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Von Überwachung und Eingriffen Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 2433
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 24
  1. Mittelbar Betroffene können künftig nur noch klagen, wenn sie sich aktiv in die Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht haben.
  2. Stichtags- und Präklusionsregelungen in Planungsverfahren werden als unverzichtbar bewertet.
  3. Klagerechte werden an Mitwirkungspflichten gekoppelt.
  4. Stichtags- und Präklusionsregelungen werden eingeführt.
  5. Der Einsatz von Bodycams wird in Wohnungen ermöglicht.
  6. Der Einsatz von Bodycams wird in Geschäftsräumen erleichtert.
  7. Der Einsatz moderner Fahndungsinstrumente wie automatischer Kennzeichenlesesysteme, Dashcams und Drohnen wird forciert.
  8. Im Landespolizeirecht wird der Einsatz von Bodycams auch in Wohnungen zugelassen.
  9. Der Einsatz von Bodycams in Geschäftsräumen wird erleichtert.
  10. Der Polizei zeitgemäße rechtliche Befugnisse auch bei verschlüsselter Kommunikation geben.
  11. Die Befugnisse der Polizei bei Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchung und Mindestspeicherfristen erweitern.
  12. Videosicherheitstechnik an besonderen Gefahrenpunkten wie Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstätten und Einkaufszentren ausweiten.
  13. Befugnisse für Onlinedurchsuchung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung nach richterlicher Anordnung schaffen.
  14. Erleichterte Beweisaufnahme und Hauptverhandlungshaft können Verfahren beschleunigen.
  15. Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten und Angsträumen wie Bahnhöfen, Haltestellen und Unterführungen verstärkt einsetzen.
  16. Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten und Angsträumen einsetzen.
  17. Möglichkeiten unterstützen, gefährdende Personen und Personengruppen früh und umfassend zu überwachen.
  18. Die gesetzliche Grundlage zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ausweiten und damit Rechtssicherheit für verdeckte Ermittelnde schaffen.
  19. Dem Verfassungsschutz die Durchsuchung mobiler Endgeräte und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermöglichen.
  20. Die notwendigen Eingriffsbefugnisse gesetzlich verankern.
  21. Bewusst zurückgehaltene Einwendungen werden ausgeschlossen.
  22. Auf Bundesebene wird darauf hingewirkt, dass Einwendungen nach Ablauf der Einwendungsfrist unberücksichtigt bleiben, wenn die einwendende Person eine nicht missbräuchliche oder unredliche erstmalige Geltendmachung im Verwaltungsprozess nicht darlegen kann.
  23. Eine Regelung der materiellen Präklusion wird angestrebt.
  24. Die bestehenden Regelungen werden dahingehend konkretisiert, dass unredliche und missbräuchliche Einwendungen nach Ablauf der Einwendungsfrist unberücksichtigt bleiben.
Mehr Pflichten 6
Grüne ​18
SPD ​12
FDP 129
SSW ​58
AfD 1111
Linke 1323
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Konsequenter Datenschutz stellt das Recht der Einzelnen auf Schutz ihrer Daten über staatliche Ausforschungs- und unternehmerische Profitinteressen.
  2. Die Datenschutzgesetzgebung wird auf weitere Merkmale ausgeweitet.
  3. Landesverwaltung und nachgeordnete Behörden werden auf rechtswidrige Datensammlungen überprüft.
  4. Gefundene rechtswidrige Datensammlungen in der Landesverwaltung werden gelöscht.
  5. Alle Einwohnenden erhalten einen einfach durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Korrektur und Löschung ihrer Daten gegenüber Banken, Auskunfteien und ähnlichen Datenbankbetreibern.
  6. Die Nutzung von TOR-Netzwerken oder VPN-Diensten begründet keinen Anfangsverdacht für Straftaten.
  7. Eingriffe in verschlüsselte Kommunikation und die Erfassung von Verkehrsdaten stehen unter Richtervorbehalt.
  8. Ein präventiver Eingriff in verschlüsselte Kommunikation und eine präventive Erfassung von Verkehrsdaten werden ausgeschlossen.
  9. Landesbehörden einschließlich der Landespolizei dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten, etwa über ansteckende Krankheiten, künftig nicht mehr erfassen und speichern.
  10. Kontrollen von Bürgern auf Basis bloßer Verdächtigungen werden abgelehnt.
  11. Fußfesseln auf Basis bloßer Verdächtigungen werden abgelehnt.
  12. Der Einsatz von Tasern durch die Polizei wird abgelehnt.
  13. Einsatz und Ausstattung der Polizei mit Distanz-Elektroimpulswaffen werden sofort beendet.
  14. Die Möglichkeit verdachtsbasierter Meldeauflagen wird zurückgenommen.
  15. Die Möglichkeit des verdachtsbasierten Einsatzes von Fußfesseln wird zurückgenommen.
  16. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen im öffentlichen Raum werden abgeschafft.
  17. Personenkontrollen werden auf einen räumlich und sachlich engen Rahmen beschränkt.
  18. Polizei und Nachrichtendienste des Landes dürfen keine informationstechnische Spionage wie den Staatstrojaner einsetzen.
  19. Mit Staatstrojanern und ähnlicher Spionage bereits gesammelte Informationen werden unverzüglich gelöscht.
  20. Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze wird eingestellt und nur noch eingesetzt, wo die Betriebssicherheit es erfordert.
  21. Die Hürden für die Videoüberwachung ganzer Demonstrationszüge und die Durchsuchung von Teilnehmenden werden erhöht.
  22. Der Einsatz von Reizstoffen bei Demonstrationen wird verboten.
Weniger Pflichten 8
Bleibt wie bisher 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
FW 2​1
Koalitionsvertrag 629
Mehr Rechte oder Angebote 9
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 6
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 1328
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Die unabhängige Vertrauensanwaltsstelle gegen Machtmissbrauch an Hochschulen dient als niedrigschwellige, vertrauliche Beschwerde- und Beratungsinstanz.
  2. Die Stärkung der Sicherheitsbehörden und der Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte sollen ausgewogen sein.
  3. Gut ausgestattete Polizei und Justiz, kontrollierter Verfassungsschutz, Vorgehen gegen Extremismus, Grenzen für Überwachung und vorbereiteter Bevölkerungsschutz gehören zusammen.
  4. Bürgerrechte werden gegen Massenüberwachung geschützt.
  5. Jeder Mensch soll auf einfachem Weg zu seinem Recht kommen können.
  6. Alle Menschen in Schleswig-Holstein erhalten Zugang zum Recht.
  7. Die Einrichtung einer umfassenden, flächendeckenden und digitalen öffentlichen Rechtsberatung wird geprüft.
  8. Im Rahmen der öffentlichen Rechtsberatung wird eine kostengünstige außergerichtliche Mediation eingeführt.
  9. Die individuelle Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht wird eingeführt.
  10. Daten von Opfern und Zeugen rechter Gewalt werden vor potenziellen Tätern geschützt.
  11. Anlasslose Massenüberwachung durch staatliche Systeme oder private Anbieter wird abgelehnt.
  12. Der Einsatz von Predictive Policing wird abgelehnt.
  13. Für digitale Systeme in der polizeilichen Ermittlungsarbeit gelten klare rechtliche Schranken und eine strenge Zweckbindung.
  14. Für alle Überwachungssysteme wird eine Transparenzpflicht zu Algorithmen, Trainingsdaten und Fehlerquoten eingeführt.
  15. Die Zusammenarbeit der Polizei mit privaten Überwachungsnetzwerken wird untersagt.
  16. Die Verknüpfung erhobener Daten ohne richterliche Genehmigung wird untersagt.
  17. Der Einsatz von Bodycams bei polizeilichen Maßnahmen wird ausgeweitet.
  18. Außerhalb polizeilicher Maßnahmen und in privaten Räumen laufen Bodycams nur beim Einsatz von Zwangsmitteln.
  19. Bürgerinnen und Bürger erhalten das Recht, das Einschalten der Bodycam zu verlangen.
  20. Das Informationszugangsgesetz wird zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt.
  21. Das Informationszugangsgesetz wird nach Hamburger Vorbild zu einem modernen Transparenzgesetz weiterentwickelt.
  22. Bei unbegründeter Fristüberschreitung greifen automatische Teilgenehmigungen.
  23. Der gerichtliche Rechtsschutz in Fragen der Informationsfreiheit wird vereinfacht.
  24. Im Informationszugangsrecht werden spezielle Eilverfahren geschaffen.
  25. Die Grenzkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze werden abgeschafft.
  26. Über Sozialleistungen und andere Eingriffe, die Menschen unmittelbar betreffen, entscheiden immer Menschen und nicht KI.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Weniger Rechte oder Angebote 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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