Natur und Umwelt
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
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Ohne Einzug ins Parlament
AfD 412
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Industrielle und großflächige Solarparks in Kulturlandschaften und auf Ackerland werden abgelehnt.
- Die Versiegelung von Kultur- und Ackerland für die Energiepolitik soll gestoppt werden.
- Die Förderung von heimischem Erdgas durch Fracking wird vorerst abgelehnt.
- Die illegale Masseneinwanderung nach Sachsen-Anhalt wird beendet.
- Der Wald wird als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Erholungsgebiet und als Holzlieferant erhalten und weiterentwickelt.
- Der Wald wird vor zusätzlicher Zerstörung, etwa durch den Ausbau der Windkraft, geschützt.
- Kahle Flächen werden mit heimischen Baumarten aufgeforstet.
- Forstbetriebsgemeinschaften und private Waldbauern werden bei der Finanzierung der Aufforstung unterstützt.
- Die Landesdarre Annaburg wird zur Sicherung des Waldumbaus zukunftsorientiert ausgebaut.
- Asylbewerber werden über die Landkreise im Rahmen zulässiger Arbeitsgelegenheiten bis zur Aufenthaltsbeendigung verpflichtend bei Aufforstungs- und Waldpflegearbeiten eingesetzt.
- Die forstlichen Regelungen des Landes werden so angepasst, dass der Bau neuer Windkraftanlagen in Waldgebieten verhindert wird.
- In Waldgebieten erhalten die Belange des Tier- und Waldschutzes künftig Vorrang.
Bleibt wie bisher 1
CDU 41017
Mehr Rechte oder Angebote 17
- Ein zügiger Waldumbau mit breitem, klimaangepasstem Baumartenspektrum soll die Multifunktionalität des Waldes sichern.
- Die Weidetierhaltung soll je Großvieheinheit wirtschaftlich unterstützt werden, um Biodiversität zu fördern.
- Die Wasserrückhaltung in der Fläche soll gestärkt werden.
- Unter Einbeziehung aller Akteure soll ein praxistaugliches, faires und finanziell unterlegtes Regelwerk zum Erhalt der Lebensgrundlagen entstehen.
- Das Kleingartenwesen soll als Teil der Naherholung und Beitrag zu Biodiversität und Selbstversorgung gestärkt werden.
- Die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse und schädlicher Neophyten soll bekämpft werden.
- Die Bildungs-, Jugend- und Naturschutzarbeit der Angel- und Erwerbsfischerei soll gefördert werden.
- Kluge Anreize sollen umweltfreundliche Antriebe vom emissionsarmen Diesel bis zu Wasserstoff und Biokraftstoffen fördern.
- Die Anschaffung umweltfreundlicher Busse und der nötigen Infrastruktur wird gefördert.
- Im Zuge des Elbe-Gesamtkonzepts sollen Staustufen errichtet werden.
- Gemeinsam mit dem Bund soll ein Konzept zur Sanierung und Nachnutzung schwer altlastenbelasteter Flächen entstehen.
- Innovative Umwelttechnologien sollen gefördert werden.
- Ein modernes Wassermanagement mit Wasserrückhalt und geregeltem Abfluss soll den klimatischen Herausforderungen gerecht werden.
- Die Wasserrahmenrichtlinie soll mit Augenmaß umgesetzt werden.
- Das Land entwickelt seine innovationsfreundliche Politik weiter, die technischen Fortschritt und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen verbindet.
- Die Stärkung des Kulturtourismus soll internationalen Dialog, Kulturgüterschutz und regionale Identität fördern.
- Nachhaltige Tourismusangebote, sanfte Mobilität und Umweltbildung werden stärker gefördert.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 8
- Artenschutz und Land- und Forstwirtschaft sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
- Windenergieanlagen im Wald werden wegen dessen Multifunktionalität kritisch gesehen.
- Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gilt als zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Politik.
- Umwelt- und Naturschutz gelten nicht als Gegensatz, sondern als Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum.
- Der Erhalt der biologischen Vielfalt gilt als unverzichtbar für die natürlichen Lebensgrundlagen.
- Die Biodiversitätsstrategie des Landes soll überarbeitet werden.
- Invasive Arten sollen besondere Beachtung finden.
- Der Schutzstatus von Arten soll überprüft werden können.
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Für Produktion zur Sicherung europäischer Souveränität wird für Ausnahmen bei Umwelt- und Chemikalienregulierung geworben.
- Die EU-Wiederherstellungsverordnung soll vollständig aufgehoben werden.
- Überholte Umweltzonen in Innenstädten sollen aufgehoben werden.
- Klima- und Umweltvorgaben der EU sollen zurückgedreht werden.
SPD 620
Mehr Rechte oder Angebote 20
- Die Renaturierung von Auenlandschaften und eine klimastabile, regionalspezifische Wiederaufforstung werden weiter verfolgt.
- Lokale Pflanzaktionen, bürgerschaftliches Engagement und die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz werden weiter gezielt unterstützt.
- Der Wasserrückhalt in der Fläche wird durch Versickerung und Schwammstadtkonzepte weiter ausgebaut.
- Ein kosteneffizientes Monitoring von Einleitungen soll Oberflächen- und Grundwasser schützen.
- Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird beschleunigt und organisatorisch abgesichert.
- Europäische Naturschutzvorgaben werden kooperativ mit Landwirtschaft, Naturschutzverbänden und Kommunen umgesetzt.
- Biotopverbünde, Blühstreifen, Streuobstwiesen, Feldgehölze und naturnahe Flächen werden dort gefördert, wo sie Wirkung entfalten.
- Für den Rohstoffabbau gelten klare Regeln: Schutz hochwertiger Böden, Rücksicht auf Landschaft und Umwelt sowie verbindliche Vorgaben in der Regionalplanung.
- Kommunen werden fachlich und finanziell bei Klimaschutz- und Klimamanagement, Hitzeaktionsplänen, dem Schutz innerörtlicher Grünflächen sowie Luftreinhalte- und Lärmschutzplänen unterstützt.
- Flächenrecycling hat Vorrang vor weiterer Versiegelung.
- Wasserstraßen werden nach ökologisch verträglichen Standards erhalten.
- Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft für Umwelt, Klima, Tierwohl und Biodiversität werden einkommenswirksam honoriert.
- Der Erhalt des Dauergrünlands wird im Rahmen der GAP gefördert.
- Wasserrückhalt und Erosionsschutz werden gefördert.
- Landwirte werden bei Maßnahmen zum Schutz vor Wind- und Wassererosion gezielt entlastet.
- Tierheime, Zoos und Tierparks werden dauerhaft, bedarfsgerecht und verlässlich unterstützt.
- Der Umbau zu klimaresilienten Dauerwäldern wird vorangetrieben.
- Ökosystemleistungen der Wälder werden anerkannt und honoriert.
- Wildbestände werden so reguliert, dass Waldumbau möglich bleibt.
- Waldbrandprävention, ein Notfallfonds und abgestimmte Einsatzstrukturen werden eingerichtet oder ausgebaut.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Umwelt- und Klimaschutz sind Voraussetzung für wirtschaftliche Stärke und sozialen Zusammenhalt.
- Nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung, Schutz vor Verunreinigungen und eine verlässliche öffentliche Wasserversorgung haben Vorrang.
- Ökologische Verbesserungen sollen mit tragfähigen Lösungen für Bewirtschaftung und regionale Entwicklung verbunden werden.
- Naturschutzgerechte Landwirtschaft und Artenschutz werden zusammengedacht.
- Der One-Health-Ansatz wird zum Leitbild der Politik.
Grüne 12120
Mehr Geld 6
- Das Biosphärenreservat wird durch verlässliche Finanzierung und ausreichendes Personal strukturell gestärkt.
- Das Naturmonument Grünes Band soll langfristig und auskömmlich finanziert werden.
- Ein Förderprogramm für Auen soll entwickelt werden.
- Das Land stellt die Kofinanzierung von EU- und bundesfinanzierten Naturschutzprogrammen sicher.
- Weitere Fördermittel sollen für die Renaturierung von Seen, Mooren und Fließgewässern sowie die Entrohrung von Fließgewässern bereitgestellt werden.
- Umwelt- und klimaschädliche Subventionen werden konsequent abgebaut, um Natur- und Klimaschutz zu finanzieren.
Mehr Rechte oder Angebote 117
- Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sollen angesichts von Extremwetter, Ökosystemverlust und Artenrückgang erheblich verstärkt werden.
- Ein wirksamer Natur- und Artenschutz soll die biologische Vielfalt dauerhaft sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen bewahren.
- Die EU-Wiederherstellungsverordnung soll zum Erhalt naturnaher Lebensräume schnell umgesetzt werden.
- Die Land- und Forstwirtschaft soll an der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme beteiligt werden.
- Das Land soll eine verbindliche Naturschutzstrategie mit einem Aktionsplan erhalten.
- Ein NATURA-2000-Sofortprogramm soll die Erarbeitung aller erforderlichen Managementpläne beschleunigen.
- Alle Flächen des Nationalen Naturerbes werden als Naturschutzgebiete ausgewiesen.
- Vereine und Institutionen, die sich dem Schutz der Verantwortungsarten widmen, werden auskömmlich finanziert und personell gut ausgestattet.
- Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz soll als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt und entsprechend weiterentwickelt werden.
- Gipsabbau in Schutzgebieten wird abgelehnt.
- Das Schutzgebiet soll perspektivisch länderübergreifend weiterentwickelt werden.
- Das Grüne Band soll so weiterentwickelt werden, dass es Naturschutz, Erinnerungskultur und sanften Tourismus vereint.
- In jedem Landkreis soll mindestens ein Landschaftspflegehof zur Biotopentwicklung aufgebaut werden.
- Die Biodiversitätsstrategie des Landes wird fortgeschrieben.
- Die Rote-Liste-Kartierungen sollen fortlaufend erfolgen, um den Gefährdungsstatus von Arten aktuell zu erfassen.
- Zusätzliche Schutzgebiete sollen für ein umfassendes Biotopverbundsystem ausgewiesen werden, insbesondere in Bergbaufolgelandschaften.
- Ein Moorschutzprogramm soll entwickelt werden.
- Ein Förderprogramm für Auen soll entwickelt werden.
- Bodenversiegelung soll vermieden werden, um insbesondere die fruchtbaren Schwarzerden zu erhalten.
- Großflächige Bodenversiegelung und Industrieanlagen in landwirtschaftlich wertvollen Regionen sollen begrenzt werden.
- Ein neues Bodenrecht soll eingeführt werden.
- Transparente Betriebsstrukturen in der Landwirtschaft sollen geschaffen werden.
- Flächenverbrauch und Flächenversiegelung sollen verringert werden.
- Bis 2050 sollen im Durchschnitt null Hektar neue Siedlungs- und Verkehrsflächen ausgewiesen werden.
- Neu versiegelte Flächen sollen durch Renaturierung und Entsiegelung ausgeglichen werden.
- Nicht genutzte Asphaltflächen sollen entsiegelt werden.
- Ein landesweiter Bodenschutzplan soll Böden als endliche Ressource erhalten.
- Schadstoffeinträge in Böden sollen reduziert werden.
- Die Altlastensanierung soll vorangetrieben werden.
- Das Land soll an Aufklärungskampagnen wie der „Earth Night“ teilnehmen oder eigene regionale Initiativen gegen Lichtverschmutzung entwickeln.
- Lichtverschmutzung soll in das Naturschutzgesetz aufgenommen werden.
- Eine naturnahe und biodiversitätsfreundliche Stadtgestaltung mit weniger unnötigem Licht und Lärm soll gefördert werden.
- Die Sternenparks in der Altmark und im angrenzenden Wendland sollen als länderübergreifendes Lichtschutzgebiet anerkannt werden.
- Natürliche Kohlenstoffsenken wie Wälder und Moore sollen erhalten, wiederhergestellt und gestärkt werden.
- Wasser als bedrohte Ressource soll geschützt werden.
- Die Wasserentnahmeentgelte für Großverbraucher sollen auf das Niveau anderer Bundesländer angehoben werden.
- Die Grundwasserneubildung soll gefördert werden.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sollen die Trinkwasserressourcen und die Artenvielfalt in Gewässern sichern.
- Diffuse Einträge von Bodenmaterial, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in die Einzugsgebiete der Flüsse sollen reduziert werden.
- Kläranlagen sollen forciert mit einer vierten Reinigungsstufe gegen schwer abbaubare Spurenstoffe ausgebaut werden.
- Nähr- und Schadstoffeinträge in Gewässer sollen reduziert und Wasserschutzgebiete vor Schadstoff- und Nitratbelastungen geschützt werden.
- Flächen in Wasserschutzgebieten sollen ausschließlich ökologisch bewirtschaftet werden dürfen.
- Einleitungen von Stoffen in Gewässer sollen verstärkt kontrolliert und Verstöße geahndet werden.
- Schadstoffeinleitungen sollen langfristig verboten werden.
- Das Wasserhaushaltsgesetz soll konsequent umgesetzt werden, um einen guten Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen.
- Eine umfassende Gewässerbewirtschaftungsstrategie soll erarbeitet werden.
- Natürliche Flusslandschaften sollen zur Auenrenaturierung wiederhergestellt und Altarme von Flüssen angebunden werden.
- Weitere Fördermittel sollen für die Renaturierung von Seen, Mooren und Fließgewässern sowie die Entrohrung von Fließgewässern bereitgestellt werden.
- An der Elbe sollen gezielte Maßnahmen zur Sohlstabilisierung vorgenommen werden.
- Buhnen und Steinschüttungen an der Elbe sollen zum Schutz der Mittelelbe zurückgebaut werden.
- Der Hochwasserschutz soll technische und natürliche Maßnahmen kombinieren.
- Der natürliche Wasserrückhalt in der Fläche soll durch naturnahen Hochwasserschutz gefördert und gestärkt werden.
