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Natur und Umwelt

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CSU ​214
FW 1629
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Der Flächenverbrauch soll reduziert werden.
  2. Der Waldumbau soll gefördert werden.
  3. Forstschädlinge sollen effektiv bekämpft werden.
  4. Die Lebensgrundlage Wasser soll geschützt werden.
  5. Wälder sollen durch Bewirtschaftung und Wiederaufforstung stabil werden.
  6. Ressourcen sollen durch verantwortungsvollen Konsum, nachhaltige Produktion sowie Wiederverwendung und Verwertung erhalten werden.
  7. Trittsteinkonzepte sollen gefördert werden.
  8. Durch grüne Architektur sollen mehr urbane Oasen entstehen.
  9. In den Städten soll es mehr Grün statt rigoroser Nachverdichtung geben.
  10. Bepflanzte Gärten sollen an die Stelle von Steingärten treten.
  11. Der Flächenverbrauch in Bayern soll auf 5 Hektar pro Tag begrenzt werden.
  12. Flächen sollen gespart und Leerstand sowie Gewerbebrachen reaktiviert werden.
  13. Erosionsmindernde Bodenbewirtschaftung und Anbauverfahren sollen eingesetzt werden.
  14. Die Bodenschutzforschung soll intensiviert werden.
  15. Böden sollen besser vor giftigen Stoffen geschützt werden.
  16. In allen bayerischen Kläranlagen sollen weitere Reinigungsstufen etwa gegen Mikroplastik und Hormone eingeführt werden.
  17. Die Kommunen sollen beim dezentralen Wasserrückhalt für Grundwasserbildung und Hochwasserschutz unterstützt werden.
  18. Die Vorsorge gegen Gewässerverschmutzung durch Hochwasser, etwa durch ungesicherte Heizöltanks, soll verbessert werden.
  19. Maßnahmen zur Wassereinsparung sollen gefördert werden.
  20. Lebensräume für die heimische Flora und Fauna sollen auch in Siedlungsgebieten geschützt und verbessert werden.
  21. Ohnehin vorhandene Flächen sollen besser für den Artenschutz genutzt werden.
  22. Heimische Tier- und Pflanzenarten sollen vor invasiven Arten geschützt werden.
  23. Sensible Arten sollen durch Management vor dominierenden Kulturfolgern geschützt werden.
  24. Der Tourismus soll sanft sein und Rücksicht auf Tiere und Lebensräume nehmen.
  25. Ampelanlagen sollen zur Verringerung von Umweltbelastungen vernetzt werden.
  26. Schifffahrtswege sollen naturnah ausgebaut werden.
  27. Tierschutz- und Umweltstandards werden honoriert.
  28. Die Vereinbarkeit von Tourismus, Natur und Lebensqualität wird sichergestellt.
  29. Bei Energieimporten und Importen von Lebens- und Futtermitteln werden Urwaldabholzung und Raubbau berücksichtigt.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
AfD 188
Mehr Rechte oder Angebote 8
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 7
Weniger Rechte oder Angebote 1
Grüne ​1973
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 72
  1. Zahlreiche neue Schutzgebiete werden ausgewiesen.
  2. Biotope werden kartiert, verbunden und bayernweit vernetzt.
  3. Auen, Moore und naturnahe Wälder werden wiederhergestellt und bewahrt.
  4. Eine verbindliche Halbierung des Flächenverbrauchs auf 5 Hektar pro Tag wird eingeführt.
  5. Flächenrecycling wird aktiv gefördert.
  6. Nicht mehr benötigte Flächen werden entsiegelt.
  7. Die nationale und europäische Biodiversitätsstrategie wird in Bayern konsequent umgesetzt.
  8. Das Schutzgebietssystem Natura 2000 wird in Bayern zügig zu einem wirkungsvollen Biotopverbund ausgebaut.
  9. In bayerischen Städten sollen mehr naturnahe Parkanlagen, Blühwiesen, Stauden, Hecken und Wäldchen entstehen.
  10. Gartenbesitzer werden bei der insektenfreundlichen Gestaltung ihrer Gärten beraten.
  11. Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramme werden ausgebaut.
  12. Gemeinsam mit Landwirten und Privatwaldbesitzern sollen mehr artenreiche Felder, Wälder und blühende Wiesen entstehen und erhalten werden.
  13. Städte werden bei Luftreinhalteplänen unterstützt, die die niedrigeren WHO-Grenzwerte für Luftschadstoffe anstreben.
  14. Die bayerischen Moore werden zügig wiedervernässt und renaturiert.
  15. Weitere Bebauungen in den Alpen wie Skipisten, Skilifte, Schneekanonen oder Speicherseen werden abgelehnt.
  16. Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wird nach Inkrafttreten unverzüglich umgesetzt.
  17. Ein Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Lebensräumen, Gewässern und Artenvielfalt wird aufgestellt.
  18. Bis 2030 werden 12 Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen.
  19. Grundwasserentnahmen werden auf die genehmigten Mengen begrenzt.
  20. Eine Grundwasserstrategie soll schädliche Einträge ins Grundwasser minimieren.
  21. Flüsse, Bäche und Seen sollen sauber gehalten und als Lebensraum gestärkt werden.
  22. Die Wasserrahmenrichtlinie wird umgesetzt.
  23. Der Eintrag von Nitrat, Pestiziden, Mikroplastik und Industriechemikalien wie PFAS in Gewässer wird minimiert.
  24. Gewässer werden renaturiert.
  25. Querbauwerke werden, wo möglich, zurückgebaut.
  26. Wasserverbrauch und Abwassersystem werden auf allen Ebenen überprüft und verbessert.
  27. Landschaften werden zu Schwammlandschaften und Kommunen zu Schwammstädten umgebaut.
  28. Regenwasser wird über Zisternen und Zwischenspeicher gesammelt, um Stadtgrün zu bewässern.
  29. Zuflüsse werden renaturiert und ehemalige Flussschleifen wiederhergestellt.
  30. Auen erhalten wieder mehr Raum.
  31. Deiche werden zurückverlegt.
  32. Mehr Grünflächen, Bäume und Fassadenbegrünung in den Kommunen werden gefördert und gefordert.
  33. Für den Staatswald wird ein Konzept für ein Biotopverbundsystem aus naturnah bewirtschafteten Wäldern und Naturwäldern entwickelt.
  34. Ein Verkauf von Staatswald für Gewerbe- und Industriegebiete wird ausgeschlossen.
  35. Die Wälder in Bayern werden zügig zu gesunden, struktur- und artenreichen Mischwäldern umgebaut.
  36. Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald wird ausgebaut.
  37. Zusätzliche Stellen für den Waldumbau werden geschaffen.
  38. Buchenwälder, Moore, Fluss- und Auwälder sowie der Alpenraum sollen geschützt und bewahrt werden.
  39. Bis spätestens Ende 2027 wird im Steigerwald der dritte Nationalpark Bayerns geschaffen.
  40. Weitere Schutz- und Wildnisgebiete sollen nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewiesen werden.
  41. Der Naturschutz soll auch außerhalb geschützter Flächen mehr Gewicht erhalten.
  42. Der Absatzmarkt für Laubholz wird gestärkt.
  43. Der Flächenverbrauch wird verbindlich auf 5 Hektar pro Tag halbiert.
  44. Die Flächenneuinanspruchnahme für Gewerbe, Siedlung und Verkehr soll bis 2028 in Etappen gesenkt werden.
  45. Für Freiflächen-Solaranlagen als Sonnenenergie-Biotope wird ein ökologischer Leitfaden erstellt.
  46. Das Grundwasser wird geschützt, damit alle Menschen sauberes Trinkwasser haben.
  47. Tiefengrundwasser darf nur in zwingenden Ausnahmefällen und mit Sanierungsplan für oberflächennahes Grundwasser genutzt werden.
  48. Neue Genehmigungen zur Entnahme von Tiefengrundwasser für industrielle Zwecke werden nicht mehr erteilt.
  49. Ein Wassercent wird eingeführt.
  50. Die Grundwasserentnahme wird digital kontrolliert.
  51. Schiffe müssen an die unter Klimastress stehenden Flüsse und die Umwelt angepasst werden, nicht umgekehrt.
  52. Umweltschädliche Subventionen bayerischer Flughäfen zur Anlockung von Airlines werden beendet.
  53. Krebserregendes Glyphosat und bienentötende Neonicotinoide sollen europaweit geächtet werden.
  54. Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) wird umfassend reformiert, auf nachweislich wirksame Maßnahmen ausgerichtet und besser ausgestattet.
