Zum Inhalt

Schulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 22118
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 22
  1. Sexualerziehung soll nicht im Kindergarten oder in der Grundschule stattfinden.
  2. Die Bildungsstandards sollen in allen Schulformen am höchsten Niveau ausgerichtet werden.
  3. Der Anteil praktischer Unterrichtsinhalte wie Holz- und Metallbearbeitung, Elektrotechnik und Haushaltslehre an Regelschulen soll steigen.
  4. An Regelschulen soll eine umfassende Berufsorientierung mit Praktika, vorrangig in örtlichen Unternehmen, stattfinden.
  5. Der Regelschulunterricht soll eine breit angelegte Grundausbildung vermitteln.
  6. An Regelschulen sollen Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit, Sorgfalt und Ordnungssinn entwickelt werden.
  7. Kopfnoten zumindest für Verhalten, Mitarbeit und Ordnung sollen ab dem zweiten Schuljahr erhalten oder flächendeckend wieder eingeführt werden.
  8. Politisch motivierte Programme an Schulen werden abgelehnt.
  9. Der Gebrauch von Gendersprache an Thüringer Schulen soll untersagt werden.
  10. Sexuelle Aufklärung soll nicht im Kindergarten oder in der Grundschule, sondern erst in der Pubertät erfolgen.
  11. Sexualaufklärung an Schulen soll ausschließlich durch Lehrer und nicht durch Dritte oder in Projekten erfolgen.
  12. Schulen sollen in der Sexualpädagogik ein lebensbejahendes Konzept vermitteln, das das Ja zum eigenen Kind als natürlich begreift.
  13. Das Leistungsprinzip soll durchgängig und transparent in allen Klassenstufen angewandt werden.
  14. Ein gewährter Nachteilsausgleich soll im Zeugnis vermerkt werden.
  15. Die Lehrpläne sollen überarbeitet und in allen Fächern mit einheitlichen, verbindlichen inhaltlichen Anforderungen versehen werden.
  16. Die Methode „Lesen durch Schreiben“ und daraus abgeleitete Methoden werden abgelehnt.
  17. An Grundschulen sollen keine digitalen Endgeräte eingesetzt werden.
  18. Die Altersstruktur in den Klassen der Grund- und Sekundarschulen soll beachtet werden.
  19. Für Thüringer Schulen sollen verbindliche Qualitätsstandards für ein gesundes, saisonales und regionales Mittagessen erarbeitet werden.
  20. Sport- und Bewegungsförderung soll stärker in den Alltag von Kindergärten und Schulen eingebunden werden.
  21. In den Schulen soll eine tägliche Bewegungsstunde eingeführt werden.
  22. An Schulen sollen Arbeitsgemeinschaften zur Feuerwehr-Grundausbildung angeboten werden.
CDU 61029
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 16
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 6
BSW 369
Linke 10525
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Das Land unterstützt die Schulträger stärker bei einem guten technischen Support für Lehrkräfte und Schüler.
  2. Schulkooperationen und Filialmodelle werden ausgebaut, um die Schulbildung im ländlichen Raum zu sichern.
  3. Die Gemeinschaftsschule wird weiter gestärkt.
  4. Die Schulkonferenz legt die Entwicklung der Schule ohne Vetorecht des Schulträgers fest.
  5. Grund-, Regel-, Gesamtschulen und Gymnasien erhalten gute Entwicklungsmöglichkeiten.
  6. Schulartänderungen, die von der Schulgemeinschaft ausgehen, werden unterstützt.
  7. Die demokratische Schulentwicklung wird weiter gestärkt.
  8. Praxisklassen werden besonders gefördert.
  9. An den Schulen wird eine Kultur der Digitalität mit technischer Ausstattung, modernen Konzepten und Weiterbildung der Pädagogen etabliert.
  10. Die Finanzierung öffentlicher Schulen und Schulen in freier Trägerschaft wird gleich gestaltet.
  11. Gute Schulausstattung und moderne Lernsettings sollen gelingende Inklusion ermöglichen.
  12. Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten unterstützt.
  13. Für den Breitbandausbau wird eine öffentlich organisierte Telekom geschaffen, die insbesondere Schulen und Bildungseinrichtungen digitalisiert.
  14. Bis Ende 2025 sollen Gewerbegebiete, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Schulen und öffentliche Gebäude mit Glasfaser versorgt und Gigabitnetze in jeder Gemeinde verfügbar sein.
  15. Die europäische Zusammenarbeit durch Hochschulvernetzung, Wirtschaftskooperationen, Städtepartnerschaften und Schulaustausche wird gefördert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 10
SPD 11821
Mehr Geld 14
  1. Schulen erhalten die personellen und materiellen Ressourcen für gelingende Inklusion.
  2. An Schulen werden multiprofessionelle Teams eingerichtet.
  3. An den Schulen werden räumliche, sachliche und strukturelle Voraussetzungen für gemeinsamen Unterricht geschaffen.
  4. An allen Schulen werden Verwaltungsassistentinnen und -assistenten für Verwaltungsaufgaben eingestellt.
  5. Der Einsatz weiteren Verwaltungspersonals an Schulen wird mittelfristig geprüft.
  6. Alle Möglichkeiten werden genutzt, um die Schulen mit Lehrkräften auszustatten und die Unterrichtsversorgung in der Fläche zu sichern.
  7. Beschließt eine Schulkonferenz ein Ganztagsschulkonzept, stellt das Land die nötigen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen bereit oder unterstützt die Kommunen.
  8. An allen Schulen werden auf Grundlage eines Personalbemessungssystems mit Sozialindikatoren multiprofessionelle pädagogische Teams etabliert.
  9. Schulen mit besonders hohen sozialen Herausforderungen erhalten die beste Ausstattung.
  10. Gemeinsam mit dem Bund werden Schulen schnellstmöglich mit Gigabit-Anschlüssen und digitaler Ausstattung versorgt.
  11. Der Fördertitel für Bau und Sanierung von Schulsporthallen wird auf 10 Millionen Euro erhöht.
  12. An Sportgymnasien werden Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eingesetzt.
  13. Die Landesprogramme werden konzentriert und vereinfacht, um Investitionen in Schulen, Infrastruktur, Wirtschaft und Soziales zu erleichtern.
  14. Die Landesprogramme werden standardisiert und vereinfacht, um Investitionen in Schulen, Infrastruktur, Wirtschaft und Soziales zu erleichtern.
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 11
Grüne 101211
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 7
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 10
FW 443
FDP 91347
Mehr Geld 15
  1. Schulen erhalten freie Budgets, die sie im Rahmen ihrer Schulkonzepte verwenden und unbürokratisch abrechnen können.
  2. Das Schulbudget wird künftig vollständig an die Schulen ausgezahlt und vor Ort über das Schulkonto bewirtschaftet.
  3. Schulen mit Kooperationsvereinbarung erhalten freie Personalmittel, insbesondere für Unterstützungs- und Aufsichtspersonal.
  4. Alle Schulen erhalten ein Sachkostenbudget, um Aufgaben des Trägers selbst abzudecken.
  5. Personal der Schulämter kann an Schulen abgeordnet werden, etwa als kaufmännische Schulleitung oder zusätzliches Verwaltungspersonal.
  6. Der Investitionsstau in Schulen und Schulsporteinrichtungen wird weiter abgebaut.
  7. Ein mehrjähriges Sonder-Investitionsprogramm für Thüringer Schulen über 200 Millionen Euro wird aufgelegt.
  8. Die Mittel des Sonder-Investitionsprogramms gehen als zweckgebundenes Globalbudget an die staatlichen Schulträger.
  9. Für die Sanierung von Berufsschulen werden Public-Private-Partnership-Projekte stärker genutzt.
  10. Verwaltungs- und Investitionskosten der Freien Schulen werden in der staatlichen Finanzhilfe berücksichtigt.
  11. Netzanbindung und dauerhafte Finanzierung eines starken Internetanschlusses der Schulen werden gezielt gefördert.
  12. In Thüringen werden Digitalpädagogen ausgebildet und eingestellt, die Schülern und Kollegium digitales Wissen vermitteln.
  13. Das Budget für schulinterne Fortbildungen wird erhöht.
  14. Vertretungsstellen werden sofort ausgeschrieben und noch im laufenden Halbjahr unabhängig von freien Planstellen besetzt.
  15. Die Mittel für solche Sportförderprojekte an Schulen werden auf 450.000 Euro erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 36
  1. Schulen erhalten echte Eigenverantwortung, sodass Entscheidungen der Schulleitungsebene auch dort getroffen werden.
  2. Schulen erhalten freie Budgets, die sie im Rahmen ihrer Schulkonzepte verwenden und unbürokratisch abrechnen können.
  3. Schulleitungen erhalten mehr Mitsprache bei der Einstellung von Lehrkräften und anderem Personal.
  4. Schulen erhalten Rechtssicherheit für Kooperationen mit Wirtschaft, Hochschulen und Vereinen.
  5. Das Land konzentriert sich statt auf Eingriffe in Schulen auf Qualitätssicherung, Fortbildung, Lehrerausbildung und Beratung in der Schulentwicklung.
  6. Die Möglichkeiten des Schulversuchs werden erheblich erweitert.
  7. Schulen können per Kooperationsvereinbarung mit der Schulaufsicht abweichend von Rechtsvorschriften eigenverantwortlich über Sachmittel, Stellen, Personal und Unterrichtsorganisation entscheiden, sofern die Abschlussstandards gesichert sind.
  8. Das Schulbudget wird künftig vollständig an die Schulen ausgezahlt und vor Ort über das Schulkonto bewirtschaftet.
  9. Schulen mit Kooperationsvereinbarung erhalten freie Personalmittel, insbesondere für Unterstützungs- und Aufsichtspersonal.
  10. Alle Schulen erhalten ein Sachkostenbudget, um Aufgaben des Trägers selbst abzudecken.
  11. Ein Großteil der Verwaltungsvorschriften auf Schulebene wird für ein Schuljahr ausgesetzt und danach nur im notwendigen Umfang gemeinsam mit den Schulen wieder eingeführt.
  12. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und externen Anbietern von Bildungsangeboten wird erleichtert.
  13. Eine transparente digitale Plattform soll besonders im ländlichen Raum Schulen und Bildungsakteure vernetzen.
  14. Der Aufbau kommunaler Bildungslandschaften mit zugehörigem Kindergarten wird gefördert.
  15. Modernisierung und digitale Vernetzung der Klassenzimmer werden beschleunigt.
  16. Die Finanzierung der Freien Schulen wird auf Basis einer Vollkostenanalyse langfristig gesichert.
  17. Allgemeinbildende Schulen mit besonders guten Bedingungen für inklusive Beschulung werden durch ein Zertifikat ausgewiesen.
  18. Schulen mit speziellen Profilen für besonders begabte Schüler werden erhalten und ausgebaut.
  19. Der Anteil flexibler Stunden in der Stundentafel wird erhöht.
  20. Die Vernetzung zwischen Schule und Wirtschaft wird verbessert.
  21. Jede Schule in Thüringen erhält einen leistungsstarken Internetanschluss.
  22. Netzanbindung und dauerhafte Finanzierung eines starken Internetanschlusses der Schulen werden gezielt gefördert.
  23. In Schulgebäuden wird eine zuverlässige LAN- und WLAN-Abdeckung sichergestellt.
  24. Lehrkräfte und Seiteneinsteiger wählen frei zwischen Verbeamtung und Anstellung, bei entsprechender Wahlfreiheit der Schule.
  25. Angestellte Lehrkräfte können die Höhe ihres Gehalts mit der Schule verhandeln.
  26. Die Aufgaben der Schulleitung werden auf eine pädagogische und eine kaufmännische Leitung verteilt.
  27. Die Schulkonferenz erhält mehr Einfluss auf die Besetzung der pädagogischen und kaufmännischen Schulleitung.
  28. Welche Unterstützungskräfte wie Schulsozialarbeiter oder Schulpsychologen eingesetzt werden, entscheiden die Akteure vor Ort.
  29. Schulleitungen können neue Lehrkräfte die ersten Wochen ohne Unterrichtsdeputat einbinden.
  30. Die Kultusministerkonferenz wird durch eine Bildungskonferenz mit Schulakteuren, Praktikern und Experten ergänzt.
  31. Berufsschulen werden teilrechtsfähige Anstalten mit eigenem Sach- und Personalbudget.
  32. Die eigenverantwortliche Berufsschule wird zunächst in einer Modellregion unter Einbindung von Wirtschaft und Bildungsakteuren eingeführt.
  33. Die Ausstattung der Berufsschulen mit zeitgemäßen Maschinen darf nicht an bürokratischen Vorgaben von Trägern oder Land scheitern.
  34. Die Studierendenwerbung an und Kooperationen mit Thüringer Schulen werden ausgeweitet.
  35. Sportfördermaßnahmen wie das Projekt Bewegungscoaches werden über weitere Kooperationsvereinbarungen mit dem Landessportbund an mehr Schulen angeboten.
  36. Kooperationsverträge zwischen Kitas und Schulen einerseits und Kultureinrichtungen, Kunst- und Musikschulen sowie Vereinen andererseits werden gefördert.
Weniger Pflichten 6
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 9
Koalitionsvertrag 101140
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Das Land sorgt für moderne Schulen und verlässlichen Unterricht.
  2. Die Eigenverantwortung der Schulen wird deutlich gestärkt.
  3. Im Rahmen der Schulnetzplanung werden überregionale Bildungskooperationen über Kreisgrenzen hinweg ermöglicht.
  4. Erfahrungen und Projekte des Start-Chancen-Programms werden für einen Transfer unter Beteiligung kommunaler Bildungsakteure genutzt.
  5. Berufsbildende Schulen erhalten mehr Eigenverantwortung in Personal- und Budgetfragen sowie bei Ausbildungsbereichen und Schulformen.
  6. Die Teilrechtsfähigkeit von Berufsschulverbünden wird geprüft.
  7. Eine Bildungsbauoffensive sorgt für moderne, sichere und multifunktionale Lernumgebungen in allen Schularten.
  8. Schulen werden bei der Implementierung der Lehrpläne unterstützt.
  9. Schulen erhalten mehr Freiheit, pädagogische Inhalte selbst zu gestalten.
  10. Das Interesse an MINT-Fächern wird durch moderne Schulausstattungen gefördert.
  11. Die Kooperationen der Schulen mit Hochschulen werden gezielt ausgebaut.
  12. Die Eigenverantwortung der Schulen wird durch mehr pädagogische, personelle und finanzielle Autonomie gestärkt.
  13. Die gesetzliche Grundlage für mehr Schulautonomie wird weiterentwickelt.
  14. Entscheidungsprozesse an Schulen werden dezentralisiert und die eigenständige Verwaltung gestärkt.
  15. Das Schulbudget soll flexibler eingesetzt werden können.
  16. Das landesweite Qualitätsmanagementsystem »QThüS« wird konsequent implementiert.
  17. Die Infrastruktur wird schnell ausgebaut, damit jeder Klassenraum verlässlich vernetzt ist.
  18. Eine zentrale IT-Servicestelle unterstützt Schulen bei technischen Fragen.
  19. Schulen sollen durch direkte Einstellungen, insbesondere von Referendaren, ihren Bedarf vor Ort schnell decken können.
  20. Den Schulen wird mehr Eigenverantwortung übertragen.
  21. Schulleitungen und Schulkonferenzen erhalten mehr Eigenverantwortung.
  22. Die wohnort- und betriebsnahe Berufsausbildung wird durch eine digitale Berufsschule, berufsübergreifende Unterrichtseinheiten und Ausbildungsverbünde gestärkt.
  23. Lehrmaterialien zur Landwirtschaft in Kindergärten, Schulen und Erwachsenenbildung werden fachlich geprüft.
  24. Die Kommunen werden beim Ausbau ihrer Schul- und Bildungsinfrastruktur unterstützt.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 10

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de