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Von Überwachung und Eingriffen Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 7​3
SPD ​33
Grüne ​121
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Das Versammlungsrecht des Landes soll Versammlungen ermöglichen und schützen.
  2. Versammlungen sollen unbürokratisch angemeldet und rechtssicher durchgeführt werden können.
  3. Das Recht auf hör- und sichtbare Gegendemonstrationen wird geschützt.
  4. Jede Datenerhebung bei Versammlungen muss offen erfolgen.
  5. Die Kriminalisierung der Klimagerechtigkeitsbewegung und antifaschistischer Demonstrationen wird abgelehnt.
  6. Der Staat muss die Religionsfreiheit und das Recht, keine Religion auszuüben, gewährleisten und schützen.
  7. Die Zeugenvernehmung im Strafprozess wird an die jeweiligen Vorwürfe angepasst.
  8. Flächendeckende und anlasslose Videoüberwachung wird abgelehnt.
  9. Software zur Erkennung biometrischer Merkmale wird abgelehnt.
  10. Grundrechtseingriffe werden auf das unbedingt Erforderliche beschränkt.
  11. Die Polizeirechtsverschärfungen von 2018 werden korrigiert.
  12. Präventive Freiheitseingriffe ohne konkrete Gefahrenlage werden abgelehnt.
  13. Vorbeugende Ingewahrsamnahmen werden auf höchstens 48 Stunden begrenzt.
  14. Personen in vorbeugendem Gewahrsam wird ein Rechtsbeistand beigeordnet.
  15. Anlassunabhängige Polizeikontrollen werden abgeschafft.
  16. Kontrollierte Personen erhalten eine schriftliche Kontrollquittung zur späteren Überprüfung der Maßnahme.
  17. Der Verfassungsschutz wird auf die Beobachtung verfassungsfeindlicher, gewaltbereiter Bestrebungen beschränkt.
  18. Der Einsatz grundrechtsproblematischer Befugnisse wie Staatstrojaner durch den Verfassungsschutz wird abgelehnt.
  19. Nachrichtendienstliche Befugnisse werden auf das Nötigste begrenzt.
  20. Das Recht auf Gegendarstellung wird ausgeweitet.
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 1
FDP 1312
Mehr Rechte oder Angebote 12
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
AfD 122
Linke ​​55
Mehr Rechte oder Angebote 55
  1. Das Versammlungsrecht soll demokratisch ausgestaltet sein, Grundrechte schützen und Proteste nicht erschweren.
  2. Das Land soll eine flächendeckende soziale und sozialrechtliche Beratung finanzieren, damit sich Betroffene gegen fehlerhafte Bescheide wehren können.
  3. Antirassistische und antifaschistische Proteste sollen unterstützt werden.
  4. Grenznahe Flughäfen müssen Einsprüche aus den Nachbarländern zulassen.
  5. Das Verbandsklagerecht für Umwelt-, Natur- und Tierschutzvereinigungen und Einzelne wird gesetzlich verankert und im Sinne der Aarhus-Konvention voll ausgeweitet.
  6. Grundrechte werden gestärkt statt abgebaut.
  7. Statt willkürlicher Razzien erhalten Menschen aus Großfamilien eine Integrationsperspektive.
  8. Grundrechte werden geschützt und der Überwachungsstaat eingedämmt.
  9. Kameraüberwachung wird verringert.
  10. Die Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes zu Bodycams wird zurückgenommen.
  11. Die Verwendung biometrischer Daten zur automatischen Erfassung und Überwachung der Bevölkerung wird verboten.
  12. Die Speicherung persönlicher Daten bei der Polizei wird auf Ausnahmefälle beschränkt.
  13. Die Nutzung von stillen SMS, Funkzellenauswertungen und IMSI-Catchern wird verboten.
  14. „Predictive Policing“ wird gesetzlich verboten.
  15. Die Rasterfahndung wird abgeschafft.
  16. Eine Bundesratsinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung wird gestartet.
  17. Der Export von Hard- und Software für Überwachung oder Zensur wird verboten.
  18. Der Datenschutz soll über Bundesratsinitiativen im Meldegesetz verankert werden.
  19. Das im Meldegesetz verankerte Prinzip der ungebremsten Datenherausgabe soll umgekehrt werden.
  20. Die Daten im Melderegister sollen vor der Weitergabe an Privatpersonen geschützt sein.
  21. Der Staat soll die Polizei wirksam kontrollieren, Fehlverhalten ahnden und Menschen vor Übergriffen der Exekutive schützen.
  22. Beim Landtag wird eine polizeibeauftragte Person als Monitoring-, Anlauf- und Vermittlungsstelle eingesetzt.
  23. Der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei wird verboten.
  24. Der Einsatz von Agents Provocateurs wird verboten.
  25. Der Einsatz von V-Leuten wird verboten.
  26. Wasserwerfer werden abgeschafft.
  27. Das neue Versammlungsgesetz NRW der Landesregierung wird abgelehnt und bekämpft.
  28. Nordrhein-Westfalen erhält ein modernes und freiheitliches Versammlungsgesetz.
  29. Anmeldende von Versammlungen werden nicht verpflichtet, persönliche Daten der Ordnerinnen und Ordner an die Polizei zu übermitteln.
  30. Die anonyme Teilnahme an Versammlungen wird ermöglicht.
  31. Einheitliche Kleidung auf Versammlungen wird nicht kriminalisiert, solange es sich nicht um militärisch anmutende Uniformen oder Formationsmärsche handelt.
  32. Ein zeitgemäßes Versammlungsfreiheitsgesetz soll die Rechte der Demonstrierenden stärken.
  33. Voraussetzungslose Übersichtsaufnahmen von Versammlungen werden untersagt.
  34. Verdeckte Ton- und Videoaufnahmen bei Versammlungen werden für unzulässig erklärt.
  35. Die voraussetzungslose Errichtung von Kontrollstellen auf Versammlungen wird unterbunden.
  36. Friedliche Sitzblockaden werden als Meinungsäußerung geachtet und nicht strafrechtlich verfolgt.
  37. Behörden müssen Veranstaltenden ein Kooperationsgespräch auf Augenhöhe anbieten, um Gefahrenlagen zu erörtern und die ungestörte Durchführung der Versammlung sicherzustellen.
  38. Versammlungen auf öffentlichen Verkehrsflächen werden ohne behördliche Erlaubnis ermöglicht.
  39. Das Versammlungsrecht gilt auch auf allgemein zugänglichen Verkehrsflächen in Privateigentum wie Flughäfen und Einkaufszentren.
  40. Die Videoüberwachung von Demonstrationen durch die Polizei wird beendet.
  41. Die namentliche Erfassung von Ordnerinnen und Ordnern auf Versammlungen unterbleibt.
  42. Das Vermummungsverbot wird abgeschafft.
  43. Außergerichtliche Verfahren werden gestärkt, um Gerichte von Bagatellfällen zu entlasten.
  44. Das Widerspruchsverfahren wird wieder eingeführt, mit der Wahlmöglichkeit, unmittelbar Klage zu erheben.
  45. Die Justiz wird durch außergerichtliche Schlichtung und Verfahren in Bagatellfällen entlastet.
  46. Betroffene werden über digitale Überwachungsmaßnahmen sofort informiert.
  47. Massenhafte Überwachung wird ausgeschlossen.
  48. Der Staatstrojaner wird endgültig abgeschafft.
  49. Die Vorratsdatenspeicherung wird endgültig abgeschafft.
  50. Menschen erhalten höchstmögliche Kontrolle über ihre Daten und werden über jeden Verarbeitungsschritt informiert.
  51. Kameraüberwachung im öffentlichen Raum wird abgelehnt.
  52. Der Ausbau der Kameraüberwachung wird gestoppt und an bereits polizeilich überwachten Stellen zurückgenommen.
  53. Ein Recht auf Anonymität wird festgeschrieben.
  54. Hard- und Software müssen standardmäßig auf den höchsten Schutz der Privatsphäre eingestellt sein.
  55. Von Unternehmen erfasste Daten dürfen keine Rückschlüsse auf Personen erlauben.
Weniger Pflichten 5
Koalitionsvertrag 2212
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 12
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 2311
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 3
Weniger Rechte oder Angebote 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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