Von Überwachung und Eingriffen Betroffene
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
Grüne 213
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
CDU 183
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Rechte oder Angebote 17
- Es wird intelligenter Videoschutz eingesetzt.
- In Zügen, S-Bahnen, Bussen und an Bahnhöfen wird flächendeckender Videoschutz angestrebt.
- Für die zügige Umsetzung der befristeten Speicherung von IP-Adressen und Port-Nummern zur Verfolgung schwerer Straftaten wird eingetreten.
- Wirksamere Platzverweise und Aufenthaltsverbote in den Innenstädten und an Kriminalitätsschwerpunkten werden angestrebt.
- Die Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten soll ausgeweitet werden.
- Öffentliche Angsträume sollen durch deutlich mehr Videoschutz beseitigt werden.
- KI-gestützter intelligenter Videoschutz wird landesweit zum Standard gemacht.
- Die präventive Ingewahrsamnahme von Störern und Gefährdern soll deutlich verschärft werden.
- Für Identitätsfeststellungen in einem 30-Kilometer-Korridor an den Außengrenzen wird eine Rechtsgrundlage gefordert.
- Präventive DNA-Untersuchungen sollen ermöglicht werden, damit Spurenmaterial unbekannter Herkunft molekulargenetisch untersucht und Identifizierungsmerkmale wie Geschlecht, Augen-, Haar- und Hautfarbe, Alter und biogeografische Herkunft ermittelt werden können.
- Die Telekommunikationsüberwachung soll durch verfassungskonforme Onlinedurchsuchungen ergänzt werden, damit auch auf gespeicherte Daten zugegriffen werden kann.
- Der Verfassungsschutz soll die Befugnis erhalten, verdeckt auf informationstechnische Systeme zuzugreifen.
- Für die Identitätsklärung werden umfassende Möglichkeiten zur Auswertung mitgeführter Mobilfunkgeräte geschaffen.
- Das Landesinformationsfreiheitsgesetz soll abgeschafft werden.
- Das Widerspruchsverfahren wird in möglichst vielen Bereichen abgeschafft, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- Für das Land wichtige Projekte dürfen nicht von Unbeteiligten verzögert oder blockiert werden.
- Gegen ein Vorhaben sollen nur Personen klagen können, die selbst betroffen sind.
Mehr Pflichten 5
- Ein höherer Kontrolldruck in den Innenstädten und an Kriminalitätsschwerpunkten wird angestrebt.
- Wirksamere Platzverweise und Aufenthaltsverbote in den Innenstädten und an Kriminalitätsschwerpunkten werden angestrebt.
- Die Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten soll ausgeweitet werden.
- Die präventive Ingewahrsamnahme von Störern und Gefährdern soll deutlich verschärft werden.
- Für Identitätsfeststellungen in einem 30-Kilometer-Korridor an den Außengrenzen wird eine Rechtsgrundlage gefordert.
AfD 1917
Mehr Rechte oder Angebote 17
- Die Staatsanwaltschaften im Land werden verpflichtet, bei bloßen Äußerungsdelikten, besonders im digitalen Raum, strikt die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
- Ermittlungsverfahren allein wegen Meinungsäußerungen werden im Regelfall nach § 153 StPO eingestellt.
- Das Land wirkt im Bund auf die Abschaffung von § 188 StGB hin.
- Es darf kein Zwei-Klassen-Rechtssystem geben, das Bürger für Meinungsäußerungen oder Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags einsperrt, während illegal eingewanderte Gewaltstraftäter frei bleiben.
- Öffentliche Meinungsäußerungen werden vor dem Zugriff politisierter Strafverfolgungsbehörden geschützt.
- Es soll keinen Inlandsgeheimdienst zur Überwachung rechtstreuer Bürger geben.
- Die Beobachtung regierungskritischer Bürger durch den Verfassungsschutz wird unverzüglich eingestellt.
- Ein Zwang zur Gendersprache oder anderen Formen politischer Korrektheit an Hochschulen wird unterbunden.
- Der Ausschluss von Diskutanten und die Verhinderung von Veranstaltungen an Hochschulen werden unterbunden.
- Einer Ausdehnung des Extremismusbegriffs auf Positionen innerhalb des verfassungsmäßigen Spektrums durch weisungsgebundene Institutionen wird entgegengewirkt.
- Jede Anwendung der Digitalisierung, die totalitäre Strukturen befördert, wird abgelehnt.