  55. Es werden Programme für landwirtschaftliche Flächen aufgelegt, um Wiesen, Felder und Wälder vor Flächenversiegelung zu schützen und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten.
  56. Naturnahe Gewässerrandstreifen ohne Düngung und Pestizide werden zur Pflicht.
  57. Gegen hohe Nitratbelastungen im Grundwasser wird mit konsequenter Kontrolle der Düngepraxis vorgegangen.
  58. Ziel ist eine flächengebundene Tierhaltung.
  59. Der Erhalt alter Sorten wird angesichts der Klimakrise besonders gefördert.
  60. Für den Erhalt alter Sorten wird ein Förderprogramm aufgelegt.
  61. Bis 2030 sollen 40 Prozent der trockengelegten Moore wiedervernässt werden.
  62. Wälder, Grünland und Feuchtgebiete sollen als Kohlenstoffsenken erhalten bleiben und wachsen.
  63. Böden und Gewässer werden auf die Ewigkeitschemikalien PFOA und PFOS überwacht.
  64. Der Eintrag von Mikroplastik in Umwelt und Gewässer soll zügig sinken.
  65. Bei der öffentlichen Beschaffung staatlicher Institutionen und Behörden gelten umweltschonende Maßstäbe.
  66. Ein wirkungsorientierter Haushalt priorisiert Investitionen in Klima- und Umweltschutz, nachhaltigen Wohlstand und funktionierende öffentliche Infrastruktur.
  67. Umwelt- und klimaschädliche Subventionen, etwa für Flächenverbrauch, Straßenneu- und -ausbau oder Regionalflughäfen, werden gestoppt.
  68. Die Digitalisierung wird für Energiewende, ökologischen Umbau von Land- und Forstwirtschaft, Tier- und Umweltschutz, nachhaltige Mobilität, Recycling und ökologische Transformation der Wirtschaft genutzt.
  69. Die Begrünung von Freiflächen und Gebäuden wird durch integrale Bauplanung gestärkt.
  70. Qualifizierte Freiflächengestaltungspläne werden Voraussetzung für alle öffentlichen und privaten Bauvorhaben.
  71. Richtschnur des Landesentwicklungsprogramms sind Schutz der Lebensgrundlagen, sparsamer Bodenverbrauch, Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse.
  72. Die EU-Förderung wird in allen Bereichen konsequent auf sozial gerechten Klima- und Umweltschutz ausgerichtet.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 15
SPD ​335
Mehr Rechte oder Angebote 35
  1. Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung, mit Nachverdichtung, Aufstockung sowie Umwidmung und Umbau von Bestandsgebäuden.
  2. Der Einsatz nachhaltiger, wiederverwertbarer und nachwachsender Baustoffe wird gefördert.
  3. Der Naturschutz in Bayern wird engagiert unterstützt.
  4. Der Flächenverbrauch in Bayern wird stark begrenzt.
  5. Es werden wirksame Instrumente entwickelt, die den Schutz von Landschaft und Natur mit wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen verbinden.
  6. Der Eintrag von Schadstoffen, Mikroplastik, Pestiziden, Medikamentenrückständen und Nitrat in Wasser und Gewässer wird verhindert.
  7. In belasteten Gebieten werden Nitratüberschüsse schnell und konsequent verringert.
  8. Die Verfahren zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten werden deutlich beschleunigt.
  9. Flächenversiegelungen werden reduziert.
  10. Der Einsatz umweltbelastender, gesundheitsgefährdender und schwer abbaubarer Chemikalien soll verboten werden.
  11. Flüsse und Bäche werden renaturiert.
  12. Die bayerischen Moore werden wiedervernässt.
  13. Bestehende Wassereinzugsgebiete werden geschützt.
  14. Die Verfahren zur Ausweisung neuer Wassereinzugsgebiete werden beschleunigt.
  15. Die bayerischen Alpen sollen geschützt und die Ziele der internationalen Alpenkonvention, insbesondere die nachhaltige Entwicklung, verfolgt werden.
