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Von Überwachung und Eingriffen Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke ​1440
Mehr Rechte oder Angebote 40
  1. Gesetzlich wird ausgeschlossen, dass bei der Parkraumbewirtschaftung erfasste Scan-Daten für andere Zwecke genutzt werden.
  2. Verdachtsunabhängige Polizeikontrollen, die überproportional junge Menschen mit vermuteter Migrationsgeschichte treffen, werden abgeschafft.
  3. Der Anwendungsbereich der Anti-SLAPP-Regeln soll in Deutschland auf innerstaatliche Fälle erweitert werden.
  4. KI-Werkzeuge zur biometrischen Fernidentifizierung und zur Analyse persönlicher Daten durch Dritte werden abgelehnt.
  5. Betroffene erhalten ein Recht auf menschliche Überprüfung, Begründung und Widerspruch gegen automatisierte Entscheidungen.
  6. Einschränkungen von Meinungs-, Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit antipalästinensischem Rassismus werden erforscht und bekämpft.
  7. Das Berliner Informationsfreiheitsrecht wird durch ein Transparenzgesetz nach zivilgesellschaftlichen Entwürfen ersetzt.
  8. Das Transparenzgesetz verzichtet auf Bereichsausnahmen.
  9. Das Transparenzgesetz erfasst auch landeseigene Betriebe in privatwirtschaftlicher Rechtsform.
  10. Der Zugang zu polizeilichen Akten und Daten, insbesondere zu Bodycam-Aufzeichnungen, wird gesetzlich garantiert.
  11. Die Rechtslage wird klargestellt, sodass alle Bürgerinnen und Bürger Polizeieinsätze filmen dürfen.
  12. Bürgerinnen und Bürger können die Aktivierung der Bodycam verlangen.
  13. Bürgerinnen und Bürger können Bodycam-Aufzeichnungen einsehen.
  14. Polizeibeamte werden verpflichtet, zu Beginn einer Maßnahme auf das Recht zur Bodycam-Aktivierung hinzuweisen.
  15. Kriminalitätsbelastete Orte und Waffenverbotszonen werden abgeschafft.
  16. Die Polizei wird verpflichtet, bei jeder Identitätsfeststellung und Durchsuchung schriftlich Grund und Rechtsgrundlage anzugeben (Kontrollquittungen).
  17. Die Überwachungsbefugnisse von Polizei und Verfassungsschutz werden beschränkt.
  18. Staatstrojaner werden abgelehnt.
  19. Der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten wird grundsätzlich abgelehnt.
  20. KI-gestützte Analyseinstrumente in polizeilichen Datenbanken, etwa von Palantir, werden grundsätzlich abgelehnt.
  21. Bürgerinnen und Bürger können einfacher erfahren, welche Daten über sie erhoben und von wem zu welchem Zweck abgerufen wurden.
  22. Der Einsatz von Tasern außerhalb von Spezialkräften wird abgelehnt.
  23. Die zentrale Gefangenensammelstelle wird modernisiert, um eine menschenwürdige Unterbringung zu ermöglichen.
  24. Alternativen werden geprüft, um die Zahl der in Gewahrsam genommenen Personen zu reduzieren.
  25. Kontrollen von Ordnungsamt oder Zoll dürfen nicht als Ersatz für richterliche Durchsuchungsbeschlüsse für polizeiliche Ermittlungen dienen.
  26. Die jüngste ASOG-Reform mit biometrischer und KI-gestützter Überwachung wird abgelehnt.
  27. Das ASOG wird insgesamt einer an der Menschenwürde orientierten und diskriminierungssensiblen Revision unterzogen.
  28. Deeskalationskonzepte bei Versammlungen werden konsequent verfolgt.
  29. Die Versammlungsfreiheit wird stärker gegen staatliche Einschränkungen geschützt.
  30. Sachfremde Faktoren wie Verbote bestimmter Sprachen dürfen bei der Beschränkung von Versammlungen nicht berücksichtigt werden.
  31. Die abschreckende Wirkung einzelner polizeilicher Maßnahmen auf Versammlungen wird verhindert.
  32. Wege zu und von Versammlungen sowie versammlungsbegleitende Einrichtungen stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit.
  33. Das Vermummungs- und Schutzwaffenverbot wird vollständig gestrichen.
  34. Der Rechtsschutz gegen versammlungsbeschränkende Maßnahmen wird insbesondere durch rechtzeitige Übermittlung der Auflagen gewährleistet.
  35. Polizeiliche Schmerzgriffe werden wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Folterverbot abgelehnt.
  36. Bis zur Auflösung des Verfassungsschutzes werden die Auskunftsrechte verbessert.
  37. Das anwaltliche Mandatsgeheimnis wird gegen staatliche Eingriffe geschützt.
  38. Am Amtsgericht Tiergarten wird wieder ein nächtlicher richterlicher Bereitschaftsdienst eingeführt.
  39. Ausweiskontrollen in Schwimmbädern werden abgeschafft.
  40. Friedlicher antifaschistischer ziviler Ungehorsam wird entkriminalisiert.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 11
Ohne klare Richtung 3
CDU 2541
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 4
Weniger Rechte oder Angebote 25
  1. Liegenschaften der Polizei werden besser geschützt, insbesondere durch Videoüberwachung an gefährdeten Dienststellen, Fahrzeughöfen, Zufahrten und Einsatzmittelstandorten.
  2. Die neuen Befugnisse der Polizei zur Kontrolle öffentlicher Räume durch Videoüberwachung werden konsequent genutzt.
  3. Die Polizei muss verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchführen können.
  4. Der Einsatz von Tasern bei der Berliner Polizei wird weiter ausgebaut.
  5. Im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung wird moderne Sicherheits- und Überwachungstechnik eingesetzt.
  6. Die Videoüberwachung an allen kriminalitätsbelasteten Orten wird weiter ausgebaut.
  7. Zur Gefahrenabwehr werden im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen intelligente Systeme eingesetzt.
  8. Es wird ein Anti-Diebstahl-Programm angestrebt, das intelligente Videoüberwachung an hochfrequentierten Orten, bei Großveranstaltungen, an Fahrradabstellplätzen und an kriminalitätsbelasteten Orten umfasst.
  9. Informationsfreiheits-, Transparenz- und Open-Data-Regelungen dürfen keine Angaben liefern, die Sabotage ermöglichen.
  10. Der Einsatz technischer Ermittlungsinstrumente wird ausgebaut.
  11. Spezialisierte Auswertesoftware, etwa zu EncroChat und SkyECC, wird eingesetzt.
  12. IP-Adressen werden rechtssicher gespeichert.
  13. Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr nach § 112 Absatz 2 Nr. 3 StPO wird erweitert.
  14. Das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz wird überarbeitet und der Begriff der öffentlichen Ordnung wieder aufgenommen.
  15. Versammlungen müssen frühzeitig beschränkt oder untersagt werden können, wo konkrete Anhaltspunkte für Gewalt oder Straftaten vorliegen.
  16. Polizei und Behörden erhalten die rechtliche Sicherheit, bei belastbarer Gefahrenprognose einzugreifen und Versammlungen aufzulösen, wenn sie unfriedlich werden oder erkennbar darauf zusteuern.
  17. Es wird die Möglichkeit geschaffen, bereits im Vorfeld gegen vermummte und bewaffnete Demonstranten vorzugehen.
  18. Die Speicherungsdauer von Videoaufnahmen wird rechtssicher verlängert, um Straftaten besser aufklären und verfolgen zu können.
  19. Geprüft werden Zugriffsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes auf Kommunikationsdaten und Videoaufnahmen im öffentlichen Raum, stets unter richterlicher Kontrolle und unter Wahrung des Trennungsgebots.
  20. Der Einsatz von Videotechnik auf den Grundstücksflächen oder in den Anlagen der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird befürwortet.
  21. Die Videoüberwachung wird ausgeweitet.
  22. Der Einsatz mobiler Videoüberwachung wird geprüft, um Müll-Hotspots schneller zu erkennen und Reinigungseinsätze gezielter zu steuern.
  23. Das Versammlungsfreiheitsgesetz wird als landesrechtliche Vorgabe jenseits von Bundes- oder EU-Standards zurückgefahren.
  24. Zur Aufhellung des Dunkelfeldes queerfeindlicher Straftaten soll unter anderem eine flächendeckende Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten und im öffentlichen Nahverkehr mit einer Speicherdauer von mindestens 96 Stunden vorangetrieben werden.
  25. Zur Aufhellung des Dunkelfeldes queerfeindlicher Straftaten forcieren wir unter anderem eine flächendeckende Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im ÖPNV mit einer Speicherdauer von mindestens 96 Stunden
Mehr Pflichten 2
AfD 1041
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 4
Weniger Rechte oder Angebote 10
Mehr Pflichten 5
Grüne 11126
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Das Once-Only-Prinzip setzt einen sicheren, DSGVO-konformen Datenaustausch und das ausdrückliche Einverständnis der Nutzer voraus.
  2. Betroffene werden mit Schutzwohnungen, niedrigschwelligen Informationen und kostenfreier Rechtsberatung unterstützt.
  3. Fälle von Polizeigewalt und willkürlichem Handeln werden ernsthaft aufgearbeitet.
  4. Zielgerichtete, effektive, grundrechtsschonende und rechtssichere Ermittlungsinstrumente werden unterstützt.
  5. Software in den Sicherheitsbehörden muss Datenschutzstandards garantieren, Grundrechte wahren, zweckgebunden sein und transparente Quellcodes haben.
  6. Überwachungstransparenz wird hergestellt, indem statistisch erfasst wird, welche Überwachungsmaßnahmen wie häufig eingesetzt werden.
  7. Das Funkzellentransparenzsystem wird wieder eingeführt, damit Betroffene ihre Auskunftsansprüche einfach und digital durchsetzen können.
  8. Bürgerrechte und parlamentarische Kontrollmöglichkeiten im Polizeigesetz werden gestärkt.
  9. Anlasslose Polizeikontrollen werden abgelehnt.
  10. Eine digitale Kontrollquittung wird eingeführt, mit der kontrollierte Personen über den Anlass der Kontrolle informiert werden.
  11. Kriminalitätsbelastete Orte sowie Messer- und Waffenverbotszonen werden, wo erforderlich, abgeschafft.
  12. Bodycams müssen auf Verlangen oder bei unmittelbarem Zwang zur Beweissicherung eingeschaltet werden.
  13. IT-Verfahren müssen so gestaltet werden, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet ist.
  14. Der Zugang zum Recht in Berlin wird verbessert.
  15. Auf Bundesebene wird der Zugang zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie zur Strafverteidigung erleichtert.
  16. Die Rechtsantragstellen bei den Gerichten werden ausgebaut.
  17. Bei den Rechtsantragstellen werden mehrsprachige Angebote geschaffen.
  18. Ein leichterer digitaler Zugang zur Justiz wird ermöglicht.
  19. Eingreifende Entscheidungen werden in der Regel nicht vollstreckt, solange ein zulässiges Eilverfahren anhängig ist.
  20. Die Aufbewahrungsfristen von Beweismitteln werden verlängert.
  21. Die Rechtsmittelinstanzen werden gestärkt.
  22. Die Ursachen von Fehlurteilen werden wissenschaftlich analysiert.
  23. Strukturelle Hürden beim Zugang zur Verteidigung werden abgebaut.
  24. Für Gerichte und Staatsanwaltschaften wird ein Raumkonzept für ökologische Sanierung und effizientere Flächennutzung entwickelt.
  25. Entscheidungen über Menschen müssen immer von Menschen getroffen werden.
  26. Zugriffe auf personenbezogene Daten werden dokumentiert und sind für Betroffene einsehbar.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 11
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD ​54
BSW 2210
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
FDP 2417
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Gerichte sollen schnell entscheiden, Verfahren sollen nicht jahrelang dauern.
  2. Die Kriterien für die Einstufung als kriminalitätsbelasteter Ort werden präzisiert und öffentlich nachvollziehbar gemacht.
  3. Erkenntnisse, die nur auf einer bestehenden Einstufung als kriminalitätsbelasteter Ort beruhen, dürfen nicht erneut zu einer solchen Einstufung führen.
  4. Die anlasslose massenhafte Verknüpfung personenbezogener Daten zur Erstellung präventiver Risikoprofile wird abgelehnt.
  5. Eine anlasslose Erfassung und Speicherung von Daten etwa durch Funkzellenabfragen oder Quellen-TKÜ wird abgelehnt.
  6. Alle rechtlichen Verfahren sollen zügig stattfinden, damit Rechtsschutz rechtzeitig kommt.
  7. Steuer- und ähnliche Prüfungen werden gleichmäßig, zumutbar und effizient durchgeführt.
  8. Die polizeiliche Datei Szenekunde Sport wird ersatzlos gelöscht.
  9. Kosten und Nutzen der anlasslosen Videoüberwachung werden evaluiert und diese gegebenenfalls zurückgebaut.
  10. Die Meinungsfreiheit wird konsequent geschützt.
  11. Die persönliche Ehre wird als Rechtsgut geschützt.
  12. Meinungsäußerungen werden überall geschützt, insbesondere die von pro-israelischen Demonstrierenden und Menschen, die gegen Antisemitismus eintreten.
  13. Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ mittels Staatstrojanern oder Hintertüren werden abgelehnt.
  14. Die Befugnis zur verdeckten Durchsuchung der Räume Verdächtiger im Polizeigesetz wird sofort zurückgenommen.
  15. Der Einsatz stiller SMS, IMSI-Catcher und ähnlicher Mittel wird abgelehnt.
  16. Das Urheberrecht darf Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit nicht einschränken.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 718
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 8
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 7

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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