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Schulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 182048
Mehr Geld 26
  1. In Lehrerstellen wird weiter kräftig investiert.
  2. In die Modernisierung der Schulen wird weiter kräftig investiert.
  3. In die Digitalisierung der Schulen wird weiter kräftig investiert.
  4. In die Entlastung der Schulen wird weiter kräftig investiert.
  5. Privatschulen ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen und werden weiter unterstützt.
  6. Schulträger werden mit einem Investitionsprogramm unterstützt, die Schulen innovativ auszustatten.
  7. An Schulen mit über 500 Schülerinnen und Schülern wird eine wirtschaftliche Co-Schulleitung zur Entlastung der Schulleitungen etabliert.
  8. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 wird weiter in Personal investiert.
  9. Ein Stellenaufwuchs sichert den Fachkräftebedarf für ganztägige Angebote.
  10. Die Mittelstufenschule erhält eine besondere Mittelzuweisung.
  11. Die dafür nötige Personalausstattung ist nicht verhandelbar.
  12. Der Einsatz pädagogischer Fachkräfte an Schulen wird weiter ausgebaut.
  13. Weitere Stellen zur sozialpädagogischen Unterstützung werden an Schulen geschaffen.
  14. Die Ausbildung von Fachinformatikern für Systemintegration mit Schwerpunkt Schulverwaltung wird für den flächendeckenden Einsatz an allen Schulen eingeführt.
  15. Schulen mit einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern aus bildungsfernen oder sozial benachteiligten Elternhäusern erhalten zusätzliche Mittel für individuelle Förderung.
  16. Aus dem datenbasierten Sozialindex erhalten diese Schulen mehr personelle und finanzielle Ressourcen.
  17. Der Einsatz junger Menschen im freiwilligen sozialen Jahr an Schulen wird gesteigert.
  18. Ein Digitalpakt 2.0 wird angestrebt, der zu den digitalen Bedarfen der hessischen Schulen passt.
  19. An jeder weiterführenden Schule soll mindestens ein IT-Supporter seinen Dienstort haben und bei Bedarf auch umliegende kleinere Grund- und Förderschulen betreuen.
  20. Die Schulträger werden beim Ausbau von Gewaltprävention und Kinderschutz mit Landesmitteln unterstützt.
  21. Die Anzahl der Schulgesundheitsfachkräfte wird weiter erhöht.
  22. Berufsschulen werden mit modernsten Geräten ausgestattet.
  23. Das Lehrpersonal an Berufsschulen wird aufgestockt.
  24. Es wird geprüft, ob ein eigenes kommunales Investitionsprogramm für Berufsschulen eingeführt werden kann.
  25. Eine flächendeckende Versorgung durch Gesundheitsfachkräfte an Schulen wird angestrebt.
  26. Zukunftsinvestitionen in Schulen werden erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Förderschulen bleiben erhalten und werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  2. Schulen erhalten größtmögliche Flexibilität.
  3. Allen Realschulen wird ermöglicht, Schülerinnen und Schüler zum Hauptschulabschluss zu führen.
  4. Der Schulversuch an der Realschule Eltville wird entfristet.
  5. Allen anderen reinen Realschulen werden die entsprechenden Beschulungsmöglichkeiten eingeräumt.
  6. In jeder Region entsteht ein Bildungscampus, in dem Schulen, andere Bildungsinstitutionen, Vereine und Ehrenamt einander ergänzen.
  7. Im Ganztag werden Kooperationen von Schulen mit Ehrenamt, Kultur- und Sportvereinen, Jugendfeuerwehren und Hilfsdiensten unterstützt.
  8. Kooperationen der Mittelstufenschule mit Betrieben werden ausgebaut.
  9. Schulen werden im Bereich der Gesundheitsförderung unterstützt.
  10. Schulen, die sich der europäischen Mehrsprachigkeit einschließlich Latein und Griechisch widmen, werden ermutigt und besonders gefördert.
  11. Weiterführende Schulen mit diesem Profil können die Stundentafel erweitern.
  12. Weiterführende Schulen mit diesem Profil können das entsprechende Fächerangebot ausbauen.
  13. Schulen mit besonderen Herausforderungen erhalten vom Land besondere Unterstützung.
  14. Die Strategie Digitale Schule Hessen wird weiter umgesetzt und pädagogische Innovation mit digitalen Vorhaben vorangetrieben.
  15. Das Schulportal Hessen wird weiterentwickelt, um die digitale Schulentwicklung voranzubringen.
  16. An jeder Schule werden virtuelle Schulräume geschaffen, damit Kinder und Jugendliche im digitalen Zeitalter gute Perspektiven erhalten.
  17. Der Virtual-Reality-Raum wird an jeder Schule zum neuen Computerzimmer.
  18. Gemeinsam mit den hessischen Schulträgern werden die WLAN-Ausleuchtung der Klassenräume und der IT-Support an Schulen vor Ort ausgebaut.
  19. Im Rahmen des schulischen Datenschutzes soll eine Positivliste für Software bereitgestellt werden.
  20. In Zusammenarbeit mit dem Landespräventionsrat werden Präventionsprogramme für Kinder und Jugendliche in Schulen etabliert.
  21. Das Leben von Bürgerinnen und Bürgern jüdischen Glaubens sowie Synagogen, Gemeindehäuser und Schulen bedürfen besonderen Schutzes.
  22. An diesen Institutionen werden mehr außerschulische Bildungsangebote für Schulen und für alle Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.
Bleibt wie bisher 16
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 18
  1. Eine Pflicht zur Meldung von Verdachtsfällen der Kindesmisshandlung oder Kindesvernachlässigung gilt in allen Institutionen, in denen mit Kindern gearbeitet wird.
  2. Kerncurricula in den Schulfächern werden schrittweise fortentwickelt, damit bestimmte Lerninhalte überall standmäßig unterrichtet werden.
  3. Die Verwendung der Gendersprache mit Sonderzeichen an Schulen wird abgelehnt.
  4. Das Schulfach Digitale Welt wird in Hessen flächendeckend als Regelfach für die Jahrgangsstufen 5 und 6 eingeführt.
  5. Wenn Universitäten und Ausbildungsbetriebe künstliche Intelligenz verwenden, muss die Schule die Grundlagen dafür legen.
  6. Die Stundentafel wird bis einschließlich Klasse 7 in allen Bildungsgängen um Klassenrat-Stunden erweitert, um das Demokratielernen zu unterstützen.
  7. Die historisch-politische Bildung an hessischen Schulen wird gestärkt, indem die deutsche Geschichte und die Grundlagen der Verfassungsordnung für alle Schülerinnen und Schüler mit Besuchen an Orten der Demokratiegeschichte verbunden werden.
  8. Junge Menschen mit handwerklichen Berufen und Fertigkeiten in Kontakt zu bringen, gilt als wesentliche Aufgabe der Schulen.
  9. Werken und Gestalten sollen in der Grundschule wieder stärker im Unterricht stattfinden.
  10. Haupt- und Realschulen sollen durch neue Ausbildungsschwerpunkte zu Zukunftszentren beruflicher Bildung entwickelt werden.
  11. An allen allgemeinbildenden Schulen in Hessen soll ein Tag des Handwerks eingeführt werden.
  12. Schulen werden eingebunden und vermitteln Kindern und Jugendlichen das Verständnis für gesellschaftliches Miteinander stärker als bisher.
  13. Schulen und Universitäten nutzen Praktikumswochen, Semesterferien und Studientage stärker für bürgerschaftliches Engagement.
  14. Bereits in der Schule wird frühzeitig über extremistische Gruppierungen sowie über deren Einstellungen, Strategien und Propaganda informiert.
  15. Der Hessische Bewegungscheck wird in möglichst allen hessischen Landkreisen durchgeführt.
  16. Der Vermittlung von Alltagskompetenzen wird in den Lehrplänen mehr Raum gegeben.
  17. Sachliche Informationen über Landwirtschaft und regionale Lebensmittel werden stärker in Kitas und Schulen verankert.
  18. In der Verpflegung von Kitas, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen wie landeseigenen Kantinen werden mehr regionale Produkte eingesetzt.
AfD 1089
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 10
SPD 181542
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Die Berufsschulen werden umfangreich gefördert.
  2. Schulträger werden bei der Modernisierung ihrer Schulen gezielt unterstützt, um regionale Unterschiede zu beseitigen.
  3. Schulbauten werden mit vielfältig nutzbaren Räumen, Lern- und Bewegungslandschaften geplant und saniert.
  4. Digital gestützter Unterricht wird in jedem Klassenraum ermöglicht.
  5. Schulen erhalten IT-Support.
  6. Die Bildungsverwaltung stellt die bestmögliche Unterstützung von Schulen und Lehrkräften bei der Unterrichts- und Schulqualität in den Mittelpunkt.
  7. Die Selbstständigkeit der Schulen in pädagogischen und organisatorischen Fragen wird unterstützt.
  8. Schulen erhalten Spielräume für ihre pädagogische Freiheit.
  9. Kompetenzorientierte Lernleistungsbeschreibungen werden als gleichwertige Alternative zur Notengebung etabliert.
  10. Beratungs- und Förderzentren werden mit dem schulpsychologischen Dienst zu Unterstützungsagenturen für alle Schulen weiterentwickelt, mit abgegrenzten Zuständigkeiten.
  11. Die Einrichtung neuer Oberstufen wird erleichtert.
  12. Schulen in besonders herausfordernden Lagen werden auf Basis eines Sozialindex stärker unterstützt.
  13. Die Weiterentwicklung der Berufsschulen soll auf Partizipation und Transparenz beruhen.
  14. Wege zu modernen Berufsschulen werden gemeinsam mit Schulen, Gewerkschaften, Schulträgern, Kammern, Arbeitgeberverbänden und Hochschulen entwickelt.
  15. Berufliche Schulen erhalten eine geeignete digitale Infrastruktur.
  16. Berufliche Schulen erhalten neue Lernumgebungen.
  17. Berufliche Schulen erhalten eine angemessene technische Ausstattung.
  18. An beruflichen Schulen werden Labore, multifunktionale Werkstätten und flexible Lernumgebungen eingerichtet.
  19. Die Produktionsschulen an beruflichen Schulen werden gesichert und weiterentwickelt.
  20. Berufsschulen erhalten mehr Eigenverantwortung.
  21. Für Berufsschulen werden geeignete organisatorische und fachliche Konzepte entwickelt.
  22. Ein Pilotprojekt erprobt schulübergreifende hybride Unterrichtskooperationen, um wohnortnahen Berufsschulunterricht zu sichern.
  23. Jede Schule kann mindestens zwei Lehrkräfte in den Vorbereitungsdienst aufnehmen, ohne Anrechnung auf die Wochenstunden.
  24. Schulpartnerschaften werden wiederbelebt.
  25. Schulen erhalten Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch.
  26. Akademische Nachqualifizierungsstudiengänge und praxisnahe Übergangslösungen für Lehrkräfte an Pflegeschulen werden ermöglicht.
  27. Die Zusammenarbeit mit Kitas und Schulen in der Extremismusprävention wird gestärkt.
  28. Die Behörde des hessischen Datenschutzbeauftragten wird personell so ausgestattet, dass sie kleine Unternehmen, Selbstständige, Kitas, Schulen, Vereine und Initiativen ohne große Wartezeiten beraten kann.
  29. Schulpartnerschaften werden gefördert.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 18
  1. In allen Schulformen findet berufliche Bildung statt.
  2. An allen Schulformen finden berufliche Bildung und Berufsorientierung statt, die die Berufswahl tatsächlich unterstützen.
  3. Betriebliche Ausbildung, Demokratie im Betrieb sowie Geschichte und Rolle der Gewerkschaften werden in das Curriculum der allgemeinbildenden Schulen aufgenommen.
  4. Für die Ganztagsbetreuung werden Standards für Qualifikation, Personalschlüssel, Gebäude und Ausstattung gesetzt.
  5. Module des Jugendmedienschutzes und der Mediensuchtprävention werden verbindlich im Unterricht bearbeitet.
  6. An Schulen werden niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdeangebote sowie Diversitätsbeauftragte gegen Rassismus und jede Form der Diskriminierung eingerichtet.
  7. Die Einhaltung des Sonderungsverbots bei freien Schulen wird regelmäßig überprüft.
  8. Demokratiepädagogische Angebote werden als Querschnittsaufgabe in den Curricula aller Schulformen verankert.
  9. Grundlegende Fähigkeiten wie Fahrradfahren und Schwimmen werden in der Schule vermittelt.
  10. In der Schule wird ein Schwerpunkt auf die Stärkung des europäischen Gedankens gelegt.
  11. Schulen arbeiten mit lokalen Partnern zusammen, um Bildung für nachhaltige Entwicklung voranzubringen.
  12. Griechisch und Türkisch werden an weiterführenden Schulen als versetzungsrelevante Fremdsprachen angeboten.
  13. Der Klassenteiler für Intensivklassen wird wieder auf zwölf Schülerinnen und Schüler gesenkt.
  14. Die Schule vermittelt gesunde Ernährung.
  15. Die Schule fördert Bewegung.
  16. Die Schule schult den Umgang mit Erkrankungen.
  17. Schülerinnen und Schüler lernen in der Schule den Umgang mit Emotionen und Konflikten.
  18. Demokratiebildung und Medienkompetenz werden als fächerübergreifende Querschnittsthemen an Schulen etabliert.
Grüne 71137
Mehr Geld 15
  1. Es wird massiv in Kitas, Schulen, Ausbildung und Hochschulen investiert.
  2. Die FSJ-Plätze an Schulen werden ausgebaut.
  3. In der Grundschule wird individuelle Förderung über multiprofessionelle Teams ermöglicht.
  4. Die sozialindizierte Lehrkräftezuweisung wird weitergeführt und ausgebaut.
  5. Die vom Land geförderte Schulsozialarbeit wird weitergeführt und ausgebaut.
  6. Die Förderprogramme zur Kompensation nach Corona werden fortgeführt.
  7. Die Corona-Förderprogramme konzentrieren sich stärker auf Schulen und Schüler mit dem größten Förderbedarf.
  8. Jährlich wird 50 weiteren Schulen die Weiterentwicklung zur gebundenen Ganztagsschule finanziert.
  9. Das Prinzip der aufgestockten Schulbudgets aus dem Programm „Löwenstark“ wird als „Chancenbudget“ fortgeführt.
  10. Schulen erhalten über das Chancenbudget dauerhaft die Möglichkeit, eigenverantwortlich ergänzende Förderangebote sowie Angebote in Kultur, Sport, Natur, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Berufsorientierung zu machen.
  11. Die Zuweisung fester Förderschullehrkräfte mit vollem Deputat an allgemeinbildende weiterführende Schulen wird ausgeweitet.
  12. Die Zahl der Planstellen für Lehrkräfte wird bei Bedarf angepasst.
  13. Studienplätze für Grund- und Förderschullehramt, Referendariatsstellen sowie Weiterbildungs- und Quereinstiegsmöglichkeiten werden ausgebaut, um dem Lehrkräftemangel zu begegnen.
  14. Allgemeinbildende und berufliche Schulen werden bei Ausstattung und Besoldung von Schulleitungskräften gleichgestellt.
  15. Modelle der (Teil-)Integration zugewanderter Schüler in Regelklassen mit aufgestocktem Personalschlüssel werden unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Umweltbildungszentren werden gestärkt und als Ansprechpartner der Schulen für Bildung für nachhaltige Entwicklung unterstützt.
  2. Die Einrichtung von Pools von Teilhabeassistenzen in Schulen wird erleichtert.
  3. Schulen des Landeswohlfahrtsverbandes werden beim Ausbau von Ganztagsangeboten und Schulsozialarbeit unterstützt.
  4. Die Zusammenarbeit von Schule, Jugend- und Suchthilfe in der Suchtprävention wird gestärkt.
  5. Mit der Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungsplans werden Kindertagespflege, Krippen, Kitas und Grundschulen stärker vernetzt.
  6. Die Vernetzung von Schulen mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Akteuren in der Nachbarschaft wird gefördert, um niedrigschwellige Angebote zu entwickeln.
  7. Integrierte Gesamtschulen werden gezielt gefördert, sodass sie überall in Hessen wählbar sind.
  8. Schulen erhalten über das Chancenbudget dauerhaft die Möglichkeit, eigenverantwortlich ergänzende Förderangebote sowie Angebote in Kultur, Sport, Natur, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Berufsorientierung zu machen.
  9. Die Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Präventionsanbietern wird gestärkt.
  10. Die Server- und Cloudlösungen im Schulportal Hessen werden kontinuierlich weiterentwickelt.
  11. Das Fortbildungs- und Beratungsangebot der Medienzentren und der Lehrkräfteakademie wird ausgebaut.
  12. Die Vernetzung von Schulen mit außerschulischen Lernorten wie Naturräumen, Schulbauernhöfen und Abenteuerspielplätzen wird unterstützt.
  13. Schulische Konzepte, die Ziffernnoten durch schriftliche Rückmeldungen ergänzen oder ersetzen, werden stärker gefördert.
  14. Schule wird gemeinsam mit den Schulgemeinden unter Nutzung der Erfahrungen pädagogisch selbstständiger Schulen weiterentwickelt.
  15. Über die Ausgestaltung der Mittelstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und verbundenen Haupt- und Realschulen wird vor Ort entschieden.
  16. Berufliche Schulen werden zu Kompetenzzentren weiterentwickelt, um hochwertige Lehre sicherzustellen.
  17. Die Profile der beruflichen Schulen werden nachhaltig und bedarfsgerecht für die jeweilige Region gestaltet.
  18. Die Digitalisierung wird stärker genutzt, um Kooperation und Vernetzung zwischen Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben zu stärken.
  19. Allgemeinbildende und berufliche Schulen werden bei Ausstattung und Besoldung von Schulleitungskräften gleichgestellt.
  20. Schulen und Kommunen werden bei der Integration im Freizeitbereich gestärkt.
  21. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen vor Ort wird unterstützt.
  22. Das Entwicklungspolitische Netzwerk Hessen wird stärker gefördert, auch bei der Beratung von Kommunen und Schulen.
  23. Die 34 Europaschulen in Hessen werden unterstützt.
  24. Der digitale Austausch zwischen Schulen wird weiterentwickelt.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 7
FDP 102059
Mehr Geld 20
  1. Bildungs- und Betreuungseinrichtungen erhalten für zusätzliche Aufgaben sowie besondere Programme und Projekte zusätzliche Mittel.
  2. Alle hessischen Bildungseinrichtungen werden mit modernster Technologie ausgestattet.
  3. Die Einführung eines flexibel einsetzbaren Digitalisierungsbudgets für Schulen wird geprüft.
  4. Die Zahl der Sekretariats- und Assistentenstellen an Schulen wird erhöht.
  5. Für zusätzliche Sekretariats- und Assistentenstellen werden auch Landesmittel bereitgestellt.
  6. Aufgaben der Schulen wie Ganztag, Inklusion und Integration werden in der Personalzuweisung angemessen abgebildet.
  7. Die schulische Inklusion wird mit den notwendigen sächlichen, räumlichen und personellen Ressourcen umgesetzt.
  8. Die bedarfsgerechte Zuweisung von Förderstunden an Förderschulen und in der inklusiven Beschulung wird sichergestellt.
  9. Ausreichend Stellen für akademisch ausgebildete Sportlehrkräfte werden bereitgestellt und finanziert.
  10. An Schulen werden vielfältig einsetzbare Sportmöglichkeiten baulich geschaffen.
  11. Schulen unter besonders schwierigen sozialen Bedingungen erhalten über den Sozialindex zusätzliche Ressourcen.
  12. Schulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht erhalten die dafür notwendigen Stellen.
  13. Ein Maßnahmenprogramm zur Anwerbung von Grundschullehrkräften wird aufgelegt.
  14. Ein flächendeckendes berufliches Bildungsangebot in den Regionen wird erhalten und notfalls mit zusätzlichen Ressourcen unterstützt.
  15. Kooperationen zwischen Sportvereinen, Kitas und Schulen werden mit finanziell ausgestatteten Bewegungskonzepten ausgebaut, besonders im Ganztag.
  16. Ein Kulturbudget für Bildungseinrichtungen wird eingeführt, das sich an der Zahl der Kinder und Jugendlichen orientiert und von den Schulen selbst verwaltet wird.
  17. Die Förderschulen des Landeswohlfahrtsverbands werden wo nötig baulich an aktuelle Anforderungen angepasst.
  18. Für die Wartung von Leihgeräten, Lehrkräftegeräten und Serverinfrastruktur wird ein nachhaltiges IT-Supportkonzept für Schulen entwickelt.
  19. Jede Schule erhält ausreichend Ressourcen für den IT-Support.
  20. Die Einführung eines flexibel einsetzbaren Digitalisierungsbudgets für Schulen wird geprüft.
Mehr Rechte oder Angebote 40
  1. Eine „Digitalstrategie Schule Hessen“ soll Infrastruktur, Diagnose- und Vermittlungsmöglichkeiten, Fortbildung des Personals und Verwaltungsumstellung umfassen.
  2. Alle Schulen erhalten flächendeckend WLAN mit schneller Internetverbindung.
  3. Die Schulträger unterstützen die Schulen bei der Auswahl von Hard- und Software durch Beratung und modulare Angebote.
  4. Die Einführung eines flexibel einsetzbaren Digitalisierungsbudgets für Schulen wird geprüft.
  5. Für digitale Medien im Unterricht werden neue Formen der Qualitätssicherung mit transparenter, unbürokratischer und zügiger Zulassung geschaffen.
  6. Es wird geprüft, digitale Anwendungen den Schulen über eine „white list“ bereitzustellen.
  7. Für den Einsatz KI-gestützter Anwendungen an Schulen wird ein spezieller Einsatzrahmen geschaffen.
  8. KI-Innovationsschulen werden eingerichtet.
  9. Ein Pool KI-gestützter Anwendungen für Schulen wird geschaffen.
  10. Land und Schulträger unterstützen Schulen bei der Umsetzung offener Lehr-Lern-Arrangements.
  11. Schulen werden durch zentrale Serviceangebote wie Vertragsmuster und zentral verwaltete Angebote entlastet.
  12. Schulen sollen mehr Selbstständigkeit erhalten.
  13. Die selbstständigen Schulen werden weiter ausgebaut.
  14. Alle Schulen werden dabei unterstützt, selbstständige Schule zu werden.
  15. Das Programm Selbstständige Schule wird anhand der Evaluierungen für mehr Flexibilität weiterentwickelt.
  16. Schulen gestalten Unterricht und Schulbetrieb eigenverantwortlich nach den Bedürfnissen ihrer Schülerschaft und ihres Umfelds.
  17. Die Entscheidung über die Verwendung der finanziellen Mittel wird auf die Schulen übertragen.
  18. Die Personalhoheit wird auf die Schulen übertragen.
  19. Die Zusammenarbeit der Schulen mit Fachkräften, Schulpsychologen, Therapeuten, Jugendhilfeträgern und außerschulischen Partnern wird ausgebaut.
  20. Der Wissenstransfer zwischen Schulen, Beratungs- und Förderzentren, Ausbildungsstätten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird gestärkt.
  21. Schulen können Politik und Wirtschaft in allen Stufen gleichberechtigt getrennt unterrichten.
  22. Die Kooperation von Schulen und Vereinen im Nachmittagsbereich wird gefördert.
  23. Schulen werden stärker bei der Beteiligung an Schülerwettbewerben unterstützt.
  24. Schulen dürfen bis zu 25 Prozent der Plätze nach Eignung vergeben.
  25. Schulen erhalten die Möglichkeit, jahrgangsübergreifenden Unterricht anzubieten.
  26. Entlastungs- und Unterstützungsangebote für Grundschulen werden ausgeweitet.
  27. Benachteiligungen von Ersatzschulen in der Verwaltungspraxis, etwa beim Zugang zu Weiterbildungen, werden beseitigt.
  28. Berufliche Schulen erhalten einen zentralen Ansprechpartner in der Kultusverwaltung.
  29. Berufliche Schulen werden durch erweiterte Handlungskompetenzen als Kooperationspartner der regionalen Betriebe und als Teil eines Schulnetzwerks etabliert.
  30. Berufliche Gymnasien werden stärker als Alternative zum grundständigen Gymnasium anerkannt und gefördert.
  31. Die Zahl der Schulberater und Fortbildner wird dem Bedarf angepasst.
  32. Das Land unterstützt Stadt und Bund dabei, den Neubau der Europäischen Schule Frankfurt am Main schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
  33. Schulen werden für die Digitalisierung besser ausgerüstet.
  34. Das Angebot der Produktionsschulen wird unterstützt.
  35. Integrative Konzepte in Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen sowie Freizeit- und Bildungseinrichtungen werden unterstützt.
  36. Jeder Haushalt, jedes Unternehmen und jede Schule erhält einen Glasfaseranschluss.
  37. Für die Wartung von Leihgeräten, Lehrkräftegeräten und Serverinfrastruktur wird ein nachhaltiges IT-Supportkonzept für Schulen entwickelt.
  38. KI-Innovationsschulen werden geschaffen, um Erfahrungen mit KI-gestützten Anwendungen zu sammeln.
  39. Ein Pool KI-gestützter Anwendungen für Schulen wird eingerichtet, die den Kriterien des Einsatzrahmens entsprechen.
  40. Ein Expertenrat Digitale Bildung aus Schülern, Eltern, Lehrkräften, Schulträgern und Wissenschaft wird eingesetzt.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 10
Mehr Pflichten 10
FW 1539
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 3
Mehr Pflichten 15
Linke 151035
Mehr Geld 25
  1. Das Land investiert in Krankenhäuser, Schulen und Bahnschienen, um eine zeitgemäße Infrastruktur zu schaffen.
  2. Die Stellen im öffentlichen Dienst werden bedarfsgerecht ausgebaut, etwa für Schulen, Krankenhäuser, Kitas und Gerichte.
  3. Multiprofessionelle Teams kommen in die Schulklassen.
  4. Schulen werden multiprofessionell aufgestellt, sodass Lehrkräfte gemeinsam mit sozialpädagogischen Fachkräften Lernprozesse gestalten.
  5. Es werden zusätzliche Stellen für Lehrkräfte geschaffen.
  6. An allen Schulen arbeiten multiprofessionelle Teams aus Lehrkräften, Förderlehrkräften sowie sozialpädagogischen, psychologischen und therapeutischen Fachkräften.
  7. Die Schulträger sorgen nach verbindlichen Zeitplänen für die Ausstattung zur Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigungen.
  8. Die Landesregierung stellt die für inklusive Beschulung notwendigen Ressourcen bereit.
  9. Das Land stellt die pädagogisch notwendige personelle Ausstattung inklusiver Schulen sicher.
  10. Das Land versetzt die Schulträger in die Lage, die sächliche Ausstattung der Schulen an die Anforderungen inklusiver Schulen anzupassen.
  11. Inklusive Schulen erfordern multiprofessionelle Teams aus Lehrkräften, Förderlehrkräften und weiteren Fachkräften.
  12. Ein Landesprogramm über 2 Milliarden Euro zur Sanierung von Schulgebäuden wird aufgelegt.
  13. Die Kommunen werden beim Ausbau und der Sanierung maroder Schulen durch das Land unterstützt.
  14. Alle Schulen werden flächendeckend und dauerhaft mit Schulsozialarbeit versorgt.
  15. An jede Schule gehören multiprofessionelle Teams.
  16. Der Einsatz von Schulkrankenpflegekräften wird auf mehr Schulen ausgeweitet.
  17. Die Mittel für Intensivklassen werden erhöht.
  18. Hessenkollegs und Abendschulen werden finanziell gestärkt.
  19. Berufliche Schulen werden zügig ausgebaut und technisch modernisiert.
  20. Das Land unterstützt die Schulträger beruflicher Schulen finanziell.
  21. An beruflichen Schulen werden mehr Stellen für Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und sozialpsychologische Begleitung geschaffen.
  22. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnungsbau und Gesundheitswesen.
  23. Schulen werden mit einem bestimmten Kontingent moderner mobiler Endgeräte ausgestattet.
  24. Kitas und Schulen werden für Inklusion passend ausgestattet und Nachteilsausgleiche ausgeweitet.
  25. Ein milliardenschweres öffentliches Investitionsprogramm erhält und baut Infrastruktur, Schulen, Kitas, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aus.
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 15
Koalitionsvertrag 181345
Mehr Geld 19
  1. Es werden mehr Lehrkräfte eingestellt.
  2. Schulen erhalten zusammen mit dem Startchancenprogramm Entwicklungs- und Chancenbudgets zur eigenen Verwendung.
  3. Schulträger werden mit einem Investitionsprogramm bei Bau- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützt.
  4. An allen Schulen werden bedarfsorientiert mehr Lehrerstellen geschaffen.
  5. Schulen mit schwieriger sozialer und kultureller Zusammensetzung der Schülerschaft erhalten zusätzliche Mittel für individuelle Förderung.
  6. Das Land stellt die notwendigen Ressourcen für den Ganztagsausbau zur Verfügung.
  7. An jeder weiterführenden Schule soll mindestens eine IT-Supportkraft ihren Dienstort haben.
  8. Die Schulträger werden bei Gewaltprävention und Kinderschutz mit Landesmitteln unterstützt.
  9. Die Zahl der Schulgesundheitsfachkräfte und der Erste-Hilfe-Kurse wird weiter gesteigert.
  10. Stellen von Lehrkräften und Schulleitungen werden zügig nachbesetzt.
  11. Bei ausreichender Versorgung wird geprüft, ob kleine Schulen eine Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ohne Anrechnung auf ihre Ist-Versorgung aufnehmen können.
  12. Die Stellen für Verwaltungskräfte an Schulen werden ausgebaut.
  13. An Schulen mit über 500 Schülerinnen und Schülern wird eine Schuladministration etabliert.
  14. Alle Schulen erhalten unabhängig von ihrer Schülerzahl eine Konrektorenstelle.
  15. Der Einsatz pädagogischer Fachkräfte an Schulen wird weiter ausgebaut.
  16. Weitere Stellen für sozialpädagogische Unterstützung an Schulen werden geschaffen.
  17. Der Einsatz von Freiwilligen im Freiwilligen Sozialen Jahr an Schulen wird gesteigert.
  18. Die Ausstattung der Berufsschulen wird verbessert.
  19. Das Land fördert Schulausflüge zu Gedenkstätten und Museen zur Geschichte der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler.
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Schulgemeinden sollen die pädagogische und administrative Selbstständigkeit der Schulen weiterentwickeln können.
  2. Schulen erhalten zusammen mit dem Startchancenprogramm Entwicklungs- und Chancenbudgets zur eigenen Verwendung.
  3. Schulen mit besonderen Herausforderungen erhalten besondere Unterstützung des Landes.
  4. Flexibler Schulanfang und altersgemischte Klassen sollen auf Wunsch der Schulgemeinde wohnortnahe Grundschulen ermöglichen.
  5. Der Ganztag kann teilgebunden, gebunden oder in anderer Form eingerichtet werden.
  6. Kooperationen zwischen Schulen und dem örtlichen Ehrenamt werden unterstützt.
  7. Die Förderschulen sollen erhalten und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
  8. Die Strategie „Digitale Schule Hessen“ wird weiter umgesetzt.
  9. Der IT-Support für Schulen vor Ort wird ausgebaut.
  10. Schulen, die sich der europäischen Mehrsprachigkeit einschließlich Latein und Griechisch widmen, werden ermutigt und besonders gefördert.
  11. Die Europaschulen werden gestärkt, indem weitere Einrichtungen aller Regionen, Schulformen und der Lehrkräfteausbildung in das Programm aufgenommen werden.
  12. Schulen werden bei der Gesundheitsförderung unterstützt.
  13. Schulen und Lehrkräfte werden bei der Entwicklung und Sicherung von Schulqualität unterstützt.
  14. Die regionalen HIBB-Netzwerke für Schulen mit Profil in der Begabtenförderung werden gestärkt.
  15. Die Mittelstufenschule mit Schwerpunkt im ländlichen Raum wird als Schulform gefördert.
  16. Gemeinwesenarbeit und Kooperationen zwischen Jugendamt, Jugendberufshilfe, Jobcentern, Bildungsträgern, Bundesagentur für Arbeit und Schulen werden gestärkt.
  17. Realschulen erhalten die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler zum Hauptschulabschluss zu führen.
  18. Fachoberschulen und berufliche Gymnasien werden weiterentwickelt.
  19. Die Berufsschulen erhalten mehr Eigenverantwortung.
  20. Das Instrumentarium und die Spielräume der Schulen werden erweitert, um Schließungen von Ausbildungsstandorten zu verhindern.
  21. In der gelben Ampelphase werden berufliche Schulen dabei unterstützt, mit Partnern vor Ort möglichst viele Ausbildungsberufe zu erhalten.
  22. Multiprofessionelle Teams in Kitas und Schulen werden vereinfacht und ohne Einzelfallprüfung zugelassen.
  23. Ausbildungsstätten für pharmazeutisch-technische Assistenten sollen vor allem in Nordhessen ausgeweitet werden.
  24. Die Pflegeschulen werden landesweit nach wissenschaftlichen Standards modernisiert.
  25. Der Gründerpreis erhält eine zusätzliche Kategorie „Schule“.
  26. Kommunen und andere Träger, besonders von Kitas und Schulen, werden beim Einsatz regionaler Produkte in der Verpflegung unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 18
  1. Ganztägige Angebote sollen pädagogisch hochwertig sein und klar definierten Standards folgen.
  2. Im schulischen Ganztag sollen Angebote aus Musik, Kunst, Sport, Vereinen und karitativen Organisationen aufeinander abgestimmt werden.
  3. Die Einhaltung des Sonderungsverbots bei Privatschulen wird regelmäßig überprüft.
  4. Teilhabeassistenzen dürfen notwendige pädagogische Fachkräfte nicht ersetzen.
  5. Für die Fortsetzung des Fachs „Digitale Welt“ in Jahrgangsstufe 7 wird ein Konzept entwickelt und an Versuchsschulen erprobt.
  6. In Schulen wird auf Gendern mit Sonderzeichen verzichtet und sich am Rat für deutsche Rechtschreibung orientiert.
  7. Schulen sollen Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch haben.
  8. Die Schule soll die Grundlagen für den Umgang mit künstlicher Intelligenz legen, wenn Universitäten und Ausbildungsbetriebe sie verwenden.
  9. Studierende im Praxissemester sollen in gewissem Umfang eigenverantwortlich unterrichten dürfen und dafür aus VSS-Mitteln vergütet werden.
  10. Schule soll zu gesunder Ernährung beitragen, Bewegung fördern und den Umgang mit Erkrankungen vermitteln.
  11. In allen Schulformen sollen berufliche Bildung und Berufsorientierung stattfinden.
  12. Schulen sollen junge Menschen mit handwerklichen Berufen und Fertigkeiten in Kontakt bringen.
  13. Werken und Gestalten sollen in der Grundschule wieder stärker im Unterricht stattfinden.
  14. An allen allgemeinbildenden Schulen wird ein „Tag des Handwerks“ eingeführt.
  15. In Verwaltung, Schulen, Universitäten, Rundfunk und weiteren öffentlichen Institutionen wird auf Gendern mit Sonderzeichen verzichtet und sich am Rat für deutsche Rechtschreibung orientiert.
  16. In Kitas und Schulen sollen mehr sachgemäße Informationen über Landwirtschaft, Ernährung und regionale Lebensmittel vermittelt werden.
  17. Die Angebote des Landes und der Schulen zur Medienkompetenz werden fortgeführt und ausgebaut.
  18. Die Wissensvermittlung zu Flucht, Vertreibung und Spätaussiedlern wird in Schule und außerschulisch intensiviert.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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