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Natur und Umwelt

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne ​1669
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 67
  1. Transparente und resiliente Lieferketten mit Menschenrechts-, Umwelt- und Sozialstandards werden unterstützt.
  2. Das Land setzt auf klimafreundliche Investitionen und nachhaltige Finanzanlagen mit ökologischem und sozialem Mehrwert.
  3. Förderprogramme für Wohneigentum sollen sozial gestaffelt und ökologisch wirksam sein.
  4. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich am Schutz der Natur zu beteiligen und davon zu profitieren.
  5. Für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sollen Hightech, künstliche Intelligenz und technische Innovationen eingesetzt werden.
  6. Natürliche Kohlenstoffsenken wie Moore, Auen, Wälder, Grünland und Feuchtwiesen werden erhalten und ausgebaut.
  7. Stadtbäume und Begrünung werden gefördert.
  8. Moore und Feuchtwiesen werden als natürliche Wasserspeicher erhalten und erweitert.
  9. Ein gestaffelter Wasserpreis soll Anreize zum Wassersparen setzen.
  10. Das Grundwasser wird wirksam vor Belastungen geschützt.
  11. Naturnahe Hochwasserrückhalteräume werden ausgebaut.
  12. Maßnahmen wie Schwammstädte und Schwammlandschaften werden gefördert, um Hochwasserspitzen zu vermeiden und Wasser für Trockenperioden bereitzustellen.
  13. Der Hochwasserschutz wird unter anderem durch Renaturierung von Flussläufen und Nutzung natürlicher Landschaftsgegebenheiten gestärkt.
  14. Die Qualität der Gewässer wird weiter verbessert.
  15. Die Programme der Artenschutzoffensive für Feldvögel, Amphibien und Insekten werden fortgeführt und verstärkt.
  16. Die Arbeit zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Stärkung des Naturschutzes wird fortgesetzt.
  17. Erneuerbare Energien werden naturverträglich ausgebaut, etwa mit Agri-Photovoltaik, Biodiversitäts-Solarparks und KI-gestützten Abschaltvorrichtungen an Windrädern.
  18. Der Biotopverbund wird bis 2030 auf 15 Prozent der Landesfläche ausgebaut.
  19. Bis 2030 werden die Ziele zur Ausweisung von Lebens- und Rückzugsräumen für Arten des Offenlandes erreicht.
  20. Die Artenhilfsprogramme für windkraftsensible Arten werden gestärkt.
  21. Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt wird gestärkt.
  22. Der landesweite Flächenverbrauch wird reduziert und soll schnellstmöglich die Netto-Null erreichen.
  23. Geschädigte Lebensräume werden wiederhergestellt.
  24. Die EU-Wiederherstellungsverordnung wird im Land umgesetzt.
  25. Flächenressourcenschutz wird gestärkt, wobei insbesondere kleinere Kommunen unterstützt werden.
  26. Anreize für eine landwirtschaftliche und moorerhaltende Nutzung von Moorböden, etwa durch Förderung von Paludikultur, werden geschaffen.
  27. Das Instrument der Flurneuordnung wird für den Moorschutz angepasst.
  28. Der Flächenankauf für Moorschutzprojekte wird vereinfacht.
  29. Die Landwirtschaft wird bei der Bekämpfung invasiver Arten unterstützt.
  30. Das weltweite Ziel von 30 Prozent Schutzgebieten wird umgesetzt.
  31. Die hauptamtliche Schutzgebietsbetreuung wird weiterentwickelt.
  32. Mehr Natur soll durch grüne Schulhöfe und Kitas, renaturierte Stadträume und wohnortnahe Erholungsräume in die Städte kommen.
  33. Die Agroforstwirtschaft als Klimaanpassungsmaßnahme in der Landwirtschaft wird unterstützt.
  34. Die einkommenswirksame Komponente soll als Anreiz an Agrarumweltleistungen gekoppelt werden.
  35. Natur-, Klima- und Tierschutz sollen sich für Landwirtinnen und Landwirte stärker lohnen.
  36. Grünland und Weidewirtschaft werden gefördert.
  37. Beim Moorschutz werden durch moorerhaltende Bewirtschaftung neue Einkommensmöglichkeiten für Landwirtinnen und Landwirte geschaffen.
  38. Digitalisierungsansätze in der Landwirtschaft wie Precision Farming, Robotik und automatisiertes Jäten werden gestärkt und vorangebracht.
  39. Maßnahmen zum Schutz von Fischen und Gewässern vor den Folgen der Klimakrise und zur Stärkung der Artenvielfalt, etwa naturnahe Ufergestaltung, Renaturierung und Beschattung von Gewässern, werden unterstützt.
  40. Das Streuobstland Baden-Württemberg wird gestärkt.
  41. Die Streuobstkonzeption des Landes wird konsequent umgesetzt.
  42. Heimische Artenvielfalt und aktiver Natur- und Artenschutz werden unterstützt, auch durch modernes Wildtiermanagement.
  43. Ein ganzheitliches und tierschutzgerechtes Wildtiermanagement soll überlebensfähige Wildtierpopulationen sichern und Zielkonflikte zwischen Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Tierschutz entschärfen.
  44. Der Generalwildwegeplan wird aktualisiert und umgesetzt.
  45. Ein Maßnahmenplan Neozoen-Management gegen invasive Arten wird etabliert und umgesetzt.
  46. Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz wird nach wildbiologischen Erkenntnissen, den Erfordernissen des Waldumbaus, des Tier- und Naturschutzes und zur Eindämmung invasiver Arten weiterentwickelt.
  47. Der Waldumbau wird aktiv fortgeführt.
  48. Die Wälder sollen flächendeckend nachhaltig bewirtschaftet werden.
  49. Mit arten- und strukturreichen Mischwäldern sollen die CO2-Speicherfunktion gesichert und Lebensräume für bedrohte Arten geschaffen werden.
  50. Das Landeswaldgesetz wird im öffentlichen Wald konsequent ökologisch umgesetzt.
  51. Die Waldstrategie und das Konzept für Waldnaturschutz werden ausgebaut.
  52. Die Wiedervernässung von Waldmooren wird gezielt gefördert.
  53. Waldnaturschutz und Klimaschutz im Wald werden gemeinsam mit den Kommunen vorangebracht.
  54. Der Prozessschutz wird auch im Kommunal- und Privatwald gefördert.
  55. Straßenbauprojekte werden nach transparenten Kriterien wie Bauzustand, Klimawirkung, Landschafts- und Artenschutz, Anwohnerschutz und Kosten-Nutzen priorisiert.
  56. Lebensräume entlang von Straßen werden wieder vernetzt.
  57. Straßenränder werden naturnah begrünt.
  58. Lärmbelastung und Luftverschmutzung sollen weiter reduziert werden.
  59. Flächen im öffentlichen Raum werden entsiegelt und gezielt begrünt, um die Resilienz gegen Hitze und Starkregen zu stärken.
  60. In der nächsten Legislaturperiode sollen mehr innerstädtische Parkflächen entsiegelt und für Grün, Aufenthaltsqualität und sichere Wege genutzt werden.
  61. Die Bauordnung soll das Umbauen erleichtern und Ressourcen schonen.
  62. Neuversiegelung soll vermieden und die Nettonull im Flächenverbrauch schnellstmöglich erreicht werden.
  63. Innenentwicklung muss durch eine Stärkung der grün-blauen Infrastruktur begleitet werden.
  64. Kommunen werden bei flächeneffizientem Bauen und naturverträglichen Wohn- und Gewerbegebieten gefördert.
  65. Begrünte Plätze, schattige Wege, Frischluftschneisen und Regenwassermanagement werden künftig Standard.
  66. Die Förderung des Umbaus und der Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnraum wird fortgesetzt.
  67. Grenzüberschreitende Synergien bei Umweltschutz, Klimaschutz und Energieversorgung werden stärker genutzt.
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 7
CDU ​1325
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Wichtige Verkehrsadern im städtischen Bereich sollen nach Möglichkeit unter die Erde verlegt werden, um Menschen zu entlasten und die Natur zu schützen.
  2. Die Waldstrategie Baden-Württemberg wird weiterentwickelt, um Umweltschutz, Nutzung und Naturschutz in Einklang zu bringen.
  3. Landkreise erhalten durch verstärkte Forstbehörden Unterstützung für Waldumbau, Privatwaldbetreuung und Naturschutz.
  4. Die biologische Vielfalt im Wald soll gefördert werden.
  5. Die Widerstandsfähigkeit der privaten und öffentlichen Wälder soll erhöht werden.
  6. Die Waldnaturschutzberatung wird ausgebaut, um die Naturschutzkompetenz der unteren Forstbehörden zu stärken.
  7. Die Förderangebote im Waldnaturschutz werden weiterentwickelt.
  8. Die Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes werden umgesetzt.
  9. Zum Erhalt der Artenvielfalt wird der Einsatz moderner Technik und digitaler Instrumente in der Landwirtschaft ausgebaut, um die Bodenbearbeitung zu verbessern und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren.
  10. Der Biotopverbund wird über das ganze Land hinweg umgesetzt.
  11. Der klimaresiliente Waldumbau wird aktiv gestaltet, mit nachhaltiger Nutzung, Forschung und Praxis.
  12. Es werden starke Umweltstandards angestrebt, die in der Praxis wirken, mit klaren Zielen, einfachen Verfahren und Kooperation statt bevormundender Ideologie.
  13. Der Erhalt von Grünland und Sonderkulturflächen soll ökopunktefähig werden.
  14. Invasive Arten wie Nilgänse, Waschbären, die asiatische Hornisse und Schwarzmundgrundeln werden frühestmöglich bekämpft, um die heimische Tier- und Kulturlandschaft zu schützen.
  15. Durch örtliche Maßnahmen wie Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen sollen mehr Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen.
  16. Das Konzept „Natur auf Zeit“ wird unterstützt, um bisher gewerblich und industriell genutzte Flächen zumindest zeitweise zu renaturieren.
  17. Die temporäre Zurückgewinnung weiterer Flächen für die Natur wird unterstützt.
  18. Der Umgang mit Bodenaushub soll einfacher, wirtschaftlicher und umweltverträglicher werden.
  19. Unbelasteter Boden soll möglichst im Landschafts- und Ackerbau, bei der Renaturierung von Kiesgruben oder bei anderen Bauprojekten wiederverwendet werden können.
  20. Durch ein vorausschauendes Wassermanagement soll Wassermangel frühzeitig entgegengewirkt werden.
  21. Die dezentrale Wasserrückhaltung wird gefördert.
  22. Neue Wasserschutzgebiete sollen künftig in höchstens einem Jahr festgesetzt werden können.
  23. Die Schwammstadt mit mehr Grün, Entsiegelung und gezielter Regenwasserrückhaltung wird zum Standard.
  24. Intakte Wälder, bewirtschaftete Wiesen und die CO2-Speicherung in Moorlandschaften und Grünlandgebieten werden unterstützt.
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 6
AfD ​33
SPD ​527
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Neuer Wohnraum soll möglichst ohne zusätzliche Flächenversiegelung entstehen.
  2. Die Landesbauordnung wird so angepasst, dass CO2-Bilanz, Flächeneffizienz und ökologische Standards bei der Förderung verbindlich berücksichtigt werden.
  3. Regenwasser soll vor Ort versickern, gespeichert und zur Kühlung genutzt werden.
  4. Neue Bauprojekte berücksichtigen nach Möglichkeit Schwammstadt-Elemente wie Gründächer und Regenwasserspeicher.
  5. Neue Bauprojekte berücksichtigen, wo möglich, Schwammstadt-Elemente wie begrünte Dächer, unversiegelte Flächen oder Regenwasserspeicher.
  6. Kommunen, die bei Schwammstadt-Elementen vorangehen, werden mit einem gezielten Landesförderprogramm unterstützt.
  7. Umwelt- und Naturschutz setzt statt auf Verbote auf Beteiligung, Ausgleich und Investitionen.
  8. Die landesweite Biodiversitätsstrategie wird ausgebaut.
  9. Blühflächen, naturnahe Wälder, Moore und Gewässer werden mit gezielten Programmen unterstützt.
  10. Wer Flächen pflegt und Arten schützt, wird dafür angemessen entlohnt.
  11. Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur werden besser umgesetzt und kontrolliert.
  12. Naturpflege soll mit verlässlichen Regeln und fairer Förderung im Einklang mit Land- und Forstwirtschaft funktionieren.
  13. Die Wiedervernässung von Mooren wird gefördert.
  14. Der Waldumbau wird gefördert.
  15. Der Schutz der Gewässer wird gefördert.
  16. Der Flächenverbrauch wird reduziert.
  17. Es wird in ökologische Infrastruktur wie Schwammstädte, Grünzüge, urbane Wälder und Renaturierung investiert.
  18. Ressourcenschonung, Kreislaufwirtschaft und ökologische Innovationen in der Industrie werden mit klaren Rahmenbedingungen und Anreizen vorangebracht.
  19. Der Wald wird schonend zu einem an wärmeres Klima angepassten, artenreichen Wald umgebaut.
  20. Die Waldfläche wird vergrößert.
  21. Der Waldumbau erfolgt so weit wie möglich durch natürliche Verjüngung.
  22. Rot- und Rehwildbestände werden auf ein Maß reduziert, das die Waldverjüngung nicht behindert.
  23. Forstverwaltung und ForstBW werden personell und finanziell für Waldnaturschutz, Waldpädagogik und Beratung aller Waldbesitzer ausgestattet.
  24. Der Vertragsnaturschutz wird gefördert.
  25. Eine Landesinitiative fördert Agroforstsysteme als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme.
  26. Es wird in emissionsarme Busflotten investiert.
  27. Bürgerschaftliches Engagement im Umwelt- und Klimaschutz wird unterstützt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
Linke ​127
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Die Zersiedelung von Flächen wird gestoppt.
  2. Der Netto-Flächenverbrauch sinkt bis 2030 auf null.
  3. Landwirte erhalten Unterstützung beim ökologischen und tierfreundlichen Umbau ihrer Betriebe.
  4. Nachverdichtungskonzepte werden gefördert, um Flächenverbrauch zu verhindern.
  5. Artensterben und Ewigkeitschemikalien wie PFAS und TFA werden umfassend reguliert und wirksam bekämpft.
  6. Eine Klimastrategie verbindet sozial-ökologische Transformation, Verkehrs- und Energiewende, Arten- und Ökologieschutz mit Klimaanpassung.
  7. Die gewerkschaftliche Kampfkraft wird für die Verteidigung aller Arbeitsplätze, die Entmachtung der Konzerne und eine Verkehrswende eingesetzt.
  8. Eine Versiegelungssteuer schöpft Spekulationsgewinne aus Nutzungsänderungen von Agrarland ab.
  9. Der Waldbestand wird flächendeckend in artenreiche Dauerwälder überführt.
  10. Der Wald wird nicht der privatwirtschaftlichen Profitlogik unterworfen, sondern als naturnaher Wald dauerhaft erhalten.
  11. Aus Kommunal- und Landeswald werden keine Gewinne abgeschöpft, alle Erträge fließen in Pflege und Waldumbau.
  12. Artbestände werden natürlich reguliert und Mensch-Wildtier-Konflikte mit sinnvollen Maßnahmen gelöst.
  13. Die Biotopvernetzung wird über den Generalwildwegeplan hinaus in der Fläche umgesetzt.
  14. Im Staatswald werden 40 Prozent und in Privatwäldern 30 Prozent Dauerwald eingerichtet.
  15. Naturferne Wälder werden in naturnahe Waldökosysteme umgewandelt.
  16. Die Naturschutzstrategie des Landes wird umgesetzt.
  17. Natura-2000-Gebiete werden besser geschützt.
  18. Naturschutzgebiete, Au- und Bannwälder werden ausgeweitet.
  19. Bach- und Flussläufe sowie trockengelegte Moorgebiete werden renaturiert.
  20. Wiesen und Streuobstwiesen werden besser geschützt.
  21. Biodiversitätsstärkungsgesetz und Naturschutzgesetz werden verbessert.
  22. Der Ausbau von Kiesgruben im Altdorfer Wald wird gestoppt.
  23. Ab 2030 gilt ein bilanzierter Netto-Null-Flächenverbrauch, insbesondere für Gewerbegebiete, Baugebiete und Straßen.
  24. Offene Landschaften werden nicht weiter zerschnitten.
  25. Marine Ökosysteme werden geschützt, bestimmte Fangmethoden verboten.
  26. Pflanzliche Alternativen zu Fischprodukten werden gefördert.
  27. Die Ansiedlung weiterer Rüstungsbetriebe im Land wird wegen ihrer Umwelt- und Klimaschäden abgelehnt.
Ohne klare Richtung 1
FDP 339
FW ​27
BSW ​​24
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Die Waldbrandprävention wird als Heimatschutz betrieben.
  2. Photovoltaik auf Dächern, Parkplätzen und Werkshallen hat Vorrang vor Anlagen auf wertvollen Ackerböden.
  3. Windkraft soll nur dort Teil des Energiemixes sein, wo Windpotenzial, Umweltverträglichkeit und regionale Akzeptanz gegeben sind.
  4. Landschaft und Biodiversität werden konsequent geschützt.
  5. Die Netto-Null-Neuversiegelung wird umgesetzt.
  6. Ungenutzte Brachen werden zurückgebaut, statt Felder und Streuobstwiesen zu zersiedeln.
  7. Erosionsschutz durch Gehölzstreifen, Waldränder und differenzierte Bodenbearbeitung wird gefördert.
  8. Der Biotopverbund umfasst 15 Prozent der offenen Landschaft.
  9. Wälder werden statt stillgelegt zu klimaresilienten Mischbeständen umgebaut.
  10. Bedrohte Waldbewohner wie Auer- und Haselhühner werden durch gezielte Biotopmaßnahmen geschützt.
  11. Moore und Feuchtgebiete, besonders in Oberschwaben, werden gezielt und schneller renaturiert.
  12. Moore und Feuchtgebiete werden unter Schutz gestellt.
  13. Die Moorschutzkonzeption Baden-Württembergs wird mit ausreichenden Mitteln umgesetzt.
  14. Die Netto-Null-Neuversiegelung wird durch Rückbau von Brachen statt Zersiedlung umgesetzt.
  15. Streuobstwiesen und Ackerland werden geschützt.
  16. Wälder werden zu klimaresilienten Mischbeständen statt Monokulturen umgebaut.
  17. Der Biotopverbund umfasst 15 Prozent.
  18. Moore werden schneller renaturiert und geschützt.
  19. Die Moorschutzkonzeption Baden-Württembergs wird umgesetzt.
  20. Erosionsschutz durch Gehölzstreifen, Waldränder und differenzierte Bodenbearbeitung wird umgesetzt.
  21. Maßnahmen für Aufbau und Erhalt von Humus im Boden werden unterstützt und ergänzt.
  22. Der Waldumbau zu klimaresistenteren Beständen wird vorangetrieben, auch um Waldbrandrisiken zu senken.
  23. Der Einsatz umwelt-, boden- und klimaschonender Agrartechniken und Anbausysteme wird finanziell unterstützt.
  24. Mehr Güterverkehr auf der Schiene wird wegen weniger Staus, Emissionen und Straßenverschleiß befürwortet.
Koalitionsvertrag 62367
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 66
  1. Wachstumskräfte sollen entfesselt werden, damit das Land lebenswert bleibt, sozialer Aufstieg möglich ist und Natur und Klima geschützt werden.
  2. Touristische Angebote für Rad- und Fußaktivitäten im Einklang mit der Natur werden gefördert.
  3. Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung werden verbunden und Maßnahmen synergetisch umgesetzt.
  4. Die dezentrale Wasserrückhaltung wird gefördert.
  5. Niederschlagswasser soll nachhaltiger genutzt werden, zum Beispiel durch Zisternen.
  6. Die Strategie zum urbanen Wasserressourcenmanagement wird weiterentwickelt.
  7. Grün- und Wasserflächen im ganzen Land werden vorangetrieben.
  8. Pilotregionen zur Verbesserung der natürlichen Wasserspeicherfähigkeit der Landschaft werden entwickelt.
  9. Die Qualität aller Bäche, Flüsse und Seen soll verbessert werden.
  10. Neue Wasserschutzgebiete sollen schneller festgesetzt werden.
  11. Der Eintrag von Ewigkeitschemikalien wie PFAS und TFA in die Umwelt soll auf allen Ebenen reduziert werden.
  12. Projekte zur Entfernung von Ewigkeitschemikalien aus der Umwelt werden unterstützt und der Forschungsstandort gestärkt.
  13. Der Umgang mit Bodenaushub wird einfacher, wirtschaftlicher und umweltverträglicher gestaltet.
  14. Das Land nutzt die Länderöffnungsklausel des Kohlendioxid-Speichergesetzes für die Onshore-Speicherung von CO2 unter Berücksichtigung von Anwohner- und Trinkwasserschutz.
  15. Mehr Grünflächen, Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Regenwasserrückhaltung sollen die Wasserspeicherfähigkeit in Städten stärken.
  16. Lokale Maßnahmen wie die Entsiegelung öffentlicher Flächen werden unterstützt.
  17. Insbesondere in Städten sollen mehr Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen.
  18. Es wird geprüft, ob innovative Verfahren und Gestattungen für Wasserkraftinvestitionen neue Potenziale erschließen und die Durchgängigkeit der Fließgewässer verbessern können.
  19. Das Biodiversitätsstärkungsgesetz wird konsequent umgesetzt.
  20. Der Biotopverbund wird im ganzen Land vorangebracht.
  21. Die Beratungsangebote zur Erreichung der Biodiversitätsziele werden gestärkt.
  22. Natürliche CO2-Senken wie Wälder und Moore werden gemeinsam mit den Eigentümern gestärkt und ausgebaut.
  23. Begrünung sowie Wasser- und Frischluftmanagement in Siedlungen werden durch Anreize gefördert.
  24. Kommunen mit flächeneffizientem und biodiversitätsfreundlichem Bauen werden unterstützt.
  25. Die Neuinanspruchnahme von Flächen wird durch Flächenrecycling und Mehrfachnutzung reduziert.
  26. Lärm und Luftverschmutzung werden mit verhältnismäßigen Maßnahmen entlang der gesetzlichen Grenzwerte bekämpft.
  27. Straßenräume werden so gestaltet, dass Biotopverbünde erhalten und wiederhergestellt werden.
  28. Im Straßenbau werden nachhaltige Baustoffe und Bauverfahren eingesetzt.
  29. Beim Ausbau der Rheintalbahn wird ein menschen- und umweltgerechter Ausbau gefordert.
  30. Intelligente Verkehrssteuerung und Vernetzung aller Verkehrsmittel werden ausgebaut, um Staus, Parksuchverkehr und Umweltbelastungen zu verringern.
  31. Leader- und ILE-Regionen, Naturparke und Biosphärengebiete werden fortgeführt und wo möglich gestärkt.
  32. Flurneuordnungsverfahren sollen als Instrument für Moorschutz, Wasserretention und Biodiversität einen ökologischen Mehrwert erbringen.
  33. Der Aufwand für Gutachten wird zugunsten wirksamer Maßnahmen zum Schutz von Kulturlandschaften reduziert.
  34. Landeseigene Liegenschaften in Flurneuordnungsgebieten werden in geeigneten Fällen vorrangig für ökologische Aufwertungen genutzt oder dafür erworben.
  35. Für ökologische Aufwertungen landeseigener Liegenschaften in Flurneuordnungsgebieten gilt die Genehmigungsfiktion.
  36. Maßnahmen, die dem Biodiversitätsstärkungsgesetz dienen, sollen besonders erhöht werden.
  37. FAKT-Maßnahmen für Refugialflächen im Ackerland werden attraktiver fortgeführt und neue entwickelt.
  38. Der Anbau von Eiweißpflanzen wird zusätzlich in die Förderung aufgenommen.
  39. Das Biodiversitätsstärkungsgesetz wird konsequent umgesetzt.
  40. Der Biotopverbund wird vorangebracht.
  41. Moderne Technik und digitale Instrumente in der Landwirtschaft werden zum Erhalt der Artenvielfalt ausgebaut.
  42. Die Bewirtschaftung wiedervernässter Moorflächen wird gefördert.
  43. Der Bund soll das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz so gestalten, dass die Mittel besser für den Moorschutz einsetzbar sind.
  44. Der Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Böden wird im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz und im Landesentwicklungsplan verankert.
  45. Das Schutzgut Boden muss in Planungsverfahren abgewogen werden.
  46. Ein Biodiversitätsziel wird im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz verankert.
  47. Die Streuobstkonzeption wird weiter umgesetzt.
  48. Beim Waldbau sollen die Potenziale der Naturverjüngung genutzt und durch gezieltes Wildtiermanagement gefördert werden.
  49. Alte und strukturreiche Waldbestände mit hoher Wertigkeit werden gezielt erhalten und weiterentwickelt.
  50. Landkreise erhalten Unterstützung durch verstärkte Forstbehörden für Waldumbau, Privatwaldbetreuung und Waldnaturschutz.
  51. Ziel ist der Waldumbau zu klimaresilienten, strukturreichen Mischwäldern im Sinne der Waldentwicklungstypenrichtlinie.
  52. Maßnahmen für bessere Wasserrückhaltefähigkeit und Bodenschutz im Wald werden gefördert.
  53. Für die Umsetzung der Waldnaturschutzkonzeption 2030 werden die notwendigen Sach- und Personalmittel bereitgestellt.
  54. Geprüft wird, im Naturpark Schönbuch unter Einbindung der Region Flächen deutlich zu erweitern und zu vernetzen, um die Wildnisförderung des Bundes zu nutzen.
  55. Zehn Prozent der Staatswaldfläche sollen einer natürlichen Entwicklung (Prozessschutz) überlassen werden.
  56. Forstverwaltung und Feuerwehren werden zur Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden bestmöglich ausgestattet.
  57. ForstBW wird als Staatsforstbetrieb mit Vorbildfunktion für nachhaltige, klimaresiliente Waldbewirtschaftung und Naturschutz gestärkt.
  58. Geprüft wird ein zweckgebundener Fonds zur Finanzierung von Projekten und Investitionen in Waldnaturschutz und Waldpädagogik.
  59. Der Fonds soll zusätzlich aus Pachteinnahmen aus Windkraft der ForstBW gespeist werden.
  60. Eine überlebensfähige Luchspopulation in Baden-Württemberg soll etabliert werden.
  61. Die Verbindlichkeit des Generalwildwegeplans wird erhöht.
  62. Gemeinsam mit dem Waldbesitz wird eine nachhaltige Vernetzung der Rotwildpopulationen im Land und mit den Nachbarländern angestrebt.
  63. Geeignete landeseigene Flächen werden gezielt für den Erhalt der Biodiversität genutzt.
  64. Landeseigene Flächen werden zur Umsetzung von Natura 2000, Biotopverbund, Moorschutz und Gewässerschutz ökologisch aufgewertet oder als Tauschflächen genutzt.
  65. Die Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes werden auf landeseigenen Liegenschaften konsequent umgesetzt und weiterentwickelt.
  66. Geprüft werden Maßnahmen auf landeseigenen Flächen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts.
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 15
Weniger Rechte oder Angebote 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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