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Von Überwachung und Eingriffen Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 22​
AfD 423
BSW ​28
SPD ​​3
Grüne ​413
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 13
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Linke ​226
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. KI-Systeme sollen stets unter Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde eingesetzt werden.
  2. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sollen die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen mindestens allen Betroffenen, möglichst öffentlich zugänglich gemacht werden.
  3. Datenschutzkonzepte müssen vorliegen und Betroffenen auf Nachfrage unverzüglich ausgehändigt werden.
  4. Das sächsische Polizeigesetz wird überarbeitet, damit Grundrechte und Unschuldsvermutung im Vordergrund stehen.
  5. Demonstrationsrechte werden gestärkt.
  6. Antirassistischer, antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Protest wird entkriminalisiert.
  7. Das sächsische Polizeigesetz wird novelliert, damit Grundrechte und Unschuldsvermutung im Vordergrund stehen.
  8. Für die sächsische Polizei wird eine unabhängige Ombuds- und Beschwerdestelle eingerichtet, die dem Landtag und nicht der Staatskanzlei untersteht.
  9. Die Ombudsstelle der Polizei arbeitet als unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts auf gesetzlicher Grundlage und nimmt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Polizeibediensteten entgegen.
  10. Die unabhängige Beschwerdestelle kann unabhängige Beobachterinnen und Beobachter bei Demonstrationen einsetzen, die Rechtsverstöße dokumentieren und die Öffentlichkeit informieren.
  11. Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird abgelehnt.
  12. Automatisierte Gesichtserkennungs- und Trackingsoftware wird abgelehnt.
  13. Für den Einsatz polizeilicher Super Recognizer gelten Transparenz und klare Regeln.
  14. Kontrollen und Schleierfahndung an den Grenzen zu Polen und Tschechien werden abgelehnt.
  15. Automatisierte Bild- und Musteranalysen zur Überwachung des öffentlichen Raums werden verboten.
  16. Die Befugnis der Polizei zu anlasslosen Personenkontrollen wird abgeschafft.
  17. Die Befugnis der Polizei, Plätze zu gefährlichen Orten zu erklären, wird abgeschafft.
  18. Die Befugnis der Polizei, Verbotszonen wie Waffenverbotszonen und Kontrollbereiche einzurichten, wird abgeschafft.
  19. Für Betroffene von Personenkontrollen wird eine Kontrollbescheinigung eingeführt.
  20. Sachsen beteiligt sich weder direkt noch indirekt an Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen.
  21. Bis zu seiner Auflösung unterliegt das Landesamt für Verfassungsschutz einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle.
  22. Gerichtsverfahren werden durch ausreichend richterliches und nicht-richterliches Personal verkürzt.
  23. An den Gerichten werden in allen Bereichen mehr Stellen geschaffen und besetzt.
  24. Zensur, Netzsperren, Überwachung und anlasslose Datenspeicherung durch Behörden und Unternehmen werden abgelehnt.
  25. Grenzkontrollen im Schengenraum werden abgelehnt.
  26. Unterschiedliche Positionen zum Krieg werden ohne Diffamierung diskutiert.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 2
FW ​34
FDP ​39
Koalitionsvertrag 411

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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