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Schulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 411676
Mehr Geld 42
  1. Berlin braucht dringend Investitionen in Brücken, Kitas, Krankenhäuser, soziale Einrichtungen und Schulen.
  2. Ausgebildete Lehrkräfte werden unter Berücksichtigung der Fächer gerechter auf Bezirke, Schulformen und Schulen verteilt.
  3. Durch Ausbildung ausreichend vieler Lehrkräfte wird eine Vertretungsreserve von 10 Prozent angestrebt.
  4. Auch für den Ganztag wird eine Vertretungsreserve eingerichtet.
  5. Schulleitungen im Jobsharing erhalten mehr als 100 Prozent Stellenanteile.
  6. Die Zumessung von pädagogischen Unterrichtshilfen, Betreuern und Schulassistenten wird flächendeckend verbessert.
  7. Pädagogische Unterrichtshilfen, Betreuer und Schulassistenten werden Teil der Basiszumessung.
  8. Jede Schule erhält mindestens eine volle Stelle für eine Verwaltungsleitung.
  9. Jede Schule erhält mindestens eine volle Stelle für IT-Administration.
  10. Ein flexibles Personalkostenbudget ermöglicht Schulen, zusätzliches multiprofessionelles Personal bedarfsgerecht fest einzustellen.
  11. Schulen erhalten dafür zusätzliche Mittel, gestaffelt nach Schulgröße, Schultypisierung und Schulart.
  12. Das flexible Personalkostenbudget und verbesserte Personalzumessungen werden zuerst an Schulen mit hoher Schultypisierung eingeführt und stufenweise auf alle Schulen ausgeweitet.
  13. Die Mittel aus dem Startchancenprogramm von Bund und Ländern sollen schnell, zielgenau und unbürokratisch dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
  14. Verbesserungen bei der Zumessung kommen vorrangig besonders belasteten Schulen zugute.
  15. Besonders belastete Schulen erhalten im Ganztagsbereich größere Stundenanteile für mittelbare pädagogische Arbeit als andere Schulen.
  16. Ein Landesprogramm Psychologie an Schulen wird eingerichtet, mit einem Schulpsychologen je 800 Schüler.
  17. Jede Schule einschließlich der Oberstufenzentren und neu gegründeter Schulen erhält flächendeckend mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit.
  18. Langfristig wird ein Schlüssel von einem Schulsozialarbeiter auf 150 Schüler angestrebt.
  19. Die für das Landeskonzept schulische Inklusion notwendigen Investitionsmittel werden in die Finanzplanung des Landes eingestellt.
  20. Lehrkräftestunden für Sprachförderung und Inklusion werden nach tatsächlichem Bedarf ohne Deckelung zugewiesen.
  21. Den Schulen werden 100 Prozent ihrer Stunden für Inklusion tatsächlich zugemessen.
  22. Eine bezirkliche Nachsteuerungsreserve für Inklusionsstunden wird als zusätzliche Maßnahme befürwortet.
  23. Die Zuweisung von Lehrkräftestunden für die Förderschwerpunktgruppe I an Grundschulen erfolgt künftig als Mix aus verlässlicher Grundausstattung und bedarfsabhängiger Zusatzzuweisung auf Hamburger Niveau.
  24. Schulen erhalten auskömmlich finanzierte Präventions- und Empowermentangebote gegen den Rechtsruck für Schüler.
  25. Auch andere Berufsgruppen wie Medienpädagogen werden als Medienbeauftragte an Schulen geholt.
  26. An allen Schulen werden angemessen eingruppierte IT-Administratoren, bevorzugt im öffentlichen Dienst, eingesetzt.
  27. Schulen, auch Grundschulen, erhalten Klassensätze digitaler Endgeräte in eigener Verwaltung.
  28. Die Berliner Schulbauoffensive wird fortgesetzt und wo möglich beschleunigt.
  29. Die Sanierung bestehender Schulgebäude wird vorangetrieben, damit keine Schulplätze wegfallen.
  30. Eine Bundesratsinitiative für ein Sondervermögen Bildung wird gestartet.
  31. Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm „Ganztagsausbau“ werden zur Verbesserung der Bildungsqualität an Grundschulen eingesetzt.
  32. Die Leitungsausstattung im Ganztagsbereich wird verbessert und angestiegene Anforderungen angepasst.
  33. Für die Ganztagsleitung wird schrittweise ein kindgebundener Schlüssel von 1 zu 150 mit maximal zwei Vollzeitstellen eingeführt.
