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Natur und Umwelt

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD NI ​231
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Zur Schonung von Natur und Landschaft werden vorhandene Trassen infrastrukturell und technisch ertüchtigt.
  2. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird naturverträglich gestaltet.
  3. Ein Artenhilfsprogramm schützt Arten, deren Habitate vom Ausbau erneuerbarer Energien betroffen sein können.
  4. Durch Renaturierung von Mooren und Wäldern werden mehr Treibhausgase gebunden.
  5. Natürliche Kohlenstoffspeicher werden erhalten und erweitert.
  6. Die natürlichen Kohlenstoffspeicherkapazitäten sollen erhalten und erweitert werden.
  7. Kommunale Entsiegelungskataster für eine gezieltere Entsiegelung von Böden werden erarbeitet.
  8. Ressourceneffizienz und Recyclingfähigkeit im Produktdesign und bei der Verwendung von Rohstoffen sollen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft verbessert werden.
  9. Auf Bundesebene wird eine Novellierung des Wertstoffgesetzes für einen einheitlichen Rahmen zur Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung angestrebt.
  10. Projekte für eine ganzheitliche Kreislaufwirtschaft werden auf Landesebene unterstützt und finanziell gefördert.
  11. Die Neuversiegelung von Böden wird bis 2030 auf unter drei Hektar pro Tag reduziert und bis 2050 beendet.
  12. Eine Naturschutzstiftung wird gegründet, die Erwerb und Wiedervernässung von Moorflächen organisiert und umsetzt.
  13. Ein Kompetenzzentrum Moorschutz für moorschonende Nutzungskonzepte wird geschaffen.
  14. Der Niedersächsische Weg wird um Klimaschutz, Moorschutz und Energiewende ergänzt.
  15. Ein Generalplan Wassermengenmanagement für Wasserversorgung, Wasserrückhalt und Wasserspeicherung wird erarbeitet.
  16. Mit den Flächenbewirtschaftern wird ein Konzept erarbeitet, das die Speicherfähigkeit des Bodens nutzt und Ent- und Bewässerung digital steuert.
  17. Durch Deichrückverlegung oder Renaturierung von Auen werden mehr Retentionsräume für Wasser geschaffen.
  18. Die klimagerechte Wiederaufforstung des Waldes soll konsequent vorangetrieben werden.
  19. Über die Klimafolgenanpassungsstrategie werden Mittel für eine klimaangepasste forstliche Fachberatung bereitgestellt.
  20. In den Landesforsten hat die ökologische Ausrichtung Vorrang vor der ökonomischen.
  21. Mit der Landwirtschaft wird an Lösungen für eine umweltschonende, effiziente, akzeptierte, wettbewerbsfähige und auskömmliche Landwirtschaft gearbeitet.
  22. Das Dialogformat des Niedersächsischen Wegs wird für Tierhaltung, Lebensmittelwertschöpfung, Energiewende sowie Moor- und Klimaschutz weiterentwickelt.
  23. Die oft ehrenamtliche Arbeit für Schutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke wird gestärkt.
  24. Die Zielvorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie werden konsequent umgesetzt.
  25. Verunreinigungen durch Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel sollen vorsorgend und kooperativ mit den Flächenbewirtschaftern an der Quelle verhindert werden.
  26. Die Abwasserreinigung soll modernisiert und weiterentwickelt werden.
  27. Pilotprojekte zur Reinigung von Abwässern von Mikroplastik werden gefördert.
  28. Es wird mehr in Forschung zu nachhaltiger Ressourcennutzung und Biodiversitätserhaltung investiert.
Bleibt wie bisher 2
CDU NI 21641
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 40
  1. Künftige Bundesförderprogramme verbinden Landwirtschaft und Naturschutz und berücksichtigen landwirtschaftliche Familienbetriebe.
  2. Vertragsnatur- und Vertragsklimaschutz mit Gesellschaft und Wirtschaft wird stärker ermöglicht und anerkannt.
  3. Praxisorientierter Gewässerschutz wird in Kooperation mit allen Beteiligten ermöglicht.
  4. Die kooperative Gewässerschutzberatung wird weiter ausgebaut und finanziell tragfähig ausgestattet.
  5. Das Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen wird zu einem Zentrum für angewandte Grünlandforschung ausgebaut.
  6. Gemeinsam mit Anglerinnen und Anglern werden Ideen für die ökologische Durchlässigkeit der Gewässer entwickelt.
  7. Das Kormoran-Management wird im Sinne des Fischartenschutzes nachhaltig verbessert.
  8. Die Auswirkungen des Wolfs auf andere Wildtiere und die Barrierewirkung wolfsabweisender Zäune werden untersucht.
  9. Natur, Lebensräume und die biologische Vielfalt werden geschützt und erhalten.
  10. Invasive Arten wie Waschbär, Nutria, Steppengras und Pampasgras werden konsequent bekämpft.
  11. Blühstreifenprogramme werden ausgebaut.
  12. Blühstreifenprogramme werden um Maßnahmen zur Biotopvernetzung erweitert.
  13. Vereine und Organisationen erhalten Umweltschecks, um Natur in die Stadt zu bringen.
  14. Vertragsnaturschutz mit Flächeneigentümern wird gestärkt, um Artensterben und Biodiversitätsverlust zu verringern.
  15. Insektenschutzprogramme in den Staatsforsten werden gefördert.
  16. Ein Modellprojekt für den Artenschutz auf Flächen-Photovoltaikanlagen wird etabliert.
  17. Die Naturschutzberatung wird gestärkt und ausgebaut.
  18. Eine Modellregion für gemeinsamen Arten- und Umweltschutz wird etabliert.
  19. Aufbauend auf der Forschung des Helmholtz-Instituts für Funktionelle Marine Biodiversität werden Initiativen zum Artenschutz unterstützt.
  20. Flächen werden systematisch entsiegelt.
  21. Wälder werden langfristig stärker geschützt, damit Erholung, Wirtschaften und Umweltschutz weiter möglich bleiben.
  22. Umfassende Aufforstungsprogramme starten in Niedersachsen, besonders in Harz und Heide.
  23. In Abstimmung mit Wissenschaft und Praxis wird ein resilienter und stabiler Waldumbau ermöglicht.
  24. Die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt wird gestärkt.
  25. Die Mittelausstattung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt wird erhöht.
  26. Ein Förderprogramm für urbane Baumpflanzungen wird eingeführt, damit auch in urbanen Regionen Bäume gepflanzt werden und zur Reinigung der Luft beitragen.
  27. Ohne die notwendige Wiedervernässung der Moore gelingt die CO2-Speicherung nicht, und der Kohlenstoff wird wieder freigesetzt.
  28. Eine Moorschutzstrategie wird gemeinsam mit Betroffenen, Naturschutzverbänden und Landwirten analog zum Niedersächsischen Weg etabliert und Interessenkonflikte werden ganzheitlich betrachtet.
  29. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden konzentriert, um bestehende Flächen weiter aufzuwerten.
  30. Intelligente Wasserwiederverwendung ist ein wesentliches Element, um Wasserknappheit zu verhindern und ihr vorzubeugen.
  31. Wasserschutz wird als landespolitische Querschnittsaufgabe definiert.
  32. Durch Beratung und Kontrolle der Vorgaben aus dem Düngerecht wird die Qualität von Grund- und Trinkwasser signifikant verbessert.
