Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung
Koalitionsvertrag · Koalition aus SPD und Linke · unterzeichnet 13.11.2021 · Original
Der Vertrag enthält 83 von 1.260 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“, die meisten zum Schwerpunkt „Parlament“ (16).
- 83Forderungen zum Politikfeld
- 7 %des Vertrags
- 82Seiten im Original
- 2021Vertragsjahr
Keine Treffer.
Staat, Demokratie und Verwaltung 83
Parlament 16
Die Koalitionsfraktionen bringen Vorlagen nur gemeinsam in den Landtag ein, Ausnahmen bedürfen des Einvernehmens.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner werden Vorlagen (insbesondere Gesetzentwürfe, Entschließungsanträge, Wahlvorschläge, Unterrichtungen, Große Anfragen) nur gemeinsam in den Landtag einbringen. Über Ausnahmen ist Einvernehmen herzustellen. Link zum Original
Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer fairen politischen Kultur im Landtag.
Wortlaut im Vertrag
Unbeschadet dieser Festlegungen bekennen sich die Koalitionspartner zu einer fairen politischen Kultur im Landtag. Dies schließt auch die Bereitschaft ein, in geeigneten Fällen gemeinsam mit demokratischen Oppositionsfraktionen Anträge im Landtag zu verabschieden beziehungsweise Anträgen der Oppositionsfraktionen zuzustimmen oder diese durch Änderungsanträge zustimmungsfähig zu machen. Link zum Original
In geeigneten Fällen werden Anträge gemeinsam mit demokratischen Oppositionsfraktionen verabschiedet oder Anträgen der Opposition zugestimmt.
Wortlaut im Vertrag
Unbeschadet dieser Festlegungen bekennen sich die Koalitionspartner zu einer fairen politischen Kultur im Landtag. Dies schließt auch die Bereitschaft ein, in geeigneten Fällen gemeinsam mit demokratischen Oppositionsfraktionen Anträge im Landtag zu verabschieden beziehungsweise Anträgen der Oppositionsfraktionen zuzustimmen oder diese durch Änderungsanträge zustimmungsfähig zu machen. Link zum Original
Die Koalitionspartner informieren sich vor Anträgen auf Aktuelle Stunden und Aussprachen rechtzeitig gegenseitig.
Wortlaut im Vertrag
Über Anträge auf Aktuelle Stunden und Aussprachen (§ 43 Ziff. 2 GO LT) informieren sich die Koalitionspartner rechtzeitig vor der Beantragung. Link zum Original
Im Landtag und seinen Gremien wird keiner der Koalitionspartner überstimmt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass im Landtag und seinen Gremien keiner der beiden Koalitionspartner überstimmt wird. Link zum Original
Die Koalitionspartner treten im Landtag und seinen Gremien nicht mit wechselnden Mehrheiten auf.
Wortlaut im Vertrag
Sie verpflichten sich, im Landtag, in seinen Ausschüssen und weiteren Gremien nicht mit wechselnden Mehrheiten aufzutreten und abzustimmen. Link zum Original
Vor Abstimmungen über ungeregelte, kontroverse Themen stellen die Koalitionspartner vorab Einvernehmen her.
Wortlaut im Vertrag
Kommt es zu Abstimmungen über Themenkomplexe, die in dieser Koalitionsvereinbarung nicht geregelt und kontrovers sind, so verpflichten sich die Koalitionspartner, zuvor darüber im geeigneten Rahmen, wie zum Beispiel dem Koalitionsausschuss, Einvernehmen zu erzielen. Link zum Original
Die freie Gewissensentscheidung der einzelnen Abgeordneten bleibt unberührt.
Wortlaut im Vertrag
Die freie Gewissensentscheidung der einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt. Link zum Original
Die Vorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen tauschen sich eng und regelmäßig aus.
Wortlaut im Vertrag
Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den Vorsitzenden und den Parlamentarischen Geschäftsführern der Koalitionsfraktionen ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt. Link zum Original
Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen nehmen ohne Stimmrecht an den Kabinettssitzungen teil.
Wortlaut im Vertrag
Die Vorsitzenden der beiden Koalitionsfraktionen nehmen ohne Stimmrecht teil. Link zum Original
Die Koalitionspartner einigen sich vor jeder Bundesratssitzung über das Abstimmungsverhalten des Landes.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner einigen sich vor jeder Sitzung über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Link zum Original
Bei Abstimmungen im Bundesrat haben die Interessen des Landes absoluten Vorrang.
Wortlaut im Vertrag
Die Interessen des Landes haben absoluten Vorrang. Link zum Original
Bei Abstimmungen im Bundesrat ist die Koalitionsvereinbarung zu berücksichtigen.
Wortlaut im Vertrag
Wortlaut und Geist dieser Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen, sie sind Grundlage der vereinbarten Politik. Link zum Original
Im Bundesrat werden nur Fragen von grundsätzlicher Bedeutung als strittig gestellt.
Wortlaut im Vertrag
Es werden nur solche Fragen als strittig gestellt, die nach Auffassung eines Koalitionspartners von grundsätzlicher Bedeutung sind. Link zum Original
Bei weiter strittigen Bundesratsthemen stimmen sich die Ministerpräsidentin und ihre Stellvertreterin mit dem Ziel der Einigung ab.
Wortlaut im Vertrag
Sind nach Befassung in der Staatssekretärsrunde und im Kabinett Bundesratst hemen weiter strittig gestellt, findet eine Abstimmung zwischen der Ministerpräsidentin und der stellvertretenden Ministerpräsidentin mit dem Ziel der Einigung statt. Link zum Original
Kommt keine Einigung zustande, enthält sich das Land im Bundesrat der Stimme, auch bei bereits eingebrachten Initiativen.
Wortlaut im Vertrag
Kommt eine Einigung nicht zustande, enthält sich das Land der Stimme. Diese Vereinbarung gilt auch für alle schon bislang in den Bundesrat eingebrachten Initiativen, die noch nicht abgeschlossen sind. Link zum Original
Verwaltungsdigitalisierung 13
Die Digitalisierungsstrategie für die Landesverwaltung wird bis 2030 weiterentwickelt und schrittweise umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
In diesem Zusammenhang vereinbaren die Koalitionspartner die Weiterentwicklung und schrittweise Umsetzung der Digitalisierungsstrategie für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 mit dem Ziel der nachhaltigen Verwaltungsmodernisierung. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 6 KI
- 48 % Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 45 % Gesetz zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 45 % Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 40 % Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages · Vertragsgesetz, Landesregierung, verkündet
- 38 % Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Alle Schritte von Verwaltungsprozessen werden aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer digitalisiert, nicht nur die Antragstellung.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden konsequent alle Schritte von Verwaltungsprozessen digitalisieren – nicht nur die Antragstellung – und dies aus der Sicht der Nutzerin beziehungsweise des Nutzers her denken und umsetzen sowie barrierefrei gestalten. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 6 KI
- 58 % Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 55 % Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 55 % Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 42 % Erstes Gesetz zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungskostengesetzes und der Vollstreckungszuständigkeits- und -kostenlandesverordnung · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Digitale Verwaltungsprozesse werden barrierefrei gestaltet.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden konsequent alle Schritte von Verwaltungsprozessen digitalisieren – nicht nur die Antragstellung – und dies aus der Sicht der Nutzerin beziehungsweise des Nutzers her denken und umsetzen sowie barrierefrei gestalten. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 31 % Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Verwaltungsdigitalisierung baut auf der MV-Serviceplattform auf.
Wortlaut im Vertrag
Dabei setzen wir auf die MV-Serviceplattform auf. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 6 KI
- 42 % Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages · Vertragsgesetz, Landesregierung, verkündet
- 33 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 32 % Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 31 % Gesetz zur Zusammenlegung von Stichtagsmeldungen bei der Tierseuchenkasse · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungskostengesetzes und der Vollstreckungszuständigkeits- und -kostenlandesverordnung · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Vor der Digitalisierung werden die bisherigen Verwaltungsprozesse optimiert.
Wortlaut im Vertrag
Vor der Digitalisierung werden wir die bisherigen Verwaltungsprozesse optimieren. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Gesetz über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen · Gesetzentwurf, SPD, Linke, verkündet
Das Land stellt die Basisinfrastruktur für digitale Verwaltungsdienstleistungen auch den Kommunen bereit.
Wortlaut im Vertrag
Die notwendige Basisinfrastruktur für digitale Verwaltungsdienstleistungen stellt das Land auch für die kommunale Familie bereit. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
Geprüft wird ein Digitalisierungserleichterungsgesetz, um Digitalisierungshemmnisse schneller abzubauen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner werden prüfen, wie mit einem Digitalisierungserleichterungsgese tz die Digitalisierungshemmnisse noch schneller abgebaut werden können. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 36 % Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungskostengesetzes und der Vollstreckungszuständigkeits- und -kostenlandesverordnung · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Der IT-Betrieb der Landesverwaltung wird nach Grundsätzen der Standardisierung, Zentralisierung und Nachhaltigkeit (Green IT) aufgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Der IT-Betrieb der Landesverwaltung wird nach den Grundsätzen der Homog enisierung, Standardisierung und Zentralisierung sowie der Nachhaltigkeit („Green IT“) aufgestellt. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 72 % Gesetz zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
In allen Landesbehörden wird der standardisierte IT-Arbeitsplatz MV-PC eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Dafür wird unter anderem der standardisierte IT-Arbeitsplatz (MV-PC) in allen Landesbehörden eingeführt. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Gesetz zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Der Landes-IT-Dienstleister DVZ MV wird als privatrechtliche Gesellschaft gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Zudem stärken wir unseren Landesdienstleister – die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ MV) – als privatrechtliche Gesellschaft Link zum Original
Die Zusammenarbeit der DVZ MV GmbH mit der regionalen Wirtschaft und Start-ups wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Die Zusammenarbeit der DVZ MV GmbH mit der regionalen Wirtschaft und Start-Ups werden wir stärken. Link zum Original
Geprüft wird, wie kommunale Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger auch als Hilfs- und Serviceeinrichtungen für digitale Verwaltungsleistungen genutzt werden können.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden prüfen, wie gemeinsam mit den Kommunen deren dezentrale Anlaufpunkte für Bürgerinnen und Bürger auch als digitale Hilfs- und Serviceeinrichtungen für digitale Verwaltungsdienstleistungen nutzbar werden können. Link zum Original
Trotz digitaler Verwaltungsangebote bleiben klassisch-analoge Verwaltungszugänge erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Das digitale Angebot von Verwaltungsdienstleistungen wird nicht dazu führen, dass es keine klassisch-analogen Verwaltungen mehr gibt. Link zum Original
Öffentlicher Dienst 11
Das Land wird als attraktiver Arbeitgeber weiter gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner werden das Land als attraktiven Arbeitgeber weiter stärken und die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege weiterentwickeln. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 7 KI
- 38 % Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 31 % Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- Gegenposition Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer · Gesetzentwurf, AfD, abgelehnt
Das Nachbesetzungsverfahren der Ressorts wird zentral gesteuert.
Wortlaut im Vertrag
(22) Zur Sicherstellung der Fachkräfte in der Landesverwaltung wird das Nachbesetzungsverfahren der Ressorts (in Anlehnung an das Verfahren zur Haushaltsanmeldung von Digitalisierungsvorhaben) zentral gesteuert und zugleich ein neuer ressortübergreifender Nachwuchskräftepool eingerichtet, um Wiederbesetzungen der Ressorts zu unterstützen. Link zum Original
Ein ressortübergreifender Nachwuchskräftepool für die Landesverwaltung wird eingerichtet.
Wortlaut im Vertrag
(22) Zur Sicherstellung der Fachkräfte in der Landesverwaltung wird das Nachbesetzungsverfahren der Ressorts (in Anlehnung an das Verfahren zur Haushaltsanmeldung von Digitalisierungsvorhaben) zentral gesteuert und zugleich ein neuer ressortübergreifender Nachwuchskräftepool eingerichtet, um Wiederbesetzungen der Ressorts zu unterstützen. Link zum Original
Mobiles Arbeiten und Homeoffice in der Landesverwaltung werden konsequent weiter ermöglicht.
Wortlaut im Vertrag
(23) Das Land wird den eingeschlagenen Kurs, mobiles Arbeiten und Arbeiten vom heimischen Schreibtisch aus zu ermöglichen, konsequent fortsetzen – auch, um damit die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben weiter zu erleichtern. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 33 % Erstes Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes · Gesetzentwurf, SPD, Linke, verkündet
Beamtinnen und Beamte sollen zwischen individueller Beihilfe und pauschaler Beteiligung des Dienstherrn an der Krankenvollversicherung wählen können.
Wortlaut im Vertrag
(24) Beamtinnen und Beamte sollen künftig bei ihrer Krankenversicherung zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beteiligung des Arbeitsgebers an den Beiträgen zu ihrer Krankenvollversicherung wählen dürfen (Hamburger Modell der pauschalen Beihilfe). Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 90 % Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die gesetzlichen Beteiligungsrechte von DGB und dbb als Interessenvertretung der Landesbeschäftigten werden geachtet.