  16. Die Bergland- und Almwirtschaft wird stark gefördert.
  17. Schutz und Entwicklung des Alpenraums sollen in enger Zusammenarbeit aller Städte, Gemeinden und Grenzländer der Region erfolgen.
  18. Das Artensterben in Bayern soll so schnell wie möglich gestoppt werden.
  19. Schutzgebiete werden besser geschützt, ausgeweitet und stärker vernetzt.
  20. Die Vermeidung von Eingriffen in die Natur soll Vorrang vor dem Ausgleich haben.
  21. Das Volksbegehren Artenvielfalt wird konsequent umgesetzt.
  22. Die Fortschritte beim Artenschutz werden regelmäßig kontrolliert.
  23. Bis 2030 wird ein Biotopverbund errichtet, der mindestens 15 Prozent Offenland an der Landesfläche umfasst.
  24. In Bayern soll mindestens ein weiterer Nationalpark entstehen.
  25. Es soll mehr Naturwaldreservate und mehr Naturschutz im Wald geben.
  26. Die Wälder werden zügig zu klimafesten Mischwäldern umgebaut.
  27. Eine umwelt- und tierschutzgerechte Jagd soll eine natürliche Waldentwicklung ermöglichen.
  28. Für zurückkehrende Tierarten wie den Wolf werden ein gutes Management und ein unbürokratischer, schneller Schadensausgleich vorgesehen.
  29. Umweltkriminalität und die illegale Tötung streng geschützter Tierarten werden hart und effektiv bekämpft.
  30. Landwirte werden bei einer gesunden Lebensmittelerzeugung unterstützt, die Wasser, Boden, Klima und Artenvielfalt schützt und das Tierwohl berücksichtigt.
  31. Agrarumweltmaßnahmen werden ausgebaut, um die pauschale Flächenförderung zurückzudrängen.
  32. Landwirte mit Mehrleistungen für den Naturerhalt werden stärker gefördert.
  33. Es werden deutlich mehr Naturschutzflächen geschaffen.
  34. Der Boden wird vor Schadstoffen geschützt.
  35. Anbaumethoden, die den Boden weniger verdichten und den Humusaufbau fördern, etwa mehrjährige Energiepflanzen, werden vorangebracht.
Ohne klare Richtung 3
FDP 2844
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 43
  1. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarländern in der Umweltpolitik wird verstärkt.
  2. Smarte und digitale Verkehrskonzepte sollen die Luftqualität in den Städten verbessern.
  3. Öffentliche Räume werden vermehrt zu grünen Lungen umgestaltet.
  4. Bestehende Parks und Grünflächen werden aufgewertet und besser gepflegt.
  5. Wohn- und Mischgebiete werden in den Baugebietstyp Urbane Gebiete umgewandelt, um Nachverdichtung zu erleichtern und Zersiedelung zu verhindern.
  6. Unverhältnismäßiger Bodenversiegelung wird entgegengewirkt.
  7. Die Wälder werden zu klimaresistenten, struktur- und artenreichen Ökosystemen umgebaut.
  8. Qualitativer Umweltschutz wird als Leitbild für die Subventionierung von Agrarumweltmaßnahmen anerkannt.
  9. Ein liberales Kulturlandschaftsprogramm wird eingeführt.
  10. Ein Öko-Konto für Agrarumweltmaßnahmen wird eingeführt.
  11. Flächen werden effektiv und auch mehrfach für Agrarumweltmaßnahmen genutzt.
  12. Biodiversität wird über die Grenzen einzelner Äcker hinaus vernetzt gefördert, ohne Zwang.
  13. Beim Waldumbau werden neben Wirtschaftsbaumarten auch schnellwüchsige, klimaresistentere Pionierbaumarten eingeplant.
  14. Bei Aufforstung wird auf Mischwald als natürliche Waldform geachtet, Monokulturen werden kritisch gesehen.
  15. Eine bayerische Wald-/Wildstrategie 2050 wird erarbeitet, die Waldumbau und ausreichende Lebensräume für Schalenwild vereint.
  16. Anlage und Pflege von Busch- und Heckenstreifen an Waldrändern und in der Agrarlandschaft werden stärker gefördert.
  17. Ein zentrales Öko-Konto zur Bewertung und Monetarisierung erfolgreicher Umwelt- und Ausgleichsmaßnahmen wird eingeführt.
  18. Im Steigerwald wird ein dritter bayerischer Nationalpark eingerichtet.
  19. Gewässer werden renaturiert, um die Wasserversorgung in Dürreperioden zu sichern.
  20. Der Flächenverbrauch wird durch qualitativen Umweltschutz gesenkt.
  21. Die Wasserrahmenrichtlinie wird in Bayern schnellstmöglich eingehalten.
  22. Kläranlagen werden mit einer vierten Reinigungsstufe ausgestattet.
  23. Auen werden verstärkt renaturiert.
  24. Querbauwerke an Gewässern, die nicht der Stromproduktion dienen, werden möglichst zurückgebaut und durch umweltverträgliche Lösungen ersetzt.
  25. Die ökologische Vielfalt der Gewässer wird vor weiteren Eingriffen geschützt.
  26. Jeder Neubau eines Wasserkraftwerks wird auf negative ökologische Auswirkungen für den Lebensraum Fluss geprüft.
  27. Ein öffentlicher Runder Tisch wird eingerichtet, auf dem vor allem die Wasserqualität besprochen wird.
  28. Es werden Anreize geschaffen, Wasser in der Flur und in besiedelten Gebieten zu halten.
  29. Gegen Trockenheit wird ein umfassendes Konzept mit Wassersparen, regionaler Vernetzung, weniger Leitungsverlusten, wasserhaltender Bepflanzung und Waldumbau erarbeitet.
  30. Grundwasserentnahmen ab der dritten Grundwasserschicht werden untersagt und nur in dringenden Fällen unter strengen Auflagen erlaubt.
  31. Fördergelder in der Bodenbewirtschaftung gehen vor allem an Projekte mit geschlossenen Wasserkreisläufen, um eine positive Grundwasserbilanz zu sichern.
  32. In der Stadtentwicklungsplanung wird stärker auf Renaturierung und Offenlegung von Fließgewässern geachtet.
  33. Der bayerische Wasserschutzplan wird einer intensiven Qualitätsprüfung unterzogen, um Mängel zu beheben.
  34. Die Staatsregierung unterstützt Kommunen bei der Sanierung brachliegender Altlastenflächen zur Flächengewinnung in Städten.
  35. Nicht mehr genutzte versiegelte Brachflächen werden entsiegelt.
  36. Die Entsiegelung befestigter Flächen wird in der Stadtplanung stärker berücksichtigt.
  37. Die Buchenwälder im Ebracher Staatsforst werden kurzfristig durch ein großflächiges Naturschutzgebiet im Nordsteigerwald geschützt.
  38. Die Buchenwälder im Ebracher Staatsforst werden langfristig durch einen Nationalpark geschützt.
  39. Die Maßnahmen zum Artenschutz werden besser überwacht.
  40. Die letzten Lücken im bayerischen Abschnitt des Grünen Bands werden geschlossen.
  41. Bestehende Naturschutzräume werden im Einklang mit der Infrastruktur vernetzt.
  42. Bei der Ausweisung von Schutzgebieten wird die Quervernetzung zum Grünen Band eingeplant.
  43. Bei der Digitalisierung werden CO2-Ausstoß und Flächenverbrauch minimiert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 7
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Linke ​​22
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Im Landesentwicklungsprogramm müssen Strategien zur Reduktion von Ressourcen- und Flächenverbrauch sowie Treibhausgasemissionen klar benannt werden.
  2. Bayern leistet einen Beitrag zum Schutz der Lebensgrundlagen weltweit und vor Ort.
  3. Naturschutzgebiete werden erhalten und ausgeweitet, mit Schwerpunkt auf Biodiversität.
  4. Der steigende Flächenverbrauch in Bayern wird gestoppt.
  5. Flächen werden aktiv entsiegelt.
  6. Der Biodiversitätsschutz wird umfassend ausgebaut, auch durch Wiederansiedlung ausgerotteter Tierarten.
  7. Naturräume werden erhalten und miteinander verbunden.
  8. Innerhalb der Schutzgebiete werden Rückzugsräume geschaffen, in denen sich die Natur ohne menschlichen Einfluss entwickelt.
  9. Entsiegelte Flächen werden renaturiert.
  10. Weitere Moore dürfen nicht trockengelegt werden.
  11. Trockengelegte Moore werden wieder vernässt.
  12. In Städten werden entsiegelte Flächen für Parks und Grünflächen genutzt.
  13. Verkehr wird umweltfreundlich gestaltet.
  14. Statt Parkplätzen und überbreiter Straßen entstehen mehr Bäume und Parks in den Städten.
  15. Verkehr wird auf Fahrrad, öffentlichen Nahverkehr und Fußverkehr verlagert.
  16. Der Ausbau des Radwegenetzes erfolgt vorrangig durch Umverteilung bestehender Verkehrsflächen zugunsten des Fahrrads.
  17. Der Güterverkehr wird reduziert und umweltgerechter abgewickelt.
  18. Technologieförderungen werden an Nachhaltigkeitskriterien gebunden.
  19. Humusaufbau, Naturraumgestaltung und Landschaftserhalt werden gefördert.
  20. Die Forstwirtschaft wird auf eine dynamische, naturgemäße Bewirtschaftung von Mischwäldern umgestellt.
  21. Bayern leitet eine wirtschaftliche Kehrtwende weg von Rüstung hin zu einem Wirtschaften für Mensch und Umwelt ein.
  22. Durch Militär belastete Flächen in Bayern werden mit Bundesmitteln von Altlasten saniert.
Koalitionsvertrag ​1221
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Eine eigene bayerische Satellitenmission soll hochauflösende Fernerkundungsdaten für Land- und Forstwirtschaft sowie Natur-, Umwelt- und Zivilschutz bereitstellen.
  2. Die Kombination erneuerbarer Energien mit Landwirtschaft, etwa durch Agri-PV, wird besser genutzt, um landwirtschaftliche Flächen zu schonen.
  3. Der natürliche Klimaschutz, etwa durch Wälder und Moore, wird gestärkt.
  4. Die Bauleitplanung soll blaue und grüne Infrastruktur vorsehen und das Schwammstadtprinzip stärken.
  5. Gemeinsam mit Landeigentümern und -nutzern werden bis 2040 55.000 Hektar Moorfläche wiedervernässt.
  6. Wasser wird gespart, gespeichert und über eine Wasserspange in alle Regionen Bayerns verteilt.
  7. Ein zweckgebundener Wassercent wird eingeführt.
  8. Die Einnahmen aus dem Wassercent werden ausschließlich für wasserwirtschaftliche Vorhaben, Wasserschutz und nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.
  9. Die Nitratbelastung des Wassers wird verringert.
  10. Wassersparende Bewirtschaftungsmethoden werden vorangetrieben.
  11. Das Vertragsnaturschutzprogramm wird bis zum Ende der Legislaturperiode auf 200.000 Hektar ausgebaut.
  12. Der kooperative Naturschutz mit den Landschaftspflegeverbänden wird gestärkt.
  13. Der bayerische Biotopverbund wird unter Einbeziehung von „Natur auf Zeit“-Flächen gestärkt.
  14. Die Naturparke werden gestärkt.
  15. Die Flächenneuinanspruchnahme wird deutlich und dauerhaft gesenkt.
  16. Die Flächenneuinanspruchnahme wird bis 2030 auf 5 Hektar pro Tag halbiert, mit Augenmerk auf die tatsächliche Versiegelung.
  17. Bayern nutzt die Länderöffnungsklausel bei Verfüllleitfaden und Mantelverordnung zum Schutz der Böden und der Deponieräume.
  18. Erprobung und Einsatz von Wasserstoffzügen oder anderen lokal emissionsfreien Antrieben auf geeigneten Strecken werden gefördert.
  19. Der Luftverkehr wird umweltbewusst und sicher weiterentwickelt.
  20. Aktives Wassermanagement und Wasserschutz in der Landwirtschaft werden vorangebracht.
  21. Eine bayerische Forschungsinitiative zu umweltschonenden Ausbringetechniken wird gestartet.
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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