Schulen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 877
Mehr Geld 6
- Für ausreichend Lehrpersonal wird gesorgt.
- Die Zahl der Schulpsychologen wird dem gestiegenen Bedarf angepasst.
- Dem Lehrermangel wird kurzfristig mit geeigneten Seiteneinsteigern begegnet.
- Schulen in freier Trägerschaft sollen fair und verlässlich finanziert werden.
- Das Zertifizierungsmodell der MINT-freundlichen Schule wird ausgebaut und mit Ressourcen hinterlegt.
- Handwerks- und Industriemeister werden verstärkt für eine Tätigkeit an Berufsschulen gewonnen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
- Regionale Schulen werden gestärkt, damit sie durch Praxisbezug zur Berufsausbildung befähigen.
- Schulen brauchen gepflegte Gebäude und eine zeitgemäße Ausstattung.
- Freie Schulen werden als Teil einer vielfältigen Schullandschaft anerkannt.
- Regelschulen werden so ausgestattet, dass körperlich behinderte Kinder dort unterrichtet werden können.
- Regionale Schulen, die auf eine Berufsausbildung vorbereiten, werden gestärkt.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 7
- Kinder sollen in der Schule auf Ehe, Partnerschaft und Familienzusammenhalt vorbereitet werden.
- Im amtlichen Sprachgebrauch des Landes und in öffentlichen Bildungseinrichtungen gelten per Verordnung verbindlich die Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung.
- Schulen sollen solide fachliche Grundlagen sowie Tugenden wie Fleiß, Ausdauer und Selbstüberwindung vermitteln.
- Programme unter dem Etikett Gender Mainstreaming werden an Schulen abgelehnt.
- Die Berufsreife an Regionalen Schulen wird durch entsprechende Rahmenpläne zu einer belastbaren Grundlage für Handwerk und Ausbildungsberufe.
- Die Schule soll lebensnah vermitteln, wie die Wirtschaft funktioniert.
- Vor Landesbehörden, Gerichten und Schulen wehen dauerhaft Bundes- und Landesflagge, gegebenenfalls auch die kommunale Fahne.
SPD 7637
Mehr Geld 21
- Gemeinsam mit Bund und Kommunen wird über eine Milliarde Euro in moderne Schulen, Berufsschulen und deren Internate investiert.
- Die Investitionsoffensive für Bildung erstreckt sich insbesondere auch auf die Berufsschulen.
- Mittel des MV-Investitionsplans werden insbesondere für Zukunftsinvestitionen der Kommunen in Schulen, Kultur, Sportstätten und Infrastruktur genutzt.
- Mit dem Startchancen-Programm werden an Schwerpunktschulen Integrationsfachkräfte eingesetzt, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte begleiten.
- Für Übersetzungen werden verlässliche Budgets bereitgestellt.
- Alle Fachkräfte, die Schülerinnen und Schüler für ihre Entwicklung brauchen, sollen als Team an den Schulen arbeiten.
- Der Ausbau multiprofessioneller Teams an Schulen wird fortgesetzt.
- Das 400-Millionen-Schulbauprogramm wird weiter ausgebaut, um Schulen als öffentliche Daseinsvorsorge vor Ort zu sichern.
- Mit 600 Millionen Euro fließt der größte Einzelposten der Sondermittel des Bundes im Land in den Bereich Schule.
- Wo nötig, werden Schulneubauten ermöglicht.
- Multiprofessionelle Teams werden schrittweise als Grundausstattung an Kitas, Grund-, Regional-, Gesamt- und Berufsschulen eingeführt, beginnend mit Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen.
- In Mecklenburg und in Vorpommern wird je eine Modellschule mit besonderen rechtlichen, inhaltlichen und personellen Möglichkeiten zur Erprobung innovativer Bildungskonzepte ausgewählt.
- Die Verbindung verschiedener Schularten und Institutionen unter dem Dach eines Bildungscampus wird strukturell, finanziell und inhaltlich unterstützt.
- Mit Infrastrukturmitteln des Bundes wird die Entwicklung von Schulstandorten mit mehreren Schularten, allen Bildungsabschlüssen und Fachpersonal gezielt unterstützt.
- Personal und Geld werden datengestützt gezielt an Schulen mit hohem Unterstützungsbedarf verteilt.
- Schulen werden durch zusätzliches Verwaltungsfachpersonal unterstützt.
- EU-Finanzierungsmöglichkeiten für schulische Austauschprojekte werden besser genutzt.
- Ganztagsschulen werden besser ausgestattet.
- Das gesamte Schulsystem wird mit Unterstützung des Bundes digital weiterentwickelt.
- An Berufsschulen werden mehr multiprofessionelle Teams aus Sonderpädagogik, Schulsozialarbeit, Heilerziehung und Schulpsychologie ermöglicht.
- Bis 2037 werden insgesamt 250 Millionen Euro in Berufsschulen und handwerkliche Bildungszentren investiert.
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Breitbandanschlüsse sollen in jeden nach dem Bundesförderprogramm förderfähigen Haushalt, jedes Unternehmen, jede Verwaltung und jede Schule gebracht werden.
- Zusätzliche Investitionsmittel aus dem MV-Plan 2035 sollen gezielt für ein Sportanlagenprogramm eingesetzt werden.
- Schwimmbäder, Kultur- und Sportstätten, Schulen und Krankenhäuser werden gemeinsam mit den Kommunen erhalten und modernisiert.
- Die bestehenden öffentlichen und freien Schulen werden mit ihren Stärken besser miteinander verbunden.
- In Mecklenburg und in Vorpommern wird je eine Modellschule mit besonderen rechtlichen, inhaltlichen und personellen Möglichkeiten zur Erprobung innovativer Bildungskonzepte ausgewählt.
