Zum Inhalt

Natur und Umwelt

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl im Saarland für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Saarland

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​636
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Es wird für gesunde Wälder gesorgt.
  2. Alte Industrieflächen werden für Ansiedlungen, Städtebau oder natürliche Lebensräume revitalisiert.
  3. Flächen werden entsiegelt und renaturiert.
  4. Digitale Prozesse sollen ressourcenschonend gestaltet werden.
  5. Die Einsparung von Ressourcen durch digitale Technologien, etwa emissionsärmere automatisierte Fahrweise, wird unterstützt.
  6. Die Energiewende im Saarland wird weiter vorangetrieben.
  7. Ein Masterplan Wasser für eine nachhaltige Wasserwirtschaft wird erarbeitet.
  8. Alle saarländischen Gewässer sollen in einen guten Zustand versetzt werden.
  9. Das Ziel des Netto-Null-Flächenverbrauchs soll vor 2050 erreicht werden.
  10. Der Flächenverbrauch im Saarland wird in den kommenden zehn Jahren halbiert.
  11. Eine Entsiegelungsstrategie soll der Natur mehr Flächen zurückgeben als neu in Anspruch genommen werden.
  12. Nachhaltige und soziale Siedlungsentwicklung soll mit der Minimierung der Flächenversiegelung in Einklang gebracht werden.
  13. Die Minimierung der Flächenversiegelung wird im neuen Landesentwicklungsplan umgesetzt.
  14. Im ländlichen Raum hat Innenverdichtung Vorrang vor Bebauung im Außenbereich.
  15. In den Städten sollen Erholungs- und Naturräume als grüne Lungen zur Verbesserung des Stadtklimas geschaffen werden.
  16. In der Waldbewirtschaftung hat Ökologie Vorrang vor Ökonomie.
  17. Der Masterplan Wald wird zur Anpassung an die Klimafolgen weiterentwickelt und fortgeschrieben.
  18. Gesundheit des Waldes und ökologisches Gleichgewicht haben Vorrang vor betriebswirtschaftlichen Interessen.
  19. Der Einschlag alter Buchen wird reduziert und möglichst ganz eingestellt.
  20. Mit privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern wird zusammengearbeitet, um den Wald klimaresistenter zu machen.
  21. Der Urwald vor den Toren Saarbrückens wird auf 2.000 Hektar verdoppelt.
  22. Der Warndtwald und der Wald bei Dudweiler werden als Natur- und Erholungswald entwickelt und ausgewiesen.
  23. Die saarländische Biodiversitätsstrategie wird weiterentwickelt.
  24. Die drei Nationalen Naturlandschaften im Saarland werden weiter gestärkt.
  25. Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald wird gemeinsam mit Rheinland-Pfalz als Projekt zum Schutz von Wildnisflächen weiterentwickelt.
  26. Mit Rheinland-Pfalz wird ein gemeinsames Großschutzgebiet („Nationalpark im Naturpark“) im Naturpark Saar-Hunsrück angestrebt.
  27. Eine Erweiterung des Biosphärenreservats Bliesgau wird geprüft.
  28. Die EU-Mittel für den ländlichen Raum in der Förderperiode ab 2023 werden vollständig genutzt.
  29. Der Eigenanteil des Landes an den Fördermitteln für den ländlichen Raum wird erhöht.
  30. Klimaverträgliches Wirtschaften und der Erhalt der Biodiversität sollen den Landwirtinnen und Landwirten finanziell honoriert werden.
  31. Neue Straßen werden nur gebaut, wo sie entscheidend zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen, mit Umweltbelangen vereinbar sind und Städte und Dörfer aufwerten.
  32. Im Straßenverkehrsrecht sollen neben Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung berücksichtigt werden.
  33. Die Zahl der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten und Mitglieder der Naturwacht soll deutlich erhöht werden.
  34. Die Zahl der hauptamtlichen Naturschutzbeauftragten soll möglichst verdoppelt werden.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 1
CDU ​920
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Besonders umweltfreundlich gestaltete Industriegebäude werden prämiert und erhalten ein Umweltsiegel.
  2. Frei- und Naturräume werden bestmöglich geschützt.
  3. Neue Flächen können weiterhin ausgewiesen werden, möglichst umweltverträglich und mit ökologischem Ausgleich.
  4. Auf Bundesebene wird ein Förderprogramm zur Sanierung von Brachflächen an Altstandorten angestrebt.
  5. Neue Baugebiete werden möglichst als ökologische Baugebiete realisiert.
  6. Ergänzend zu KfW und BAFA gibt es eine eigene saarländische Förderung für umweltfreundliche Heizungen.
  7. Die Zahl der Förderanträge beim Bund soll verdoppelt werden.
  8. Die Windkraft soll dort ausgebaut werden, wo dies konfliktfrei und umweltschonend möglich ist.
  9. Das Ökosystem Wald soll für künftige Generationen besonders geschützt werden.
  10. Die naturnahe Bewirtschaftung des Staatswaldes wird fortgeführt und strikt auf Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Waldökosysteme ausgerichtet.
  11. Im Staatswald soll die Holzernte mit schweren Erntemaschinen in Laub- und Mischwaldbeständen verringert werden.
  12. Moderne, baum- und bodenschonende Ernteverfahren sollen verstärkt eingesetzt werden.
  13. Bei der Wiederbewaldung zerstörter Flächen haben stabile, klimaangepasste Waldbestände Vorrang, auch bei der Baumartenwahl.
  14. Waldbesitzer sollen honoriert werden, wenn sie durch naturnahe Bewirtschaftung nachweislich und dauerhaft CO2 binden.
  15. Das Insektenmonitoring des Landes soll stetig ausgebaut und aktualisiert werden.
  16. Ungenutzte Gemeindeflächen sollen grundsätzlich in Blüh-, Baum- und Strauchflächen für den Insekten- und Artenschutz umgewandelt werden.
  17. Das Prädatorenmanagement soll vereinfacht werden, insbesondere durch bessere rechtliche Möglichkeiten zur Bejagung von Füchsen und Rabenvögeln.
  18. Das Grundwasser als Trinkwasserquelle soll bestmöglich vor Beeinträchtigungen geschützt und nur nachhaltig genutzt werden.
  19. Auswirkungen auf das Grundwasser werden bei allen Zukunftsfragen berücksichtigt.
  20. Zur Überprüfung der Grundwasserqualität werden weitere Messstellen eingerichtet.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 4
AfD ​612
Mehr Rechte oder Angebote 12
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Grüne ​660
Mehr Rechte oder Angebote 60
  1. Die Natur wird geschützt, um gesunde Wälder, artenreiche Natur, sauberes Wasser und gute Luft zu sichern.
  2. Bei Inanspruchnahme von Forstflächen für Windkraft werden als Ausgleich größere öffentliche Waldflächen als Waldschutzgebiete ausgewiesen.
  3. Eine Koordinierungsstelle für Antragsteller, Kommunen und Bürger beschleunigt den naturverträglichen Ausbau der Windenergie.
  4. Die grüne Infrastruktur in besiedelten Gebieten wird zur Klimaanpassung verbessert.
  5. Der Ausbau grüner Infrastruktur geht mit Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung einher.
  6. Der kranke Wald wird geschützt und nicht weiter durch harte Formen klassischer Forstwirtschaft geschwächt.
  7. Die saarländische Wald- und Jagdpolitik wird kurzfristig korrigiert, um die Wälder zu schützen.
  8. Das bisherige Waldgesetz wird durch ein Waldschutzgesetz ersetzt, das den Schutz des Waldes vor seine wirtschaftliche Nutzung stellt.
  9. Eine Ökobilanz vergleicht Bewirtschaftungsformen und ihre Umweltauswirkungen.
  10. Im Staatswald gilt ein Einschlagstopp für über 100 Jahre alte Buchen.
  11. Die Forstorganisation wird an Ziele des Waldschutzes und des Klimaschutzes angepasst.
  12. Mit allen Waldbesitzern werden Programme und Maßnahmen zur schonenden Begleitung des Waldwandels erarbeitet und umgesetzt.
  13. Alle Förderinstrumente des Landes werden an Kriterien ökologischer Nachhaltigkeit angepasst.
  14. Im Hochwald wird ein Waldschutzgebiet mit Anbindung an den Nationalpark Hunsrück-Hochwald ausgewiesen.
  15. Im Umfeld der Universität Saarbrücken wird ein Waldschutzgebiet ausgewiesen.
  16. Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserrückhaltefunktion werden auch außerhalb von Wassereinzugsgebieten ergriffen.
  17. Der Export von Bäumen aus dem Staatswald nach Übersee wird beendet.
  18. Forstliche Zusammenschlüsse werden als Partner für mehr Waldschutz gestärkt.
  19. Landeseigene Flächen werden vorbildlich im Sinne von Klimaschutz- und Biodiversitätszielen bewirtschaftet.
  20. Ökologische Betriebsweisen in Land- und Waldwirtschaft werden gefördert.
  21. Alle künftigen Vorhaben der öffentlichen Hand werden auf ihre Auswirkungen auf Klima und Biodiversität geprüft.
  22. Das Land stößt mit Regionalverband, Landkreisen und Kommunen Projekte zum Artenschutz mit möglichst großer Flächenwirkung an.
  23. Das Land plant mit Kommunen und Landnutzern einen landesweiten Biotopverbund.
  24. Gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft werden gezielt für den Biotopverbund genutzt.
  25. Ehrenamtliches Engagement wird gestärkt, um das Arten-Monitoring möglichst flächendeckend auszubauen.
  26. Bereits in Anspruch genommene Hochwasserrisikobereiche werden renaturiert.
  27. Restauen werden konsequent geschützt und naturnah entwickelt.
  28. Das Wasserspeicherpotenzial der unbebauten Landschaft wird optimiert.
  29. Der Schutz des saarländischen Trinkwassers erhält Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der RAG.
  30. Wassereinzugs- und Wasserschutzgebiete werden so geschützt, dass Grundwasserneubildung und Trinkwasser nicht beeinträchtigt werden.
  31. Abgepumptes Grubenwasser wird vor dem Einleiten zum Schutz der Oberflächengewässer gefiltert.
  32. Bis 2030 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft verankert, damit Flächen erneut genutzt werden.
  33. Umweltleistungen der Landwirtschaft werden honoriert.
  34. Das Anlegen von Blühflächen mit regionalen Saatmischungen wird gefördert.
  35. Pflege und Neuanlage von Streuobstwiesen werden gefördert.
  36. Artenreiches Grünland und Altgrasstreifen sollen gefördert werden.
  37. Grünlandflächen werden als CO2-Speicher erhalten und ausgeweitet.
  38. Aufbau und Erhalt von Humus im Ackerland werden zur Kohlenstoffbindung gefördert.
  39. Die Landesregierung setzt sich auf der Agrarministerkonferenz für den Umbau zu einer umwelt- und ressourcenschonenden Landwirtschaft ein.
  40. Eine gesetzliche Obergrenze senkt den Netto-Flächenverbrauch bis 2030 auf null.
  41. Der Landesentwicklungsplan wird interkommunal und ökologisch ausgerichtet.
  42. Land und Kommunen entwickeln gemeinsam Ortsteillösungen für Mikroklima- und Gewässerschutz sowie Regenwassermanagement.
  43. Gemeinden werden beim Etablieren unabhängiger kommunaler Klima- und Biodiversitätsschutzberater unterstützt.
  44. Dach- und Gebäudebegrünung sowie die Begrünung von Wohngrundstücken und Wohnumfeld werden gefördert.
  45. Ein objektives Monitoring des Luftverkehrs wird zum Schutz von Mensch und Umwelt eingeführt.
  46. Unnötige Beleuchtung wird zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen vermieden.
  47. Notwendige Beleuchtung wird so gewählt und installiert, dass Menschen, Tiere und Pflanzen möglichst wenig beeinträchtigt werden.
  48. Mobilitätsansprüche werden mit den Anforderungen des Klima- und Umweltschutzes in Einklang gebracht.
  49. Das Verkehrsministerium setzt sich für die Streichung nicht mehr zeitgemäßer und naturfeindlicher Vorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan ein.
  50. Ökologisch nachhaltige Service- und Dienstleistungen werden bereitgestellt.
  51. Modellregionen, die umweltfreundliche Logistikkonzepte für Einzelhandel und Handwerk entwickeln, werden gefördert.
  52. Sport-Großveranstaltungen werden unter Beachtung der Umweltfreundlichkeit unterstützt.
  53. Für Forschung, Entwicklung und Produktion umweltfreundlicherer Batterie- und Wärmespeichertechnologien werden gezielte Anreize gesetzt.
  54. Die Nutzung ertüchtigter Industriebrachen hat Vorrang vor neuem Flächenverbrauch.
  55. Naturnahe touristische Anziehungspunkte werden durch Besucherlenkung mittels strategischer Vermarktung geschont.
  56. Touristische Dienstleister werden für nachhaltige Entsorgung und die Vermeidung von Verschwendung und Verpackungsmaterial sensibilisiert.
  57. Wirtschaftliche Tätigkeit darf nicht im Widerspruch zu Klima- und Umweltzielen stehen.
  58. Generationenprojekte zu Nachhaltigkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz werden unterstützt.
  59. In der Europäischen Union werden hohe Umweltschutzstandards angestrebt.
  60. In der Europäischen Union sollen hohe Umweltschutzstandards gelten.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
FDP ​39
Linke ​420
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Ein Programm zur Reaktivierung oder Renaturierung brachliegender Industrieimmobilien wird aufgelegt.
  2. Ein umfassendes Programm zur Renaturierung der Saar wird aufgelegt.
  3. Umwelt und Natur werden für nachfolgende Generationen geschützt und bewahrt.
  4. Der saarländische Wald wird nicht weiter durch übertriebene wirtschaftliche Nutzung zerstört.
  5. Der Wald wird an die veränderten klimatischen Bedingungen angepasst.
  6. Wissenschaft und Praxis arbeiten eng zusammen, damit klimastabile Wälder mit einheimischen Baumarten entstehen.
  7. Ein größerer Anteil des Waldes wird von der Forstwirtschaft ausgenommen und vor Holzeinschlag geschützt.
  8. Im Wald hat Naturverjüngung Vorrang.
  9. Alte Bäume werden nur bei einem Sicherheitsrisiko gefällt.
  10. Streuobstwiesen werden erhalten und gepflegt.
  11. Städte und Gemeinden werden durch Begrünung von Fassaden und Verkehrsinseln grüner.
  12. Mehr Blühstreifen werden unterstützt.
  13. Maßnahmen der Grün- und Freiraumgestaltung in saarländischen Kommunen werden gefördert.
  14. Der Staatswald wird ökologisch bewirtschaftet.
  15. Gesunde Bäume werden weder für übertriebene wirtschaftliche Nutzung noch für Windkraftanlagen gefällt.
  16. Private Waldbesitzer erhalten für nachhaltige Waldbewirtschaftung eine Prämie.
  17. Streuobstwiesen werden erhalten und gepflegt.
  18. Begrünungskonzepte werden gemeinsam mit den Kommunen ausgebaut.
  19. Ein Prüfsiegel für regionale Produktion nach Kriterien wie Biodiversität, Pestizidvermeidung und fairer Vermarktung wird eingeführt.
  20. Import und Haltung giftiger und gefährlicher Tiere werden außer in anerkannten zoologischen Gärten verboten.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
FW 1412
Mehr Rechte oder Angebote 12
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​1172
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 72
  1. Eine landeseigene Holding steuert den Übergang zu klima-, umwelt- und menschenfreundlicher Industrie, Energie und Mobilität.
  2. Hochschulentwicklung erfolgt nicht auf Kosten wertvoller Naturflächen.
  3. Erweiterungen der Universität durch Rodungen werden abgelehnt.
  4. Auf dem Campus wird stärker in die Höhe gebaut und Flächen werden verdichtet.
  5. Bestehende Gebäude auf dem Campus werden besser genutzt.
  6. Brachliegende oder bereits versiegelte Bereiche werden statt Naturflächen für das Wachstum des Campus entwickelt.
  7. Der Campus der Universität des Saarlandes wird ökologischer und lebenswerter gestaltet.
  8. Auf dem Campus werden Bienen- und Wildblumenwiesen, zusätzliche Grünflächen und eine naturnahe Gestaltung gefördert.
  9. Der Gütertransport wird von der Straße auf Schiene und Wasserwege verlagert.
  10. Die notwendigen Investitionen in erneuerbare Energien, klimafreundliche Mobilität, energetische Sanierung und Naturschutz werden konsequent bereitgestellt.
  11. Müllverbrennung wird möglichst effizient zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt.
  12. Dächer, Fassaden, Parkplätze, Verkehrsinseln und Spielplätze werden begrünt und ressourcenschonend gestaltet.
  13. Parks, Grünzüge, Stadtwälder und kleine Biotope sollen städtische Hitze reduzieren, die Luftqualität verbessern und die Biodiversität fördern.
  14. Die Entsiegelung von Innenstädten wird stärker vorangetrieben.
  15. Urban Gardening und gemeinschaftliche Begrünungsprojekte werden erleichtert und gefördert.
  16. Die Kommunen erhalten finanzielle und personelle Unterstützung für Klimaschutz, energetische Sanierung, Stadtbegrünung und Klimaanpassung.
  17. Öffentliche Räume werden klimafreundlich und klimaresilient gestaltet, mit Begrünung, Beschattung und kostenfreien Wasserspendern.
  18. Blau-grüne Infrastruktur nach dem Prinzip der Schwammstadt wird in den Kommunen gefördert.
  19. Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland wird beschleunigt und naturverträglich gestaltet.
  20. Bei der Ausweisung von Windvorranggebieten werden ökologische Kriterien, Natur- und Artenschutz und die Interessen der Gemeinden berücksichtigt.
  21. Die Einleitung von PCB-belastetem Grubenwasser in saarländische Gewässer wird sofort gestoppt.
  22. Die verantwortlichen Unternehmen werden zu einer wirksamen Reinigung des Grubenwassers verpflichtet.
  23. Eingriffe in Böden und Landschaften werden auf ein Minimum beschränkt.
  24. Entsiegelung erhält Vorrang als Ausgleichsmaßnahme.
  25. Die Landesmittel für die kommunale Abwasserinfrastruktur werden deutlich erhöht, um Kanäle, Kläranlagen und Regenwasserbewirtschaftung an den Klimawandel anzupassen.
  26. Kommunale Reparaturinitiativen und Wiederverwendungszentren werden gezielt gefördert.
  27. Eine landesweite, wissenschaftlich fundierte Wasserstrategie stärkt Schutzgebiete, reduziert Schadstoffeinträge und schafft Transparenz über die Wasserqualität.
  28. Erkenntnisse aus Forschung und Praxis zu naturnaher Gewässerentwicklung sowie Boden- und Wasserrückhalt fließen stärker in die Landespolitik ein.
  29. Renaturierung, Entsiegelung und nachhaltige Landnutzung werden als zentrale Instrumente zur Wassersicherung, Hochwasservermeidung und Dürrevorsorge eingesetzt.
  30. Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird im Saarland und bundesweit mit Nachdruck vorangetrieben.
  31. Gewässerschutz, Hochwasservorsorge und die Sicherung der Trinkwasserressourcen gelten als Gemeinwohlaufgaben, die nicht an privaten Nutzungsinteressen scheitern dürfen.
  32. Renaturierungsprojekte an saarländischen Gewässern werden beschleunigt, finanziell besser ausgestattet und ausgeweitet.
  33. Die Waldpolitik wird grundlegend hin zu einer naturnahen, klimaresilienten und gemeinwohlorientierten Ausrichtung gewandelt.
  34. Kahlschläge im Wald werden abgelehnt.
  35. Die Umforstung zu vielfältigen, standortgerechten Laubmischwäldern wird konsequent vorangetrieben.
  36. Natürliche Regenerationsprozesse im Wald werden gestärkt.
  37. Schutzgebiete ohne forstwirtschaftliche Nutzung werden gesetzlich deutlich ausgeweitet.
  38. Verbindliche Mindestanteile an Naturwäldern werden gesetzlich festgeschrieben.
  39. Im Wald wird konsequent auf Pestizide verzichtet.
  40. Waldböden werden als zentrale CO₂-Speicher geschützt.
  41. Die Jagd wird als Teil eines ökologischen Wildtiermanagements anerkannt, sofern sie sich an ökologischen Kriterien, Tierschutz und Gemeinwohl orientiert.
  42. Der vorbeugende Waldbrandschutz wird gestärkt.
  43. Besonders waldbrandgefährdete Waldgebiete werden besser erfasst und überwacht.
  44. Der Naturpark Saar-Hunsrück, der Nationalpark Hunsrück-Hochwald und weitere Schutzlandschaften werden erhalten und weiterentwickelt.
  45. Der Schutz vor Gefahren durch Grubenwasser wird verstärkt.
  46. Der Bodenschutz wird mit dem Ziel einer Netto-Null-Flächenversiegelung gestärkt.
  47. Entsiegelung erhält Vorrang als Ausgleichsmaßnahme.
  48. Die Nutzung des SaarForsts wird neu ausgerichtet und ökologisch weiterentwickelt.
  49. Eine landesweite Wasserstrategie wird in der Landespolitik verankert.
  50. Schutzgebiete ohne forstwirtschaftliche Nutzung werden deutlich ausgeweitet.
  51. Verbindliche Mindestanteile an Naturwäldern werden eingeführt.
  52. Im Wald wird konsequent auf Pestizide verzichtet.
  53. Waldböden werden als zentrale CO₂-Speicher geschützt.
  54. Die Biosphäre Bliesgau und andere Schutzlandschaften werden mit naturschonender Nutzung, mehr Artenschutz und nachhaltigem Tourismus gefördert.
  55. Tiere und Biodiversität im Saarland werden umfassend geschützt.
  56. Bei Zoo-Eintritten wird ein Artenschutz-Euro eingeführt.
  57. Förderungen, Subventionen und öffentliche Aufträge an Tierhaltungsbetriebe werden an strenge Tierschutz- und Umweltstandards gebunden.
  58. Für bedrohte heimische Tierarten werden gezielte Schutzprogramme aufgelegt.
  59. Blühflächen werden ausgebaut.
  60. Lebensräume werden erhalten und vernetzt.
  61. Brut-, Laich- und Überwinterungsplätze werden konsequent geschützt.
  62. Alte Bäume, Dach- und Fassadenstrukturen sowie Nist- und Quartierplätze für Vögel und Fledermäuse werden erhalten und geschützt.
  63. Artenschutz wird bei Bauvorhaben, Infrastrukturprojekten und Energieplanung verbindlich berücksichtigt.
  64. Der Biotopschutz für gefährdete Lebensräume wie Röhrichte, Feuchtwiesen, Moore, Kleingewässer und Auen wird deutlich ausgebaut.
  65. Verlandete oder zerstörte Kleingewässer werden renaturiert.
  66. Neue Laichgewässer werden geschaffen.
  67. Hecken, Feldraine, Streuobstwiesen, Trockenmauern und naturnahe Waldränder werden als Trittsteine des Biotopverbunds erhalten und ausgebaut.
  68. Arten- und Tierschutz wird als fester Bestandteil der Stadtentwicklung verankert.
  69. Zoos und Wildparks werden mit Masterplänen zu verhaltensgerechter Haltung, Bildung und Artenschutz und mit mehr Landesförderung umgestaltet.
  70. Landesförderung, Subventionen und öffentliche Aufträge an Landwirtschaftsbetriebe mit Tierhaltung werden an strengere Tierschutz- und Umweltstandards gekoppelt.
  71. Für heimische Arten wie Wildbienen, Amphibien, Vögel und Fledermäuse werden verbindliche Schutzprogramme aufgelegt.
  72. Die Lebensräume heimischer Arten werden in allen Landesplanungen gesichert und vernetzt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 9

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de