  34. Für Ausfallzeiten im Ganztagsbereich wird eine Vertretungsreserve geschaffen.
  35. Ein für den Unterricht festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf gilt auch im Ganztag und begründet Personalzuschläge.
  36. Für die Ausstattung der Oberstufenzentren wird ein verbindliches, ausfinanziertes Refinanzierungsmodell einschließlich IT-Hardware und Telefonanlagen erarbeitet.
  37. Für die Schulen werden mehr Werkstattmeister gewonnen.
  38. Die Fachschulen sollen zusätzliche Ressourcen für die Kooperation mit Praxiseinrichtungen bei berufsbegleitender Ausbildung erhalten.
  39. Für die Festanstellung der Musikschul-Honorarkräfte werden rund 19 Millionen Euro jährlich in den Haushalt eingestellt.
  40. Diese Angebote werden ressortübergreifend ausreichend finanziert.
  41. Zusätzliche Sportlehrkräfte werden ausgebildet und eingestellt.
  42. Der Etat für Sportanlagen an Schulstandorten wird erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Eine kommunale Bauhütte übernimmt kommunalen Neubau, energetische Modernisierung, altersgerechten Umbau sowie den Bau von Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden.
  2. Kultureinrichtungen, Schulen und Kitas erhalten klimaangepasste Freiflächen, Behörden Luftgeschosse und Außenräume.
  3. Schulneubauten werden vorrangig als Gemeinschaftsschulen realisiert.
  4. Gemeinschaftsschulen werden in der Berliner Schulbauoffensive priorisiert.
  5. Fusionen und Umwandlungen zu Gemeinschaftsschulen werden durch verbindliche Verfahren mit klaren Zuständigkeiten unterstützt und beschleunigt.
  6. Für die Umwandlung von Gymnasien in Gemeinschaftsschulen werden die baulichen Voraussetzungen geschaffen.
  7. Ein flexibles Personalkostenbudget ermöglicht Schulen, zusätzliches multiprofessionelles Personal bedarfsgerecht fest einzustellen.
  8. Schulen erhalten bei anhaltendem Lehrkräftemangel die Möglichkeit, ihren Stundenplan vorübergehend gezielt zu reduzieren.
  9. Schulen, an denen sich Herausforderungen bündeln, werden am stärksten unterstützt.
  10. Ein Modellprojekt „Zukunftsschulen“ wird etabliert, an dem sich Schulen mit sehr hoher Schultypisierung freiwillig beteiligen können.
  11. Für inklusiv arbeitende Schulen werden verbindliche Ausstattungsstandards festgelegt.
  12. Rechte und Antragsverfahren der schulischen Inklusion werden übersichtlicher gestaltet.
  13. Zweckentfremdete Räume in Schulen werden freigezogen, um Platz für mehr Willkommensklassen zu schaffen.
  14. Für Schulen werden Leitlinien zum Umgang mit extremen Rechten erarbeitet.
  15. Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Trägern werden durch eine auskömmlich finanzierte Koordinierungsstelle unterstützt.
  16. Schulgemeinschaften erhalten für die Entwicklung eines Handykonzepts Leitlinien mit Best-Practice-Beispielen und einen zusätzlichen Studientag.
  17. Die Schulkonferenz kann Abweichungen vom Verzicht auf Ziffernnoten beschließen.
  18. Eigene Räumlichkeiten für den Ganztag werden erhalten oder geschaffen, auch in nicht mehr benötigten Kita-Räumen.
  19. Der Mensaausbau an Schulen wird vorangetrieben, insbesondere an Oberschulen.
  20. Schulen werden bei der Einrichtung und dem Betrieb neuer Schulbibliotheken unterstützt.
  21. Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Angeboten werden intensiviert, besonders im Ganztagsbereich.
  22. Die technische Ausstattung der Oberstufenzentren wird flächendeckend modernisiert und dauerhaft gesichert.
  23. An allen Schulen werden stufenweise modern ausgestattete Werkstätten eingerichtet.
  24. Vorübergehend nicht benötigte Kitaräume sollen unbürokratisch für Jugendhilfe, Ganztagsgrundschule, Familienzentren, Gemeinschaftsunterkünfte und Volkshochschulen geöffnet werden.
  25. Der Anteil staatlicher Schulen an der Ausbildung von Erziehern und Sozialpädagogen soll erhöht werden.
  26. Schulhöfe werden unter Beteiligung der Schüler klimaresilient und naturnah umgestaltet.
  27. Die Kooperationen von Schulen und Universitäten werden ausgebaut.
  28. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Forschungseinrichtungen wird erleichtert.
  29. Schulen erhalten zusätzliche Studientage für Fortbildungen zu diesen Themenfeldern.
  30. Die Unterstützung der bezirklichen Musikschulen durch die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung wird gezielt ausgebaut.
  31. Schulen werden dabei unterstützt, offene Kulturorte für die Bewohner der Stadtteile zu werden.
  32. In allen Planungsräumen werden niedrigschwellige kulturelle Angebote und Kooperationen von Kultureinrichtungen mit Schulen und Kitas geschaffen.
  33. Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen werden gestärkt.
  34. Jede Schule erhält mindestens ein wettkampfgerechtes Großspielfeld mit Funktionsgebäude.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 10
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 40
  1. Die Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche wird durch Verkehrsberuhigung, Schulstraßen, Mobilitätsmanagement an Schulen und Mobilitätsbildung verstärkt.
  2. Psychische Gesundheit wird durch Unterricht oder Projektwochen fester Bestandteil der schulischen Bildung.
  3. An Schulen werden Erste-Hilfe-Schulungen angeboten.
  4. Für Gemeinschaftsschulen werden Mindeststandards zur Zügigkeit in Grund- und Mittelstufe festgelegt.
  5. Die Schulinspektionen werden für alle Schulen weiterentwickelt.
  6. Bei den Schulinspektionen erhalten Indikatoren wie demokratische Schulentwicklung, Inklusion sowie Antidiskriminierungs- und Beschwerdestrukturen mehr Gewicht.
  7. Das Thema mentale Gesundheit wird in den schulinternen Curricula verankert.
  8. Temporäre Kleinklassen werden befristet ausgebaut, mit stets gegebener Perspektive auf einen inklusiven Schulbesuch.
  9. Förder- und Inklusionsstunden dürfen nicht für Vertretungsstunden genutzt werden.
  10. Gymnasien sollen verstärkt inklusiv arbeiten und sich für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf öffnen.
  11. Antidiskriminierungs- und Beschwerdestrukturen werden auf Ebene der einzelnen Schulen etabliert.
  12. Das Schulfach Politische Bildung wird auch an Grundschulen ab Jahrgangsstufe 4 und an beruflichen Schulen eingeführt.
  13. Medienbildung einschließlich KI, Datenschutz und Mediensuchtprävention wird ab der Grundschule verbindlich in Rahmenlehrplänen und schulinternen Curricula verankert.
  14. Beim Einsatz KI-basierter Tools in Schulen wird ausgeschlossen, dass Daten von Schülern und Pädagogen an Systemanbieter abfließen.
  15. Beim Einsatz von KI-Tools an Schulen werden öffentlich geförderte länderübergreifende Entwicklungen bevorzugt.
  16. Schulgemeinschaften ohne Konzept zur Handynutzung sollen ein solches demokratisch erarbeiten.
  17. Kinder und Jugendliche werden in Schulen wann immer möglich gezielt an Open-Source-Lösungen und unabhängige Medienplattformen herangeführt.
  18. Ziffernnoten werden an allen Schularten bis einschließlich Klasse 9 durch mündliche und schriftliche Rückmeldungen ersetzt.
  19. Schulgebäude werden stärker für den Sozialraum geöffnet, etwa für Breitensport, Musikschulen, Chöre und Laienensembles.
  20. Für die Nutzung von Schulgebäuden durch Dritte wird eine verbindliche landesweite Regelung analog zu den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften geschaffen.
  21. Bedarfe der sozialräumlichen Öffnung werden bereits bei der Planung von Schulneubauten berücksichtigt.
  22. Essensausgabe und digitale Essensbestellung an Schulen werden barrierefrei gestaltet.
  23. Berufsorientierung wird als Aufgabe der gesamten Schule etabliert und kontrolliert.
  24. Berufsorientierung setzt bereits in der Grundschule an.
  25. Praktika werden angemessen vor- und nachbereitet und in den allgemeinen Unterricht integriert.
  26. Allgemeinbildende Schulen werden verpflichtet, jungen Menschen eine weitreichende Anschlussperspektive zu eröffnen.
  27. Der Übergang von der Schule in den Beruf wird als Qualitätskriterium ins Indikatorenmodell und in die Schulverträge aufgenommen.
  28. Für Privatschulen wird eine verbindliche Schulgeldtabelle eingeführt.
  29. Die Einhaltung des grundgesetzlichen Sonderungsverbots bei Privatschulen wird durchgesetzt.
  30. Für private Schulen für Sozialwesen sollen dieselben Qualitätsstandards gelten wie für staatliche Schulen.
  31. Mit allen ausbildenden Einrichtungen sollen Zielvereinbarungen zur Qualitätssicherung als Voraussetzung für Genehmigung und Förderung geschlossen werden.
