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Schulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 877
Mehr Geld 6
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 7
SPD 7637
Mehr Geld 21
  1. Gemeinsam mit Bund und Kommunen wird über eine Milliarde Euro in moderne Schulen, Berufsschulen und deren Internate investiert.
  2. Die Investitionsoffensive für Bildung erstreckt sich insbesondere auch auf die Berufsschulen.
  3. Mittel des MV-Investitionsplans werden insbesondere für Zukunftsinvestitionen der Kommunen in Schulen, Kultur, Sportstätten und Infrastruktur genutzt.
  4. Mit dem Startchancen-Programm werden an Schwerpunktschulen Integrationsfachkräfte eingesetzt, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte begleiten.
  5. Für Übersetzungen werden verlässliche Budgets bereitgestellt.
  6. Alle Fachkräfte, die Schülerinnen und Schüler für ihre Entwicklung brauchen, sollen als Team an den Schulen arbeiten.
  7. Der Ausbau multiprofessioneller Teams an Schulen wird fortgesetzt.
  8. Das 400-Millionen-Schulbauprogramm wird weiter ausgebaut, um Schulen als öffentliche Daseinsvorsorge vor Ort zu sichern.
  9. Mit 600 Millionen Euro fließt der größte Einzelposten der Sondermittel des Bundes im Land in den Bereich Schule.
  10. Wo nötig, werden Schulneubauten ermöglicht.
  11. Multiprofessionelle Teams werden schrittweise als Grundausstattung an Kitas, Grund-, Regional-, Gesamt- und Berufsschulen eingeführt, beginnend mit Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen.
  12. In Mecklenburg und in Vorpommern wird je eine Modellschule mit besonderen rechtlichen, inhaltlichen und personellen Möglichkeiten zur Erprobung innovativer Bildungskonzepte ausgewählt.
  13. Die Verbindung verschiedener Schularten und Institutionen unter dem Dach eines Bildungscampus wird strukturell, finanziell und inhaltlich unterstützt.
  14. Mit Infrastrukturmitteln des Bundes wird die Entwicklung von Schulstandorten mit mehreren Schularten, allen Bildungsabschlüssen und Fachpersonal gezielt unterstützt.
  15. Personal und Geld werden datengestützt gezielt an Schulen mit hohem Unterstützungsbedarf verteilt.
  16. Schulen werden durch zusätzliches Verwaltungsfachpersonal unterstützt.
  17. EU-Finanzierungsmöglichkeiten für schulische Austauschprojekte werden besser genutzt.
  18. Ganztagsschulen werden besser ausgestattet.
  19. Das gesamte Schulsystem wird mit Unterstützung des Bundes digital weiterentwickelt.
  20. An Berufsschulen werden mehr multiprofessionelle Teams aus Sonderpädagogik, Schulsozialarbeit, Heilerziehung und Schulpsychologie ermöglicht.
  21. Bis 2037 werden insgesamt 250 Millionen Euro in Berufsschulen und handwerkliche Bildungszentren investiert.
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Breitbandanschlüsse sollen in jeden nach dem Bundesförderprogramm förderfähigen Haushalt, jedes Unternehmen, jede Verwaltung und jede Schule gebracht werden.
  2. Zusätzliche Investitionsmittel aus dem MV-Plan 2035 sollen gezielt für ein Sportanlagenprogramm eingesetzt werden.
  3. Schwimmbäder, Kultur- und Sportstätten, Schulen und Krankenhäuser werden gemeinsam mit den Kommunen erhalten und modernisiert.
  4. Die bestehenden öffentlichen und freien Schulen werden mit ihren Stärken besser miteinander verbunden.
  5. In Mecklenburg und in Vorpommern wird je eine Modellschule mit besonderen rechtlichen, inhaltlichen und personellen Möglichkeiten zur Erprobung innovativer Bildungskonzepte ausgewählt.
