Schulen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 22118
Mehr Geld 6
- Schulen in freier Trägerschaft sollen eine gute personelle Perspektive erhalten.
- Schulen in freier Trägerschaft sollen auskömmlich finanziert werden.
- Das Land soll Kommunen und Schulträger so ausstatten, dass sie Schulgebäude sanieren und die Schulausstattung zeitgemäß halten können.
- Flächendeckend sollen Schulverwaltungsassistenten Lehrer von bürokratischen Routineaufgaben entlasten.
- Öffentliche Musik- und Jugendkunstschulen werden auskömmlich gefördert.
- Die Sportgymnasien in Oberhof, Erfurt und Jena sollen auskömmlich ausgestattet werden.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 6
- Kindergärten und Schulstandorte sollen erhalten werden.
- Förderschulen sollen in ganz Thüringen erhalten bleiben.
- Das bestehende Berufsschulnetz soll erhalten bleiben.
- Die Sportgymnasien in Oberhof, Erfurt und Jena sowie das Sprachen- und das Musikgymnasium in Schnepfenthal und Weimar sollen erhalten bleiben.
- Ein Verbot der Nutzung Künstlicher Intelligenz an Schulen wird abgelehnt.
- Eine Personalpolitik nach Kassenlage bei Polizei, Schulen, Finanzbehörden, Gerichten und anderen Einrichtungen staatlicher Kernaufgaben wird abgelehnt.
Ohne klare Richtung 5
- Der hohe Unterrichtsausfall gilt als Ursache der Mangellage an den Schulen.
- Dass weniger Lehrer eingestellt werden als ausscheiden, gilt als Ursache der Mangellage an den Schulen.
- Die Regelschule soll wieder zum Kern des Thüringer Bildungssystems werden.
- Das Gymnasium soll wieder auf ein Studium vorbereiten.
- Die Sportgymnasien sollen als Talentschmieden gestärkt werden.
Mehr Pflichten 22
- Sexualerziehung soll nicht im Kindergarten oder in der Grundschule stattfinden.
- Die Bildungsstandards sollen in allen Schulformen am höchsten Niveau ausgerichtet werden.
- Der Anteil praktischer Unterrichtsinhalte wie Holz- und Metallbearbeitung, Elektrotechnik und Haushaltslehre an Regelschulen soll steigen.
- An Regelschulen soll eine umfassende Berufsorientierung mit Praktika, vorrangig in örtlichen Unternehmen, stattfinden.
- Der Regelschulunterricht soll eine breit angelegte Grundausbildung vermitteln.
- An Regelschulen sollen Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit, Sorgfalt und Ordnungssinn entwickelt werden.
- Kopfnoten zumindest für Verhalten, Mitarbeit und Ordnung sollen ab dem zweiten Schuljahr erhalten oder flächendeckend wieder eingeführt werden.
- Politisch motivierte Programme an Schulen werden abgelehnt.
- Der Gebrauch von Gendersprache an Thüringer Schulen soll untersagt werden.
- Sexuelle Aufklärung soll nicht im Kindergarten oder in der Grundschule, sondern erst in der Pubertät erfolgen.
- Sexualaufklärung an Schulen soll ausschließlich durch Lehrer und nicht durch Dritte oder in Projekten erfolgen.
- Schulen sollen in der Sexualpädagogik ein lebensbejahendes Konzept vermitteln, das das Ja zum eigenen Kind als natürlich begreift.
- Das Leistungsprinzip soll durchgängig und transparent in allen Klassenstufen angewandt werden.
- Ein gewährter Nachteilsausgleich soll im Zeugnis vermerkt werden.
- Die Lehrpläne sollen überarbeitet und in allen Fächern mit einheitlichen, verbindlichen inhaltlichen Anforderungen versehen werden.
- Die Methode „Lesen durch Schreiben“ und daraus abgeleitete Methoden werden abgelehnt.
- An Grundschulen sollen keine digitalen Endgeräte eingesetzt werden.
- Die Altersstruktur in den Klassen der Grund- und Sekundarschulen soll beachtet werden.
- Für Thüringer Schulen sollen verbindliche Qualitätsstandards für ein gesundes, saisonales und regionales Mittagessen erarbeitet werden.
- Sport- und Bewegungsförderung soll stärker in den Alltag von Kindergärten und Schulen eingebunden werden.
- In den Schulen soll eine tägliche Bewegungsstunde eingeführt werden.
- An Schulen sollen Arbeitsgemeinschaften zur Feuerwehr-Grundausbildung angeboten werden.
CDU 61029
Mehr Geld 13
- Es soll mehr Lehrer in Thüringen geben.
- Praxisorientierter Unterricht an Regelschulen wird durch Werkzeuge und geeignete Räume gestärkt.
- An allen Regelschulen werden multiprofessionelle Teams verankert.
- Jede Regelschule erhält mindestens einen Schulsozialarbeiter.
- Die Benachteiligung von Regelschulen bei der Zuweisung von Lehrern wird beendet.
- Förderschulen und gemeinsamer Unterricht erhalten die erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen.
- Die Benachteiligung freier Schulträger bei Tarifabschlüssen und Schulaufwandskosten wird beendet.
- Ein Sonderförderprogramm Digitale Schule soll eine Investitions- und Digitalisierungsoffensive starten.
- Schulen werden bei Wartung und Administration der Technik durch digitale Hausmeister unterstützt.
- Schulen sollen eigenständige Budgets erhalten.
- Jede Schule soll eine Lehrkräfteausstattung von 105 Prozent erhalten.
- Ein breites Spektrum von Fachkräften wird in das schulische Umfeld integriert.
- Der Lehrerbedarf wird an steigende Schülerzahlen angepasst.
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Projekte der Berufsorientierung wie Jugend-Unternehmenswerkstätten und Praxiskoordinatoren werden ausgebaut.
- Die berufsbildenden Schulen sollen digitalisiert werden.
- Die Eigenverantwortung der Schulen wird deutlich gestärkt.
- Die Schulnetzplanung soll überregionale Bildungskooperationen über Kreisgrenzen hinweg ermöglichen.
- Alle Schularten sollen gleiche Entwicklungsmöglichkeiten erhalten.
- Mit dem Landesdatenschutzbeauftragten sollen praktikable Lösungen für digitale Anwendungen an Schulen entwickelt werden.
- Schulen erhalten mehr Freiheit bei der Gestaltung pädagogischer Inhalte.
- Schulen erhalten mehr pädagogische, personelle und finanzielle Autonomie.
- Schulen sollen eigenständige Budgets erhalten.
- Die Verwendung von Schulmitteln wird vereinfacht und flexibel gestaltet.
- Ein Gesamtkonzept Erinnerungskultur für die Schulen wird entwickelt.
- Schulen sollen drei Jahre im Voraus wissen, welche Lehrerstellen sie wiederbesetzen können.
- Schulen sollen Lehrkräfte, vor allem Referendare, direkt einstellen können.
- Eine Bildungsbauoffensive soll den Sanierungsstau an Kindergärten und Schulen bis 2030 abbauen.
- Mit ThüringenForst, Waldbesitzern und Schulen werden Baumpflanzaktionen initiiert.
- Jüdisches Leben sowie Synagogen, Friedhöfe, Gemeindehäuser und Schulen in Thüringen werden erhalten, gefördert und geschützt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 6
- Die Regelschule soll als Herzstück der Schullandschaft auf dem Weg zur Berufsausbildung erhalten bleiben.
- Das Programm KITA-Schule-Sportverein wird unterstützt und fortgeführt.
- Kleine Grundschulen, gerade im ländlichen Raum, sollen erhalten bleiben.
- Der schleichende Abbau der Förderschulen wird gestoppt.
- Förderschulen sollen flächendeckend erhalten bleiben.
- Alle frei werdenden Lehrerstellen werden wiederbesetzt.
Ohne klare Richtung 4
- Die Fachkräftegewinnung braucht bessere Konzepte sowie ein Bekenntnis zu hochwertiger Schulbildung, dualer Ausbildung und wohnortnahem Berufsschulnetz.
- Die pädagogische Qualität an Schulen soll wieder erhöht werden.
- Schulen sollen modern und gut ausgestattet sein.
- Schulen in freier Trägerschaft gelten als unverzichtbarer Teil der Thüringer Bildungslandschaft.
Mehr Pflichten 6
- Praxisorientiertes Lernen wird in allen Schulformen etabliert.
- Schulen vermitteln ein positives Unternehmerbild und die guten Verdienstmöglichkeiten der beruflichen Bildung.
- Die Grundschule soll alle Basiskompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen vermitteln.
- Pädagogische Experimente an Schulen werden beendet.
- An Thüringer Schulen soll gesetzlich das Amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung gelten.
- Schulen sollen die Ziele des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung vermitteln.
BSW 369
Mehr Geld 5
- Das Bildungssystem erhält mehr Geld.
- Die Arbeitsüberlastung von Lehrkräften wird durch mehr Personal abgebaut.
- Das Bildungssystem erhält mehr Geld.
- Für die Integration von Kindern mit Beeinträchtigung in reguläre Klassen wird genügend Personal bereitgestellt.
- Schulen erhalten eine zeitgemäße technische Ausstattung.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Linke 10525
Mehr Geld 11
- Das Land investiert in beitragsfreie Kindergärten, gute Schulen und Programme für ältere Menschen und gutes Zusammenleben.
- Der Bedarf an Lehrkräften wird bestmöglich gedeckt.
- Die Zahl der Lehrkräfte richtet sich nach dem Bedarf der Schulen statt nach Ländervergleichen.
- Der Lehrkräftemangel wird mit vielen verschiedenen Maßnahmen bekämpft.
- Die Zahl der Pädagogischen Assistenten wird an allen Schularten erhöht.
- Mittelfristig wird ein Personaleinsatz von 110 Prozent an Schulen angestrebt.
- Landesweit werden Schulverwaltungsassistenzen eingestellt.
- Die Sanierung der Schulgebäude wird 2024 bis 2029 weiter gefördert.
- An den Schulen wird eine Kultur der Digitalität mit technischer Ausstattung, modernen Konzepten und Weiterbildung der Pädagogen etabliert.
- Schulen in freier Trägerschaft werden auskömmlich finanziert.
- Gute Schulausstattung und moderne Lernsettings sollen gelingende Inklusion ermöglichen.
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Das Land unterstützt die Schulträger stärker bei einem guten technischen Support für Lehrkräfte und Schüler.
- Schulkooperationen und Filialmodelle werden ausgebaut, um die Schulbildung im ländlichen Raum zu sichern.
- Die Gemeinschaftsschule wird weiter gestärkt.
- Die Schulkonferenz legt die Entwicklung der Schule ohne Vetorecht des Schulträgers fest.
- Grund-, Regel-, Gesamtschulen und Gymnasien erhalten gute Entwicklungsmöglichkeiten.
- Schulartänderungen, die von der Schulgemeinschaft ausgehen, werden unterstützt.
- Die demokratische Schulentwicklung wird weiter gestärkt.
- Praxisklassen werden besonders gefördert.
- An den Schulen wird eine Kultur der Digitalität mit technischer Ausstattung, modernen Konzepten und Weiterbildung der Pädagogen etabliert.
- Die Finanzierung öffentlicher Schulen und Schulen in freier Trägerschaft wird gleich gestaltet.
- Gute Schulausstattung und moderne Lernsettings sollen gelingende Inklusion ermöglichen.
- Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten unterstützt.
- Für den Breitbandausbau wird eine öffentlich organisierte Telekom geschaffen, die insbesondere Schulen und Bildungseinrichtungen digitalisiert.
- Bis Ende 2025 sollen Gewerbegebiete, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Schulen und öffentliche Gebäude mit Glasfaser versorgt und Gigabitnetze in jeder Gemeinde verfügbar sein.
- Die europäische Zusammenarbeit durch Hochschulvernetzung, Wirtschaftskooperationen, Städtepartnerschaften und Schulaustausche wird gefördert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Alle sollen in den Schulen so gut wie möglich gefördert und gebildet werden.
- Schulkooperationen werden als Schutz für kleine Schulstandorte im ländlichen Raum gesehen.
- Die Gemeinschaftsschule entspricht dem bildungspolitischen Leitbild.
- Die Gemeinschaftsschule soll langfristig tragende Schulform in Thüringen werden.
Mehr Pflichten 10
- In allen Landkreisen und kreisfreien Städten wird eine regionale und gesunde Essensversorgung an Kindergärten und Schulen eingeführt.
- Jede Schule erhält ein Medienkonzept zur fächerübergreifenden Vermittlung von Medienkompetenz.
- Der kritische Umgang mit sozialen Medien wird ab der Schuleingangsphase Teil des Unterrichts.
- Friedliche Konfliktlösung wird stärker Thema an den Schulen.
- Das Gymnasium verpflichtet sich zu individueller Förderung und stärker differenziertem Unterricht.
- Jede Schule erhält ein unter Beteiligung von Eltern und Schülern erarbeitetes und fortgeschriebenes Schulkonzept.
- Praxisorientiertes Lernen wird als durchgängiger Auftrag im Schulgesetz verankert.
- An möglichst jeder Schule werden praxisbezogene Lernformen und Kooperationen mit regionalen Betrieben umgesetzt.
- Sonderpädagogische Fachkräfte werden nur im Ausnahmefall für Vertretungsstunden eingesetzt.
- Verschwörungsmythen werden im Schulunterricht behandelt.
SPD 11821
Mehr Geld 14
- Schulen erhalten die personellen und materiellen Ressourcen für gelingende Inklusion.
- An Schulen werden multiprofessionelle Teams eingerichtet.
- An den Schulen werden räumliche, sachliche und strukturelle Voraussetzungen für gemeinsamen Unterricht geschaffen.
- An allen Schulen werden Verwaltungsassistentinnen und -assistenten für Verwaltungsaufgaben eingestellt.
- Der Einsatz weiteren Verwaltungspersonals an Schulen wird mittelfristig geprüft.
- Alle Möglichkeiten werden genutzt, um die Schulen mit Lehrkräften auszustatten und die Unterrichtsversorgung in der Fläche zu sichern.
- Beschließt eine Schulkonferenz ein Ganztagsschulkonzept, stellt das Land die nötigen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen bereit oder unterstützt die Kommunen.
- An allen Schulen werden auf Grundlage eines Personalbemessungssystems mit Sozialindikatoren multiprofessionelle pädagogische Teams etabliert.
- Schulen mit besonders hohen sozialen Herausforderungen erhalten die beste Ausstattung.
- Gemeinsam mit dem Bund werden Schulen schnellstmöglich mit Gigabit-Anschlüssen und digitaler Ausstattung versorgt.
- Der Fördertitel für Bau und Sanierung von Schulsporthallen wird auf 10 Millionen Euro erhöht.
- An Sportgymnasien werden Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eingesetzt.
- Die Landesprogramme werden konzentriert und vereinfacht, um Investitionen in Schulen, Infrastruktur, Wirtschaft und Soziales zu erleichtern.
- Die Landesprogramme werden standardisiert und vereinfacht, um Investitionen in Schulen, Infrastruktur, Wirtschaft und Soziales zu erleichtern.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Gemeinschaftsschule wird durch Förderung des Zusammenschlusses von Grund-, Regel- und Förderschulen sowie Gymnasien gestärkt.
- Schulen erhalten mehr Entscheidungsbefugnisse.
- Schulen erhalten ihr Budget pauschal zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung.
- Die mit der Schulgesetznovelle eröffneten Kooperationsmodelle zwischen Schulen werden gezielt gefördert, besonders zugunsten kleiner Schulstandorte.
- Die Schulkonferenz wird nach Berliner Modell aufgewertet und entscheidet über wichtige gesamtschulische Angelegenheiten.
- Die Sportgymnasien werden gestärkt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
- Personelle und materielle Ressourcen der berufsbildenden Schulen werden stärker konzentriert.
- Berufliche Schulen sollen alle Menschen mit und ohne Behinderungen für den ersten Arbeitsmarkt befähigen.
- Die Thüringer Gemeinschaftsschule gilt als bevorzugte Schulform, an der Inklusion am besten umzusetzen ist.
- Die Kapazitäten staatlicher berufsbildender Schulen werden erweitert.
- Angestrebt wird eine Schule für alle.
- Der Aufbau von Handwerkergymnasien in allen Kammerbezirken wird geprüft.
Mehr Pflichten 11
- Der Kinder- und Jugendschutz wird gestärkt, um Schutzkonzepte in Schulen, Sport- und Jugendeinrichtungen einzuführen.
- Für Gemeinschaftsschulen werden räumliche Anforderungen entwickelt, die Inklusion bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen ermöglichen.
- Der Zusammenschluss zu Gemeinschaftsschulen wird Grundsatz und durch verbindliche rechtliche Vorgaben mit Übergangszeiten von höchstens fünf Jahren geregelt.
- Der Unterricht beginnt nicht vor 9 Uhr.
- Unterrichtseinheiten in der Ganztagsschule werden auf 45 bis höchstens 60 Minuten verkürzt.
- Die Verantwortung der Schule für den Lernerfolg jedes Kindes und die verbindliche Organisation passender Lernangebote wird in Schulordnung oder Schulgesetz verankert.
- Bis zur 4. Klasse ersetzen individuelle Beurteilungen die Noten.
- Die Baurichtlinien für Schulsanierung und Schulneubau werden an die Erfordernisse der Ganztagsschule angepasst.
- Jede Schule arbeitet auf Grundlage eines individuellen Schulkonzepts zu Berufsorientierung, Senkung der Abbrecherquoten und Vernetzung im Sozialraum.
- Klimawandel und Biodiversitätsverlust werden stärker im Schulunterricht verankert.
- In Schulen und Kindergärten wird flächendeckend frühzeitig für psychische Probleme sensibilisiert.
Grüne 101211
Mehr Geld 4
- Perspektivisch wird in Grundschulen ein flächendeckendes Zwei-Pädagogen-System mit multiprofessionellen Teams eingeführt.
- Eine Personalausstattung von 110 Prozent als Vertretungsreserve stellt den Unterricht sicher.
- Das Land übernimmt mehr Verantwortung für die Digitalisierung der Schulen und investiert gezielt in digitale Infrastruktur und Werkzeuge.
- Kommunen als Schulträger werden finanziell bei IT-Personal sowie Beschaffung und Betrieb von Hard- und Software unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Freie Schulen werden ebenso unterstützt wie staatliche Schulen.
- Freie Schulen und schulische Vielfalt werden weiter unterstützt.
- Kommunale Medienzentren werden zu leistungsfähigen IT-Dienstleistern für Schulen weiterentwickelt.
- Der Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Berufsschulen wird gefördert.
- Bildungs- und Erinnerungsarbeit in Schulen, außerschulischen Lernorten und öffentlichen Institutionen wird gefördert.
- Kommunale Medienzentren werden zu leistungsfähigen IT-Dienstleistern für Schulen weiterentwickelt.
- Europaschulen werden unterstützt und weitere Schulen dafür gewonnen.
Bleibt wie bisher 6
- Berufsschulen bleiben in der Fläche erhalten.
- Berufsschulen bleiben flächendeckend erhalten.
- Berufsschulen in ländlichen Räumen werden erhalten und gestärkt.
- Ländliche Schulstandorte werden durch Kooperationen verschiedener Schulen abgesichert.
- Die Kooperation von Schulstandorten wird gefördert, um kleine Schulen im ländlichen Raum zu erhalten.
- Das Berufsschulangebot bleibt über ganz Thüringen verteilt erhalten, möglichst mit einem Standort pro Landkreis.
Ohne klare Richtung 6
- Schulen sollen den individuellen Bedürfnissen von Kindern gerecht werden und Persönlichkeitsentfaltung in den Mittelpunkt stellen.
- Für die Schulen werden Bedingungen geschaffen, damit sie vielfältig, kooperativ und digital aufgestellt sind.
- Schulen sollen echte Chancengerechtigkeit bieten und soziale Gerechtigkeit fördern.
- Schule soll die gesellschaftliche Vielfalt abbilden und Menschenwürde, Solidarität, Toleranz und Gleichberechtigung vermitteln.
- Die Schule legt den Fokus auf individuelle Förderung und Persönlichkeitsentwicklung.
- Berufsschulstandorte werden perspektivisch zu berufsspezifischen Fach- und Kompetenzzentren weiterentwickelt.
Mehr Pflichten 10
- Für Mensen, Kantinen, Schulen und Kindergärten der öffentlichen Hand wird eine Quote für regionale und Bio-Lebensmittel eingeführt.
- Der Aufbau durchgängiger Präventionsketten mit frühem Beginn unter Einbindung von Kindergärten und Schulen wird unterstützt.
- Eine Qualitätsoffensive mit Orientierungsrahmen Schulqualität und externer sowie interner Evaluation wird gestartet.
- Für jede Schule wird ein Qualitätsmanagement eingeführt.
- Frühzeitige Berufsorientierung mit außerschulischen Praxispartnern wird ausgebaut und verpflichtend geregelt.
- Politische und Demokratiebildung wird als Leitkonzept in jeder Schule verankert.
- Das Thema mentale Gesundheit wird in den Lehrplan aufgenommen.
- Die Gemeinschaftsverpflegung von Kitas über Schulen, Kantinen und Behörden bis zu Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern bietet gesundes Essen aus regionalen, ökologischen und klimagerechten Produkten.
- Gesunde Ernährung wird in den Thüringer Lehrplan aufgenommen.
- Die Vielfalt familiärer Lebensentwürfe, sexueller Orientierungen und Geschlechter wird in der Schule stärker thematisiert.
FW 443
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 4
Mehr Pflichten 4
- Bewahrung und Weitergabe des kulturellen Erbes werden Bestandteil der schulischen Bildung.
- Die Grundschule konzentriert sich auf Grundfächer wie Lesen, Schreiben, Rechnen, Sport und Musik.
- Schulen vermitteln Werte und Alltagskompetenz.
- Genderschreibweisen mit Sonderzeichen werden in Verwaltungen, Schulen und Hochschulen abgelehnt.
FDP 91347
Mehr Geld 15
- Schulen erhalten freie Budgets, die sie im Rahmen ihrer Schulkonzepte verwenden und unbürokratisch abrechnen können.
- Das Schulbudget wird künftig vollständig an die Schulen ausgezahlt und vor Ort über das Schulkonto bewirtschaftet.
- Schulen mit Kooperationsvereinbarung erhalten freie Personalmittel, insbesondere für Unterstützungs- und Aufsichtspersonal.
- Alle Schulen erhalten ein Sachkostenbudget, um Aufgaben des Trägers selbst abzudecken.
- Personal der Schulämter kann an Schulen abgeordnet werden, etwa als kaufmännische Schulleitung oder zusätzliches Verwaltungspersonal.
- Der Investitionsstau in Schulen und Schulsporteinrichtungen wird weiter abgebaut.
- Ein mehrjähriges Sonder-Investitionsprogramm für Thüringer Schulen über 200 Millionen Euro wird aufgelegt.
- Die Mittel des Sonder-Investitionsprogramms gehen als zweckgebundenes Globalbudget an die staatlichen Schulträger.
- Für die Sanierung von Berufsschulen werden Public-Private-Partnership-Projekte stärker genutzt.
- Verwaltungs- und Investitionskosten der Freien Schulen werden in der staatlichen Finanzhilfe berücksichtigt.
- Netzanbindung und dauerhafte Finanzierung eines starken Internetanschlusses der Schulen werden gezielt gefördert.
- In Thüringen werden Digitalpädagogen ausgebildet und eingestellt, die Schülern und Kollegium digitales Wissen vermitteln.
- Das Budget für schulinterne Fortbildungen wird erhöht.
- Vertretungsstellen werden sofort ausgeschrieben und noch im laufenden Halbjahr unabhängig von freien Planstellen besetzt.
- Die Mittel für solche Sportförderprojekte an Schulen werden auf 450.000 Euro erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 36
- Schulen erhalten echte Eigenverantwortung, sodass Entscheidungen der Schulleitungsebene auch dort getroffen werden.
- Schulen erhalten freie Budgets, die sie im Rahmen ihrer Schulkonzepte verwenden und unbürokratisch abrechnen können.
- Schulleitungen erhalten mehr Mitsprache bei der Einstellung von Lehrkräften und anderem Personal.
- Schulen erhalten Rechtssicherheit für Kooperationen mit Wirtschaft, Hochschulen und Vereinen.
- Das Land konzentriert sich statt auf Eingriffe in Schulen auf Qualitätssicherung, Fortbildung, Lehrerausbildung und Beratung in der Schulentwicklung.
- Die Möglichkeiten des Schulversuchs werden erheblich erweitert.
- Schulen können per Kooperationsvereinbarung mit der Schulaufsicht abweichend von Rechtsvorschriften eigenverantwortlich über Sachmittel, Stellen, Personal und Unterrichtsorganisation entscheiden, sofern die Abschlussstandards gesichert sind.
- Das Schulbudget wird künftig vollständig an die Schulen ausgezahlt und vor Ort über das Schulkonto bewirtschaftet.
- Schulen mit Kooperationsvereinbarung erhalten freie Personalmittel, insbesondere für Unterstützungs- und Aufsichtspersonal.
- Alle Schulen erhalten ein Sachkostenbudget, um Aufgaben des Trägers selbst abzudecken.
- Ein Großteil der Verwaltungsvorschriften auf Schulebene wird für ein Schuljahr ausgesetzt und danach nur im notwendigen Umfang gemeinsam mit den Schulen wieder eingeführt.
- Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und externen Anbietern von Bildungsangeboten wird erleichtert.
- Eine transparente digitale Plattform soll besonders im ländlichen Raum Schulen und Bildungsakteure vernetzen.
- Der Aufbau kommunaler Bildungslandschaften mit zugehörigem Kindergarten wird gefördert.
- Modernisierung und digitale Vernetzung der Klassenzimmer werden beschleunigt.
- Die Finanzierung der Freien Schulen wird auf Basis einer Vollkostenanalyse langfristig gesichert.
- Allgemeinbildende Schulen mit besonders guten Bedingungen für inklusive Beschulung werden durch ein Zertifikat ausgewiesen.
- Schulen mit speziellen Profilen für besonders begabte Schüler werden erhalten und ausgebaut.
- Der Anteil flexibler Stunden in der Stundentafel wird erhöht.
- Die Vernetzung zwischen Schule und Wirtschaft wird verbessert.
- Jede Schule in Thüringen erhält einen leistungsstarken Internetanschluss.
- Netzanbindung und dauerhafte Finanzierung eines starken Internetanschlusses der Schulen werden gezielt gefördert.
- In Schulgebäuden wird eine zuverlässige LAN- und WLAN-Abdeckung sichergestellt.
- Lehrkräfte und Seiteneinsteiger wählen frei zwischen Verbeamtung und Anstellung, bei entsprechender Wahlfreiheit der Schule.
- Angestellte Lehrkräfte können die Höhe ihres Gehalts mit der Schule verhandeln.
- Die Aufgaben der Schulleitung werden auf eine pädagogische und eine kaufmännische Leitung verteilt.
- Die Schulkonferenz erhält mehr Einfluss auf die Besetzung der pädagogischen und kaufmännischen Schulleitung.
- Welche Unterstützungskräfte wie Schulsozialarbeiter oder Schulpsychologen eingesetzt werden, entscheiden die Akteure vor Ort.
- Schulleitungen können neue Lehrkräfte die ersten Wochen ohne Unterrichtsdeputat einbinden.
- Die Kultusministerkonferenz wird durch eine Bildungskonferenz mit Schulakteuren, Praktikern und Experten ergänzt.
- Berufsschulen werden teilrechtsfähige Anstalten mit eigenem Sach- und Personalbudget.
- Die eigenverantwortliche Berufsschule wird zunächst in einer Modellregion unter Einbindung von Wirtschaft und Bildungsakteuren eingeführt.
- Die Ausstattung der Berufsschulen mit zeitgemäßen Maschinen darf nicht an bürokratischen Vorgaben von Trägern oder Land scheitern.
- Die Studierendenwerbung an und Kooperationen mit Thüringer Schulen werden ausgeweitet.
- Sportfördermaßnahmen wie das Projekt Bewegungscoaches werden über weitere Kooperationsvereinbarungen mit dem Landessportbund an mehr Schulen angeboten.
- Kooperationsverträge zwischen Kitas und Schulen einerseits und Kultureinrichtungen, Kunst- und Musikschulen sowie Vereinen andererseits werden gefördert.
Weniger Pflichten 6
- Schulen erhalten freie Budgets, die sie im Rahmen ihrer Schulkonzepte verwenden und unbürokratisch abrechnen können.
- Schulen können per Kooperationsvereinbarung mit der Schulaufsicht abweichend von Rechtsvorschriften eigenverantwortlich über Sachmittel, Stellen, Personal und Unterrichtsorganisation entscheiden, sofern die Abschlussstandards gesichert sind.
- Für Thüringens Schulen gilt ein Verwaltungsmoratorium.
- Ein Großteil der Verwaltungsvorschriften auf Schulebene wird für ein Schuljahr ausgesetzt und danach nur im notwendigen Umfang gemeinsam mit den Schulen wieder eingeführt.
- Der Anteil flexibler Stunden in der Stundentafel wird erhöht.
- Die Ausstattung der Berufsschulen mit zeitgemäßen Maschinen darf nicht an bürokratischen Vorgaben von Trägern oder Land scheitern.
Bleibt wie bisher 6
- Schulstandorte und einzelne Schularten werden nicht in Frage gestellt.
- Kleine Grundschulstandorte werden erhalten.
- Förderzentren für Kinder, für die gemeinsamer Unterricht nicht geeignet ist, bleiben erhalten.
- Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Schulausstattung wird in einem Digitalpakt 2.0 fortgeführt.
- Das Thüringenkolleg bleibt als Institution zur Erlangung des Abiturs erhalten.
- Mit dem Landessportbund und den Sportschulen wird ein Weiterentwicklungskonzept zur langfristigen Sicherung der Sportgymnasien erstellt.
Ohne klare Richtung 7
- Jede unterrichtsferne Berichts- und Dokumentationspflicht für Schulen wird überprüft.
- Im ländlichen Raum werden Campus-Schulstandorte mit mehreren Schularten bevorzugt.
- Filialmodelle, in denen kleinere Schulstandorte zusammenarbeiten, werden als Option gesehen.
- An Schulen gilt Hardware-Systemvielfalt.
- Die Nutzung von Open-Source-Systemen an Schulen wird als offen betrachtet.
- Zwischen Trägern der Jugendhilfe und staatlichen Schulen soll eine faire Kooperation bestehen.
- Schulen werden ermutigt, Angebote bestehender Projekte gegen Ausgrenzung und für Toleranz wahrzunehmen.
Mehr Pflichten 9
- Auf Landesebene gibt es einheitliche Standards und Rahmenvorgaben für die Medienkonzepte der Schulen.
- Fernunterricht für höhere Klassenstufen und Berufsschulen wird ermöglicht und gemeinsam mit den Schulen erprobt.
- Schwimmunterricht wird verbindlich im Lehrplan der Primarstufe verankert.
- In höheren Klassenstufen werden mehr Angebote zur Betätigung als Rettungsschwimmer in den Schulalltag integriert.
- In den Schulen werden handwerkliche Kurse angeboten.
- Die Berufsorientierung wird konsequent in den Schulen verankert.
- Unternehmer-Bildung wird ab der 8. Klasse in die Lehrpläne aufgenommen.
- In den Schulen werden die notwendigen Sicherheitskenntnisse für den Katastrophenfall vermittelt.
- Die Ersthelferausbildung wird wieder verpflichtender Teil der allgemeinen Schulbildung.
Koalitionsvertrag 101140
Mehr Geld 13
- Mit einer Bildungsbauoffensive wird in sichere, moderne und multifunktionale Lernräume für alle Schularten investiert.
- Software, Lernplattformen und Lernmanagementsoftware werden thüringenweit einheitlich beschafft, wo möglich gemeinsam mit den Hochschulen.
- Zur vollständigen Unterrichtsabdeckung werden die notwendigen Neueinstellungen von Lehrkräften vorgenommen.
- Zusätzliche Lehrkräfte werden eingestellt, um 100 Prozent Unterrichtsabsicherung zu erreichen.
- Offene und frei werdende Lehrkräftestellen werden unverzüglich wiederbesetzt.
- Schulen sollen durch direkte Einstellungen, insbesondere von Referendaren, ihren Bedarf vor Ort schnell decken können.
- Ein Einstellungs-Turbo mit schnelleren Verfahren und Angeboten während Studium und Referendariat soll 100 Prozent Unterrichtsabdeckung sichern.
- An allen Schulen werden multiprofessionelle Teams aus pädagogischen Assistenzkräften, Honorarkräften und Schulsozialarbeit etabliert.
- Schulen erhalten bedarfsgerecht Verwaltungsassistenzen auf Basis des aktuellen Pilotprojekts.
- An allen Schulen werden multiprofessionelle Teams eingesetzt, um Kinder besser zu betreuen und Lehrkräfte zu entlasten.
- Schulen erhalten unbürokratische Schulbudgets.
- Die Förderhöchstgrenze bei der Schulbauförderung wird abgeschafft.
- Eine verbindliche Finanzierungsvereinbarung für Nachwuchsprojekte soll Kooperationen zwischen Kindergärten, Schulen und Sportvereinen fördern.
Mehr Rechte oder Angebote 24
- Das Land sorgt für moderne Schulen und verlässlichen Unterricht.
- Die Eigenverantwortung der Schulen wird deutlich gestärkt.
- Im Rahmen der Schulnetzplanung werden überregionale Bildungskooperationen über Kreisgrenzen hinweg ermöglicht.
- Erfahrungen und Projekte des Start-Chancen-Programms werden für einen Transfer unter Beteiligung kommunaler Bildungsakteure genutzt.
- Berufsbildende Schulen erhalten mehr Eigenverantwortung in Personal- und Budgetfragen sowie bei Ausbildungsbereichen und Schulformen.
- Die Teilrechtsfähigkeit von Berufsschulverbünden wird geprüft.
- Eine Bildungsbauoffensive sorgt für moderne, sichere und multifunktionale Lernumgebungen in allen Schularten.
- Schulen werden bei der Implementierung der Lehrpläne unterstützt.
- Schulen erhalten mehr Freiheit, pädagogische Inhalte selbst zu gestalten.
- Das Interesse an MINT-Fächern wird durch moderne Schulausstattungen gefördert.
- Die Kooperationen der Schulen mit Hochschulen werden gezielt ausgebaut.
- Die Eigenverantwortung der Schulen wird durch mehr pädagogische, personelle und finanzielle Autonomie gestärkt.
- Die gesetzliche Grundlage für mehr Schulautonomie wird weiterentwickelt.
- Entscheidungsprozesse an Schulen werden dezentralisiert und die eigenständige Verwaltung gestärkt.
- Das Schulbudget soll flexibler eingesetzt werden können.
- Das landesweite Qualitätsmanagementsystem »QThüS« wird konsequent implementiert.
- Die Infrastruktur wird schnell ausgebaut, damit jeder Klassenraum verlässlich vernetzt ist.
- Eine zentrale IT-Servicestelle unterstützt Schulen bei technischen Fragen.
- Schulen sollen durch direkte Einstellungen, insbesondere von Referendaren, ihren Bedarf vor Ort schnell decken können.
- Den Schulen wird mehr Eigenverantwortung übertragen.
- Schulleitungen und Schulkonferenzen erhalten mehr Eigenverantwortung.
- Die wohnort- und betriebsnahe Berufsausbildung wird durch eine digitale Berufsschule, berufsübergreifende Unterrichtseinheiten und Ausbildungsverbünde gestärkt.
- Lehrmaterialien zur Landwirtschaft in Kindergärten, Schulen und Erwachsenenbildung werden fachlich geprüft.
- Die Kommunen werden beim Ausbau ihrer Schul- und Bildungsinfrastruktur unterstützt.
Weniger Pflichten 5
- Im Zuge der Begutachtung der Landesförderung freier Schulen wird Bürokratieabbau im Zuwendungsverfahren geprüft.
- Die Mittelverwendung an Schulen wird deutlich vereinfacht und praxisorientiert ausgestaltet.
- Der Schulalltag wird spürbar entbürokratisiert.
- Die Dokumentations-, Berichts- und Statistikpflichten an Schulen werden reduziert.
- Schulen erhalten unbürokratische Schulbudgets.
Bleibt wie bisher 6
- Mit dem Thüringer Schulfrieden werden alle bestehenden Schularten gleichberechtigt erhalten.
- Wohnortnahe Schulstandorte, gerade im ländlichen Raum, sollen erhalten werden.
- Die fünf Thüringer Spezialgymnasien und die Fachschulen in Landesträgerschaft bleiben an ihren Standorten erhalten.
- Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft bemisst sich weiterhin an den vollständigen Kosten eines staatlichen Schülers.
- Das Berufsschulnetz wird auch im ländlichen Raum erhalten.
- Der Maßnahmenplan für die Sportgymnasien wird nach einer Evaluation mit allen Beteiligten fortgeführt.
Ohne klare Richtung 5
- Ein erweitertes Bildungsverständnis unter Einbindung aller Akteure von frühkindlicher Bildung bis zum lebenslangen Lernen sowie aus Kultur, Sozialbereich und Zivilgesellschaft wird vertreten.
- Schule wird als Lernort für Freiheit, Toleranz, Völkerverständigung und Frieden verstanden.
- Die Thüringer Digitalstrategie und Ausstattungsrichtlinie für Schulen werden weiterentwickelt.
- Bis 2026 wird ein Personalentwicklungskonzept 2035 für Kindergärten, Schulen und Hochschulen auf den Weg gebracht.
- Die Stiftung Thüringer Sporthilfe, die drei Sportgymnasien, der Olympiastützpunkt und die Sportfördergruppe der Polizei gelten als unverzichtbar für die Nachwuchsförderung.
Mehr Pflichten 10
- Die Einhaltung des Sonderungsverbots bei Schulen in freier Trägerschaft wird regelmäßig überprüft.
- Die Aufgaben der Schule beim Übergang in das Berufsleben werden gestärkt.
- Grundlage für den Sprach- und Schriftgebrauch an Schulen sind die Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung.
- In allen Klassenstufen werden Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung verpflichtend verbal in den Zeugnissen bewertet.
- Politische Bildung und Demokratiebildung werden an allen Schulen ausgebaut.
- Gedenkstättenbesuche werden fest im Lehrplan verankert.
- Der Unterricht darf keine Werbeplattform für eine berufliche Zukunft bei der Bundeswehr sein.
- Für Lehr- und Lernmittel werden Standards zu fachlicher Qualität und Übereinstimmung mit den Lehrplänen verankert.
- In Grundschulen gelten in der Kernschulzeit verbindliche Nutzungseinschränkungen für Handys.
- Die Demokratiebildung an allen Schulen wird unter Einbeziehung von Landeszentrale, ThILLM und weiteren Akteuren ausgebaut.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht