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Schulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 20311
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 9
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 19
  1. Einseitige politische Beeinflussung an Schulen, durch staatliche Programme und durch den gebührenfinanzierten Rundfunk soll beendet werden.
  2. Schulen werden einbezogen, um ein neues nationales Selbstbewusstsein anzustoßen.
  3. An Schulen, Gerichten, Ministerien, in Kommunalverwaltungen und im Landtag werden nur traditionelle Schreibweisen akzeptiert.
  4. Handwerkliche Bildung soll in Theorie und Praxis stärker in den Schulalltag integriert werden.
  5. Werkstätten, Projekttage, Bau- und Technikmodule und Kooperationen mit Handwerksbetrieben werden fester Teil der Schulbildung.
  6. Der gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder wird unverzüglich beendet.
  7. Die Schule erzieht Schüler dazu, sich im demokratischen Spektrum selbst eine Meinung zu bilden.
  8. Die Schule vermittelt Kindern die Familie aus Mann und Frau mit Kindern als Vorbild.
  9. Per Runderlass wird sichergestellt, dass von schulischer Seite keine Regenbogenfahne mehr gezeigt wird.
  10. Paragraf 1 des Schulgesetzes wird im Sinne einer Erziehung zur Liebe zu Heimat und deutschem Volk umgestaltet.
  11. An öffentlichen Schulen wird an jedem Schultag die Bundesflagge gehisst.
  12. In jeder Jahrgangsstufe und Schulform finden pro Woche mindestens vier Stunden Sportunterricht statt.
  13. Schwimmen ist in jeder Jahrgangsstufe und Schulform fester Bestandteil des Sportunterrichts.
  14. Im Sportunterricht allgemeinbildender Schulen fließt das Schwimmabzeichen in die Sportnote ein.
  15. Ab Klasse 11 fließen die Rettungsschwimmerstufen der DLRG in die Sportnote ein.
  16. Ist eine Unterrichtsversorgung von über 95 Prozent dauerhaft gewährleistet, gelten wieder die regulären Klassenobergrenzen.
  17. Landesweit werden je Schulform und Jahrgangsstufe einheitliche, vom Bildungsministerium festgelegte Lehrmaterialien verwendet.
  18. Kommunale Schulen, Vereine und Kindergärten werden nur unterstützt, wenn sie nicht einer als Regenbogenagenda bezeichneten Ausrichtung dienen.
  19. Landesweite Richtlinien sollen hochwertige, gesunde und ausgewogene Verpflegung in Kitas und Schulen sicherstellen.
CDU 81917
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 11
Mehr Pflichten 8
SPD 51121
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 5
Grüne 22525
Mehr Geld 14
  1. Modellhaft werden Lösungen mit jahrgangsübergreifendem Lernen, digitaler Unterstützung und multiprofessionellen Schulteams entwickelt.
  2. Die Lehrkräfte der Förderschulen Lernen unterstützen den gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen.
  3. An Schulen werden multiprofessionelle Teams eingesetzt, um Lehrkräfte zu entlasten.
  4. Schulen erhalten ein von der Schulleitung eigenständig verwaltetes Schulbudget.
  5. Die Investitionen in Schulgebäude und deren Ausstattung werden über ein umfassendes Schulbauprogramm deutlich erhöht.
  6. Ein landesspezifischer Schulsozialindex zur gezielten Verteilung zusätzlicher Mittel an Schulen mit besonderen Herausforderungen wird eingeführt.
  7. Die Mittel für Inklusion im allgemeinen Schulsystem werden deutlich aufgestockt.
  8. Schulsekretariate werden flächendeckend wieder eingeführt.
  9. Das Startchancen-Programm wird so ausgeweitet, dass an jeder Schule mindestens eine fest angestellte Fachkraft der Schulsozialarbeit tätig ist.
  10. Zusätzliches Personal verbessert die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
  11. An jeder Schule werden IT- und Digitalassistenzen für technischen Support und die Unterstützung der Lehrkräfte eingesetzt.
  12. Schulen mit vielen Kindern ohne ausreichende Deutschkenntnisse erhalten mehr Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache.
  13. An jeder Berufsschule wird eine feste Stelle für Schulsozialarbeit eingerichtet.
  14. Kunstprojekte, Literaturaktionen und eine „Bildungs-Tafel“ an Schulen sollen gezielt gefördert werden, um kulturelle Bildung zu stärken.
Mehr Rechte oder Angebote 13
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 19
  1. Der Ökolandbau soll in Ausbildung, Fachschule, Umstellungsberatung, Lehr- und Versuchseinrichtungen des Landes sowie in Forschung und Lehre an Hochschulen stärker berücksichtigt werden.
  2. Die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Kantinen und Mensen soll stärker auf regionale, saisonale, gesunde und biologische Ernährung mit vielfältigen pflanzlichen Angeboten ausgerichtet werden.
  3. Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt sollen im Schulunterricht stärker berücksichtigt werden.
  4. Verkehrserziehung findet flächendeckend und regelmäßig in Kitas und Schulen statt.
  5. Sozialkundeunterricht wird von der fünften bis zur zwölften oder dreizehnten Jahrgangsstufe verpflichtend.
  6. Digital- und Medienkompetenz wird fester Bestandteil der Bildung in Schulen, Familienbildungsstätten und der Jugendhilfe.
  7. Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen, Schulen und Jugendhilfe wird verbessert.
  8. Kommunale Präventionsketten mit enger Kooperation von Kita, Schule, Gesundheitswesen und Jugendschutz werden geschaffen.
  9. Alle allgemeinbildenden Schulen werden zu Schulen mit Ganztagsangebot weiterentwickelt.
  10. An allen weiterführenden Schulen wird verbindlich Berufs- und Studienorientierung angeboten.
  11. Schulen informieren aktiv über finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten und helfen Familien bei der Antragstellung.
  12. Ein auf Kooperation und Miteinander setzendes Schulklima wird im Schulgesetz verankert.
  13. Digitale Kompetenzen werden im Unterricht verbindlich vermittelt.
  14. Ein Pflichtfach „Informatik und Medienbildung“ wird von Klasse 5 bis 10 bzw. 11 an allen allgemeinbildenden Schulen eingeführt.
  15. Klima, Ernährung, Landwirtschaft und Nachhaltigkeit erhalten über Bildung für nachhaltige Entwicklung einen festen Platz im Schuljahresplan.
  16. Berufsschulunterricht in anderen Bundesländern findet nur für Fachspezifika statt.
  17. Schulische Sportstätten sollen stärker geöffnet werden.
  18. Gegen gesundheitliche Folgen der Klimakrise sind vorbeugende Maßnahmen wie kommunale Hitzeschutzpläne, hitzeangepasste Stadtplanung und Hitzeschutzkonzepte für Einrichtungen nötig.
  19. Computer- und Videospiele sollen an weiterführenden Schulen fächerübergreifend stärker behandelt und analysiert werden.
Linke 10733
Mehr Geld 18
  1. Die Finanzpolitik soll in gute Arbeit, moderne Schulen, funktionierende Krankenhäuser, einen starken Nahverkehr und attraktive Städte und Dörfer investieren.
  2. Die Investitionen in Kitas, Schulen, Hochschulen und Weiterbildung werden erhöht.
  3. Die sexuelle Bildung an Schulen wird durch geeignete Träger finanziell und personell unterstützt.
  4. In Schulen, Kitas, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, Weiterbildung und digitale Infrastruktur wird dauerhaft und ausreichend investiert.
  5. Die finanziellen und personellen Ressourcen für multiprofessionelle Teams und den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Förderbedarf an allen Regelschulen werden sichergestellt.
  6. Die befristete ESF-Projektfinanzierung der Schulsozialarbeit wird durch eine dauerhafte Finanzierung über ein Landesprogramm abgelöst.
  7. Ab dem Schuljahr 2028/29 gilt ein Personalschlüssel von einer Schulsozialarbeitsstelle je 150 Schüler, rund 1.200 Vollzeitstellen.
  8. Die Förderung aller Kinder wird strukturell verbessert und es werden deutlich mehr qualifizierte Pädagogen eingesetzt.
  9. Ein Landesprogramm zur Modernisierung der technischen Ausstattung Berufsbildender Schulen wird aufgelegt.
  10. Ganztagsangebote an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  11. Es wird kontinuierlich in die Barrierefreiheit von Schulgebäuden investiert.
  12. Ein Schulbauprogramm des Landes unterstützt die Schulträger bei Neu- und Erweiterungsbauten.
  13. Die Finanzzuweisungen an die Kommunen werden deutlich erhöht, damit sie den Bau- und Sanierungsbedarf an Schulen bewältigen.
  14. Lehrkräfte werden durch Schulverwaltungs- und Digitalassistenten von administrativen Aufgaben entlastet.
  15. Für pädagogisches Fachpersonal in Schule und Hort werden mehr Stellen geschaffen.
  16. Multiprofessionelle Teams in Kita und Schule sorgen für Stabilität.
  17. Multiprofessionelle Teams werden in Kita und Schule dauerhaft als Schutzanker eingesetzt.
  18. Eine Medienkompetenz-Offensive von 20 Millionen Euro stärkt die digitale Bildung an Schulen.
Mehr Rechte oder Angebote 13
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 10
BSW 151726
Mehr Geld 17
  1. Berufsschulen werden personell, technisch und finanziell so ausgestattet, dass sie flexibel auf neue Ausbildungsprofile reagieren können.
  2. Bei Investitionen in Sportstätten haben Schulsportstätten sowie Hallen- und Freibäder zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit oberste Priorität.
  3. Die personellen, materiellen und räumlichen Ressourcen der Schulen werden grundlegend gestärkt.
  4. Eine ausreichende Vertretungsreserve für Lehrkräfte wird geschaffen.
  5. Schulsekretariate werden gemeinsam von Land und Kommunen finanziert.
  6. Das Land erhält moderne, funktionale Schulgebäude.
  7. Die Unterrichtsqualität wird durch bessere Ausstattung und moderne Schulen gesichert.
  8. Multiprofessionelle Schulen mit mehr Unterstützungspersonal werden ausgebaut.
  9. Schulsekretariate werden aufgewertet und besser ausgestattet.
  10. Schulen erhalten eigenverantwortliche Finanzmittel für Projekte, kurzfristige Maßnahmen und den laufenden Betrieb.
  11. Jede Schule erhält dauerhaft mindestens eine Schulsozialarbeiterstelle.
  12. Es wird massiv in frühkindliche Bildung, Schulen, Schulsozialarbeit, Jugendarbeit, Sucht- und Radikalisierungsprävention sowie die Betreuung Geflüchteter investiert.
  13. Die Betreuungsschlüssel werden verbessert.
  14. Es gibt ausreichend Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter und Vertrauenslehrkräfte.
  15. Ganztagsschulen erhalten hochwertige pädagogische Konzepte, ausreichend Räume und gut ausgebildetes Personal nach den Standards von Horten und Jugendhilfe.
  16. Das Land baut ein landeseigenes Förderprogramm für Ganztagsangebote auf.
  17. Qualitativ hochwertige Ganztagsschulen werden mit Fachkräften und Räumen ausgebaut.
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 10
Mehr Pflichten 15
FDP 5620
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 9
Bleibt wie bisher 6
Mehr Pflichten 5
FW 4715
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 5
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 4
Koalitionsvertrag 20843
Mehr Geld 13
  1. Ein bürokratiearmes und im Verwendungszweck offenes „Landesprogramm Schulinfrastruktur“ wird aufgelegt.
  2. Das Schulinfrastrukturprogramm fördert Schulneubauten, Schulsanierungen und die Modernisierung der Schul-IT.
  3. Die Schulbauförderung steht auch Kooperationsschulen mit Nebenstandorten und einzelnen Standorten von Grundschulverbünden offen.
  4. In den nächsten Jahren sollen genügend Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal eingestellt werden.
  5. Maßnahmen zur besseren Besetzung von Schulleitungsstellen werden ergriffen.
  6. Für den Norden und den Süden des Landes wird je eine flexible Vertretungsreserve von Lehrkräften für akute Mangelsituationen aufgebaut.
  7. Die Förderung moderner technischer Ausstattung der Schulen wird parallel zum und nach dem DigitalPakt Schule fortgesetzt.
  8. Für die Lernförderung werden Kriterien entwickelt, damit besonders Schülerinnen, Schüler und Schulen in besonderen Lagen Mittel erhalten.
  9. Unter Beteiligung der freien Schulen wird ein neues auskömmliches, rechtssicheres und transparentes Finanzierungsmodell für Schulen in freier Trägerschaft entwickelt.
  10. Schulen in freier Trägerschaft werden anteilig an allen Unterstützungsleistungen und Förderprogrammen von Land, Bund und EU beteiligt.
  11. Für Berufe mit besonderem Fachkräftemangel werden finanzierte Modellprojekte für öffentliche und freie Schulen entwickelt.
  12. Berufliche Schulen und ihre Schulleitungen erhalten für das Qualitätsmanagement zusätzliche Ressourcen.
  13. Die Lehrkräftegewinnung im gewerblich-technischen Bereich an berufsbildenden Schulen wird gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Der Transfer von Forschung zu digitaler Didaktik in die Schulen soll ermöglicht werden.
  2. Der Neuaufbau des Landesdatennetzes und die Gigabitanbindung der Schulen werden intensiv vorangetrieben.
  3. Schulformen, die zu gleichen Abschlüssen führen, werden strukturell und personell gleich behandelt.
  4. Wohnortnahe Schulangebote werden durch neue Kooperationsmöglichkeiten unterstützt.
  5. In dünn besiedelten Regionen werden die Kooperationsmöglichkeiten der Schulen ausgebaut und gefördert.
  6. Schulen können gemeinsame Angebote mit zentralen und dezentralen Standorten machen.
  7. Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe kann an allen Schulformen ab 50 Schülerinnen und Schülern je Jahrgang eingerichtet werden.
  8. Die Schulentwicklungsplanungsverordnung wird entsprechend angepasst.
  9. Grundschulverbünde mit mehr als einem Nebenstandort werden ermöglicht.
  10. Ein Grundschulverbund kann künftig aus einem Hauptstandort und bis zu drei Nebenstandorten bestehen.
  11. Alle Schulen erhalten die Möglichkeit, offene und gebundene Ganztagsangebote zu machen.
  12. Die Schulbauförderung steht auch Kooperationsschulen mit Nebenstandorten und einzelnen Standorten von Grundschulverbünden offen.
  13. Bis Ende 2022 werden alle Schulen mit ausreichender Bandbreite an das Glasfasernetz angeschlossen.
  14. Die digitale Infrastruktur wird so ausgebaut, dass alle Schulen Zugang zu digitalen Angeboten haben.
  15. Das Land stellt mit den Trägern digitale Infrastruktur, Administration und Support für Schulen aller Schulformen sicher.
  16. Vor allem an Sekundar- und berufsbildenden Schulen werden Digitallabore erprobt.
  17. Digitale Werkzeuge wie digitale Prüfungsinstrumente werden entwickelt, in Modellversuchen evaluiert und gegebenenfalls eingeführt.
  18. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt wird mindestens eine Schule mit besonderen Herausforderungen zur „Talentschule“ entwickelt.
  19. Jeder Schule wird ermöglicht, Ganztagsangebote vorzuhalten.
  20. Flexiblere Ganztagsmodelle werden zugelassen, indem externe Partner über Landesrahmenverträge einfacher einbezogen werden können.
  21. Schulen werden bei der Entwicklung eigener inklusiver Schulkonzepte unterstützt.
  22. Die Schulentwicklungsberatung wird als Instrument der Qualitätssicherung weiterentwickelt und eingesetzt.
  23. Unter Beteiligung der freien Schulen wird ein neues auskömmliches, rechtssicheres und transparentes Finanzierungsmodell für Schulen in freier Trägerschaft entwickelt.
  24. Schulen in freier Trägerschaft werden anteilig an allen Unterstützungsleistungen und Förderprogrammen von Land, Bund und EU beteiligt.
  25. Freie Schulträger entscheiden grundsätzlich selbst über den Lehrkräfteeinsatz.
  26. Schulen in freier Trägerschaft dürfen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst über eine Tätigkeit an ihren Schulen informieren.
  27. Strukturen zur Vernetzung beruflicher Schulen in den Regionen werden gefördert.
  28. Die beruflichen Schulen werden bei der Fortführung ihres ganzheitlichen Qualitätsmanagements unterstützt.
  29. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ wird auf mehr Schulen ausgeweitet.
  30. Die Zusammenarbeit der Feuerwehren mit Schulen und Kindertagesstätten vor Ort wird ausgebaut.
Weniger Pflichten 5
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 20
  1. Unternehmerisches Denken und Handeln wird in Schulen und Hochschulen vermittelt.
  2. Schulen bieten frühzeitig Angebote zur Berufsorientierung an.
  3. Auf Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes wird eine staatlich anerkannte Weiterbildung in Gesundheitsberufen an Schulen eingeführt.
  4. Für Grundschulverbünde gelten Mindestschülerzahlen von 120 bei zwei, 160 bei drei und 200 bei vier Standorten.
  5. Grundlegende Parameter für Hygiene und Lüftung in Schulen sollen festgelegt und erhoben werden.
  6. Erprobte und bewährte Konzepte werden in allen Schulen des Landes umgesetzt.
  7. Die Konzepte der Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten werden anhand der Forschung zur Begabtenförderung weiterentwickelt.
  8. Zur Stärkung des Schulschwimmens wird das Niveaustufenkonzept der KMK verbindlich eingeführt.
  9. Ein Schulschwimmpass wird verbindlich eingeführt.
  10. Im Rahmen des Schulschwimmens werden die Lehrpläne an weiterführenden Schulen harmonisiert.
  11. Schulen müssen der Inklusion und den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen gerecht werden.
  12. Die Schulaufsicht prüft stichprobenartig die Vergleichbarkeit der Einstellungsvoraussetzungen mit staatlichen Schulen.
  13. Die qualitätssichernden Maßnahmen an Schulen in freier Trägerschaft können in Abstimmung mit den Trägern eingesehen werden.
  14. Weitere Bildungsgänge werden in die Zertifizierung einbezogen.
  15. Die Berufsorientierung wird für alle Schulformen der Sekundarstufen I und II schulgesetzlich verbindlich verankert und fortentwickelt.
  16. Mentoring- und Patenprogramme, Projektpartnerschaften und Talent-Scouts an Schulen und Hochschulen sollen Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Elternhaus ein Studium ermöglichen.
  17. BRAFO wird flächendeckend an allen weiterführenden Schulen einschließlich Gymnasien durchgeführt.
  18. Demokratiebildung und interkulturelle Bildung werden verbindlich in den Lehrplänen der Schulen, in relevanten Ausbildungs- und Studiengängen und in der Weiterbildung verankert.
  19. Für Schulen, Kinder- und Jugendarbeit, Vereine und soziale Einrichtungen sollen umfassende und einheitliche Präventions- und Gewaltschutzkonzepte entwickelt werden.
  20. Alle Kitas, Schulen, geförderten Vereine und Verbände sowie Freiwilligen Feuerwehren sollen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickeln und anwenden.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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