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Von Überwachung und Eingriffen Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​25
CDU 1224
Mehr Rechte oder Angebote 4
Bleibt wie bisher 2
Weniger Rechte oder Angebote 11
Mehr Pflichten 2
Grüne ​123
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Sozialämter sollen Daten von Betroffenen für die Kostenübernahme dringend notwendiger medizinischer Behandlungen nicht mehr an die Ausländerbehörde weiterleiten müssen.
  2. Ein Unterbindungsgewahrsam von bis zu 35 Tagen wird abgelehnt.
  3. Der Einsatz von Bodycams in seiner jetzigen Form wird abgelehnt.
  4. Die Eingriffsbefugnisse der Polizei werden wieder eingeschränkt und am tatsächlich Erforderlichen ausgerichtet.
  5. Eine unabhängige, parlamentarisch bestimmte Polizeibeauftragte oder ein Polizeibeauftragter wird eingesetzt, die oder der Belange der Polizei vertritt und für Bürgerinnen und Bürger ansprechbar ist.
  6. Der Rechtsschutz insbesondere für Teilnehmende an Demonstrationen wird verbessert.
  7. Die Polizei setzt auf Demonstrationen alternative, deeskalierende Einsatzstrategien ein, die Bürgerrechte schützen und Demonstrierende wie Beamte vor Gewalt schützen.
  8. Für Videoüberwachung im öffentlichen Raum werden klare und transparente Regeln geschaffen, darunter ein öffentliches Videokataster.
  9. Für den Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Videoüberwachung werden genaue Zugangsvoraussetzungen festgeschrieben.
  10. Anlasslose und massenhafte Videoüberwachung wird abgelehnt.
  11. Ein Ticket-System wird eingeführt, bei dem kontrollierte Personen eine Bescheinigung über Ort, Zeit, Grund und Umfang der Polizeikontrolle erhalten.
  12. Die Eingriffsbefugnisse von Polizei und Geheimdiensten werden auf das erforderliche Maß begrenzt.
  13. Auskunftsersuchen beim Verfassungsschutz werden wieder erleichtert.
  14. Der Rechtsschutz für vom Verfassungsschutz beobachtete Personen wird gestärkt.
  15. Der Zugang zum Recht wird vereinfacht.
  16. Der Bürgerservice an den Amtsgerichten wird ausgebaut.
  17. Der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Justiz und Gerichten wird digitaler.
  18. Online-Verhandlungen und einfache digitale Verfahren zur gerichtlichen Durchsetzung von Kleinforderungen werden unterstützt.
  19. Der Einsatz bürgerfreundlicher Onlinemodule in der Justiz wird intensiviert.
  20. Nach Berliner Vorbild wird ein rund um die Uhr erreichbarer richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet.
  21. Handelsabkommen sollen hohe Sozial- und Umweltstandards, transparente Klagerechte und den freien Zugang zur Daseinsvorsorge sichern.
  22. Ein ständiger internationaler Handelsgerichtshof wird geschaffen, vor dem nicht nur Unternehmen klagen können.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
AfD 545
Mehr Rechte oder Angebote 5
Bleibt wie bisher 4
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 4
Mehr Pflichten 2
FDP 2220
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Über das digitale Bürgerkonto ist jederzeit einsehbar, welche personenbezogenen Daten der Staat gespeichert hat.
  2. Über jeden staatlichen Zugriff auf personenbezogene Daten werden Betroffene mit einer kurzen Begründung informiert.
  3. Auf Nachfrage erhalten Betroffene innerhalb angemessener Frist eine ausführliche Begründung für den Datenzugriff.
  4. Die Freiheit des Einzelnen soll besser vor Verletzungen von Privatsphäre und Selbstbestimmung geschützt werden.
  5. Maßnahmen der Inneren Sicherheit dürfen Bürgerrechte nicht unverhältnismäßig beschränken.
  6. Das Handeln der Sicherheitsbehörden muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Bürgerrechten stehen.
  7. Der Einsatz sogenannter Staatstrojaner wird abgelehnt.
  8. Das niedersächsische Polizeigesetz wird so überarbeitet, dass auf die Quellen-Telekommunikationsüberwachung verzichtet wird.
  9. Das niedersächsische Polizeigesetz wird so überarbeitet, dass auf die Online-Durchsuchung verzichtet wird.
  10. Die Präventivhaft wird hinsichtlich ihrer Anlässe und ihrer Höchstdauer beschränkt.
  11. Freiheitsentziehung zu Präventionszwecken kommt nur im absoluten Ausnahmefall in Betracht.
  12. Jeder Bürger erhält einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Verfassungsschutz, ob und welche Informationen über ihn gespeichert sind.
  13. Die Auskunftspflicht wird weder an besondere Voraussetzungen geknüpft noch im Umfang grundsätzlich begrenzt.
  14. Es besteht ein Recht auf Anonymität im physischen und digitalen öffentlichen Raum.
  15. Der Einsatz von Software zur automatisierten, massenhaften Gesichtserkennung wird abgelehnt.
  16. Eine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raums wird abgelehnt.
  17. Die staatliche Erfassung des Geschlechts wird auf Forschungszwecke beschränkt.
  18. Gerichtsverfahren werden in angemessener Zeit entschieden.
  19. Der Richtervorbehalt soll wieder wirksam vor ungerechtfertigten Eingriffen in Bürgerrechte schützen.
  20. In Niedersachsen wird die Individualverfassungsbeschwerde eingeführt.
Bleibt wie bisher 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
Linke ​17
FW 123
Koalitionsvertrag 1418
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Mediation vor Ort zur Schlichtung von Streit in Planungs- und Genehmigungsverfahren wird unterstützt.
  2. Pandemiebedingte Einschränkungen sollen angemessen und verhältnismäßig im Rahmen des Bundesinfektionsschutzgesetzes erfolgen.
  3. Für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird ein öffentliches Videokataster eingeführt.
  4. Eine Stärkung des Rechtsschutzes beim Unterbindungsgewahrsam wird geprüft.
  5. Getragene Bodycams sollen bei unmittelbarem Zwang oder auf Verlangen Betroffener aufzeichnen.
  6. Bodycam-Aufzeichnungen sollen regelmäßig vier Wochen gespeichert werden, sofern keine frühere Löschung verlangt wird und sie nicht für Ermittlungen benötigt werden.
  7. Eine Stärkung des Rechtsschutzes beim Einsatz elektronischer Fußfesseln wird geprüft.
  8. Die Onlinedurchsuchung soll auf die Abwehr terroristischer und vergleichbar schwerer Straftaten beschränkt werden.
  9. Eine Auskunftsanfrage an den Verfassungsschutz soll kein Anlass für eine Beobachtung sein.
  10. Bei Großereignissen wird die Verfügbarkeit des gesetzlichen Richters rund um die Uhr sichergestellt.
  11. Der Bürgerservice der Justiz wird ausgebaut.
  12. Die Beratungshilfe an den Amtsgerichten wird gestärkt.
  13. Bürgerinnen und Bürger erhalten einen einfachen und digitalen Zugang zur Justiz.
  14. Der Einsatz bürgerfreundlicher Onlinemodule in der Justiz wird intensiviert.
  15. Im unmittelbaren Kontakt der Justiz mit Bürgerinnen und Bürgern wird auf einfache und leichte Sprache geachtet.
  16. Gegenüber dem Bund wird eine Ausweitung des kollektiven Rechtsschutzes angestrebt.
  17. Der Informationszugang soll nur zum Schutz personenbezogener Daten oder wesentlicher öffentlicher Belange in begründeten Ausnahmefällen beschränkt werden können.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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