- Die Verbindung verschiedener Schularten und Institutionen unter dem Dach eines Bildungscampus wird strukturell, finanziell und inhaltlich unterstützt.
- Die Selbstständigkeit der Schulen wird gestärkt.
- Die Unterstützungsstrukturen für Unterrichts-, Fach- und Schulentwicklung sowie die interne und externe Evaluation von Schulen werden gestärkt.
- Die Verbindung zwischen angehenden Referendaren und ihren Ausbildungsschulen wird gestärkt.
- Schulen werden bei der Pflege von Partnerschaften in ganz Europa unterstützt.
- Programme wie Erasmus+, eTwinning und das Modell der Botschafterschulen werden gestärkt.
- Das Netzwerk der Europaschulen im Land wird ausgebaut.
- Digitale Austauschprojekte mit Schulen etwa in Polen, Dänemark und dem Baltikum werden unterstützt.
- Schulen in Gebieten mit besonderen Herausforderungen erhalten vorrangig die Möglichkeit, sich zu gebundenen Ganztagsschulen zu entwickeln.
- Schulen werden bei der Entwicklung von Angeboten außerunterrichtlicher Lernförderung unterstützt.
- Die duale Ausbildung wird durch eine zukunftsfeste Ausstattung der Berufsschulen erhalten und gestärkt.
- Bibliotheken sowie Musik- und Jugendkunstschulen werden dauerhaft unterstützt und als Bildungseinrichtungen mit kulturellem Auftrag behandelt.
- Für die Aufklärung über digitale Risiken wird mit Schulen, Volkshochschulen und sozialen Einrichtungen zusammengearbeitet.
Bleibt wie bisher 3
- Mit Hilfe des Bundes werden Rahmenbedingungen geschaffen, damit Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen und Verwaltungen in besonderen Lagen handlungsfähig bleiben.
- Das Netz der beruflichen Schulen wird landesweit gesichert.
- Volkshochschulen und Abendgymnasien werden weiter unterstützt, ihre Angebote in Stadt und Land aufrechtzuerhalten.
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 7
- Mit Schulen und Schulträgern werden Konzepte erarbeitet, die den außerschulischen Zugang zu Schulhöfen zum Regelfall machen.
- Demokratiebildung, Mitgestaltung und Beteiligungsformate für junge Menschen werden als dauerhafte Aufgabe in Schule und Jugendpolitik gestärkt.
- Erste-Hilfe-Kompetenzen und Grundlagen der Selbsthilfe sollen stärker in Schulen, Hochschulen und Ehrenamt verankert werden.
- Die Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule soll auf Augenhöhe und kindzentriert erfolgen.
- Die Kooperation von Schulträgern und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wird ausgebaut.
- Der Masterplan „Bildung für nachhaltige Entwicklung für Kitas und Schulen“ wird umgesetzt.
- Die Verpflegung in Kitas und Schulen soll nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erfolgen.
Linke 15310
Mehr Geld 10
- Schulen werden mit mehr Personal und multiprofessionellen Teams gestärkt.
- An Schulen werden 500 zusätzliche Alltagshilfen eingesetzt.
- An Schulen werden 100 zusätzliche Verwaltungsfachkräfte eingesetzt.
- An Schulen werden 100 zusätzliche Psychologinnen und Psychologen eingesetzt.
- An Schulen werden 300 zusätzliche unterstützende pädagogische Fachkräfte eingesetzt.
- Es werden 950 zusätzliche Lehrkräftestellen geschaffen, um die Unterrichtsverpflichtung zu senken.
- Das Land investiert gezielt in Kitas, Schulen und Hochschulen.
- Es werden mehr Lehrkräfte eingestellt.
- Schulpsychologinnen und -psychologen werden flächendeckend eingesetzt.
- Jede Schule erhält mindestens eine dauerhaft durch ein Landesprogramm gesicherte Schulsozialarbeitsstelle.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 15
- An beruflichen Schulen wird eine Klassenleiterstunde eingeführt.
- Klassenleiterstunden werden verpflichtend und als Klassenrat gemeinsam mit allen Schülerinnen und Schülern gestaltet.
- Ein jährlicher verpflichtender Projekttag zur Schülerdemokratie wird eingeführt.
- An allen Schulen finden Juniorwahlen für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren statt.
- Schulen erhalten klare Leitlinien zur Pausengestaltung einschließlich Ruhe- und Gemeinschaftsräumen.
- Resilienzförderung und Lerntrainings werden in die Rahmenpläne aufgenommen.
- Ein Schulfach für Beziehungen, Sexualkunde und Gesundheit wird eingeführt.
- Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine Grundausstattung mit Digitalgeräten, die zentral über die Schulen angeschafft werden.
- An allen Schulen gibt es kostenlose Menstruationsprodukte.
- Alle Förderschulen werden schrittweise in inklusive Regelschulen umgewandelt.
- Am Landesförderzentrum Hören und Kommunikation wird Deutsche Gebärdensprache zusätzliche Unterrichtssprache.
- Geschlechterreflektierte Pädagogik wird in Schulen, Kitas und Ausbildungsstätten stärker etabliert.
- Girls’ Day und Boys’ Day werden in der 9. Klasse verpflichtend durchgeführt.
- Schulen werden diskriminierungsfreie Orte, an denen besonders queere Menschen geschützt werden und Hilfe erhalten.
- Queeres Leben wird in den Rahmenplänen der Schulen in Fächern wie Sozialkunde, Biologie und Geschichte verankert.
Grüne 4418
Mehr Geld 6
- In moderne und gut ausgestattete Berufsschulen wird investiert.