Wortlaut im Vertrag
(28) Zur Umsetzung des Ziels einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung sind die Spitzenorganisationen DGB und dbb für die Koalitionspartner als Interessenvertreter der Beschäftigten wichtige Partner. Ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte werden geachtet. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 33 % Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes der Länder werden zeit- und systemgerecht auf Besoldung und Versorgung der Beamten übertragen.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder deswegen weiterhin zeit- und systemgerecht für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übernehmen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 5 KI
- 95 % Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 95 % Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 93 % Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 66 % Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 52 % Gesetz über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Das Personalvertretungsgesetz wird an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
Wortlaut im Vertrag
(30) Wir wollen das Personalvertretungsgesetz an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 93 % Gesetz zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 42 % Erstes Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes · Gesetzentwurf, SPD, Linke, verkündet
Bei der Novelle des Personalvertretungsgesetzes wird die demokratische Teilhabe junger Menschen gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Dabei wollen wir auch die demokratische Teilhabe junger Menschen stärken. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 86 % Gesetz zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- Gegenposition Erstes Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes · Gesetzentwurf, SPD, Linke, verkündet
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind in besonderer Weise verpflichtet, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner bekräftigen ausdrücklich die Vorbildfunktion und Verpflichtung aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 42 % Gesetz zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
Verfassungsfeinde sollen aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden.
Wortlaut im Vertrag
Verfassungsfeinde müssen aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 78 % Gesetz zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
Behördenaufbau 8
Im Finanzministerium wird eine kooperative Beteiligungsverwaltung aufgebaut.
Wortlaut im Vertrag
(25) Die Koalitionspartner sind sich einig, das Verwaltungshandeln effizient zu bündeln und dazu im Finanzministerium eine kooperative Beteiligungsverwaltung aufzubauen. Link zum Original
Das Land erhält eine zentrale Fördereinrichtung.
Wortlaut im Vertrag
Dabei sind sich die Koalitionspartner einig, dass das Land eine zentrale Fördereinrichtung braucht. Link zum Original
Das Landesförderinstitut soll, wenn wirtschaftlich sinnvoll, aus der NordLB in Landesträgerschaft überführt werden.
Wortlaut im Vertrag
Sofern es wirtschaftlich sinnvoll ist, soll hierzu das Landesförderinstitut aus der NordLB in die Trägerschaft des Landes überführt und weitere Fördereinrichtung wie die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) unter anderem in der neuen Institution, die keine Bank sein wird, gebündelt werden. Link zum Original
Weitere Fördereinrichtungen wie die GSA werden in der neuen Institution gebündelt, die keine Bank sein wird.
Wortlaut im Vertrag
Sofern es wirtschaftlich sinnvoll ist, soll hierzu das Landesförderinstitut aus der NordLB in die Trägerschaft des Landes überführt und weitere Fördereinrichtung wie die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) unter anderem in der neuen Institution, die keine Bank sein wird, gebündelt werden. Link zum Original
Ein Regierungsmitglied kann nicht gegen den Willen des Koalitionspartners entlassen werden, dem es angehört.
Wortlaut im Vertrag
Ein Mitglied der Landesregierung kann nicht gegen den Willen des Koalitionspartners, dem dieses Regierungsmitglied angehört, entlassen werden. Link zum Original
Vor Abstimmungen im Kabinett wird zu den Themen Einvernehmen hergestellt.
Wortlaut im Vertrag
Im Vorfeld von Abstimmungen ist zu den Themenkomplexen ein Einvernehmen herzustellen. Link zum Original
Bei Grundsatzfragen wird im Kabinett keiner der Koalitionspartner überstimmt.
Wortlaut im Vertrag
Bei Grundsatzfragen wird keine der beiden Seiten überstimmt. Link zum Original
Die Widerspruchsrechte des Innen-, Justiz- und Finanzministers nach der Geschäftsordnung der Landesregierung werden fortgeführt.
Wortlaut im Vertrag
Die Regelungen zu Widerspruchsrechten des Innen-, Justiz- und Finanzministers nach § 12 der Geschäftsordnung der Landesregierung werden fortgeführt. Link zum Original
Bürokratie 5
Die Förderverfahren des Landes werden grundsätzlich reformiert, vereinfacht und verbessert.
Wortlaut im Vertrag
(26) Wir wollen eine grundsätzliche Reform der Förderverfahren des Landes mit dem Ziel der Vereinfachung und Verbesserung erreichen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 4 KI
- 33 % Erstes Gesetz zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz zur Schaffung von Verfahrenserleichterungen im Kommunalprüfrecht und im Kommunalverfassungsrecht · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 31 % Gesetz zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ELER-Fördergesetz - LEFG M-V) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Erstes Gesetz zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Neue Landesgesetze und Novellierungen werden darauf ausgerichtet, Bürokratieaufwand zu reduzieren und Verfahren insbesondere digital zu vereinfachen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner wollen konsequent alle neuen Landesgesetze und die Novellierung bestehender Vorschriften daran ausrichten, für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen den Bürokratieaufwand zu reduzieren und die Regelungen und Verfahren zu vereinfachen, insbesondere durch digitale Lösungen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 38 KI
- 74 % Erstes Gesetz zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 62 % Erstes Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 62 % Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und des Architekten- und Ingenieurgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 55 % Erstes Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, CDU, abgelehnt
- 52 % Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungskostengesetzes und der Vollstreckungszuständigkeits- und -kostenlandesverordnung · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 52 % Gesetz zur Schaffung von Verfahrenserleichterungen im Kommunalprüfrecht und im Kommunalverfassungsrecht · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 45 % Erstes Gesetz zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Gesetz zur Zusammenlegung von Stichtagsmeldungen bei der Tierseuchenkasse · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Zweites Gesetz zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Gesetz zur Änderung des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Viertes Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Gesetz zur Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen · Gesetzentwurf, SPD, Linke, verkündet
- 33 % Gesetz zur Festsetzung des gewerbesteuerlichen Hebesatzes in gemeindefreien Gebieten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und zur Aufhebung der Landesverordnung zur Bestimmung der gewerbesteuerlichen Hebeberechtigung in gemeindefreien Hoheitsgebieten des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz zur Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, FDP, abgelehnt
- 33 % Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern für das Land Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz zur Änderung des Bauproduktenmarktüberwachungsgesetzes, der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, des Architekten- und Ingenieurgesetzes und der Kommunalverfassung · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 32 % Gesetz über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz - ÖffZG M-V) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 32 % Mediengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Mediengesetz - MedienG M-V) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 32 % Gesetz zur Beteiligung der Gemeinden sowie deren Einwohnerinnen und Einwohnern an den Erlösen des Windenergie- und Solaranlagenausbaus in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 32 % Gesetz zur Neuordnung und Förderung der Informationssicherheit im Land Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 32 % Siebtes Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 32 % Gesetz zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 31 % Gesetz über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich (Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz - KommHinMeldG M-V) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 31 % Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie [Richtlinie (EU) 2018/958] vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich der Körperschaften des öffentlichen Rechts und im Volksabstimmungsgesetz · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 31 % Gesetz zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages · Vertragsgesetz, Landesregierung, verkündet
- 31 % Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Gesundheitsrechts · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, SPD, Linke, verkündet
- 30 % Siebtes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes · Gesetzentwurf, CDU, abgelehnt
- 30 % Krankenhausgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landeskrankenhausgesetz - LKHG M-V) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz zur Neuregelung des Landeswasserrechts · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (Zweites Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetz 2021 - 2. GlüÄndStVG 2021 M-V) · Vertragsgesetz, Landesregierung, verkündet
Für jede neue Regelung soll eine bestehende Regelung abgebaut werden („one in, one out“).
Wortlaut im Vertrag
(47) Grundsätzlich soll im Sinne des Bürokratieabbaus gelten, dass bei der Schaffung neuer Gesetze und Vorschriften im Gegenzug für eine neue Regelung eine bestehende Regelung abgebaut werden soll („one in, one out“). Link zum Original
Es wird geprüft, wie Vergabeverfahren unbürokratischer gestaltet werden können.
Wortlaut im Vertrag
Zusätzlich soll geprüft werden, wie die Vergabeverfahren unbürokratischer gestaltet werden können. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 5 KI
- 72 % Erstes Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, CDU, abgelehnt
- 52 % Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, FDP, abgelehnt
- 42 % Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 42 % Gesetz zur Änderung des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz zur Änderung des Bauproduktenmarktüberwachungsgesetzes, der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, des Architekten- und Ingenieurgesetzes und der Kommunalverfassung · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Auf Schriftform- und Antragserfordernisse soll wo immer möglich verzichtet werden.
Wortlaut im Vertrag
So soll auf das Schriftform- und das Antragserfordernis – wo immer möglich – verzichtet werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 4 KI
- 50 % Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungskostengesetzes und der Vollstreckungszuständigkeits- und -kostenlandesverordnung · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 47 % Erstes Gesetz zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 42 % Gesetz zur Schaffung von Verfahrenserleichterungen im Kommunalprüfrecht und im Kommunalverfassungsrecht · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 40 % Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Gesetzgebung 5
Ein Nachhaltigkeits- und Digitalisierungs-Check wird bei Landeshaushalt, Gesetzesvorhaben, Förderinstrumenten, Vergabe und Beschaffung eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
(27) Der „Nachhaltigkeits- und Digitalisierungs-Check“ wird bei der Aufstellung des Landeshaushalts, bei Gesetzesvorhaben, Förderinstrumenten, Vergabe und Beschaffung eingeführt. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 42 % Gesetz zur Gestaltung einer klimaverträglichen Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie [Richtlinie (EU) 2018/958] vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich der Körperschaften des öffentlichen Rechts und im Volksabstimmungsgesetz · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Auch Kabinettsvorlagen durchlaufen einen Nachhaltigkeits- und Digitalisierungs-Check.
Wortlaut im Vertrag
Auch Kabinettsvorlagen durchlaufen künftig einen Nachhaltigkeits- und Digitalisierungs-Check. Link zum Original
Sinnvolle Vorschriften sollen nicht durch Verfahren oder unnötige Zusatzpflichten belastet werden.
Wortlaut im Vertrag
Sinnvolle Vorschriften sollen nicht durch die damit verbundenen Verfahren oder nicht notwendige Zusatzpflichten belastet werden. Link zum Original
Die Experimentierklausel des E-Government-Gesetzes soll möglichst breit angewendet werden.
Wortlaut im Vertrag
Um die Verwaltungsdigitalisierung effektiv zu gestalten, soll die Experimentierklausel des E-Government-Gesetzes M-V möglichst breite Anwendung finden. Link zum Original
Bereits bei der Erarbeitung von Vorschriften wird geprüft, ob die Regelungen digitalisierungstauglich sind.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner werden deshalb bereits bei der Erarbeitung von Vorschriften prüfen, ob die Regelungen digitalisierungstauglich sind. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 31 % Gesetz über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen · Gesetzentwurf, SPD, Linke, verkündet
- 31 % Gesetz zur Schaffung von Verfahrenserleichterungen im Kommunalprüfrecht und im Kommunalverfassungsrecht · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Erstes Gesetz zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Zivilgesellschaft 5
Im Land soll es ein flächendeckendes Angebot der politischen Bildung geben.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner bekennen sich zu einem flächendeckenden Angebot der politischen Bildung im Land. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 52 % Gesetz zur Förderung demokratischer Strukturen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern (Landesdemokratiefördergesetz - DFG M-V) · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
- 44 % Gesetz über die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
Die Landeszentrale für politische Bildung wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Landeszentrale für politische Bildung stärken, die Arbeit des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz und insbesondere der Regionalzentren für demokratische Kultur langfristig absichern und die vielfältige Träger- und Gedenkstättenlandschaft fördern. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 66 % Gesetz über die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
- 32 % Gesetz zur Förderung demokratischer Strukturen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern (Landesdemokratiefördergesetz - DFG M-V) · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
Öffentliche Informationen von allgemeinem Interesse werden in allgemein verständlicher Sprache angeboten.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner wollen dafür Sorge tragen, dass öffentliche Informationen von allgemeinem Interesse in allgemein verständlicher Sprache angeboten werden. Die Landesverwaltung soll diesbezüglich eine Vorreiterrolle einnehmen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 31 % Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) · Vertragsgesetz, Landesregierung, verkündet
Die Landesverwaltung soll bei allgemein verständlichen Informationen eine Vorreiterrolle einnehmen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner wollen dafür Sorge tragen, dass öffentliche Informationen von allgemeinem Interesse in allgemein verständlicher Sprache angeboten werden. Die Landesverwaltung soll diesbezüglich eine Vorreiterrolle einnehmen. Link zum Original
Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes wird evaluiert und weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner werden die beziehungsweise den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stärken und dazu das Informationsfreiheitsgesetz MV evaluieren und weiterentwickeln. Link zum Original
Wehrhafte Demokratie 5
Die Netzwerkstrukturen der Demokratiearbeit im Land werden weiter gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Dafür wollen wir auch die Netzwerkstrukturen der Demokratiearbeit im Land weiter stärken. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 72 % Gesetz zur Förderung demokratischer Strukturen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern (Landesdemokratiefördergesetz - DFG M-V) · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
- 40 % Gesetz über die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
Die Arbeit des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz und der Regionalzentren für demokratische Kultur wird langfristig abgesichert.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Landeszentrale für politische Bildung stärken, die Arbeit des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz und insbesondere der Regionalzentren für demokratische Kultur langfristig absichern und die vielfältige Träger- und Gedenkstättenlandschaft fördern. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 80 % Gesetz zur Förderung demokratischer Strukturen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern (Landesdemokratiefördergesetz - DFG M-V) · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
- 55 % Gesetz über die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
Die Einführung eines Demokratiefördergesetzes auf Bundesebene wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Die Einführung eines Demokratiefördergesetzes auf Bundesebene wird unterstützt. Link zum Original
Die Landesverfassung soll um das Staatsziel der konsequenten Zurückdrängung rassistischer, antisemitischer und neonationalsozialistischer Bestrebungen ergänzt werden.
Wortlaut im Vertrag
Um dem Staatsziel der konsequenten Zurückdrängung rassistischer, antisemitischer und neonationalsozialistischer Bestrebungen Ausdruck zu verleihen, werden wir uns im Landtag für eine entsprechende Ergänzung der Landesverfassung einsetzen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 88 % Sechstes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP, verkündet
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum NSU wird fortgesetzt und um das rechtsextreme Netzwerk „Nordkreuz“ erweitert.
Wortlaut im Vertrag
Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum „NSU“ wird fortgesetzt und um das Thema rechtsextremes Netzwerk „Nordkreuz“ erweitert. Link zum Original
Wahlrecht 4
Das aktive Wahlalter für Landtags- und Bundestagswahlen soll auf 16 Jahre gesenkt werden.
Wortlaut im Vertrag
(364) Die Koalitionspartner wollen das aktive Wahlalter für Landtags- und Bundestagswahlen auf 16 Jahre absenken. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 93 % Sechstes Gesetz zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Das Landes- und Kommunalwahlgesetz wird zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre novelliert.
Wortlaut im Vertrag
Dazu werden sie das Landes- und Kommunalwahlgesetz MV entsprechend novellieren und sich auf Bundesebene für die Absenkung des Wahlalters bei der Bundestagswahl einsetzen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 90 % Sechstes Gesetz zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 52 % Gesetz zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
Auf Bundesebene wird die Absenkung des Wahlalters bei der Bundestagswahl auf 16 Jahre angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Dazu werden sie das Landes- und Kommunalwahlgesetz MV entsprechend novellieren und sich auf Bundesebene für die Absenkung des Wahlalters bei der Bundestagswahl einsetzen. Link zum Original
Das Aufstellungsverfahren für Kandidaturen zu Kommunalwahlen wird entbürokratisiert.
Wortlaut im Vertrag
Das Aufstellungsverfahren von Kandidatinnen und Kandidaten zu Kommunalwahlen wird entbürokratisiert. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Genehmigungsverfahren 2
Auf Bundesebene wird eine deutliche Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsprozesse für Erneuerbare-Energie-Anlagen gefordert.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns auf Bundesebene für eine deutliche Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsprozesse von Erneuerbare-Energie-Anlagen einsetzen sowie landesseitig mögliche Erleichterungen kurzfristig mit je einem Landeswind- und einem Landessolarerlass umsetzen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
Landesseitige Erleichterungen werden kurzfristig mit einem Landeswinderlass und einem Landessolarerlass umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns auf Bundesebene für eine deutliche Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsprozesse von Erneuerbare-Energie-Anlagen einsetzen sowie landesseitig mögliche Erleichterungen kurzfristig mit je einem Landeswind- und einem Landessolarerlass umsetzen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 40 % Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
- 33 % Gesetz zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, SPD, Linke, verkündet
Lobbyismus 1
Die bestehenden Transparenzregelungen werden über den sozialen Bereich hinaus ausgeweitet.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner werden den begonnenen Prozess für mehr Transparenz in der Wohlfahrtspflege fortführen und die bestehenden Transparenzregelungen über den sozialen Bereich hinaus ausweiten. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 33 % Gesetz zur Einführung eines Lobbyregistergesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LobRG M-V) · Gesetzentwurf, AfD, abgelehnt
Weitere Forderungen 8
Die Landesverwaltung soll bis 2030 zu den modernsten öffentlichen Dienstleistern im Bundesgebiet gehören.
Wortlaut im Vertrag
(20) Unser gemeinsames Ziel ist es, dass die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2030 zu den modernsten öffentlichen Dienstleistern im Bundesgebiet gehört: noch besser erreichbar für Bürgerinnen und Bürger, noch kompetenter und zügiger in der Entscheidung, noch digitaler, noch offener und kreativer in der Entwicklung von Ideen, die das Land voranbringen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 32 % Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 31 % Gesetz zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung wird zu einem strategischen Schwerpunkt.
Wortlaut im Vertrag
Deswegen werden die Koalitionspartner die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zu einem strategischen Schwerpunkt machen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 4 KI
- 48 % Gesetz zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 48 % Erstes Gesetz zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 31 % Erstes Gesetz zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Empfehlungen des Zukunftsrates Mecklenburg-Vorpommern werden in die Regierungsarbeit einbezogen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner werden die Empfehlungen des Zukunftsrates Mecklenburg-Vorpommern in ihre Arbeit einbeziehen. Link zum Original
Die Beflaggungsordnung wird liberalisiert.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner werden die Beflaggungsordnung liberalisieren. Link zum Original
Im Koalitionsausschuss werden Grundsatzfragen erörtert, wenn einer der Koalitionspartner dies verlangt.
Wortlaut im Vertrag
Im Koalitionsausschuss werden Fragen von grundsätzlicher Bedeutung erörtert, soweit dies einer der beiden Koalitionspartner verlangt. Link zum Original
Entscheidungen im Koalitionsausschuss werden einvernehmlich getroffen.
Wortlaut im Vertrag
Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Link zum Original
Vor einer Entscheidung des Koalitionsausschusses zu einem kontroversen Thema trifft das Kabinett keine Entscheidung.
Wortlaut im Vertrag
Vor einer Entscheidung des Koalitionsausschusses zu einem kontroversen Thema wird keine Kabinettsentscheidung getroffen. Link zum Original
Der Koalitionsausschuss tagt auf Antrag eines Koalitionspartners und hält seine Ergebnisse schriftlich fest.
Wortlaut im Vertrag
Der Koalitionsausschuss tagt auf Antrag eines Koalitionspartners. Die Einladung erfolgt wechselseitig durch die Fraktionsvorsitzenden. Die Ergebnisse der Beratungen werden schriftlich festgehalten. Link zum Original
Wie der Staat handeln soll
Die Forderungen dieses Vertrags in diesem Politikfeld nach ihrem Mittel: Soll der Staat selbst handeln, also bezahlen, vorschreiben oder verbieten, oder soll er sich zurücknehmen, Regeln lockern, kürzen und nur werben oder Anreize setzen? Jedes Kästchen ist eine Forderung, je Mittel in drei Zeilen: grundlegende Änderungen (neu einführen, abschaffen, umbauen), Anpassungen und Fortführungen von Bestehendem. Beim Darüberfahren erscheint die Forderung, ein Klick zeigt sie direkt unter ihrem Mittel mit Wortlaut und Vergleich. Ein Klick auf „grundlegend“, „Anpassung“ oder „Fortführung“ listet die Forderungen dieser Zeile als Text auf. Ein × steht für kontrovers: Eine Partei im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, auch eine der Koalition, fordert in ihrem Programm das Gegenteil.
Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 20.10.2026.
In jeder Zeile steht die sicherste Einordnung zuerst; blasse Kästchen sind unsicher eingeordnet, leere blieben auch nach der Nachprüfung offen. Wer eine Förderung kürzen oder eine Steuer senken will, steht bei „zurücknehmen“. Unter „Sonstige Forderungen“ stehen Forderungen ohne staatliches Mittel. Wie das entsteht
Mehr oder weniger Ausgleich
Dieselben Forderungen danach, ob sie Unterschiede zwischen Gruppen oder Regionen verringern (mehr Ausgleich) oder bestehende Unterschiede und Besitzstände schützen (weniger Ausgleich), darin nach dem Mittel wie oben, je Mittel grundlegende Änderungen, Anpassungen und Fortführungen. Beim Darüberfahren erscheint die Forderung, ein Klick zeigt sie direkt unter ihrem Mittel mit Wortlaut und Vergleich.
Sichere Einordnungen zuerst, blasse und leere Kästchen wie oben. Forderungen, die alle gleich betreffen oder die Verteilung nicht berühren, fehlen hier; sie stehen oben bei „Wie der Staat handeln soll“. Wie das entsteht
Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Die Schwerpunkte sind für alle Parteien und Verträge dieselben. Wie das entsteht
Reihenfolge
- Schwerpunkte: Die Politikfelder mit den meisten Forderungen zuerst, bis 40 Prozent aller Forderungen erreicht sind.
- Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
- Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
- Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD MV 29, Linke MV 5 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
- Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.