- Die Wiedervernässung von Mooren, Waldgebieten und Nasswiesen soll verstärkt gefördert werden.
- Der Wasserrückhalt in der Agrarlandschaft soll etwa durch angepasste Fruchtfolgen, bodenschonende Bewirtschaftung, Hecken und Retentionsbecken gefördert werden.
- Für den Umbau zu klimastabilen Wäldern werden klare Ziele und Maßnahmen festgelegt.
- Landesbehörden sollen beim Umbau zu naturnahen, klimaangepassten Mischwäldern eng mit Flächeneigentümern und Naturschutzorganisationen zusammenarbeiten.
- Beim Waldumbau sollen die Entscheidungshilfen zu Bestandeszieltypen der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt genutzt werden.
- Naturverjüngung hat im Wald Vorrang.
- Leistungen des Waldes wie CO2-Bindung und Trinkwasserschutz sollen angemessen vergütet werden.
- Das Schwammwald-Konzept soll in Sachsen-Anhalt stärker etabliert werden.
- Zur Vorbeugung gegen Wald- und Flächenbrände sollen freie Streifen auf Äckern und in Wäldern angelegt werden.
- Stabile Waldränder sollen aufgebaut werden.
- Bodenschonende Bewirtschaftungsmethoden sollen im Wald eingeführt werden.
- Ein professionelles Wildtiermanagement soll Naturverjüngung und Neupflanzungen schützen.
- Für den landeseigenen Wald sollen naturnahe Forstwirtschaft und ökologische Standards über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus eingeführt werden.
- Im landeseigenen Wald soll auf Kahlschlag verzichtet werden.
- Die Forstwirtschaft soll auf naturnahe, klimaplastische und dauerwaldartige Bestände mit mehrschichtiger Struktur setzen.
- Bäume, die zur Naturverjüngung beitragen können, sollen bei Rodungen erhalten bleiben.
- Windenergieanlagen im Wald werden grundsätzlich abgelehnt.
- Windenergieanlagen auf geschädigten Kalamitätsflächen im Wald sind nur als nachgeordnete Option unter strengen Ausschlusskriterien zulässig.
- Die Prämien für Arten- und Umweltschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen, etwa Rand- und Blühstreifen, sollen deutlich erhöht werden.
- Umweltleistungen sollen in der GAP über den Ausgleich von Ertragsminderungen hinaus honoriert werden.
- Agroforstsysteme sollen gefördert und ausgebaut werden.
- Hecken sollen gepflegt und neu angepflanzt werden, um Widerstandsfähigkeit und Biodiversität zu erhöhen.
- Humusaufbauende Praktiken sollen gefördert werden, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten.
- Die Diversifizierung der Kulturpflanzen, insbesondere Hülsenfrüchte, Blühflächen und mehrjährige Kulturen, soll finanziell besser gefördert werden.
- Die Pflege der Kulturlandschaften soll stärker unterstützt werden.
- Der Streuobstanbau soll besser gefördert werden.
- Nachhaltige Bewirtschaftungsformen mit günstigen Fruchtfolgen und Zwischenfrüchten sollen gestärkt werden, damit Humus aufgebaut wird.
- Problematische Stoffe wie PFAS, Glyphosat und hormonaktive Substanzen sollen konsequent verboten werden.
- Kooperative Konzepte, in denen Betriebe Naturschutzmaßnahmen gemeinsam betriebsübergreifend umsetzen, werden befürwortet.
- Für Arten- und Naturschutzprogramme soll durch enge Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz mehr Raum geschaffen werden.
- Traditionelle Kulturlandschaften wie Streuobstwiesen, Heiden, Magerrasen, artenreiches Dauergrünland, Hecken und Baumreihen sollen verstärkt gefördert werden.
- Die Kulturlandschaftspflege durch Beweidung, besonders mit Schafen und Ziegen, soll gefördert werden.
- Bis 2035 soll schrittweise aus chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ausgestiegen werden, beginnend mit Herbiziden.
- Wasser soll in der Landschaft gehalten werden, etwa durch Kleinspeicher, Feuchtgrünland, Hecken und den Rückbau überdimensionierter Meliorationssysteme.
- Bewässerung soll nur dort zugelassen werden, wo sie ökologisch sinnvoll und unvermeidbar ist.
- Die Förderung der Weidehaltung, insbesondere auf Dauergrünland, soll Vorrang vor der Stallbauförderung haben.
- Die industrielle Tierhaltung soll verringert werden.
- Es sollen weitere Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung ergriffen werden.
- Zoologische Einrichtungen sollen zu wissenschaftsbasierten Einrichtungen mit Fokus auf Artenerhaltung und -schutz statt Unterhaltung weiterentwickelt werden.
- Zuchtprogramme der Zoos sollen messbar auf die Wiederansiedlung gefährdeter Arten ausgerichtet werden.
- Die Schonzeiten für Wildtiere sollen verlängert werden.
- Die Jagdzeiten sollen verkürzt werden.
- Es sollen jagdfreie Gebiete eingerichtet werden, insbesondere in Natur- und Wildschutzgebieten.
- Eignungsgebiete für Windenergie sollen verbindlich durch die Regionalplanung ausgewiesen werden, wobei NATURA-2000-Gebiete ausgeschlossen sind.
- Für den Rückbau von Windkraftanlagen sollen einheitliche hohe Umweltstandards gelten.
- Der Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen soll kontrolliert und naturverträglich mit hohen Biodiversitätsstandards gesteuert werden.
- Die Umweltauswirkungen der Geothermie sollen untersucht und abgewogen werden.
- Der Ausbau erneuerbarer Energien erfolgt im Einklang mit Natur- und Artenschutz.
- Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden Maßnahmen für Strukturvielfalt wie Hecken und Totholzhaufen verpflichtend festgeschrieben.
- Alle fünf naturschutzfachlichen Mindestkriterien nach § 37 Abs. 1a EEG werden verpflichtend festgeschrieben.
- Beim Bauen und Wohnen soll auf Nachhaltigkeit und Begrünung statt Betonflächen gesetzt werden.
- Die Landesentwicklung soll Flächen schonen, Ortskerne stärken und Klimaschutz, Wohnen und Infrastruktur zusammen denken.
- Bauliche Nachverdichtung wird mit der Aufwertung und Sicherung urbaner Grünflächen verbunden.
- Die doppelte Innenentwicklung wird Planungsgrundsatz.
- Dach- und Fassadenbegrünung sowie grüne Gleise werden gefördert.
- Der tägliche Flächenverbrauch soll bis 2030 deutlich sinken, das 30-Hektar-Ziel wird eingehalten und gegenüber Kommunen eingefordert.
- Bis 2050 soll ein Netto-Null-Flächenverbrauch erreicht sein, sodass Versiegelung nur mit Entsiegelung erfolgt.
- Ortskerne sollen durch Handel und Dienstleistungen gestärkt werden, statt neue Flächen auf der grünen Wiese zu versiegeln.
- Begrünungskonzepte und Parkflächen werden gefördert.
- Obst- und Gemüsepflanzungen im öffentlichen Raum sowie Streuobststrukturen sollen essbare Städte schaffen und dem Natur- und Artenschutz dienen.
- UNESCO-Welterbestätten, National- und Naturparks, Biosphärenreservate und das Grüne Band werden besser vernetzt.
- Der Wassertourismus an Elbe, Saale und Unstrut wird naturverträglich entwickelt.
- Tourismus soll naturverträglich statt übernutzend sein und Naturschutz mit ziviler Nutzung verbinden.
- Die Colbitz-Letzlinger Heide soll friedlich und naturverträglich für Erholung und Naturtourismus genutzt werden.
- Umwelt- und klimaschädliche Subventionen werden konsequent abgebaut, um Natur- und Klimaschutz zu finanzieren.
Bleibt wie bisher 5
- Die im Landesentwicklungsplan 2010 im Biosphärenreservat festgelegten Vorranggebiete für Natur und Landschaft sollen auf ganzer Fläche erhalten bleiben.
- Die Förderung von Kleinprojekten in Naturschutz, Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung soll weitergeführt werden.
- Alle Ausbaupläne an der Elbe sowie weitere Staustufen in der Elbe werden abgelehnt.
- Natürliche Gewässerstrukturen und wassernahe Biotope sollen als Lebensraum und Wasserspeicher erhalten werden.
- Angestrebt wird ein nachhaltiger, naturnaher und hochwertiger Tourismus, der regionale Wertschöpfung und gute Arbeitsbedingungen sichert und Landschaften bewahrt.
Ohne klare Richtung 7
- Ziel sind stabile, klimaresiliente und artenreiche Wälder, die ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig sind.
- Die Landwirtschaft soll Natur, Klima, Tiere und Ernährung in Einklang bringen.
- Ziel ist eine ökologische und resiliente Agrarstruktur, die gesunde Nahrungsmittel erzeugt, die Artenvielfalt schützt und ländliche Räume stärkt.
- Langfristig sollen Ackerflächen, Wiesen und Weiden flächendeckend ökologisch bewirtschaftet werden.
- Naturschutz soll Landwirtinnen und Landwirte als Partner verstehen, und die Landwirtschaft soll naturschützend wirtschaften.
- Die Wasserverfügbarkeit soll verbessert und die ökologische Resilienz gefördert werden.
- Regionale Wasserkreisläufe sollen gestärkt werden.
Linke 1371
Mehr Rechte oder Angebote 71
- Es wird in erneuerbare Energien und Energiesanierungen investiert.
- Es wird in nachhaltige Mobilität für alle investiert.
- Es wird in nachhaltiges Bauen und mehr Stadtgrün investiert.
- In den Kommunen werden weitere Klimaschutzmaßnahmen ergriffen und umweltfreundliche Projekte unterstützt.
- Industriepolitik verbindet regionale Wertschöpfung mit einer ressourcenschonenden, kreislauforientierten Wirtschaft.
- Erneuerbare Energien werden konsequent und naturverträglich ausgebaut.
- Der Ausbau der erneuerbaren Energien braucht Naturverträglichkeit, Transparenz und echte Beteiligung der Menschen vor Ort.
- Die Umweltverträglichkeitsprüfung auf Landesebene wird verbessert, um Natur- und Artenschutz zu sichern.
- Repowering wird auch außerhalb von Vorranggebieten naturverträglich und mit früher Beteiligung ermöglicht.
- Der Wasserverbrauch bei Wasserstoffprojekten wird von Anfang an begrenzt und gesteuert.
- Öffentliche Gelder werden an Umwelt- und Sozialstandards sowie artgerechte Tierhaltung gekoppelt.
- Bodenfruchtbarkeit, Humusaufbau, Strukturvielfalt und vielfältige Fruchtfolgen werden gezielt gefördert.
- Investitionen in Hecken, Baumreihen und Agroforstsysteme werden gefördert.
- Bewässerung wird nur ermöglicht, wo sie ökologisch vertretbar und zur Ernährungssicherung notwendig ist.
- Der Flächenverbrauch wird reduziert.
- Ein Landesfonds für Entsiegelung unterstützt Kommunen und Eigentümer beim Rückbau versiegelter Flächen.
- Ein Sonderprogramm Wildbienen verbessert Lebensräume durch Blühflächen, Hecken und Niststrukturen.
- Landschaftsstrukturen wie Hecken, Baumreihen und Blühstreifen werden gefördert.
- Förderprogramme werden verlässlich an Tier-, Umwelt-, Klima- und Sozialstandards gekoppelt.
- Angler werden bei Gewässerpflege, Besatz und Wiederansiedlung heimischer Fischbestände gestärkt.
- Angelvereine werden bei der Kontrolle von Tierwohl- und Artenschutzinhalten unterstützt.
- Ökologische Gewässerentwicklung hat Vorrang vor reinem Fischbesatz.
- Neue Nutzungskonzepte für Kleingärten wie Gemeinschaftsgärten, Insektengärten, Streuobstwiesen, solidarische Landwirtschaft, Schul- und Kitagärten oder Flächen für Tafeln werden gefördert.
- Die Landesforstverwaltung soll wiederaufforsten, naturnah bewirtschaften und den Wald an den Klimawandel anpassen.
- Die Wälder werden widerstandsfähig gegen Dürre, Hitze, Schädlinge und Folgen der Klimakrise gemacht.
- Der Umbau zu klimaresilienten Mischwäldern wird beschleunigt.
- Naturverjüngung im Wald wird gestärkt und durch standortgerechte Aufforstung ergänzt.
- Der Anteil der Douglasie wird auf höchstens 30 Prozent begrenzt.
- Für die Wiederbewaldung werden ökologische Mindeststandards verankert, um neue Monokulturen zu verhindern.
- Regionale Forstbetriebe erhalten ein Vorkaufsrecht für Wald.
- Natur- und Prozessschutzflächen im Wald werden bedarfsgerecht ausgewiesen.
- Waldflächen werden nur dort für Windkraft genutzt, wo es ökologisch vertretbar ist, etwa auf Kahlflächen.
- Der Waldbrandschutz wird durch bessere Wege, Löschwasserstellen und moderne Feuerwehrausstattung gestärkt.
- Schalenwildbestände werden an ökologischen Zielen orientiert reguliert, um die natürliche Waldverjüngung zu fördern.
- Die öffentliche Beschaffung folgt verbindlichen Umwelt-, Sozial- und Recyclingkriterien und einem CO2-Schattenpreis statt dem Billigkeitsprinzip.
- Naturschutz braucht ausreichende Finanzierung und Strukturen, die Ehren- und Hauptamt verbinden, statt Aufgaben auf Freiwillige abzuwälzen.
- Naturparks, Umweltbildung und Programme zur Artenkenntnis werden ausgebaut.
- Ein Landesnaturfonds nach Brandenburger Vorbild finanziert Naturschutzmaßnahmen langfristig.
- Natura-2000-Stationen werden geschaffen, um Schutzgebiete professionell zu begleiten.
- Die EU-Wiederherstellungsverordnung wird konsequent umgesetzt, um degradierte Lebensräume aufzuwerten.
- Biotopverbünde werden ausgebaut.
- Moore werden renaturiert.
- Paludikulturen werden gefördert.
- Gebietsfremde invasive Arten werden bekämpft, wenn sie heimische Arten und Lebensräume gefährden.
- Die Wirtschaft soll Abfall vermeiden, Rohstoffe zurückgewinnen und Umweltbelastungen reduzieren.
- Genehmigungsauflagen für Deponien und Abfalltransporte werden verschärft.
- Im öffentlichen Bau gilt ein verpflichtender Mindestanteil an Recycling-Baustoffen.
- Ein landesweites Reparaturbonus-Programm wird eingeführt.
- Eine Kreislaufwirtschaft soll Abfall vermeiden, Rohstoffe zurückgewinnen und Umweltbelastungen reduzieren.
- Genehmigungsauflagen für Deponien und Abfalltransporte werden verschärft.
- Im öffentlichen Bau gilt ein verpflichtender Mindestanteil an Recycling-Baustoffen.
- Ein landesweites Reparaturbonus-Programm wird eingeführt.
- Bei Nutzungskonflikten haben Trinkwasser und natürliche Kreisläufe Vorrang.
- Gewässer werden konsequent vor Übernutzung und Verschmutzung geschützt.
- Gewässer werden naturnah entwickelt.
- Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden zügig und vollständig umgesetzt.
- Für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden mehr Landesmittel bereitgestellt.
- Die Durchgängigkeit der Fließgewässer wird verbessert, damit Wanderfische wie der Lachs sie wieder passieren können.
- Stickstoff- und Phosphorbelastungen werden mit klaren Regeln, Gewässerrandstreifen und staatlichen Kontrollen reduziert.
- Ein Landesprogramm stabilisiert Dorfteiche und Seen ökologisch und entwickelt sie zu Aufenthaltsorten.
- Bei Nutzungskonflikten haben Trinkwasserversorgung und natürliche Ökosysteme Vorrang.
- Belastungen durch hohen Wasserbedarf dürfen nicht auf Bevölkerung und Umwelt abgewälzt werden.
- Jede große Ansiedlung braucht ein belastbares Wasserkonzept, das sparsam wirtschaftet und regionale Kreisläufe schützt.
- Die Region wird durch Renaturierung, Wiedervernässung und intelligente Nutzung bestehender Ressourcen gestärkt statt durch Fernwasser.
- Dem Wassermangel der Spree nach dem Kohleausstieg wird mit regionalen Lösungen wie Renaturierung, Wiedervernässung, kleineren Restlöchern und sparsamem Trinkwassergebrauch begegnet.
- Innovative Verfahren, die Abwasser als Ressource nutzen, werden gefördert.
- Der Regenrückhalt wird systematisch gestärkt.
- Versiegelte Flächen werden entsiegelt.
- Eine landesweite Waldbrandvorsorge wird aufgebaut.
- Bei öffentlichen Vergaben von KI-Systemen gelten ökologische Kriterien.
- Initiativen wie Hardware for Future, die ausrangierte Geräte von Firmen und Verwaltung aufbereiten und weitergeben, werden finanziell gefördert.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 11
- Zu einer Wirtschaft für alle gehören hohe Umwelt- und Menschenrechtsstandards.
- Atomkraft und eine Rückkehr zu umweltschädlicher Energieerzeugung werden abgelehnt.
- Die Landwirtschaft soll ernähren, die Landschaft erhalten und verbessern und lebendiger Bestandteil der Dörfer sein.
- Ziel sind eine sichere Versorgung mit guten Lebensmitteln, eine artenreiche Kulturlandschaft und lebendige Dörfer mit verankerter Landwirtschaft.
- Wald ist ein öffentliches Gut und Teil der Daseinsvorsorge.
- Klima, Wasser, Böden und Biodiversität sind zu schützen.
- Erholung, Naturschutz und regionale Wertschöpfung stehen in einem ausgewogenen Verhältnis.
- Ziel ist ein lebendiger Wald, der Arten schützt und ein Ort des Naturerlebens bleibt.
- Ziel ist ein sozial und ökologisch verantwortliches Wildtiermanagement, das Natur schützt, Tierleid minimiert und den ländlichen Raum stärkt.
- Mit Energie und Ressourcen wird nachhaltig umgegangen.
- Eine intakte Natur ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
BSW 1267
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 66
- Photovoltaikanlagen auf Ackerland und im Wald werden abgelehnt.
- Anstelle des EEG gibt es gezielte Investitionszuschüsse für Anlagen auf Dächern und versiegelten Flächen, ohne Ausbau im Wald und mit begrenzter Nutzung von Ackerflächen.
- Die Versorgung mit Öl und Gas wird reorganisiert und gesichert, um stabile Preise unter ökologisch vertretbaren Bedingungen zu gewährleisten.
- Private oder kommunale Unternehmen können sich an transparenten Ausschreibungen zur Lithiumförderung mit strengen ökologischen, sozialen und regionalen Kriterien beteiligen.
- Bei der Lithiumgewinnung werden geschlossene Wasserkreisläufe, lückenloses Umweltmonitoring und der Schutz von Boden und Grundwasser vorausgesetzt.
- Eine umwelt- und wasserschonende Lithiumförderung durch Direkte Lithiumextraktion wird gewährleistet.
- Ökologische Standards für die Lithiumförderung werden verbindlich festgelegt.
- Entsiegelung, Grünflächen, Schwammstadt-Konzepte, Rückhaltebecken, Grünfassaden, Schattenräume und kühlende Elemente im öffentlichen Raum werden konsequent umgesetzt.
- Die Schwarzerdeböden werden geschützt.
- Die Schwarzerdeböden werden konsequent geschützt.
- Natürliche Ressourcen werden geschützt und nachhaltig genutzt.
- Energieeffiziente Neubauten und die Sanierung bestehender Gebäude werden vorangebracht.
- Kommunale Boden- und Gebäudefonds sollen den Flächenverbrauch begrenzen.
- Behutsame Nachverdichtung soll den Flächenverbrauch begrenzen.
- Es gilt der Grundsatz „Sanierung vor Neubau“.
- Die Sanierung alter Ortsverbindungsstraßen für den Radverkehr hat Vorrang vor Neuversiegelung.
- Eine Landesstrategie gegen Erosion und Humusverlust fördert Begrünung, Zwischenfruchtanbau und bodenschonende Verfahren.
- Bodenschutz durch nachhaltige Anbau- und Fruchtfolgesysteme wird gefördert.
- Artenvielfalt und Klimaresilienz in der Landwirtschaft werden ausgebaut.
- Nachhaltiges Wasser- und Infrastrukturmanagement in der Landwirtschaft wird gefördert.
- Schadflächen im Wald werden mit geeigneten Baumarten aufgeforstet oder natürlich verjüngt.
- Fördermittel für die Wiederbewaldung von Schadflächen werden bedarfsgerecht bereitgestellt.
- Ein modernisiertes Jagdrecht dient dem Management der Wildbestände und der Sicherung der Waldverjüngung.
- Der Waldumbau zu klimaresilienten Mischwäldern wird beschleunigt.
- Wasserrückhalt und Brandschutz im Wald werden ausgebaut.
- Die Wälder im Land werden konsequent geschützt.
- Renaturierungen von Mooren und Auen dienen dem natürlichen Hochwasserschutz und der CO2-Speicherung.
- Biotopvernetzung soll die Erholung von Tier- und Pflanzenbeständen ermöglichen.
- Bedrohte Arten werden durch sichere Lebensräume geschützt.
- Es werden mehr Blühflächen geschaffen.
- Lichtverschmutzung wird reduziert.
- Für jede Windkraftanlage werden eine verpflichtende Artenschutzprüfung und verbindliche Umweltgutachten vorgeschrieben.
- Schulen erhalten Bildungsangebote zu Umwelt- und Tierschutz.
- Mobile Beratungsteams für Umwelt- und Tierschutz werden in ländlichen Regionen eingesetzt.
- Tierquälerei und Verstöße gegen Umwelt- und Tierschutzregeln werden konsequenter verfolgt und geahndet.
- Die Roten Listen für gefährdete Arten werden konsequent umgesetzt.
- Moore und Auen werden für Hochwasserschutz und CO2-Bindung renaturiert.
- Der Waldschutz wird gestärkt.
- Ausnahmen vom Waldschutz für Windkraft werden zurückgenommen.
- Der Waldschutz wird gestärkt und Ausnahmen für Windkraftanlagen im Wald werden zurückgenommen.
- Standortgerechte Aufforstung wird gezielt gefördert.
- Ein Landesprogramm „Sauberes Grundwasser“ mit verbindlichen Maßnahmen zur Senkung der Nitratbelastung wird aufgelegt.
- Die Hygienevorgaben in der Tierhaltung werden zum Schutz des Grundwassers überarbeitet.
- Proteinreduzierte Fütterung wird zur Senkung der Nitratbelastung eingesetzt.
- Die Güllelagerung wird verbessert, um das Grundwasser zu entlasten.
- Der Anbau von Leguminosen zur Bindung von Stickstoff und Nitrat im Boden wird vorgesehen.
- Ein landesweites Düngemittel-Monitoring wird eingeführt.
- Schulungen und gezielte Förderung nachhaltig wirtschaftender Betriebe begleiten die Maßnahmen zum Grundwasserschutz.
- Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten wird eine nachhaltige, landesweite Wasserstrategie erarbeitet.
- Ein integriertes Wasserkonzept sieht den Aufbau regionaler Wasserspeicher vor.
- Ein integriertes Wasserkonzept sieht die Renaturierung von Auen vor.
- Ein integriertes Wasserkonzept sieht den Schutz von Feuchtgebieten vor.
- Regenwasser wird nicht mehr nur abgeleitet, sondern gezielt versickert und dem natürlichen Wasserhaushalt zugeführt.
- Städte und Gemeinden werden stärker nach dem Schwammstadt-Prinzip mit Entsiegelung, Rückhalt, Versickerung und Verdunstung entwickelt.
- Die Landwirtschaft wird stärker auf Wasserschonung ausgerichtet.
- Wassersparende Bewirtschaftungsmethoden in der Landwirtschaft werden gefördert.
- Humusaufbau in der Landwirtschaft wird gefördert.
- Großtechnische Eingriffe wie das Elbe-Saale-Unstrut-Projekt werden kritisch auf ihre ökologischen Langzeitfolgen geprüft.
- Eine verbindliche Kooperation der vier mitteldeutschen Länder soll die Wasserproblematik gemeinsam und langfristig angehen.
- Ein Landesprogramm „Sauberes Grundwasser“ gegen Nitratbelastung wird umgesetzt.
- Eine integrierte Landeswasserstrategie gegen Trockenheit und Hochwasser wird entwickelt.
- Das Schwammstadt-Prinzip wird durch Entsiegelung und Wasserrückhalt umgesetzt.
- Wasserschonende Landwirtschaft und trockenheitsresistente Kulturen werden gefördert.
- Ökologische Wasserlösungen werden anstelle neuer Staustufen gefördert.
- Natürliche CO₂-Senken werden durch Aufforstung gestärkt.
- Die Altlast Brüchau wird als Gefahr für Mensch und Umwelt vollständig beseitigt.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 8
- Verantwortung für die Umwelt wird anerkannt.
- Landwirtschaft wird als öffentliche Aufgabe verstanden, die Ernährungssicherheit, Landschaftspflege und regionale Entwicklung verbindet.
- Hecken, Randstreifen, vielfältige Fruchtfolgen, Permakultur, Agroforst, Ökolandbau und vielfältige Kulturpflanzen gelten als Mittel für Bodenschutz, Artenvielfalt und Klimaresilienz.
- Ein nachhaltiger Umgang mit Wasserressourcen ist angesichts zunehmender Trockenheit notwendig.
- Maßnahmen zur Wasserrückhaltung im Wald wie die Wiedervernässung von Mooren gelten als wesentlich für Klimaanpassung und Brandschutz.
- Die Vitalität des Waldes hat Vorrang vor seiner Industrialisierung oder Stilllegung.
- Der Erhalt intakter Umwelt und Landschaften ist eine zentrale Aufgabe.
- Der Schutz der Wasserressourcen gilt als zentrale öffentliche Aufgabe.
FDP 619
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Artenvielfalt und Tierwohl erhalten einen ökonomischen Wert.
- Dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen wird mit geeigneten Maßnahmen begegnet.
- Bestehende Naturschutzräume werden qualitativ aufgewertet und vernetzt.
- Bedrohte Tier- und Pflanzenarten werden gezielt geschützt.
- Naturschutz-Förderprogramme werden konsequenter auf Zielerreichung ausgerichtet.
- Maßnahmen zur Verbesserung von Ökosystemen konzentrieren sich besonders auf urbane Räume.
- Naturschutzmaßnahmen werden an zweiter Stelle auf die extensive Pflege aufgegebener Landwirtschaftsflächen konzentriert.
- Es werden wirksame Anreize für freiwilligen Naturschutz geschaffen.
- Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird eins zu eins umgesetzt.
- Im Gewässerschutz gilt das Verursacherprinzip mit nachweislich wirksamen Maßnahmen.
- In dürregeplagten Waldgebieten entfallen Unterhaltungspflichten für historische Entwässerungsgräben, die den Wasserrückhalt schädigen.
- Wälder werden zu klimaresilienten Waldökosystemen umgebaut.
- Für den Waldumbau werden Anreizinstrumente und eine moderne Forstverwaltung geschaffen.
- Waldbesitzer werden wirksam unterstützt.
- Öffentliche Mittel werden für den Umbau in klimastabile Mischwälder eingesetzt.
- Öffentliche Mittel werden für die Wiederaufforstung nach Schäden durch Borkenkäfer oder Dürre eingesetzt.
- Öffentliche Mittel werden für die Waldbrandprävention eingesetzt.
- Biodiversität im Wald wird im Rahmen der Nutzung statt durch Stilllegung gefördert.
- Innenentwicklung mit Belebung von Ortskernen und Aktivierung von Brachflächen hat Vorrang vor zusätzlichem Flächenverbrauch.
Ohne klare Richtung 6
- Artenschutz wird wissenschaftsbasiert und dynamisch statt als starres Verbotsregime verstanden.
- Naturschutz soll weniger auf Verbote setzen.
- Experimentierklauseln in Gesetzen schaffen Raum zum Ausprobieren im Naturschutz.
- Statt aufwendiger Förderprogramme werden im Naturschutz mehr Werkzeuge mit Anreizwirkung eingesetzt.
- Wald und Wild werden als Ökosystem betrachtet und Entscheidungen der Jagdausübungsberechtigten im Revier respektiert.
- Umweltschutz und Wirtschaftswachstum gelten nicht als Widerspruch.
FW 2222
Mehr Rechte oder Angebote 22
- Leistungen der Landwirtschaft für Natur-, Arten- und Klimaschutz werden honoriert.
- Neuanpflanzungen im Wald erfolgen klimaangepasst und nachhaltig nach wissenschaftlichen Empfehlungen.
- Das Stadtklima wird durch Umweltzonen verbessert.
- Der kooperative Naturschutz wird gestärkt.
- Ein praktikables, langfristig tragfähiges Konzept zum Schutz und Umbau der Wälder wird entwickelt.
- Boden, Wasser und Luft werden im Sinne der Generationengerechtigkeit geschützt und nachhaltig genutzt.
- Die Wasserrückhaltung wird durch praxisnahe Raumplanung und die Förderung regionaler Konzepte gestärkt.
- Der Wald wird als Wirtschafts-, Schutz- und Erholungsraum erhalten und weiterentwickelt.
- Der Flächenverbrauch wird auf das notwendige Maß reduziert, bei Sicherung von Entwicklungschancen im ländlichen Raum.
- Heimische Tier- und Pflanzenarten werden unter Einbindung von Land- und Forstwirtschaft geschützt.
- Land- und Forstwirte werden für konkrete Artenschutzmaßnahmen angemessen entlohnt.
- Mittel aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden verstärkt in konkrete Artenschutzprojekte in Kommunen sowie in der Land- und Forstwirtschaft investiert.
- Produktionsintegrierte Naturschutzmaßnahmen, die Landwirtschaft und Artenschutz verbinden, werden gefördert.
- Kooperationen nach europäischen Vorbildern, bei denen Landwirte eigenverantwortlich Naturschutzmaßnahmen umsetzen, werden gestärkt.
- Regionale Fachkompetenz in Landkreisen und Behörden wird im Artenschutz stärker eingebunden.
- Heimische Arten werden konsequent vor invasiven Arten geschützt.
- Beim Umgang mit Beutegreifern werden der Schutz von Menschen, Nutztieren und Kulturlandschaften ebenso berücksichtigt wie stabile Wildpopulationen.
- Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, die Innovationen in der Nutzung von Biomasse und Reststoffen fördern und eine nachhaltige Ressourcennutzung sicherstellen.
- Abfallvermeidung und Ressourcenschonung werden konsequent gestärkt.
- Die Einhaltung von Tierschutz- und Umweltstandards wird honoriert.
- Billigimporte, die hohe Umwelt- und Qualitätsstandards unterlaufen, werden abgelehnt.
- Tierschutz- und Umweltstandards sollen honoriert werden.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 19
- Im Natur- und Umweltschutz gelten Kooperation statt Verbote, Anreize statt Bevormundung und praxisnahe Lösungen statt ideologischer Vorgaben.
- Klimaschutz, Artenvielfalt und Erhalt der Kulturlandschaft werden wirtschaftlich tragfähig, sozial ausgewogen und technologieoffen gestaltet.
- Naturschutz wird gemeinsam mit den Menschen vor Ort umgesetzt, nicht gegen sie.
- Ein starker ländlicher Raum soll seine natürlichen Ressourcen zugleich schützen und nutzen.
- Leitbild ist ein moderner, kooperativer Naturschutz, der Natur, Mensch und Wirtschaft in Einklang bringt.
- Umwelt- und Klimaschutz sollen mit wirtschaftlicher Stärke, Versorgungssicherheit und sozialer Stabilität in Einklang gebracht werden.
- Kooperativer Naturschutz, bei dem Kommunen, Landwirtschaft und Umweltakteure freiwillig und ohne zusätzliche Bürokratie zusammenarbeiten, wird befürwortet.
- Ziel ist ein stabiler, widerstandsfähiger Mischwald, der ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird.
- Natur- und Landschaftsschutz werden gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestaltet und nicht gegen sie durchgesetzt.
- Ökologie und wirtschaftliche Nutzung sollen kein Gegensatz sein.
- Verantwortungsvolle Raumordnung, sparsamer Flächenverbrauch und nachhaltige Bewirtschaftung stehen im Mittelpunkt.
- Der Erhalt heimischer Arten wird mit einer starken, wirtschaftlich tragfähigen Land- und Forstwirtschaft in Einklang gebracht.
- Im Artenschutz wird vor allem auf Kooperation statt Verbote gesetzt.
- Naturschutz wird gemeinsam mit denjenigen umgesetzt, die die Kulturlandschaft bewirtschaften.
- Die Jagd gilt als unverzichtbarer Bestandteil von Landschaftspflege, Naturschutz und öffentlicher Sicherheit.
- Für weitere Arten, die ökologische oder wirtschaftliche Schäden verursachen, wird ein praktikables Management eingeführt.
- Die Jagd wird als wichtiger Bestandteil von Natur-, Arten- und Seuchenschutz anerkannt.
- Eine pragmatische Umweltpolitik soll Innovationen ermöglichen, die regionale Wirtschaft stärken und Natur und Ressourcen schützen.
- Stau, Gesundheitsschäden und Flächenversiegelung durch Verkehr sollen verringert werden.
Koalitionsvertrag 1953
Mehr Rechte oder Angebote 52
- Bei der Flächenentwicklung werden neue Flächen, Konversion von Brachflächen und Renaturierung ungenutzter Flächen bedarfsgerecht abgewogen.
- Die Folgen des Bergbaus und andere Altlasten sollen bewältigt werden.
- Der Landtagsbeschluss zur Entsorgung der Bohrschlammgrube Brüchau wird schnellstmöglich umgesetzt.
- Die Entwicklung neuer Energietechniken, die auch das Abfallproblem entschärfen können, wird gefördert.
- Die umweltverträgliche Gewinnung von Naturgips soll ermöglicht werden.
- Die Klimaschutzziele von EU und Bundesregierung werden mit einer kooperativen Umwelt- und Naturschutzpolitik unterstützt, die Bürger, Wirtschaft und Verantwortungsträger einbindet.
- Bis Mitte 2022 werden Vorschläge zur Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Umwelt- und Naturschutz erarbeitet.
- Für ein angepasstes Wassermanagement wird ein Netzwerk aus Landesbehörden, Kommunen und Organisationen gebildet.
- Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird eins zu eins umgesetzt.
- Eine Grundwassersicherungsstrategie soll die Grundwasserqualität und die Kontrolle der Flächennutzung in Trinkwasser- und Wasserschutzgebieten verbessern.
- Das Wassergesetz wird überarbeitet, um den Wechsel von Wasserabfluss zu Wasserhaltung zu verankern.
- Retentionsflächen werden erhalten und zurückgewonnen, um den Flüssen mehr Raum zu geben.
- Innovative Verfahren der Abwasseraufbereitung mit Fokus auf Mikroschadstoffe, energetische Optimierung und Wiederverwendung werden unterstützt.
- Initiativen zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm werden unterstützt.
- Die Flächenversiegelung wird in Anlehnung an die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes begrenzt.
- Maßnahmen des Naturschutzes auf Zeit sollen stärker angewendet werden.
- Für Brachflächennutzung und Flächenrecycling wird ein ökologisches Flächenmanagement mit Aufforstung, Renaturierung und Rekultivierung etabliert.
- Zur Umkehr des Artenrückgangs sind Kooperation mit Landnutzern und maßgeschneiderte Programme erforderlich.
- Die Anlage von Wegrändern, Feldrainen, Hecken und Feuchtgebieten soll in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden.
- Flankierende Artenschutzprogramme werden entwickelt und umgesetzt, die Fördermöglichkeiten des Bundes ausschöpfen.
- Agrarumweltmaßnahmen werden zur Verbesserung des Artenschutzes zielgenau angepasst.
- Der kooperative Natur- und Umweltschutz wird gestärkt und die Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Kommunen unterstützt.
- Schädlinge wie Eichenprozessionsspinner und Asiatischer Laubholzbockkäfer werden zum Schutz der Bevölkerung und der Kulturlandschaft bekämpft.
- Kommunen werden beim Anlegen von Gehölzen, Blüh- und Brachstreifen sowie Hecken an Feldwegen für den Insektenschutz unterstützt.
- Schutzgebiete werden mit den Betroffenen vor Ort qualitativ weiterentwickelt.
- Natura 2000 wird mit der FFH-Managementplanung und den zugehörigen Maßnahmen umgesetzt.
- Das Land übernimmt Verantwortung für Erhalt und Entwicklung des Grünen Bandes als Teil eines europaweiten Biotopverbunds.
- Für das Grüne Band werden Gebietsbetreuer etabliert.
- Die Luftqualität, vor allem in belasteten Städten, wird mit modernen Technologien verbessert.
- Freiflächen-Photovoltaik wird planerisch gelenkt, um Anlagen in Vorrangflächen des Naturschutzes zu vermeiden.
- Erneuerbare Energien auf Brach- und Konversionsflächen sowie stillgelegten Deponien erhalten Vorrang.
- Mit Anreizen soll erreicht werden, dass die Verkehrsmittelwahl freiwillig möglichst umweltschonend ausfällt.
- Mit Ersatzpflanzungen soll ein klimaresistenter Baumbestand an Straßen und Wegen gesichert werden.
- Eine ganzjährige Schiffbarkeit der Elbe im Sinne des Gesamtkonzepts Elbe wird angestrebt, um Güterverkehr auf die Wasserstraße zu verlagern.
- Die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Maßnahmen für die Bundeswasserstraßen sollen umgesetzt werden.
- Brandschutzstreifen an Straßen und Hauptwegen werden gefördert.
- Totholz wird zur Waldbrandprävention beräumt.
- Die Verfahren zur Sanierungsplanung für die Rekultivierung von Tagebauen werden zügig vorangetrieben.
- Bei der Lebensmittelerzeugung sollen natürliche Ressourcen nachhaltig genutzt werden.
- Leitlinien einer nachhaltigen Landnutzung mit Klima- und Umweltschutz sollen im europäischen Konsens entwickelt werden.
- In jeder Modellregion wird ein Schwerpunkt wie Gewässerschutz, Bewässerung oder klimaresiliente Pflanzen erforscht.
- Die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen auf Agrarflächen wird auskömmlich finanziert.
- Mit einer Grundwassersicherungsstrategie werden Grundwasserqualität und die Kontrolle der Flächennutzung in Wasserschutzgebieten ausgebaut.
- Das Pilotprojekt zum kooperativen Naturschutz in der Landwirtschaft wird in den Regelbetrieb überführt.
- Die Biodiversität in der Agrarlandschaft wird durch Biotopverbünde, Bejagungsschneisen und vernetzte Lebensräume gefördert.
- Ein Gewässerrandstreifenprogramm soll die ökologische Qualität von Fließgewässern verbessern.
- Die Bejagung invasiver Arten wird über ein zusätzliches Anreizsystem intensiviert.
- Der geschädigte Wald erhält besondere Unterstützung auf Landes- und Landkreisebene.
- Die Landesforstverwaltung erhält zusätzliches Personal.
- Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung wird ermöglicht.
- Bei Aufforstung und Waldumbau werden neben heimischen Arten verstärkt andere standortangepasste, klimaresiliente Baumarten berücksichtigt.
- Der forstliche Krisenstab begleitet die Aufforstung unter Einbeziehung der Forschung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 16
- Ziele des Wassermanagements sind hochwertiges Trinkwasser, Wasserrückhalt in der Fläche, Management von Flussauen und ein modernes Abwassernetz.
- Die nachhaltige Sicherung von sauberem Grundwasser für die Trinkwasserversorgung gilt als eine der wichtigsten strategischen Umweltaufgaben.
- Die Bewertungsrichtlinie für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft wird bis Ende 2022 angepasst.
- Artenschutz soll alle relevanten Gruppen einbeziehen.
- Die Biodiversitätsstrategie wird aktualisiert.
- Das Artensofortprogramm wird überarbeitet.
- Das Landschaftsprogramm von 1994 wird als landesweite Landschaftsplanung fortgeschrieben.
- Die Artenschutzpolitik soll Konflikte mindern und mehr Erfolge erzielen.
- Invasive gebietsfremde Arten sollen zurückgedrängt werden.
- Bis zur Evaluierung wird ein Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan zur naturschutzfachlichen Entwicklung vorgelegt.
- Eine lebenswerte Umwelt, ein intaktes Klima und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen sollen gesichert werden.
- Für Lebensräume wie Wald, Moore und Grünland mit besonderem Beitrag zur CO2-Minderung wird eine Strategie entwickelt.
- Photovoltaik-Freiflächenanlagen können bei richtiger Planung und Pflege der Biodiversität nutzen.
- Mobilität soll umweltfreundlich gestaltet werden.
- Wiederverwendung, Recycling und Verwertung mineralischer Abfälle im Tiefbau sind Bestandteil der Wirtschafts-, Umwelt- und Klimaschutzstrategie des Landes.
- Das Landeswaldgesetz und das Nationalparkgesetz werden angesichts des Klimawandels überarbeitet.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht