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Natur und Umwelt

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

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Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​​26
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Gewerbegebiete werden ökologisch und klimaneutral gestaltet.
  2. Die Nutzung von Flächen wird ökologisch nachhaltig ausgestaltet.
  3. Der Ausbau der Landstromversorgung in den Häfen wird vorangetrieben.
  4. Schiffsemissionen an den Liegeplätzen im Hafen werden drastisch verringert.
  5. Es werden Anreize für eine stärkere und vorbildliche Begrünung der Wissenschafts- und Technologieareale gesetzt.
  6. Fassaden- und Dachbegrünung sollen zur Anpassung an Hitze und Starkregen ausgebaut werden.
  7. Grau- und Schwarzwasser sollen getrennt werden, um die Städte gegen Folgen von Hitzewellen und Starkregen abzusichern.
  8. Zur Verringerung von Flächenverbrauch und Versiegelung sollen Ausbau und Umnutzung des Gebäudebestands vorangetrieben werden.
  9. Beim öffentlichen Bauen werden Ökobilanz und Anteil nachwachsender Rohstoffe berücksichtigt.
  10. Für Unternehmensflächen, die etwa wegen Abstandsgeboten ungenutzt bleiben, werden Anreize zur ökologischen Aufwertung gesetzt.
  11. Auf noch unbebauten, aber zur Bebauung vorgesehenen Flächen werden Konzepte wie „Natur auf Zeit“ häufiger angewendet.
  12. Städtisches Grün und Wasserflächen werden erhalten, gepflegt und ausgeweitet.
  13. Flächen werden zur Versickerung von Starkregen entsiegelt (Schwammstadt).
  14. Ausreichend Geld und Personal stehen bereit, um Baumbestände im öffentlichen Raum klimaangepasst zu pflegen und zu erneuern.
  15. Der ordnungsrechtliche Schutz von Bäumen, besonders bei Tiefbauarbeiten, wird gestärkt.
  16. Die Dachbegrünung bei Neubauten und Bestandsimmobilien wird gefördert.
  17. Die Fassadenbegrünung bei Neubauten und Bestandsimmobilien wird gefördert.
  18. Mehr Flächen werden entsiegelt.
  19. Planungsrechtlich wird dafür gesorgt, dass möglichst wenig Flächen versiegelt werden.
  20. Die Biodiversität wird durch sparsame Flächenversiegelung und extensive Begrünung gefördert.
  21. Die ökologische Pflege des Straßenbegleitgrüns wird im gesamten Stadtgebiet gewährleistet.
  22. Das urbane Grün wird stärker in die allgemeine Stadtentwicklungspolitik integriert.
  23. Moore als CO2-Speicher und Lebensraum werden geschützt.
  24. Es wird geprüft, welche Flächen für eine Wiedervernässung von Moorgebieten infrage kommen.
  25. Bestehende Kunstrasenplätze werden so schnell wie möglich auf technisch und ökologisch notwendigem Niveau saniert.
  26. An zentralen Grünflächen werden Sanitäranlagen vorgehalten.
CDU ​819
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Naturnahe Flächen werden renaturiert und aufgewertet.
  2. Die Bauweise soll nachhaltig sein und die Flächenversiegelung minimieren.
  3. Im Verfahren des Bundes werden alle Belange des Natur-, Gewässer- und Hochwasserschutzes untersucht und berücksichtigt.
  4. Für Unternehmen und Privatpersonen entstehen schnelle und umweltschonende Lieferverkehre auf der letzten Meile.
  5. Die Verbindung von Weserdeich und Geeste wird als grüne Lunge am Wasser weiterentwickelt.
  6. Parkanlagen müssen weiter gepflegt und aufgeforstet werden.
  7. Geeignete Flächen im städtischen Bereich sollen entsiegelt werden.
  8. Kostenlose Beratung für Erhalt und bessere Pflege des Baumbestandes auf privaten Grundstücken wird mit dem Umweltbetrieb und weiteren Akteuren eingerichtet.
  9. Dach- und Fassadenbegrünung sollen bei Gebäuden stets mitgedacht und dort umgesetzt werden, wo es möglich ist.
  10. Dach- und Fassadenbegrünung sollen Gebäude passiv kühlen, ein gutes Stadtklima schaffen und die Biodiversität fördern.
  11. Schottergärten sollen begrünt und zu Klimagärten werden und so zur Biodiversität beitragen.
  12. Bäume und allgemeine Bepflanzungen sollen durch ein Förderprogramm bezuschusst werden können.
  13. Pflege und Aufforstung der Grünanlagen werden vorangebracht.
  14. Ein gutes Stadtklima wird durch mehr Dach- und Fassadenbegrünung bei Bauprojekten gefördert.
  15. Die Umwelt muss vor invasiven Pflanzen und Tieren geschützt werden, die einheimische Arten bedrohen.
  16. Invasiven Arten wird gemeinsam mit Landwirtschaft, Deichverbänden und Jägerschaften auch überregional entgegengetreten.
  17. Die norddeutsche Strategie soll Ziele, Leitideen und Maßnahmen zur Zusammenarbeit in Forschung, Klima- und Umweltschutz, Fachkräftesicherung, Weiterbildung und Technologietransfer enthalten.
  18. Gemeinschaftsverpflegung von der Krippe bis zum Seniorenheim wird gesund, ökologisch und sozial gerecht gestaltet.
  19. Die Mittel des Pensionsfonds werden in sichere, umweltfreundliche Anlagen mit attraktiver Verzinsung investiert.
Ohne klare Richtung 8
Grüne ​13124
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 124
  1. Es soll so gebaut werden, dass Wohnen günstiger wird, ohne Naturflächen zu versiegeln.
  2. Im Straßenraum werden sichere Spielflächen für Kinder und Grünflächen geschaffen.
  3. Die bestehenden 35,4 Kilometer Schottergleise werden schrittweise durch Rasen- oder Sedumgleise ersetzt, um Herbizide zu reduzieren und Grünflächen zu schaffen.
