourcen und den Energieverbrauch senken.
  14. Die Erzeugung erneuerbarer Energie soll den Grundsätzen der Ressourcenschonung und der Verbrauchsreduzierung folgen.
  15. Gesetzliche Vorgaben sollen den Materialaufwand senken und die Lebensdauer von Produkten erhöhen.
  16. Die Verkehrsströme werden eingedämmt, um Klima, Umwelt und Ressourcen zu schonen sowie Lärm und Schadstoffe zu mindern.
  17. Politische Vorgaben und gemeinwohlorientierte Förderprogramme, auch des Landes, sollen ressourcenschonende und klimafreundliche Fahrzeuge voranbringen.
  18. Das Land sorgt für die Einhaltung der Lärm- und Luftreinhaltepläne.
  19. Eine Straßennutzungsordnung soll soziale und ökologische Belange berücksichtigen und alle Verkehrsarten gleichberechtigen.
  20. Der Frankfurter Flughafen wird nicht abgelehnt, wohl aber ein ungebremstes Wachstum des Luftverkehrs mit seinen Folgen für Umwelt, Klima und Menschen.
  21. Lebensmittel sollen sozialer und umweltschonender produziert werden.
  22. Ökologische Leistungen der ländlichen Räume wie Grundwasserschutz, Kohlenstoffspeicherung im Boden und Schutz der Artenvielfalt werden etwa durch höhere Erzeugerpreise honoriert.
  23. Eine Landwirtschaft, die Lebensgrundlagen zerstört, erhält keine öffentliche Förderung mehr.
  24. Für Soja und Palmöl darf kein Regenwald mehr gerodet werden.
  25. Agrarrohstoffe dürfen nur aus zertifiziertem nachhaltigem Anbau stammen.
  26. Agrarfördermittel werden an ökologische, Tierschutz- und soziale Ziele wie sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze gebunden.
  27. Agrarsubventionen werden nach den Kriterien Ökologie, Tierwohl, Nachhaltigkeit und Regionalität gezahlt.
  28. Tier- und Artenschutz sollen konsequent umgesetzt werden.
  29. Weit verbreitete Arten mit negativen Folgen für das Ökosystem werden möglichst mit nicht tödlichen Maßnahmen vergrämt.
  30. Der Flächenverbrauch in Hessen wird reduziert.
  31. Für Arten- und Biotopschutz werden mehr unzerschnittene, verkehrsarme Landschaftsräume gesichert.
  32. Flächen mit Böden hoher Klimaschutzfunktion wie gute Ackerböden werden nicht mehr bebaut.
  33. Es werden Kataster für Freiflächen, zu entsiegelnde und leerstehende Flächen aufgebaut.
  34. Gute und sehr gute Ackerböden werden in Gemeineigentum überführt.
  35. Die Hessische Landgesellschaft kauft gute Ackerböden auf.
  36. Aufgekaufte Ackerböden werden nur an Landwirtinnen und Landwirte vergeben, die sich zu umweltschonender Bewirtschaftung verpflichten.
  37. Das Biosphärenreservat Rhön wird der militärischen Nutzung vollständig entzogen.
  38. Umweltgefährdende militärische Altlasten werden umgehend saniert.
  39. Regenwasser wird aufgefangen, vor Ort genutzt oder versickert, statt ungenutzt in den Kanal zu fließen.
  40. Wasserleitungen werden modernisiert, um Wasserverluste zu verringern.
  41. Die ökologischen Grenzen der Uferfiltration werden eingehalten.
  42. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt fließen in die Wasserrahmenrichtlinie, die Renaturierung grundwasserabhängiger Lebensräume und den Moorschutz.
  43. Die seit 2007 durch die Kaliproduktion entstandenen Schäden an Grund- und Fließgewässern werden nach der EU-Umwelthaftungsrichtlinie gemeldet und saniert.
  44. Die Einleitung von Salzabwässern in die Werra wird so schnell wie möglich beendet.
  45. Salzhaltige Abwässer werden in die Liste umweltgefährdender Stoffe aufgenommen.
  46. Das Bundesberggesetz wird geändert, damit salzhaltige Abwässer als umweltgefährdend gelten.
  47. Für nitratbelastete Grundwasserkörper werden Sanierungspläne aufgestellt.
  48. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird endlich umgesetzt.
  49. Die Renaturierung der Fließgewässer zum Schutz der Fluss- und Bachauen wird deutlich intensiviert.
  50. Wanderhindernisse in den Flüssen werden beseitigt.
  51. Für Gewässer erster und zweiter Ordnung wird ein Flächenkataster zur Auenrückgewinnung angelegt und im Hessischen Wassergesetz verankert.
  52. Die Bewirtschaftung von Staats- und Privatwald orientiert sich an den Leitlinien des ökologischen Waldbaus.
  53. Der Wald wird naturnah bewirtschaftet, mit Laubmischwäldern vielfältiger Altersstruktur und europäischen Baumarten.
  54. Die Forstwirtschaft gewichtet Naturschutz und ökologische Leistungen des Waldes höher als die Holzproduktion.
  55. Naturwälder werden auf zehn Prozent der Waldfläche in Hessen zugelassen.
  56. Wälder mit Grundwasseranschluss wie im Vogelsberg, im Burgwald und im Hessischen Ried werden besonders geschützt.
  57. Wasserentnahmen, die Wälder mit Grundwasseranschluss gefährden, werden eingestellt.
  58. Grundwasserbeeinflusste Wälder werden erhalten oder wieder vernässt.
  59. Niederschlagswasser soll möglichst zum Wasserrückhalt und zur Grundwasserneubildung in Wäldern und auf Feldern bleiben.
  60. Bei der Holzernte wird der Waldboden besser geschützt.
  61. Das Befahren von Waldböden mit schweren Maschinen wird weitgehend vermieden.
  62. Stickstoffeinträge aus Verkehr und Industrie in den Wald werden durch eine Verkehrswende deutlich verringert.
  63. Das hessische Waldgesetz wird so geändert, dass Kies- und Sandabbau in Bannwäldern unterbunden wird.
  64. Statt neuer Eigenheimgebiete soll flächenschonend gebaut werden.
  65. Die ökologischen Leistungen ländlicher Räume wie Nahrung, Wasser und Frischluft werden durch Anreize und strengere Regeln stärker geschützt.
  66. Ländliche Regionen sollen nicht länger als Entsorgungsorte für Abfälle und Abwässer genutzt werden.
  67. Die Flächenversiegelung wird durch nachhaltiges Flächenmanagement bis 2030 auf Netto-Null reduziert.
  68. Für gute und sehr gute Ackerböden gilt sofort ein Versiegelungsstopp.
  69. Ein öffentlicher Bodenfonds verpachtet Ackerflächen günstig an ortsansässige Agrarbetriebe zur umweltschonenden Bewirtschaftung.
  70. Land- und Forstwirtschaft sowie Wassernutzung werden ökologischer ausgerichtet und an den Klimawandel angepasst.
  71. Die Tourismusförderung wird auf eine sozial und ökologisch nachhaltige Stärkung ländlicher Regionen ausgerichtet.
  72. Sportstätten werden zeitgemäß, barrierefrei und ökologisch saniert.
  73. Statt Waffen, Umwelt- und Klimazerstörung und Armut zu exportieren, sollen globale Ungerechtigkeiten überwunden, Demokratie und soziale Bewegungen unterstützt und Menschen in Not geholfen werden.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 7
Koalitionsvertrag 32167
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 64
  1. Landwirtschaftliche Betriebe werden dabei unterstützt, Nachhaltigkeit, Tierwohl und Naturschutz zu verbinden.
  2. Eine lebenswerte Umwelt soll bewahrt und Klima und Natur sollen geschützt werden.
  3. Aus dem Frankfurt Conservation Center wird mit Partnern ein Forschungszentrum für internationalen Arten- und Umweltschutz aufgebaut.
  4. Die Feuerwehren werden für die Waldbrandbekämpfung technisch bestmöglich ausgestattet.
  5. Maßnahmen zur Löschwasserbereitstellung und zur Vermeidung von Waldbränden werden vorangebracht.
  6. Für Industrieflächen werden vorrangig Konversions- und Brachflächen genutzt und neue Flächen ressourcenschonend entwickelt.
  7. Landwirtschaftliche Betriebe werden bei Nachhaltigkeit, Tierwohl und dem Schutz von Natur und Biodiversität unterstützt.
  8. Forschung und Wissenstransfer zu klimaschonender Düngung und Tierhaltung sowie zur Steigerung des Humusgehalts auf Ackerflächen werden schwerpunktmäßig gefördert.
  9. Die Kulturpflanzenvielfalt soll durch erweiterte Fruchtfolgen erhöht werden.
  10. Die Artenvielfalt soll durch gezielte Biotopvernetzung in der Fläche erhöht werden.
  11. Humusaufbau und humusmehrende Fruchtfolgen werden gefördert.
  12. Stickstoffüberschüsse und Pflanzenschutzmittel werden zum Schutz von Böden und Wasser weiter reduziert.
  13. Das Messstellennetz zur Grundwasserüberwachung wird evaluiert und ausgebaut.
  14. Nach bayerischem Vorbild wird eine praxisgerechte Regelung zur Düngung auf gefrorenen Böden geschaffen, die Erosion und Auswaschung verhindert.
  15. Initiativen zum Erhalt alter regionaler Nutztierrassen und Saatgutsorten werden unterstützt.
  16. Mähwiesen und Weideflächen in FFH-Gebieten und Biosphärenreservaten werden geschützt.
  17. Neue Ansätze für eine effiziente regionale Lebensmittel- und Rohstoffproduktion, die Bodenqualität, Artenvielfalt und vielfältige Fruchtfolgen berücksichtigen, werden umgesetzt.
  18. Neue Flächen sollen sparsam versiegelt werden.
  19. Mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand wird ein Maßnahmenbündel zur Reduzierung des Flächenverbrauchs vereinbart.
  20. Die Flächenschonklausel des Bundesnaturschutzgesetzes wird strikt angewendet.
  21. In allen Bauleitverfahren ist der Vorrang versiegelter Flächen vor Freiflächen zu berücksichtigen.
  22. Erhalt, Umbau und Neuaufbau geschädigter Wälder werden in allen Eigentumsformen gleichermaßen unterstützt.
  23. Biologische Vielfalt, Klima-, Wasser- und Bodenschutz sowie Erholung sind fester Bestandteil der Waldbewirtschaftung.
  24. Neue klimaangepasste Baumarten werden zur Anpflanzung zugelassen.
  25. Klimaangepasste Baumarten werden in die forstliche Förderung aufgenommen.
  26. Habitatbäume sollen zum Artenschutz beitragen.
  27. Die Humusbildung in Feld und Wald wird gefördert.
  28. Eine klimatisch angepasste Umtriebszeit der Bäume wird gefördert.
  29. Besondere Umweltleistungen im Wald werden durch Vertragsnaturschutz und freiwillige Vereinbarungen umgesetzt.
  30. Das Stiftungsvermögen der Stiftung NATURA2000 wird spürbar angehoben, um mehr Mittel für Vertragsnaturschutz im Wald bereitzustellen.
  31. Zum Schutz von Bodenbrütern und Singvögeln werden die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär unter Wahrung des Elterntierschutzes aufgehoben.
  32. Für Prädatoren wie Baummarder, Iltis und Wiesel sowie für den Dachs werden angemessene Jagdzeiten vorgesehen.
  33. Die Schalenwildrichtlinie wird für passgenaue kooperative Lösungen der Hegegemeinschaften weiterentwickelt.
  34. Durch eine nachhaltige Wasserwirtschaft soll allen Menschen in Hessen sauberes Trinkwasser zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen.
  35. Der Wasserverbrauch soll insgesamt sinken, ohne die Abwasserinfrastruktur zu beeinträchtigen.
  36. Zur Entlastung der Wasserentnahmegebiete wird mehr aufbereitetes Oberflächenwasser und mehr eigene Quellen genutzt.
  37. Die Wasserrahmenrichtlinie wird umgesetzt und die Renaturierung von Flüssen und Bächen vorangebracht.
  38. Das Programm 100 Wilde Bäche wird umgesetzt.
  39. Die Kleinwasserkraft wird gesichert und naturverträglich ausgebaut.
  40. Beim Gewässerschutz hat die Reduzierung von Schadstoffeinträgen bei den Verursachern Priorität.
  41. Bei der Sanierung der Waldbestände im Hessischen Ried haben Waldumbau und natürliche Entwicklung Priorität.
  42. Ein Aktionsplan für Wasserschutz und nachhaltige Wasserbewirtschaftung wird vorgelegt.
  43. Für den Kalibergbau sollen umweltverträgliche und wirtschaftlich zumutbare Regelungen erarbeitet werden.
  44. Naturschutz auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen soll in der Regel produktionsintegriert erfolgen.
  45. Bis zu 15 Prozent der Offenlandflächen je Naturraum und Flächen entlang der Gewässer werden für den Biotopverbund bereitgestellt.
  46. Der Biotopverbund wird wo notwendig durch Grünbrücken ergänzt.
  47. Es wird erhoben, welche ungenutzten Flächen sich zur Entsiegelung eignen.
  48. Ein Entsiegelungskataster wird entwickelt.
  49. Für Ersatzmaßnahmen werden möglichst keine landwirtschaftlichen Flächen genutzt, sondern Entsiegelungen bevorzugt.
  50. Ersatzgelder fließen vorrangig in produktionsintegrierte und flächenschonende Ausgleichsmaßnahmen.
  51. Die FFH-Richtlinie wird umgesetzt, wobei Vertragsnaturschutz Vorrang hat.
  52. Die Finanzierung des Vertragsnaturschutzes, vor allem in FFH-Gebieten, wird beibehalten, um Bewirtschaftungspläne über freiwillige Maßnahmen umzusetzen.
  53. Zusätzliche Lebensräume für Insekten, insbesondere Bestäuber, werden geschaffen.
  54. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und landwirtschaftliche Förderung werden stärker auf Insektenlebensräume ausgerichtet.
  55. Stadtnatur für Insekten, Vögel und Fledermäuse wird gestärkt.
  56. Windkraftsensible Arten werden über die mit Naturschutzverbänden abgestimmten Maßnahmenräume zum Vogelschutz geschützt.
  57. Die Angebote zum Erhalt der Streuobstwiesen werden in die Fläche gebracht.
  58. Streuobstwiesen werden bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen bevorzugt.
  59. Ein neues Naturschutzzentrum stärkt Artenschutz, Umweltbildung und die Zusammenarbeit von haupt- und ehrenamtlichem Naturschutz.
  60. Die bestehenden Naturschutzgroßprojekte werden weiter vorangetrieben.
  61. Gewässer- und Fischschutz werden unter Beachtung des überragenden öffentlichen Interesses an Wasserkraft berücksichtigt.
  62. Ortsumgehungen werden nach Anwohnerbelastung, Verkehrsfluss, Sicherheit, Umwelt, Flächenverbrauch, Wartezeit und kommunaler Priorität gereiht.
  63. Ein „Runder Tisch Natur und Sport“ wird eingerichtet, um Naturschutz und Naturnutzung auszugleichen.
  64. Bei der Ausweisung von Wohnbauflächen sind die Dichtevorgaben der Landes- und Regionalplanung zu beachten.
Bleibt wie bisher 12
Ohne klare Richtung 9
Weniger Rechte oder Angebote 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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