  6. Die Verbindung verschiedener Schularten und Institutionen unter dem Dach eines Bildungscampus wird strukturell, finanziell und inhaltlich unterstützt.
  7. Die Selbstständigkeit der Schulen wird gestärkt.
  8. Die Unterstützungsstrukturen für Unterrichts-, Fach- und Schulentwicklung sowie die interne und externe Evaluation von Schulen werden gestärkt.
  9. Die Verbindung zwischen angehenden Referendaren und ihren Ausbildungsschulen wird gestärkt.
  10. Schulen werden bei der Pflege von Partnerschaften in ganz Europa unterstützt.
  11. Programme wie Erasmus+, eTwinning und das Modell der Botschafterschulen werden gestärkt.
  12. Das Netzwerk der Europaschulen im Land wird ausgebaut.
  13. Digitale Austauschprojekte mit Schulen etwa in Polen, Dänemark und dem Baltikum werden unterstützt.
  14. Schulen in Gebieten mit besonderen Herausforderungen erhalten vorrangig die Möglichkeit, sich zu gebundenen Ganztagsschulen zu entwickeln.
  15. Schulen werden bei der Entwicklung von Angeboten außerunterrichtlicher Lernförderung unterstützt.
  16. Die duale Ausbildung wird durch eine zukunftsfeste Ausstattung der Berufsschulen erhalten und gestärkt.
  17. Bibliotheken sowie Musik- und Jugendkunstschulen werden dauerhaft unterstützt und als Bildungseinrichtungen mit kulturellem Auftrag behandelt.
  18. Für die Aufklärung über digitale Risiken wird mit Schulen, Volkshochschulen und sozialen Einrichtungen zusammengearbeitet.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 7
Linke 15310
Mehr Geld 10
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 15
Grüne 4418
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 12
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 4
CDU 171738
Mehr Geld 15
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Schulen erhalten ein Antragsrecht auf Zurückstellung von der Schulpflicht, verbunden mit verpflichtender Förderung in der Kita oder in Vorschulklassen.
  2. Eltern und Schulen werden mit der Verantwortung für den Jugendmedienschutz nicht allein gelassen.
  3. Diagnostizierte Entwicklungsstände aus der Kindertagesbetreuung werden künftig standardisiert und wissenschaftsbasiert an die aufnehmende Schule übermittelt.
  4. Für die Übermittlung der Entwicklungsstände an die Schule werden die erforderlichen rechtlichen Regelungen geschaffen.
  5. Schulen erhalten ein Antragsrecht auf Zurückstellung von der Einschulung, wenn die Schuleingangsuntersuchung Defizite feststellt.
  6. Schulen können Mittel für vorübergehend unbesetzte Lehrerstellen flexibel einsetzen.
  7. Die Angebote der Förderschulen können in das durchlässige Bildungssystem integriert werden.
  8. Das Land unterstützt Schulen in freier Trägerschaft verlässlicher als bisher.
  9. Schulen in freier Trägerschaft werden an Förderprogrammen beteiligt.
  10. Schulen, die sich als MINT-Schule profilieren wollen, werden dabei unterstützt.
  11. Die Eliteschulen des Sports in Mecklenburg-Vorpommern werden nachhaltig gefördert.
  12. Moderne Trainings- und Lernbedingungen an den Eliteschulen des Sports werden weiter ausgebaut.
  13. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Sportverbänden und Internaten wird gestärkt.
  14. Die Eliteschulen des Sports werden im Nachwuchsleistungssport gezielt unterstützt.
  15. Kindertagesstätten und Schulen sollen saniert und als zeitgemäße Lernumgebungen hervorragend ausgestattet sein.
  16. Alle Kindertagesstätten und Schulen sollen nicht nur saniert werden, sondern moderne Lernumgebungen für individuelles Lernen, Zusammenarbeit und selbstständiges Arbeiten bieten.