- Berufsschulen werden personell und technisch besser ausgestattet.
- An allen Schulen werden multiprofessionelle Teams aus Lehrkräften, Sonderpädagogik, Schulsozialarbeit, Psychologie und Verwaltungsassistenz ermöglicht.
- Schulen erhalten eigene Budgets von 1.000 bis 4.000 Euro, über deren Verwendung die Schülerinnen und Schüler demokratisch entscheiden.
- Mentale Gesundheit wird in Schulen durch Aufklärung, geschultes Personal und verlässliche Unterstützung gefördert.
- Mentale Gesundheit in Schulen wird durch Prävention, Beratung und ausreichend Schulsozialarbeit gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Hochschulen und Fachschulen werden stärker mit regionalen Unternehmen vernetzt, damit mehr Absolventinnen und Absolventen im Land bleiben.
- Schulen erhalten mehr Eigenständigkeit und Raum zur Weiterentwicklung.
- Schulen erhalten mehr Wahlfreiheit bei Bewertungsmethoden.
- Schulen erhalten mehr Eigenständigkeit, und ihre fachliche und pädagogische Profilbildung wird gestärkt, auch an Regionalschulen.
- Die Digitalisierung der Schulen wird einschließlich verlässlichen technischen Supports vor Ort vorangebracht.
- Der Austausch zwischen staatlichen und freien Schulen über gute Praxis wird gestärkt.
- Der Ausbau von Schulküchen wird gefördert.
- Eine zentrale Koordinierungsstelle „Pflegeausbildung“ wird eingerichtet, um Pflegeschulen, Ausbildungsträger und Praxisanleiter*innen zu vernetzen.
- Der Ausbau von Schulküchen wird gefördert.
- Städte-, Schul- und Regionalpartnerschaften werden ausgebaut.
- Polnischunterricht, Schulpartnerschaften und Austauschprogramme mit Polen werden weiter gefördert.
- Kooperationen von Bildungseinrichtungen mit Einsatzorganisationen wie THW und Feuerwehr werden ausgebaut.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 4
- Schulkonferenzen werden zu transparenten, verbindlichen Gremien ausgebaut.
- Ernährungsbildung wird als fester Bestandteil in Kitas und Schulen ausgebaut.
- Die Auseinandersetzung mit Unrecht, Repression und Widerstand soll in Schulen, politischer Bildung und außerschulischen Lernorten alltäglich werden.
- Die Auseinandersetzung mit SED-Diktatur, Nationalsozialismus und Holocaust wird verbindlich in Schulen verankert.
CDU 171738
Mehr Geld 15
- Für die Brandschutzerziehung werden höhere Mittel bereitgestellt.
- Neubauten und Sanierungen von Schulen, Sportstätten, Kitas und Horten sollen auch von Bund und Land finanziert werden.
- Die für diese Versorgung nötige Personalausstattung ist nicht verhandelbar.
- Ein breites Spektrum von Fachkräften wird in das schulische Umfeld integriert.
- Der Einsatz pädagogischer Fachkräfte und multiprofessioneller Teams an Schulen wird ausgebaut.
- Auch in der Grundschule werden multiprofessionelle Teams aus Lehrkräften, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und Schulassistenzen ausgebaut.
- Schulen in freier Trägerschaft werden an Förderprogrammen beteiligt.
- Freiwerdende Lehrkraftkapazitäten werden genutzt, um den Unterrichtsausfall zu beenden.
- Freiwerdende Lehrkraftkapazitäten werden für kleinere Klassen genutzt.
- Freiwerdende Lehrkraftkapazitäten werden für die Einrichtung multiprofessioneller Teams genutzt.
- Berufsschulen werden grundlegend modernisiert, sodass Werkstätten, Lernlabore und die digitale Ausstattung dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
- Das Kontingent der Schulpoolstunden wird erhöht.
- Die Verwendung der Bundesmittel des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität für Schulsanierungen wird begrüßt.
- Investiert wird in Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Pädagogen und Lehrkräfte, in Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Schulassistenz sowie Fort- und Weiterbildung.
- Investitionsprogramme für Schulen in ländlichen Regionen werden verstärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 23
- Schulen erhalten ein Antragsrecht auf Zurückstellung von der Schulpflicht, verbunden mit verpflichtender Förderung in der Kita oder in Vorschulklassen.
- Eltern und Schulen werden mit der Verantwortung für den Jugendmedienschutz nicht allein gelassen.
- Diagnostizierte Entwicklungsstände aus der Kindertagesbetreuung werden künftig standardisiert und wissenschaftsbasiert an die aufnehmende Schule übermittelt.
- Für die Übermittlung der Entwicklungsstände an die Schule werden die erforderlichen rechtlichen Regelungen geschaffen.
- Schulen erhalten ein Antragsrecht auf Zurückstellung von der Einschulung, wenn die Schuleingangsuntersuchung Defizite feststellt.
- Schulen können Mittel für vorübergehend unbesetzte Lehrerstellen flexibel einsetzen.
- Die Angebote der Förderschulen können in das durchlässige Bildungssystem integriert werden.
- Das Land unterstützt Schulen in freier Trägerschaft verlässlicher als bisher.
- Schulen in freier Trägerschaft werden an Förderprogrammen beteiligt.
- Schulen, die sich als MINT-Schule profilieren wollen, werden dabei unterstützt.
- Die Eliteschulen des Sports in Mecklenburg-Vorpommern werden nachhaltig gefördert.
- Moderne Trainings- und Lernbedingungen an den Eliteschulen des Sports werden weiter ausgebaut.
- Die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Sportverbänden und Internaten wird gestärkt.
- Die Eliteschulen des Sports werden im Nachwuchsleistungssport gezielt unterstützt.
