Zum Inhalt

Natur und Umwelt

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU RP ​623
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Kooperationen zwischen Forst, Landwirtschaft und Naturschutz werden gestärkt.
  2. Winterregen wird gespeichert.
  3. Die Grundwasserneubildung wird durch gesteuerte Versickerung verbessert.
  4. Der Wald wird durch Mischwaldumbau, Brandschneisen, Schutzstreifen und Löschteiche klimastabil und brandsicher gemacht.
  5. Ein praxisnaher Naturschutz in der Landwirtschaft wird gefördert.
  6. Digitale Bewässerungssteuerungen werden gefördert, damit Felder in Trockenphasen ressourcenschonend bewässert werden können.
  7. Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft werden durch Anerkennung innovativer Verfahren wie des chemischen Recyclings gefördert.
  8. Photovoltaikanlagen gehören bevorzugt auf Dächer, Fassaden und versiegelte Flächen statt auf fruchtbare Böden.
  9. Klare Leitlinien sollen Flächenkonkurrenz zwischen Energiewende, Landwirtschaft und Naturschutz verhindern.
  10. Floating-PV und moderne Agri-PV-Anlagen in der Landwirtschaft werden gefördert.
  11. Mit Rückhaltebecken, Wasserspeichern und kluger Verteilung soll Regenwasser besser genutzt werden.
  12. Winterregen soll in der Fläche gehalten werden, statt ungenutzt abzufließen.
  13. Die Grundwasserneubildung soll durch gesteuerte Versickerung verbessert werden.
  14. Moderne Klärtechnik wird eingesetzt.
  15. Grundwasserressourcen werden geschützt und Schadstoffeinträge konsequent überwacht.
  16. Landwirtschaft, Industrie und private Haushalte werden beim sorgsamen Umgang mit Wasser unterstützt.
  17. Der Flächenverbrauch soll begrenzt werden.
  18. Neue Bau- und Gewerbeflächen werden sparsam und ressourcenschonend ausgewiesen.
  19. Grüne Oasen, Dachbegrünung und zusätzliche Bäume in Städten und Gemeinden werden gefördert.
  20. Biotopverbünde werden gestärkt.
  21. Landwirtschaftliche Betriebe werden bei Arten- und Landschaftsschutzprogrammen unterstützt.
  22. Der Waldumbau zu klimastabilen Mischwäldern wird vorangetrieben.
  23. Der Waldbrandschutz wird mit Schutzstreifen, Brandschneisen und zusätzlichen Löschwasserteichen verbessert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
SPD RP ​1019
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die Kreislaufwirtschaft soll deutlich gestärkt werden.
  2. Auf verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, Flächeneffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit wird geachtet.
  3. Der kooperative Ansatz des Schulterschlusses Artenvielfalt zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz wird weiter gestärkt.
  4. Auf Bundesebene wird die Einführung von Rotationsbrachen im Weinbau angestrebt.
  5. Die Förderung des Steillagenweinbaus wird deutlich ausgeweitet.
  6. Für den Steillagenweinbau wird ein nachhaltiges Flächenmanagement etabliert.
  7. Bei der Planung der Studierendenwohnheime werden ökologische Aspekte berücksichtigt.
  8. Quartierslösungen, die flächen- und ressourcensparende Bebauung mit sozialem Miteinander verbinden, werden gefördert.
  9. Innovative, leistungsfähige und wirtschaftlich rentable Wasserkraftwerke sollen ermöglicht werden, wo sie im Einklang mit der Natur realisierbar sind.
  10. Geschädigter Wald wird zu klimaangepasstem Mischwald umgebaut.
  11. Die Anstrengungen im Umwelt- und Naturschutz werden verstärkt.
  12. Die im Land entstehenden Naturschutzstationen sollen den kooperativen Naturschutz voranbringen.
  13. Die Landschaftsverbände werden weiterentwickelt, um nach niederländischem Vorbild regionale Kooperativen zu fördern, die gemeinsam Agrarumweltmaßnahmen planen und umsetzen.
  14. Naturparke werden durch Investitionen in Besucherlenkung, regionale Wertschöpfung und Bildung für nachhaltige Entwicklung gestärkt.
  15. Zum Schutz naturnaher Lebensräume werden Kooperationen mit Land- und Forstwirtschaft sowie digitale Monitoring-Systeme genutzt.
  16. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie wird konsequent umgesetzt.
  17. Im Rahmen der Aktion Blau plus wird in die Renaturierung von Fließgewässern investiert.
  18. Das Landesentwicklungsprogramm soll die Reduzierung des Flächenverbrauchs mit der Sicherung von mehr Wohnraum und Gewerbeflächen verbinden.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 7
AfD RP 247
Grüne RP ​1571
Mehr Rechte oder Angebote 71
  1. Die Vielfalt an Lebensräumen, Arten und genetischen Varianten wird geschützt.
  2. Die Energiegewinnung aus Tiefengeothermie wird durch klare Genehmigungsverfahren, zügige Standorterkundungen und starke Umweltstandards unterstützt.
  3. Der Einsatz neuer, biodiversitätsfreundlicher Substrate wie Hanf oder Silphie in Biogasanlagen wird unterstützt.
  4. Leitarten wie Wildkatze, Igel, Fledermäuse, Wildbienen, Feldhamster und Kiebitz werden mit der Aktion Grün geschützt.
  5. Die Pläne für Natura-2000-Gebiete werden konsequent umgesetzt.
  6. Die Biodiversitätsstrategie wird fortgeschrieben.
  7. Arten, für die das Land wegen Vorkommen und Gefährdung besondere Verantwortung trägt, werden besonders geschützt und gefördert.
  8. Die Ziele des EU-Renaturierungsgesetzes sind Richtschnur für Verbesserungen in Feuchtgebieten, Grünland, Ackerland, Wald und urbanen Ökosystemen.
  9. Der Biotopverbund wird gestärkt.
  10. Die Vielfalt in der Agrarlandschaft wird gefördert.
  11. Forst-Monokulturen werden umgebaut.
  12. Für besonders gefährdete Arten werden neue Lebensräume geschaffen.
  13. Biotope sollen durch naturfreundlichere Bewirtschaftung, Wildbrücken und -tunnel sowie Schutzkonzepte und Artenhilfsprogramme zu großen, störungsarmen Lebensräumen verbunden werden.
  14. Bestehende landwirtschaftliche Nutzungen in Naturschutzgebieten sollen auf ökologische Bewirtschaftung umgestellt werden.
  15. Bestehende Schutzgebiete werden durch ökologische Bewirtschaftung aufgewertet.
  16. Neue Schutzgebiete werden dort geschaffen, wo wertvolle Ökosysteme und Arten besonders gefährdet sind.
  17. Ein Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz mit gemeinsam vereinbarten Maßnahmen wird unterstützt.
  18. Der Vertragsnaturschutz wird praxisnah weiterentwickelt.
  19. Ökologische Beweidung, etwa in Naturschutzgroßprojekten, wird unterstützt.
  20. Naturschutzstationen werden flächendeckend eingeführt.
  21. Messprogramme zur Früherkennung von Schadstoffbelastungen werden ausgebaut.
  22. Umweltkontrollen stützen sich auf transparente Daten, unabhängige Messstellen und moderne Technik.
  23. Mit der Klima-Wald-Offensive werden nachhaltig genutzte, naturnahe und klimastabile Mischwälder gefördert.
  24. Der Umbau zu vielfältigen, klimaangepassten Wäldern mit heimischem Saatgut, Naturverjüngung und Beratung wird gefördert.
  25. Programme wie Klimawald 2100 und Klimaangepasstes Waldmanagement werden mit Unterstützung des Bundes ausgebaut.
  26. Der Wasserrückhalt im Wald wird etwa durch Rigolen oder Key-Line-Technik verbessert.
  27. Die Jagd soll ökologisch nachhaltig sein, damit junge Bäume aufwachsen können.
  28. Naturwaldreservate für die ungestörte Entwicklung von Waldökosystemen werden geschaffen.
  29. Für Nationalpark und Kernzonen des Biosphärenreservats sollen in Abstimmung mit Kommunen und Bevölkerung Arrondierungsflächen für den Biotopverbund gefunden werden.
  30. FSC-Zertifizierungen und Dauerwaldkonzepte werden unterstützt.
  31. Dürre- und Hitzephasen wird mit angepassten Wasserwirtschaftskonzepten begegnet.
  32. Zum Schutz des Trinkwassers wird mit der Allianz für das Wasser der Zukunftsplan Wasser umgesetzt.
  33. Wasser soll stärker in der Landschaft gehalten werden und vor Ort versickern können.
  34. Durch Auenreaktivierung, Gewässerentwicklungskorridore, Deichrückverlegungen und Überflutungsflächen erhalten Flüsse und Bäche mehr Raum.
  35. Mit der Aktion Blau Plus werden Gewässer renaturiert.
  36. Wasser soll im Wald sowie auf landwirtschaftlichen und Naturschutzflächen in der Fläche zurückgehalten werden.
  37. Gewässerunterhaltung erfolgt maßvoll, naturgerecht und lokal angepasst.
  38. Beim Hochwasserschutz werden natürliche Überflutungsräume etwa durch Deichrückverlegungen ausgewiesen und naturverträgliche technische Lösungen eingesetzt.
  39. Auenwälder als natürliche Überschwemmungsgebiete werden geschützt.
  40. Auengebiete werden renaturiert.
  41. Der geplante Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen soll wegen Eingriffen in die Natur und ungeklärten Katastrophenschutzes grundsätzlich überprüft werden.
  42. Kläranlagen werden modernisiert und mit einer vierten Reinigungsstufe ausgestattet, und die Energieeffizienz der Wasserwirtschaft wird erhöht.
  43. Der Flächenverbrauch soll schrittweise auf Netto-Null sinken und bis 2030 unter einem Hektar liegen.
  44. Entsiegelungsmaßnahmen werden unterstützt.
  45. Biotope, Schutzgebiete und Lebensräume sollen besser vernetzt werden.
  46. Im Landesentwicklungsprogramm 5 sollen Vorrangflächen für die Vernetzung von Lebensräumen ausgewiesen werden.
  47. Die Umsetzung des EU-Nature-Restoration-Law ist verbindlich und soll finanziell und personell ausgestattet werden.
  48. Mit der Wald-Klimaschutz-Offensive werden Waldgebiete für den genetischen Austausch von Wildpopulationen vernetzt.
  49. Eine Flächenagentur soll Kommunen beraten, Ausgleichs- und Konversionsflächen vermitteln und Flächen für Natur-, Klima- und Gewässerschutz entwickeln.
  50. Eine Entsiegelungsoffensive im Bestand, auch für Schottergärten, wird gestartet.
  51. Stadt- und Dorfgrün sowie naturnahe Grünflächen und Gärten werden unterstützt.
  52. Der Ausbau der blauen Infrastruktur in den Gemeinden wird aktiv unterstützt.
  53. Ergänzende Landesprogramme für Artenschutzmaßnahmen und -projekte in den Kommunen werden gestärkt und geschaffen.
  54. Umweltfreundliche Innovationen wie Agroforstwirtschaft, regenerative und solidarische Landwirtschaft werden unterstützt.
  55. Mit weiteren Naturschutzstationen werden regionale Kooperationen von Landwirtschaft und Naturschutz aufgebaut.
  56. Der Vertragsnaturschutz wird gemeinsam mit Landwirten und Naturschutzverbänden ausgeweitet.
  57. Der Erhalt des Dauergrünlands wird auch als Hotspot der Artenvielfalt gefördert.
  58. Kulturell und ökologisch wertvolle Steillagen werden erhalten und gefördert.
  59. Programme wie Lebendige Moselweinberge zur Förderung der Artenvielfalt werden ausgebaut.
  60. Gefördert wird ein Tourismus, der die Natur schützt und die Regionen stärkt.
  61. Besucherlenkung und Information sollen Erholung in der Natur mit dem Erhalt der Artenvielfalt verbinden.
  62. Alle Straßenneu- und -ausbauprojekte im Bundesverkehrswegeplan sollen nach Klima- und Umweltaspekten neu bewertet werden.
  63. Für die Rheinquerung zwischen Mainz und Koblenz sollen naturverträgliche Lösungen unter Beteiligung der Kommunen gefunden werden, ohne Fokus auf das Auto und ohne die Fähren zu gefährden.
  64. Statt neue Flächen zu verbrauchen, werden Sanierung und Umbau im Dorfkern unterstützt.
  65. Eine landesweite Entsiegelungsoffensive mit Anreizen für Kommunen, Wettbewerben und Kampagnen wird gestartet.
  66. Klimaangepasste Bauleitplanung nach dem Schwammstadtprinzip wird verbindlich.
  67. Private Entsiegelung und Versickerung werden über kommunale Niederschlagswassersatzungen belohnt.
  68. Umweltkriminalität wird verstärkt bekämpft.
  69. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Umweltkriminalität soll eingeführt werden.
  70. Die EU-Strukturpolitik soll sozial und ökologisch ausgerichtet werden.
  71. Ehemalige Militärflächen sollen für bezahlbares Wohnen, Erneuerbare Energien und nachhaltige Gewerbegebiete ohne weitere Flächenversiegelung genutzt werden.
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 6
Linke RP ​​15
FW RP ​45
FDP RP ​1529
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Schutz, Pflege und Vermarktung historischer Gebäude, Naturattraktionen und Weinlandschaften stehen im Zentrum des Tourismusmarketings.
  2. Statt pauschaler Verbote werden in der Landwirtschaft moderne Messtechnik und digitale Verfahren eingesetzt.
  3. Moderne Pflanzenzüchtung wie CRISPR/Cas, präziser Pflanzenschutz und digitales Monitoring werden eingesetzt.
  4. Schutzgebiete werden differenziert und praxisgerecht ausgestaltet.
  5. In Schutzgebieten bleibt verantwortungsvoller Pflanzenschutz erlaubt.
  6. Im Naturschutz haben kooperative lokale Modelle von Landwirten, Verbänden und Bürgern Vorrang vor Ordnungsrecht.
  7. Kooperative lokale Naturschutzmodelle werden angemessen gefördert.
  8. Schutzgebiete werden so gestaltet, dass Weinbau und Naturschutz vereinbar sind.
  9. Statt Flächenstilllegung wird auf eine artenschützende, intelligente Bewirtschaftung gesetzt.
  10. Ökologische Ziele sollen mit technologieoffenen, marktwirtschaftlich effizienten Lösungen erreicht werden.
  11. Im ländlichen Raum sollen mehr Retentionsräume geschaffen werden, die Wasserrückhaltung und biologische Vielfalt dienen.
  12. Auch in Siedlungen sollen Naturschutz und Rückzugsräume für kleinere Wildtiere, Vögel und Insekten gefördert werden.
  13. Natürliche Parks und Grünflächen sollen auch zur Senkung der Temperaturen in Innenstädten gepflegt und erhalten werden.
  14. Rechtliche Regelungen, die bessere technische Lösungen der Kreislaufwirtschaft verhindern, sollen abgeschafft werden.
  15. Private Investitionen in die umweltverträgliche Abfallentsorgung sollen unterstützt werden, besonders wo die öffentliche Hand die Aufgabe nicht mehr wahrnimmt.
  16. Öffentlich-private Partnerschaften in der Abfallentsorgung werden befürwortet.
  17. Grundwasser, Flüsse und Feuchtgebiete sollen so geschützt und genutzt werden, dass Versorgungssicherheit, Ökologie und Wirtschaft im Gleichgewicht bleiben.
  18. Wasserknappheit soll durch neue Ideen und Technologien begegnet werden.
  19. Gewässerbelastungen sollen an der Quelle reduziert werden.
  20. Wasserinfrastruktur, Speicher und Löschwasserversorgung in waldreichen Regionen sollen gestärkt werden.
  21. Das Grundwasser soll flächendeckend vor Verunreinigungen geschützt werden.
  22. Experimente mit neuen Wirtschaftsbaumarten und Bewirtschaftungsmodellen sollen zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel erlaubt sein.
  23. Forstliche Gemeinwohlleistungen wie Wasserschutz, CO2-Bindung und Biodiversität sollen marktorientiert honoriert werden.
  24. Invasive Arten wie Nutria, Waschbär oder Nilgans können künftig unbürokratisch bejagt werden.
  25. Schädliche neue Arten sollen durch enges Monitoring schnell erkannt und ohne bürokratische Hürden entnommen werden.
  26. Hegegemeinschaften sollen als Partner der Land- und Forstwirtschaft gefördert werden.
  27. Der Kormoran soll wissenschaftlich fundiert und regional differenziert gemanagt werden.
  28. Artenschutz darf nicht zur Verdrängung anderer Arten oder Wirtschaftszweige führen.
  29. Der Kormoran soll in das aktive Wildtiermanagement aufgenommen werden können.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 11
BSW RP ​325
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Städtebauförderung und Dorferneuerung werden gestärkt.
  2. Schutzmaßnahmen vor Starkregen, Gewässer, Grünflächen und Löschwasserzisternen werden gefördert.
  3. Kleingartenanlagen werden geschützt.
  4. Neue Kleingartenanlagen werden ermöglicht.
  5. Der Ausbau der A1 in der Eifel wird unter Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutz vorangetrieben.
  6. Für alle mit dem gentechnischen Verfahren hergestellten Impfsubstanzen soll ein sofortiges Anwendungsmoratorium an gesunden Menschen, Tieren und Pflanzen gelten.
  7. Neue Photovoltaik- und Windkraftanlagen sollen vorrangig auf bereits versiegelten Flächen entstehen.
  8. Umwelt- und bodenschonende Anbautechniken und -systeme sollen gefördert werden.
  9. Weniger Monokulturen, vielfältige Fruchtfolgen, Blühflächen und kleinteilige Strukturen sollen die Artenvielfalt stärken.
  10. Zusätzliche Bäume und Hecken sollen in Regionen wie Rheinhessen Winderosion verhindern.
  11. Trockenheitsresistente Arten sollen gefördert werden.
  12. Naturnahe Begrünung und Dorfverschönerung sollen steuerlich begünstigt werden.
  13. Innovative Schlüsseltechnologien für eine ressourcenschonende, klimaneutrale Kreislaufwirtschaft sollen entwickelt werden.
  14. Windkraft soll nur dort genutzt werden, wo Windpotenzial, Umweltverträglichkeit und regionale Akzeptanz gegeben sind.
  15. Landschaft und Biodiversität sollen beim Windkraftausbau konsequent geschützt werden.
  16. Vor neuer Flächenversiegelung sollen ungenutzte Siedlungs- und Industriebrachen zurückgebaut und wiederverwendet werden.
  17. Ein landwirtschaftliches Flächenkataster soll Spekulation mit Ackerland unterbinden.
  18. Erosionsschutz durch Gehölzstreifen, Waldränder und differenzierte Bodenbearbeitung soll gefördert werden.
  19. Der Biotopverbund soll ausgebaut werden.
  20. Die streng geschützten Kernzonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald – Nordvogesen sollen im deutschen Teil deutlich erweitert werden.
  21. Die Kernzonen des Biosphärenreservats sollen durch Biokorridore verbunden werden.
  22. Vorhandene Feuchtgebiete sollen streng geschützt werden.
  23. Trockengelegte Moore sollen wo möglich renaturiert werden.
  24. Dem Grundwasser soll nicht mehr entnommen werden, als sich neu bildet.
  25. Eine weitgehende Kreislaufwirtschaft mit sparsamem Ressourceneinsatz und langer Wiederverwendung soll etabliert werden.
Ohne klare Richtung 3
Koalitionsvertrag 11616
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Die Kreislaufwirtschaft wird gezielt gestärkt.
  2. Stoffkreisläufe werden konsequent geschlossen.
  3. Die Leistungen der Weidetierhaltung für artenreiches Grünland und Landschaftspflege werden gezielt gestärkt.
  4. Der Umbau zu klimaresilienten Mischwäldern wird beschleunigt.
  5. Regional abgestimmte und präventive Maßnahmen zur Vorsorge vor Flächen- und Waldbränden werden weiterentwickelt.
  6. Das Land soll bei der Waldbrandvorsorge im Staatswald Vorbild sein.
  7. Von EU und Bund werden verlässliche Finanzierungsinstrumente für die Wiederherstellung der Natur gefordert.
  8. Der „Schulterschluss Artenvielfalt“ wird gestärkt und weiterentwickelt.
  9. Regionale Verbünde erhalten mehr Möglichkeiten, Maßnahmen im Agrar-, Umwelt- und Klimaschutz eigenständig zu initiieren und umzusetzen.
  10. Die Naturparke, der Nationalpark Hunsrück-Hochwald und das Biosphärenreservat Pfälzerwald werden weiterentwickelt.
  11. Die Kläranlagen im Land werden weiterentwickelt.
  12. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten wird die geohydrologische Datenbasis landesweit verbessert.
  13. Ein Konzept zur nachhaltigen Nutzung von Oberflächen- und Grundwasser für landwirtschaftliche Beregnung wird erarbeitet.
  14. Die Einnahmen aus dem Wassercent aus landwirtschaftlicher Nutzung sollen zweckgebunden für ressourcenschonende Bewässerungsprojekte eingesetzt werden.
  15. Bei der Flächennutzung gilt der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung, um den Flächenverbrauch zu begrenzen.
  16. Partnerschaften und Austausch auf EU-Ebene im Natur-, Klima- und Ressourcenschutz werden gestärkt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 13
Weniger Rechte oder Angebote 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de