  33. Der kooperative Gewässerschutz in Niedersachsen wird ausgebaut.
  34. Die Wiederverwendung von Abwasser und Brauchwasser wird gefördert.
  35. In Genehmigungsverfahren werden Grundwasserspeicher systematisch geschützt.
  36. In Zeiten von Wasserknappheit wird die Verschwendung von Trinkwasser eingeschränkt.
  37. Maßnahmen zur Verbesserung des regionalen Wassermengenmanagements werden eingeführt.
  38. Die Forschung zum Projekt Energie- und Wasserspeicher Harz wird ausgeweitet und in den praktischen Wasserschutz überführt.
  39. Verwaltungsgebäude erhalten bei Sanierungen, wo es möglich ist, eine Fassadenbegrünung zur Verbesserung des Mikroklimas.
  40. Die Erträge werden an anderer Stelle zur Wiederaufforstung genutzt.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 12
Weniger Rechte oder Angebote 2
Grüne NI ​30158
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 158
  1. Klimaschutz und Schutz der Biodiversität werden gleichrangig behandelt.
  2. Maßnahmen, die Umwelt- und Klimazielen entgegenlaufen, werden gestrichen.
  3. Genehmigungsverfahren im öffentlichen Interesse werden verkürzt und möglichst parallel durchgeführt.
  4. Die Offshore-Ausbauziele von mindestens 30 Gigawatt bis 2030, 40 Gigawatt bis 2035 und 70 Gigawatt bis 2045 werden naturschutzverträglich umgesetzt.
  5. Es braucht Artenschutzprogramme und ein besseres Monitoring windsensibler Vogel- und Fledermausarten.
  6. Ein Erneuerbare-Naturschutzzentrum soll Konflikte zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Naturschutz frühzeitig erkennen und lösen.
  7. Neben Dachflächen-PV ist ein naturverträglicher und flächenschonender Ausbau von Freiflächen- und Agri-PV notwendig.
  8. Ein klarer Ausstiegsplan aus der Öl- und Gasförderung wird aufgestellt.
  9. Das Bundesberggesetz soll durch ein Ausstiegsgesetz abgelöst werden.
  10. Erdgas- und Erdölvorhaben in Schutzgebieten werden gesetzlich ausgeschlossen.
  11. Neue Aufsuchungs- und Fördergenehmigungen für Erdgas und Erdöl werden nicht mehr erteilt.
  12. Angestrebt wird ein mit den Klimazielen verbundenes schnelles Ende der Erdgas- und Erdölförderung.
  13. Offshore-Windenergieanlagen und zugehörige Infrastruktur werden im Einklang mit der Natur weiter ausgebaut.
  14. Die Wasserrahmenrichtlinie wird eingehalten.
  15. Ein Meeresmüll-Fonds wird eingerichtet.
  16. Meeresmüll wird durch vielfältige Aktivitäten und Projekte verringert.
  17. Munitionsaltlasten im Meer werden geborgen.
  18. Flussauen werden verstärkt als CO2-Speicher und für den Hochwasserschutz geschaffen.
  19. Fördermittel, Konjunkturprogramme und Investitionszuschüsse werden an Umwelt- und Klimaziele gekoppelt.
  20. Nachhaltige Tourismusentwicklung soll neben der Wirtschaft die Infrastruktur und die naturräumlichen Eigenarten der Tourismusregionen erhalten und ausbauen.
  21. Schäden früherer Flussvertiefungen wie Versalzung und Verschlickung werden von Land und Bund ausgeglichen.
  22. Die Hafenkonkurrenz der norddeutschen Länder wird zugunsten eines norddeutschen Hafenkonzepts beendet.
  23. Die Binnenhäfen werden gezielt zu trimodalen Logistik-Hubs ausgebaut, um Güterverkehr auf Schiff und Schiene zu verlagern.
  24. Eine starke Kreislaufwirtschaft soll Rohstoffe schonen, jeden Stoff wiederverwerten und die Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringern.
  25. Für unvermeidbare Rohstoffimporte werden zertifizierte Lieferketten mit ökologischen, sozialen und Menschenrechtsstandards gefordert.
  26. Kommunale Modellprojekte zur Sauberhaltung von Städten und Landschaft werden unterstützt.
  27. Für eine gerechte und umweltverträgliche Verteilung von Deponiestandorten wird eine Arbeitsgruppe mit den Kommunen eingesetzt.
  28. Wo öffentliches Geld fließt, sollen uneingeschränkt Tarifverträge sowie Umwelt- und Sozialstandards gelten.
  29. Lohndumping und die Verschärfung ökologischer Krisen sollen nicht mit Steuergeldern unterstützt werden.
  30. Die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards wird bei öffentlicher Beschaffung, Vergabe und Wirtschaftsförderung gesetzlich festgeschrieben und kontrolliert.
  31. Die Direktzahlungen sollen zur Honorierung von Umwelt- und Tierschutzleistungen der Landwirtschaft umgewidmet werden.
  32. Ambitionierter Klima- und Biodiversitätsschutz in der Landwirtschaft soll die langfristige Ernährungssicherheit stärken.
  33. Bewirtschaftungsformen, die den Humusaufbau stärken, werden besonders gefördert.
  34. Die ackerbauliche Nutzung von Moorflächen wird beendet.
  35. Extensive Grünlandnutzung mit hohen Wasserständen und Paludikulturen auf Moorflächen werden gefördert.
  36. Dauergrünland wird erhalten und wiederhergestellt.
  37. Gemeinsam mit Landwirten werden Maßnahmen ergriffen, damit Wasser möglichst in der Fläche gehalten wird.
  38. Es werden ausreichend Versickerungsflächen bereitgestellt.
  39. Möglichkeiten zur Wasserhaltung werden ausgebaut.
  40. Wassersparende Beregnungstechniken werden gestärkt.
  41. Die vom Land festzusetzenden Förder- und Agrarumweltmaßnahmen werden gezielt für Umwelt- und Tierschutzprogramme eingesetzt.
  42. Die Anlage und der Schutz von Hecken werden vorangetrieben.
  43. Das FINKA-Projekt zur Förderung von Insekten im Ackerbau wird flächendeckend ausgeweitet.
  44. Die Ausweitung der Pestizidbeschränkungen von Naturschutzgebieten auf Wasserschutzgebiete wird befürwortet.
  45. Zum Schutz der Insekten wird eine Verbesserung der Ernteverfahren gefördert.
  46. Das Wiesenvogelschutzprogramm wird durch eine deutlich bessere Honorierung wirksamer Schutzmaßnahmen aufgewertet.
  47. Die Fischwirtschaft passt sich an die aktuellen wasserwirtschaftlichen Ziele an und wird ökologischer ausgerichtet.
  48. Die Schädigung von Naturräumen durch belastetes Abwasser, Antibiotikaeinsatz und nicht tiergemäße Haltungssysteme in der Fischwirtschaft wird beendet.
  49. Auf Bundesebene wird ein wirkungsvoller Meeresschutz angestrebt.
  50. Die Fischbestände werden gesichert und aufgebaut.
  51. Auf Bundesebene wird ein wirkungsvoller Meeresschutz angestrebt.
  52. Moorböden werden wieder zu CO2-Senken gemacht.
  53. Eine Landesgesellschaft für Moorschutz wird eingerichtet, um den Moorschutz zu beschleunigen und Moorschutzmittel des Bundes effizient umzusetzen.
  54. Das Aktionsprogramm Niedersächsische Moorlandschaften wird weiterentwickelt.
  55. Ziele und Zeitpläne für die Wiedervernässung und den Stopp der Klimaemissionen aus kohlenstoffhaltigen Böden werden konkretisiert.
  56. Kompensationsmaßnahmen werden gezielt in die Moorvernässung und den Klimaschutz gelenkt.
  57. Die Industrie wird verpflichtet, frühere Torfabbauflächen so zu restaurieren, dass wieder torfbildende Vegetation entsteht.
  58. Die Umstellung landwirtschaftlicher Nutzung auf moorerhaltende Bewirtschaftung wie Paludikultur, Freiflächensolaranlagen in wiedervernässten Mooren oder extensive Beweidung wird gefördert.
  59. Moorschutzvereinbarungen mit weiteren torfreichen EU-Ländern werden angestrebt.
  60. Notwendige Neubauten erfolgen klimagerecht und flächenschonend.
  61. Ökologisches, energieeffizientes und klimafreundliches Bauen und Sanieren sowie sozialer Wohnungsbau werden in der Förderung verstärkt honoriert.
  62. Der Trend zu Schottergärten und versiegelten Flächen wird umgekehrt.
  63. Es werden Anreize für naturnahe, insektenfreundliche Gärten gesetzt.
  64. Die Klima- und Energieagentur Niedersachsen wird ausgebaut und zu einer Klima- und Nachhaltigkeitsagentur mit Kompetenzen für Ressourcenschonung und ökologisches Bauen weiterentwickelt.
  65. Die Regenwasser-Retention wird vorangetrieben.
  66. Für Baustoffe werden ökologische Grundanforderungen festgelegt.
  67. Ökologisches und klimaschonendes Bauen, alternative Baustoffe wie Stroh und Holz sowie die Sanierung von Bestandsbauten werden durch Abweichungen von Neubaurichtlinien gestärkt.
  68. Die Zertifizierung umweltgerechter und recycelter Baustoffe wird erleichtert.
  69. Barrierefreiheit sowie Klima- und Ressourcenschutz werden als verpflichtend abzuwägende Ziele in das Landesdenkmalschutzgesetz aufgenommen.
  70. Das Landesraumordnungsprogramm wird zu einem Gestaltungsinstrument für die ökologische Transformation.
  71. Alle Planungen werden auf die Umwelt- und Klimaziele abgestimmt.
  72. 15 Prozent der Landesfläche werden in ein Biotopverbundsystem überführt.
  73. Zur Umsetzung der FFH- und Wasserrahmenrichtlinien werden Kompetenzen zur Ausweisung und Pflege von Schutzgebieten auf die Landesebene gezogen.
  74. Der Flächenverbrauch wird verbindlich bis 2030 auf unter drei Hektar pro Tag und bis 2050 auf Netto-Null gesenkt.
  75. Negative Einflüsse von Bauvorhaben auf angrenzende FFH-Gebiete werden vermieden.
  76. Ausreichende Abstände der Bebauung zu FFH-Gebieten werden festgelegt.
  77. Die Flächenkreislaufwirtschaft wird gestärkt, etwa durch Flächenpools, Flächenzertifikatssysteme und Flächen- und Leerstandsmanager.
  78. Modellprojekte zum generationenübergreifenden Gebäude- und Flächentausch und Wohnungstauschbörsen werden vorangebracht.
  79. Städtebauliche Konzepte für flächenschonendes Bauen und Quartierssanierungen werden gezielt gefördert.
  80. Fördermaßnahmen, die Umwelt- und Klimazielen entgegenlaufen, werden gestrichen.
  81. Das Land setzt auf konsequenten Grundwasserschutz und die vollständige Umsetzung europäischer Richtlinien.
  82. Bei der Gewässerunterhaltung werden ökologische Aspekte berücksichtigt.
  83. Gegen die Verbreitung von Nitrat, multiresistenten Keimen, Arzneimittelrückständen, Mikroplastik und weiteren Spurenstoffen in Gewässern wird vorgegangen.
  84. Auf Grundlage der Untersuchung werden gezielte Maßnahmen zur Verringerung von Plastikeinträgen eingeleitet.
  85. Die Verbringung von Schlämmen in das Küstenmeer unterbleibt vollständig.
  86. Eine Verbringung von Schlämmen in das offene Meer wird höchstens für eine begrenzte Übergangszeit hingenommen.
  87. Mit dem Gewässerentwicklungsplan „200 wilde Bäche für Niedersachsen“ wird ein priorisiertes Programm zur Renaturierung von Oberflächengewässern vorgelegt.
  88. Für die ökologische Gewässerentwicklung, auch bei Gewässern dritter Ordnung, werden klare Zuständigkeiten geschaffen.
  89. Für die naturverträgliche Unterhaltung von Gewässern werden verbindliche Sachkundenachweise mit Schulungen eingeführt.
  90. Förderprogramme nutzen die Synergien von Wasser- und Naturschutz und verknüpfen die Umsetzung von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie.
  91. Die Wasserkraftnutzung ist mit der Wasserrahmenrichtlinie und dem Gewässerschutz in Einklang zu bringen.
  92. Bestehende Wasserkraftanlagen werden ökologisch weiterentwickelt und dürfen Flüsse und Bäche nicht weiter blockieren.
  93. Biodiversität, Begrünung und Wasserrückhalt in den Kommunen werden mit bedarfsgerecht weiterentwickelten Landesförderprogrammen unterstützt.
  94. Flüssen und Auen wird mehr Raum gegeben und Durchlässigkeit geschaffen.
  95. Moore werden wiedervernässt und restauriert, um ihre Funktion als natürliche Schwammflächen wiederherzustellen.
  96. Kommunen werden bei einer luftqualitätsgerechten Stadt- und Gemeindeplanung unterstützt.
  97. Der Flächenverbrauch soll verringert werden.
  98. Landwirtinnen und Landwirte werden bei bodenschonenderer und schadstoffärmerer Bewirtschaftung und beim Humusaufbau unterstützt.
  99. Die im Niedersächsischen Weg getroffenen Vereinbarungen, etwa zur Verringerung des Flächenverbrauchs, zu Wiesenvogelschutzprogrammen und zum Monitoring bedrohter Arten, werden wirksam umgesetzt.
  100. Für die Renaturierung von Wäldern, Mooren und artenreichem Grünland werden zusätzliche Anreize geschaffen.
  101. Für bedrohte Arten werden besondere Schutzprogramme aufgelegt.
  102. Das EU-Ziel, 30 Prozent der Landfläche wirksam zu schützen, wird schrittweise umgesetzt.
  103. In Schutzgebieten erhält der Naturschutz echten Vorrang.
  104. Der Flächen- und Rohstoffverbrauch soll verringert werden.
  105. Alle noch nicht als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesenen Teile des Natura-2000-Netzes werden schnellstmöglich gesichert.
  106. Die Schutzgebietsverordnungen sollen den naturschutzfachlichen Anforderungen tatsächlich entsprechen.
  107. Maßnahmen zum guten Erhaltungszustand der Schutzgebiete werden umgesetzt.
  108. Die für Naturschutz zuständigen Stellen werden personell ausreichend ausgestattet.
  109. In Schutzgebieten müssen andere Nutzungsansprüche hinter dem Schutz der Natur zurückstehen.
  110. Die Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot chemisch-synthetischer Pestizide auf Grünland in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten sollen gemeinsam mit Landwirtschafts- und Umweltverbänden weiter verringert werden.
  111. Die Kontrollen der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen durch die Kommunen werden verstärkt.
  112. Die Nationalparks Wattenmeer und Harz sowie das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue werden weiterhin wirksam geschützt und entwickelt.
  113. Zwei Prozent der Landesfläche sollen als Naturentwicklungsflächen ohne Nutzung oder Eingriffe ausgewiesen werden.
  114. Die Ausweisung des länderübergreifenden Biosphärenreservats Drömling mit Sachsen-Anhalt wird vorangetrieben.
  115. Die Südharzer Gipskarstlandschaft soll gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Thüringen als länderübergreifendes Biosphärenreservat ausgewiesen werden.
  116. Für den Südharzer Zechsteingürtel wird eine Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat angestrebt.
  117. Ein landesweiter Biotopverbund auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche wird geschaffen.
  118. Alleen und Baumreihen werden, wo möglich, neu angelegt.
  119. Bäche, Flüsse, Seen und Auen werden mit Gewässerrandstreifen und Entwicklungskorridoren zu einem Blauen Band verbunden.
  120. Zusätzliche Wald- und Grünbrücken zur Vernetzung von Lebensräumen, etwa Wildkatzenkorridore, werden gebaut.
  121. Kommunen werden dabei unterstützt, Wegeseitenränder als ungenutzte oder extensiv genutzte Landschaftsstrukturen zurückzugewinnen.
  122. Grünflächen und Schutzgebiete im Landeseigentum werden insektenfreundlich bewirtschaftet.
  123. Für stark gefährdete Arten des agrarischen Offenlands wie den Feldhamster werden Artenhilfsprogramme umgesetzt.
  124. Die Landesstraßenbaubehörde wird zu einer insektenschonenden Pflege des Straßenbegleitgrüns verpflichtet.
  125. Ein landesweites Insekten-Monitoring wird als Datengrundlage für den Insektenschutz eingerichtet.
  126. Die zugesagten Maßnahmen zum Schutz der Wiesenvögel werden in konkrete Programme überführt.
  127. Für eine den Wiesenvögeln zuträgliche Bewirtschaftung des Grünlands werden wirksame Anreize gesetzt.
  128. Wälder sollen als CO2- und Wasserspeicher erhalten und gestärkt werden.
  129. Die ökologischen Leistungen von Wäldern werden in allen Besitzarten gefördert, etwa durch Totholz im Wald, Humusaufbau, Wasserrückhalt, Naturverjüngung und den Erhalt alter Wälder.
  130. Waldtypen, die in trockenen Regionen besonders zur Grundwasserneubildung beitragen, werden in der Förderung honoriert.
  131. In der Waldbauplanung werden Waldentwicklungstypen berücksichtigt, die besonders zur Grundwasserbildung beitragen.
  132. Die Stickstoffeinträge in Wälder durch Ammoniakemissionen aus der Massentierhaltung werden verringert.
  133. Fünf Prozent des Gesamtwaldes, vorrangig in öffentlichen Wäldern, sollen zu Naturwäldern ohne Nutzung werden.
  134. Private Waldbesitzende erhalten finanzielle Anreize für die Ausweisung von Naturwaldflächen.
  135. Im Landeswald haben Klima- und Artenschutz künftig Vorrang vor der Nutzung.
  136. Der Landeswald wird ökologischer und schonend bewirtschaftet.
  137. Der Einsatz von Bioziden im Wald wird eingeschränkt und deutlich verringert.
  138. Mit den Landesforsten wird eine Naturverjüngungs- und Aufforstungsoffensive für standortheimische, klimaresistente Laub- und Mischwälder umgesetzt.
  139. Naturnahe Dauerwaldwirtschaft mit hohem Holzvorrat wird besonders gefördert.
  140. Für die Wiederbewaldung und den ökologischen Waldumbau werden zusätzliche fachliche Beratungskapazitäten benötigt.
  141. Praxistaugliche Waldbrandschutzkonzepte werden entwickelt.
  142. Die Umwelt- und Naturschutzverwaltung wird gestärkt, besonders für Pflichtaufgaben wie die Eingriffsregelung und die Umsetzung der FFH- und der Wasserrahmenrichtlinie.
  143. Die Strafverfolgung von Umweltvergehen wird intensiviert.
  144. Umweltbeschwerdestellen werden eingeführt.
  145. In Schutzgebieten wird die Jagd dem jeweiligen Schutzzweck untergeordnet.
  146. Ein Gesundheits- und Umgebungsmonitoring mit jährlicher Berichterstattung wird eingeführt.
  147. Zur Verhinderung neuer Pandemien werden der Klimawandel bekämpft und Lebensräume geschützt.
  148. Krankenhäuser gestalten Energiehaushalt, Wasserverbrauch und Abfallmanagement umweltfreundlich.
  149. Nadelwälder werden zu Mischwäldern umgebaut, um sie widerstandsfähiger gegen Brände zu machen.
  150. Moore werden wiedervernässt, um sie widerstandsfähiger gegen Brände zu machen und Klimafolgen abzumildern.
  151. Umweltfreundliche Bestattungsformen auf Friedhöfen werden ermöglicht.
  152. Handelsabkommen sollen hohe Sozial- und Umweltstandards, transparente Klagerechte und den freien Zugang zur Daseinsvorsorge sichern.
  153. Die Vermeidung ökologischer Folgeschäden durch rechtzeitige Klimaschutzinvestitionen hat Vorrang vor dem Verzicht auf neue Kredite.
  154. Das Land gibt nach dem Vorbild Baden-Württembergs einen Green Bond aus und finanziert mit den Erlösen ökologisch nachhaltige Projekte des Landes.
  155. Die strategischen Landesbeteiligungen, insbesondere an Volkswagen und Salzgitter, werden genutzt, um den ökologischen Umbau dieser Unternehmen voranzutreiben.
  156. Die Nord/LB entwickelt klare Anlage- und Kreditvergabekriterien für eine ökologisch und sozial verantwortungsvolle Verwendung von Eigen- und Kundengeldern.
  157. Es werden Modellregionen geschaffen, die umweltfreundliche Logistikkonzepte für Einzelhandel und Handwerk entwickeln.
  158. Bei Beschaffungen des Landes gelten entlang der gesamten Lieferkette uneingeschränkt Tarifverträge sowie Umwelt- und Sozialstandards.
Bleibt wie bisher 17
  1. Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren darf nicht zulasten des Arten- und Biotopschutzes gehen.
  2. Hürden werden abgebaut und alle Landeshebel genutzt, um Windgenehmigungsverfahren im Einklang mit dem Artenschutz zu beschleunigen.
  3. Umwelt- und Naturschutzregeln sowie die Beteiligung anerkannter Umweltverbände werden sichergestellt.
  4. Ein möglichst hoher Anteil der Güter wird im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie auf Schiene und Wasserwege verlagert.
  5. Jede weitere Vertiefung von Weser, Elbe und Ems wird abgelehnt.
  6. Ein Aussetzen der ökologischen Wende der Landwirtschaft wird abgelehnt.
  7. Notfallzulassungen für Neonikotinoide werden auch für den Zuckerrübenanbau abgelehnt.
  8. Die Grünlandregionen Niedersachsens werden nach jahrelangem Rückgang erhalten.
  9. Sauberes und bezahlbares Wasser soll auch künftig dauerhaft zur Verfügung stehen.
  10. Die biologische Vielfalt und die Lebensräume sollen erhalten und geschützt werden.
  11. Alleen und Baumreihen werden als Biotopverbundelemente erhalten.
  12. Das Land beteiligt sich am Erhalt und an der Sicherung des Grünen Bandes entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze.
  13. Die Verbindungselemente des Biotopverbundes werden gesichert.
  14. Wälder und Forsten sollen als Lern- und Erholungsorte für alle zugänglich sein und ihre vielfältigen Funktionen bewahrt werden.
  15. Wälder sind so zu bewirtschaften, dass ihre biologische Vielfalt, Produktivität, Verjüngungsfähigkeit und Vitalität erhalten bleiben.
  16. Das Programm zur Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung (LÖWE+) wird fortgeführt und weiterentwickelt, auch als Vorbild für Förderprogramme im Privatwald.
  17. Gebäude, Straßen, Brücken und der Landeswald werden erhalten, um das Anlagevermögen zu stärken.
Ohne klare Richtung 13
AfD NI 276
FDP NI ​319
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Eine inter- und multimodale, umweltfreundliche, preiswerte und sichere Mobilität soll ermöglicht und dabei internationale Standards gesetzt werden.
  2. Auf Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sollen digitale Schilder und intelligente Verkehrslenkung eingesetzt werden.
  3. Mobilität auf Basis von Quanten- und Cloudcomputing, KI-Systemen, Blockchain und Sharing-Economy soll ermöglicht werden.
  4. Der Transport von Wirtschaftsdünger in Ackerbauregionen wird gefördert.
  5. Technische Lösungen zur Gülle- und Gärrestaufbereitung werden gefördert.
  6. Der Bau von Windkraftanlagen in intakten Waldgebieten wird abgelehnt.
  7. Ein effektives Bestandsmanagement des Kormorans und eine Kontrolle seiner negativen Auswirkungen auf Fischbestände und Teichwirtschaft sollen ermöglicht werden.
  8. Die biologische Vielfalt soll geschützt und verbessert und ihre nachhaltige Nutzung gesichert werden.
  9. Der Vertragsnaturschutz wird zum Leitinstrument des Natur- und Artenschutzes ausgebaut und flexibilisiert.
  10. Bestehende Landschafts- und Naturschutzflächen sollen qualitativ aufgewertet und besser gemanagt werden.
  11. Die produktionsintegrierte Kompensation wird als Standardinstrument etabliert.
  12. Moorschutz- und Moorentwicklungsprogramme werden in einem partizipativen Prozess erarbeitet und bieten verlässliche Perspektiven für die Betroffenen.
  13. Bund und EU sollen eine dem Ausmaß der Transformation entsprechende Finanzierung des Moorschutzes sicherstellen.
  14. Beim Küstenschutz werden die Wechselwirkungen mit Ökosystemen wie Salzwiesen, Dünen und Wattboden berücksichtigt.
  15. Die Rolle von Jägern und Anglern im Natur- und Tierschutz wird gestärkt.
  16. Das Wattenmeer wird konsequent geschützt.
  17. Störfaktoren im Wattenmeer werden wissenschaftlich evaluiert und, wo nötig, eingestellt.
  18. Das Land beteiligt sich maßgeblich am Bund-Länder-Fonds zur Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee.
  19. Ein Landesförderfonds für Gründungen und Forschung an umweltschonenden Technologien wird eingerichtet.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Linke NI ​432
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Die großen sozialen und ökologischen Probleme sollen mit großen öffentlichen Investitionen, mehr demokratischer Mitsprache und einer solidarischen Politik angegangen werden.
  2. Die Umwelt soll durch den Ausbau erneuerbarer Energien nachhaltig verbessert werden.
  3. Land- und Forstwirtschaft sollen gemeinsam mit den Land- und Forstwirten ökologisch nachhaltig gestaltet werden.
  4. Der Naturschutz soll gefördert werden.
  5. Ein starker Sozialstaat soll klare Regeln zum Schutz von Mensch und Natur setzen.
  6. Der Radwegeausbau erfolgt vorrangig durch Umverteilung von Verkehrsflächen statt durch Neubau.
  7. Eine weitere Vertiefung natürlicher Gewässer wie Weser und Elbe wird unterbunden.
  8. Neu- und Ausbau von Autobahnen mit weiterer Flächenversiegelung in Niedersachsen werden abgelehnt.
  9. Die geplante A20 wird als ökologisch schädlich, verkehrlich überflüssig und zu teuer abgelehnt.
  10. Natureingriffe durch Sanierung und Betrieb von Straßen werden durch Naturschutzmaßnahmen ausgeglichen.
  11. Die Versiegelung und Zerschneidung von Naturflächen für den Straßenbau wird beendet.
  12. Straßenbegleitgrün wird umweltgerecht und naturschutzkonform gepflegt.
  13. Die Häfen einigen sich auf gemeinsame soziale und ökologische Standards.
  14. Das Energieeinsparpotenzial in Verkehr, Gewerbe und Privathaushalten wird ausgeschöpft.
  15. Ein Programm zur Renaturierung von Mooren wird entwickelt und umgesetzt.
  16. Ein Aufforstungsprogramm wird aufgelegt.
  17. Die Natur in ihrer Vielfalt sowie Mensch und Umwelt werden vor Gefährdungen geschützt.
  18. Die Abholzung von Alleen unter dem Vorwand der Unfallvermeidung wird beendet.
  19. Die Flächenversiegelung wird beendet.
  20. Ungenutzte Flächen werden entsiegelt.
  21. Grünflächen werden ausgeweitet und innerstädtische Grünbereiche erhalten und erweitert.
  22. Ein Landesaufforstungsprogramm schafft mehr Waldflächen für Klima und Erholung.
  23. Weitere Moorflächen werden im Programm Natura 2000 gesichert.
  24. Saumbiotope wie Hecken, Feldraine und mindestens fünf Meter breite Gewässerrandstreifen werden erhalten und neu angelegt.
  25. Die Jagd wird ausschließlich nach ökologischen Prinzipien ausgeübt.
  26. Mit Hessen und Thüringen wird ein Verbot weiterer Versalzung von Werra und Weser durch Kali & Salz angestrebt.
  27. Die Grundwasserentnahme durch die Industrie und in gefährdeten Gebieten auch durch die Landwirtschaft wird reguliert.
  28. Genehmigungsverfahren für Gaskavernen und Gasleitungen werden dem Umweltrecht mit verbindlicher Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt.
  29. Der staatliche Einfluss in diesen Unternehmen soll zur Sicherung von Arbeitsplätzen, für ökologisch sinnvolle Produktion und menschenwürdige Arbeitsbedingungen genutzt werden.
  30. Die Siedlungspolitik soll flächenschonend sein.
  31. Die Heide soll zu einem UNESCO-Biosphärenreservat werden.
  32. Durch jahrzehntelange militärische Nutzung belastete Flächen sollen aus Bundesmitteln saniert werden.
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Mehr Rechte oder Angebote 61
  1. Der sorgsame Umgang mit Boden soll Grundlage der Planung bei Siedlungs- und Infrastrukturmaßnahmen werden.
  2. Waldschäden sollen bekämpft werden.
  3. Es soll eine ausgewogene, auf Biodiversität ausgerichtete Wiederaufforstung geben.
  4. Es sollen neue Anreize für eine nachhaltige Waldwirtschaft geschaffen werden.
  5. Die gemeinsame Fischereipolitik soll umweltverträgliche und langfristig rentable Fischerei und Teichwirtschaft gewährleisten.
  6. Regional bedeutsame Aquakulturen sollen einer nachhaltigen, umweltschonenden Politik unterliegen.
  7. Biodiversität und Landschaftsgestaltung sollen nicht der wirtschaftlichen Nutzung untergeordnet werden.
  8. Marine Fischbestände sollen nachhaltig bewirtschaftet werden.
  9. Die Fischerei soll gefördert werden, um negative Einflüsse auf die Meeresumwelt zu verringern.
  10. Eine nachhaltige Fischproduktion im Binnenland soll Biodiversität, Landschaftsgestaltung und wirtschaftliche Nutzung verbinden.
  11. Der Flächenverbrauch soll reduziert werden.
  12. Wälder sollen nachhaltig bewirtschaftet werden.
  13. Teiche sollen nachhaltig bewirtschaftet werden.
  14. Erhaltung und Regeneration der Fischbestände sollen Grundlage der Fischereipolitik sein.
  15. Umwelt und Natur bleiben erhalten und gewinnen an Qualität.
  16. Eine weitere Vermaisung durch Energiepflanzenanbau wird abgelehnt.
  17. Gezeitenkraftwerke in der Nordsee werden als ökologisch nicht vertretbar abgelehnt.
  18. Naturnahe Landschaften mit Bedeutung für den Naturschutz werden nicht leichtfertig für Windkraft geopfert.
  19. Bei Windkraftanlagen im Wald ist Zurückhaltung geboten.
  20. Die erneuerbaren Energien werden effizient und umweltschonend ausgebaut.
  21. Gewässer werden naturnah erhalten und weiterentwickelt, ohne ihre Nutzung grundsätzlich infrage zu stellen.
  22. Durch Renaturierung werden naturnahe Gewässerzustände erreicht.
  23. Möglichst alle Gewässer erreichen einen ökologisch guten Zustand, mindestens Gewässergüteklasse 2.
  24. Das Grundwasser wird vor vermeidbaren Belastungen geschützt.
  25. Zu hohen Nitratgehalten wird im Einvernehmen mit den Verursachern entgegengewirkt.
  26. Flächenversiegelungen werden zur Anreicherung des Grundwassers beseitigt.
  27. Sand- und Kiesabbau in Meeresschutzgebieten unterbleibt.
  28. Das Verklappen von Abfällen und belastetem Hafenschlick in der Nordsee unterbleibt.
  29. Der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in die Nordsee wird reduziert oder unterbunden.
  30. Gegen den Flächenfraß werden konkrete Maßnahmen ergriffen.
  31. Wertvolle Flächen für Naturräume und Lebensmittelversorgung werden stärker geschützt.
  32. Der Flächenverbrauch für Verkehr, Gewerbe, Industrie und Siedlungen wird reduziert.
  33. Heimische Tier- und Pflanzenarten werden geschützt.
  34. Der Verbreitung nicht heimischer Arten wird wirksam begegnet.
  35. Die niedersächsischen Natur- und Kulturräume werden in ihrer Eigenart und Schönheit erhalten und weiterentwickelt.
  36. Die Stadtplanung bezieht Fassadenbegrünung, Windtürme und Flächenentsiegelung ein, um Temperaturen zu senken und die Luftqualität zu verbessern.
  37. Die Begrünung von Dächern und Vorgärten in Siedlungsbereichen wird gefördert.
  38. Gewerbegebiete werden naturnah begrünt.
  39. Natur- und Landschaftsschutzgebiete werden überprüft und gegebenenfalls angepasst oder erweitert.
  40. Wälder werden zu stabilen Mischwäldern mit hitze- und trockenheitsresistenteren Baumarten, weniger Fichten und Kiefern und mehr Laubmischwald umgebaut.
  41. Im Wald bleibt mehr Totholz, und der Holzeinschlag wird verringert und selektiv betrieben.
  42. Die Jagdgesetze werden so gefasst, dass Wildmanagement und Jagd Wildschäden reduzieren und eine artenreiche heimische Fauna erhalten.
  43. Junger Wald auf Kahlflächen wird zur Wiederbewaldung vor Schäden durch Schalenwild geschützt.
  44. Bürger sollen selbst für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz aktiv werden, ohne auf neue staatliche Reglementierung zu warten.
  45. Energie- und Ökobilanzen sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen werden systematisch angewendet.
  46. Alle Gewässer werden naturnah erhalten und erreichen mindestens Gewässergüteklasse 2.
  47. Das Grundwasser wird wirksam geschützt.
  48. Flächenversiegelungen werden beseitigt und vorgebeugt.
  49. Natursensible Nordseebereiche werden geschützt, erhalten und ausgeweitet.
  50. Bei Neubau, Betrieb und Unterhalt von Bauwerken und Anlagen werden finanzielle, stoffliche und energetische Ressourcen eingespart.
  51. Die niedersächsischen Natur- und Kulturräume werden in ihrer Eigenart und Schönheit erhalten und weiterentwickelt.
  52. Wälder werden zu stabilen Mischwäldern mit hitze- und trockenheitsresistenteren Baumarten umgebaut.
  53. Bauflächen werden wegen Flächenverbrauch und Bodenversiegelung nur in Abwägung mit anderen Faktoren erschlossen.
  54. Nicht mehr benötigte Gebiete werden renaturiert.
  55. Neue Baugebiete können unter Beachtung der Innenentwicklung und des Naturschutzes ausgewiesen werden.
  56. Bei der Ausweisung von Gewerbeflächen erhalten Flächenverbrauch und Bodenversiegelung neben wirtschaftlichen und fiskalischen Interessen stärkeres Gewicht.
  57. Dauerhaft nicht bebaubare Bereiche werden zu naturnahen Innenstrukturen umgenutzt.
  58. Schweröl als Schiffsantrieb wird möglichst bald abgelöst.
  59. Die kommunale Ebene soll besondere Verantwortung und Zuständigkeit für den Erhalt von Lebensräumen und Artenvielfalt tragen.
  60. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Biodiversitätsziele sollen in der niedersächsischen Gesetzgebung besser verwirklicht werden.
  61. Niedersachsen soll Hochwasserschutz, Biodiversität in der Wasserwirtschaft, Nährstoffeintrag, Gewässerzustand, Gewässerunterhaltung, Abfluss und Gräben einschließlich Fischzuchtanlagen auf Landesebene gesetzlich regeln.
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Ohne klare Richtung 8
Koalitionsvertrag ​22127
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 126
  1. Informations- und Kommunikationstechnik wird energie- und ressourcenschonend genutzt.
  2. Europäische Strukturfördermittel werden verstärkt im Sinne des Green Deals und einer sozial-ökologischen Transformation eingesetzt.
  3. Mit Artenhilfsprogrammen und einem Monitoring windsensibler Vogel- und Fledermausarten werden betroffene Tiere geschützt.
  4. Freiflächen- und Agri-Photovoltaik sollen naturverträglich und flächenschonend 0,5 Prozent der Landesfläche erreichen.
  5. Ein gewässerökologisches Monitoring stellt die Einhaltung der Umwelt- und Naturschutzstandards an den Terminals sicher.
  6. Im Bundesbergrecht sollen Umwelt-, Natur- und Klimaschutzbelange bei der Genehmigung von Erdöl- und Erdgasförderung ausdrücklich verankert werden.
  7. Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen muss höchsten Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsstandards genügen.
  8. In sensiblen Bereichen wie Wasserschutzgebieten und dem Nationalpark Wattenmeer werden keine neuen Fördergenehmigungen erteilt.
  9. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren steht der Schutz von Umwelt, Natur, Wattenmeer und der Insel Borkum im Mittelpunkt.
  10. Die natürliche Schutzfunktion von Ökosystemen, Böden und Gewässern wird erhalten und gestärkt.
  11. Moore, Salzwiesen, Wälder, Auen und Feuchtgebiete sollen als natürliche Klimaschützer erhalten und wiederhergestellt werden.
  12. Landeseigene Flächen werden für natürlichen Klimaschutz, erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung und Naturschutzkompensation bereitgestellt.
  13. Die Flächenversiegelung wird reduziert.
  14. Grundwasserneubildung und Wasserrückhalt werden gestärkt und geeignete Regelungen gegebenenfalls rechtlich verankert.
  15. Für unvermeidbare Flächenversiegelungen wird eine Ausgleichspflicht eingeführt.
  16. Der Ausgleich für Versiegelung soll in räumlichem Zusammenhang durch Entsiegelung oder Maßnahmen für Grundwasser und Wasserrückhalt erfolgen.
  17. Freiwillige Entsiegelungen mit Wirkung auf den Wasserhaushalt erhalten einen Anreiz.
  18. Das Fachressort und die Beratungskapazitäten des Gewässerkundlichen Landesdienstes werden verstärkt, auch um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
  19. Ein nachhaltiges, integriertes Wassermengenmanagement wird als Daueraufgabe verankert.
  20. Statt flächiger Entwässerung sollen Wasserrückhalt und Wasserspeicherung in der Landschaft verbessert werden.
  21. Regenwassernutzung und -versickerung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Flächenentsiegelung werden gefördert.
  22. Der Ansatz der Schwammkommune wird unterstützt.
  23. Mit den Flächenbewirtschaftenden werden Planungsgrundlagen für eine intelligente, digitale Be- und Entwässerung erarbeitet.
  24. Ein Generalplan Siel- und Schöpfbauwerke wird erarbeitet.
  25. Wasserwiederverwendung und Pilotprojekte zur 4. Reinigungsstufe werden gefördert.
  26. Grundwasseranreicherungen werden gefördert.
  27. Das Messnetz für Nitrat und Phosphat wird verdichtet.
  28. Das Düngerecht wird wirksam kontrolliert.
  29. Trinkwasserkooperationen werden gestärkt.
  30. Die Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung in Trinkwasserschutzgebieten wird stärker unterstützt.
  31. Schadstoffeinträge wie Pestizide, Antibiotikarückstände, Quecksilber und Mikroplastik werden an der Quelle und nach dem Verursacherprinzip bekämpft.
  32. Ein Untersuchungsprogramm ermittelt Quellen und Eintragspfade von Mikroplastik in Boden und Gewässern.
  33. Die Arbeit des Runden Tisches Meeresmüll wird weiter unterstützt.
  34. Auf Bundesebene wird ein Meeresmüll-Fonds angestrebt, der Hersteller und Handel an den Kosten von Strandreinigungen beteiligt.
  35. Die Wasserrahmenrichtlinie wird konsequent umgesetzt.
  36. Bäche, Flüsse, Seen und Auen werden renaturiert und erhalten mehr Raum.
  37. Die Fischdurchlässigkeit der Gewässer wird verbessert.
  38. Das Land schützt das Weltnaturerbe Wattenmeer, die Küsten und die Inseln.
  39. Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie wird konsequent umgesetzt.
  40. Ein Sedimentmanagementplan soll den Kreislauf aus Baggerungen und Schlickverklappungen durchbrechen.
  41. Schlickverklappungen vor der Vogelschutzinsel Scharhörn werden strikt abgelehnt, notfalls mit rechtlichen Schritten.
  42. Zur Verbesserung der Flussökologie wird die Schaffung ästuartypischer Lebensräume in Tidepoldern und auf Rückdeichungsflächen weiterverfolgt.
  43. Die Weserversalzung soll entsprechend den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie konsequent beendet werden.
  44. Das Unternehmen K+S muss alle technisch verfügbaren Maßnahmen zur Minderung der Salzeinleitungen umsetzen.
  45. Im Klimagesetz werden Ziele und Zwischenschritte für den Moorbodenschutz verankert.
  46. Das Aktionsprogramm „Niedersächsische Moorlandschaften“ wird zu einer Landesstrategie Moorbodenschutz weiterentwickelt.
  47. Eine eigenständige Organisationseinheit soll die Wiedervernässung landeseigener Flächen betreiben und den Moorklimaschutz koordinieren und beschleunigen.
  48. Ein Moor-Kompetenzzentrum wird als Koordinations- und Beratungsstelle für Renaturierung und torferhaltende Bewirtschaftung kohlenstoffreicher Böden geschaffen.
  49. In einer Pilotregion werden die Potenziale einer nachhaltigen Regionalentwicklung durch Moorschutz, klimafreundliche Bewirtschaftung und sanften Tourismus erprobt.
  50. Die Landesförderung für Moorrenaturierung und torferhaltende Bewirtschaftung soll ausgeweitet werden.
  51. Der Niedersächsische Weg wird auch zur Umsetzung von Natura 2000 gestärkt.
  52. Der Niedersächsische Weg wird dauerhaft besser finanziert.
  53. Ein ausreichendes Netz ökologischer Stationen zur Schutzgebietsbetreuung soll geschaffen werden.
  54. Die Biodiversitätsberatung in der Fläche soll angemessen ausgestattet werden.
  55. Das angekündigte Wiesenvogelschutzprogramm wird schnellstmöglich umgesetzt.
  56. Das Aktionsprogramm Insektenvielfalt wird zügig umgesetzt.
  57. Ein landesweites Artenschutzprogramm für gefährdete Tier- und Pflanzenarten wird aufgebaut.
  58. Naturschutzleistungen von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sollen stärker honoriert werden.
  59. Der Naturschutz soll auf allen behördlichen Ebenen gestärkt werden.
  60. Die Erfassung von Tieren und Pflanzen wird verstärkt.
  61. Ein landesweiter Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche wird entwickelt.
  62. Nationalparke und Biosphärenreservate werden gestärkt.
  63. Die UNESCO-Biosphärenreservate werden als Modellregionen für nachhaltige Entwicklung entwickelt.
  64. Das Auenmanagement in der Elbtalaue wird ausgebaut.
  65. Struktur- und artenreiche Gewässer und Auen werden entwickelt und Gewässerrandstreifen ökologisch aufgewertet.
  66. Die Gewässerstrukturen werden zu einem Blauen Band verbunden.
  67. Die Ausweisung des länderübergreifenden Biosphärenreservats Drömling wird gemeinsam mit Sachsen-Anhalt vorangetrieben.
  68. Die Belastung von Luft, Wasser und Boden mit Schadstoffen wie Feinstaub, Quecksilber, Stickstoffoxiden und Ammoniak soll reduziert werden.
  69. Die Umsetzung des Aktionsprogramms Bodenschutz wird vorangetrieben.
  70. Die Altlastensanierung soll unter Beteiligung von Industrie und Wirtschaft vorangetrieben werden.
  71. Die Flächeninanspruchnahme soll durch Flächenrecycling reduziert werden.
  72. Die Kaliindustrie soll ihre Altlasten sanieren.
  73. Die Kaliindustrie soll Salzauswaschungen aus Rückstandshalden zum Schutz von Grundwasser und Gewässern minimieren.
  74. Die Inselkommunen erhalten mehr finanzielle Unterstützung bei der Entsorgung von Meeresmüll.
  75. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft, insbesondere des Recyclings, soll den Ressourcenverbrauch reduzieren und ersetzen.
  76. Das Land konzentriert sich auf soziales, ökologisches und klimafreundliches Bauen und Sanieren sowie Nachverdichtung, Umbau, Umnutzung, Konversion und Aufstockung.
  77. Die Bauordnung soll Klimaschutz, geschlechtliche Vielfalt, Flächenmangel, Wasserschutz und Biodiversität berücksichtigen.
  78. Kommunen werden bei der Entsiegelung und Wiederverwertung von Altlastenflächen finanziell unterstützt.
  79. Konzepte zum Flächensparen und zur Belohnung von Entsiegelung, etwa ein Flächenzertifikatehandel, werden entwickelt.
  80. Fassaden- und Dachbegrünung sollen zur Verbesserung des Stadtklimas vorangebracht werden.
  81. Maßnahmen zu Retention und Wasserkreislauf, Biodiversität sowie Hitze- und Luftmanagement werden gestärkt.
  82. Wo öffentliches Geld fließt, gelten Tarifverträge, Umwelt- und Sozialstandards entlang der gesamten Lieferketten.
  83. Die umwelt- und klimapolitischen Potenziale der Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiff und Schiene sollen in den nächsten Jahren voll ausgeschöpft werden.
  84. Der Schienenausbau im Städtedreieck Hamburg-Bremen-Hannover soll durch Bündelung mit vorhandener Infrastruktur landschafts- und umweltschonend erfolgen (Optimiertes Alpha E plus Bremen).
  85. Das Straßenverkehrsrecht soll um die Ziele Gesundheit, Klima- und Umweltschutz sowie städtebauliche Entwicklung erweitert werden.
  86. Mit dem Bund wird geklärt, inwieweit die Eingriffe des Südschnellwegs in den Naherholungsraum noch verringert werden können.
  87. Eine Green-Harbour-Strategie für nachhaltige und umweltfreundliche Häfen wird angestrebt.
  88. See- und Binnenhäfen werden genutzt, um Güterverkehr auf Schiff und Schiene zu verlagern.
  89. Entwicklung und Nutzung sparsamer Beregnungstechnik und Wasserspeicherung werden verstärkt gefördert.
  90. Eine an den Bodenschutzzielen der EU-Kommission orientierte Gesamtstrategie Boden wird entwickelt.
  91. Für die Umsetzung der Gesamtstrategie Boden werden Mittel für die gesamte Legislaturperiode eingeplant.
  92. Die Neuversiegelung soll schon in dieser Wahlperiode schrittweise auf unter drei Hektar pro Tag sinken.
  93. Zur Begrenzung der Versiegelung werden die Steuerungsinstrumente des Landes-Raumordnungsprogramms genutzt.
  94. Bodenleben, Bodenfruchtbarkeit, Fruchtfolge, Humusaufbau und Wasserspeicherfähigkeit sollen bei der Bodenbearbeitung, im Ackerbauzentrum und in der Beratung stärker berücksichtigt werden.
  95. Umweltfreundliche Antriebe in der Küstenfischerei werden gefördert.
  96. Die Umstellung von Aquakulturen auf ökologisch nachhaltige und tierschutzgerechte Bedingungen wird unterstützt.
  97. Die Durchgängigkeit von Gewässern für den Fischaufstieg soll verbessert werden.
  98. Auf Bundesebene werden Anpassungen der Erste-Säule-Maßnahmen angestrebt, um das Zusammenspiel von Ökoregelungen und Agrarumweltmaßnahmen für Klima-, Natur- und Ressourcenschutz zu optimieren.
  99. Gegenüber dem Bund wird für wirksame, gut ausgestattete Finanzierungsinstrumente zum tiergerechten, umwelt- und klimaschonenden Umbau der Tierhaltung eingetreten.
  100. Zum Schutz von Anwohnenden und Umwelt werden Maßnahmen zur Emissionsminderung aus Ställen unter Berücksichtigung des Tierwohls angestrebt.
  101. Eingriffe in den Wildtierbestand werden mit dem Umbau von Wirtschaftsforsten zu klimafesteren, artenreicheren Wäldern in Einklang gebracht.
  102. Die Jagd auf Landesflächen wird ökologisch ausgerichtet.
  103. Die ökologische Ausrichtung der Jagd auf Landesflächen wird in den Pachtverträgen verankert.
  104. Der klimaangepasste Waldumbau wird in allen Besitzarten aktiv gefördert.
  105. Das ökologische Waldbauprogramm LÖWE+ wird im Sinne klimarobuster Wälder weiterentwickelt.
  106. Die klimaresiliente Wiederbewaldung geschädigter Flächen und der Waldumbau werden weiter gefördert.
  107. Schonende Waldbewirtschaftung nach FSC- oder Naturland-Standards wird unterstützt.
  108. Im Landeswald und auf Bundeswaldflächen wird ausreichend Naturwald zugelassen, um die Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu erreichen.
  109. Die Waldfläche in Niedersachsen wird erhöht.
  110. In den Landesforsten hat die ökologische Ausrichtung Vorrang vor der ökonomischen.
  111. Ein Kompetenzzentrum zur klimaschonenden Moorbodenbewirtschaftung wird gegründet.
  112. Als Grünland genutzte Niedermoorstandorte dürfen nicht umgebrochen werden.
  113. Die Ziele des Niedersächsischen Wegs für mehr Artenschutz werden fristgerecht umgesetzt.
  114. Kooperative Ansätze wie das FINKA-Projekt zur Förderung von Insekten im Ackerbau werden ausgeweitet.
  115. Dauergrünland wird erhalten und wiederhergestellt.
  116. Pachtflächen im öffentlichen Eigentum werden künftig vorrangig ökologisch bewirtschaftet.
  117. Rettung, Erhalt und Förderung der Artenvielfalt in der Landwirtschaft erhalten deutlich mehr Gewicht.
  118. Der Ausbau von Freiflächen- und Agri-Photovoltaik ist an die Beachtung des Bodenschutzes bei der Planung geknüpft.
  119. Die Flurbereinigung wird an ökologischen Maßgaben ausgerichtet.
  120. Die Neuordnung von Flächen, die Natur-, Wasser-, Moor- und Klimaschutz dient, wird gezielt gefördert.
  121. Die Beschaffungsstrategie für IT-Technik wird nach Klima- und Ressourcenschutz neu ausgerichtet.
  122. Die intensivierte Strafverfolgung von Umweltkriminalität wird unterstützt und die Expertise dafür fachlich und personell verstärkt.
  123. Die bestehenden Konzepte gegen Wald- und Moorbrände werden weiterentwickelt.
  124. Die Ermittlungskompetenzen zur Verfolgung von Tierschutz- und Umweltkriminalität werden ausgeweitet.
  125. In EU-Handelsabkommen werden verbindlich hohe soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards festgeschrieben.
  126. Ein schuldenbremsenneutraler Green Bond Niedersachsen wird ausgegeben, dessen Erlöse ökologisch nachhaltige Landesprojekte finanzieren.
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Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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