- Kindertagesstätten und Schulen sollen saniert und als zeitgemäße Lernumgebungen hervorragend ausgestattet sein.
- Alle Kindertagesstätten und Schulen sollen nicht nur saniert werden, sondern moderne Lernumgebungen für individuelles Lernen, Zusammenarbeit und selbstständiges Arbeiten bieten.
- Schulen benötigen moderne Raumkonzepte, damit Unterricht und Förderung individualisiert werden können.
- Schulen sollen zu digitalen und einladenden Lernumgebungen werden.
- Die digitale Infrastruktur der Schulen wird gemeinsam mit den Schulträgern weiter vorangetrieben.
- Die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten wird fortgeführt.
- Schulträger werden bei der Organisation der technischen Betreuung unterstützt.
- Ein Innovationsprogramm Digitale Schule ermöglicht es Schulen, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten.
- Die Verkehrsinfrastruktur wird an den Bedürfnissen von Schulen, Pendlern und regionalen Wirtschaftsstandorten ausgerichtet.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 7
- Der Bestand der Gymnasien bleibt gesichert.
- Der Bestand der Förderschulen bleibt gesichert.
- Das Gymnasium wird nicht abgeschafft.
- Ein gegliedertes und durchlässiges Schulsystem mit Berufsreife, Mittlerer Reife, Hochschulreife und klar profilierten Schularten bleibt erhalten und wird gestärkt.
- Die Einheitsschule wird abgelehnt.
- Die Förderschule bleibt als eigenständiges Bildungsangebot und zentraler Teil einer inklusiven Bildungslandschaft erhalten.
- Die Eliteschulen des Sports werden dauerhaft finanziell und strukturell abgesichert.
Ohne klare Richtung 10
- Wirtschaftliche Stärke und gute Arbeitsplätze entstehen dort, wo in Werkstätten, auf Höfen sowie in Schulen, Hochschulen und Laboren die richtigen Bedingungen geschaffen werden.
- Die Ressourcenzuweisung der Grundschulen richtet sich stärker an den konkreten Problemlagen der Schulen aus.
- Schulen in sozial benachteiligten Gebieten werden besonders gestärkt.
- Langfristig werden gut ausgebildete junge Lehrkräfte gebraucht, insbesondere für die Regionalen Schulen im ländlichen Raum.
- Die Regionale Schule wird als eigenständige weiterführende Schulform im ländlichen Raum gestärkt.
- Förderschulen und inklusive Beschulung an Regelschulen gelten als gleichrangige Wege.
- Schulen in freier Trägerschaft sind fester und gleichwertiger Bestandteil des Bildungssystems.
- Berufsschulen und die berufliche Bildung werden auf den Stand des 21. Jahrhunderts gebracht.
- Kindertagesstätten und Schulen werden weiterentwickelt.
- Ein Landesprogramm stärkt die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen, insbesondere die Einbindung der Vereine in den Ganztag.
Mehr Pflichten 17
- Landesweit gelten verbindliche Regeln für ein Handyverbot an allen Schulen.
- Das Gendern wird in Schule und Verwaltung untersagt.
- Die Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung gelten in Schule und Verwaltung verbindlich.
- Die Zusammenarbeit zwischen Kitas und Grundschulen sowie zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen wird verbindlicher und intensiver.
- Konfessioneller Religionsunterricht wird regelmäßig und flächendeckend an allen Schulen im Land angeboten.
- Politische Bildung ist Pflichtbestandteil der schulischen Erziehung.
- Erinnerungskultur ist Pflichtbestandteil der schulischen Erziehung.
- Eine klare Haltung gegen Antisemitismus, Extremismus und Hass ist Pflichtbestandteil der schulischen Erziehung.
- Ab Klassenstufe 7 werden jährlich verpflichtende Reanimations- und Erste-Hilfe-Kurse vorgeschrieben.
- In Kindergärten und Grundschulen werden spielerische Erste-Hilfe-Kurse eingeführt, um Gesundheitskompetenz und Hilfe in Notfällen zu stärken.
- Die Förderung besonders begabter und leistungsstarker Kinder ist Kernaufgabe aller Schularten.
- Schulen stellen Geräte bereit, damit private Endgeräte im Unterricht vermieden werden und alle unabhängig vom Elterneinkommen gleiche Voraussetzungen haben.
- An den Universitäten des Landes wird ein Modellstudiengang Duales Lehramt eingeführt und drei Jahre mit umliegenden Schulen erprobt.
- Das Schulgesetz verpflichtet alle Schulen, in der politischen Bildung mit Jugendoffizieren der Bundeswehr zusammenzuarbeiten und sie einzuladen.
- Verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse werden in Schulen ab der siebten Klasse eingeführt.
- Erste Hilfe wird in spielerischer Form flächendeckend in Kindertagesstätten und Grundschulen eingeführt.
- An Sportschulen wird für Schülerinnen und Schüler eine Übungsleiterausbildung mit C-Lizenz eingeführt, um den Trainernachwuchs zu sichern.
BSW 91016
Mehr Geld 8
- Die Schulsozialarbeit soll flächendeckend mit mindestens einer qualifizierten Fachkraft an jeder Schule ausgebaut werden.
- Eine Investitionsoffensive für Berufsschulen sorgt für moderne Ausstattung und wohnortnahe Beschulung.
- Schulen werden mit multiprofessionellen Teams aus Sozialarbeit, Gesundheitsförderung, Schulpsychologie und IT-Support ausgestattet.
- Schulen erhalten mehr Freiräume und bessere Ausstattung für die Schulentwicklung vor Ort.
- Inklusion erfolgt bedarfsgerecht mit ausreichend Personal, Assistenz und barrierefreien Lernumgebungen.
