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Von Überwachung und Eingriffen Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Ohne Einzug ins Parlament

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Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne 213
CDU 18​3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Rechte oder Angebote 17
  1. Es wird intelligenter Videoschutz eingesetzt.
  2. In Zügen, S-Bahnen, Bussen und an Bahnhöfen wird flächendeckender Videoschutz angestrebt.
  3. Für die zügige Umsetzung der befristeten Speicherung von IP-Adressen und Port-Nummern zur Verfolgung schwerer Straftaten wird eingetreten.
  4. Wirksamere Platzverweise und Aufenthaltsverbote in den Innenstädten und an Kriminalitätsschwerpunkten werden angestrebt.
  5. Die Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten soll ausgeweitet werden.
  6. Öffentliche Angsträume sollen durch deutlich mehr Videoschutz beseitigt werden.
  7. KI-gestützter intelligenter Videoschutz wird landesweit zum Standard gemacht.
  8. Die präventive Ingewahrsamnahme von Störern und Gefährdern soll deutlich verschärft werden.
  9. Für Identitätsfeststellungen in einem 30-Kilometer-Korridor an den Außengrenzen wird eine Rechtsgrundlage gefordert.
  10. Präventive DNA-Untersuchungen sollen ermöglicht werden, damit Spurenmaterial unbekannter Herkunft molekulargenetisch untersucht und Identifizierungsmerkmale wie Geschlecht, Augen-, Haar- und Hautfarbe, Alter und biogeografische Herkunft ermittelt werden können.
  11. Die Telekommunikationsüberwachung soll durch verfassungskonforme Onlinedurchsuchungen ergänzt werden, damit auch auf gespeicherte Daten zugegriffen werden kann.
  12. Der Verfassungsschutz soll die Befugnis erhalten, verdeckt auf informationstechnische Systeme zuzugreifen.
  13. Für die Identitätsklärung werden umfassende Möglichkeiten zur Auswertung mitgeführter Mobilfunkgeräte geschaffen.
  14. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz soll abgeschafft werden.
  15. Das Widerspruchsverfahren wird in möglichst vielen Bereichen abgeschafft, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  16. Für das Land wichtige Projekte dürfen nicht von Unbeteiligten verzögert oder blockiert werden.
  17. Gegen ein Vorhaben sollen nur Personen klagen können, die selbst betroffen sind.
Mehr Pflichten 5
AfD 1917
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Die Staatsanwaltschaften im Land werden verpflichtet, bei bloßen Äußerungsdelikten, besonders im digitalen Raum, strikt die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
  2. Ermittlungsverfahren allein wegen Meinungsäußerungen werden im Regelfall nach § 153 StPO eingestellt.
  3. Das Land wirkt im Bund auf die Abschaffung von § 188 StGB hin.
  4. Es darf kein Zwei-Klassen-Rechtssystem geben, das Bürger für Meinungsäußerungen oder Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags einsperrt, während illegal eingewanderte Gewaltstraftäter frei bleiben.
  5. Öffentliche Meinungsäußerungen werden vor dem Zugriff politisierter Strafverfolgungsbehörden geschützt.
  6. Es soll keinen Inlandsgeheimdienst zur Überwachung rechtstreuer Bürger geben.
  7. Die Beobachtung regierungskritischer Bürger durch den Verfassungsschutz wird unverzüglich eingestellt.
  8. Ein Zwang zur Gendersprache oder anderen Formen politischer Korrektheit an Hochschulen wird unterbunden.
  9. Der Ausschluss von Diskutanten und die Verhinderung von Veranstaltungen an Hochschulen werden unterbunden.
  10. Einer Ausdehnung des Extremismusbegriffs auf Positionen innerhalb des verfassungsmäßigen Spektrums durch weisungsgebundene Institutionen wird entgegengewirkt.
  11. Jede Anwendung der Digitalisierung, die totalitäre Strukturen befördert, wird abgelehnt.
  12. Die Rechte der Bürger gegenüber dem Staat werden in der digitalisierten Welt gestärkt.
  13. Ortung und Geräteüberwachung werden auf das geringste notwendige Maß beschränkt.
  14. Digitalisierung dient der Freiheit der Bürger und wird nicht zum Instrument staatlicher Kontrolle.
  15. Jede Form anlassloser Überwachung wird abgelehnt.
  16. Die Vorratsdatenspeicherung wird abgelehnt.
  17. KI wird nicht zur Massenüberwachung der Bürger genutzt.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 9
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD ​25
Linke 1​16
Mehr Rechte oder Angebote 16
Weniger Pflichten 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
FDP ​​16
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Bürger sollen über Zugriffe von Behörden auf ihre persönlichen Daten informiert werden.
  2. Die Mehrfacherhebung von Daten, die dem Staat vorliegen, wird bis 2031 verboten.
  3. Bürger sollen den Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten selbst autorisieren können.
  4. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz soll so umgestaltet werden, dass es Behörden nicht überfordert und Bürgern Auskunftsrechte gibt.
  5. Datenabrufe von Behörden auf der zentralen E-Government-Plattform sollen für Bürger transparent gemacht werden.
  6. Der Datenschutz von Opfern und Zeugen in Gerichtsverfahren soll gestärkt werden.
  7. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz soll so novelliert werden, dass Auskunftsrechte der Bürger besser gewahrt und Kommunen vor lähmenden Anfragen geschützt werden.
  8. Staatliche oder Unternehmen auferlegte Überwachung von Chatverläufen wird als unzulässiger Eingriff in die Bürgerrechte abgelehnt.
  9. Die Möglichkeiten für Videoverhandlungen sollen sinnvoll erweitert werden.
  10. Die Justiz soll personell verstärkt werden, um schnelle Rechtsprechung zu ermöglichen.
  11. Eine öffentlich einsehbare Datenbank anonymisierter Gerichtsentscheidungen soll geschaffen werden.
  12. Verdachtsunabhängige flächendeckende Überwachung wie automatisierte Gesichtserkennung, Kfz-Kennzeichenerfassung oder anlasslose Vorratsdatenspeicherung soll beendet oder nicht eingeführt werden.
  13. Grundrechtsschonende Verfahren wie Quick-Freeze mit Datenerhebung nur bei konkretem Anlass sollen genutzt werden.
  14. Rechtliche Betreuungen sollen durch effiziente Nutzung bestehender Beratungs- und Hilfsangebote reduziert oder vermieden werden.
  15. Ausgangssperren und Schulschließungen werden als unverhältnismäßig abgelehnt.
  16. Religiösem Zwang und religiösen Bewegungen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachten, zur Polarisierung beitragen oder Antisemitismus tolerieren oder fördern, wird konsequent entgegengetreten.
Weniger Pflichten 1
BSW 11025
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Jeder Mensch soll sich ohne Überwachung und Generalverdacht frei in der Öffentlichkeit bewegen können.
  2. Angriffen auf die Meinungsfreiheit durch Cancel-Culture, Gender-Ideologie und Konformitätsdruck soll entschieden entgegengetreten werden.
  3. Die Polizei hat vorrangig den demokratischen Rechtsstaat zu schützen und die Grundrechte der Bürger als Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe zu garantieren.
  4. Der Schutz von Versammlungs-, Meinungsfreiheit und politischer Betätigung ist zentrale Aufgabe der Polizei.
  5. Polizeiliches Einschreiten soll jederzeit rechtmäßig und verhältnismäßig sein.
  6. Befugnisse mit hoher Eingriffstiefe werden vom Parlament kontrolliert.
  7. Befugnisse mit besonders hoher Eingriffstiefe wie KI-gestützte Auswertung von Bestandsdaten oder automatisierter Datenabgleich sollen auf den Schutz vor extremistischen, terroristischen oder schwersten Straftaten beschränkt sein.
  8. Die neu geschaffene Befugnis zur automatisierten Datenanalyse wird abgelehnt.
  9. Für die polizeiliche Datenauswertung wird in Deutschland oder Europa entwickelte, nachvollziehbare und sichere Software mit strikten Anwendungsgrenzen eingesetzt.
  10. Gesetzesvorhaben zur Ausweitung polizeilicher oder geheimdienstlicher Befugnisse werden kritisch begleitet, mit dem Ziel grundrechtskonformer und zweckgebundener Regelungen.
  11. Polizeiliche Befugnisse werden zweckgebunden und passgenau in Balance mit den bürgerlichen Freiheitsrechten ausgestaltet.
  12. Verdeckte Maßnahmen wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung werden auf besonders schwerwiegende Einzelfälle begrenzt.
  13. Der Einsatz von Palantir wird abgelehnt.
  14. Polizeiliche Befugnisse dürfen nicht zur Überwachung der Masse rechtstreuer Bürger führen.
  15. Der Verfassungsschutz darf weder als Regierungsschutz oder Repressionsinstrument wirken noch Kerngrundrechte beschädigen.
  16. Der Beobachtungsbereich „Delegitimierung des Staates“ wird abgeschafft.
  17. Macht- und Regierungskritik ist kein Anlass für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz.
  18. Die Digitalisierung der Justiz soll den Zugang zum Recht erleichtern und darf kein Selbstzweck sein.
  19. Videoverhandlungen ersetzen echte Verhandlungen nur in Ausnahmefällen.
  20. Für zügigere Strafverfahren erhält die Justiz mehr Personal.
  21. Persönliches Tracking von Privatpersonen wird abgelehnt.
  22. Mobilitätsdaten werden nicht massenhaft gespeichert.
  23. Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
  24. Strikte Datenschutzstandards ohne persönliches Tracking, Massenspeicherung und Datenweitergabe ohne Zustimmung werden festgelegt.
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 14​9
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Rechte oder Angebote 14
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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