  32. In Kitas und Schulen werden verstärkt Inhalte zur Klima- und Umweltbildung vermittelt.
  33. Tierethik sowie gesunde und klimafreundliche Ernährung werden in die Lehrpläne aufgenommen.
  34. Aufklärung und Weiterbildung, vor allem in Schulen, informieren über Sexismus, häusliche Gewalt und stereotype Rollenbilder.
  35. An jeder Schule gibt es qualifizierte Verantwortliche für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt.
  36. Für den Umgang mit trans und nicht-binären Schülern werden verbindliche Leitlinien festgelegt.
  37. Geschlechtliche Vielfalt wird ausdrücklich in den Rahmenlehrplänen verankert.
  38. Alle Honorarkräfte an Musikschulen, die dies wünschen, werden fest angestellt.
  39. Neue Schulgebäude werden auch als offene Kultur- und Engagementorte für die Stadtteile gestaltet.
  40. Inhalte zur kolonialen Stadtgeschichte werden in den Schulen verbindlich vermittelt.
CDU 202240
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Einstellungsverfahren werden beschleunigt, damit qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber schneller in den Schuldienst kommen und Schulen offene Stellen verlässlicher besetzen.
  2. Neubauten, Sanierungen und Modernisierungen von Schulen werden effizienter geplant und umgesetzt.
  3. Ein Programm für kleinteilige Sanierungen ermöglicht schnelle Verbesserungen an Schulgebäuden, insbesondere dort, wo umfassende Sanierungen noch Zeit benötigen.
  4. Die Eigenverantwortung der Schulen vor Ort wird gestärkt.
  5. Bürokratie an Schulen wird verringert und dadurch der Handlungsspielraum vergrößert.
  6. Schulbudgets werden flexibler.
  7. Die Digitalisierung der Schulen wird fortgesetzt.
  8. An allen Schulen sollen leistungsfähige Netze, moderne Ausstattung und eine verlässliche digitale Infrastruktur selbstverständlich sein.
  9. Der technische Support an Schulen wird gestärkt.
  10. Es wird ein Landesprogramm für IT-Betreuung geschaffen.
  11. Auf der Datengrundlage zur Gewalt an Schulen wird eine Strategie entwickelt, die Prävention, Intervention und Repression verbindet.
  12. Die Kooperation zwischen Schule, Kinder- und Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit wird weiterentwickelt und gestärkt.
  13. Die Zusammenarbeit von Schulen mit gesetzlichen Krankenkassen wird ausgebaut.
  14. Programme wie die „Gute gesunde Schule“ werden gestärkt.
  15. Die Zusammenarbeit von Schulen mit Sportvereinen wird gestärkt.
  16. Die Zusammenarbeit von Schulen mit Wirtschaft, Handwerk und Hochschulen wird ausgebaut.
  17. Schulen werden dabei unterstützt, feste Partnerschaften mit regionalen Unternehmen, Handwerksbetrieben, sozialen Einrichtungen und öffentlichen Arbeitgebern aufzubauen.
  18. Schulen können zusätzlich ein Wahlfach Wirtschaft, Handwerk und finanzielle Bildung anbieten.
  19. Die Kooperation von Schulen mit Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr wird gezielt ausgebaut.
  20. Bei öffentlichen Bauvorhaben, insbesondere bei Kitas und Schulen, wird Hitzeschutz verbindlich mitgedacht.
  21. Mehr Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen sollen ermöglicht werden.
  22. Diese Kooperationsprogramme sollen weiterentwickelt werden, um früh Begeisterung für Bewegung zu fördern und Kindern den Zugang zum Sport zu stärken.
  23. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Vereinen und Leistungszentren soll intensiviert werden.
  24. Die Eliteschulen des Sports sollen mit modernen Sportstätten weiter gestärkt werden.
  25. Die Eliteschulen des Sports sollen mit guten Trainingsbedingungen weiter gestärkt werden.
  26. Kooperationen zwischen Profivereinen, Schulen und sozialen Einrichtungen sollen unterstützt werden.
  27. Die bezirklichen Musikschulen sollen weiter gestärkt werden.
Weniger Pflichten 6
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 16
  1. Veranstaltungen von Jugendoffizieren an Schulen werden als Beitrag zur sicherheitspolitischen Bildung betrachtet.
  2. Bildung setzt auf starke Schulen, engagierte Lehrkräfte und eine klare Werteorientierung.
  3. Das Gymnasium gilt als unverzichtbare Schulform für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler und als Vorbereitung auf ein Hochschulstudium.
  4. Schulen mit europäischem und internationalem Profil, insbesondere die Staatlichen Europa-Schulen Berlin, werden weiter ausgebaut.
  5. Schulen in freier und konfessioneller Trägerschaft gelten als unverzichtbarer Teil der Bildungslandschaft.
  6. Am Anspruch einer spürbar verbesserten Unterrichtsversorgung und eines deutlich reduzierten Lehrkräftemangels wird festgehalten.
  7. Schulen müssen Orte des Lernens, des Respekts und der Sicherheit sein.
  8. Gewalt, Antisemitismus, Extremismus und Diskriminierung haben an Schulen keinen Platz.
  9. Ziel sind sichere Schulen mit klaren Regeln, konsequentem Handeln und einer starken Werteorientierung.
  10. Schule soll neben dem Lernen auch Stabilität, Orientierung und Unterstützung bieten.
  11. Oberstufenzentren gelten als unverzichtbarer Beitrag zur beruflichen Bildung.
  12. Die Arbeit der Oberstufenzentren wird stärker sichtbar gemacht.
  13. Das Profil der Oberstufenzentren wird geschärft.
  14. Die Zusammenarbeit zwischen Oberstufenzentren und Integrierten Sekundarschulen wird weiter ausgebaut.
  15. Ein Landesinstitut für berufliche Bildung soll Schulen, Wirtschaft, Handwerk und Ausbildungsträger vernetzen, praxisnahe Angebote koordinieren und Qualitätsstandards entwickeln.
  16. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendberufsagenturen und der Bundesagentur für Arbeit wird intensiviert.
Mehr Pflichten 20
  1. Die Aufklärung gegen Gewalt wird in Schulen, Kitas, der Jugendhilfe, Sportvereinen, der Verwaltung, der Polizei, der Justiz und dem Gesundheitswesen gestärkt.
  2. Die Sensibilisierung gegen Gewalt wird in Schulen, Kitas, der Jugendhilfe, Sportvereinen, der Verwaltung, der Polizei, der Justiz und dem Gesundheitswesen gestärkt.
  3. Die frühe Intervention gegen Gewalt wird in Schulen, Kitas, der Jugendhilfe, Sportvereinen, der Verwaltung, der Polizei, der Justiz und dem Gesundheitswesen gestärkt.
  4. Gleichberechtigung, Grenzen, Konsens und gewaltfreie Konfliktlösung werden frühzeitig in Kitas und Schulen vermittelt.
  5. An weiterführenden Schulen wird ein Tag des Handwerks eingeführt, an dem regionale Betriebe die beruflichen Perspektiven im Handwerk vorstellen.
  6. Kita und Grundschule arbeiten enger zusammen.
  7. Die Obergrenzen für die Klassengröße werden gesetzlich verankert.
  8. Schule konzentriert sich auf weniger Gendern und auf mehr Lesen, Schreiben und Rechnen.
  9. Lernstände, Vergleichsarbeiten, wissenschaftliche Erkenntnisse und schulische Entwicklungsdaten werden systematisch genutzt, um Unterricht weiterzuentwickeln, Förderbedarfe früh zu erkennen und Schulqualität messbar zu verbessern.
  10. Schulen fordern Leistung konsequent ein.
  11. Schulen stellen sicher, dass religiöse Praktiken wie das Fasten im Ramadan freiwillig bleiben.
  12. Schulen stellen sicher, dass auf Schülerinnen und Schüler kein sozialer Druck zu religiösen Praktiken ausgeübt wird.
  13. Die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen an Schulen wird als Standard etabliert, um den Anforderungen einer inklusiven Schule gerecht zu werden.
  14. Schwimmunterricht wird im Rahmen einer Schwimm-Offensive verbindlich und verlässlich durchgeführt.
  15. Berufsorientierung findet an allen weiterführenden Schulen verbindlich und kontinuierlich ab der 7. Klasse statt.
  16. Medienkompetenz wird als verbindlicher Bestandteil an allen Schulen verankert.
  17. Der Europatag am 9. Mai wird an allen weiterführenden Schulen als Thementag begangen.
  18. An Berliner Schulen werden regelmäßige Blaulicht-Tage etabliert.
  19. Der begonnene Ausstieg aus der überwiegenden Honorarbeschäftigung an den bezirklichen Musikschulen soll fortgesetzt werden.
  20. An den bezirklichen Musikschulen wird in der nächsten Legislaturperiode eine Festanstellungsquote von 90 Prozent angestrebt.
AfD 21419
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 21
  1. Die Antisemitismusprävention wird im Schulunterricht ausgebaut und wirksam verankert.
  2. An Schulen gilt wieder das uneingeschränkte Neutralitätsgebot.
  3. Flüchtlingskinder werden parallel in Ausländerregelklassen, möglichst nach den Lehrplänen der Herkunftsländer, beschult, um ihre Rückkehr zu unterstützen.
  4. Integrationswidriges Verhalten von Schülern wie massives Schulschwänzen wird dem Landesamt für Einwanderung gemeldet.
  5. Ein Unterrichtsgarantiegesetz wird eingeführt.
  6. Die maximale Klassengröße wird im Schulgesetz festgelegt.
  7. An Brennpunktschulen werden nur Maßnahmen mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirkung auf den Bildungserfolg umgesetzt.
  8. Das Vorgehen gegen Fehlzeiten beginnt in der Schule selbst.
  9. Das Jugendamt wird verbindlich über Schulversäumnisanzeigen informiert.
  10. Für Gewalt gegen Lehrer wird ein verbindliches Meldeverfahren eingeführt.
  11. Zieldifferenter Unterricht findet nur an Inklusiven Schwerpunktschulen statt.
  12. An allgemeinen Schulen werden Außenklassen von Förderschulen eingerichtet.
  13. Die Berufsorientierung an Schulen wird verstärkt.
  14. Jede grenzüberschreitende Thematisierung von Sexualität in Kitas und Schulen wird verboten.
  15. Stabile Ehen und Partnerschaften, Familiengründung und Verantwortung für die Familie werden verbindlich in die Lehrpläne aufgenommen.
  16. Ein Sichtungssystem in Schulen soll Sporttalente frühzeitig erkennen und fördern.
  17. Der Sportunterricht an allen Berliner Schulen der Primar- und Sekundarstufe wird auf vier Wochenstunden erhöht.
  18. Sportunterricht wird in Doppelstunden erteilt.
  19. Sport-AGs mit großer Vielfalt an Sportarten sollen im Ganztag an allen Berliner Schulen angeboten werden.
  20. Die Umweltbildung in Schulen wird intensiviert.
  21. Im Ganztag wird das Konzept „JeKiMus“ in Kooperation von Schulen und Musikschulen umgesetzt.
Grüne 211036
Mehr Geld 24
  1. Wo möglich, werden Schulküchen gebaut.
  2. In allen Bezirken entstehen Food-Campus, Food-Schools mit Lehrküchen und Schulgärten sowie Lernorte für Ernährungsbildung in Kitas.
  3. Es wird geprüft, ob in der kooperativen Baulandentwicklung auch Oberschulplätze geschaffen oder finanziert werden können.
  4. Finanzielle Prioritäten liegen bei funktionierenden Schulen und Hochschulen, klimafreundlicher Infrastruktur und stabilen sozialen und kulturellen Angeboten.
  5. Multiprofessionelle Teams, Schulassistenz sowie ergänzende Förderung und Betreuung in Grundschulen sichern gleiche Bildungschancen.
  6. Es wird in multiprofessionelle Teams investiert, die zusätzlich zur Lehrkräfteausstattung an die Schulen kommen.
  7. Es wird in echte Inklusion an Schulen investiert.
  8. Es wird in nachhaltige Schulgebäude investiert.
  9. Es wird in moderne Lernkonzepte investiert.
  10. Ressourcen für individuelle und sonderpädagogische Förderung gehen an die Schulen mit dem größten Bedarf.
  11. Die vom aktuellen Senat eingeführte gleichmäßige Verteilung dieser Ressourcen wird rückgängig gemacht.
  12. Schulen erhalten ausreichende personelle und sachliche Ausstattung sowie Fortbildung und Beratung für die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
  13. Privatschulen, die mehr Kinder aus ärmeren, bildungsfernen Familien unterrichten, werden stärker öffentlich gefördert.
  14. Schulen werden so ausgestattet, dass alle Kinder sich sicher, kritisch und selbstbestimmt in der Informationswelt bewegen können.
  15. An jeder Schule werden Medienteams eingerichtet.
  16. An allen Schulen werden multiprofessionelle Teams geschaffen, ohne die Zahl der Lehrkräfte zu vermindern.
  17. Personelle Ressourcen werden berlinweit besser verteilt, insbesondere zugunsten von Schulen in herausfordernden Lagen.
  18. Der Lehrkräftemangel wird berlinweit gleichmäßiger verteilt.
  19. Durch Anreize, Weiterbildungen oder zeitweise Abordnungen wird eine Mindestausstattung an qualifizierten Lehrkräften an allen Schulen gesichert.
  20. Berliner Lehramtsstudierende erhalten ein Stipendium, wenn sie sich zu fünf Jahren Arbeit an einer unterdurchschnittlich ausgestatteten Schule verpflichten.
  21. Ein Programm zur Gewinnung und Förderung von Führungskräften unter den Lehrkräften für Schulleitungsteams, besonders an Schulen in kritischer Lage, wird initiiert.
  22. An den Oberstufenzentren wird zusätzliches Personal eingestellt.
  23. Mehr Schulpsychologinnen und -psychologen sowie Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter werden eingesetzt.
  24. Alle Gemeinschaftsschulen erhalten zusätzliche Unterstützungsmittel.
Mehr Rechte oder Angebote 13
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 20
  1. Die Eliteschulen des Sports werden für weitere Talente, auch aus Sportarten ohne Stützpunkt und nicht-olympischen Sportarten, geöffnet.
  2. Ein Abschulen wegen fehlender sportlicher Leistungen soll es nicht mehr geben; alle Schüler erhalten eine Perspektive bis zum gewünschten Abschluss.
  3. Die Glücksspielprävention an Schulen wird ausgebaut.
  4. Europäische Themen wie Grundfreiheiten, Einigungsgeschichte und Unionsbürgerschaft werden verbindlich in den Lehrplänen verankert.
  5. Für Schulordnungen an Berliner Schulen gelten einheitliche, LADG-konforme inhaltliche Vorgaben.
  6. Antiziganismuskritische Kenntnisse über Sinti und Roma werden verbindlich in die Ausbildung pädagogischen Personals und in die Rahmenlehrpläne aufgenommen.
  7. Willkommensklassen sind nur eine Übergangslösung.
  8. Gesetzlich vorgesehene Klassenräte ab der 1. Klasse werden konsequent umgesetzt.
  9. Die gesetzlich verankerten Klassenräte werden in allen Schulen und Klassen verbindlich umgesetzt.
  10. Alle Schulen werden anhand der Erfahrungen preisgekrönter Schulen so fortentwickelt, dass Grundlagen, Bildung für nachhaltige Entwicklung, soziales Lernen und Zukunftskompetenzen vermittelt werden.
  11. Demokratiebildung einschließlich der verbindlichen Vermittlung deutscher Zeitgeschichte, der deutschen Teilung und der DDR-Geschichte ist an Schulen wichtig.
  12. Privatschulen werden entsprechend dem Sonderungsverbot weiter für alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern geöffnet.
  13. Informatik und Medienbildung werden ab der 1. Klasse in allen Schulformen verpflichtend in die Lehrpläne aufgenommen.
  14. Medien- und Informationskompetenz sowie Medienresilienz werden fächerübergreifend in der Umsetzung der Rahmenlehrpläne verankert.
  15. Das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler wird als Qualitätsmerkmal in Evaluation und Schulentwicklung festgelegt.
  16. Einstellungskontingente werden in verbesserter Form wieder eingeführt.
  17. Klischeefreie Berufsorientierung wird verbindlicher Standard in allen Schulformen.
  18. Berufliche Schulen vermitteln gelebte Demokratie, Vielfalt und diskriminierungsfreies Handeln.
  19. Gesundheitsförderung mit Schwerpunkten auf Bewegung, Ernährung, Suchtprävention und psychischer Gesundheit wird verbindlich in Kitas, Schulen, Betrieben und Senioreneinrichtungen integriert.
  20. Erste-Hilfe-Kurse werden an Schulen verankert.
SPD 151523
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 15
BSW 14420
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 14
FDP 14231
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 17
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 14
Koalitionsvertrag 8842
Mehr Geld 21
  1. Die Schulbauoffensive wird fortgeführt.
  2. Die Einstellungsoffensive bei Lehrerinnen und Lehrern wird fortgeführt.
  3. Schulklassen aus unterschiedlichen Berliner Bezirken treten über geförderte gemeinsame Projekte in Dialog.
  4. Für die Schulbauoffensive werden zusätzliche Mittel bereitgestellt.
  5. Gezielte und pauschale Zuweisungen für bezirkliche Schulbaumaßnahmen werden verstärkt.
  6. Die Investitionsmittel der HOWOGE für Schulbau und Schulsanierung werden verdoppelt.
  7. Flexible Sondermittel für temporäre Schulbauten bei kurzfristigem Bedarf werden geprüft.
  8. Auf Bundesebene wird ein DigitalPakt 2.0 angestrebt.
  9. Ein Landesprogramm für IT-Administratoren an allen Berliner Schulen wird geprüft.
  10. Ausreichend Reinigungspersonal an Schulen wird unbefristet, tarifgebunden und standortnah beschäftigt.
  11. Schulen in freier Trägerschaft, die inklusiv arbeiten und sozial durchmischt sind, erhalten zusätzliche Zuwendungen.
  12. Die Bewährungsfrist für Schulen in freier Trägerschaft wird auf zwei Jahre verkürzt und finanziert.
  13. Schulen in freier Trägerschaft erhalten einen Sanierungszuschuss.
  14. Die Personalausstattung der Schulen soll Unterrichtsausfall vermeiden.
  15. Die Zahl der Schulgesundheitsfachkräfte und Schulhelfer an Schulen wird erhöht.
  16. Das ganztägige Lernen an Schulen wird mit Bundesmitteln durch eine Qualitätsoffensive gestärkt.
  17. Schulen, die bei der Umstellung benachteiligt wurden, erhalten ihre ursprüngliche Ausstattung zurück.
  18. Schulen erhalten mehr Ressourcen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
  19. Grundschulen erhalten stufenweise eine zusätzliche Stelle für Facherzieherinnen und Facherzieher.
  20. Deutsch- und Fachsprachkurse an privaten staatlich anerkannten Berufsschulen werden gefördert.
  21. Staatlich anerkannte Schulen des Gesundheitswesens sollen Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule beantragen können; die Förderrichtlinien werden angepasst.
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Geschulte Pädagoginnen und Pädagogen sollen von antisemitischen Vorfällen betroffenen Schulen kurzfristige Beratung anbieten.
  2. Betroffenen Schulen werden mittelfristig Bildungsangebote externer Träger vermittelt.
  3. Die Berliner Schulbauoffensive wird für alle Schularten fortgesetzt und beschleunigt.
  4. Laufende Schulbaumaßnahmen mit bereits aufgestellten Bauplanungsunterlagen werden beschleunigt.
  5. Ein flexibel für verschiedene Schularten nutzbarer Schulbautyp wird entwickelt.
  6. Geprüfte Lehr- und Lernprogramme werden den Schulen über das Schulportal mit landesweitem Lizenzmanagement bereitgestellt.
  7. Alle öffentlichen Schulen werden bis Ende der Legislaturperiode an gigabitfähiges Breitband angeschlossen.
  8. Das Schulservicezentrum Berlin wird für Wartung und Support der schulischen IT-Infrastruktur gestärkt.
  9. IT-Support vor Ort in den Schulen ist mindestens an zwei Tagen pro Woche möglich.
  10. Den Schulträgern wird rechtliche Expertise bei der Vergabe des Schulessens bereitgestellt.
  11. Ein eigener Vertrag mit den Berliner Wasserbetrieben für Trinkwasserspender an Schulen wird geprüft.
  12. Ein flexibles Schulbudget zur Stärkung eigenverantwortlicher Schulen wird geprüft.
  13. Grundständige Gymnasien werden qualitativ weiterentwickelt.
  14. Die Gemeinschaftsschule wird als eigenständige Schulart gestärkt.
  15. Die sozialräumliche Öffnung von Schulen in herausfordernden Lagen wird gestärkt.
  16. Ein Konzept zur Mehrfachnutzung von Schulstandorten im sozialen Raum wird erstellt.
  17. Die Kooperation der Stiftung Planetarium Berlin mit den Schulen wird gestärkt.
  18. Schulen werden bei Mehrsprachigkeit und durchgängiger Sprachbildung unterstützt.
  19. Eine gesetzliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen Schulen, Jugendberufsagenturen und Wirtschaft wird geschaffen.
  20. Das Projekt SCHULEWIRTSCHAFT wird verstärkt, damit Schülerfirmen fester Bestandteil möglichst vieler Schulen werden.
  21. Staatlich anerkannte Schulen des Gesundheitswesens sollen Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule beantragen können; die Förderrichtlinien werden angepasst.
  22. Sonder-Sanierungsprogramme oder erweiterte Programme für öffentliche Gebäude wie Schulen, Verwaltungs-, Polizei- und Feuerwehrgebäude und Krankenhäuser werden aufgelegt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 8

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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