- Regionalschulen erhalten multiprofessionelle Teams.
- Die Zahl der Schulpsychologen wird erhöht.
- Schulsozialarbeit wird dauerhaft finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Internationale Schul-, Kultur- und Städtepartnerschaften sollen zur Völkerverständigung gefördert werden.
- Schulen erhalten mehr Freiräume und bessere Ausstattung für die Schulentwicklung vor Ort.
- Förderschulen bleiben dauerhaft erhalten und werden als gleichwertige Wahlmöglichkeit weiterentwickelt.
- Die Kooperation zwischen Schulen, Betrieben und Förderangeboten wird gestärkt.
- Berufliche Schulen werden bedarfsnah und praxisorientiert modernisiert.
- Produktionsschulkonzepte werden landesweit abgesichert und weiterentwickelt.
- Kitas und Schulen erhalten fachübergreifende Unterstützung für die psychische Gesundheit.
- Regionale Präventionsnetzwerke zwischen Schulen, Jugendhilfe, Suchthilfe, Kommunen und Vereinen werden aufgebaut und gestärkt.
- Bestehende kommunale Infrastruktur wie Straßen, Brücken, Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder und Kitas wird regelmäßig saniert und modernisiert.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 7
- Alle Schulformen sollen sichere Lernorte sein und vielfältige Perspektiven eröffnen.
- Wohnortnahe Schulen gelten als Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
- Schulen brauchen Zeit, verlässliche Rahmenbedingungen und ausreichend Unterstützung.
- Schulen sollen Kinder bestmöglich fördern und ihre Talente entdecken helfen.
- Regionalschulen verbinden Leistungsförderung mit Praxisnähe und sozialem Miteinander.
- Die wissenschaftsnähere Ausbildung am Gymnasium soll sich bewusst von der Regionalschule unterscheiden.
- Kitas, Schulen, Wohnungsmarkt und soziale Infrastruktur werden durch Zuwanderung nicht überfordert.
Mehr Pflichten 9
- Verbindliche Praktika in Betrieben, insbesondere im Handwerk, werden fester Bestandteil schulischer Bildung.
- Klassen werden auf höchstens 24 Schülerinnen und Schüler begrenzt.
- Der Berufsreife-Abschluss wird nach bundeseinheitlichen Standards vergeben.
- Die Mittlere Reife wird nach klaren, leistungsbezogenen Kriterien vergeben.
- Auch in der 10. Klasse am Gymnasium werden Prüfungen zur Mittleren Reife durchgeführt.
- Zugang zum Gymnasium und Verbleib dort hängen primär von der Schülerleistung ab, über bindende Laufbahnempfehlung oder Aufnahmeprüfung.
- In Schulen wird verbindliche, altersgerechte und alltagsnahe Sucht- und Gesundheitsprävention eingeführt.
- Grundwissen über Rechte, Pflichten und Rechtsstaat wird bereits in der Schule vermittelt.
- Landwirtschaft wird etwa durch Projekttage fest in die schulische Bildung integriert.
FDP 241561
Mehr Geld 10
- Kommunale Investitionen in Schulen, Sport, Kultur, Brand- und Katastrophenschutz, Infrastruktur und Digitales werden ermöglicht.
- Schulen mit besonderen strukturellen Herausforderungen erhalten zielgenaue Unterstützung statt pauschaler Mittelverteilung.
- Investitionen in naturwissenschaftliche Fachräume werden priorisiert.
- Bestehende Fördermittel und Chancenbudgets werden vorrangig an Schulen in besonders herausfordernden Lagen eingesetzt.
- Die Lehrerversorgung wird zunächst auf mindestens 105 Prozent und mittelfristig auf 108 Prozent als Vertretungs- und Gestaltungsreserve angehoben.
- Ressourcen werden auf Brennpunktschulen, Eingangsklassen, Sprachlernphasen und besonderen Unterstützungsbedarf konzentriert.
- Jede Schule erhält eine Fachkraft für Schulsozialarbeit.
- Abhängigkeiten von einzelnen KI-Anbietern und unnötige Dauerfolgekosten werden vermieden.
- Für die Zivil- und Katastrophenschutzkurse an Schulen werden zusätzlich erforderliche Mittel bereitgestellt.
- Berufsbildende Schulen erhalten eine moderne IT-Ausstattung.
Mehr Rechte oder Angebote 49
- Schulen erhalten mehr Raum für freiwillige Wahlpflicht- und Praxisformate mit Einblicken in Unternehmertum und Selbstständigkeit.
- Berufliche Schulen werden flexibler auf den Fachkräftebedarf ausgerichtet.
- Auszubildende, Betriebe und berufsbildende Schulen werden bei der Nutzung europäischer Programme für internationale Ausbildungserfahrung unterstützt.
- Schulen erhalten mehr Freiraum für freiwillige Zusammenarbeit mit Imkern und anderen Praxispartnern.
- Schulsanierungen werden nach einem landesweit transparenten Priorisierungssystem auf die dringendsten Fälle konzentriert.
- Schulen erhalten mehr personelle, pädagogische und organisatorische Autonomie.
- Für Schulfinanzen gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit, um eine autonome Bewirtschaftung zu ermöglichen.
- Ein gegliedertes Schulangebot mit Grund-, Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen wird wieder eingeführt.
- Talentschulen werden überall ermöglicht, wo Schulen mit überzeugendem pädagogischem Profil Begabungen besonders fördern.
- Schulen auf dem Land und in der Stadt werden gleichwertig gefördert.
- Gymnasien entscheiden selbst, ob sie auf einen siebenjährigen Bildungsweg bis zum Abitur umstellen oder ihr Angebot darum ergänzen.
- Bei der Gewaltprävention an Schulen zählen Handlungssicherheit, klare Verfahren und verfügbare Materialien statt Appelle.
- An der Universität Greifswald wird das Lehramtsstudium für alle MINT-Fächer eingeführt.
- Schulen werden für Kooperationen mit Unternehmen, Hochschulen und Praxispartnern aus dem In- und Ausland geöffnet.
- Für schulrechtliche Maßnahmen werden standardisierte Verfahren, Musterentscheidungen und verbindliche Unterstützung durch Schulaufsicht und Fachberatung bereitgestellt.
- Schulen erhalten bei Prävention, Notfallvorsorge und Rechtsaufklärung verlässliche Ansprechpartner bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
- Außerschulische Lernorte werden durch freiwillige Kooperationen von Schulen, Kommunen, Vereinen und privaten Anbietern besser erschlossen.
- Die Zusammenarbeit von Schulen, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur Einrichtung neuer Lernräume wird gestärkt.
- Schulen entscheiden stärker selbst über die Organisation der Lerngruppen.
- Schulen erhalten eine bessere technische Ausstattung und bessere Bedingungen zum Lernen und Lehren.
- In allen Schul- und Hochschulgebäuden wird ein adäquater WLAN-Zugang sichergestellt.
- Mit den kommunalen Spitzenverbänden wird eine Regelung für den IT-Support an Schulen geschaffen.
- Regionale Dienstleister sollen standardisierte IT-Lösungen für die Schulen konfigurieren, einrichten und betreuen.
- Allen Schulen werden Schulverwaltungsprogramme mit offenen und interoperablen Schnittstellen zur Verfügung gestellt.
- Abhängigkeiten von einzelnen KI-Anbietern und unnötige Dauerfolgekosten werden vermieden.
- Die Erprobung von KI-Anwendungen an Schulen wird unter Einbeziehung der Hochschulen des Landes unabhängig evaluiert.
- Die Evaluationsergebnisse zu KI an Schulen werden nach einheitlichen Kriterien veröffentlicht.
- Freiwillige Kooperationen von Schulen mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr werden erleichtert.
- Schulen erhalten kompakte, zeitgemäße Informationen zu bestehenden Austauschangeboten und Unterstützung bei Organisation und Verwaltung.
- Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft wird rechtssicher, transparent und planbar ausgestaltet.
- Die Berechnungsgrundlagen für die Finanzierung freier Schulen werden regelmäßig offengelegt.
- Benachteiligungen freier Schulen gegenüber vergleichbaren öffentlichen Angeboten werden ohne neue Parallelstrukturen oder pauschale Gleichstellungsansprüche abgebaut.
- Gründung, Erweiterung und Betrieb freier Schulen werden durch schlanke, digitalisierte und fristgebundene Genehmigungsverfahren erleichtert.
- Schulen erhalten die Freiheit, kulturelle und künstlerische Angebote pädagogisch sinnvoll einzubinden.
- Kooperationen von Schulen mit Vereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und freien Trägern werden unbürokratisch ermöglicht.
- Die Zusammenarbeit von Schulen mit kulturellen Institutionen und Künstlern wird ausgebaut.
- Lokale und regionale Netzwerke der kulturellen Bildung werden auf- und ausgebaut und gesteuert.
- Die Netzwerke aus Unternehmen, Kammern, Verbänden, Arbeitsagenturen und Schulen zur Berufsorientierung werden verbessert.
- Auszubildende, Betriebe und Berufsbildende Schulen werden unterstützt, internationale Ausbildungserfahrungen über Erasmus+ stärker zu nutzen.
- Berufsschulen benötigen eine leistungsfähige Infrastruktur und zeitgemäße Soft- und Hardware.
- Digital- und KI-Experten sowie Praktiker führen regelmäßig Schulungen an Berufsschulen durch.
- Digitale Infrastruktur an Berufsbildenden Schulen wird dort priorisiert, wo sie Unterricht, Verwaltung oder die Kooperation mit Betrieben verbessert.
- Museen, Theater, Bibliotheken, Archive und das Filmzentrum werden besser mit Schule und Ausbildung vernetzt.
- Die Kooperation zwischen Schulen und Vereinen wird intensiviert, um ehrenamtliches Engagement Jugendlicher an Ganztagsschulen zu fördern.
- Die Kooperation von Politik, Vereinen, Schulen, Hochschulen, Unternehmen und sozialen Einrichtungen im Sport wird erweitert und gefördert.
- Die Kooperation zwischen Schulen und Vereinen wird ausgebaut.
- Per Landesverordnung wird allen Schulen die Einführung sportbetonter Klassen in Kooperation mit Sportvereinen und -verbänden ermöglicht.
- Sportschulen, Olympiastützpunkte und die angeschlossenen Vereine werden besonders unterstützt.
- Schulen sollen Kurse oder Teile der Grundausbildung von Feuerwehr, THW, DRK und ähnlichen Organisationen anbieten können.
Weniger Pflichten 5
- Es wird überprüft, ob schulrechtliche Instrumente an allen Schulen rechtssicher und unbürokratisch anwendbar sind.
- Bürokratische Hürden für die Nutzung außerschulischer Lernorte werden abgebaut.
- Gründung, Erweiterung und Betrieb freier Schulen werden durch schlanke, digitalisierte und fristgebundene Genehmigungsverfahren erleichtert.
- Kooperationen von Schulen mit Vereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und freien Trägern werden unbürokratisch ermöglicht.
- An Berufsbildenden Schulen werden bürokratische Aufgaben abgebaut.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 7
- An allen Schulformen werden hohe Leistungsstandards gesichert.
- Förderschulen bleiben als Alternative für Eltern und Kinder erhalten.
- An allen Schulformen werden hohe Leistungsstandards gesichert.
- Die umfassende und teilweise übereilte Schließung von Förderzentren wird abgelehnt.
- Eine pauschale Verkleinerung aller Klassen wird nicht vorgegeben.
- Schulen regeln die Smartphone-Nutzung weiterhin eigenverantwortlich vor Ort.
- Kulturelle Bildung soll den Bildungsauftrag ergänzen und keine zusätzlichen Verwaltungsstrukturen, Daueraufgaben oder Belastungen der Schulen begründen.
Ohne klare Richtung 7
- Schülerinnen und Schüler im Land sollen in den besten Schulen der Welt unterrichtet werden.
- Gewaltprävention muss in der Schule praktisch funktionieren.
- Ziel ist eine inklusive Schule mit fachlich fundierter, verlässlicher und respektvoller Unterstützung.
- Schulen sollen Orte werden, an denen Talente gefördert, Neugier geweckt und individuelle Stärken entfaltet werden.
- Schulen sollen digitale Souveränität vermitteln und Begeisterung für Technik und Innovation wecken.
- Wer Schulen in freier Trägerschaft Aufgaben und Verantwortung überträgt, muss für faire Rahmenbedingungen sorgen.
- Gewinnung und Ausbildung von Lehrkräften an Schulen und Musikschulen für kulturelle Bildung haben hohe Priorität.
Mehr Pflichten 24
- Schulen schaffen erste Berührungspunkte mit Unternehmertum, Selbstständigkeit und wirtschaftlicher Verantwortung.
- Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken werden verbindlich im Unterricht ergänzt.
- Bundesweite Vergleichbarkeit von Schulen und Abschlüssen wird durch Bildungsstandards und bundeseinheitliche Anforderungen in Abschlussprüfungen gewährleistet.
- Die einzelnen Schulen werden transparent evaluiert.
- Zwischen den Schulformen soll hohe Durchlässigkeit bestehen, wofür die Stundentafeln angeglichen werden.
- An allen Schulen wird eine Unterrichtsgarantie eingeführt.
- Unterrichtsausfall wird genau erfasst, und entfallender sowie vertretener Unterricht werden transparent definiert.
- Schulen sollen sich auf ihren Bildungsauftrag konzentrieren und Verlässlichkeit, Respekt, Schutz vor Gewalt und Raum für persönliche Entwicklung gewährleisten.
- Für sichere Schulen braucht es klare Regeln, handlungsfähige Schulleitungen, wirksame Schutzkonzepte und konsequente Anwendung schulrechtlicher Instrumente.
- Gewalt, Mobbing, Bedrohungen und das Mitführen von Waffen werden in den Schulordnungen eindeutig mit abgestuften, verbindlichen Reaktionswegen geregelt.
- Schutz-, Notfall- und Krisenkonzepte an Schulen werden verbindlich umgesetzt und regelmäßig geübt.
- Fortbildungen zu Notfallmanagement, Deeskalation und Umgang mit Gewaltvorfällen werden verbindlich in die schulische Qualitätsentwicklung eingebunden.
- An allen Schulen wird eine Unterrichtsgarantie eingeführt.
- Unterrichtsausfall wird genau erfasst, und entfallender sowie vertretener Unterricht werden transparent definiert.
- Inklusion wird über klare Qualitätsstandards, belastbare Diagnostik, Wahlfreiheit der Eltern und verlässliche Rahmenbedingungen statt über neue Strukturen und Stellen umgesetzt.
- KI-Anwendungen werden in Schulen nur auf Basis befristeter, datenschutzkonformer und interoperabler Beschaffungs- und Nutzungsstandards eingesetzt.
- Bei jeder KI-Erprobung an staatlichen Schulen werden Freiwilligkeit, informierte Einwilligung und diskriminierungsfreie Nichtteilnahme sichergestellt.
- Die Schule soll sich auf ihren Bildungsauftrag konzentrieren, psychische Belastungen frühzeitig erkennen und Betroffene zügig an Unterstützungsangebote vermitteln.
- Im Rahmen eines Landesprogramms werden an allen weiterführenden Schulen ab der 8. Klasse verpflichtende Zivil- und Katastrophenschutzkurse eingeführt und organisatorisch sichergestellt.
- Zivil- und Katastrophenschutzkurse werden fest in den schulischen Jahresplan integriert.
- Kulturelle Bildungsangebote an Schulen sollen weltanschaulich offen sein und nicht zur politischen oder ideologischen Einflussnahme missbraucht werden.
- Kulturelle Bildung wird ergänzend zum Lehrplan fest in den schulischen Alltag integriert, damit Schüler regelmäßig mit künstlerischen Ausdrucksformen in Kontakt kommen.
- Kitas, Schulen und Bildungseinrichtungen sollen die Entwicklung kreativer Fähigkeiten gezielt unterstützen.
- Die Fortbildung der Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen wird verbindlich in die Personalentwicklung integriert.
FW 136
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Überregionale Förderzentren und Förderschulen, besonders mit Förderschwerpunkt Lernen, bleiben erhalten oder werden wieder eingerichtet, wenn Inklusion nicht möglich ist.
- Die Schulen erhalten größere Eigenständigkeit.
- Die staatlichen Schulen werden konsequent saniert und in ihrer Ausstattung optimiert.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag 51830
Mehr Geld 20
- In Schulen und Berufsschulen werden mehr Lehrerinnen und Lehrer eingestellt und fortgebildet.
- Die Zahl der Stellen für Berufsschullehrkräfte wird erhöht.
- Die vorhandenen Mittel des Aufholprogramms sollen bestmöglich in den Schulen für individuelle Förderung eingesetzt werden.
- Die rund 3.000 in den nächsten fünf Jahren frei werdenden Lehrerstellen sollen wieder besetzt werden.
- Ein Programm „Schule in MV – Aufbruch 2030: 1.000 Stellen besetzen, sichern, erweitern“ wird aufgelegt, mit dem in der Legislaturperiode 1.000 Stellen besetzt werden sollen.
- Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm werden für die Verstetigung des Schulpakets eingesetzt.
- Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm werden für das Zukunftsprogramm Berufliche Schulen eingesetzt.
- Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm werden für Vertretungslehrkräfte zur Minimierung des Unterrichtsausfalls eingesetzt.
- Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm werden für den erwarteten Anstieg der Schülerzahlen eingesetzt.
- Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm werden für noch unbesetzte Stellen eingesetzt.
- Grund-, Regional- und Gesamtschulen werden personell gestärkt.
- Die Zahl der Stellen für multiprofessionelle Teams an Schulen wird erhöht.
- Die in der vorigen Legislaturperiode vereinbarten 237 zusätzlichen Lehrerstellen für Inklusion werden vollständig besetzt.
- Es wird geprüft, erfolgreiche Maßnahmen wie unterstützende Verwaltungskräfte für Schulleitungen auszubauen.
- Die Strukturen für Unterrichts-, Fach- und Schulentwicklungsberatung, Evaluation und fachbezogene Fortbildung werden mit Mitteln des 1.000-Stellen-Programms gestärkt.
- Beim Bund wird eine Verstetigung der Digitalpakt-Mittel nach 2024 angestrebt.
- Die berufliche Bildung im Land wird gestärkt.
- Ein „Zukunftsprogramm berufliche Schulen“ wird aufgelegt.
- Eine zukunftsfähige Ausstattung der beruflichen Schulen soll sichergestellt werden.
- Für die Stärkung der beruflichen Schulen werden 150 Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm eingesetzt.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Ein Zukunftsprogramm berufsbildende Schulen stärkt die berufliche Ausbildung in Breite und Qualität.
- Schul- und Kita-Gärten sowie außerschulische Lernorte der Umweltbildung und Waldpädagogik werden unterstützt.
- Schulen erhalten rechtliche Freiräume, um andere Wege des inklusiven Lernens, insbesondere im Umgang mit Noten, zu gehen.
- Die Lehramtsausbildung wird so verändert, dass mittelfristig an jeder Schule sonderpädagogische Expertise vorhanden ist.
- Die Strukturen für Unterrichts-, Fach- und Schulentwicklungsberatung, Evaluation und fachbezogene Fortbildung werden mit Mitteln des 1.000-Stellen-Programms gestärkt.
- Die Schulen werden flächendeckend digitalisiert.
- Alle Schulen sollen in der Legislaturperiode an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
- Der Digitalpakt Schule wird gemeinsam mit den Schulträgern zügig umgesetzt.
- Das Land unterstützt die Schulträger im Rahmen des Digitalpakts bei Beschaffung und Betrieb.
- Das Land unterstützt die Schulen bei der Umsetzung des Digitalpakts mit Handlungsempfehlungen und Beratung.
- Eine landesweite, einheitliche, zentral verwaltete Lernplattform für alle öffentlichen Schulen wird umgesetzt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 6
- Das Netz der beruflichen Schulen wird landesweit gesichert.
- Das Schulnetz wird bis 2030 langfristig abgesichert.
- Schulschließungen durch das Land allein wegen zu geringer Schülerzahlen werden abgelehnt.
- Spezialgymnasien sind von der gemeinsamen Versetzungseinheit der Jahrgangsstufen 5 und 6 ausgenommen.
- Die deutsch-polnische Zusammenarbeit an den Schulen wird weitergeführt und ausgebaut.
- Das Netz der beruflichen Schulen wird landesweit gesichert.
Ohne klare Richtung 12
- Produktionsschulen werden als Instrument im Übergang von Schule zu Beruf bejaht.
- Der Bildungspakt „Gute Schule 2030“ zur Verbesserung der Schulqualität und seine Zielstellung werden unterstützt.
- Bei Neubau und Sanierung sollen Grundschulen mit Regional- und Gesamtschulen zu einem Schulcampus verbunden werden.
- Die Modelle in Schwerin und Greifswald mit Orientierungsstufe an der Grundschule werden auf eine Ausweitung geprüft.
- Mit den Kommunen wird ein Dialog über die weitere Zusammenarbeit bei Schulbau und Digitalisierung angestrebt, um Schulen schneller zu sanieren und zu digitalisieren.
- Die Zusammenarbeit der Schulen mit den Blaulichtorganisationen bei Erster Hilfe wird intensiviert.
- Die demokratische Schule wird gefördert.
- Die schulischen Mitwirkungsgremien werden weiterentwickelt.
- Ein Masterplan „Bildung für nachhaltige Entwicklung für Kitas und Schulen“ wird erarbeitet.
- Schul- und Kita-Gärten werden unterstützt.
- Die Gymnasien werden bei ihrer Profilbildung unterstützt.
- Schulen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und beruflichen Bereich werden als Erweiterung des Schulsystems anerkannt.
Mehr Pflichten 5
- Die Verpflegung in Kitas und Schulen soll einen wachsenden Anteil regionaler und ökologischer Produkte enthalten.
- Die Verpflegung in Kitas und Schulen soll nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erfolgen.
- Die praktische Lehramtsausbildung wird durch die Schulen abgesichert.
- Die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher an staatlichen Schulen werden erhöht.
- Sportverbände und Sportvereine sollen eng mit Kitas und Schulen kooperieren.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht