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Natur und Umwelt

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke ​1983
Mehr Rechte oder Angebote 83
  1. Das Land investiert gezielt in klima- und umweltgerechte öffentliche Infrastruktur.
  2. Der BaumEntscheid wird konsequent umgesetzt.
  3. Ein bedarfsgerechter, energiesparsamer lokaler Verkehrsverbund wird weiter ausgebaut, der Klima- und Flächenschutz mit dem Bedarf der Bevölkerung verbindet.
  4. In den Großsiedlungen wird die Aufwertung von Grünflächen gefördert.
  5. Neubau richtet sich auf dauerhaft bezahlbare Wohnungen mit hohem Wohnstandard in klima- und umweltgerechter Bauweise aus.
  6. Für den kommunalen Wohnungsbau werden ökologische Standards gesetzt.
  7. Ab spätestens 2030 wird eine Netto-Null-Versiegelung erreicht.
  8. Ökologisch wertvolle Freiflächen wie Grünflächen, Parks, Friedhöfe, Kleingärten, Wälder und das Tempelhofer Feld werden planerisch gesichert.
  9. Das Tempelhofer Feld wird als Grünfläche ausgewiesen.
  10. Grünflächen aus dem Landschaftsprogramm werden planungsrechtlich verbindlich gesichert.
  11. Für neue Bebauungspläne gelten hohe soziale und ökologische Kriterien sowie hohe städtebauliche Qualität.
  12. Die Fassadenbegrünung von Wohn- und Gewerbegebäuden wird erleichtert.
  13. Beim Neubau wird ein Mindestanteil an Grünflächen festgelegt.
  14. Für neue Stadtquartiere werden Kriterien zu Verkehrserschließung, flächensparendem Bauen, Beteiligung der Zivilgesellschaft und grüner Infrastruktur festgelegt.
  15. Für den Standort der Bauakademie wird über einen offenen Wettbewerb ein klimagerechter und ökologischer Neubau angestrebt.
  16. Für neue Bürokomplexe wird kein weiteres Baurecht vergeben, um Versiegelung zu verhindern und Flächen für andere Nutzungen zu erhalten.
  17. Mehrfachnutzungen durch Stapelung, etwa Wohnungen auf Supermärkten, sollen weiteren Flächenverbrauch vermeiden.
  18. Gesundheitsschädigende Umweltbelastungen werden abgebaut.
  19. Zivilgesellschaftliche Entsiegelung versiegelter Flächen zu Grün- und Versickerungsflächen wird gefördert.
  20. Eine gesamtstädtische Freiflächen-Strategie mit Richtwerten für hitzemindernde und wohnungsnahe Freiflächen wird erarbeitet.
  21. In sozial belasteten Gebieten werden die lokalklimatische Situation und die Versorgung mit Grünanlagen verbessert.
  22. Der BaumEntscheid wird konsequent umgesetzt.
  23. Projekte zur Verbesserung der Wasserqualität der Spree werden unterstützt.
  24. Das Uferwegekonzept wird fortgeführt und überarbeitet.
  25. Die Gewässerufer werden im Einklang mit dem Naturschutz öffentlich zugänglich gestaltet.
  26. Die Planungszusammenarbeit von Berlin mit Brandenburger Gemeinden und Landkreisen wird intensiviert, um Siedlungs- und Verkehrsentwicklung zu steuern und Naturräume zu schützen.
  27. Sharing-Anbieter werden verpflichtet, das Abstellen von Fahrzeugen nur auf dafür vorgesehenen Flächen zu erlauben.
  28. Sharing-Anbieter werden verpflichtet, außerhalb dieser Flächen abgestellte Fahrzeuge schnellstmöglich zu entfernen.
  29. Sicherheit und Umweltschutz auf Berliner Wasserstraßen werden verbessert.
  30. Menschenrechts- und Umweltstandards werden in Produktions- und Lieferketten sowie in Beschaffungsrichtlinien abgesichert.
  31. Holzverbrennung soll nur sehr begrenzt zur Deckung des Wärmebedarfs eingesetzt werden.
  32. Der Berliner Straßenbaumbestand soll bis 2040 auf eine Million ausgeweitet werden.
  33. Für Pflanzung und Pflege der Straßenbäume sollen die nötigen Mittel bereitgestellt werden.
  34. Zur Finanzierung der Baumpflanzungen sollen das Sondervermögen des Bundes und alle Fördermöglichkeiten einschließlich Städtebaufördermitteln genutzt werden.
  35. Für den BaumEntscheid sollen auch Parkplätze genutzt werden, wenn keine anderen Flächen verfügbar sind.
  36. Die Bewässerung der Stadtbäume soll durch personell und finanziell gestärkte Straßen- und Grünflächenämter erfolgen.
  37. Die Bewässerungsstrategie soll die Wasserverfügbarkeit berücksichtigen.
  38. Plätze sollen begrünt und Grüninseln geschaffen werden.
  39. Die Grünzüge sollen gestärkt und vernetzt werden.
  40. Kaltluftentstehungsgebiete wie das Tempelhofer Feld sollen nicht bebaut werden.
  41. In sozial benachteiligten Kiezen werden Maßnahmen zu Lärmminderung, Luftreinhaltung, Hitzeschutz sowie Grünflächen und Stadtbäumen auf Grundlage des Umweltgerechtigkeitsatlas konsequent umgesetzt.
  42. Es werden mehr Naturflächen geschaffen.
  43. Bestehende Naturflächen werden unter Schutz gestellt.
  44. Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Grünanlagen und Grünflächen werden weiterentwickelt, um Grünflächen dauerhaft zu sichern.
  45. Biotope werden zu Biotopverbünden vernetzt.
  46. Die Lichtverschmutzung wird reduziert.
  47. Die fach- und klimagerechte Pflege von Parks, Gartenanlagen und Stadtbäumen mit Vorrang für Biodiversität wird abgesichert und ausgebaut.
  48. Der Artenschutzleitfaden wird neu aufgesetzt.
  49. Bei allen Neubauvorhaben wird ein verbindlicher Mindestanteil an Grünflächen (Biotopflächenfaktor) vorgeschrieben.
  50. Die europäische Renaturierungsverordnung wird konsequent umgesetzt und verlorene Natur wie Moore und Grünflächen wiederhergestellt.
  51. In benachteiligten Stadtteilen werden Flächen angekauft und zu Grünflächen ausgebaut.
  52. Parks, Wälder, Friedhöfe, Kleingärten und Wasserflächen dürfen nicht bebaut werden.
  53. Wo versiegelt wird, muss innerhalb Berlins in gleicher Größe entsiegelt werden.
  54. Das Entsiegelungsprogramm wird in der nächsten Wahlperiode konsequent umgesetzt.
  55. Bei unvermeidbarer Flächeninanspruchnahme werden möglichst nahe Ausgleichsflächen verpflichtend angestrebt.
  56. Die Bodenschutzkonzeption wird fertiggestellt und dem Abgeordnetenhaus zur Umsetzung vorgelegt.
  57. Moore wie der Barssee im Grunewald werden wiedervernässt und erhalten, um ihre Funktion als Kohlenstoffspeicher zu sichern.
  58. Gegen die Verschmutzung durch PFAS, Mikroplastik und andere umweltgefährdende Stoffe wird mit mehr Aufklärung und nachhaltiger Kontrolle vorgegangen.
  59. In Genehmigungsverfahren für die Grundwassernutzung werden Mindestgrundwasserstände festgelegt.
  60. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie wird bis 2031 umgesetzt.
  61. Teiche und Pfuhle werden durch ein Gewässergütebauprogramm Kleingewässer vor Versandung geschützt und ökologisch reaktiviert.
  62. Der Verkehr von Miet- und Privatbooten wird stärker reguliert, um Wellenschlag und Lärm zu verringern.
  63. Berlin verfolgt das Schwammstadtprinzip durch Entsiegelung, Regenwassermanagement sowie Ausbau und Pflege von Naturflächen.
  64. Das Regenwassermanagement wird durch Versickerung vor Ort auch im Liegenschaftsbestand erweitert.
  65. Im Gebiet der Mischwasserkanalisation werden die Rahmenbedingungen für die Abkopplung von Flächen verbessert.
  66. Vorrangig werden Gebiete mit Notabwasserüberläufen in offene Gewässer bearbeitet.
  67. Die Einleitung ungeklärten Wassers in Gewässer wird überprüft und möglichst beendet.
  68. Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans werden unverzüglich umgesetzt.
  69. Der Luftreinhalteplan wird fortlaufend aktualisiert.
  70. Luftverschmutzung und Verkehrslärm werden durch Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs verringert.
  71. Luftverschmutzung und Verkehrslärm werden durch Temporeduzierungen verringert.
  72. Zur Minderung von Luftverschmutzung und Lärm werden Bäume und Sträucher gepflanzt.
  73. In jedem Bezirk wird mindestens ein nachbarschaftliches Kreislaufzentrum aufgebaut.
  74. Die Bezirke erhalten mehr Mittel für Pflege und Sauberkeit von Park- und Grünflächen.
  75. Der barrierefreie und ökologische Ausbau der Toilettenstandorte wird vorangetrieben.
  76. Bei neuen Toilettenanlagen werden ökologische und wasserschonende Alternativen berücksichtigt.
  77. Ein Rattenmanagement, das Gesundheit, Wasserschutz und Tierwohl vereint, wird entwickelt.
  78. Eine grundlegende Jagdreform mit Fokus auf Tier- und Naturschutz wird angestrebt.
  79. Wissenschaft richtet sich verstärkt auf Lösungen für gesellschaftliche Probleme wie ökologische Stadtentwicklung, Klimawandel und Inklusion.
  80. Die Umweltkriterien der Blauen Engel für Software und Rechenzentren sollen verbindlich in Beschaffungsverfahren aufgenommen werden.
  81. Die Anschaffung moderner Kunstrasenplätze ohne umweltschädliches Kunststoffgranulat wird gefördert.
  82. Die Wasserqualität wird für Flussbäder konsequent verbessert.
  83. Für stark frequentierte Naturbadestellen werden Sauberkeits-, Rettungs- und Umweltkonzepte umgesetzt.
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 11
CDU 21130
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Der Bestand an Straßenbäumen wird deutlich erhöht und bis zum Jahr 2040 auf eine Million Bäume gesteigert, um die Stadt widerstandsfähiger gegen Hitze und Extremwetter zu machen.
  2. Die Wälder Berlins werden klimaresilient weiterentwickelt.
  3. Kiefernreinbestände werden schrittweise in strukturreiche Laubmischwälder umgebaut.
  4. Auf Teilen des Tempelhofer Feldes wird ein neuer Stadtwald entwickelt, der als zweite grüne Lunge das Stadtklima verbessern und die Lebensqualität steigern soll.
  5. Dächer und Fassaden werden verstärkt begrünt, vor allem bei öffentlichen Gebäuden.
  6. Schulhöfe, Kitagelände und Sportanlagen werden entsiegelt.
  7. Schulhöfe, Kitagelände und Sportanlagen werden begrünt.
  8. Wasser wird als strategische Ressource konsequent geschützt.
  9. Wasser wird als strategische Ressource nachhaltig bewirtschaftet.
  10. Die Zusammenarbeit mit Brandenburg und Sachsen wird intensiviert, um möglichen Wasserknappheiten, insbesondere infolge des Endes des Braunkohleabbaus in der Lausitz, frühzeitig zu begegnen.
  11. Regenwasser wird künftig stärker aufgefangen.
  12. Regenwasser wird künftig stärker gespeichert.
  13. Regenwasser wird genutzt, statt ungenutzt abzufließen.
  14. Dach- und Fassadenbegrünung wird ausgebaut.
  15. Mischwassereinleitungen werden reduziert.
  16. Die Investitionen in den Gewässerschutz werden verstärkt.
  17. Privates Engagement im Gewässerschutz wird unterstützt.
  18. Das Programm „Blaue Perlen“ zur Stabilisierung der Gewässer wird weiter ausgebaut und gestärkt.
  19. Einleitungen in Berliner Gewässer werden schrittweise reduziert.
  20. Einleitungen in Berliner Gewässer werden langfristig abgekoppelt.
  21. Gegen die Vermüllung von Gewässern und Uferbereichen wird vorgegangen.
  22. Kontrollen gegen die Vermüllung von Gewässern und Uferbereichen werden ausgeweitet.
  23. Verstöße gegen die Sauberkeit von Gewässern und Uferbereichen werden konsequenter geahndet.
  24. Die Berliner Gewässer werden geschützt.
  25. Die Ausbreitung invasiver Arten wird konsequent eingedämmt.
  26. Heimische Ökosysteme werden nachhaltig geschützt.
  27. Durch Aufklärung und Sensibilisierung werden unbeabsichtigte Verbreitungswege invasiver Arten vermieden.
  28. Sportstätten sollen im Zuge von Sanierungen umwelt- und klimaverträglich modernisiert werden.
  29. Bestehende Anlagen sollen umweltgerecht und dadurch energiesparsam saniert werden.
  30. Boote und Wracks, die eine Gefahr für den Bootsverkehr und die Gewässer darstellen, sollen zeitnah beseitigt werden.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 9
Weniger Rechte oder Angebote 2
AfD 1317
Mehr Rechte oder Angebote 17
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Grüne ​15112
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 109
  1. Berlin soll mit einer Million zusätzlicher Bäume, günstigen Mieten und Plätzen mit Aufenthaltsqualität gestaltet werden.
  2. Berlin soll mit konsequentem Klimaschutz, sauberer Energie und naturverträglicher Stadtentwicklung seinen Beitrag zu den Pariser Klimazielen leisten.
  3. Kühlendes Stadtgrün soll Orte der Erholung schaffen und Wasser soll in der Stadt gehalten und sorgsam genutzt werden.
  4. Für Windenergieprojekte sollen in der Regel Gewerbe- und Industrieflächen statt Wälder genutzt werden.
  5. Zu Windenergieprojekten werden Runde Tische mit allen relevanten Akteuren und den Menschen vor Ort eingerichtet.
  6. Die Entsiegelung wird deutlich vorangebracht.
  7. Die Stadt wird vor allem dort begrünt, wo es bislang wenig Grün gibt.
  8. Ein umfassendes Entsiegelungsprogramm soll so schnell wie möglich eine Netto-Null-Versiegelung erreichen.
  9. Der Anteil der Entsiegelung öffentlicher Flächen wird jährlich deutlich gesteigert.
  10. Mehr Bäume, Pocket Parks, Tiny Forests, Kletterpflanzen und neue Grünverbindungen sollen Lebensräume schaffen und das Stadtklima verbessern.
  11. Insekten-, vogel- und käferfreundliche Bepflanzung soll mehr Vielfalt in der Natur schaffen.
  12. Eine Million neue Bäume sollen gepflanzt werden.
  13. Pflege und Unterhalt der Bäume werden finanziell abgesichert.
  14. Berlin wird zur Schwammstadt, die Regenwasser durch Entsiegelung, Dachbegrünung, Regengärten und Versickerung in der Stadt hält.
  15. Regenwasser soll in Neubau und Bestand nachhaltig nutzbar gemacht werden.
  16. Bestehende Grünflächen werden dauerhaft gesichert und klimaresilient, bevorzugt mit heimischen Arten, gestaltet.
  17. Neue Grünflächen sollen entstehen.
  18. Kleingärten werden erhalten, klimaresilient und naturfreundlich gestaltet und besser geschützt.
  19. Die Pflege des Stadtgrüns wird konsequent ausgebaut.
  20. Die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter werden mit zweckgebundenen Mitteln gestärkt.
  21. Die Baumschutzverordnung wird umfassend novelliert, um den Schutzstatus und die Pflege von Bäumen zu verbessern.
  22. Alle rechtlichen Spielräume werden genutzt, um den Baumbestand besser zu schützen.
  23. Fachliche Beratung und Starthilfen für private Begrünung werden bereitgestellt.
  24. Natur, Wasser, Luft und Böden sollen konsequent geschützt und regeneriert werden.
  25. Im Wald wird auf Naturverjüngung gesetzt.
  26. Holzeinschlag findet nur begrenzt statt, wenn er der Entwicklung zu einem naturnahen Dauerwald dient.
  27. Ein wissenschaftliches Monitoring begleitet die Waldumwandlung einschließlich der Waldböden.
  28. Die verbleibenden Moore im Wald werden erhalten, wiedervernässt und renaturiert.
  29. Entwässernde Infrastrukturen in und an den Wäldern werden zurückgebaut.
  30. Der uneingeschränkte Erhalt der Berliner Wälder wird landesgesetzlich abgesichert.
  31. Die Waldflächen werden vergrößert.
  32. Mehr Waldgebiete werden unter strikten, rechtlich gesicherten Schutz gestellt.
  33. Es werden mehr und größere Naturschutzgebiete geschaffen.
  34. Zur Waldbrandvorbeugung werden auch ökologische Ansätze wie Schutzstreifen und Waldbrandriegel durch Beweidung genutzt.
  35. Die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030+ wird umgesetzt, um dem Verlust an Biodiversität entgegenzuwirken.
  36. Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten werden erhalten, gepflegt und miteinander vernetzt.
  37. Blühwiesen, Insektenkorridore und naturnahe Grünflächen werden als Lebensräume für Bestäuber geschaffen.
  38. Hecken und Sträucher aus heimischen Arten werden als Nistplätze und Schutz gepflanzt.
  39. Gegen Lichtverschmutzung und Vogelschlag werden Maßnahmen ergriffen.
  40. Das Biodiversitätsmonitoring wird ausgebaut.
  41. Die Vorgaben der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur werden in Berlin aktiv umgesetzt.
  42. Aktive Landschaftspflege soll ökologische Funktion, Artenvielfalt und Erholungsqualität in Einklang bringen.
  43. Naturschutzräume werden nicht nur ausgewiesen, sondern durch Pflege- und Managementpläne langfristig gesichert.
  44. Die Wiederherstellung von Habitatstrukturen wie Totholz, Hecken und kleinräumigen Feuchtgebieten wird gefördert.
  45. Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung werden Maßnahmen für einen sparsamen Umgang mit Wasser umgesetzt und der Wasserverbrauch wo möglich reduziert.
  46. Senat, Bezirke und Eigenbetriebe nutzen wassersparende Bewässerungstechniken wie Tröpfchenbewässerung.
  47. Genehmigungen zur Grundwasserentnahme werden vom Grundwasserstand abhängig gemacht.
  48. Die Verfahren zur Festlegung zulässiger Trinkwasserfördermengen werden an allen Wasserwerken abgeschlossen, auch zum Schutz von Wäldern und Waldmooren.
  49. Gereinigtes Wasser aus Klärwerken wird in sonst trockenfallende Landschaften eingeleitet.
  50. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird in Berlin konsequent umgesetzt.
  51. Mit der „Aktion Blau“ werden naturnahe Gewässerabschnitte und Uferzonen an Spree, Havel, Seen und kleinen Flüssen ausgeweitet.
  52. Die Kleingewässer werden saniert.
  53. An allen innerstädtischen Fließgewässern werden schrittweise naturgerechte Uferkorridore geschaffen.
  54. Künstliche Uferbefestigungen werden begrünt.
  55. Sauberes Regenwasser wird verstärkt in Kleingewässer eingeleitet, um deren Austrocknung vorzubeugen.
  56. Verschmutztes Regenwasser darf nicht mehr ungefiltert in Gewässer geleitet werden.
  57. Die Abkopplung von der Mischwasserkanalisation wird deutlich vorangebracht.
  58. Ein sparsamer Umgang mit Wasser wird vorangetrieben.
  59. Grauwasserrecycling für Toilettenspülung und Vegetation soll Standard werden.
  60. Private Grundwasserentnahmen werden begrenzt.
  61. Mindestgrundwasserstände werden festgelegt.
  62. Schwengelpumpen werden instand gesetzt und als dezentrale Notwasserversorgung sowie zur Bewässerung von Straßenbäumen gesichert.
  63. Die Luftreinhaltepolitik wird an den Luftqualitätsleitlinien der WHO und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet.
  64. Ein ambitionierter Luftreinhalteplan soll Feinstaub und Stickoxide deutlich senken, um die EU-Grenzwerte möglichst vor 2030 einzuhalten.
  65. Ein ganzjähriges, flächendeckendes Verkaufsverbot für Feuerwerk und ein Böllerverbot werden angestrebt.
  66. An Silvester und zu besonderen Anlässen soll es zentral organisierte, umweltfreundliche Lichtshows geben.
  67. Das Stadtnaturranger-Programm wird ausgeweitet.
  68. Fragen von Trinkwasserversorgung und Gewässerqualität werden in enger Zusammenarbeit mit Brandenburg und den Nachbargemeinden angegangen.
  69. Die acht länderübergreifenden Regionalparks werden gefördert und entwickelt, insbesondere Naturpark Barnim und Regionalpark Barnimer Feldmark.
  70. Naturpark Barnim und Regionalpark Barnimer Feldmark sollen als UNESCO-Biosphärenreservate ausgewiesen werden.
  71. Die Berliner Stadtgüter in Brandenburg sollen beispielgebend umweltschonende Landwirtschaft, artenreiche Landschaftsgestaltung und erneuerbare Energiegewinnung verbinden.
  72. Lebensräume von Gebäudebrütern müssen erhalten oder wirksam ersetzt werden.
  73. Urbane Landwirtschaft wird gefördert.
  74. Regionale Lieferketten werden gestärkt, um die Ernährungssicherheit zu erhöhen.
  75. Alle Bezirke werden mit sanierten, barrierefreien und ökologisch nachhaltigen Schwimmbädern ausgestattet.
  76. Das BäumePlus-Gesetz wird konsequent umgesetzt.
  77. Klimaresiliente Bäume werden vorrangig in Hitze-Hotspots, versiegelten Flächen und dicht bebauten Kiezen gepflanzt.
  78. Bei Straßenbäumen wird auf Biodiversität geachtet.
  79. Durch Lösungen wie Wurzelkammersysteme sollen Straßenplanungen mit deutlich weniger Baumfällungen auskommen.
  80. Für Stadtbäume werden verlässliche Pflege, Regenwassernutzung und Beteiligungs- und Kooperationsmodelle sichergestellt.
  81. Patenschaftsprogramme binden Bürger in Pflanzung und Pflege von Bäumen ein.
  82. Berlin soll mit verkehrsberuhigten Kiezen und vielfältiger, vor Klimafolgen schützender Stadtnatur als grüne Stadt gestaltet werden.
  83. Wohnungsbau soll sich an sozialen Bedarfen orientieren und ökologisch und klimafreundlich sein.
  84. Maßvolle Nachverdichtung im Bestand soll Neuversiegelung und weiteren Infrastrukturzubau begrenzen.
  85. Ein verbindliches Leitbild „Gutes Quartier“ mit sozialen, ökologischen, verkehrlichen und baukulturellen Standards bildet die Grundlage der Nachverdichtung.
  86. Mehrgeschossige Wohnbebauung soll Flachbauten wie Supermärkte oder Parkplatzflächen ersetzen, um wenig Fläche neu zu versiegeln.
  87. Hochhäuser müssen stadtplanerisch in die Umgebung passen, ökologischen und Klimaschutzansprüchen genügen und dem Gemeinwohl dienen.
  88. Flächenversiegelung durch neue Bürogebäude wird abgelehnt.
  89. Die Stadt soll durch Anpassung an Hitze und Starkregen sowie Ausbau grüner und blauer Infrastruktur schnell resilienter werden.
  90. Bis 2030 soll durch ökologische Leitlinien und verbindliche Standards Netto-Null-Versiegelung erreicht werden.
  91. Berlin soll zur Schwammstadt werden und Wasser nachhaltig nutzen.
  92. Fördermittel werden aufgestockt und Maßnahmen zur Innenentwicklung statt Versiegelung von Grün- und Freiflächen gestärkt.
  93. In dicht bebauten, grünarmen Kiezen wird in bessere Wohnumfelder mit mehr Pflanzen, entsiegelten Böden und Kühlung investiert.
  94. In der Innenstadt wird das Instrument des Biotopflächenfaktors genutzt.
  95. Eine gesetzliche Regelung soll die Versorgung aller Wohngebiete mit erreichbaren, vernetzten und naturnahen Grünflächen sicherstellen.
  96. Neue Stadtquartiere, die ökologisch wichtige Flächen versiegeln, werden überprüft und ihre Pläne geändert.
  97. Flächen für Stadtgrün und Klimaanpassung werden geschaffen, ohne den Raum für Rad- und Fußverkehr einzuschränken.
  98. Es wird in eine emissionsfreie E-Bus-Flotte investiert.
  99. In den Kiezen entstehen mit Bäumen, Stadtgrün, Trinkbrunnen, Wasserverneblern und Bänken grüne, kühle Aufenthaltsorte.
  100. Der Straßenraum soll für vielfältige Nutzungen wie Aufenthalt, Mobilität, Stadtgrün, Kinderspiel, Straßenkunst und Gastronomie offenstehen.
  101. Der Weiterbau der A 100 mit dem 17. Bauabschnitt wird abgelehnt.
  102. Stadtautobahnen wie am Breitenbachplatz sollen zurückgebaut werden.
  103. Orte wie Bundesplatz und Innsbrucker Platz werden zu menschenfreundlicheren, grüneren Plätzen umgestaltet.
  104. Gebühren und Abgaben im Flugverkehr werden zur ökologischen Steuerung genutzt.
  105. Die öffentliche Beschaffung bevorzugt wiederverwendbare, kreislauffähige Produkte, die internationale Arbeits- und Sozialstandards achten.
  106. Nach dem Vorbild Tübingens wird eine Steuer auf Einwegverpackungen eingeführt, um Verpackungsmüll in Parks und Kiezen zu reduzieren.
  107. Eine Hochschulbaugesellschaft in Kooperation mit der WISTA Management GmbH wird gegründet, die die energetische und ökologische Sanierung kreditfinanziert umsetzt.
  108. Die ökologische Krankenhaustransformation im Sinne eines Green-Hospital-Ansatzes wird vorangebracht.
  109. Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen zur Luftreinheit in Innenräumen, insbesondere in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 6
SPD ​529
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Beim Wohnungsbau haben bereits versiegelte Flächen grundsätzlich Vorrang.
  2. Das Areal zwischen Fernsehturm und Spreeufer wird als grüner Freiraum gestaltet.
  3. Die Bezirksämter werden dauerhaft finanziell und personell zur naturnahen Grünflächenpflege befähigt.
  4. Die Zahl der Stadtbäume soll bis 2040 um 70 Prozent steigen.
  5. Altbäume werden stärker geschützt.
  6. Die Pflege des Baumbestands wird verbessert.
  7. Im Hoch- und Tiefbau wird baumgerecht geplant.
  8. Fällgenehmigungen werden an den tatsächlichen Baubeginn gekoppelt.
  9. Bei Baumaßnahmen haben baumerhaltende Planungen grundsätzlich Vorrang.
  10. Die Regeln für den Straßenraum werden an Klimaschutz und Baumschutz angepasst.
  11. Leere Baumscheiben werden bis 2027 bepflanzt.
  12. Neue Baumstandorte entstehen, im Zielbild einer alle 15 Meter.
  13. Die Stadtbaumkampagne und Baumpatenschaften werden gestärkt.
  14. Plätze und Straßen werden zum Verweilen und als Lebensräume für Stadtnatur und Tiere gestaltet.
  15. Der Erhalt der Biodiversität in Kleingärten wird gefördert.
  16. Die Biodiversitätsstrategie wird umgesetzt.
  17. Dem Artensterben wird wirksam entgegengewirkt.
  18. Der Wald wird mit den Berliner Forsten klimafest und naturnah umgestaltet.
  19. Der Umbau zum Mischwald wird vorrangig über Naturverjüngung gefördert.
  20. Der Waldzustand wird mit satellitengestütztem Monitoring begleitet.
  21. Berlin und Brandenburg entwickeln verstärkt gemeinsame Anpassungsstrategien gegen die Grundwasserproblematik.
  22. Gewässer und Uferbereiche werden gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie in einen guten Zustand gebracht.
  23. Eine Wassersparoffensive wird gestartet.
  24. Grauwasserlösungen im privaten und öffentlichen Bereich werden verstärkt vorangebracht.
  25. Die Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen wird zum Schutz der Wasserwerke vorangetrieben.
  26. Die Bezirke werden für die Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen personell und finanziell gestärkt.
  27. Grünflächen und Spielplätze werden als soziale Orte für Kinder und Familien geschützt.
  28. Abfälle und Ersatzbrennstoffe werden recycelt oder in Berlin schadstoffarm verwertet.
  29. Nachhaltige Rechenzentren werden geplant und ihre Abwärme in das Fernwärmenetz eingespeist.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 1
BSW ​117
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 16
Ohne klare Richtung 1
FDP ​717
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Zwischen den Siedlungsachsen werden Grün- und Erholungsflächen und außerhalb Berlins landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft geschützt.
  2. Anbieterneutrale Paketboxen an Wohn- und Arbeitsorten werden als Beitrag zu einem besseren Lieferverkehr befürwortet.
  3. Berlin nutzt Regenwasser als Ressource und bewältigt Starkregen als Schwammstadt.
  4. Die Berliner Gewässer erreichen Badequalität.
  5. In einer gesamtstädtischen Planung werden ausreichend Grünflächen abgesichert und miteinander vernetzt.
  6. Es werden Instrumente zum dauerhaften Schutz des Biotopverbunds entwickelt.
  7. Die gärtnerische und ökologische Qualität der Grünflächen wird erhöht.
  8. Straßenbäume werden regelmäßig nachgepflanzt, kontinuierlich gepflegt und bewässert.
  9. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie wird zügig umgesetzt.
  10. Alle Klärwerke erhalten eine zusätzliche Klärstufe gegen Medikamentenrückstände und Mikroplastik.
  11. Schmutzwassereinleitungen in die Berliner Gewässer werden künftig weitgehend verhindert.
  12. Maßnahmen zum Regenwassermanagement werden flächendeckend angestoßen und gefördert.
  13. Neben Stauraum in der Kanalisation werden vor allem dezentrale Ansätze zum Auffangen und Versickern von Regenwasser an Gebäuden und im Straßenraum verfolgt.
  14. Es werden Pilotgebiete für beispielhafte und geförderte Maßnahmen des Regenwassermanagements festgelegt.
  15. Die Luftqualität in Berlin wird weiter verbessert.
  16. Zur Verbesserung der Luftqualität wird eine optimale digitale Verkehrssteuerung eingesetzt.
  17. Zur Verbesserung der Luftqualität werden die städtebauliche Durchlüftung und schadstoffbindende Bepflanzungen verbessert.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2
Koalitionsvertrag ​435
Mehr Rechte oder Angebote 35
  1. Eine Sauberkeitsoffensive soll die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und in Parks erhöhen.
  2. Flächen werden entsiegelt und begrünt.
  3. Umwelt- und Klimaschutz sowie Naturerfahrung werden in Unterricht und Ganztag gestärkt.
  4. Zur Reduzierung des Flächenverbrauchs wird vorrangig auf versiegelten oder belasteten Flächen gebaut.
  5. Die Entsiegelung versiegelter Flächen wird vorangetrieben.
  6. Dezentrale erneuerbare Energien und Begrünung sollen einen zusätzlichen Beitrag zur Klimaneutralität leisten.
  7. Die Überbauung von Abschnitten der A 100 zur Gewinnung von Flächen für Wohnungsbau, Kultur, Grün und Kleingärten wird geprüft.
  8. Die Umgebung des Humboldtforums wird mit Bäumen und Grünflächen aufgewertet.
  9. Das Gebiet am Fasanenplatz wird mit Bezirk und Kulturinstitutionen zu einem durchgrünten Kulturquartier entwickelt.
  10. Neue Bauvorhaben werden flächen- und ressourcenschonend umgesetzt.
  11. Das Reparaturnetzwerk wird ausgebaut, um durch längere Nutzung Rohstoffe zu sparen.
  12. Der städtische Biotopverbund wird gefördert.
  13. Natur- und Landschaftsschutzgebiete werden bewahrt und aufgewertet.
  14. Erhalt und Weiterentwicklung von Grün- und Freiflächen gelten angesichts von Klimawandel und Artenverlust als Kernaufgabe.
  15. Das grüne Freiraumsystem wird klimaresilient gemacht und qualitativ wie quantitativ ausgebaut.
  16. In alten und neuen Quartieren werden neue Grünflächen, Quartiersparks und Spielflächen angelegt.
  17. Ein Sofortprogramm für 10.000 klimaresiliente Stadt- und Straßenbäume wird aufgelegt.
  18. Der Bestand an Straßenbäumen soll langfristig auf 500.000 wachsen.
  19. Ein Pilotprojekt zur besseren Bewässerung von Stadtbäumen wird gestartet.
  20. Die BSR reinigt mehr Parks, Grün- und Waldflächen.
  21. Die Kleingärten werden bei ihrer sozialen, umwelt- und klimagerechten Ausrichtung unterstützt.
  22. Auf Grundlage der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption werden Aufwertungsmaßnahmen für Natur und Landschaft gebündelt, um Versiegelungen durch neue Wohnquartiere auszugleichen.
  23. Zur Kühlung dichter Quartiere wird ein Hofbegrünungs- und Entsiegelungsprogramm für Bestandsquartiere geschaffen.
  24. Das Förderprogramm GründachPLUS für Dach- und Fassadenbegrünung wird ausgebaut.
  25. Das Mischwaldprogramm wird ausgebaut, um den Wald als CO2-Senke zu erhalten.
  26. Die Waldbaurichtlinie wird überarbeitet.
  27. Die Berliner Forsten werden gestärkt.
  28. Der Auftrag der Berliner Wasserbetriebe wird auf ein umfassendes Wassermanagement in der Metropolregion erweitert.
  29. Ein Entsiegelungs- und Abkopplungsprogramm wird entwickelt.
  30. Das Konzept der blauen Perlen für Kleingewässer wird verstärkt.
  31. Die Sanierung von Gewässern wie Landwehrkanal, Spree und Rummelsburger See wird vorangetrieben.
  32. Die ökologische Nachhaltigkeit in der Kultur erhält mehr Gewicht.
  33. Spielfelder werden mit energieeffizienten und umweltgerechten LED-Flutern ausgestattet.
  34. Für Sportsteganlagen wird ein naturverträglicher Erhalt angestrebt.
  35. Mit Bund und Ländern wird eine Lösung für Sportsteganlagen im Einklang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie gesucht.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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