  4. Zu Silvester sollen öffentliche professionelle Feuerwerke und Lasershows organisiert werden.
  5. Die Verbote von Böllern sollen ausgeweitet werden.
  6. Die Neuversiegelung von Flächen im Außenbereich wird vermieden.
  7. Flächen werden entsiegelt.
  8. Regenwasser wird in der Stadt zurückgehalten.
  9. Regenwasser kann wo immer möglich versickern und verdunsten.
  10. Im Steingutquartier in Grohn werden Wohnen und Gewerbe für bis zu 1.000 Menschen mit ökologischer Aufwertung des Areals verbunden.
  11. Das Parken auf Ostertorsteinweg, Vor dem Steintor, Sielwall und Am Dobben wird beendet, um Platz für Fußgänger, Radverkehr, Außengastronomie und Bäume zu schaffen.
  12. Die Energiewende soll auf Grundlage globaler Mindeststandards beim Arbeits- und Umweltschutz umgesetzt werden.
  13. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die klimaschutzrelevante Innovation mit der Förderung einer gesunden Umwelt verbinden.
  14. Der Flächenverbrauch soll perspektivisch auf netto null gesenkt werden.
  15. Ein Moorschutzprogramm wird aufgelegt.
  16. Infrastrukturprojekte der Energiewende werden möglichst biodiversitätsfreundlich auf Flächen mit geringerem ökologischem Wert verwirklicht.
  17. Aufstockungen und Dachausbauten im Zuge von Sanierungen werden stärker gefördert, um Wohnraum ohne neue Versiegelung zu schaffen.
  18. Ein Moorschutzprogramm wird aufgelegt, das Daten sammelt und Potenzialflächen für Wiedervernässung identifiziert.
  19. Potenzialflächen für Wiedervernässung werden vom Land zurückgekauft oder es werden Mittel für neue Bewirtschaftungsformen bereitgestellt.
  20. Das Fehrmoor in Bremerhaven wird unter Schutz gestellt und wiedervernässt.
  21. Öffentliche Flächen werden zu Insektenparadiesen umgestaltet.
  22. Im Umland werden Blühstreifen und ökologische Flächennutzung entwickelt.
  23. Die Zahl der Straßenbäume in Bremen soll bis 2040 auf 100.000 steigen.
  24. Zum Schutz von Gewässern und Grundwasser werden neue Wasserschutzgebiete ausgewiesen.
  25. Eine Wassersparkampagne wird gestartet.
  26. Klärwerke werden verbessert, um Gewässer und Grundwasser zu schützen.
  27. Die Flüsse im Land werden geschützt und schrittweise renaturiert.
  28. Regenwasser soll in den Städten zurückgehalten werden.
  29. Regenwasser soll, wo immer möglich, versickern und verdunsten können.
  30. Schutzgebiete in Bremen und Bremerhaven werden ausgeweitet.
  31. Schutzgebiete werden durch kooperatives Management gepflegt und entwickelt.
  32. Freiflächen im Umland werden durch klare Grenzen für die Gewerbegebietsentwicklung erhalten.
  33. Das Landesblühstreifenprogramm soll auf 120.000 Quadratmeter ausgeweitet werden.
  34. Der „Bremer Standard“ mit Umweltvorgaben für neue Bauvorhaben wird weiter ausgebaut.
  35. Bremen und Bremerhaven werden zur Schwammstadt umgebaut, unter anderem mit Förderprogrammen zur Entsiegelung privater Grundstücke.
  36. Bei allen Umbauvorhaben soll Entsiegelung künftig berücksichtigt werden.
  37. Neubauvorhaben sollen Grün- und natürliche Freiflächen möglichst wenig beeinträchtigen.
  38. Neubauten sollen vorzugsweise auf bereits versiegelten Flächen oder im Bestand errichtet werden.
  39. Neubauten müssen den Erhalt des lokalen Wasserhaushalts soweit wie möglich gewährleisten.
  40. Neubauten werden nur mit ausreichenden Versickerungs- und Verdunstungsmöglichkeiten für Regenwasser vor Ort genehmigt.
  41. Die Renaturierung von Flüssen und Seen wird fortgesetzt und auf weitere Gewässer ausgedehnt.
  42. Die Schönebecker Aue wird weiter revitalisiert.
  43. Das Modellprojekt zur Abwasserreinigung an der Schönebecker Aue wird ausgewertet und auf andere Bereiche übertragen.
  44. Die Biodiversitätsstrategie für das Land Bremen wird umgesetzt.
  45. Das Landesblühflächenprogramm wird verdoppelt.
  46. In und um Bremen sollen in der nächsten Legislaturperiode 120.000 Quadratmeter Blühflächen entstehen.
  47. Natur- und Landschaftsschutzgebiete in Bremen werden erhalten und erweitert.
  48. Die Biodiversitätsstrategie für Bremen wird fertiggestellt.
  49. Eine weiterentwickelte Baumschutzverordnung schützt Bäume ab einer bestimmten Größe besser.
  50. Badeseen werden vor giftigen Algen geschützt.
  51. Der Umweltbetrieb Bremen wird personell, finanziell und strukturell so aufgestellt, dass die Grünpflege überall artenschutzgerecht erfolgt.
  52. Erhalt und Pflege öffentlicher Grünflächen erhalten in der Stadtentwicklung höhere Priorität.
  53. Pflegekonzepte für öffentliche Grünflächen und Parks werden stärker am Erhalt der Artenvielfalt ausgerichtet.
  54. Werden öffentliche oder private Flächen wesentlich neu versiegelt, müssen an anderer Stelle Flächen entsiegelt werden.
  55. Die im Landschaftsprogramm genannten Kaltluftschneisen werden von Bebauung freigehalten.
  56. Die Horner Spitze wird für Mensch und Natur bewahrt und nicht bebaut.
  57. Gewerbeplanungen für die Horner Spitze werden unter Einbeziehung der Auswirkungen auf Klima, Naturschutz und Nutzer neu bewertet.
  58. Der „Bremer Standard“ mit Umweltvorgaben für neue Bauvorhaben wird umgesetzt.
  59. Grünflächen an öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum werden ökologisch aufgewertet.
  60. Lichtverschmutzung bei öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum wird vermieden.
  61. Eine moderne und ambitionierte Baumschutzverordnung wird geschaffen.
  62. Geschützt werden sollen alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Umfang sowie Großsträucher, Hecken und besonders Alleen.
  63. Neu gepflanzte Bäume sollen klimaresilient und insektenfreundlich sein.
  64. In Straßenzügen hat der Schutz der Bäume in Planungen Vorrang vor dem Schutz von Parkplätzen.
  65. Bei notwendigen Baumfällungen wird möglichst zeit- und standortnah nachgepflanzt.
  66. Für jeden gefällten Baum wird mehr als ein Baum nachgepflanzt.
  67. Nach dem Klimawald in Grambke soll eine grundlegende Aufforstung im Land Bremen folgen.
  68. An verschiedenen Orten im Land werden Flächen für Baumnachpflanzungen bereitgestellt.
  69. Mit den Wasserreserven soll gut gehaushaltet und künftig mehr Wasser im Boden gespeichert werden.
  70. Innerhalb Bremens werden Wasserkreisläufe etabliert, um sparsamer mit Grundwasser und geliefertem Wasser umzugehen.
  71. Eine strategische Wasserplanung wird durchgeführt, um neue Einsparpotenziale zu finden.
  72. Eine Wassersparkampagne mit Industrie und Bevölkerung soll mehr Regenwassernutzung zur Bewässerung und wassersparende Gartenpflanzen fördern.
  73. Auf öffentlichen Flächen werden nur noch klimaangepasste Pflanzen genutzt.
  74. Einnahmen aus den Wasserverträgen werden für wasserbezogene Klimaanpassungs- und Umweltschutzmaßnahmen genutzt.
  75. In den Kläranlagen wird eine vierte Reinigungsstufe eingeführt.
  76. Bei Hochwasser und Starkregen soll möglichst wenig Abwasser unbehandelt in die Flüsse gelangen.
  77. Ein Monitoring-Programm für ausgewählte Spurenstoffe in der Kläranlage Seehausen und der Weser wird umgesetzt.
  78. Bei Versiegelung an einer Stelle soll möglichst schnell an anderer Stelle entsiegelt werden.
  79. Bauvorhabenträger, die neue Flächen versiegeln, zahlen in einen Landesentsiegelungsfonds ein, der Entsiegelung an anderen Orten finanziert.
  80. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie wird konsequent umgesetzt.
  81. Die Gewässer sollen bis 2027 in einen guten Zustand versetzt werden.
  82. Jährlich sollen drei Gewässerkilometer im Land Bremen renaturiert werden.
  83. Gewässerrandstreifen werden um durchschnittlich zwei Meter verbreitert und aufgewertet.
  84. Ein Flächenpool für Uferflächen wird geschaffen.
  85. Auf dem Neustadt-Deich werden flachwurzelnde, artenschutzgerechte Bäume neu gepflanzt.
  86. Die Flüsse sollen für Menschen erlebbarer gemacht werden.
  87. Die Deicherhöhung in der Neustadt wird genutzt, um eine Uferpromenade mit breiten Rad- und Fußwegen, Bäumen und Grünflächen zu schaffen.
  88. Ochtum, Wümme und Geeste werden mit Landesmitteln durch Stege, Ausgucke, Naturerlebnispfade, Liegewiesen und Strände zugänglicher und naturnah gestaltet.
  89. In den nächsten vier Jahren wird im Bereich Atlassee/Hemelinger See ein schwach durchströmter Nebenarm angelegt.
  90. Für Huchtinger Ochtum, Maschinenfleet, Kleine Wümme, Schweineweiden und Varreler Bäke werden Maßnahmen für einen guten ökologischen Zustand umgesetzt.
  91. Der Nitrateintrag in Weser, Lune, Geeste und Grauwallkanal soll gesenkt werden.
  92. Mit Niedersachsen wird über eine Senkung des Nitrateintrags in die Gewässer um Bremerhaven verhandelt.
  93. Es wird geprüft, woher die Schadstoffe im Wasser der Seen und Flüsse kommen.
  94. An Gewässern werden weitere Sanitäranlagen gebaut und kontinuierlich sauber gehalten.
  95. Die Nettoneuversiegelung in der Stadt Bremen soll bis 2030 auf null reduziert werden.
  96. Die Schutzgebietsfläche in Bremen wird so ausgeweitet, dass sie europäischen Vorgaben entspricht.
  97. In Bremen und Bremerhaven wird bis 2030 jeweils ein umfangreicher Biotopverbund geschaffen.
  98. Rohrniederung und Fehrmoor in Bremerhaven sowie die Weseraue in Hemelingen und Arsten werden unter Schutz gestellt.
  99. Das Naturschutzgebiet Sandwehen in Blumenthal wird bis zur Schwaneweder Heide erweitert.
  100. Eine Hirtenprämie für Tierhaltung allein zur Landschaftspflege und zum Arten- und Naturschutz wird eingeführt.
  101. Klima- und umweltfreundliche Bewirtschaftungsmodelle als Alternative zu Milch- und Fleischproduktion, insbesondere Gemüseanbau, werden unterstützt.
  102. Direktzahlungen sollen zur Honorierung von Umwelt- und Tierschutzleistungen der Landwirtschaft umgewidmet werden.
  103. Die Förderanreize auf europäischer Ebene werden zugunsten einer klimafreundlichen, ökologischen und tierwohlgerechten Landwirtschaft reformiert.
  104. Landwirte sollen für die ökologische Aufwertung ihres Landes gut entlohnt werden.
  105. Eine Öko-Prämie für ökologisch aufzuwertende Flächen wird entwickelt.
  106. Eine Hirtenprämie für Tierhaltung in Landschaftspflege und Naturschutz wird entwickelt.
  107. Mit dem AUKM-Förderprogramm werden schonende Flächennutzung, effiziente Düngerausbringung und Gewässerschutz im Ökolandbau gefördert.
  108. Zur Senkung der Nitratbelastung im Grundwasser werden mit Landwirten alternative Bewirtschaftungsformen gesucht.
  109. Für Landwirte wird eine Gewässerschutzberatung angeboten.
  110. Auf Bundesebene sollen Umweltzonen zu Null-Emissionszonen weiterentwickelt werden.
  111. Geruchs- und Schadstoffbelastungen durch produzierende Unternehmen sollen deutlich reduziert werden.
  112. Mit Unternehmen werden Lösungen mit moderner Umwelttechnologie zur Belastungsminderung erarbeitet.
  113. Mit neuen Standards werden grüne Gewerbegebiete geschaffen.
  114. Bei der Neuansiedlung von Unternehmen wird auf Klimaschutz und Umweltverträglichkeit geachtet.
  115. Bei Neuansiedlungen und Erweiterungen werden starke Klimaschutz- und Ökologiekriterien für die Vergabe öffentlicher Flächen vorgegeben.
  116. Unternehmen müssen ihre Standorte mit Dach- und Fassadenbegrünung, wenig Versiegelung und Blühwiesen ökologisch gestalten.
  117. Die lineare Wirtschaftsform soll zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft umgebaut werden.
  118. Auf Bundes- und EU-Ebene werden Vorgaben für Plastikverpackungen, längere Nutzungsdauer von Geräten und Wiederverwendbarkeit von Produkten angestrebt.
  119. Binnenschiffe müssen in den Bremer Häfen Landstrom nutzen, statt Strom mit Dieselmotoren zu erzeugen.
  120. Eine länderübergreifende Sedimentmanagementstrategie für ausgebaggerte Sedimente wird angestrebt.
  121. Eine Vertiefung der Außenweser wird als nicht erforderlich abgelehnt.
  122. Eine länderübergreifende Sedimentmanagementstrategie soll das Meer schützen, Flüsse nachhaltig bewirtschaften und Hochwasserschutz gewährleisten.
  123. Der Neubau eines Greenports als offenes Hafenbecken in der Weser wird aus ökologischen Gründen abgelehnt.
  124. Das Havariekommando wird personell und finanziell gestärkt.
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 7
Linke ​1045
Mehr Rechte oder Angebote 45
  1. Beim Einsatz öffentlicher Gelder werden ökologische Standards für Produktionsverfahren, Produkte und den gesamten ökologischen Fußabdruck festgelegt.
  2. Die Flächen der ehemaligen Bremer Kohlekraftwerke werden für Herstellung, Lagerung und Verteilung von Wasserstoff genutzt.
  3. Beim Import von grünem Wasserstoff werden soziale und ökologische Standards eingehalten.
  4. Flächen werden schneller entsiegelt.
  5. Klimaresiliente Pflanzen werden gepflanzt.
  6. Regenwasser wird aufgefangen und möglichst verdunstet oder versickert.
  7. Jede geeignete Straße wird zur Allee entwickelt.
  8. Neubepflanzungen erfolgen klimaangepasst.
  9. Grünschnitt wird zur Förderung der Biodiversität auf das notwendige Minimum begrenzt.
  10. Bebauung im geschützten Außenbereich mit zusätzlicher Flächenversiegelung wird ausgeschlossen.
  11. Es wird eine Strategie der doppelten Innenentwicklung aus Bebauung und blau-grüner Infrastruktur verfolgt.
  12. Es wird verstärkt modular und mit Holz gebaut.
  13. Der Einsatz recycelter, wiederverwertbarer und ökologisch nachhaltiger Baumaterialien wird schrittweise erhöht.
  14. Die Hochschulen entwickeln ihr Klimaschutzmanagement zu einem umfassenden ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsmanagement weiter.
  15. Die Förderung der Biodiversität wird an allen Hochschulen vorangebracht.
  16. An den Hochschulen werden Flächen entsiegelt und neue Grünflächen geschaffen.
  17. Die Rüstungsproduktion wird zeitnah auf zivile und ökologisch sinnvolle Produktion umgestellt.
  18. Umweltstandards gelten einheitlich für alle Stadtteile.
  19. An den Verkehrsverbindungen nach Niedersachsen wird keine den Grüngürtel gefährdende Siedlungsagglomeration gefördert.
  20. Die Leistungen der blau-grünen innerstädtischen Infrastruktur werden ausgebaut.
  21. Planungsziele für die blau-grüne Infrastruktur werden in einem städtischen Grünplan gebündelt.
  22. Parks, Grünstreifen, Bäume und Kleingärten werden erhalten und ausgeweitet.
  23. Es werden Blühstreifen angelegt.
  24. In Stadtteilen mit wenig öffentlichem Grün wie der Bahnhofsvorstadt wird geprüft, wo Flächen entsiegelt und Grünflächen angelegt werden können.
  25. Kleingärten werden wegen ihrer Bedeutung für Stadtklima, Biodiversität und Soziales stärker geschützt.
  26. Kleingärten werden ausgeweitet.
  27. Die Pflege des öffentlichen Grüns richtet sich stärker nach Biodiversität und Klimaanpassung.
  28. Die Bremer Biodiversitätsstrategie wird ständig angepasst und konsequent umgesetzt.
  29. Natur auf Zeit wird gefördert, also der Bewuchs derzeit nicht benötigter oder erst viel später bebauter Flächen.
  30. Nach Berliner Vorbild wird ein Entsiegelungsplan mit einem Kataster zur Ver- und Entsiegelung eingeführt.
  31. Breite Straßenzüge erhalten Grünstreifen.
  32. Parkplätze werden in Parks umgewandelt.
  33. Es werden Rasengitter angelegt.
  34. Die Begrünung von Fassaden und Dächern mit insektenfreundlichen Pflanzen wird bei öffentlichen und privaten Gebäuden stärker gefördert.
  35. Möglichst wenige neue Flächen werden versiegelt, wo möglich wird entsiegelt, und alle begrünbaren Flächen werden begrünt.
  36. Die Renaturierungsmaßnahmen für die Nebengewässer der Weser werden ausgeweitet.
  37. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird zwingend umgesetzt.
  38. Neuversiegelung wird durch vorrangigen Neubau auf Bestandsflächen vermieden.
  39. Eine konsequente Agrarwende hin zu ökologischer Landwirtschaft und flächenbasierter Tierhaltung wird angestrebt.
  40. Die Landwirtschaft wechselt von intensiver zu extensiver Bewirtschaftung.
  41. Die ehemaligen Moorflächen in Bremen und Bremerhaven werden als CO2-Senken und für die Biodiversität wiedervernässt.
  42. Das Land Bremen setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten konsequent für den globalen Umwelt- und Naturschutz ein.
  43. Die Vergabe von Fördergeldern wird stärker an Umwelt-, Sozial- und Tierschutzkriterien gekoppelt.
  44. Subventionen, die Umwelt-, Sozial- und Tierschutzkriterien entgegenstehen, werden sofort abgeschafft.
  45. Schadstoffdurchbrüche der Deponie Grauer Wall und mangelhafte Kontrollen werden ernsthaft untersucht.
Bleibt wie bisher 10
BIW 122
FDP ​1235
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Deutschland braucht eine langfristige Energiestrategie für eine sichere, bezahlbare und umweltschonende Energieversorgung.
  2. Alternative Energieformen werden ausgebaut, um Klimaschutz zu stärken und die Abhängigkeit von Beschaffungskrisen zu verringern.
  3. Recyclingfähiges Produktdesign und verbraucherfreundliche Sammelsysteme werden befürwortet.
  4. Bei jeder Anpassung der Wasserstraßeninfrastruktur werden Umwelt- und Naturschutz berücksichtigt.
  5. Die Umstellung der Umschlagsgeräte in den Häfen auf umweltfreundliche und effizientere Technologien wird unterstützt.
  6. Die Obernstraße soll zu einer Flaniermeile mit Platz zum Verweilen, für Gastronomie und mehr Grün weiterentwickelt werden.
  7. Bei der Begrünung soll auf klimaresiliente Baumarten wie Dreizahn-Ahorn, Purpur-Esche oder Persischen Eisenholzbaum gesetzt werden.
  8. Die Bremerhavener Innenstadt soll grüner gestaltet werden.
  9. Rund um die Große Kirche sollen mehr Begrünung und Spielangebote für Kinder entstehen.
  10. Auch in der Innenstadt sollen Miniwälder (Tiny Forests) angelegt werden.
  11. Es sollen Anreize für die Begrünung von Fassaden und Dächern geschaffen werden.
  12. In Bremen und Bremerhaven soll mehr Stadtbegrünung entstehen.
  13. Die Stadt soll für jedes Neugeborene einen Baum pflanzen.
  14. Gefällte Bäume sollen ersetzt werden.
  15. Es sollen zusätzliche Bäume gepflanzt werden.
  16. Ungenutzte Brachflächen ohne Verwendungsmöglichkeit sollen begrünt werden.
  17. Grünflächen und Straßenbegleitgrün in Bremerhaven sollen nachhaltiger und ganzjährig gepflegt werden.
  18. Im gesamten Stadtgebiet von Bremen und Bremerhaven sollen Miniwälder (Tiny Forests) gepflanzt werden.
  19. Ein behördenübergreifender Leitfaden für Baustellen und Straßensperrungen mit besserer und frühzeitigerer Kommunikation wird erstellt.
  20. Grünflächen werden besser in die Stadtplanung integriert.
  21. Bei der Versiegelung von Grünflächen wird vorhandene Begrünung nach Möglichkeit geschützt.
  22. Für Bauprojekte verkleinerte oder beseitigte Grünflächen werden an anderer Stelle wiederhergestellt.
  23. Bremens Konzept zur Klimaresilienz wird umgesetzt, auch unter Nutzung der Potenziale der Entsiegelung.
  24. In der Stadt Bremen werden 2038 neue Bäume gepflanzt.
  25. Es werden mehr Wildblumenwiesen angelegt, damit Bienen und Insekten Lebensraum finden und ihre Zahl langfristig wieder steigt.
  26. Bremen und Niedersachsen arbeiten zusammen, um Renaturierungsprojekte anzugehen.
  27. Naturschutzprojekte im Fehrmoor, dem letzten Hochmoor im Land Bremen, werden weiter vorangetrieben.
  28. Die wertvollen Bereiche des Fehrmoors werden als Lebensraum seltener Tiere und Pflanzen geschützt.
  29. Vorrang erhalten Maßnahmen für ein automatisiertes Wassermanagement, bessere Gewässergüte in den Gräben und eine standortangepasste Nutzung.
  30. Im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen Bremerhavens wird die Spadener Marktfleth naturnäher umgestaltet.
  31. In Regionen mit zu hohem Gülleaufkommen wird der Transport von Wirtschaftsdünger in Ackerbauregionen gefördert.
  32. Technische Lösungen zur Aufbereitung von Gülle und Gärresten werden gefördert.
  33. Beim Trinkwasserschutz werden auch Siedlungsabwässer berücksichtigt.
  34. Weidehaltung von Kühen wird wegen ihres Nutzens für Ökosysteme mit einer Prämie gefördert, die einen Teil des Minderertrags ausgleicht.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 9
Koalitionsvertrag 11284
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 83
  1. Programme zur Erhaltung der Artenvielfalt und zum Schutz der Insekten werden erstellt und umgesetzt.
  2. Das Stadtgrün wird abgesichert und Bäume werden besser geschützt.
  3. Alle zu ersetzenden Bäume werden nachgepflanzt.
  4. Wo möglich wird der Baumbestand vergrößert, unter anderem durch neue Klimawälder.
  5. Für künftige Erschließungsvorhaben werden Kompensationsflächen in Bremerhaven unterstützt.
  6. Es wird ein Kompensationsflächenpool eingerichtet, der mögliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang der A27 berücksichtigt.
  7. In Gewerbegebieten des Landes Bremen wird die Entwicklung von Biotopen analog zur niedersächsischen Regelung geduldet.
  8. Mit einem neuen Lärmschutzkonzept werden die Umwelt- und Lärmauswirkungen des Flughafens weiter reduziert.
  9. Die Anpassung der Unterweser zwischen Bremerhaven und Brake wird unter Berücksichtigung der Umweltfolgenuntersuchung des Bundes bewertet.
  10. Mit Baggergut wird nachhaltig, umweltgerecht und wirtschaftlich umgegangen.
  11. Wo möglich werden mehr Grün, Retentionsräume und Versickerungsflächen geschaffen.
  12. Nach Berliner Vorbild wird ein Entsiegelungsplan mit einem Ver- und Entsiegelungskataster eingeführt.
  13. Neues Straßenbegleitgrün wird angelegt, Parkplätze werden entsiegelt und mit Rasengittern versehen.
  14. In Stadtteilen mit wenig öffentlichem Grün werden vorrangig entsiegelbare Flächen für neue Grünflächen berücksichtigt.
  15. Neuversiegelung wird durch vorrangigen Neubau auf Bestandsflächen und doppelte Innenentwicklung möglichst vermieden.
  16. Das Neustädter Weserufer bleibt nach der Deicherhöhung durch Erhalt von acht Platanen, Ersatzpflanzungen großer Bäume und weitere Begrünung grün.
  17. Es wird geprüft, welche Straßen zu Alleen erweitert werden können.
  18. Umweltstandards gelten einheitlich für alle Stadtteile.
  19. Die Boden- und Grundwasserverunreinigungen des stillgelegten Tanklagers Farge sollen umfangreich saniert werden.
  20. Für Stadtteile mit hoher Belastung durch Lärm, Feinstaub und wenig Grün werden mit örtlichen Akteuren Kompensationsstrategien entwickelt.
  21. Schwerpunkte sind die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie, die Weiterentwicklung öffentlichen Grüns, der Baumerhalt und Neupflanzungen.
  22. Eine Biodiversitätsstrategie und ein Insektenschutzprogramm werden erstellt und umgesetzt.
  23. Das Landesblühflächenprogramm wird aufgestockt und zu einem Landes-Biodiversitätsprogramm erweitert.
  24. „Natur auf Zeit“ wird gefördert und ermöglicht.
  25. Fassaden- und Dachbegrünung mit insektenfreundlichen Pflanzen wird an öffentlichen und nicht-öffentlichen Gebäuden stärker gefördert.
  26. Das ökologische Gleichgewicht von Fließgewässern, Seen und Meeren wird bewahrt und wiederhergestellt.
  27. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird umgesetzt, um die Gewässer schnellstmöglich in einen guten Zustand zu bringen.
  28. Zum Gewässerschutz werden Nitrateinträge aus der Landwirtschaft minimiert.
  29. Zum Schutz vor Nähr- und Schadstoffeinträgen werden im Dialog mit Landwirtschaft und Umweltverbänden Gewässerrandstreifen verbreitert.
  30. Fließgewässer werden schrittweise renaturiert und ökologisch aufgewertet.
  31. Die Schönebecker Aue wird weiter revitalisiert.
  32. Das Modellprojekt zur Abwasserreinigung an der Schönebecker Aue wird ausgewertet, um es auf andere Bereiche zu übertragen.
  33. Auf Bundes- und EU-Ebene wird gefordert, Mülleinträge in die Meere zu reduzieren.
  34. Auf Bundes- und EU-Ebene wird gefordert, Fischereimethoden und -quoten nachhaltig auszurichten.
  35. Auf Bundes- und EU-Ebene wird gefordert, Unterwasserlärm aus der Schifffahrt zu verringern.
  36. Das öffentliche Grün wird für Klimaanpassung und Biodiversität quantitativ ausgeweitet.
  37. Der Umweltbetrieb Bremen wird bei Organisation, Aufgaben, weniger Fremdvergabe, Personal und Finanzen so aufgestellt, dass er klimaangepasste, ökologische Grünflächenplanung und -pflege leisten kann.
  38. Ein übergeordneter Grünflächenplan wird erstellt, um Grünflächen und Parks aufzuwerten und durch Grünverbindungen zu vernetzen.
  39. Grünanlagen, Grünstreifen, Bäume und Kleingärten werden erhalten und ausgeweitet.
  40. Es werden Blühstreifen angelegt.
  41. Kleingärten werden nur umgenutzt, wenn es ökologisch und verkehrlich vertretbar ist, der Verein kein Veto einlegt und Ausgleichsflächen geschaffen werden.
  42. Für Quartiere werden Mindestgrünanteile festgelegt.
  43. Alle zu ersetzenden Bäume werden nachgepflanzt.
  44. Darüber hinaus werden deutlich mehr neue Bäume gepflanzt, unter anderem in neuen Klimawäldern.
  45. Bei Baumnachpflanzungen wird auf klimaangepasste und heimische Arten geachtet.
  46. Wo bauliche Gegebenheiten keine Baumpflanzungen zulassen, wird eine Bepflanzung mit heimischen Sträuchern geprüft.
  47. Naturdenkmale werden wieder unter besonderen Schutz gestellt.
  48. In Bremen werden Wasserkreisläufe etabliert.
  49. Eine strategische Wasserplanung wird durchgeführt, um neue Einsparpotenziale zu finden.
  50. Eine Kampagne zum Wassersparen wird durchgeführt.
  51. Grauwasseranlagen werden etabliert.
  52. Eine weitere Erhöhung des Speichervolumens im Kanalnetz und in Rückhaltebecken wird geprüft, damit möglichst wenig unbehandeltes Abwasser in die Flüsse gelangt.
  53. Bei der öffentlichen Beschaffung werden verbesserte Umweltstandards gesetzt.
  54. Verursacher von Umweltdelikten werden konsequent verfolgt.
  55. Für die Verfolgung von Umweltdelikten wird das benötigte Personal bereitgestellt.
  56. Der Ressourcenschutz wird durch Förderung der stofflichen Verwertung von Abfällen und der Kreislaufwirtschaft gestärkt.
  57. Die Vorgaben für die öffentliche Beschaffung werden so geändert, dass Umweltstandards, Energieeffizienzkriterien und Abfallvermeidung stärker verankert sind.
  58. Zur beschlossenen Zero-Waste-Strategie wird ein Aktionsplan aufgestellt.
  59. Die Naturschutzgebiete werden schrittweise ausgebaut.
  60. Für Bremen und Bremerhaven wird jeweils bis 2030 ein umfangreicher Biotopverbund geplant.
  61. Neue Schutzgebiete werden in der Rohrniederung und im Fehrmoor/In den Plättern in Bremerhaven sowie in der Ochtumniederung und der Weseraue in Bremen ausgewiesen.
  62. Der Unterhaltungsfonds Naturschutz wird so ausgestattet, dass Bremen seinen Kompensationsverpflichtungen dauerhaft nachkommt.
  63. In Bremer Moorgebieten werden keine neuen bodenversiegelnden Straßen und Wege genehmigt.
  64. Der Beitrag der Landwirtschaft zu Natur- und Artenschutz und zum Erhalt der Kulturlandschaft wird weiter unterstützt, etwa durch den Schutz der bremischen Moorflächen.
  65. Ergänzend wird eine Hirtenprämie für Landschaftspflege sowie Arten- und Naturschutz eingeführt.
  66. Gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirten und mit Bundesförderung wird ein Moorschutzprogramm aufgelegt, das Flächen zur Wiedervernässung identifiziert und eine weitere wirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
  67. In Bund und EU wird eine stärkere Umwidmung von GAP-Direktzahlungen zugunsten der Honorierung von Klima- und Umweltleistungen gefordert.
  68. Bei Hochschulbau- und Sanierungsvorhaben wird die Flächenversiegelung möglichst minimiert.
  69. Bei Hochschulbau- und Sanierungsvorhaben werden umfangreiche Grünflächen geschaffen.
  70. Bei Bau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaft wird die Flächenversiegelung möglichst gering gehalten.
  71. Bei Bau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaft werden umfangreiche Grünflächen geschaffen.
  72. Die Nachhaltigkeit der Hochschulen wird durch Mobilitätsangebote, energetische Sanierung, ressourcenschonenden Betrieb und nachhaltige Beschaffung gestärkt.
  73. Bei Neubauten müssen der lokale Wasserhaushalt sowie Versickerungs- und Verdunstungsmöglichkeiten für Regenwasser beachtet werden.
  74. Bei Neu- und Umbauten wird die Kreislaufführung von Wasser gestärkt.
  75. Die Neuversiegelung von Flächen im Außenbereich wird vermieden.
  76. Flächen sollen entsiegelt werden.
  77. Geprüft wird ein Entsiegelungsfonds, in den Bauherren bei Neuversiegelung einzahlen und aus dem Entsiegelungen gefördert werden.
  78. Öffentliche Flächen sollen ausgebaut, für alle zugänglich, ökologisch gestaltet und sauber gehalten werden.
  79. Gegen die zunehmende Vermüllung wird vorgegangen.
  80. Nicht mehr benötigte Flächen werden stärker für blau-grüne Infrastruktur genutzt.
  81. Grün- und Erholungsflächen in der Innenstadt werden ausgeweitet.
  82. Auf dem Domshof werden Gastronomie, Stadtgrün und konsumfreie Aufenthaltsmöglichkeiten gestärkt.
  83. Die bestehenden 35,4 Kilometer Schottergleise werden schrittweise durch Rasen- oder Sedumgleise ersetzt.
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 ​1355
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 54
  1. Von parkenden Autos beanspruchter öffentlicher Raum wird schrittweise für Grün, Spiel und Aufenthalt umgewidmet.
  2. In benachteiligten Quartieren wird zuerst entsiegelt und begrünt.
  3. Soziale und ökologische Schwerpunkte in der Förderpolitik der EU werden gestärkt.
  4. Die Wasserqualität von Unisee und Achterdieksee wird verbessert.
  5. Eine Stadt der kurzen Wege wird angestrebt, die durch Entsiegelung und Begrünung klimaresilient ist.
  6. Die Zahl der Pkw pro Einwohner wird durch attraktive Alternativen und Lenkungsmaßnahmen weiter gesenkt, um öffentlichen Raum für Begegnung und Grün zu gewinnen.
  7. Bremen und Bremerhaven werden zu Schwammstädten, in denen Regenwasser gehalten statt in die Kanalisation geleitet wird.
  8. Flächen werden entsiegelt, zuerst in den heißesten und ärmsten Quartieren.
  9. Dach- und Fassadenbegrünung wird ausgeweitet.
  10. Es werden mehr Stadtbäume und Alleen gepflanzt.
  11. In einem städtischen Grünplan werden Flächen für Erholung und naturnahe Biotope weiterentwickelt.
  12. Monotone Rasenflächen werden durch ökologisch wertvolle Bepflanzung mit heimischen Arten ersetzt.
  13. An Straßenrändern, Mittelstreifen und anderen öffentlichen Flächen werden Blühstreifen angelegt.
  14. In öffentlichen Parks werden Bäume und Sträucher mit essbaren Früchten gepflanzt.
  15. Grün- und Kleingartenflächen, Grüngürtel und Biodiversität werden als öffentliche Güter geschützt.
  16. In dicht bebauten Stadtteilen mit wenig Grün werden Flächen entsiegelt.
  17. In dicht bebauten Stadtteilen werden neue Grünflächen geschaffen.
  18. Belastete Stadtteile wie die Bahnhofsvorstadt oder Bremerhaven-Mitte werden gezielt ökologisch aufgewertet.
  19. Auf derzeit unbebauten Brachen wird „Natur auf Zeit“ durch gezielte Bepflanzung ermöglicht.
  20. Wohnungsbaugesellschaften wie GEWOBA und BREBAU werden per Landesvorgabe verpflichtet, Abstandsgrün und Scherrasen schrittweise in artenreiche Wiesen, Gehölze und Nachbarschaftsgärten umzuwandeln.
  21. Das Bauen auf der grünen Wiese wird beendet und es darf keine innerstädtische Nettoversiegelung mehr geben.
  22. Der Bestand an Bäumen, Grünstreifen, Parks und Kleingärten wird erhalten, ausgeweitet und miteinander verbunden.
  23. Das Trinkwasserschutzgebiet wird vor Einträgen aus dem ehemaligen Tanklager Farge geschützt.
  24. Ein Stipendien- bzw. Förderprogramm für Nachhaltigkeitsprojekte in Clubs und Spielstätten wird entwickelt.
  25. Brachen werden begrünt und aufgewertet.
  26. Durch Aufforstung wird CO2 dauerhaft gebunden.
  27. Auf dem Rennbahngelände könnte ein Klimawald entstehen, für den Bürgerinnen und Bürger Bäume spenden.
  28. Der EnergyPort in Bremerhaven wird umweltgerecht umgesetzt.
  29. Beim Bau des Energy Port bleibt möglichst viel Fläche naturbelassen und der Eingriff in das Ökosystem wird gering gehalten.
  30. Das Ökosystem der Weser soll geschützt werden und zum Hochwasserschutz beitragen.
  31. Eine konsequente Agrar- und Ernährungswende hin zu ökologischer Landwirtschaft und flächenbasierter Tierhaltung wird angestrebt.
  32. Bei der Deponiestandortsuche bleibt die Abfallwirtschaft in öffentlicher Hand, es werden keine neuen Flächen versiegelt und keine Naturschutzgebiete belastet.
  33. Der Umweltbetrieb Bremen und das Gartenbauamt Bremerhaven werden für Erhalt und ökologische Transformation öffentlicher Grünflächen personell gestärkt.
  34. Der Baumbestand wird insbesondere in verdichteten Quartieren erheblich erweitert.
  35. Für die bestehenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete werden verbindliche Maßnahmenpläne aufgestellt.
  36. Die Bremer Mittelweseraue sowie Rohrniederung und Fehrmoor in Bremerhaven werden als Naturschutzgebiete ausgewiesen.
  37. Die Renaturierungsmaßnahmen für die Kleine Wümme werden ausgeweitet.
  38. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Naturschutzgebiete und dicht besiedelte Bereiche werden besonders vor Silvesterfeuerwerk geschützt.
  39. Bremen entwickelt seine Biodiversitätsstrategie kontinuierlich weiter.
  40. Die Pflege des öffentlichen Grüns wird an Biodiversität und Klimaanpassung ausgerichtet, mit heimischen, insektenfreundlichen und klimaangepassten Pflanzen.
  41. Die Aufforstung von Gehölzen wird fortgesetzt.
  42. Moore werden, wo möglich, zur CO2-Bindung und Wiederherstellung städtischer Natur wiedervernässt.
  43. Landwirtschaftlich genutzte Moorflächen werden in Absprache mit der Landwirtschaft vernässt, sodass eine nachhaltige Nutzung möglich bleibt.
  44. Der Vogelschutz insbesondere im Blockland wird weiter gestärkt.
  45. Über Bundesrat und EU wird ein Verbot von Grundschleppnetzen in marinen Schutzgebieten angestrebt.
  46. Bei Bauvorhaben wird ein wirksamer Schutz vor Unterwasserlärm angestrebt.
  47. Das ehemalige Rennbahngelände wird zu einem naturnahen Stadtnaturpark entwickelt.
  48. Die Renaturierung der Nebengewässer der Weser wird ausgeweitet.
  49. Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden konsequent umgesetzt.
  50. Beim Deichneubau werden Aufenthaltsqualität, Hochwasserschutz und eine ökologisch hochwertige Lösung verbunden.
  51. Die Landwirtschaft wird auf Biolandwirtschaft umgestellt.
  52. Die Massentierhaltung wird abgeschafft, um Tierwohl und Biodiversität zu stärken und den Nitrateintrag zu minimieren.
  53. Die Straßenbäume in den Parzellengebieten werden von der Stadt gepflegt.
  54. Für Künstliche Intelligenz braucht es demokratische und soziale Leitplanken gegen die Folgen einer Deregulierung digitaler Standards.
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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