  17. Schulen benötigen moderne Raumkonzepte, damit Unterricht und Förderung individualisiert werden können.
  18. Schulen sollen zu digitalen und einladenden Lernumgebungen werden.
  19. Die digitale Infrastruktur der Schulen wird gemeinsam mit den Schulträgern weiter vorangetrieben.
  20. Die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten wird fortgeführt.
  21. Schulträger werden bei der Organisation der technischen Betreuung unterstützt.
  22. Ein Innovationsprogramm Digitale Schule ermöglicht es Schulen, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten.
  23. Die Verkehrsinfrastruktur wird an den Bedürfnissen von Schulen, Pendlern und regionalen Wirtschaftsstandorten ausgerichtet.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 10
Mehr Pflichten 17
  1. Landesweit gelten verbindliche Regeln für ein Handyverbot an allen Schulen.
  2. Das Gendern wird in Schule und Verwaltung untersagt.
  3. Die Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung gelten in Schule und Verwaltung verbindlich.
  4. Die Zusammenarbeit zwischen Kitas und Grundschulen sowie zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen wird verbindlicher und intensiver.
  5. Konfessioneller Religionsunterricht wird regelmäßig und flächendeckend an allen Schulen im Land angeboten.
  6. Politische Bildung ist Pflichtbestandteil der schulischen Erziehung.
  7. Erinnerungskultur ist Pflichtbestandteil der schulischen Erziehung.
  8. Eine klare Haltung gegen Antisemitismus, Extremismus und Hass ist Pflichtbestandteil der schulischen Erziehung.
  9. Ab Klassenstufe 7 werden jährlich verpflichtende Reanimations- und Erste-Hilfe-Kurse vorgeschrieben.
  10. In Kindergärten und Grundschulen werden spielerische Erste-Hilfe-Kurse eingeführt, um Gesundheitskompetenz und Hilfe in Notfällen zu stärken.
  11. Die Förderung besonders begabter und leistungsstarker Kinder ist Kernaufgabe aller Schularten.
  12. Schulen stellen Geräte bereit, damit private Endgeräte im Unterricht vermieden werden und alle unabhängig vom Elterneinkommen gleiche Voraussetzungen haben.
  13. An den Universitäten des Landes wird ein Modellstudiengang Duales Lehramt eingeführt und drei Jahre mit umliegenden Schulen erprobt.
  14. Das Schulgesetz verpflichtet alle Schulen, in der politischen Bildung mit Jugendoffizieren der Bundeswehr zusammenzuarbeiten und sie einzuladen.
  15. Verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse werden in Schulen ab der siebten Klasse eingeführt.
  16. Erste Hilfe wird in spielerischer Form flächendeckend in Kindertagesstätten und Grundschulen eingeführt.
  17. An Sportschulen wird für Schülerinnen und Schüler eine Übungsleiterausbildung mit C-Lizenz eingeführt, um den Trainernachwuchs zu sichern.
BSW 91016
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 9
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 9
FDP 241561
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 49
  1. Schulen erhalten mehr Raum für freiwillige Wahlpflicht- und Praxisformate mit Einblicken in Unternehmertum und Selbstständigkeit.
  2. Berufliche Schulen werden flexibler auf den Fachkräftebedarf ausgerichtet.
  3. Auszubildende, Betriebe und berufsbildende Schulen werden bei der Nutzung europäischer Programme für internationale Ausbildungserfahrung unterstützt.
  4. Schulen erhalten mehr Freiraum für freiwillige Zusammenarbeit mit Imkern und anderen Praxispartnern.
  5. Schulsanierungen werden nach einem landesweit transparenten Priorisierungssystem auf die dringendsten Fälle konzentriert.
  6. Schulen erhalten mehr personelle, pädagogische und organisatorische Autonomie.
  7. Für Schulfinanzen gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit, um eine autonome Bewirtschaftung zu ermöglichen.
  8. Ein gegliedertes Schulangebot mit Grund-, Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen wird wieder eingeführt.
  9. Talentschulen werden überall ermöglicht, wo Schulen mit überzeugendem pädagogischem Profil Begabungen besonders fördern.
  10. Schulen auf dem Land und in der Stadt werden gleichwertig gefördert.
  11. Gymnasien entscheiden selbst, ob sie auf einen siebenjährigen Bildungsweg bis zum Abitur umstellen oder ihr Angebot darum ergänzen.
  12. Bei der Gewaltprävention an Schulen zählen Handlungssicherheit, klare Verfahren und verfügbare Materialien statt Appelle.
  13. An der Universität Greifswald wird das Lehramtsstudium für alle MINT-Fächer eingeführt.
  14. Schulen werden für Kooperationen mit Unternehmen, Hochschulen und Praxispartnern aus dem In- und Ausland geöffnet.
  15. Für schulrechtliche Maßnahmen werden standardisierte Verfahren, Musterentscheidungen und verbindliche Unterstützung durch Schulaufsicht und Fachberatung bereitgestellt.
  16. Schulen erhalten bei Prävention, Notfallvorsorge und Rechtsaufklärung verlässliche Ansprechpartner bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
  17. Außerschulische Lernorte werden durch freiwillige Kooperationen von Schulen, Kommunen, Vereinen und privaten Anbietern besser erschlossen.
  18. Die Zusammenarbeit von Schulen, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur Einrichtung neuer Lernräume wird gestärkt.
  19. Schulen entscheiden stärker selbst über die Organisation der Lerngruppen.
  20. Schulen erhalten eine bessere technische Ausstattung und bessere Bedingungen zum Lernen und Lehren.
  21. In allen Schul- und Hochschulgebäuden wird ein adäquater WLAN-Zugang sichergestellt.
  22. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wird eine Regelung für den IT-Support an Schulen geschaffen.
  23. Regionale Dienstleister sollen standardisierte IT-Lösungen für die Schulen konfigurieren, einrichten und betreuen.
  24. Allen Schulen werden Schulverwaltungsprogramme mit offenen und interoperablen Schnittstellen zur Verfügung gestellt.
  25. Abhängigkeiten von einzelnen KI-Anbietern und unnötige Dauerfolgekosten werden vermieden.
  26. Die Erprobung von KI-Anwendungen an Schulen wird unter Einbeziehung der Hochschulen des Landes unabhängig evaluiert.
  27. Die Evaluationsergebnisse zu KI an Schulen werden nach einheitlichen Kriterien veröffentlicht.
  28. Freiwillige Kooperationen von Schulen mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr werden erleichtert.
  29. Schulen erhalten kompakte, zeitgemäße Informationen zu bestehenden Austauschangeboten und Unterstützung bei Organisation und Verwaltung.
  30. Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft wird rechtssicher, transparent und planbar ausgestaltet.
  31. Die Berechnungsgrundlagen für die Finanzierung freier Schulen werden regelmäßig offengelegt.
  32. Benachteiligungen freier Schulen gegenüber vergleichbaren öffentlichen Angeboten werden ohne neue Parallelstrukturen oder pauschale Gleichstellungsansprüche abgebaut.
  33. Gründung, Erweiterung und Betrieb freier Schulen werden durch schlanke, digitalisierte und fristgebundene Genehmigungsverfahren erleichtert.
  34. Schulen erhalten die Freiheit, kulturelle und künstlerische Angebote pädagogisch sinnvoll einzubinden.
  35. Kooperationen von Schulen mit Vereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und freien Trägern werden unbürokratisch ermöglicht.
  36. Die Zusammenarbeit von Schulen mit kulturellen Institutionen und Künstlern wird ausgebaut.
  37. Lokale und regionale Netzwerke der kulturellen Bildung werden auf- und ausgebaut und gesteuert.
  38. Die Netzwerke aus Unternehmen, Kammern, Verbänden, Arbeitsagenturen und Schulen zur Berufsorientierung werden verbessert.
  39. Auszubildende, Betriebe und Berufsbildende Schulen werden unterstützt, internationale Ausbildungserfahrungen über Erasmus+ stärker zu nutzen.
  40. Berufsschulen benötigen eine leistungsfähige Infrastruktur und zeitgemäße Soft- und Hardware.
  41. Digital- und KI-Experten sowie Praktiker führen regelmäßig Schulungen an Berufsschulen durch.
  42. Digitale Infrastruktur an Berufsbildenden Schulen wird dort priorisiert, wo sie Unterricht, Verwaltung oder die Kooperation mit Betrieben verbessert.
  43. Museen, Theater, Bibliotheken, Archive und das Filmzentrum werden besser mit Schule und Ausbildung vernetzt.
  44. Die Kooperation zwischen Schulen und Vereinen wird intensiviert, um ehrenamtliches Engagement Jugendlicher an Ganztagsschulen zu fördern.
  45. Die Kooperation von Politik, Vereinen, Schulen, Hochschulen, Unternehmen und sozialen Einrichtungen im Sport wird erweitert und gefördert.
  46. Die Kooperation zwischen Schulen und Vereinen wird ausgebaut.
  47. Per Landesverordnung wird allen Schulen die Einführung sportbetonter Klassen in Kooperation mit Sportvereinen und -verbänden ermöglicht.
  48. Sportschulen, Olympiastützpunkte und die angeschlossenen Vereine werden besonders unterstützt.
  49. Schulen sollen Kurse oder Teile der Grundausbildung von Feuerwehr, THW, DRK und ähnlichen Organisationen anbieten können.
Weniger Pflichten 5
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 24
  1. Schulen schaffen erste Berührungspunkte mit Unternehmertum, Selbstständigkeit und wirtschaftlicher Verantwortung.
  2. Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken werden verbindlich im Unterricht ergänzt.
  3. Bundesweite Vergleichbarkeit von Schulen und Abschlüssen wird durch Bildungsstandards und bundeseinheitliche Anforderungen in Abschlussprüfungen gewährleistet.
  4. Die einzelnen Schulen werden transparent evaluiert.
  5. Zwischen den Schulformen soll hohe Durchlässigkeit bestehen, wofür die Stundentafeln angeglichen werden.
  6. An allen Schulen wird eine Unterrichtsgarantie eingeführt.
  7. Unterrichtsausfall wird genau erfasst, und entfallender sowie vertretener Unterricht werden transparent definiert.
  8. Schulen sollen sich auf ihren Bildungsauftrag konzentrieren und Verlässlichkeit, Respekt, Schutz vor Gewalt und Raum für persönliche Entwicklung gewährleisten.
  9. Für sichere Schulen braucht es klare Regeln, handlungsfähige Schulleitungen, wirksame Schutzkonzepte und konsequente Anwendung schulrechtlicher Instrumente.
  10. Gewalt, Mobbing, Bedrohungen und das Mitführen von Waffen werden in den Schulordnungen eindeutig mit abgestuften, verbindlichen Reaktionswegen geregelt.
  11. Schutz-, Notfall- und Krisenkonzepte an Schulen werden verbindlich umgesetzt und regelmäßig geübt.
  12. Fortbildungen zu Notfallmanagement, Deeskalation und Umgang mit Gewaltvorfällen werden verbindlich in die schulische Qualitätsentwicklung eingebunden.
  13. An allen Schulen wird eine Unterrichtsgarantie eingeführt.
  14. Unterrichtsausfall wird genau erfasst, und entfallender sowie vertretener Unterricht werden transparent definiert.
  15. Inklusion wird über klare Qualitätsstandards, belastbare Diagnostik, Wahlfreiheit der Eltern und verlässliche Rahmenbedingungen statt über neue Strukturen und Stellen umgesetzt.
  16. KI-Anwendungen werden in Schulen nur auf Basis befristeter, datenschutzkonformer und interoperabler Beschaffungs- und Nutzungsstandards eingesetzt.
  17. Bei jeder KI-Erprobung an staatlichen Schulen werden Freiwilligkeit, informierte Einwilligung und diskriminierungsfreie Nichtteilnahme sichergestellt.
  18. Die Schule soll sich auf ihren Bildungsauftrag konzentrieren, psychische Belastungen frühzeitig erkennen und Betroffene zügig an Unterstützungsangebote vermitteln.
  19. Im Rahmen eines Landesprogramms werden an allen weiterführenden Schulen ab der 8. Klasse verpflichtende Zivil- und Katastrophenschutzkurse eingeführt und organisatorisch sichergestellt.
  20. Zivil- und Katastrophenschutzkurse werden fest in den schulischen Jahresplan integriert.
  21. Kulturelle Bildungsangebote an Schulen sollen weltanschaulich offen sein und nicht zur politischen oder ideologischen Einflussnahme missbraucht werden.
  22. Kulturelle Bildung wird ergänzend zum Lehrplan fest in den schulischen Alltag integriert, damit Schüler regelmäßig mit künstlerischen Ausdrucksformen in Kontakt kommen.
  23. Kitas, Schulen und Bildungseinrichtungen sollen die Entwicklung kreativer Fähigkeiten gezielt unterstützen.
  24. Die Fortbildung der Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen wird verbindlich in die Personalentwicklung integriert.
FW 136
Koalitionsvertrag 51830
Mehr Geld 20
  1. In Schulen und Berufsschulen werden mehr Lehrerinnen und Lehrer eingestellt und fortgebildet.
  2. Die Zahl der Stellen für Berufsschullehrkräfte wird erhöht.
  3. Die vorhandenen Mittel des Aufholprogramms sollen bestmöglich in den Schulen für individuelle Förderung eingesetzt werden.
  4. Die rund 3.000 in den nächsten fünf Jahren frei werdenden Lehrerstellen sollen wieder besetzt werden.
  5. Ein Programm „Schule in MV – Aufbruch 2030: 1.000 Stellen besetzen, sichern, erweitern“ wird aufgelegt, mit dem in der Legislaturperiode 1.000 Stellen besetzt werden sollen.
  6. Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm werden für die Verstetigung des Schulpakets eingesetzt.
  7. Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm werden für das Zukunftsprogramm Berufliche Schulen eingesetzt.
  8. Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm werden für Vertretungslehrkräfte zur Minimierung des Unterrichtsausfalls eingesetzt.
  9. Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm werden für den erwarteten Anstieg der Schülerzahlen eingesetzt.
  10. Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm werden für noch unbesetzte Stellen eingesetzt.
  11. Grund-, Regional- und Gesamtschulen werden personell gestärkt.
  12. Die Zahl der Stellen für multiprofessionelle Teams an Schulen wird erhöht.
  13. Die in der vorigen Legislaturperiode vereinbarten 237 zusätzlichen Lehrerstellen für Inklusion werden vollständig besetzt.
  14. Es wird geprüft, erfolgreiche Maßnahmen wie unterstützende Verwaltungskräfte für Schulleitungen auszubauen.
  15. Die Strukturen für Unterrichts-, Fach- und Schulentwicklungsberatung, Evaluation und fachbezogene Fortbildung werden mit Mitteln des 1.000-Stellen-Programms gestärkt.
  16. Beim Bund wird eine Verstetigung der Digitalpakt-Mittel nach 2024 angestrebt.
  17. Die berufliche Bildung im Land wird gestärkt.
  18. Ein „Zukunftsprogramm berufliche Schulen“ wird aufgelegt.
  19. Eine zukunftsfähige Ausstattung der beruflichen Schulen soll sichergestellt werden.
  20. Für die Stärkung der beruflichen Schulen werden 150 Stellen aus dem 1.000-Stellen-Programm eingesetzt.
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 12
Mehr Pflichten 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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