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Schulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 101613
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 5
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 14
Mehr Pflichten 10
SPD 10321
Mehr Geld 14
Mehr Rechte oder Angebote 7
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 10
Grüne 10432
Mehr Geld 19
  1. Es wird in Begegnungsorte wie Schulen, Schwimmbäder, Jugendzentren und öffentliche Plätze investiert.
  2. Der Ausbau von Kantinen, auch an Schulen, wird gefördert.
  3. Die Bund-Länder-Kooperation wird für Investitionsprogramme zu Sanierung und Neubau an besonders herausfordernden Schulstandorten genutzt.
  4. Die Bund-Länder-Kooperation wird genutzt, um personelle Unterstützung bei Ganztag, Inklusion und Sozialarbeit zu verstärken.
  5. Kommunen werden bei Sanierung und Modernisierung ihrer Schulen auch bei der Tilgung von Krediten unterstützt.
  6. Investitionsmittel, Schulbudgets und zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit werden nach sozialen Kriterien verteilt.
  7. Schulen erhalten mehr Ressourcen und Unterstützung sowie ein Förderprogramm für Schulentwicklung.
  8. Der Mittelabfluss des Digitalpakts wird beschleunigt.
  9. Schulen und Schulträger werden mit Förderprogrammen bei gesünderer und nachhaltigerer Schulverpflegung unterstützt.
  10. Unbesetzte Lehrerstellen und Notlösungen sollen durch echte Vorsorge beendet werden.
  11. Mit einer Ausbildungsreform und zusätzlichen Qualifizierungsmöglichkeiten werden alle Schulformen bedarfsgerecht mit Lehrkräften versorgt.
  12. Multiprofessionelle Fachkräfte wie Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, Verwaltungs- und IT-Kräfte werden an Schulen eingesetzt.
  13. Die Lehrerversorgung, besonders an Schulen der Sekundarstufe I in herausfordernden Lagen, wird mit Personalrecht, geringerer Unterrichtsverpflichtung sowie finanziellen und laufbahnbezogenen Anreizen gesteuert.
  14. Die Finanzierung des Ganztags wird auf 4.000 Euro pro Platz verdoppelt.
  15. Zusätzliches Personal und Finanzmittel werden anhand eines schulscharfen Sozialindex verstärkt an Schulen in herausfordernden Lagen verteilt.
  16. Schulen werden bei der Inklusion durch fest installierte multiprofessionelle Teams und Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen personell unterstützt.
  17. Auf Schulleitungsebene werden Inklusionskoordinatorinnen und Inklusionskoordinatoren eingesetzt.
  18. Berufsschulen werden so ausgestattet, dass sie Auszubildende mit Behinderung angemessen beschulen können.
  19. In der Pflegeausbildung sollen mehr Lehrkräfte unterrichten.
Mehr Rechte oder Angebote 14
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
FDP 151643
Mehr Geld 27
  1. Das Land investiert mehr in neueste Technik an Schulen und in moderne Schulgebäude.
  2. Das Land stellt mehr Lehrerinnen und Lehrer ein.
  3. Jede Schule erhält einen Talentscout.
  4. Die Finanzierung der Familiengrundschulzentren wird dauerhaft gesichert.
  5. Mit 3.000 sozialpädagogischen Fachkräften für die Schuleingangsphase soll jede Grundschule eine solche Fachkraft erhalten.
  6. Die zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkräfte stärken vorübergehend auch das gemeinsame Lernen in der Grundschule.
  7. Für angehende Grundschullehrkräfte werden zusätzliche Studienplätze geschaffen.
  8. Für angehende Grundschullehrkräfte werden zusätzliche Studienorte geschaffen.
  9. Haupt-, Real- und Sekundarschulen werden durch eine Qualitätsoffensive und ein Sonderinvestitionsprogramm gestärkt.
  10. An Haupt-, Real- und Sekundarschulen werden Personal und moderne Ausstattung aufgestockt.
  11. Das gemeinsame Lernen wird durch zusätzliches Fachpersonal verschiedener Professionen unterstützt.
  12. Gemeinsames Lernen und Förderschulen werden gleichberechtigt mit Personal, Sachausstattung und Qualitätsstandards gestärkt.
  13. Die Stellen für inklusive Bildung werden kontinuierlich ausgebaut.
  14. Schulen brauchen eine moderne Infrastruktur mit bestmöglicher Ausstattung.
  15. Der Lehrkräftemangel wird dauerhaft und strukturell behoben.
  16. Die Digitalisierung der Schulen wird dauerhaft finanziert.
  17. Die digitale Infrastruktur aller Schulen braucht eine stabile Finanzierung.
  18. Der Digitalpakt 2.0 des Bundes wird gemeinsam mit den Schulträgern umgesetzt.
  19. Jede Schule verfügt über eine schnelle Internetverbindung, leistungsfähiges WLAN und die notwendigen Geräte.
  20. Gemeinsam mit den Schulträgern wird für eine einsatzfähige Infrastruktur und aktuelle Soft- und Hardware an Schulen gesorgt.
  21. Gemeinsam mit den Schulträgern wird ein Investitionsprogramm „Gute Schule 2030“ für modernen und nachhaltigen Schulbau aufgelegt.
  22. Auch Ersatzschulträger und private Schulen erhalten eine angemessene und wirkungsgleiche Erstattung der Kosten für zusätzlichen Schulraum.
  23. Zu jeder Grundschule in Nordrhein-Westfalen gehört mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft fest zum Team.
  24. Für die Schulen werden neue Budgets zur eigenverantwortlichen Verwendung geschaffen.
  25. Individuelle Schulbudgets, insbesondere für digitale Bildung, sollen die Modernisierung des Schulbetriebs fördern und Lehrkräfte und Schulleitungen an der Auswahl digitaler Lernmittel beteiligen.
  26. Über ein Austauschforum werden praxistaugliche Schulkonzepte verbreitet und herausragende Beispiele mit Fördermitteln prämiert.
  27. Der Sanierungsbedarf der berufsschulischen Einrichtungen wird vorrangig aus Bundesmitteln und nachrangig aus Landesmitteln gedeckt.
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Jede Schulform und jeder Ausbildungsweg werden gefördert.
  2. Der Talentschulversuch wird auf 1.000 Talentschulen im ganzen Land ausgeweitet.
  3. Bestehende Ungleichbehandlungen der Schulformen werden beendet.
  4. Grundschulen erhalten zusätzliche fachliche Unterstützung.
  5. Schule und Träger des Offenen Ganztags sollen auf Augenhöhe zusammenarbeiten.
  6. Erfolgreiche Ansätze der Begabtenförderung werden unter den Schulen bekannter gemacht.
  7. Förderschulen können sich zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Unterstützung weiterentwickeln.
  8. Das Kompetenzzentrum befasst sich mit allen Bereichen der Schuldigitalisierung und stellt pädagogische und technische Expertise bereit.
  9. Schulen werden befähigt, passende digitale Lernmittel auszuwählen und gleichrangig zu verwenden.
  10. Schulträger werden beim Einsatz „Digitaler Hausmeister“ als IT-Spezialisten an Schulen unterstützt.
  11. Für die Schulen werden neue Budgets zur eigenverantwortlichen Verwendung geschaffen.
  12. Die Schulautonomie wird gestärkt und Schulen erhalten mehr pädagogische, personelle und finanzielle Freiheiten.
  13. Kreative Lernmethoden und die Herausbildung von Schwerpunktschulen werden ermöglicht.
  14. Schulen können eine doppelte Leitung aus pädagogischer und administrativer Leitung einrichten.
  15. Durch mehr Schulfreiheit wird die Innovationskraft der Schulen gestärkt.
  16. Innovationen und praxistaugliche Konzepte aus der Schulfreiheit werden landesweit bekannt gemacht.
  17. Über ein Austauschforum werden praxistaugliche Schulkonzepte verbreitet und herausragende Beispiele mit Fördermitteln prämiert.
  18. Berufskollegs können ihre Angebote in Informationsveranstaltungen an allen abgebenden Schulen vorstellen.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 11
Mehr Pflichten 15
  1. Multiprofessionelle Teams an Schulen ermitteln Aufholbedarfe und bieten gezielte fachliche und pädagogische Unterstützung an.
  2. Digitales Lehren und Lernen wird fester Bestandteil aller Schulen, Schulfächer und der Lehreraus- und -fortbildung.
  3. Kinder und Jugendliche sollen in der Schule zu einer souveränen und verantwortungsvollen Nutzung digitaler Medien befähigt werden.
  4. Grundlagen des Programmierens werden schon in der Grundschule spielerisch vermittelt.
  5. Durch stärkere Zusammenarbeit von Unternehmen, Arbeitsagenturen und Schulen und Unterstützung von Ausbildungsbetrieben wird ein bedarfsgerechtes Angebot an Ausbildungsstellen gesichert.
  6. Der Umgang mit Ausgrenzung, Intoleranz und Hass wird als dauerhaftes Konzept ab der Grundschule im Unterricht verankert.
  7. Die Schulsozialarbeit vor Ort wird in die Konzepte gegen Ausgrenzung, Intoleranz und Hass an Schulen einbezogen.
  8. In allen Kernlehrplänen für das Fach Religion werden vergleichende Religionswissenschaften und Werteorientierung gestärkt.
  9. Im Religionsunterricht werden neben bekenntnisorientierten Angeboten gleichberechtigt auch nicht-religiöse Überzeugungen berücksichtigt.
  10. An allen öffentlichen Schulen wird langfristig Praktische Philosophie als Wahlalternative zum bekenntnisorientierten Religionsunterricht angeboten.
  11. Zahnärzte und pädagogische Einrichtungen werden in die Präventionsarbeit einbezogen.
  12. Kindern und Jugendlichen wird in Kindergärten, Schulen und Ausbildung ein gesunder Lebensstil vermittelt.
  13. In den Schulen wird eine umfassende gesundheitliche Bildung eingeführt.
  14. Gesundheitliche Bildung einschließlich mentaler Gesundheit wird in den Lehrplänen gestärkt.
  15. An Berufskollegs soll eine Spezialisierung zur IT-Fachkraft in der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden, um kommunale Fachkräfte gezielt auszubilden.
AfD 938
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 9
Linke 31645
Mehr Geld 34
  1. Schulen werden besser finanziert.
  2. Das Investitionsprogramm richtet sich nach dem Stellenbedarf in sozialen Sektoren wie Schulen, Kitas, Hochschulen, Krankenhäusern und Pflege.
  3. Das Land soll gesundes Essen in Kitas und Schulen in Bio-Qualität, fair und regional gehandelt finanzieren.
  4. Die Schulsozialarbeit soll besser finanziert werden.
  5. Die Personalausstattung der Schulen wird an den Bedarf für individuelle Förderung aller angepasst.
  6. Mit Blick auf den Rechtsanspruch im offenen Ganztag werden die Anstrengungen zur Personalgewinnung verstärkt.
  7. Im Ganztag werden qualifizierte Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte beschäftigt.
  8. Für die Sanierung von Schulen gibt es dauerhafte und regelmäßige Investitionen.
  9. Das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird erweitert.
  10. Umfassende und dauerhafte Investitionen in Schulen werden sichergestellt.
  11. Eine umfassende Zusammenarbeit von Schulen und außerschulischen Partnern wird gestartet und finanziert.
  12. Schulsozialarbeit wird mit ausreichendem Schlüssel fest im Schulgesetz verankert.
  13. An allen Schulformen werden dauerhaft multiprofessionelle Teams eingerichtet.
  14. Multiprofessionelle Teams werden mit ausreichendem Schlüssel und Ressourcen fest im Schulgesetz verankert.
  15. Schulen mit besonderen Herausforderungen werden nach verbindlichen Kriterien personell, räumlich und sachlich wesentlich besser ausgestattet.
  16. Lehrkräfte werden statt schulscharf wieder über die Bezirksregierungen verteilt, damit Schulen mit besonderem Bedarf bevorzugt Personal erhalten.
  17. Schulen mit hohen Werten im Landessozialindex erhalten mehr Personal, zusätzliche Mittel und kleinere Klassen.
  18. An Schulen mit hohen Sozialindexwerten werden Schulsozialarbeit, Sonderpädagogik und multiprofessionelle Teams vorrangig eingerichtet.
  19. Die schulische Inklusionspolitik wird korrigiert, sodass Regelschulen als Orte inklusiver Förderung bestmöglich ausgestattet werden.
  20. Inklusive Klassen erhalten eine zweite Lehrerstelle.
  21. Für die Inklusion werden mindestens 9.000 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen.
  22. Schulen werden ausreichend mit IT-Administration ausgestattet, statt diese Aufgabe Lehrkräften aufzubürden.
  23. Die Sätze für Lehr- und Lernmittel werden um den Inflationsausgleich der vergangenen 14 Jahre erhöht.
  24. Ein dauerhaftes Investitionsprogramm für Schulen wird aufgelegt.
  25. Die Kommunen erhalten deutlich mehr Geld für den Schulneubau.
  26. Ein umfassendes Investitionsprogramm für Schulsanierung und Schulneubau wird aufgelegt.
  27. Es werden 7.500 zusätzliche Lehrkräfte eingestellt, um die Unterrichtsqualität zu verbessern und Unterrichtsausfall zu bekämpfen.
  28. An berufsbildenden Schulen wird mehr Fachpersonal eingestellt.
  29. Schulen erhalten ausreichende personelle und sachliche Ressourcen für eine bedarfsgerechte Förderung mehrsprachiger Kinder.
  30. Willkommens- und Intensivklassen werden in allen Schularten ausgebaut, mit zusätzlichen Lehrkräften für Deutsch als Zweitsprache, Schulsozialarbeit und psychologischer Beratung.
  31. Schulen werden zur Förderung von Mehrsprachigkeit angemessen ausgestattet.
  32. Kitas und Schulen werden für inklusive Bildung passend ausgestattet.
  33. Inklusive Schulen erhalten multiprofessionelle Unterstützungsteams und mehr sachliche und personelle Ressourcen.
  34. Gemeinsame Kunst-, Musik- und Theaterprojekte von Schulen und Hochschulen werden auskömmlich gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 31
  1. In allen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen soll Kindern und Jugendlichen eine altersgemäße Mitbestimmung ermöglicht werden.
  2. Die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher an Berufskollegs und Fachschulen werden erhöht.
  3. Ganztagsschulen kommen ohne Hausaufgaben aus, weil Übungszeiten in der Schulzeit liegen.
  4. Ein verlässlicher Schulbetrieb von 8 bis 16 Uhr wird sichergestellt.
  5. Übungsaufgaben werden in die Schulzeit integriert.
  6. Ein Gesetz für guten Ganztag verankert den offenen Ganztag gesetzlich mit verbindlichen Qualitätsstandards und guter Arbeit.
  7. Neue Ganztagsschulen im Primarbereich werden vor allem als gebundene Ganztagsschulen genehmigt.
  8. Offene Ganztagsangebote werden perspektivisch flächendeckend in gebundene umgewandelt.
  9. In allen weiterführenden Schulen wird ein mindestens zweistündiges Fach Politische Bildung in allen Jahrgangsstufen mit ausgebildeten Fachlehrkräften eingeführt.
  10. Demokratische Erziehung und politische Bildung werden auf allen innerschulischen Ebenen und im Schulentwicklungsprogramm institutionell verankert.
  11. Schulen fördern alle Schülerinnen und Schüler individuell und nehmen Rücksicht auf ihre persönliche Entwicklung.
  12. Gymnasien behalten alle aufgenommenen Schülerinnen und Schüler und nehmen keine Abschulungen vor.
  13. Gymnasien bieten im Wahlpflichtbereich neben der zweiten Fremdsprache auch nicht-sprachliche Inhalte wie Arbeitslehre und Pädagogik an.
  14. Gesamtschulen verzichten auf Elemente des gegliederten Schulsystems wie die äußere Fachleistungsdifferenzierung und entwickeln sich zu Teamschulen.
  15. Es werden Oberstufenzentren mit breitem Fächerangebot geschaffen, die mit mehreren Schulen der Sekundarstufe I vor Ort kooperieren.
  16. Oberstufen erhalten eine Mindestgröße, die Wahlmöglichkeiten in einem breiten Fächerangebot ermöglicht.
  17. Inklusive Klassen werden auf zwanzig Schülerinnen und Schüler bei höchstens vier Kindern mit Förderbedarf begrenzt.
  18. Grundschulen bieten mehrsprachigen Kindern Ergänzungsunterricht in der Familiensprache an.
  19. Weiterführende Schulen bieten Familiensprachen als offene Fremdsprachenangebote für alle an.
  20. Schulen informieren Eltern und Schüler, dass die Abmeldung vom konfessionellen Religionsunterricht jederzeit möglich ist.
  21. Schulen setzen Open-Source-Software ein.
  22. Die Schule vermittelt stärker Medienbildung mit Medienkritik, Medienkunde und Mediengestaltung.
  23. Schulen fördern Schülerinnen und Schüler so, dass keine zusätzliche Nachhilfe nötig ist.
  24. Schulen nutzen Open Source statt Herstellerpräferenzen und Kaufzwang.
  25. Die Aufgaben des Übergangssystems zwischen Schule und Beruf werden auf das Schulsystem und das duale System übertragen.
  26. Herkunftssprachen einschließlich Minderheitensprachen wie Kurdisch und Romanes werden an Schulen als offene Angebote für alle angeboten.
  27. Berufsbildende Schulen bieten vermehrt Angebote zum Nachholen eines Schulabschlusses, auch für nicht mehr schulpflichtige Geflüchtete.
  28. Die deutsche Kolonialgeschichte wird im Schulunterricht stärker behandelt.
  29. An den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird lebensnah über Drogen informiert und aufgeklärt.
  30. LER wird als gemeinsames Schulfach für alle eingeführt.
  31. Regelmäßige Besuche von Kultureinrichtungen, Denkmälern und Parkanlagen werden in Bildungspläne der Kitas und Lehrpläne der Schulen aufgenommen.
Koalitionsvertrag 111253
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 42
  1. Über die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung werden Verantwortliche vor Ort bei Konzepten zu gesunder Ernährung und Ernährungsbildung nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung unterstützt.
  2. Die Primusschulen werden nach erfolgreicher Evaluation des Schulversuchs schulrechtlich abgesichert.
  3. Durch Änderung von § 132c SchulG NRW werden Hauptschulbildungsgänge ab Klasse 5 an Realschulen ermöglicht.
  4. Die Rahmenbedingungen für ganzheitliche Bildung, individuelle Förderung, Inklusion und Exzellenz in Schulen werden verbessert.
  5. Schulen mit den größten Herausforderungen werden gezielt gestärkt.
  6. Die Zahl der Familiengrundschulzentren wird deutlich erhöht und entlang des Sozialindex in die Fläche gebracht.
  7. Instrumente der Talentschulen werden nach positiver Zwischenevaluation auf weitere Schulen nach Sozialindex ausgeweitet.
  8. Für die Ausweitung wird das Startchancen-Programm des Bundes genutzt.
  9. Ein offener Wettbewerb soll mindestens zwei konkurrierende Lerntools für Schulen verfügbar machen.
  10. Ein Wettbewerb für innovative Lernformate wird gestartet, erfolgreiche Ansätze werden auf andere Schulen übertragen.
  11. Schulen erhalten Glasfaseranschlüsse mit mindestens 1 GBit/s symmetrisch und leistungsfähiges WLAN.
  12. Schulen und Schulträger wählen ihre Lernmanagementsysteme frei.
  13. Der Mittelabruf im DigitalPakt I wird beschleunigt und entbürokratisiert.
  14. Perspektivisch sollen alle weiterführenden Schulen das Projekt „Medienscouts NRW“ nutzen.
  15. Geprüft wird ein vergleichbares Medienscout-Projekt für Grund- und Förderschulen.
  16. Für Schulen werden Krisenszenarien entwickelt.
  17. Schulen sollen dabei unterstützt werden, resilienter in Krisensituationen zu werden.
  18. Die Kommunikationsstruktur der Ministerien in Krisen wird so überarbeitet, dass Informationen die Schulen zügig erreichen.
  19. Bei einer neuen Corona-Welle werden Maßnahmen für Schulen transparent und mit Vorlauf kommuniziert.
  20. Schulen stehen im Bedarfsfall ausreichend Masken und Tests zur Verfügung.
  21. Bei Vorliegen der bundesgesetzlichen Voraussetzungen wird eine umfassende Teststrategie für Schulen entwickelt.
  22. Der Notfallkoffer der Schulen wird um die Themen Stromausfall und Extremwetter ergänzt.
  23. Schulen und Schulträger erhalten bei der Umsetzung der Aufholmaßnahmen mehr Flexibilität.
  24. Die Eigenverantwortung der Schulen wird gestärkt.
  25. Schulen erhalten Raum, sich im Unterricht fächer- und jahrgangsübergreifend mit aktuellen Themen zu beschäftigen.
  26. Schulen können per Beschluss der Schulkonferenz den Schulbeginn auf bis zu 9 Uhr legen.
  27. Berufskollegs erhalten mehr Personalverantwortung bei der Stellenbesetzung.
  28. Grundschulen wird der Gebundene Ganztag ermöglicht.
  29. Der Austausch zwischen Jugendhilfe und Schule wird verstärkt.
  30. Die Schulträger werden bei Sanierung und Modernisierung der Schulinfrastruktur stärker unterstützt, auch durch innovative und flexible Lösungen.
  31. Die duale Ausbildung und die Berufsschulen werden mit Blick auf den Fachkräftebedarf gestärkt.
  32. Eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zur besseren Kooperation von Betrieben, Berufsschulen und überbetrieblicher Ausbildung wird erarbeitet und umgesetzt.
  33. Die Berufskollegs werden gestärkt.
  34. Die Berufskollegs werden zeitgemäß digital ausgestattet.
  35. An oder mit Berufskollegs werden gemeinsam mit den Kammern Innovationslabore eingerichtet.
  36. Schulen werden dabei gestärkt, Kinder und Jugendliche in ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung zu begleiten und vor Diskriminierung zu schützen.
  37. Schulen sollen aktuelle Entwicklungen wie Kriege, Globalisierung und Klimakrise wissenschaftsorientiert thematisieren können.
  38. Niedrigschwellige und vermehrt digitale Angebote zur Behandlung aktueller Krisen an Schulen werden ausgebaut.
  39. Bildung für nachhaltige Entwicklung zum Erreichen der Ziele der UN-Agenda 2030 wird an Schulen gefördert.
  40. Die Sportschulen werden als Säulen der Dualen Karriere weiterentwickelt.
  41. Schulen im Grenzgebiet sollen Niederländisch als erste Fremdsprache anbieten können.
  42. Mehr Schulen sollen Europaschulen werden.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 11
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 16432
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Schulwege sollen regelmäßig unter Beteiligung von Schulen, Eltern und Schülern überprüft werden.
  2. Mit Angeboten wie „Eltern und Medien“ wird die Zusammenarbeit von Kitas, Schulen und Eltern in der Medienbildung gestärkt.
  3. Schulen sollen eigene Wege gehen und passende Profile entwickeln können.
  4. Schulen sollen Neues erproben und Konzepte ändern dürfen, wenn sie sich nicht bewähren.
  5. Grundschulen mit hohem Sozialindex sollen die Grundschulzeit flexibel auf fünf statt vier Jahre verteilen können.
  6. Schulen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, mit den Kommunen Lösungen für ihre Lernorte in der Region zu entwickeln.
  7. Einzelne Schulen erhalten mehr Entscheidungsspielraum.
  8. Schulen erhalten regelmäßig Zeit im Stundenplan für fächer- und jahrgangsübergreifende Beschäftigung mit aktuellen Themen.
  9. In der Sekundarstufe I werden individualisierte Formen von Klassenarbeiten und mündlichen Prüfungen ermöglicht.
  10. Schulen sollen eigenständig über den Einsatz von Personal- und Sachmitteln entscheiden können.
  11. Bewährte Konzepte aus dem Startchancen-Programm sollen schnell allen Schulen in NRW zugutekommen.
  12. Schulen sollen per Beschluss der Schulkonferenz den Schulbeginn auf bis zu 9 Uhr legen können.
  13. Schulen sollen die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen und der Freien Szene nach ihren Bedürfnissen ausbauen können.
  14. Schulen sollen einen symmetrischen Glasfaseranschluss mit mindestens 1 GBit/s, leistungsfähiges WLAN und IT-Assistenz vor Ort erhalten.
  15. Das Programm „Coole Schulhöfe“ zur klimaangepassten Gestaltung von Schulhöfen wird fortgesetzt.
  16. Perspektivisch sollen alle Schulhöfe in NRW entsiegelt und klimaangepasst gestaltet werden.
  17. Schulträger werden bei der Umrüstung mit Klimaanlagen und Wärmepumpen unterstützt, damit Schulräume an Hitzetagen erträglich bleiben.
  18. Berufskollegs erhalten mehr eigene Personalverantwortung bei der Stellenbesetzung.
  19. Innovationslabore an oder mit Berufskollegs werden gemeinsam mit den Kammern initiiert.
  20. Bezirksbeamte sollen als feste Ansprechpartner vor Ort präsent sein und lokale Akteure, Schulen, Vereine und soziale Einrichtungen vernetzen.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 16
  1. Schulen sollen niemanden wegen Herkunft, Behinderung oder sozialer Lage ausschließen.
  2. Kinderschutz und Gewaltprävention sollen fest in der Schulentwicklung verankert werden.
  3. In jedem Kita- und Schuljahr soll ein Exkursionstag verankert werden, ergänzt um jährliche Aktionen an Schulen und Kitas.
  4. Landesweit verbindliche Mindeststandards und darauf aufbauende Kernlehrpläne für das Ende der Primarstufe und der Sekundarstufe I werden festgelegt.
  5. Das Erreichen der Mindeststandards wird durch regelmäßige Tests und Monitoring überprüft.
  6. Für den Ganztag sollen landesweit verlässliche Qualitätsstandards geschaffen werden.
  7. Landesweite Baustandards sollen Barrierefreiheit und inklusionsfördernde Raumausstattung in Schulen sichern.
  8. Individuelle Hilfen sollen wo nötig erhalten bleiben und in die strukturelle Verantwortung der Schule integriert werden.
  9. Demokratiebildung, Diskriminierungssensibilität, Radikalisierungsprävention und rassismuskritische Aufklärung werden verbindlich an den Schulen etabliert.
  10. Schulprogramme gegen Diskriminierung sollen weiterentwickelt und an verbindliche Standards wie Fortbildungen, Beschwerdestrukturen, Schülerbeteiligung und regelmäßige Überprüfung gekoppelt werden.
  11. Die deutsche und europäische Kolonialgeschichte soll im Unterricht verbindlicher behandelt werden.
  12. Berufskollegs werden zu regionalen Zentren der beruflichen Weiterbildung entwickelt.
  13. Schule, Jugendhilfe, Polizei und Justiz sollen enger und verbindlicher zusammenarbeiten.
  14. Krisenvorsorge soll in Schulen und Kommunen stärker vermittelt werden.
  15. Kitas und Schulen sollen verlässliche Beteiligungskonzepte für Kinder und Jugendliche verankern.
  16. An Universitäten und Berufsschulen werden Mentoring, Empowerment und Netzwerkveranstaltungen angeboten, um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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