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Natur und Umwelt

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 269
Mehr Rechte oder Angebote 9
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 2
AfD ​315
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Neue Mobilfunktechnik sowie neue Methoden regenerativer Energiegewinnung und -speicherung werden auf mögliche Umwelt- und Gesundheitsschäden untersucht.
  2. Windkraftanlagen müssen zu Wohngebäuden einen Mindestabstand der zehnfachen Anlagenhöhe einhalten.
  3. Windkraftanlagen in Naturschutz- und Waldgebieten werden verhindert.
  4. Der sächsische Staatswald wird vor Windkraftanlagen geschützt.
  5. Naturschutz soll auf naturnahe Nutzung der Kulturlandschaften und das Belassen ungenutzter Standorte setzen.
  6. Naturschutzleistungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sollen fair und langfristig vergütet werden.
  7. Schwerpunkte des Naturschutzes sollen Erhalt und Neuanlage von Lebensräumen, ein flächendeckendes Netz naturnaher Lebensräume und der Artenschutz sein.
  8. Für ergebnisorientierte Naturschutzmaßnahmen in Sachsen soll es ein unbürokratisches Förderangebot geben.
  9. Der Naturschutz soll mit kompetentem Personal und leistungsfähigen Strukturen ausgestattet werden.
  10. Die Weidetierhaltung soll als Kernanliegen des Naturschutzes auf Grünland gefördert werden.
  11. Naturschutzberatung für Landnutzer, Umweltbildung und naturschutzbezogene Öffentlichkeitsarbeit sollen besonders unterstützt werden.
  12. Die Durchgängigkeit von Fließgewässern soll verbessert werden.
  13. Die Versickerung von Regenwasser nahe versiegelten Flächen, besonders in Industriegebieten, soll ausgebaut werden.
  14. Sächsische Fließgewässer sollen im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie ertüchtigt werden.
  15. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarn in regionalen Sicherheitsfragen einschließlich Umweltschutz und Gesundheitsversorgung soll intensiviert werden.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
BSW ​28
SPD 1523
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Der Landesentwicklungsplan soll neben dem Schutz natürlicher Lebensräume Maßnahmen für einen sozialverträglichen Klimaschutz enthalten.
  2. Im kommunalen Straßenbau werden vor allem überregionale Projekte und umweltfreundliche Gesamtkonzepte gefördert, die auch Rad- und Fußverkehr stärken.
  3. Umweltfreundliche Stadtlogistik wird gefördert.
  4. Nachhaltiger Konsum wird mit mehr staatlichen Hilfen erleichtert, um den Ressourcenverbrauch zu senken.
  5. Die biodiversitätsfreundliche Bewirtschaftung von Boden, Wald und Gewässern wird gefördert.
  6. Die Einrichtung weiterer Biotopverbünde wird befürwortet.
  7. Der Waldumbau hin zu klimaresistentem Mischwald wird fortgesetzt.
  8. Die Waldmehrung wird weiter gestärkt.
  9. Die naturnahe Waldbewirtschaftung wird weiter gestärkt.
  10. Der Grundwasser- und Gewässerschutz in Sachsen wird weiter gestärkt.
  11. Die hohe Nitratbelastung wird eingedämmt.
  12. Verunreinigungen durch chemische Rückstände, Mikroplastik und Antibiotika werden weiter reduziert.
  13. Technische Lösungen zur Verringerung des Wasserbedarfs der Industrie werden unterstützt.
  14. Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung und Verpackungen, für Tausch und Reparatur von Konsumgütern sowie für ökologischen Handel werden weiter gefördert.
  15. Durch verantwortungsvolle Jagd sollen die Wildbestände so reguliert werden, dass sich natürlich vorkommende Baumarten ohne Schutzmaßnahmen verjüngen können.
  16. Bei der Förderung der Landwirtschaft gilt der Grundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“, unter anderem für den Erhalt von Ökosystemen.
  17. Erhalt und Wiedervernässung sächsischer Moorflächen werden intensiviert.
  18. Die Zonierung im Nationalpark Sächsische Schweiz wird im Dialog mit allen Beteiligten so angepasst, dass Naturschutz, Bevölkerungsschutz und Brandschutz ausgewogen gewährleistet sind.
  19. Luftreinhaltepläne werden gefördert.
  20. Die Neuversiegelung von Böden wird bis 2030 auf unter drei Hektar pro Tag reduziert.
  21. Für die Netto-Null-Versiegelung wird eine Strategie aufgelegt.
  22. Der Umgang mit Brauch- und Niederschlagswasser wird verbessert.
  23. Eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung, auch von Grün- und Landwirtschaftsflächen, wird umgesetzt.
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
Grüne ​18107
Mehr Rechte oder Angebote 107
  1. Ein Festhalten an der Kohle über 2030 hinaus wird als umweltschädlich und volkswirtschaftlich schädlich abgelehnt.
  2. Für Windenergieanlagen umgewandelte Waldfläche ist durch Waldmehrung an anderer Stelle auszugleichen.
  3. Ausgleichszahlungen zur Vermeidung von Wiederaufforstung werden abgelehnt.
  4. Bei der Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gelten starke Nachhaltigkeitskriterien und Biodiversitätsansätze, die den ökologischen Wert der Flächen erhöhen.
  5. Eine umfassende Biomassestrategie wird entwickelt, die Verfügbarkeit, Biodiversitätsschutz und Kaskadennutzung berücksichtigt.
  6. Die Rahmenbedingungen für einen frühestmöglichen Kohleausstieg werden jetzt geschaffen.
  7. Für den Tagebau Turów werden EU-rechtlich korrekte grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen verlangt.
  8. Langfristige Bergbaufolgekosten beim Wasserhaushalt und beim Eintrag von Sulfaten, Eisenverbindungen und anderen Stoffen werden berücksichtigt.
  9. Raumordnungspläne sollen den Flächenverbrauch stärker einschränken.
  10. Blaue und grüne Infrastruktur wird in der Stadt- und Regionalplanung verankert.
  11. Blaue und grüne Infrastruktur wird in ämterübergreifenden Planungsprozessen systematisch mit Gebäudeinfrastruktur verkoppelt.
  12. Das Netz natürlicher und naturnah angelegter Wasser- und Grünflächen wird ausgebaut und mit technischer Wasserinfrastruktur verbunden.
  13. Dorfentwicklung und Stadtplanung werden konsequent am Konzept der Schwammfähigkeit von Landschaften ausgerichtet.
  14. Natürliche und technisch angelegte Versickerungsflächen und Wasserspeicher werden gefördert.
  15. Die Grauwassernutzung im Wohnungs- und Gewerbebau wird vorangebracht, um Trinkwasser zu sparen und Kläranlagen zu entlasten.
  16. Der Gehölzbestand in Sachsen mit Straßenbäumen, Streuobstwiesen und Sträuchern wird erhalten und schrittweise erhöht.
  17. Radwege werden durch Baumpflanzungen verschattet und Lücken entlang von Straßen mit Sträuchern geschlossen.
  18. Dach-, Wand-, Fassaden- und Gleisbettbegrünung wird ausgebaut und gefördert, um urbane Gebiete zu kühlen.
  19. Besonders hitzebelastete Flächen wie Schulhöfe, Innenhöfe und Parkplätze werden entsiegelt und durch Bepflanzung verschattet.
  20. Vorgaben für Begrünung, Wasserrückhalt und Entsiegelung werden landesrechtlich verankert.
  21. Sachsen erhält eine Netto-Null-Flächenversiegelungsstrategie.
  22. Ackerflächen und Wiesen sollen nicht ohne Weiteres für gewerbliche Zwecke oder andere Baumaßnahmen umgewandelt werden.
  23. Biotopverbünde sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen werden geschützt.
  24. Land- und forstwirtschaftliche Flächen dürfen nur bebaut werden, wenn andernorts in Sachsen Flächen in vergleichbarer Größe entsiegelt werden.
  25. Das Artensterben wird wirksam verlangsamt, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
  26. Artenschutz wird in einem integrierten Ansatz bei jeder Form der Landnutzung systematisch berücksichtigt.
  27. Der Schutz von Wasser erhält besonderen Vorrang im Umwelt- und Naturschutz.
  28. Konsequenter Artenschutz wird betrieben.
  29. Die Rahmenbedingungen des EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur werden für interregionale Projekte zum Schutz von Natur und Biodiversität genutzt.
  30. Sächsische Schutzgebiete im Natura-2000-Netz werden erhalten und verbessert.
  31. Das Verbundsystem aus Naturschutzflächen in der Kulturlandschaft wird weiter vernetzt.
  32. Der Nationalpark Sächsische Schweiz wird weiterentwickelt und die gesamte Nationalparkregion gestärkt.
  33. Das Besuchermanagement in Schutzgebieten wird evaluiert und verbessert.
  34. Die Wiederherstellung zerstörter Natur wird in Orientierung an den Zielen der EU fortgesetzt.
  35. Die Rettung und Wiedervernässung der sächsischen Moore wird fortgeführt und abgesichert.
  36. Das sächsische Wolfsmanagement wird entlang der europäischen und bundespolitischen Vorgaben weiterentwickelt, damit Wolf und Weidetierhaltung eine Zukunft haben.
  37. Kleine, dichte Waldgärten (Tiny Forests) werden in städtischen Gebieten für Artenschutz, Luftverbesserung und Kühlung angelegt.
  38. Urbane Naturverbundräume werden geschaffen, um Kühlung, saubere Luft, Versickerungsflächen und Rückzugsorte für Tiere in Städten zu bieten.
  39. Der Rückgang von Waldflächen wird umgekehrt, der Waldbestand erhalten und die Waldfläche ausgebaut.
  40. Die Umwandlung von Wald in andere Flächennutzungen ist nur zulässig, wenn an anderer Stelle neue Waldflächen entstehen.
  41. Die Waldumbauförderung ermöglicht insbesondere Maßnahmen zur Pflege von Neupflanzungen.
  42. Auf mindestens fünf Prozent der sächsischen Waldflächen werden großräumige Prozessschutzflächen entwickelt.
  43. Wildnisgebiete wie die Königsbrücker Heide werden als Prozessschutzflächen bereitgestellt.
  44. Wildnisgebiete werden stärker in den länderübergreifenden Biotopverbund integriert.
  45. Im sächsischen Staatswald wird ein Netz an Biotopbaum-Habitatstrukturen ausgewiesen und erhalten.
  46. Die FSC-Zertifizierung wird auf die gesamte Fläche des Staatswaldes ausgeweitet.
  47. Für die Forstwirtschaft in FFH-Gebieten gelten verbindlichere Regeln für Umweltverträglichkeits- und FFH-Prüfungen.
  48. Holz aus der Region wird bei öffentlicher Vergabe stärker berücksichtigt.
  49. Der Wasserverbrauch wird reduziert.
  50. Ein klimaangepasstes Wassermanagement wird eingeführt.
  51. Brauchwasser wird in der Industrie wiederverwendet.
  52. Anreize zur Reduzierung von Spurenstoffen und Mikroplastik im Wasser werden geschaffen.
  53. Kommunen schließen sich flächendeckend in Gewässerunterhaltungsverbänden zusammen.
  54. Bäche und Flüsse werden, wo möglich, auch in Städten offengelegt und renaturiert.
  55. Die Speicherfähigkeit des Bodens wird durch schwammfähige Landschaften, einen Stopp des Flächenverbrauchs, Renaturierung von Auen und naturverträgliche Bodenbearbeitung verbessert.
  56. Das Kompetenzzentrum für nachhaltiges Planen und Bauen wird als Beratungsstelle für Flächenkonkurrenzen und Schwammstadt-Bau eingerichtet, um Bauwerksbegrünung, Versickerungsflächen und Regenwasserrückhalt zu fördern.
  57. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird konsequent und zügig umgesetzt.
  58. Gewässerrandstreifen werden als Gewässerentwicklungskorridore zur Renaturierung und Anpflanzung standortgerechter Gehölze angelegt.
  59. Mit einem Programm „100 wilde Bäche“ werden kleinere Kommunen bei modellhaften Renaturierungsprojekten unterstützt.
  60. Im Landeshaushalt wird ein Budget zur Gewässerentwicklung und -renaturierung für den Flächenerwerb eingerichtet.
  61. Die öffentliche Hand erhält ein Vorkaufsrecht auch für Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und -renaturierung.
  62. Motorboote mit fossilen Brennstoffen auf Tagebaufolgeseen werden ausgeschlossen.
  63. Tagebaufolgeseen werden in erster Linie renaturiert, damit sich die Natur erholen kann.
  64. Das Sächsische Wassergesetz wird entsprechend geändert.
  65. Für die Elbe wird ein nachhaltiges Gesamtkonzept für eine naturnahe Entwicklung verfolgt.
  66. Die Wasserstraßenfunktion der Elbe wird zurückgestuft.
  67. Das Biosphärenreservat Mittelelbe wird auf den sächsischen Teil der Elbe erweitert.
  68. Die Leipziger Aue mit ihrem Auwald wird in einem Naturschutzgroßprojekt mit Fokus auf die Renaturierung der Hauptgewässer revitalisiert.
  69. Der Wasserhaushalt von Bergbaufolgeflächen wird nachhaltig saniert.
  70. Statt Wasserüberleitungen aus anderen Flussgebieten wird auf Wasserrückhaltung und eine angepasste Flutung von Bergbaufolgeseen gesetzt.
  71. Braunkohleunternehmen werden im Rahmen einer Stiftung an der Finanzierung der Ewigkeitskosten für die Wiederherstellung von Natur und Landschaft beteiligt.
  72. Durch Luftreinhaltung und Lärmschutz wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Begrünung und Schallschutz wird die Aufenthaltsqualität an großen Straßen und Bahnstrecken verbessert.
  73. Naturnahe Bereiche wie Bäume, Felsen und Gewässer werden nicht beleuchtet.
  74. Kommunen werden für naturschutz- und gesundheitsfreundliche Beleuchtungsplanung sensibilisiert und die Erstellung von Grünordnungsplänen in Bebauungsplanverfahren wird forciert.
  75. Struktur in der Fläche und kleinteilige Anbauflächen werden gefördert, um Probleme der Wasserverfügbarkeit und Bodenerosion zu verringern.
  76. Die Nitratbelastung im Grundwasser wird verringert.
  77. Eine Humusstrategie sorgt für intakte Böden mit vielen Bodenlebewesen und hohem Humusgehalt.
  78. Auf EU-Ebene wird ein Gemeinwohlprämienmodell mit einfachem Punktesystem zur Honorierung von Umweltleistungen der Landwirtschaft vorangetrieben.
  79. Konzepte einer nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen in Land-, Forstwirtschaft und Fischerei werden unterstützt.
  80. Alternative Ansätze traditioneller und ökologischer Züchtungsverfahren werden vorangebracht.
  81. Die Entwicklung innovativer biobasierter Produkte und Materialien für eine nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen wird unterstützt.
  82. Die durch den Weinbau entstandene Kulturlandschaft in Sachsen wird erhalten und gefördert.
  83. Bei energetischer Nutzung landwirtschaftlicher Flächen haben integrierte Lösungen mit Mehrwert für Lebensmittelproduktion und Biodiversität Vorrang.
  84. Technische Standards wie Mindesthöhen für PV-Anlagen im Ackerbau und in der Weidewirtschaft werden definiert und eingehalten.
  85. Heimisch produziertes Tierfutter soll Importe wie Soja ersetzen.
  86. Das Landesjagdgesetz wird zugunsten des Tier- und Artenschutzes anhand aktueller wildbiologischer Erkenntnisse überarbeitet.
  87. Die überregionale Mobilität von Studierenden wird kostengünstig und umweltbewusst gefördert.
  88. Hochschulen werden bei Klimaneutralität, Ressourcenschutz, Energieeffizienz und der Verankerung von Nachhaltigkeit in Lehre und Forschung unterstützt.
  89. Für die ökologische Transformation des Kulturbereichs wird ein Förderprogramm aufgelegt.
  90. Die Kulturförderung wird mit Energieeffizienz, Klimaneutralität und ressourcenschonender Nachhaltigkeit verbunden.
  91. Im Sportstättenbau werden Nachhaltigkeitskriterien, Barrierefreiheit und ökologische Lösungen berücksichtigt.
  92. Umweltverträgliche Formen des Wintertourismus werden gefördert.
  93. Nicht mehr nutzbare oder verwertbare technische Geräte werden umweltverträglich entsorgt.
  94. Traditionelle Kulturlandschaften werden weiter gefördert.
  95. Regionaltypische, naturnahe und umweltfreundliche Investitionen in Gebäude und Außenanlagen sowie klimafreundliche Mobilitätskonzepte stärken den nachhaltigen Tourismus.
  96. Mit landwirtschaftlichen Flächen ist sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen.
  97. Die Entwicklung und Nachnutzung versiegelter Flächen hat Vorrang vor einer Neuerschließung.
  98. Der Flächenverbrauch wird reduziert und bis 2030 eine Netto-Null-Versiegelung erreicht.
  99. Ausgleichsmaßnahmen konzentrieren sich auf Biotopverbünde in Sachsen.
  100. Die Tagebaubetreiber werden entsprechend ihrer gesetzlichen Pflicht uneingeschränkt für die Wiederherstellung der Bergbaufolgeflächen in die Verantwortung genommen.
  101. Die Vergabepolitik orientiert sich an den besten ökologischen und sozialen Standards sowie an der Geschlechtergleichstellung.
  102. Am Flughafen Leipzig/Halle gilt ein Nachtflugverbot.
  103. Ein neues Dialoginstrument mit den Betroffenen soll einen Interessenausgleich zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Klima verhandeln.
  104. Der Verlust von Alleebäumen in Sachsen wird umgekehrt.
  105. Ökosystemare Dienstleistungen wie Naturschutz werden im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt.
  106. Der Freistaat greift bei eigenen Veranstaltungen verstärkt auf sozial-ökologisch hergestellte und fair gehandelte Produkte zurück.
  107. Bei der Vergabe von Projektmitteln sind ökologische Standards und die Achtung der Menschenrechte Voraussetzung.
Bleibt wie bisher 10
Ohne klare Richtung 8
Linke ​331
Mehr Rechte oder Angebote 31
  1. Klima-, Umwelt- und Artenschutz sollen in Land- und Forstwirtschaft eine größere Rolle spielen.
  2. Bei öffentlichen Aufträgen sollen ökologische Standards berücksichtigt werden.
  3. Gute Arbeitsbedingungen, anständige Löhne und ökologische Nachhaltigkeit werden zu Bedingungen der Wirtschaftsförderung.
  4. Das Bergrecht wird so gestaltet, dass die Interessen von Mensch und Natur stärker berücksichtigt werden.
  5. Das Bergrecht soll zu einem Ressourcenschutzrecht weiterentwickelt werden.
  6. Die heimische Industrie soll mit Rohstoffen versorgt und Umwelt und Menschen dabei weitestmöglich geschont werden.
  7. Bei der Genehmigung von Bergbauvorhaben soll ökologische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit Vorrang vor unternehmerischen Interessen haben.
  8. Bei Freiflächenanlagen werden nur naturverträgliche Anlagen zugelassen.
  9. Solaranlagen auf Waldflächen und in geschützten Biotopen werden ausgeschlossen.
  10. Die Umweltbelastungen der Wasserstoffherstellung sollen berücksichtigt werden.
  11. Sozial-, Umwelt- und Tierschutzstandards sollen den Rahmen der agrarwirtschaftlichen Entwicklung bilden.
  12. Boden- und wasserschonende Anbautechniken werden gefördert.
  13. Der Wald soll zügig zu naturnahen, strukturreichen Mischwäldern umgebaut werden.
  14. Waldrodungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden abgelehnt.
  15. Die Bodenversiegelung in Sachsen soll schrittweise auf netto null begrenzt werden.
  16. Es soll ein flächendeckendes, engmaschiges und wirksames Biotopverbundnetz geschaffen werden.
  17. Im Wald-, Wasser- und Naturschutzrecht soll ein kommunales Vorkaufsrecht eingeführt werden.
  18. Der Anteil der Wildnisfläche in Sachsen wird auf 2,0 Prozent erhöht.
  19. Die Stadtnatur soll erhalten und ausgebaut werden.
  20. In Städten und Dörfern werden Blühstreifen eingerichtet.
  21. Außengelände öffentlicher Einrichtungen sowie Schul- und Kitagelände werden naturnah gestaltet.
  22. Ein Programm zur Wiederbegrünung und Renaturierung von Gemeindeflächen wird organisatorisch und finanziell unterstützt.
  23. Kommunen werden dabei unterstützt, sozial ungleich verteilte Umweltbelastungen gezielt zu verringern.
  24. Für eine dauerhafte Trinkwasserversorgung werden Konzepte für eine ressourcenschonende und widerstandsfähige Wasserbewirtschaftung entwickelt.
  25. Die Abwasserbehandlung soll Flüsse, Seen und angrenzende Ökosysteme schützen.
  26. Mikroschadstoffe wie Arzneimittel, Kosmetika und Pestizide sollen nicht mehr ungeklärt in Gewässer gelangen.
  27. Touristische und gastronomische Betriebe erhalten Fördergelder, wenn sie Energieverbrauch und Abfall verringern oder wassersparende Technik einbauen.
  28. Die Besucherströme in National- und Naturparks werden digital gesteuert, wobei Einheimische und Besucher gleichermaßen Zugang haben.
  29. Für Kleinstädte werden Begrünungs- und Wasserrückhalteprogramme aufgelegt.
  30. Industriebrachen und sonstige Brachen können umgenutzt oder abgerissen werden, wodurch Flächen entsiegelt werden.
  31. Umweltschonende Informationstechnik (Green IT) wird unterstützt.
Ohne klare Richtung 3
FW ​18
FDP ​420
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Flächennutzungszahl wird erhöht, um bestehende Gewerbeflächen maximal auszunutzen und Flächenverbrauch zu vermeiden.
  2. Für die Ausweisung neuer Gewerbegebiete werden nachvollziehbare, verlässliche Kriterien unter Berücksichtigung von Umwelt- und Landwirtschaftsinteressen festgelegt.
  3. In der Energiepolitik werden digitale Technologien für eine dezentralere und umweltschonendere Versorgung eingesetzt.
  4. Die Gewässerpflege erfolgt mit Augenmaß und gemeinsam mit den Kommunen.
  5. Die Durchlässigkeit von Gewässern für Wanderfische hat Priorität.
  6. Die Verbesserung der Wasserqualität hat Priorität.
  7. Die Zahl der Messstellen für Nitratbelastungen wird stark ausgebaut.
  8. Smartfarming-Technologien sollen zur Verringerung des Nitrateintrags genutzt werden.
  9. Ein konsequenter Fischartenschutz wird angestrebt.
  10. Moorflächen werden erhalten und regeneriert.
  11. Gefährdete Moore werden unter freiwilliger Mitwirkung der Landwirtschaft renaturiert.
  12. Der Waldumbau zum klimatoleranten Wald wird vor allem im Privat- und Körperschaftswald intensiviert.
  13. Es wird mehr aufgeforstet.
  14. Bestehende Wälder werden geschützt.
  15. Waldökosysteme und Moore werden als wirksame Kohlenstoffspeicher renaturiert.
  16. Die aktive Bejagung der Schalenwildbestände in Schwerpunktgebieten der Wiederbewaldung gilt als Schlüssel für stabile Mischbestände.
  17. Die Waldstrategie 2050 wird zielgerichtet umgesetzt, um einen Waldflächenanteil von 30 Prozent in Sachsen zu erreichen.
  18. Stabile, gegenüber Schädlingen und Klimaänderungen robuste Laub- und Mischwälder werden bevorzugt.
  19. Wald- und Offenlandschutzgebiete werden nur im Einklang mit der örtlichen Bevölkerung ausgeweitet.
  20. In den Strukturwandelregionen wird parallel zur Renaturierung von Tagebauflächen der Ausbau erneuerbarer Energien intensiviert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Koalitionsvertrag ​714
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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