Schulen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 20311
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 9
- Die Schule wird von allen nicht-schulischen Aufgaben befreit.
- Aufgabe der Schule ist allein die Vermittlung von Lesen, Schreiben, Rechnen und Bildungsgütern, nicht Betreuung, Integration oder Inklusion.
- Bei einer Unterrichtsversorgung unter 90 Prozent können Schulleiter die Klassenobergrenzen aufheben, um bei Lehrerausfall den Unterricht sicherzustellen.
- Schulen werden von sozialpolitischen Aufgaben entlastet.
- Die Inklusion an Schulen wird beendet.
- Die Mindestschülerzahlen für Schulen werden abgesenkt.
- Der Bestand einer Grundschule ist bis zu einer Zahl von 40 statt 60 Schülern gesichert.
- Schulverbünde aus bis zu drei Schulen mit zusammen mindestens 100 Schülern sind ohne weitere Vorgaben möglich.
- Jahrgangsübergreifender Unterricht wird zugelassen, um kleine Schulen zu erhalten und dem Absterben des ländlichen Raums entgegenzuwirken.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 19
- Einseitige politische Beeinflussung an Schulen, durch staatliche Programme und durch den gebührenfinanzierten Rundfunk soll beendet werden.
- Schulen werden einbezogen, um ein neues nationales Selbstbewusstsein anzustoßen.
- An Schulen, Gerichten, Ministerien, in Kommunalverwaltungen und im Landtag werden nur traditionelle Schreibweisen akzeptiert.
- Handwerkliche Bildung soll in Theorie und Praxis stärker in den Schulalltag integriert werden.
- Werkstätten, Projekttage, Bau- und Technikmodule und Kooperationen mit Handwerksbetrieben werden fester Teil der Schulbildung.
- Der gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder wird unverzüglich beendet.
- Die Schule erzieht Schüler dazu, sich im demokratischen Spektrum selbst eine Meinung zu bilden.
- Die Schule vermittelt Kindern die Familie aus Mann und Frau mit Kindern als Vorbild.
- Per Runderlass wird sichergestellt, dass von schulischer Seite keine Regenbogenfahne mehr gezeigt wird.
- Paragraf 1 des Schulgesetzes wird im Sinne einer Erziehung zur Liebe zu Heimat und deutschem Volk umgestaltet.
- An öffentlichen Schulen wird an jedem Schultag die Bundesflagge gehisst.
- In jeder Jahrgangsstufe und Schulform finden pro Woche mindestens vier Stunden Sportunterricht statt.
- Schwimmen ist in jeder Jahrgangsstufe und Schulform fester Bestandteil des Sportunterrichts.
- Im Sportunterricht allgemeinbildender Schulen fließt das Schwimmabzeichen in die Sportnote ein.
- Ab Klasse 11 fließen die Rettungsschwimmerstufen der DLRG in die Sportnote ein.
- Ist eine Unterrichtsversorgung von über 95 Prozent dauerhaft gewährleistet, gelten wieder die regulären Klassenobergrenzen.
- Landesweit werden je Schulform und Jahrgangsstufe einheitliche, vom Bildungsministerium festgelegte Lehrmaterialien verwendet.
- Kommunale Schulen, Vereine und Kindergärten werden nur unterstützt, wenn sie nicht einer als Regenbogenagenda bezeichneten Ausrichtung dienen.
- Landesweite Richtlinien sollen hochwertige, gesunde und ausgewogene Verpflegung in Kitas und Schulen sicherstellen.
CDU 81917
Mehr Geld 3
- Schulen in sozial schwierigen Lagen erhalten zusätzliches Personal, mehr Förderangebote und bessere Ausstattung.
- Zusätzliche Ressourcen gehen vorrangig an Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
- Ein Förderprogramm nach dem Vorbild des Magdeburger Rechts soll Grundschülern demokratisches Zusammenleben erfahrbar machen.
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Schulen erhalten mehr Handlungsspielräume und innovative Strukturen.
- Schulen erhalten flexible Schulbudgets.
- Schulen dürfen befristet Vertretungspersonal und Unterstützungskräfte selbst einstellen.
- Eine neue Schulentwicklungsplanung fördert Schulverbünde und Campusschulen für wohnortnahe Bildungsangebote.
- Digitalassistenten an Schulen sollen digitalgestützten Unterricht noch intensiver unterstützen.
- Die neue Oberschule erlaubt inhaltliche und organisatorische Differenzierungen.
- Kooperationen zwischen Schulen, Unternehmen und Kammern werden gefördert.
- Interne und externe Evaluation sowie datengestützte Schulentwicklung werden gestärkt.
- Ausbildungszentren und berufsbildende Schulen werden gezielt gefördert.
- Ganztagsangebote, Horte und Grundschulen sollen besser vernetzt werden.
- Der 5G-Ausbau soll besonders für Schulen, Gewerbegebiete und ländliche Räume vorangetrieben werden.
- Die Arbeit in Schulen soll durch digitale Lösungen unterstützt werden.
- Die Justiz soll als fester Bildungspartner der Schulen etabliert werden.
- Städte- und Schulpartnerschaften werden ausgebaut.
Bleibt wie bisher 8
- Schulen im ländlichen Raum bleiben erhalten.
- Im ländlichen Raum wird ein zukunftsfähiges Schulnetz gesichert.
- Das gegliederte, differenzierte Schulsystem bleibt erhalten.
- Schulstrukturen im ländlichen Raum sollen erhalten bleiben.
- Die Förderschulen bleiben erhalten.
- Gut erreichbare und ausgestattete berufsbildende Schulen bleiben in ihrer Struktur erhalten.
- Die Radfahrausbildung im Grundschulalter bleibt Aufgabe der Landespolizei gemeinsam mit Schulen und Verkehrssicherheitsakteuren.
- Landessportschule Osterburg, Eliteschulen des Sports und Olympiastützpunkt werden weiter finanziert.
Ohne klare Richtung 11
- An allen Berufsschulstandorten sollen attraktive Rahmenbedingungen herrschen.
- Schulformen dürfen nicht vorschnell stigmatisiert werden.
- Sekundarschulen gelten als wichtiger Bestandteil des Bildungssystems und nicht als Schulen zweiter Klasse.
- Schulen vermitteln fachliche und soziale Kompetenzen, Werte und Persönlichkeitsbildung.
- Schule soll befähigen, unterstützen und bei Bedarf konsequent nachsteuern.
- Gymnasien und Oberschulen sollen als gleichwertig gelten.
- Die Vorteile von Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen werden in der Oberschule berücksichtigt.
- Schulen in freier Trägerschaft gelten als unverzichtbarer Teil der Bildungslandschaft.
- Schulen in freier Trägerschaft werden in Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung ausdrücklich anerkannt.
- Die Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen mit Schulen wird vertieft.
- Europa-Kompetenz in Schule, Verwaltung und Hochschulen wird gestärkt.
Mehr Pflichten 8
- Grundschule und Hort sollen eng zusammenarbeiten.
- Kita, Grundschule und Hort sollen wirksam miteinander kooperieren.
- In den Klassen 7 bis 9 wird ein verbindlicher wöchentlicher Praxislerntag oder digitaler Lerntag eingeführt.
- Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Technologien und KI gilt als Hauptaufgabe der Schule.
- Schulen legen in ihrer Schulordnung fest, inwieweit elektronische Endgeräte genutzt werden dürfen.
- Alle Oberschulen sollen ein zertifiziertes Berufsorientierungsprogramm verfolgen.
- Erste Hilfe und Wiederbelebung werden bis 2030 fester Teil schulischer Bildung.
- Gemeinsam mit Schulen, Landesmedienanstalt und zivilgesellschaftlichen Trägern sollen neue Bildungs- und Weiterbildungsformate zur Medienkompetenz für alle Generationen entstehen.
SPD 51121
Mehr Geld 10
- Es werden mehr sprachkompetente Lehrkräfte eingesetzt.
- Für Sprachförderung werden zusätzliche Stundenkontingente bereitgestellt.
- Schulen brauchen Planungssicherheit, ausreichende Personalausstattung und pädagogische Spielräume.
- An Schulen werden multiprofessionelle Teams aus Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, (förder-)pädagogischen Fachkräften sowie Fachkräften für Verwaltung und digitale Ausstattung eingesetzt.
- Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen erhalten gezielte sachliche und personelle Unterstützung.
- Gemeinsames Lernen wird durch zusätzliche Lehrerstunden, Förderpädagogik, Assistenz und Beratung gestärkt.
- Präventive und demokratiepädagogische Projekte an Schulen werden intensiviert und dauerhaft gefördert.
- Olympiastützpunkt, Bundesstützpunkte, Leistungszentren, Sportinternate, Mensen und die Landessportschule Osterburg werden verlässlich gefördert.
- Aktionen zum Europatag, die Europawochen sowie Europaprojekte von Schulen, Kommunen, Jugendzentren und Partnerschaftsvereinen werden gezielt gefördert.
- Ein dauerhaftes, krisenunabhängiges kommunales Infrastruktur- und Investitionsprogramm für Schulen, Kitas, Straßen und öffentliche Einrichtungen wird aufgelegt.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Schulen brauchen Planungssicherheit, ausreichende Personalausstattung und pädagogische Spielräume.
- Kooperationsprojekte zwischen Grundschule und weiterführender Schule werden unterstützt.
- Öffentliche Schulen erhalten mehr Freiraum für eigenverantwortliche pädagogische Entwicklung.
- Die Erkenntnisse aus den Leistungserhebungen fließen in gezielte Unterstützungsangebote für Schulen ein.
- Die Kooperation von Grundschulen und Horten wird weiter gestärkt.
- Grundschulen, die sich zu Ganztagsschulen weiterentwickeln wollen, werden unterstützt.
- Präventive und demokratiepädagogische Projekte an Schulen werden intensiviert und dauerhaft gefördert.
- Rassismuskritische Bildungsarbeit wird in Verwaltung, Schulen und Polizei ausgebaut.
- Das Landesprogramm „Schule ohne Rassismus“ wird gestärkt.
- Das Europaschul-Netzwerk wird weiter ausgebaut.
- Europa-Schulprojekttage werden flächendeckend unterstützt, auch außerhalb von Wahljahren.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 7
- Der Staat soll in Schulen, Verwaltung und Infrastruktur funktionieren.
- Sachsen-Anhalt braucht eine tragfähige Willkommenskultur in Betrieben, Schulen, Ehrenamt und Kommunen.
- Mittelfristig wird ein System mit zwei weiterführenden Schulformen angestrebt: Gymnasium und Gemeinschaftsschule.
- Ein Landesschulbauprogramm macht die Schulen barrierefrei und zukunftsfähig.
- Schulen werden mit neuen Raumkonzepten für Lernen, Lehren, Zusammensein und Rückzug modernisiert.
- Freie Schulen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten bereichern die Schullandschaft.
- Schulen sollen Orte sein, an denen Respekt, Gleichberechtigung und Vielfalt gelebt und vermittelt werden.
Mehr Pflichten 5
- Zwischen Kitas und Grundschulen werden verbindliche Kooperationen eingeführt.
- Förderschulen halten verbindlich Ganztagsangebote vor.
- Der Übergang von der Kita zur Grundschule wird verbindlich gemeinsam gestaltet.
- Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Geflüchtetenhilfe sowie des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen verpflichtend Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen.
- Die Bedeutung der EU wird in den Lehrplänen von Geografie, Sozialkunde, Geschichte und Wirtschaft verbindlich verankert.
Grüne 22525
Mehr Geld 14
- Modellhaft werden Lösungen mit jahrgangsübergreifendem Lernen, digitaler Unterstützung und multiprofessionellen Schulteams entwickelt.
- Die Lehrkräfte der Förderschulen Lernen unterstützen den gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen.
- An Schulen werden multiprofessionelle Teams eingesetzt, um Lehrkräfte zu entlasten.
- Schulen erhalten ein von der Schulleitung eigenständig verwaltetes Schulbudget.
- Die Investitionen in Schulgebäude und deren Ausstattung werden über ein umfassendes Schulbauprogramm deutlich erhöht.
- Ein landesspezifischer Schulsozialindex zur gezielten Verteilung zusätzlicher Mittel an Schulen mit besonderen Herausforderungen wird eingeführt.
- Die Mittel für Inklusion im allgemeinen Schulsystem werden deutlich aufgestockt.
- Schulsekretariate werden flächendeckend wieder eingeführt.
- Das Startchancen-Programm wird so ausgeweitet, dass an jeder Schule mindestens eine fest angestellte Fachkraft der Schulsozialarbeit tätig ist.
- Zusätzliches Personal verbessert die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
- An jeder Schule werden IT- und Digitalassistenzen für technischen Support und die Unterstützung der Lehrkräfte eingesetzt.
- Schulen mit vielen Kindern ohne ausreichende Deutschkenntnisse erhalten mehr Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache.
- An jeder Berufsschule wird eine feste Stelle für Schulsozialarbeit eingerichtet.
- Kunstprojekte, Literaturaktionen und eine „Bildungs-Tafel“ an Schulen sollen gezielt gefördert werden, um kulturelle Bildung zu stärken.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Ein Sofortprogramm für sichere Fahrradabstellanlagen an Hochschulen, Schulen, Landesliegenschaften und öffentlichen Einrichtungen wird aufgelegt.
- Die Arbeit des Landeszentrums zur Beteiligung junger Menschen wird auch für Kinder- und Jugendhilfe, Kitas und Schulen genutzt.
- Für kleine Grundschulen wird der Sonderstatus „Dorfgrundschule“ geschaffen.
- Modellhaft werden Lösungen mit jahrgangsübergreifendem Lernen, digitaler Unterstützung und multiprofessionellen Schulteams entwickelt.
- Die Umwandlung von Sekundarschulen in Gemeinschaftsschulen wird gefördert.
- Die Neugründung von Gemeinschaftsschulen wird gefördert.
- Jede Gemeinschaftsschule erhält eine gymnasiale Oberstufe.
- Schulen erhalten mehr Eigenverantwortung und können flexiblere Unterrichtsmodelle umsetzen.
- Schulen erhalten ein von der Schulleitung eigenständig verwaltetes Schulbudget.
- Für den Einsatz digitaler Medien an Schulen werden pädagogische Konzepte entwickelt.
- Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittler werden eingesetzt, um die Kommunikation zwischen Schulen, Schülern und Eltern zu verbessern.
- In Schulen werden Schulküchen errichtet.
- Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen sollen im Kinder- und Jugendsport, besonders für Ganztagsangebote, ausgebaut werden.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 19
- Der Ökolandbau soll in Ausbildung, Fachschule, Umstellungsberatung, Lehr- und Versuchseinrichtungen des Landes sowie in Forschung und Lehre an Hochschulen stärker berücksichtigt werden.
- Die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Kantinen und Mensen soll stärker auf regionale, saisonale, gesunde und biologische Ernährung mit vielfältigen pflanzlichen Angeboten ausgerichtet werden.
- Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt sollen im Schulunterricht stärker berücksichtigt werden.
- Verkehrserziehung findet flächendeckend und regelmäßig in Kitas und Schulen statt.
- Sozialkundeunterricht wird von der fünften bis zur zwölften oder dreizehnten Jahrgangsstufe verpflichtend.
- Digital- und Medienkompetenz wird fester Bestandteil der Bildung in Schulen, Familienbildungsstätten und der Jugendhilfe.
- Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen, Schulen und Jugendhilfe wird verbessert.
- Kommunale Präventionsketten mit enger Kooperation von Kita, Schule, Gesundheitswesen und Jugendschutz werden geschaffen.
- Alle allgemeinbildenden Schulen werden zu Schulen mit Ganztagsangebot weiterentwickelt.
- An allen weiterführenden Schulen wird verbindlich Berufs- und Studienorientierung angeboten.
- Schulen informieren aktiv über finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten und helfen Familien bei der Antragstellung.
- Ein auf Kooperation und Miteinander setzendes Schulklima wird im Schulgesetz verankert.
- Digitale Kompetenzen werden im Unterricht verbindlich vermittelt.
- Ein Pflichtfach „Informatik und Medienbildung“ wird von Klasse 5 bis 10 bzw. 11 an allen allgemeinbildenden Schulen eingeführt.
- Klima, Ernährung, Landwirtschaft und Nachhaltigkeit erhalten über Bildung für nachhaltige Entwicklung einen festen Platz im Schuljahresplan.
- Berufsschulunterricht in anderen Bundesländern findet nur für Fachspezifika statt.
- Schulische Sportstätten sollen stärker geöffnet werden.
- Gegen gesundheitliche Folgen der Klimakrise sind vorbeugende Maßnahmen wie kommunale Hitzeschutzpläne, hitzeangepasste Stadtplanung und Hitzeschutzkonzepte für Einrichtungen nötig.
- Computer- und Videospiele sollen an weiterführenden Schulen fächerübergreifend stärker behandelt und analysiert werden.
Linke 10733
Mehr Geld 18
- Die Finanzpolitik soll in gute Arbeit, moderne Schulen, funktionierende Krankenhäuser, einen starken Nahverkehr und attraktive Städte und Dörfer investieren.
- Die Investitionen in Kitas, Schulen, Hochschulen und Weiterbildung werden erhöht.
- Die sexuelle Bildung an Schulen wird durch geeignete Träger finanziell und personell unterstützt.
- In Schulen, Kitas, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, Weiterbildung und digitale Infrastruktur wird dauerhaft und ausreichend investiert.
- Die finanziellen und personellen Ressourcen für multiprofessionelle Teams und den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Förderbedarf an allen Regelschulen werden sichergestellt.
- Die befristete ESF-Projektfinanzierung der Schulsozialarbeit wird durch eine dauerhafte Finanzierung über ein Landesprogramm abgelöst.
- Ab dem Schuljahr 2028/29 gilt ein Personalschlüssel von einer Schulsozialarbeitsstelle je 150 Schüler, rund 1.200 Vollzeitstellen.
- Die Förderung aller Kinder wird strukturell verbessert und es werden deutlich mehr qualifizierte Pädagogen eingesetzt.
- Ein Landesprogramm zur Modernisierung der technischen Ausstattung Berufsbildender Schulen wird aufgelegt.
- Ganztagsangebote an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen werden bedarfsgerecht ausgebaut.
- Es wird kontinuierlich in die Barrierefreiheit von Schulgebäuden investiert.
- Ein Schulbauprogramm des Landes unterstützt die Schulträger bei Neu- und Erweiterungsbauten.
- Die Finanzzuweisungen an die Kommunen werden deutlich erhöht, damit sie den Bau- und Sanierungsbedarf an Schulen bewältigen.
- Lehrkräfte werden durch Schulverwaltungs- und Digitalassistenten von administrativen Aufgaben entlastet.
- Für pädagogisches Fachpersonal in Schule und Hort werden mehr Stellen geschaffen.
- Multiprofessionelle Teams in Kita und Schule sorgen für Stabilität.
- Multiprofessionelle Teams werden in Kita und Schule dauerhaft als Schutzanker eingesetzt.
- Eine Medienkompetenz-Offensive von 20 Millionen Euro stärkt die digitale Bildung an Schulen.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Inklusiv arbeitende Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen werden besser unterstützt und ausgebaut.
- Gemeinschaftsschulen können künftig auch die Fachhochschulreife vergeben.
- Erweiterte Gemeinschaftsschulen können mit berufsbildenden Schulen eine Fachoberstufe einrichten.
- Gymnasiale Oberstufenzentren als Kooperation mehrerer Gemeinschafts- und Gesamtschulen werden ermöglicht.
- Für die Gesamtkonferenz weiterführender Schulen kann die Drittelparität eingeführt werden.
- Die Gesamtkonferenzen erhalten zusätzliche Entscheidungsbefugnisse.
- Schulträger stellen den Schulen möglichst große Teile des Schulhaushalts als eigenes Budget zur Verfügung.
- Direktverbindungen der Wissenschaft zu Kommunen, Kliniken, Schulen und Betrieben werden auch im ländlichen Raum gestärkt.
- Partnerschulnetzwerke und Mentoring in der Lehrerbildung werden ausgebaut.
- Kooperationen von Schulen, Kitas und Sportvereinen werden unterstützt.
- Fuß- und Radwege, Straßen, Brücken, Schulen sowie Sport- und Kulturstätten werden nachhaltig instandgehalten, modernisiert und an den Klimawandel angepasst.
- Vergaberegeln ermöglichen Kantinen, Kitas, Schulen und Kliniken den bevorzugten Einkauf regionaler und nachhaltiger Lebensmittel.
- Neue Nutzungskonzepte für Kleingärten wie Gemeinschaftsgärten, Insektengärten, Streuobstwiesen, solidarische Landwirtschaft, Schul- und Kitagärten oder Flächen für Tafeln werden gefördert.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Die Konzeption für multiprofessionelle Teams in Kitas und Schulen wird weiterentwickelt.
- Die Gemeinschaftsschule mit längerem gemeinsamem Lernen ist Leitbild der Schule der Zukunft.
- Mittelfristig soll auf freiwilliger Basis ein Schulsystem aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien entstehen.
- Schulen in freier Trägerschaft erhalten faire Entwicklungsbedingungen.
Mehr Pflichten 10
- Kita und Schule kooperieren eng mit gemeinsamen Standards und Übergabeprozessen.
- An allen Schulen der Sekundarstufe I wird berufspraktischer Unterricht eingeführt.
- Für Neu-, Aus- und Umbau von Schulgebäuden werden verbindliche Vorgaben geschaffen.
- Bei der Raumgestaltung von Schulen wird das Konzept des Lernraums als dritter Pädagoge berücksichtigt.
- Für Kinder und Jugendliche gibt es eine gut erreichbare erste Anlaufstelle, klare Fristen und geregelte Übergaben zwischen Jugendhilfe, Gesundheitsdienst, Schule und Gericht.
- Kooperationen der Jugendarbeit mit Schule, Vereinen und Kultur werden verbindlich vereinbart.
- Gedenkstättenfahrten werden in der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen verbindlich im Lehrplan verankert und qualitativ weiterentwickelt.
- Schulen bieten frühzeitige Berufsorientierung mit praxisbezogenem Unterricht und verpflichtenden Schülerpraktika.
- Nachwuchs für Hotellerie und Gastronomie wird über Schülerpraktika, Schulmodule und regionale Ausbildungsoffensiven gewonnen.
- Radikalisierung wird durch Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendarbeit und Sozialarbeit früh vorgebeugt.
BSW 151726
Mehr Geld 17
- Berufsschulen werden personell, technisch und finanziell so ausgestattet, dass sie flexibel auf neue Ausbildungsprofile reagieren können.
- Bei Investitionen in Sportstätten haben Schulsportstätten sowie Hallen- und Freibäder zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit oberste Priorität.
- Die personellen, materiellen und räumlichen Ressourcen der Schulen werden grundlegend gestärkt.
- Eine ausreichende Vertretungsreserve für Lehrkräfte wird geschaffen.
- Schulsekretariate werden gemeinsam von Land und Kommunen finanziert.
- Das Land erhält moderne, funktionale Schulgebäude.
- Die Unterrichtsqualität wird durch bessere Ausstattung und moderne Schulen gesichert.
- Multiprofessionelle Schulen mit mehr Unterstützungspersonal werden ausgebaut.
- Schulsekretariate werden aufgewertet und besser ausgestattet.
- Schulen erhalten eigenverantwortliche Finanzmittel für Projekte, kurzfristige Maßnahmen und den laufenden Betrieb.
- Jede Schule erhält dauerhaft mindestens eine Schulsozialarbeiterstelle.
- Es wird massiv in frühkindliche Bildung, Schulen, Schulsozialarbeit, Jugendarbeit, Sucht- und Radikalisierungsprävention sowie die Betreuung Geflüchteter investiert.
- Die Betreuungsschlüssel werden verbessert.
- Es gibt ausreichend Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter und Vertrauenslehrkräfte.
- Ganztagsschulen erhalten hochwertige pädagogische Konzepte, ausreichend Räume und gut ausgebildetes Personal nach den Standards von Horten und Jugendhilfe.
- Das Land baut ein landeseigenes Förderprogramm für Ganztagsangebote auf.
- Qualitativ hochwertige Ganztagsschulen werden mit Fachkräften und Räumen ausgebaut.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Die Kooperation zwischen Betrieben, Berufsschulen und Hochschulen wird gestärkt.
- Kitas und Schulen werden vor einseitiger ideologischer Einflussnahme geschützt.
- Schulen erhalten eigenverantwortliche Finanzmittel für Projekte, kurzfristige Maßnahmen und den laufenden Betrieb.
- Multiprofessionelle Teams werden an Schulen zum Standard.
- Ganztagsschulen erhalten hochwertige pädagogische Konzepte, ausreichend Räume und gut ausgebildetes Personal nach den Standards von Horten und Jugendhilfe.
- Infrastruktur, Personal und pädagogische Konzepte des Ganztags werden gezielt gestärkt.
- Schulträger werden bei Planung, Bau und Kooperationen für den Ganztag unterstützt.
- Ein Bildungsgesetz soll die multiprofessionelle Unterstützung an Schulen ausbauen.
- Ein Bildungsgesetz soll die Mitbestimmung an Schulen stärken.
- Die IT-Sicherheitsstrukturen in Verwaltungen, Schulen, Krankenhäusern und kommunalen Betrieben werden deutlich gestärkt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 7
- Schulen und Hochschulen bleiben Orte freier, ziviler und kritischer Bildung und Wissenschaft.
- Schulen bleiben Orte der Bildung, kritischen Auseinandersetzung und Friedenserziehung und werden keine Rekrutierungsräume.
- Wohnortnahe Schulen werden gesichert und Schulschließungen vermieden.
- Die Mindestklassenstärke von 15 Schülern in ländlichen Regionen wird beibehalten, um Grundschulschließungen zu vermeiden.
- Die Zweizügigkeit wird nicht zur Bedingung für den Erhalt von Grundschulen.
- Ein Bildungsgesetz soll die Ressourcen der Schulen verbindlich sichern.
- Kleine Grundschulstandorte im ländlichen Raum bleiben erhalten.
Ohne klare Richtung 10
- Berufsschulen werden gestärkt.
- Schule befähigt zu informierten und verantwortungsbewussten Entscheidungen und nicht nur zum Bestehen von Prüfungen.
- Schulsekretariate werden aufgewertet.
- Der Einsatz Künstlicher Intelligenz an Schulen darf kein Selbstzweck sein.
- Die Schulen erhalten ein leistungsfähiges Verwaltungsmanagement.
- Die Digitalisierung an Schulen wird verantwortungsvoll und altersgerecht gestaltet.
- Gemeinschaftsschulen werden als Leitmodell etabliert.
- Die Folgen des Geburtenrückgangs für die Schulen werden schon jetzt berücksichtigt.
- Förderschulen erhalten angepasste Personalschlüssel für Schulsozialarbeit.
- Brennpunktschulen werden gezielt gestärkt.
Mehr Pflichten 15
- An Schulen wird Friedenserziehung statt Bundeswehrwerbung betrieben.
- Handlungskompetenz im Umgang mit Fragen von Geschlecht und Identität wird etwa in Schulen vermittelt.
- Schulen, Kitas und Sportvereine arbeiten stärker zusammen.
- Ernährung, Bewegung sowie der Umgang mit Konsum und Umweltbelastungen werden in der Schule altersgerecht thematisiert.
- Die Aufgaben der Schulsekretariate werden erweitert.
- Neue Prüfungsformate prüfen Verständnis, Anwendung und Reflexion statt der Nutzung von Algorithmen.
- Der Einsatz digitaler Geräte in der Grundschule wird abgelehnt.
- Im Unterricht bis Klasse 8 werden keine Smartphones und Tablets eingesetzt.
- Für Schulsozialarbeit und Schulpsychologie wird ein verbindlicher landesweiter Personalschlüssel am Bundesdurchschnitt eingeführt.
- Schulklassen werden ausgewogen zusammengesetzt.
- Eine zu starke Konzentration von Kindern mit Migrationshintergrund an einzelnen Schulen wird vermieden.
- Schulen schaffen klare Strukturen, damit junge Menschen ihre Anliegen einbringen und bei wichtigen Entscheidungen mitwirken können.
- Mitbestimmung von Schülern ist verbindlicher Bestandteil des Schullebens.
- Die Mitbestimmung junger Menschen an Schulen und in Kommunen wird verbindlich gestärkt.
- Die Beteiligungsrechte junger Menschen in Kommunen und Schulen werden durchgesetzt und verbessert.
FDP 5620
Mehr Geld 12
- Alle Bildungswege gelten als gleichwertig, was sich in der Ausstattung der Einrichtungen widerspiegeln soll.
- Bildungseinrichtungen von der Kita bis zur Hochschule erhalten moderne Lernumgebungen auf dem neuesten Stand der Technik.
- Alle Schulen werden ergänzend zur digitalen Infrastruktur mit passender Struktur und Geräten ausgestattet, um zeitgemäßes Lernen zu ermöglichen und Unterrichtsausfall zu vermeiden.
- Das Land investiert in gute, nachhaltige und barrierefreie Schulgebäude.
- Schulen in sozial benachteiligten Gegenden erhalten zusätzliche Ressourcen.
- Schulen erhalten einheitliche datenschutzkonforme Lernplattformen.
- Schulen erhalten eine professionelle IT-Betreuung, damit Lehrkräfte nicht Administratoren sein müssen.
- Ein landeseinheitlicher Schülerkostensatz soll eine faire Bildungsfinanzierung unabhängig von Schulträger und Kommunalfinanzen sichern.
- Ein landeseinheitlicher Schülerkostensatz je Schulform wird für alle öffentlichen und freien Schulen eingeführt.
- Der Schülerkostensatz deckt den tatsächlichen Aufwand je Schulform unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ab.
- Freie Schulen werden beim Schülerkostensatz gleichbehandelt und in die Ressourcenzuweisung einbezogen.
- Für Kooperationen im Ganztag werden verlässlich Mittel bereitgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Über digitale Medien im Unterricht und die Handynutzung auf dem Schulgelände wird vor Ort an den Schulen entschieden.
- Freie Schulen werden beim Schülerkostensatz gleichbehandelt und in die Ressourcenzuweisung einbezogen.
- Die Qualitätsentwicklung an Schulen soll datengestützt, aber datensparsam erfolgen.
- Das Land unterstützt PPP-Modelle für Ausbau, Modernisierung und Betrieb frühkindlicher und schulischer Bildungsinfrastruktur.
- In ländlichen und strukturschwachen Kommunen sollen PPP-Lösungen kleinere Schulen, Fachräume, digitale Infrastruktur und Ganztagsangebote sichern.
- Kooperationen von Schulen mit Vereinen, Kultureinrichtungen und außerschulischen Trägern werden ausgebaut.
- Die Kooperation von Schule und Hochschule wird gestärkt, um Studierfähigkeit und Übergang zu verbessern.
- Kooperationen zwischen Schulen und Hochschulen sollen ohne neue Zentralsteuerung Studierfähigkeit und Übergänge sichern.
- Kooperationen von Kitas und Schulen mit Sportvereinen werden ausgebaut.
Bleibt wie bisher 6
- Das differenzierende Schulsystem einschließlich der Förderschulen bleibt erhalten.
- Die Digitalassistenz an Schulen bleibt erhalten und kann künftig auch Angebote für Schüler machen.
- Die Lehrkräfteversorgung wird durch Imagekampagnen für Lehramtsstudiengänge sowie Weiterbildung und Qualifizierung von Seiteneinsteigern gesichert.
- Schulträger und Bildungsaufsicht behalten unabhängig vom Betreibermodell Steuerung und pädagogische Inhalte.
- Statt Schließungen werden Schulnetzwerke mit geteilten Angeboten und Fachpersonal gebildet, wobei die Lehrkraft zum Standort kommt.
- Die Eliteschulen des Sports bleiben attraktiv und ihre Leuchtturmfunktion wird sichtbar gemacht.
Mehr Pflichten 5
- Medienkompetenz wie Quellenprüfung und Erkennen von Desinformation wird systematisch in Schule und Lehrkräftebildung verankert.
- Datengestützte Systemsteuerung und Qualitätsentwicklung in Schulen und frühkindlicher Bildung werden systematisch auf- und ausgebaut.
- Die MINT-Fächer werden verbindlich in den Stundentafeln verankert und die Unterrichtsversorgung gesichert.
- Schulgebäude werden außerhalb des Unterrichts für Vereine und Kulturangebote geöffnet.
- In Jugendarbeit und Schule wird Diskriminierung durch Aufklärung entgegengewirkt.
FW 4715
Mehr Geld 10
- In weiche Standortfaktoren wie Kinderbetreuung, Schulen und kulturelle Einrichtungen soll massiv investiert werden.
- Für den DigitalPakt Schule soll eine dauerhafte Anschlussfinanzierung gesichert werden, damit Wartung, Support und Ersatzbeschaffung der Technik garantiert sind.
- Bildungseinrichtungen sollen modern digital ausgestattet werden.
- Schulen und Berufsschulen sollen stabile Rahmenbedingungen und eine gerechte Finanzierung erhalten.
- Die Schulen sollen für die digitale Zukunft ausgestattet werden.
- Freie Schulen und freie Träger sollen finanziell gestärkt werden.
- Förderschulen sollen bedarfsgerecht ausgestattet werden.
- Schulen sollen zusätzliches Verwaltungspersonal erhalten, um Lehrkräfte und Schulleitungen von Bürokratie zu entlasten.
- Berufliche Schulen sollen die für die Digitalisierung nötigen finanziellen und personellen Ressourcen erhalten.
- Berufsschulen sollen aufgewertet und personell wie materiell besser ausgestattet werden.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Kitas und Schulen arbeiten stärker mit Vereinen, Kirchen und Feuerwehren zusammen.
- Kommunale Schulküchen werden gefördert.
- Ganztagsschulen sollen gefördert werden.
- Sekundarschulen sollen als praxisorientierte Lernorte gestärkt werden.
- Kooperationen von Sekundarschulen mit regionalem Handel und Handwerk sollen ausgebaut werden.
Bleibt wie bisher 5
- Kürzungen bei Schulausstattung und Lehrkräftezahl, die zu Unterrichtsausfall führen, gelten als Verstoß gegen das Recht auf Teilhabe an Bildung nach der Kinderrechtskonvention.
- Alle Schulen sollen möglichst wohnortnah erhalten werden.
- Die vorhandenen Schulstandorte sollen erhalten werden.
- Förderschulen sollen erhalten werden.
- Volkshochschulen und Abendgymnasien sollen erhalten werden.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 4
- Schulen sollen nach dem Vorbild des Tags des Handwerks möglichst viel Berufspraxis vermitteln.
- Schulen und Hochschulen sollen jungen Menschen einen kritischen und reflektierten Umgang mit digitalen Werkzeugen vermitteln.
- Informatik, algorithmisches Denken und Datensicherheit sollen dauerhaft in den Bildungsplänen aller Schulformen verankert werden.
- Für die IT-Infrastruktur an Schulen sollen verbindliche Mindeststandards mit regelmäßigen Sicherheitsaudits gelten.
Koalitionsvertrag 20843
Mehr Geld 13
- Ein bürokratiearmes und im Verwendungszweck offenes „Landesprogramm Schulinfrastruktur“ wird aufgelegt.
- Das Schulinfrastrukturprogramm fördert Schulneubauten, Schulsanierungen und die Modernisierung der Schul-IT.
- Die Schulbauförderung steht auch Kooperationsschulen mit Nebenstandorten und einzelnen Standorten von Grundschulverbünden offen.
- In den nächsten Jahren sollen genügend Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal eingestellt werden.
- Maßnahmen zur besseren Besetzung von Schulleitungsstellen werden ergriffen.
- Für den Norden und den Süden des Landes wird je eine flexible Vertretungsreserve von Lehrkräften für akute Mangelsituationen aufgebaut.
- Die Förderung moderner technischer Ausstattung der Schulen wird parallel zum und nach dem DigitalPakt Schule fortgesetzt.
- Für die Lernförderung werden Kriterien entwickelt, damit besonders Schülerinnen, Schüler und Schulen in besonderen Lagen Mittel erhalten.
- Unter Beteiligung der freien Schulen wird ein neues auskömmliches, rechtssicheres und transparentes Finanzierungsmodell für Schulen in freier Trägerschaft entwickelt.
- Schulen in freier Trägerschaft werden anteilig an allen Unterstützungsleistungen und Förderprogrammen von Land, Bund und EU beteiligt.
- Für Berufe mit besonderem Fachkräftemangel werden finanzierte Modellprojekte für öffentliche und freie Schulen entwickelt.
- Berufliche Schulen und ihre Schulleitungen erhalten für das Qualitätsmanagement zusätzliche Ressourcen.
- Die Lehrkräftegewinnung im gewerblich-technischen Bereich an berufsbildenden Schulen wird gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 30
- Der Transfer von Forschung zu digitaler Didaktik in die Schulen soll ermöglicht werden.
- Der Neuaufbau des Landesdatennetzes und die Gigabitanbindung der Schulen werden intensiv vorangetrieben.
- Schulformen, die zu gleichen Abschlüssen führen, werden strukturell und personell gleich behandelt.
- Wohnortnahe Schulangebote werden durch neue Kooperationsmöglichkeiten unterstützt.
- In dünn besiedelten Regionen werden die Kooperationsmöglichkeiten der Schulen ausgebaut und gefördert.
- Schulen können gemeinsame Angebote mit zentralen und dezentralen Standorten machen.
- Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe kann an allen Schulformen ab 50 Schülerinnen und Schülern je Jahrgang eingerichtet werden.
- Die Schulentwicklungsplanungsverordnung wird entsprechend angepasst.
- Grundschulverbünde mit mehr als einem Nebenstandort werden ermöglicht.
- Ein Grundschulverbund kann künftig aus einem Hauptstandort und bis zu drei Nebenstandorten bestehen.
- Alle Schulen erhalten die Möglichkeit, offene und gebundene Ganztagsangebote zu machen.
- Die Schulbauförderung steht auch Kooperationsschulen mit Nebenstandorten und einzelnen Standorten von Grundschulverbünden offen.
- Bis Ende 2022 werden alle Schulen mit ausreichender Bandbreite an das Glasfasernetz angeschlossen.
- Die digitale Infrastruktur wird so ausgebaut, dass alle Schulen Zugang zu digitalen Angeboten haben.
- Das Land stellt mit den Trägern digitale Infrastruktur, Administration und Support für Schulen aller Schulformen sicher.
- Vor allem an Sekundar- und berufsbildenden Schulen werden Digitallabore erprobt.
- Digitale Werkzeuge wie digitale Prüfungsinstrumente werden entwickelt, in Modellversuchen evaluiert und gegebenenfalls eingeführt.
- In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt wird mindestens eine Schule mit besonderen Herausforderungen zur „Talentschule“ entwickelt.
- Jeder Schule wird ermöglicht, Ganztagsangebote vorzuhalten.
- Flexiblere Ganztagsmodelle werden zugelassen, indem externe Partner über Landesrahmenverträge einfacher einbezogen werden können.
- Schulen werden bei der Entwicklung eigener inklusiver Schulkonzepte unterstützt.
- Die Schulentwicklungsberatung wird als Instrument der Qualitätssicherung weiterentwickelt und eingesetzt.
- Unter Beteiligung der freien Schulen wird ein neues auskömmliches, rechtssicheres und transparentes Finanzierungsmodell für Schulen in freier Trägerschaft entwickelt.
- Schulen in freier Trägerschaft werden anteilig an allen Unterstützungsleistungen und Förderprogrammen von Land, Bund und EU beteiligt.
- Freie Schulträger entscheiden grundsätzlich selbst über den Lehrkräfteeinsatz.
- Schulen in freier Trägerschaft dürfen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst über eine Tätigkeit an ihren Schulen informieren.
- Strukturen zur Vernetzung beruflicher Schulen in den Regionen werden gefördert.
- Die beruflichen Schulen werden bei der Fortführung ihres ganzheitlichen Qualitätsmanagements unterstützt.
- „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ wird auf mehr Schulen ausgeweitet.
- Die Zusammenarbeit der Feuerwehren mit Schulen und Kindertagesstätten vor Ort wird ausgebaut.
Weniger Pflichten 5
- Die Mindestjahrgangsstärke für die gymnasiale Oberstufe darf geringfügig unterschritten werden.
- Die Schulentwicklungsplanungsverordnung wird entsprechend angepasst.
- Ein einmaliges Unterschreiten der Mindestschülerzahlen in Grundschulverbünden ist zulässig.
- Flexiblere Ganztagsmodelle werden zugelassen, indem externe Partner über Landesrahmenverträge einfacher einbezogen werden können.
- Die Genehmigungsverfahren zur Einstellung von Lehrkräften und Schulleitungen an Schulen in freier Trägerschaft werden vereinfacht.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Die Zielzahl der Lehrkräfte-Vollzeitäquivalente wird an die veränderten Schülerzahlen angepasst.
- Für Schulen mit mehr als 240 Schülerinnen und Schülern wird ein Konzept für die Einstellung von Schulverwaltungsassistenzen erarbeitet.
- Ein Berufsschulpakt wird angestrebt.
- Die berufsbildenden Schulen werden zu zukunftsfähigen Kompetenzzentren entwickelt.
Mehr Pflichten 20
- Unternehmerisches Denken und Handeln wird in Schulen und Hochschulen vermittelt.
- Schulen bieten frühzeitig Angebote zur Berufsorientierung an.
- Auf Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes wird eine staatlich anerkannte Weiterbildung in Gesundheitsberufen an Schulen eingeführt.
- Für Grundschulverbünde gelten Mindestschülerzahlen von 120 bei zwei, 160 bei drei und 200 bei vier Standorten.
- Grundlegende Parameter für Hygiene und Lüftung in Schulen sollen festgelegt und erhoben werden.
- Erprobte und bewährte Konzepte werden in allen Schulen des Landes umgesetzt.
- Die Konzepte der Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten werden anhand der Forschung zur Begabtenförderung weiterentwickelt.
- Zur Stärkung des Schulschwimmens wird das Niveaustufenkonzept der KMK verbindlich eingeführt.
- Ein Schulschwimmpass wird verbindlich eingeführt.
- Im Rahmen des Schulschwimmens werden die Lehrpläne an weiterführenden Schulen harmonisiert.
- Schulen müssen der Inklusion und den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen gerecht werden.
- Die Schulaufsicht prüft stichprobenartig die Vergleichbarkeit der Einstellungsvoraussetzungen mit staatlichen Schulen.
- Die qualitätssichernden Maßnahmen an Schulen in freier Trägerschaft können in Abstimmung mit den Trägern eingesehen werden.
- Weitere Bildungsgänge werden in die Zertifizierung einbezogen.
- Die Berufsorientierung wird für alle Schulformen der Sekundarstufen I und II schulgesetzlich verbindlich verankert und fortentwickelt.
- Mentoring- und Patenprogramme, Projektpartnerschaften und Talent-Scouts an Schulen und Hochschulen sollen Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Elternhaus ein Studium ermöglichen.
- BRAFO wird flächendeckend an allen weiterführenden Schulen einschließlich Gymnasien durchgeführt.
- Demokratiebildung und interkulturelle Bildung werden verbindlich in den Lehrplänen der Schulen, in relevanten Ausbildungs- und Studiengängen und in der Weiterbildung verankert.
- Für Schulen, Kinder- und Jugendarbeit, Vereine und soziale Einrichtungen sollen umfassende und einheitliche Präventions- und Gewaltschutzkonzepte entwickelt werden.
- Alle Kitas, Schulen, geförderten Vereine und Verbände sowie Freiwilligen Feuerwehren sollen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickeln und anwenden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht