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Natur und Umwelt

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg

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Ohne Einzug ins Parlament

Linke00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​215
Mehr Rechte oder Angebote 15
Ohne klare Richtung 2
AfD ​911
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 5
BSW 1111
Mehr Rechte oder Angebote 11
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
CDU 3616
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Windkraftanlagen werden nicht in schützenswerten Wäldern errichtet.
  2. Bei Windkraftanlagen werden Brandschutz, Bodenkontamination und der Einsatz von Klimagasen berücksichtigt.
  3. Die konsequente Bejagung von Neozoen, die der heimischen Artenvielfalt schaden, wird intensiviert.
  4. Der Gewässer- und Fischartenschutz wird verstärkt, um die natürlichen Lebensgrundlagen der Fische zu erhalten.
  5. Wiederansiedlungsprogramme von Aal und Lachs werden unterstützt.
  6. Die Natur- und Umweltbildung, beispielsweise der Lernort Natur, wird gefördert.
  7. Der Waldumbau erfolgt mit standortgerechten heimischen und nichtheimischen Baumarten.
  8. Der Vertragsnaturschutz im Wald wird ausgebaut.
  9. Der Waldbrandschutz setzt auf Prävention und Umweltbildung.
  10. Marktwirtschaftliche Instrumente zur Honorierung von Ökosystemleistungen der Landnutzer werden etabliert.
  11. Das Wasserrecycling wird verbessert, und gereinigtes Abwasser ohne bedenkliche Rückstände wird nach der vierten Klärstufe wiederverwendet oder verrieselt.
  12. Zur Verbesserung des Wasserangebots werden die regionalen Wasserkreisläufe gestärkt.
  13. Eine technische Lösung zur Stabilisierung der Spree, der Lausitzer Neiße und der Schwarzen Elster nach bergbaufolgebedingten Schäden wird zeitnah umgesetzt.
  14. Ein aktives Wassermanagement reguliert das Wasser in der Landschaft, führt bisherige Maßnahmen zusammen und entwickelt sie weiter.
  15. Die Wiedervernässung von Mooren wird gemeinsam mit den Betroffenen umgesetzt.
  16. Die Etablierung von Agroforstsystemen in der Kulturlandschaft wird unter besonderer Berücksichtigung der Klimaresilienz gefördert.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 3
Grüne ​12109
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 109
  1. Natürliche CO2-Speicher wie Wälder, Moore und humusreiche Böden sollen erhalten und ausgebaut werden.
  2. Klimakrise und Biodiversitätskrise werden zusammen gedacht, Naturschutz und natürlicher Klimaschutz werden vorangetrieben.
  3. Durch Deichrückverlegungen außerhalb von Siedlungsbereichen soll dem Fluss mehr Raum gegeben werden.
  4. Natürliche Überflutungen in der Aue sollen wieder zugelassen werden.
  5. Zur Anpassung des Flusses an Niedrigwasser soll ein Renaturierungsprojekt unter Einbindung von Landnutzern und Anwohnern etabliert werden.
  6. Die Neuanlage von Hecken soll verstärkt gefördert werden.
  7. Die Umwandlung von Acker in Grünland soll verstärkt gefördert werden.
  8. Die Reaktivierung von Feuchtflächen und Söllen soll verstärkt gefördert werden.
  9. Die Energiewirtschaft soll von fossilen auf erneuerbare Energiequellen umgestellt werden.
  10. Die Energiewende soll sozial- und umweltverträglich vollzogen werden.
  11. Ein Praxis-Leitfaden soll mehr Erneuerbare-Energie-Anlagen in ausgewiesenen Gebieten und mehr Naturschutz auf diesen Flächen ermöglichen.
  12. Durch partizipative Planung soll der Ausbau erneuerbarer Energien naturverträglicher, schneller und akzeptierter werden.
  13. Klare Regeln sollen verhindern, dass die Wasserstoffproduktion den Wassermangel verschärft.
  14. Für Nutzungskonflikte bei Holz und Biomasse sollen lokale und globale Nachhaltigkeitskriterien entwickelt werden.
  15. Strukturfördermittel dürfen nicht zu erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen.
  16. Brandenburgs Natur soll als Lebensgrundlage geschützt und erhalten werden.
  17. Für Umwelt- und Naturschutz soll es mehr Personal im Land und in den Kommunen geben.
  18. Zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie sollen auf zwei Prozent der Landesfläche Wildnisgebiete entstehen.
  19. Ein Insektenschutzprogramm soll besonders seltene Arten vor dem Aussterben bewahren.
  20. Die Anwendung von Pestiziden in Naturschutz- und FFH-Gebieten soll umgehend beendet werden.
  21. Eine Koordinierungsstelle für Insektenschutz und -forschung wird mit wissenschaftlichen Einrichtungen eingerichtet.
  22. Ein Insektenschutzgesetz soll sicherstellen, dass in Naturschutz- und FFH-Gebieten keine Pestizide mehr verwendet werden.
  23. Gewässerrandstreifen zum Schutz vor Pestiziden und Dünger sollen gesetzlich eingerichtet werden.
  24. Öffentliche Grünanlagen sollen insektenfreundlich gestaltet und gepflegt werden.
  25. Der Nationalpark Unteres Odertal soll vor Gefährdungen bewahrt werden.
  26. Der Ausbau der Oder soll gestoppt werden.
  27. Ein Artenschutzkompetenzzentrum für Pflanzen- und Insektenschutz soll eingerichtet werden.
  28. Die Mittel für ehrenamtliche Naturschutzaktivitäten, besonders für Pflege und Entwicklung von Lebensräumen, sollen erhöht werden.
  29. Mehr Akteure in Verbänden und Kommunen sollen befähigt werden, Projekte für Naturschutz und Wasserhaushalt umzusetzen.
  30. Dem Verlust an Alleen soll entgegengetreten und eine Trendwende eingeleitet werden.
  31. Für gefällte Straßenbäume soll zeitnah eine 1:1-Kompensation durchgesetzt werden.
  32. Bei Erhalt, Nachpflanzung und Neuanlage von Alleen sollen auch kommunale Straßen und Kreisstraßen einbezogen werden.
  33. Im Landesbetrieb Straßenwesen soll eine Umsetzungseinheit mit eigenem Budget für Alleenprojekte geschaffen werden.
  34. Alle Betriebe sollen auf dem Weg zu klimafördernden, ökologischeren Wirtschaftsweisen und tiergerechter Haltung unterstützt werden.
  35. Förderung und Beratung für eine ökologischere Landwirtschaft sollen ausgebaut werden.
  36. Die Forschung für eine ökologischere Landwirtschaft soll vorangetrieben werden.
  37. Die europäische Agrarpolitik soll hin zu mehr Gemeinwohlorientierung sowie Klima-, Ressourcen- und Biodiversitätsschutz weiterentwickelt werden.
  38. Klima- und grundwasserschädliche Stickstoff- und Phosphatemissionen sollen gemindert werden.
  39. Die Kompostwirtschaft soll als Alternative zu mineralischem Industriedünger gefördert werden.
  40. Der Erhalt alter Saatgutsorten soll besonders gefördert werden.
  41. Agrarfördergelder sollen stärker an den Erhalt bäuerlicher Strukturen sowie an ökologische und Gemeinwohlkriterien gebunden werden.
  42. Photovoltaik-Anlagen sollen so gestaltet werden, dass sie positiv auf Artenvielfalt, Bodengesundheit und Landschaftsfunktionen wirken.
  43. Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU wird so reformiert, dass mehr Gelder für gesellschaftliche Leistungen und eine ökologische, klimaresiliente Agrarpolitik bereitstehen.
  44. Ökologische Maßnahmen im Pflanzenschutz für Obst- und Gartenbau, die der Biodiversität und dem Insektenschutz dienen, werden weiterentwickelt.
  45. Der Streuobstbau wird unter Naturschutzgesichtspunkten und als moderne Agroforstsysteme gefördert.
  46. Brandenburgs Wälder werden erhalten und widerstandsfähig gegen die Klimakrise gemacht.
  47. Ein neues Landeswaldgesetz verbessert die rechtlichen Grundlagen für den Waldschutz.
  48. Brandenburgs Wälder werden nach dem Dauerwaldprinzip ohne Kahlschläge bewirtschaftet.
  49. Abholzung und Umwandlung von Waldflächen in andere Nutzungsarten werden auf das absolut notwendige Maß reduziert.
  50. Bis 2030 werden jährlich mindestens 2.500 Hektar aufgeforstet.
  51. Die Wälder werden zu reich strukturierten Laubmischwäldern entwickelt.
  52. Beim Waldumbau wird vor allem auf heimische Laubbaumarten, Naturverjüngung und Aussaat gesetzt.
  53. Für einen artenreichen Waldumbau wird auch auf Pflanzungen gesetzt.
  54. Für alle Wälder, vor allem in Siedlungsnähe, werden regionale Waldbrandschutzkonzepte mit Rettungswegen, Wundstreifen und Waldbrandschutzriegeln erarbeitet und umgesetzt.
  55. Es wird wissenschaftlich untersucht, welche Waldtypen und Baumarten sich den veränderten Bedingungen am besten anpassen und bevorzugt eingebracht werden sollen.
  56. Naturverjüngung und Anpflanzungen werden durch angepasste Jagd geschützt.
  57. Die Bejagung von Reh-, Dam- und Rotwild orientiert sich an den Ergebnissen des Wildschadensmonitorings.
  58. Mobile Zäune als Schutzzonen für Setzlinge bei Aufforstungen werden einbezogen.
  59. Der Wald wird geschützt und nachhaltig genutzt.
  60. Die Artenvielfalt im Wald wird mit finanziellen Anreizen und Förderprogrammen für private, kommunale und andere Waldbesitzende gefördert.
  61. Waldbesitzende und Unternehmen werden stärker zu nachhaltiger und klimaangepasster Waldbewirtschaftung beraten.
  62. Noch erhaltene naturnahe Moore werden geschützt.
  63. Nicht genutzte, entwässerte Moore werden renaturiert, um Wasserrückhalt und Biodiversität zu fördern.
  64. In genutzten, entwässerten Moorflächen wird der Wasserstand in Abstimmung mit Nutzenden und Eigentümern wieder angehoben.
  65. Eine Moorschutzagentur wird aufgebaut, die Projektträger, Landwirte und Flächeneigentümer berät und vernetzt.
  66. Mehr Fachleute für den Moorschutz werden eingestellt, um Bewirtschafter von Moorflächen umfassender zu beraten.
  67. Zur Finanzierung von Moorschutzmaßnahmen wird ein „Moorfonds Brandenburg“ eingerichtet.
  68. Förderprogramme von Bund und EU werden für den Moorschutz genutzt.
  69. Der steigende Wasserverbrauch wird durch effizientere Wassernutzung umgekehrt.
  70. Das Wasser wird für jetzige und kommende Generationen geschützt und nachhaltig genutzt.
  71. Das Niedrigwasserkonzept wird in den nächsten Jahren verstärkt umgesetzt.
  72. Das Wassergesetz wird für eine nachhaltige Wasserwirtschaft novelliert.
  73. Wasserrückhalt und Landschaftswasserhaushalt werden gestärkt.
  74. Große Wasserverbraucher in Industrie und Gewerbe erhalten Anreize zur Kreislaufführung des Wassers.
  75. Planungs- und Genehmigungsprozesse in Siedlungswasserwirtschaft, Hochwasserschutz und Landschaftswasserhaushalt werden beschleunigt.
  76. Eine Arbeitsgruppe bringt Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung und Naturschutz an der Schwarzen Elster in einem Gesamtkonzept voran.
  77. Die Wasserrahmenrichtlinie wird weiter engagiert umgesetzt.
  78. Nachhaltige Lösungen sollen Wasserbedarf und Wasserdargebot in Einklang bringen und Verockerung und Sulfatbelastung von Spree und Schwarzer Elster vermindern.
  79. Die Liste geschützter Oberflächengewässer nach Wasserrahmenrichtlinie wird um die Spree erweitert.
  80. Die naturnahe Entwicklung der Gewässer wird intensiviert, um Flüsse und Bäche klimafest zu machen.
  81. Die Renaturierung ausgebauter Fließgewässer ist neben angepasster Gewässerunterhaltung besonders wichtig.
  82. Für die Renaturierung von Fließgewässern werden Personalstellen verstärkt und ausreichend Mittel bereitgestellt.
  83. Eine Regenwasseragentur motiviert und unterstützt Kommunen und Bürger beim effizienten Umgang mit Regenwasser.
  84. Regenwasser wird vermehrt gesammelt, genutzt und versickert statt abgeleitet.
  85. Förderprogramme zur Regenwassernutzung und Starkregenvorsorge werden aufgelegt.
  86. Überflüssige Ortsumgehungen wie in Lübben, Bad Freienwalde und Eberswalde werden abgelehnt.
  87. Fährverbindungen werden Teil des ÖPNV, auch bei Niedrigwasser nutzbar und umweltfreundlich betrieben.
  88. Die klimaneutrale Energieversorgung des Flughafens soll im Einklang mit der Natur auf den Ausgleichsflächen erfolgen.
  89. In Brandenburg werden künftig weniger Flächen für Bau- und Infrastrukturprojekte in Anspruch genommen.
  90. Ab 2030 werden keine neuen Flächen mehr verbraucht.
  91. Bis 2030 wird der Flächenverbrauch in Zwischenschritten reduziert.
  92. Kommunen werden durch Beratung und Förderung unterstützt, sich ohne Flächenwachstum zu entwickeln, etwa durch höheres Bauen.
  93. Eine Strategie sorgt dafür, dass für neu versiegelte Flächen verbindlich vor Ort Flächen entsiegelt werden.
  94. An der Oder wird naturnaher Hochwasserschutz durch Rückhalteflächen und möglichst naturschonende Maßnahmen umgesetzt.
  95. Die Oder wird regeneriert.
  96. Die Salzeinleitungen in die Oder werden reduziert, um Fisch- und Muschelsterben zu verhindern.
  97. Das EU-Umweltrecht, vor allem die Wasserrahmenrichtlinie, wird an der Oder konsequent umgesetzt, und ihre Ziele werden früher erreicht.
  98. Für die Oder wird ein Masterplan erarbeitet.
  99. Das Vergaberecht wird geändert, damit das Land bei öffentlichen Aufträgen strengere ökologische und soziale Anforderungen stellt.
  100. Die sozialen und ökologischen Vergabeanforderungen werden praktikabel weiterentwickelt und auf den Baubereich ausgedehnt.
  101. Bodenschätze werden möglichst naturschonend und verhältnismäßig genutzt.
  102. Die Rohstoffpolitik berücksichtigt neben ökologischen Faktoren auch globale Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit in kritischen Lieferketten.
  103. Das Bergbaurecht wird mit nachhaltigen, ökologischen und ethischen Grundsätzen reformiert.
  104. Die Entwicklung ressourcenschonender und kreislauffähiger Prozesse und Produkte wird gefördert.
  105. Der Kauf immer neuer Produkte wird verringert.
  106. Eine längere Nutzungsdauer von Produkten wird gefördert.
  107. Ökologische und soziale Beschaffung in der Verwaltung wird gefördert.
  108. Der Wasserverbrauch neuer Rechenzentren wird möglichst gering gehalten.
  109. Die Kreditvergabe der ILB erhält neue ökologische und soziale Kriterien.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 7
FW 2852
Mehr Rechte oder Angebote 52
  1. Die bestehende subventionsgetriebene Überkapazität der Windkraft in Brandenburg soll nicht weiter vergrößert werden.
  2. Der Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten sowie in Wäldern wird abgelehnt.
  3. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden für Windkraftanlagen grundsätzlich Pflicht.
  4. Photovoltaik wird vorrangig auf vorhandenen Dächern und Konversionsflächen wie ehemaligen Tagebauflächen ausgebaut, um zusätzlichen Flächenverbrauch zu minimieren.
  5. Die Einführung einer CO2-Verpressung in tiefe Gesteinsschichten wird wegen hoher Kosten und möglicher Umweltgefahren abgelehnt.
  6. Fracking zur Erdgas- und Erdölgewinnung wird abgelehnt, solange seine Umweltverträglichkeit nicht nachgewiesen ist.
  7. Die Nitratmessungen im Grundwasser und in Oberflächengewässern werden ausgebaut und präzisiert.
  8. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen wird abgelehnt, bis gesicherte Erkenntnisse einen unschädlichen Anbau erlauben.
  9. Eine nachhaltige Forstwirtschaft soll Wertschöpfung im ländlichen Raum, stärkere Holznutzung und Natur- und Artenschutz verbinden.
  10. Private Waldbesitzer erhalten beim klimastabilen Waldumbau und bei Aufforstungen niederschwellige Informations- und Beratungsangebote.
  11. Private Waldbesitzer erhalten für Waldumbau und Aufforstung Fördermittel ohne Vorfinanzierung und ohne übermäßige Bürokratie.
  12. Der Versuchsanbau nicht-heimischer Baumarten wird gefördert.
  13. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse werden beim Waldumbau in Brandenburg umgesetzt.
  14. Das Land fördert neben der Naturverjüngung Pflanz- und Wildschutzmaßnahmen im Wald.
  15. Brandenburger Baumschulen werden wegen ihrer Rolle beim Waldumbau stärker unterstützt.
  16. Waldbesitzerverbände und Forstdienstleister werden in die Entwicklung neuer forstwirtschaftlicher Konzepte einbezogen.
  17. Die Bergung militärischer Altlasten im Wald wird gemeinsam mit den Waldbesitzern vorangetrieben.
  18. Die Bekämpfung illegaler Müllablagerung im Wald wird gemeinsam mit den Waldbesitzern vorangetrieben.
  19. Die Waldbrandprävention wird gemeinsam mit den Waldbesitzern vorangetrieben.
  20. Die Gewässer werden vor schädigenden Einflüssen bewahrt.
  21. Gewässer- und Fischartenschutz wird gemeinsam mit Angler- und Fischereiverband und Wissenschaft stärker priorisiert, um Schadensereignisse wie das Fischsterben zu verhindern.
  22. Zum Erhalt von Honigbienen, Wildbienen und anderen Insekten werden Blühflächen mit geeigneten Futterpflanzen geschaffen.
  23. Ansaat und Pflege von Insektenfutterflächen werden als Umweltleistung der Landwirte honoriert.
  24. Das Umbruchsgebot für Insektenfutterflächen wird aufgehoben.
  25. Kommunen werden beim insektenfreundlichen Umbau des Stadtgrüns durch heimische Pflanzen sowie bei der Begrünung von Dächern und Fassaden unterstützt.
  26. Kommunen werden bei der Reduzierung der Lichtverschmutzung unterstützt.
  27. Bei allen politischen Entscheidungen wird auf die Bewahrung von Ökosystemen und Lebensräumen geachtet.
  28. Bei allen politischen Entscheidungen wird auf die Förderung der Artenvielfalt durch Naturschutzmaßnahmen geachtet.
  29. Die Wälder werden durch nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederaufforstung erhalten.
  30. Gewässer und Grundwasserkörper werden besser geschützt.
  31. Eine effiziente Kreislaufwirtschaft mit kurzen Transportwegen und transparenten Produktionsprozessen wird geschaffen.
  32. Die Wiederherstellungspläne nach der EU-Renaturierungsverordnung werden besonnen und in engem Austausch mit den Betroffenen erstellt und umgesetzt.
  33. Lebensräume für heimische Flora und Fauna werden auch in Siedlungsgebieten geschützt.
  34. Kommunen werden bei der ökologischen Aufwertung öffentlicher Parks und Grünanlagen unterstützt.
  35. Information und Beratung privater Gartenbesitzer zum Schutz heimischer Arten werden vorangetrieben.
  36. Natur- und Artenschutz konzentrieren sich künftig auf seltene, noch gefährdete Arten und ihre Lebensräume.
  37. Der Gefährdung geschützter Arten durch Windkraftausbau wird konsequent begegnet.
  38. Zur Begrenzung des Flächenverbrauchs wird Baugrund stärker kombiniert genutzt.
  39. Bei Gebäudeerweiterungen und Neubauten gilt der Grundsatz „Höhe statt Breite“.
  40. Leerstand und Gewerbebrachen werden reaktiviert.
  41. Die Grundwasserneubildung, etwa durch Entsiegelung und dezentralen Wasserrückhalt, erhält mehr politische Priorität.
  42. Maßnahmen zur Wassereinsparung wie Regenwasser für die Toilettenspülung werden gefördert.
  43. Die vierte Reinigungsstufe zur Entfernung von Spurenstoffen wird mittelfristig in allen Kläranlagen Brandenburgs eingeführt.
  44. Der durch den Kohleabbau beeinträchtigte Wasserhaushalt der Lausitz wird schnellstmöglich stabilisiert.
  45. Jede vermeidbare Beeinträchtigung der Gewässer unterbleibt.
  46. Gewässer und Grundwasser werden gewissenhaft überwacht und reguliert.
  47. Für Gewässer werden umfangreiche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen.
  48. Der Landesbetrieb Wasser sichert eine langfristige Wasserregulierung, die bei Hoch- und Niedrigwasser Kulturlandschaft, Siedlungen, Wirtschaft und Natur berücksichtigt.
  49. Bei wasserintensiven Firmenansiedlungen werden Trinkwasservorkommen durch mehr Wasseraufbereitung im Kreislauf geschützt.
  50. Alle Renaturierungs- und Gewässerumbaumaßnahmen werden auf Rechtmäßigkeit und Umweltverträglichkeit geprüft.
  51. Für Wasserverluste in den Seen um die Braunkohletagebaue gilt das Verursacherprinzip.
  52. Entlang von Elbe und Oder werden naturnahe Überflutungsgebiete geschaffen.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
FDP 2512
Mehr Rechte oder Angebote 12
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 2
Koalitionsvertrag ​310
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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