- Die Rechte der Bürger gegenüber dem Staat werden in der digitalisierten Welt gestärkt.
- Ortung und Geräteüberwachung werden auf das geringste notwendige Maß beschränkt.
- Digitalisierung dient der Freiheit der Bürger und wird nicht zum Instrument staatlicher Kontrolle.
- Jede Form anlassloser Überwachung wird abgelehnt.
- Die Vorratsdatenspeicherung wird abgelehnt.
- KI wird nicht zur Massenüberwachung der Bürger genutzt.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 9
- Eine totale Kontrolle durch permanente Überwachung der Bürger wird abgelehnt.
- Sicherheit soll nicht durch mehr Überwachungstechnologie, sondern durch funktionierende demokratische Institutionen und Bürgersinn erreicht werden.
- Bürgerliche Freiheiten sollen gewahrt bleiben; ein Überwachungsstaat, der regierungskritische Bürger drangsaliert, wird abgelehnt.
- Einer Aushöhlung bürgerlicher Freiheiten und Grundrechte, etwa im Spannungs- und Verteidigungsfall, wird entgegengetreten.
- Die Etablierung einer juristischen Kategorie des Denk- und Meinungsverbrechens wird verhindert.
- Eine Überwachung, Kontrolle und Zensur privater Kommunikation durch EU und andere Parteien wird abgelehnt.
- Eine Pflicht zur Organspende wird abgelehnt.
- Zugang zu und Äußerung von kritischen Meinungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze sind verfassungsrechtlich garantiert.
- Entscheidungen auf Basis von KI bleiben transparent und nachvollziehbar.
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD 25
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Der Einsatz von KI muss sich an demokratischen Grundwerten, Grundrechten und Transparenz orientieren.
- Entscheidungen über Menschen dürfen nicht intransparenten Algorithmen überlassen werden.
- Demonstrationen für Gleichstellung und queere Rechte sollen sicher und friedlich stattfinden können.
- Die Verarbeitung persönlicher Daten von Opfern und Zeugen durch Analyseplattformen wird ausgeschlossen.
- Grenzkontrollen dürfen keine Dauerlösung werden.
Weniger Pflichten 1
Linke 116
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Die Überwachung und Kriminalisierung von Fangruppierungen wird beendet.
- Die biogeografische Herkunftsanalyse von DNA-Spuren wird abgelehnt.
- Grenzkontrollen wie zwischen Straßburg und Kehl werden abgelehnt.
- Die polizeiliche Kennzeichnung HIV- oder Hepatitis-positiver Menschen mit dem Kürzel ANST wird sofort beendet.
- Alle mit dem Kürzel ANST gespeicherten Daten werden gelöscht.
- Die Polizei wird nach Bremer Vorbild verpflichtet, Betroffenen polizeilicher Maßnahmen eine Quittung mit allen Informationen auszustellen.
- Verdachtsunabhängige Polizeikontrollen werden abgelehnt.
- Präventivhaft für politische Aktivistinnen und Aktivisten wird abgelehnt.
- Paragraf 129a darf nicht zur Unterdrückung politischer Proteste missbraucht werden.
- Biometrische Bilderfassungssysteme werden abgelehnt.
- Gesichtserkennung wird allgemein abgelehnt.
- Die Videoüberwachung von Versammlungen und öffentlichen Plätzen wird beendet.
- Meinungs- und Versammlungsfreiheit werden gestärkt.
- Schikanöse Polizeiauflagen bei Demonstrationen werden beendet.
- Die Vorratsdatenspeicherung wird abgelehnt.
- Die Justizbehörden werden ausreichend mit Personal ausgestattet.
Weniger Pflichten 5
- Die Überwachung und Kriminalisierung von Fangruppierungen wird beendet.
- Grenzkontrollen wie zwischen Straßburg und Kehl werden abgelehnt.
- Verdachtsunabhängige Polizeikontrollen werden abgelehnt.
- Präventivhaft für politische Aktivistinnen und Aktivisten wird abgelehnt.
- Schikanöse Polizeiauflagen bei Demonstrationen werden beendet.
Weniger Rechte oder Angebote 1
FDP 16
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Bürger sollen über Zugriffe von Behörden auf ihre persönlichen Daten informiert werden.
- Die Mehrfacherhebung von Daten, die dem Staat vorliegen, wird bis 2031 verboten.
- Bürger sollen den Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten selbst autorisieren können.
- Das Landesinformationsfreiheitsgesetz soll so umgestaltet werden, dass es Behörden nicht überfordert und Bürgern Auskunftsrechte gibt.
- Datenabrufe von Behörden auf der zentralen E-Government-Plattform sollen für Bürger transparent gemacht werden.
- Der Datenschutz von Opfern und Zeugen in Gerichtsverfahren soll gestärkt werden.
- Das Landesinformationsfreiheitsgesetz soll so novelliert werden, dass Auskunftsrechte der Bürger besser gewahrt und Kommunen vor lähmenden Anfragen geschützt werden.
- Staatliche oder Unternehmen auferlegte Überwachung von Chatverläufen wird als unzulässiger Eingriff in die Bürgerrechte abgelehnt.
- Die Möglichkeiten für Videoverhandlungen sollen sinnvoll erweitert werden.
- Die Justiz soll personell verstärkt werden, um schnelle Rechtsprechung zu ermöglichen.
- Eine öffentlich einsehbare Datenbank anonymisierter Gerichtsentscheidungen soll geschaffen werden.
- Verdachtsunabhängige flächendeckende Überwachung wie automatisierte Gesichtserkennung, Kfz-Kennzeichenerfassung oder anlasslose Vorratsdatenspeicherung soll beendet oder nicht eingeführt werden.
- Grundrechtsschonende Verfahren wie Quick-Freeze mit Datenerhebung nur bei konkretem Anlass sollen genutzt werden.
- Rechtliche Betreuungen sollen durch effiziente Nutzung bestehender Beratungs- und Hilfsangebote reduziert oder vermieden werden.
- Ausgangssperren und Schulschließungen werden als unverhältnismäßig abgelehnt.
- Religiösem Zwang und religiösen Bewegungen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachten, zur Polarisierung beitragen oder Antisemitismus tolerieren oder fördern, wird konsequent entgegengetreten.
BSW 11025
Mehr Rechte oder Angebote 24
- Jeder Mensch soll sich ohne Überwachung und Generalverdacht frei in der Öffentlichkeit bewegen können.
- Angriffen auf die Meinungsfreiheit durch Cancel-Culture, Gender-Ideologie und Konformitätsdruck soll entschieden entgegengetreten werden.
- Die Polizei hat vorrangig den demokratischen Rechtsstaat zu schützen und die Grundrechte der Bürger als Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe zu garantieren.
- Der Schutz von Versammlungs-, Meinungsfreiheit und politischer Betätigung ist zentrale Aufgabe der Polizei.
- Polizeiliches Einschreiten soll jederzeit rechtmäßig und verhältnismäßig sein.
- Befugnisse mit hoher Eingriffstiefe werden vom Parlament kontrolliert.
- Befugnisse mit besonders hoher Eingriffstiefe wie KI-gestützte Auswertung von Bestandsdaten oder automatisierter Datenabgleich sollen auf den Schutz vor extremistischen, terroristischen oder schwersten Straftaten beschränkt sein.
- Die neu geschaffene Befugnis zur automatisierten Datenanalyse wird abgelehnt.
- Für die polizeiliche Datenauswertung wird in Deutschland oder Europa entwickelte, nachvollziehbare und sichere Software mit strikten Anwendungsgrenzen eingesetzt.
- Gesetzesvorhaben zur Ausweitung polizeilicher oder geheimdienstlicher Befugnisse werden kritisch begleitet, mit dem Ziel grundrechtskonformer und zweckgebundener Regelungen.
- Polizeiliche Befugnisse werden zweckgebunden und passgenau in Balance mit den bürgerlichen Freiheitsrechten ausgestaltet.
- Verdeckte Maßnahmen wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung werden auf besonders schwerwiegende Einzelfälle begrenzt.
- Der Einsatz von Palantir wird abgelehnt.
- Polizeiliche Befugnisse dürfen nicht zur Überwachung der Masse rechtstreuer Bürger führen.
- Der Verfassungsschutz darf weder als Regierungsschutz oder Repressionsinstrument wirken noch Kerngrundrechte beschädigen.
- Der Beobachtungsbereich „Delegitimierung des Staates“ wird abgeschafft.
- Macht- und Regierungskritik ist kein Anlass für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz.
- Die Digitalisierung der Justiz soll den Zugang zum Recht erleichtern und darf kein Selbstzweck sein.
- Videoverhandlungen ersetzen echte Verhandlungen nur in Ausnahmefällen.
- Für zügigere Strafverfahren erhält die Justiz mehr Personal.
- Persönliches Tracking von Privatpersonen wird abgelehnt.
- Mobilitätsdaten werden nicht massenhaft gespeichert.
- Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
- Strikte Datenschutzstandards ohne persönliches Tracking, Massenspeicherung und Datenweitergabe ohne Zustimmung werden festgelegt.
Bleibt wie bisher 6
- Meinungsfreiheit wird verteidigt und Cancel Culture abgelehnt.
- Das Recht auf freie Meinungsäußerung und ungefilterte Information über die gesamte Medienbreite ist nicht verhandelbar.
- Die Einschränkung des Meinungskorridors und die anlasslose Überwachung von Bürgern werden abgelehnt.
- Grenzen staatlichen Handelns sind die Verhältnismäßigkeit der Mittel, die Unschuldsvermutung und das Recht auf Privatheit.
- Melde- und Überwachungsplattformen werden kategorisch abgelehnt.
- Es soll keine Meldeportale zur Kontrolle von Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle geben.
Ohne klare Richtung 4
- Untersucht wird die wissenschaftliche Grundlage der Grundrechtseingriffe.
- Untersucht wird der Umgang mit Kritik und kritischen Stimmen in Medien und Gesellschaft.
- Überlange Verfahrensdauern und unüberschaubare Vorschriften sollen niemanden von der Rechtssuche abhalten.
- Rechtsschutz darf nicht an fehlendem Geld scheitern.
Koalitionsvertrag 149
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Die Amtsgerichte werden zu sicheren und modernen Anlaufstellen weiterentwickelt.
- Gerichtsverfahren sollen insgesamt spürbar beschleunigt werden.
- Spezialisierungen in der Justiz werden ausgebaut, damit komplexe Verfahren effizient bearbeitet werden.
- Verwaltungsgerichtliche Verfahren sollen zügig und nach hohen Standards abgeschlossen werden.
- Auf Bundesebene werden Änderungen des Prozessrechts für eine effizientere und schnellere Verfahrensführung unterstützt.
- Ein landesweites Serviceportal der Justiz soll Dienstleistungen, Verfahren und Zuständigkeiten übersichtlich darstellen.
- Die Möglichkeiten gütlicher Streitbeilegung sollen konsequent genutzt und gestärkt werden.
- Daten werden einmal erfasst, sicher gespeichert und mit Zustimmung der Betroffenen behördenübergreifend genutzt.
- Ein zentrales Datenschutzcockpit zeigt Bürgern, welche Behörde auf welche ihrer Daten zugreift.
Weniger Rechte oder Angebote 14
- Widerspruchsverfahren werden in Bereichen abgeschafft, in denen sie in der Regel keine Befriedungswirkung erzielen.
- Bei der Einstellung in Polizei, Justiz und Landtag wird standardmäßig beim Verfassungsschutz abgefragt.
- Die intelligente Videoüberwachung an den Modellstandorten soll auch gefährliche Gegenstände erkennen.
- Die intelligente Videoüberwachung an den Modellstandorten soll eine biometrische Fernidentifikation ermöglichen.
- Für die Bodycam wird ein deutlich längeres Pre-Recording vorgesehen.
- Die Hürden für den Bodycam-Einsatz in Wohnungen werden gesenkt.
- Die Bodycam soll sich automatisch aktivieren, wenn die Dienstwaffe gezogen wird.
- Eine Rechtsgrundlage für den automatisierten Abgleich von Bildern mit öffentlich verfügbaren Internetbildern wird geschaffen.
- Der Präventivgewahrsam soll maßvoll verlängert werden.
- Der Präventivgewahrsam soll auch zur Durchsetzung von Platzverweisen, Aufenthaltsverboten, Wohnungsverweisen oder Rückkehrverboten zulässig sein.
- Die Rechtsgrundlage für die automatische Standortortung bei Notrufen unter 110 wird erweitert.
- Mitgeführte Mobilfunkgeräte sollen zur Identitätsklärung umfassend ausgelesen werden können, wenn dies erforderlich ist.
- Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen werden in einem verdachtsunabhängigen Prüfverfahren genutzt.
- Ein flächendeckender Videoschutz in Zügen, S-Bahnen und möglichst vielen Bahnhöfen wird eingeführt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht