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Schulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 372137
Mehr Geld 13
  1. Die Einstellung von Systemadministratoren oder die Vergabe an externe Dienstleister durch die Schulträger wird gefördert.
  2. Der Digitalpakt Schule wird mit seinen Zusatzvereinbarungen schnellstmöglich umgesetzt.
  3. Im Bund wird ein Digitalpakt II ab 2025 und dessen dauerhafte Fortführung angestrebt.
  4. Der Gewinnung und Bindung von Lehrkräften wird mit einer Allianz für Lehrkräftebildung begegnet.
  5. Eine bedarfsgerechte Versorgung mit Lehrkräften für alle Schularten, besonders in den Mangelfächern, wird durch hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung erreicht.
  6. Für die Nutzung der Räume im Ganztag werden eine angemessene Ausstattung mit Räumen und Materialien sowie fachlich und pädagogisch geschultes Personal bereitgestellt.
  7. Das PerspektivSchul-Programm mit erhöhten Zuwendungen für die beteiligten Schulen wird gestärkt.
  8. Die Schulbauförderung des Landes wird fortgesetzt.
  9. Gelingende Inklusion erfordert mehr qualifiziertes Personal und eine gute Zusammenarbeit von Regelschulen, Förderzentren und Elternhäusern.
  10. An großen Schulen werden Verwaltungsleitungen im Landesdienst erprobt.
  11. In erster Linie unterstützen die kreisfreien Städte und Kreise die beruflichen Schulen bei der Ausstattung.
  12. Kreise und kreisfreie Städte werden bei der modernen Ausstattung der beruflichen Schulen im Rahmen möglicher Schulbauprogramme unterstützt.
  13. Gemeinsam mit der Allianz für Lehrkräftebildung Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräfteausbildung und zur Gewinnung von Lehrkräften für berufsbildende Schulen einleiten.
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Die Digitalisierung der Schulen wird weiter vorangetrieben.
  2. Die Umgestaltung von Schulhöfen und Schulräumen wird gefördert.
  3. Für Schulen wird eine erweiterte Experimentierklausel geschaffen, damit sie neue digitalgestützte Unterrichtsformate erproben können.
  4. Schulische und außerschulische MINT-Strukturen zur Vernetzung von Schule mit Hochschulen und Unternehmen sowie die Bildung für nachhaltige Entwicklung werden gestärkt.
  5. Schulen in freier Trägerschaft erhalten bessere Unterstützung bei der Unterrichtsgenehmigung und beim Fachkräftemangel.
  6. Für neue digital unterstützte Unterrichtskonzepte werden erweiterte Experimentierklauseln für Schulen geschaffen.
  7. Die Weiterentwicklung der Schulen stützt sich auf den Dialog mit der Wissenschaft, auf die empirische Bildungsforschung und auf die Bildungsberichterstattung.
  8. Das Schulgesetz wird in einem breiten Dialog mit allen schulischen Akteuren überarbeitet.
  9. Für alle Schulen wird ein Lernmanagementsystem eingeführt.
  10. Die digitale Infrastruktur der Schulen wird mit hoher Priorität ausgebaut.
  11. Auch die letzten Schulen werden an das Glasfasernetz angebunden.
  12. Alle Schulen werden schnellstmöglich an die Schul-Cloud angeschlossen.
  13. Die Schul-Cloud wird stetig weiterentwickelt.
  14. Die Bemühungen zur Gewinnung von Lehrkräften werden intensiviert.
  15. Der Austausch innerhalb und zwischen den Schulen wird gefördert.
  16. Onlineformate werden weiter ausgebaut.
  17. In einem regional gestützten Netzwerk digitaler Kompetenzzentren wird ein passgenaues Beratungs- und Fortbildungsangebot für Schulen eingerichtet.
  18. Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden wird ein Musterraumprogramm als Empfehlung für die Gestaltung künftiger Klassenräume entwickelt.
  19. Das Schulteam wird neben den Lehrkräften multiprofessionell aufgestellt und qualifiziert.
  20. Die Vielfalt der beruflichen Bildung wird durch Erhalt und Stärkung der sechs Schularten gesichert.
  21. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaft und der Weiterbildung über oncampus stärken.
  22. Den Staat digital denken und von Warteschlangen in Rathäusern zu Bürgerservice aus einer Hand, digitaler Beratung und digitalen Konzepten für Schulen und Hochschulen übergehen.
  23. Ein Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung von Schulen und Hochschulen durch neue digitale Unterrichtskonzepte.
  24. Der Handlungsplan Sprachenpolitik wird umgesetzt und weiterentwickelt, etwa durch den Ausbau der Modellschulen Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 16
Mehr Pflichten 37
  1. Informatik wird als Pflichtfach in weiterführenden Schulen eingeführt.
  2. In der Grundschule wird je eine zusätzliche Unterrichtsstunde in Mathematik und Deutsch eingeführt.
  3. Gemeinsam mit Vereinen und Trägern wird die Bewegungsstunde mit der Ganztagsschule eingeführt.
  4. Eine Viereinhalbjährigen-Untersuchung mit Blick auf sonderpädagogische Förderbedarfe wird in Kooperation von Kita und Grundschule erprobt.
  5. Förderangebote in Kooperation zwischen Kita und Grundschule werden eingeführt.
  6. Die Viereinhalbjährigen-Untersuchung wird in Kooperation zwischen Kita und Grundschule erprobt.
  7. An allen Grundschulen wird im Rahmen des Ganztagsangebotes eine Bewegungsstunde pro Woche eingeführt.
  8. An Gemeinschaftsschulen werden ab Klasse 7 in den Hauptfächern und freiwillig in den Nebenfächern Lerngruppen nach erhöhtem und grundlegendem Niveau geteilt.
  9. Informatik wird als Pflichtfach an weiterführenden Schulen eingeführt.
  10. In der 1. und 2. Klasse der Grundschule wird jeweils eine zusätzliche Unterrichtsstunde zur Stärkung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik eingeführt.
  11. In der Ganztagsbetreuung aller Grundschulen wird mindestens eine Bewegungsstunde pro Woche eingeführt.
  12. An Gemeinschaftsschulen werden ab Klasse 7 die Lerngruppen in den Hauptfächern und freiwillig in den Nebenfächern nach Leistungsstand geteilt.
  13. Informatik wird ab Klasse 5 an allen weiterführenden Schulen zum Pflichtfach.
  14. Ein zusätzlicher Schulentwicklungstag zum Thema digitale Bildung wird einmal pro Schuljahr verbindlich eingeführt.
  15. Die im Ganztag verfügbaren Räume wie Schulmensen werden aktiv genutzt, etwa für Kochkurse mit saisonalen und regionalen Produkten.
  16. Allgemeinbildende und berufliche Schulen arbeiten beim Übergang der Schülerinnen und Schüler stärker zusammen, etwa im Werkstattunterricht.
  17. Entrepreneurship Education an den Schulen einführen.
  18. Datenkompetenz wird bereits in der Schul- und Ausbildung als Lerninhalt verankert.
  19. Den Besuch einer Gedenkstätte der Judenverfolgung und dessen Aufarbeitung verpflichtend in den Schulunterricht aufnehmen.
  20. Deradikalisierung ist eine Querschnittsaufgabe von der Schule bis zur Justizvollzugsanstalt.
  21. Das Unterrichtsfach Informatik wird an weiterführenden Schulen schrittweise verpflichtend eingeführt.
  22. Der Ernährungsführerschein wird flächendeckend an den Schulen etabliert.
  23. Außerschulische Angebote eng mit dem schulischen System verzahnen und Schule zum Sozialraum hin öffnen.
  24. Das schulische System enger mit der Kinder- und Jugendhilfe verzahnen.
  25. Die in der Schule vermittelte Grammatik und Rechtschreibung folgt den Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung.
  26. Die Präventionsarbeit gegen häusliche Gewalt an Schulen ausbauen.
  27. Lehrkräfte fortbilden, damit Schulen mehr Verantwortung beim Schutz vor Gewalt übernehmen.
  28. Bei der Mittagsverpflegung in Schulen eine gesunde und ausgewogene Ernährung gewährleisten.
  29. Erste-Hilfe-Kurse im Schulunterricht durchführen.
  30. Für eine gesunde und ausgewogene Mittagsverpflegung in Schulen sorgen.
  31. An weiterführenden Schulen wird für die Dauer eines Schuljahres ein gesellschaftliches Jahr eingeführt.
  32. Die Freistellung für ehrenamtliches Engagement durch Arbeitgeber, Universität oder Schule wird gestärkt.
  33. In der Grundschule wird zusätzlich zum Sportunterricht im Ganztagsangebot eine wöchentliche Bewegungsstunde eingeführt, möglichst in Kooperation mit Sportvereinen und -verbänden.
  34. Die Zahl verpflichtender WiPo-Stunden in der Sekundarstufe I steigt von vier auf fünf Stunden.
  35. Jede Schule zeigt dauerhaft je eine Flagge der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und Schleswig-Holsteins.
  36. In Kooperation von Kita und Grundschule werden verbindliche Förderangebote für Sprache und Motorik eingeführt.
  37. Allgemein- und berufsbildende Schulen thematisieren und vermitteln unterschiedliche kulturelle Hintergründe.
Grüne 20740
Mehr Geld 14
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Die Kontingentstundentafel überprüfen und anpassen, um Schulen mehr Freiräume zu geben und informatische Bildung, Wirtschaft/Politik, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Verbraucherbildung zu stärken.
  2. Die Möglichkeiten der Notenfreiheit an Schulen erweitern.
  3. Den Austausch der Schulen mit den Hochschulen im Land verstärken.
  4. Grundschulen wieder ermöglichen, die Grundschrift als Schulausgangsschrift zu nutzen.
  5. Die Koordinierung des Ganztagsangebots durch qualifiziertes Personal mit pädagogischer Kompetenz verbessern.
  6. Alle Schulen möglichst bis Ende des Jahres mit einem Glasfaseranschluss ausstatten.
  7. Die Weiterentwicklung der Schulen beim Lernen mit digitalen Medien unterstützen.
  8. Für Grundschulen landesweit ausleihbare Materialkisten zu Programmieren und Robotik bereitstellen.
  9. Pool-Modelle für den bedarfsgerechten Einsatz von Unterstützungskräften in den Klassen ermöglichen.
  10. Die dauerhafte Arbeit multiprofessioneller Teams an Schulen weiterentwickeln und flächendeckend einführen.
  11. Die Beratung zur Organisationsentwicklung für Schulen dauerhaft verfügbar machen.
  12. Schulen ermöglichen, Verwaltungsfachkräfte zur Unterstützung der Schulleitungen einzustellen.
  13. Die Zusammenarbeit von Schulen mit freien Trägern schrittweise flächendeckend ausbauen.
  14. Schulen und Bildungseinrichtungen räumlich und pädagogisch auf den Umgang mit intergeschlechtlichen Kindern vorbereiten.
  15. Aus dem traumapädagogischen Angebot mittelfristig ein Regelangebot mit personeller Kontinuität machen.
  16. Schulen mit konkreten Präventions- und Interventionskonzepten gegen Schulabbrüche ausstatten.
  17. Das Land soll sich stärker an der Modernisierung der Schulen beteiligen.
  18. Auch Schulträgern mit geringerer Finanzkraft Ausbau und Modernisierung ihrer Schulen ermöglichen.
  19. Ein Musterraumprogramm mit zukunftsfähigen Standards für moderne Schulen einführen.
  20. Die Zusammenarbeit von Fachhochschulen, berufsbildenden Schulen und Betrieben institutionalisiert ausbauen.
  21. Schulen die Möglichkeit geben, ihr Engagement für Klimabildung unkompliziert öffentlich sichtbar zu machen.
  22. Entsprechende Strukturen an den berufsbildenden Schulen ausbauen.
  23. Schulen und Träger*innen mit einem Aktionsplan gegen Rassismus, Gewalt und Sucht unterstützen.
  24. Die Kooperation von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen beim Ausbau der Ganztagsschule unterstützen.
  25. Die Bandbreite der Schulanschlüsse ausbauen.
  26. Die Zusammenarbeit lokaler Radiosender und offener Kanäle mit Schulen ausbauen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 20
  1. Informationsschreiben der Schulen, insbesondere Elternbriefe, in verständlicher Sprache formulieren.
  2. Landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für Raumstandards, Personal und Sachausstattung im Ganztag festlegen.
  3. Die Leitung im Ganztag sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkräften übertragen.
  4. Präventionskonzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an jeder Schule regelmäßig umsetzen.
  5. Standards für feste Be- und Entlüftungsanlagen in Schulen festlegen.
  6. Im Musterraumprogramm auch Anforderungen an Räume für nachschulische Betreuung, Ganztagsunterricht, Inklusion und Mensen beschreiben.
  7. Schulneubauten von vornherein klimaneutral planen.
  8. Eine landesweite Klima-Projektwoche an Kitas und Schulen durchführen.
  9. Klimabildung in allen Lehrplänen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen verankern.
  10. Bildung für nachhaltige Entwicklung auch an berufsbildenden Schulen fest verankern.
  11. Die Bildung von Schüler*innenvertretungen sowie Kinder- und Jugendbeiräten verbindlicher machen.
  12. Alle Institutionen mit Kontakt zu Minderjährigen verpflichten, Schutzkonzepte einzuführen und umzusetzen.
  13. Aufklärungsprogramme zu sexualisierter Gewalt auch in schulischen Curricula etablieren.
  14. Das Fach Philosophie zu einem bekenntnisunabhängigen Lehrfach „Philosophie und Religionskunde“ an allgemeinbildenden Schulen umbauen.
  15. Gemeinsam mit Universitäten und Berufsschulen Ideen entwickeln, um strukturell stärker für unternehmerische Selbstständigkeit zu werben.
  16. Die Kooperation zwischen Schulen und Handwerksbetrieben bei der Berufsorientierung intensivieren.
  17. Den Ökolandbau an Fach- und Berufsschulen umfassend in den Lehrplan integrieren.
  18. An Schulen mehr Kenntnisse über den Tierschutz vermitteln.
  19. Den Tierschutz in den schulischen Fachanforderungen stärken.
  20. In der Berufsausbildung von Gastronomie, Bäckereien und Konditoreien vegetarische oder vegane Alternativen anbieten.
SPD 11644
Mehr Geld 17
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Schulen so bauen und ausstatten, dass sie ein Ort modernen, individuell fördernden und inklusiven Lernens sind.
  2. Zum Erhalt von Grundschulen Kooperationen und innovative Konzepte wie die digitale Zusammenarbeit von Schulen unterstützen.
  3. Städte-, Schul-, Verbände- und Wirtschaftspartnerschaften mit Partnern in Ländern des Globalen Südens unterstützen.
  4. Die Zusammenarbeit von Grundschulen, Musikschulen und Kultureinrichtungen ausbauen.
  5. Hochschulen, Berufsschulen und weiterführende Schulen dabei unterstützen, kostenlose Hygieneartikel in Sanitäranlagen bereitzustellen.
  6. Die Kooperation von Kita, Kindertagespflege, Frühförderung, Grundschule und Förderzentren intensivieren.
  7. Schulen beim Übergang zur Logik des Wissenszeitalters unterstützen.
  8. Das Land soll Angebote schaffen, die eine flächendeckende und gute digitale Schule sichern.
  9. Den Schulträgern gemeinsam mit Dataport ein zentrales Angebot für die digitale Ausstattung aller Schulen machen.
  10. Betrieb und Wartung der digitalen Schulausstattung sicherstellen.
  11. Beim Schulbau neben der Funktionalität auch ästhetische Aspekte beachten.
  12. Das Programm der Perspektivschulen fortführen und weiterentwickeln.
  13. Kooperationen und innovative Konzepte zum Erhalt von Grundschulen unterstützen.
  14. An Perspektivschulen die Beantragung einer Förderung kleinerer Klassen ermöglichen.
  15. Multiprofessionelle Arbeit an Schulen mit besonderen Herausforderungen unterstützen.
  16. Schulen in organisatorischen Fragen mehr Eigenständigkeit geben.
  17. Schulen eigenständiger über Personalentscheidungen entscheiden lassen.
  18. Schulen den Schulalltag selbst organisieren lassen.
  19. Kooperationsangebote von Schulen mit Fachberatungsstellen zur Sexualpädagogik fördern.
  20. Schulen mit einer Qualifizierungs- und Fortbildungsoffensive bei der Entwicklung von Präventions- und Interventionskonzepten unterstützen.
  21. Über eine Taskforce der Landesregierung Leitfäden, Musterverträge und Finanzierungskonzepte für den Ganztag bereitstellen.
  22. In kritischen Berufsfeldern kleine Berufsschulklassen durch das Land ermöglichen.
  23. Berufsausbildungen in Pflegeberufen auch an berufsbildenden Schulen ermöglichen.
  24. Die Berufsausbildung von Pflegefachkräften auch an berufsbildenden Schulen ermöglichen.
  25. Die Europaschulen verstärkt fördern.
  26. Den Schulen der dänischen Minderheit Zugang zu allen Förderprogrammen von Bund und Land eröffnen.
  27. Die Partnerschulen des Leistungssports weiterentwickeln.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 11
FDP 16637
Mehr Geld 15
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Rahmenbedingungen für Unterricht und Lernen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen verbessern, besonders für das Lernen mit digitalen Technologien.
  2. Die Fort- und Weiterbildung an den Bedarfen der Schulen und Lehrkräfte ausrichten.
  3. Weitere Schulen bei der Einrichtung bilingualen Fachunterrichts unterstützen.
  4. Die Digitalisierung an den Schulen weiter vorantreiben.
  5. Gemeinsam mit den Schulträgern eine zeitgemäße Versorgung der Schulen mit Soft- und Hardware sicherstellen.
  6. In jedem Klassenraum Gigabit-Internet und leistungsstarkes WLAN bereitstellen.
  7. Jeder Schule einen effizienten und praktikablen IT-Support sichern.
  8. Gemeinschaftsschulen selbst entscheiden lassen, ob sie abschlussbezogene Klassen einrichten.
  9. Die Zusammenarbeit von Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit Gymnasien fördern.
  10. Den Schulen mehr Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der Ganztagsbetreuung geben.
  11. Den Schulen mehr Eigenständigkeit bei der Verwendung der zugewiesenen Mittel einräumen.
  12. Schulmittel gegenseitig deckungsfähig machen und ihre Übertragung ins nächste Haushaltsjahr ermöglichen.
  13. Die Bundesregierung soll den Digitalpakt 2 für die berufsbildenden Schulen zügig umsetzen.
  14. Die Zusammenarbeit der Einrichtungen der beruflichen Bildung durch Lernortkooperationen stärken.
  15. Ein Konzept für den technischen Support der digitalen Ausstattung an berufsbildenden Schulen entwickeln.
  16. Eine professionelle externe IT-Betreuung für Schulen bereitstellen.
  17. Schulen dabei unterstützen, Bundesfreiwillige und FSJ-Leistende einzustellen.
  18. Schulen und Hochschulen leistungsfähig digital ausstatten.
  19. Jedem Hörsaal und Klassenzimmer die Nutzung von Gigabit-Internet ermöglichen.
  20. Die Kooperation zwischen Schulen in Trägerschaft und lokalen Vereinen, besonders im Sport, fördern.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 16
SSW 5416
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 8
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 5
AfD 1064
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 10
Linke 27926
Mehr Geld 15
  1. Schulen erhalten die Lehrkräfte und weiteren Fachkräfte, die sie zur Förderung aller Kinder brauchen.
  2. Es werden Arbeitsplätze in sozialen Einrichtungen, Kitas, Schulen, Kultur, kommunalen Diensten und im ökologischen Umbau geschaffen.
  3. Alle Schulen erhalten für ihre Weiterentwicklung fachliche und personelle Unterstützung, gemeinsam mit Eltern, Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften.
  4. Schulen erhalten Ressourcen für neue Raumkonzepte und Materialien.
  5. Jede Schule erhält multiprofessionelle Teams für IT, Schulmanagement, Gesundheit und Sozialarbeit.
  6. In der Schulsozialarbeit kommt eine Fachkraft auf 350 Schülerinnen und Schüler.
  7. Erzieherinnen und Erzieher werden auch an weiterführenden Schulen als Schulassistenz eingesetzt.
  8. Alle Schulen werden für inklusive Beschulung ausgestattet.
  9. Schulen werden bei der Umsetzung des Ganztagsbetriebs mit Expertise und Ressourcen unterstützt.
  10. An allen Schulen werden multiprofessionelle Teams mit Psychologinnen, Psychologen und Sozialarbeitenden eingerichtet.
  11. Die Personalversorgung an berufsbildenden Schulen wird so weit über 100 Prozent angehoben, dass krankheitsbedingte Ausfälle aufgefangen werden.
  12. Multiprofessionelle Teams mit Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und Berufscoaches werden ausgebaut.
  13. Schulen erhalten antirassistisches Ansprechpersonal.
  14. Schulen werden finanziell unterstützt, damit Schülerinnen und Schüler antifaschistische Erinnerungsorte besuchen oder sich bei „Schule ohne Rassismus“ engagieren.
  15. In Kitas, Schulen und Hochschulen wird vordringlich investiert.
Mehr Rechte oder Angebote 13
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 8
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 27
  1. An allen Gymnasien wird zunächst ein Gemeinschaftsschulzug eingerichtet.
  2. Das Abschulen wird sofort abgeschafft.
  3. Querversetzungen sind in der Übergangszeit nur innerhalb der Schule möglich.
  4. Die Zahl der Gemeinschaftsschulzüge an Gymnasien wird schrittweise erhöht.
  5. Die Schule steht allen Schülerinnen und Schülern offen, auch denen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
  6. Das Recht auf Inklusion gilt unabhängig von der Ausstattung der Schulen.
  7. Die Angebote des offenen Ganztags werden stärker in ihrer Qualität kontrolliert.
  8. Schulen werden inklusiv, Zuweisungen in Förderzentren entfallen.
  9. Die Klassengröße in DaZ-Klassen wird auf 18, in der Basisstufe auf 12 begrenzt.
  10. Schulen erhalten verpflichtende Antidiskriminierungskonzepte.
  11. Diskriminierung an Schulen wird durch Befragungen identifiziert.
  12. Diskriminierung an Schulen wird durch Untersuchung bestehender Regeln und Routinen identifiziert.
  13. Diskriminierung an Schulen wird durch Erhebung statistischer Ungleichheiten identifiziert.
  14. Diskriminierung an Schulen wird durch Analyse von Unterrichtsmaterialien und -inhalten identifiziert.
  15. Antirassismus wird in der Schulordnung berücksichtigt.
  16. Bei Diskriminierung an Schulen gelten Regeln für den Umgang mit Handlungen und Betroffenen.
  17. Schulen entwickeln Beschwerdeverfahren gegen Diskriminierung.
  18. In der Sekundarstufe I aller Schulformen wird ein eigenständiges Fach Informatik verankert.
  19. Die Digitalisierung von Unterricht, Schulverwaltung und Lernmedien gilt als Schlüsselaufgabe der nächsten Jahre.
  20. Schulen bereiten Jugendliche auf ein selbstständiges Leben in einer digitalen Welt vor.
  21. Medienkompetenz ist fester Bestandteil des schulischen Lernens.
  22. Sponsoring digitaler Bildungsangebote an staatlichen Schulen wird abgelehnt.
  23. In Schulessen und Betriebskantinen werden verpflichtend regionale Produkte eingesetzt.
  24. In Schulen, Krankenhäusern und Behörden wird auf die tatsächliche geschlechtliche Identität von Menschen unabhängig vom Passeintrag eingegangen.
  25. Im Landesteil Südschleswig soll Dänisch an allen Schulen mindestens als zweite Fremdsprache wählbar sein.
  26. Friesisch soll fester Bestandteil an allen Schulen in Nordfriesland sein.
  27. Schulen sollen barrierefrei umgebaut werden.
FW 245
Koalitionsvertrag 332467
Mehr Geld 17
  1. Schulen sollen gemeinsam mit den Kommunen zu modernen Lern- und Lebensorten werden, bei Schulbau, digitaler Infrastruktur und multiprofessionellen Teams.
  2. Ein Innovationsfonds unterstützt Schulen bei der Erprobung innovativer Unterrichtsformen.
  3. Die Inklusion an Schulen wird qualitativ weiterentwickelt und personell unterstützt.
  4. Gemeinsam mit den Hochschulen wird systematisch neues, geeignetes Schulpersonal gewonnen, um fachliche und regionale Bedarfe zu decken.
  5. Die Aufstockung des Vertretungsfonds für zusätzliche Unterstützungskräfte wird im Schuljahr 2022/23 fortgesetzt.
  6. Land und Bund unterstützen die Schulträger bei den Betriebskosten des Ganztags.
  7. An jeder Schule soll ein personell kontinuierliches Angebot für Schulsozialarbeit entstehen.
  8. Es wird geprüft, ob an weiterführenden Schulen Schulassistenzen unterstützend eingesetzt werden können, solange nicht alle Sonderpädagogikstellen besetzt sind.
  9. Es wird geprüft, ein Schuldigitalisierungsbudget für flexible unterjährige Reaktionen einzurichten.
  10. Es wird geprüft, ob für die Unterstützung der Schulträger beim Schulbau Bundesmittel genutzt werden können.
  11. Der durch die Umstellung von G8 auf G9 nachgewiesene notwendige Mehrbedarf der Schulträger beim Schulbau wird ausgeglichen.
  12. Die Bemühungen zur Gewinnung von Lehrkräften werden intensiviert.
  13. Für Nachhaltigkeitsthemen, schulische Konzepte und nachhaltige Lernumgebungen an berufsbildenden Schulen werden die notwendigen Ressourcen bereitgestellt.
  14. Bestehende Bildungs- und Antidiskriminierungsangebote in Schulen, Jugendzentren und Jugendeinrichtungen werden weiter gefördert und nachhaltig finanziert.
  15. Mehr Lehrkräfte für den Unterricht in Regional- und Minderheitensprachen werden gewonnen.
  16. Für den schulischen Ganztag stehen 40,3 Millionen Euro aus dem kommunalen Infrastrukturprogramm zur Kofinanzierung der Bundesmittel bereit.
  17. Für den Ausbau des schulischen Ganztags werden weitere 52,3 Millionen Euro reserviert.
Mehr Rechte oder Angebote 51
  1. Das PerspektivSchul-Programm wird ausgebaut und weiterentwickelt.
  2. Die Erfahrungen aus dem PerspektivSchul-Programm werden für weitere Schulen im Land genutzt.
  3. Gemeinsam mit dem Startchancenprogramm des Bundes soll Schulen in sozial benachteiligten Gebieten ein weiterer qualitativer Bildungsschub gegeben werden.
  4. Schulen sollen gemeinsam mit den Kommunen zu modernen Lern- und Lebensorten werden, bei Schulbau, digitaler Infrastruktur und multiprofessionellen Teams.
  5. Die digitale Ausstattung der Schulen wird gemeinsam mit Bund und Kommunen weiter ausgebaut.
  6. Schule und Unterricht werden wissenschaftlich fundiert und evidenzbasiert mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Landesinstitut weiterentwickelt.
  7. Schulen erhalten im Rahmen einer Experimentierklausel mehr Freiraum zur Erprobung innovativer Unterrichtsformen.
  8. Die PerspektivSchulen werden auf Grundlage der Evaluation und unter Berücksichtigung des Startchancenprogramms fortgeführt und weiterentwickelt.
  9. Erkenntnisse aus der Evaluation des Programms werden auf die Weiterentwicklung der Schullandschaft übertragen.
  10. Land und Bund unterstützen die Schulträger bei der Schaffung zusätzlicher Räume für den Ganztagsanspruch.
  11. Gemeinsam mit den Kommunen wird geprüft, wie dänische Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen gleichgestellt werden können.
  12. Für die Gleichstellung dänischer Einrichtungen werden insbesondere bei Ganztagsangeboten rechtliche Möglichkeiten geschaffen.
  13. Schulen mit besonderen Defiziten werden gezielt von der Schulaufsicht unterstützt.
  14. Ein Leitfaden zur datengestützten Schulentwicklung wird erstellt.
  15. Schulen werden stärker in die Lage versetzt, neue Wege in der Gestaltung von Schule und Unterricht zu gehen.
  16. Schulen erhalten die Möglichkeit, weitergehende innovative Konzepte, auch methodisch-didaktisch, zu entwickeln und zu erproben.
  17. Über die bestehende Kontingentstundentafel hinaus wird eine weitere Flexibilisierung eröffnet und ein rechtlicher Rahmen für die Schulen geschaffen.
  18. An Gemeinschaftsschulen wird die Gesamtstundenzahl in der Sekundarstufe I nur erhöht, wenn die Schulkonferenz dies beschließt.
  19. Schulen werden bei der Nutzung des Erasmus-Förderprogramms der EU unterstützt.
  20. Das Netzwerk der LemaS-Schulen wird in der Transferphase erweitert.
  21. Schulen werden aus dem Landesprogramm „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“ auf Wunsch bei fächerübergreifender, projektorientierter und digital gestützter Umsetzung unterstützt.
  22. Die multiprofessionelle Teamentwicklung an Schulen wird weiter gestärkt.
  23. Das Schulteam wird neben den Lehrkräften multiprofessionell aufgestellt und qualifiziert.
  24. Schulassistenz und Schulbegleitung werden perspektivisch in Poollösungen zusammengeführt.
  25. Die Digitalisierung der berufsbildenden Schulen wird weiter vorangetrieben.
  26. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur der Schulen wird mit hoher Priorität fortgeführt.
  27. Die landesweite Einführung der Schulverwaltungssoftware „School-SH“, der Schulcloud „Schulportal SH“ und der Breitbandanbindung wird abgeschlossen.
  28. Das IQSH wird weiterentwickelt, um Schulen beim Einsatz digitaler Elemente im Unterricht, auch in Datenschutzfragen, ausreichend zu unterstützen.
  29. Das Lernmanagementsystem wird zu einer hybriden Lernumgebung weiterentwickelt.
  30. In einem regionalen Netzwerk mit digitalen Kompetenzzentren wird ein passgenaues Beratungs- und Fortbildungsangebot für Schulen eingerichtet.
  31. Der Digitalpakt Schule wird mit seinen Zusatzvereinbarungen schnellstmöglich umgesetzt.
  32. Beim Bund wird auf einen Digitalpakt II ab 2025 und dessen Verstetigung hingewirkt.
  33. Die digitale Infrastruktur der Schulen wird zeitgemäß und rechtssicher genutzt und ausgebaut.
  34. Der datenschutzrechtliche Spielraum wird größtmöglich genutzt, um praktikable Möglichkeiten für Schulen und Schulleitungen zu schaffen.
  35. Die Träger allgemeinbildender und beruflicher Schulen werden bei moderner Ausstattung und Schulbauprogrammen unterstützt.
  36. Das Land führt Schulbauberaterinnen und -berater zur Unterstützung der Schulträger ein.
  37. Interessierte Schulen und Schulträger werden bei der Einführung eines späteren oder flexibleren Schulbeginns beraten.
  38. Das Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen wird unter angemessener Beteiligung der Schulträger neu geregelt.
  39. Die Kooperation zwischen Fachhochschulen, berufsbildenden Schulen und Betrieben wird gestärkt.
  40. Eine Ausweitung des Lehrkräftebedarfsprognosetools auf die beruflichen Schulen wird geprüft.
  41. Regionale Berufsbildungszentren werden unterstützt, berufliche Weiterbildung, Anpassungsmaßnahmen und berufsbezogene Sprachförderung für Geflüchtete selbst anzubieten.
  42. Kooperationen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen sollen verbessert werden.
  43. Schulen und Bildungseinrichtungen werden rechtlich und pädagogisch zum Umgang mit intergeschlechtlichen Kindern beraten.
  44. Schulen werden bei der Elternarbeit zur Akzeptanz queerer Menschen unterstützt.
  45. Kooperationen zwischen Schulen und Verbänden werden gestärkt.
  46. Unter Beteiligung von Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen, berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Wirtschaft wird eine umfassende Weiterbildungsstrategie entwickelt.
  47. Mit dem Programm „Schulen ans Netz“ werden bis spätestens Ende 2023 alle Schulen mit einer Breitbandanbindung versorgt.
  48. Die Bandbreite der Schulanschlüsse wird im Hinblick auf künftige Bedürfnisse überprüft und gegebenenfalls angepasst.
  49. Die landesweite Bereitstellung von IT-Infrastrukturen für Schulen wird fortgesetzt und bedarfsgerecht ausgebaut.
  50. Die Bedeutung bestehender Medienangebote soll durch Kooperationsprojekte mit Schulen gestärkt werden.
  51. Projekte an den Europaschulen werden begleitet.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 10
Ohne klare Richtung 14
Mehr Pflichten 33
  1. Die Bildungsstandards sollen, besonders in Kernfächern und Naturwissenschaften, stärker beachtet und konsequenter umgesetzt werden.
  2. Informatik wird als Pflichtfach eingeführt.
  3. Die Leitung im Ganztag soll von (sozial)pädagogisch ausgebildeten Fachkräften übernommen werden.
  4. Die Leitung des Ganztags wird rechtlich Teil einer erweiterten Schulleitungsrunde.
  5. Gesunde Ernährung nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wird in den Ganztag integriert.
  6. Ausreichend Bewegung mit mindestens einer Bewegungsstunde pro Woche wird in den Ganztag integriert.
  7. Prävention wird in den Ganztag integriert.
  8. In der 1. und 2. Klasse wird jeweils eine zusätzliche Unterrichtsstunde zur Stärkung von Deutsch und Mathematik eingeführt.
  9. Die Zusammenarbeit von Grundschulen und weiterführenden Schulen beim Übergang wird standardisiert.
  10. Modelle regionaler Kooperationsstrukturen werden geprüft und an ausgewählten Standorten erprobt.
  11. An allen weiterführenden Schulen wird in den nächsten drei Schuljahren das pädagogische Konzept überprüft.
  12. Schulen mit besonderen Defiziten entwickeln ihr pädagogisches Konzept per Schulkonferenzbeschluss weiter und setzen Maßnahmen einschließlich Fachleistungsdifferenzierung um.
  13. Die datengestützte interne Evaluation der Schulen erfolgt künftig alle fünf Jahre.
  14. Für die regelmäßige datengestützte Evaluation der Schulen werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
  15. An allen Gemeinschaftsschulen wird spätestens ab Klassenstufe 7 auf mindestens drei Leistungsniveaus unterrichtet.
  16. Eine datenschutzkonforme Schüler-ID wird eingeführt, um das Übergangsmanagement zu verbessern und ein bundesweites Bildungsverlaufsregister zu ermöglichen.
  17. Informatik wird in der Sekundarstufe I an allen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen flächendeckend als vierstündiges Pflichtfach eingeführt.
  18. An den Gymnasien werden die vier Informatikstunden zusätzlich in die Stundentafel aufgenommen.
  19. Bei Schulneubauten werden abschließbare Einzeltoilettenkabinen mit WC und Handwaschgelegenheit zum Standard.
  20. Das Thema berufliche Bildung wird in der Fortbildungskonzeption der Schulen hinterlegt.
  21. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird auch an berufsbildenden Schulen fest verankert.
  22. In Kitas und Schulen werden kindgerechte Formate der Demokratiebildung eingesetzt.
  23. Die Bekämpfung von Extremismus und Diskriminierung soll in der frühkindlichen Bildung beginnen und in Grundschulen und weiterführenden Schulen fortgesetzt werden.
  24. Internationale gesellschafts-, außen- und sicherheitspolitische Zusammenhänge sollen an Schulen und Hochschulen ganzheitlich und faktenbasiert vermittelt werden.
  25. Die Schutzkonzepte in Schulen werden intensiviert.
  26. Die gesellschaftliche Vielfalt soll sich in der Schule und in allen Bildungsangeboten widerspiegeln.
  27. Freistellung und Anerkennung ehrenamtlichen Engagements durch Arbeitgeber, Universitäten und Schulen werden weiter gestärkt.
  28. Der Ernährungsführerschein wird flächendeckend an Schulen eingeführt.
  29. Entrepreneurship Education beginnt bereits in den Schulen.
  30. Gemeinsame Projekte von Schulen mit Wirtschaft und Handwerk sollen das Interesse am Unternehmertum wecken und fördern.
  31. Mit Universitäten und Berufsschulen werden Ideen entwickelt, um strukturell stärker für das Unternehmertum zu werben.
  32. Medienbildung beginnt bereits in Kita und Schule.
  33. An den Schulen in ganz Schleswig-Holstein wird mehr Wissen über die nationalen Minderheiten und Volksgruppen vermittelt.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 252454
Mehr Geld 14
  1. Bei der Verteilung von Personal und Mitteln an Schulen werden Sozialraumfaktoren berücksichtigt.
  2. Freiwerdende Lehrkräftestellen werden nach der Logik des Startchancen-Programms vor allem dort eingesetzt, wo der Bedarf am höchsten ist.
  3. Die Evaluationsergebnisse zum Ganztag sollen verbindliche Grundlage für finanziell unterlegte Verbesserungen sein.
  4. Ganztagsschulen benötigen einladende Räume, eine durchdachte Tagesstruktur und multiprofessionelle Teams.
  5. Die Förderung von Sport- und Kulturangeboten im Ganztag wird stärker an einem Sozialindex ausgerichtet.
  6. Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe benötigen wegen größerer struktureller Herausforderungen mehr Ressourcen.
  7. Der Sozialindex des Startchancen-Programms wird künftig auch bei der Vergabe weiterer personeller und finanzieller Ressourcen an Schulen herangezogen.
  8. Schulen in freier Trägerschaft sollen gut finanziert werden.
  9. Gemeinsam mit der Allianz für Lehrkräftebildung sollen mehr Menschen für den Lehrberuf gewonnen werden.
  10. Gemeinsam mit den Schulträgern sollen Verwaltungskräfte zur Entlastung der Schulleitungen etabliert werden.
  11. Lehrkräftestellen werden künftig stärker nach Bedarf anhand des Sozialindex des Startchancen-Programms statt nach Schülerzahl zugewiesen.
  12. Langfristig soll an jeder Schule mindestens eine für den Umgang mit sexualisierter Gewalt qualifizierte Person verfügbar sein.
  13. Ein Innovationsbudget unterstützt Schulen bei ihrer Schulentwicklung.
  14. An jeder Schule wird mindestens eine Lehrkraft zur Anti-Extremismus-Lehrkraft fortgebildet.
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Für Kitas und Schulen werden Empfehlungen zum Übergang und zur Kooperation herausgegeben.
  2. Um kleine Grundschulen zu erhalten, sollen innovative Ansätze wie längeres gemeinsames Lernen bis zur sechsten Klasse ermöglicht werden.
  3. Schulen werden stärker dabei unterstützt, Lehrkräfte für den Schwimmunterricht zu qualifizieren.
  4. Weitere gebundene und teilgebundene Ganztagsschulen sollen ermöglicht werden, wo Schulen, Schulträger und Eltern dies gemeinsam tragen.
  5. Beim Ausbau gebundener Ganztagsschulen liegt der Schwerpunkt zunächst auf den Startchancen-Schulen.
  6. Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe werden beim Ausbau ihrer spezifischen Angebote unterstützt.
  7. Campuslösungen von Gemeinschaftsschulen gemeinsam mit Grundschulen werden unterstützt.
  8. Innovative Unterrichtskonzepte sollen insbesondere an weiterführenden Schulen ermöglicht werden.
  9. Die bestehenden Möglichkeiten der Notenfreiheit an Schulen werden erweitert.
  10. Das IQSH soll verstärkt längerfristige und schulspezifische Unterstützungsformate anbieten.
  11. Schulentwicklungsteams und Landesfachstellen werden gestärkt und besser vernetzt.
  12. Schulen erhalten in Krisensituationen schnelle und kompetente Unterstützung.
  13. Die Kooperation von Polizei, Jugendhilfe und Schule zur Gewaltprävention wird fortgesetzt und verbessert.
  14. Das Projekt „Referenzperson für schulisches Handeln im Kontext sexuellen Kindesmissbrauchs“ wird verstetigt und weiterentwickelt.
  15. Langfristig soll an jeder Schule mindestens eine für den Umgang mit sexualisierter Gewalt qualifizierte Person verfügbar sein.
  16. Schulen werden bei der Weiterentwicklung ihrer Schutzkonzepte fachlich unterstützt.
  17. In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt werden interdisziplinäre Strukturen für schwere schulische Krisen und Gefährdungslagen geschaffen.
  18. Pooling-Modelle für Schulbegleitungen werden gemeinsam mit Schulen und Trägern weiterentwickelt.
  19. Für den Einsatz von Pooling-Modellen bei Schulbegleitungen werden verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen.
  20. Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe wird gestärkt.
  21. Für die Deutsche Gebärdensprache an Schulen werden geeignete Unterrichts- und Informationsmaterialien bereitgestellt.
  22. Beratungs- und Unterstützungsangebote gegen Extremismus für Schulen werden gestärkt.
  23. Der Umstieg der Schulen auf freie Software wird gemeinsam mit den Schulträgern gestaltet und unterstützt.
  24. Schulen erhalten Freiheit, vor Ort eigene passende Lösungen zu entwickeln.
  25. Das Bildungsministerium begleitet und fördert die Schulentwicklung inhaltlich und bezieht Erkenntnisse aus dem Austausch der Länder ein.
  26. Neue, vielfältigere Formen der Leistungserfassung, die auch den Einsatz von KI berücksichtigen, werden ermöglicht.
  27. Schulen erhalten verlässliche und pädagogisch nützliche Instrumente zur Analyse von Lernprozessen.
  28. Ein Instrument mit Längsschnittperspektive liefert Schulen Steuerungsinformationen und bezieht Motivation sowie soziale und emotionale Entwicklung ein.
  29. Die Stundentafel wird grundlegend reformiert, um Schulen mehr pädagogische Freiheit zu geben.
  30. Schulen erhalten statt eines starren Rasters ein flexibel einsetzbares Gesamtstundenbudget.
  31. An Gemeinschaftsschulen werden Pilotprojekte zu multiprofessioneller Teamarbeit gestartet.
  32. Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen werden so angepasst, dass ein Informationsaustausch zwischen Kita, Schule, Ärztinnen und Ärzten, Begleitungsangeboten und Jugendamt möglich ist.
  33. Professionelle Dolmetsch- und Sprachmittlungsangebote werden ausgebaut, auch im Gesundheitswesen, in Schulen und Behörden.
  34. Verlässliche Kooperationen zwischen Kitas, Schulen, Ganztag, Volkshochschulen, Musikschulen, Theatern, Museen, Bibliotheken und freier Szene werden ausgebaut.
  35. Feste Kooperationsstrukturen zwischen Vereinen, Schulen und Kitas werden gefördert.
  36. Die Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen, Schulen und Kindertagesstätten wird systematisch ausgebaut und verstetigt.
  37. Das Landesprogramm „Schule + Verein“ des Landessportverbands wird weiterentwickelt.
  38. Die Öffnung der Sporthallen wird gemeinsam mit Schulen, Kommunen und Sportvereinen organisiert.
  39. Schul- und Vereins-Challenges zum Insektenschutz werden genutzt.
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 17
  1. Beruflichen Schulen kommt weiterhin eine besondere Bedeutung zu.
  2. Kitas und Schulen benötigen ausreichende Kapazitäten für die Zusammenarbeit beim Übergang in die Grundschule.
  3. Für Grundschulen gilt der Grundsatz kurzer Schulwege.
  4. Schulen sollen Orte des Lernens, Spielens, der Begegnung, Erholung, Mitgestaltung und Unterstützung sein.
  5. Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sollen das bestmögliche Lernumfeld bieten und erfolgreich zu einem Schulabschluss führen.
  6. Schulen sollen sich an den Kindern ausrichten und nicht umgekehrt.
  7. Praxisorientierter Unterricht an Gemeinschaftsschulen soll eine Alternative zur Sekundarstufe I am Gymnasium bieten.
  8. Gemeinschaftsschulen werden bei Bedarf vor Ort ermutigt, die Einrichtung einer Oberstufe zu beantragen.
  9. Die Einrichtung weiterer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen wird grundsätzlich befürwortet.
  10. Schulen in freier Trägerschaft und dänische Schulen gelten als wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft.
  11. Die Reduzierung der Finanzierungszuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft wird neu geprüft.
  12. Der Arbeitsschutz an Schulen erhält mehr Aufmerksamkeit.
  13. Das Modell Abordnung Plus soll sozial verträglicher und mit Blick auf die Personalsituation aller Schulen umgestaltet werden.
  14. Das Gewaltmonitoring an Schulen wird mit der Wissenschaft weiterentwickelt, um körperliche und psychische Gewalt besser zu erfassen.
  15. Schulen werden ermutigt, neue pädagogische Wege zu beschreiten.
  16. Die Zusammenarbeit mit Schulen, Volkshochschulen und weiteren Bildungs- und Kultureinrichtungen wird gestärkt.
  17. Die engere Zusammenarbeit von Schulen, Betrieben, Kammern und Arbeitsagenturen wird unterstützt.
Mehr Pflichten 25
  1. Schulen sollen Bewegung als festen Bestandteil des Schulalltags verankern, etwa durch bewegte Pausen und Kooperationen mit Sportvereinen.
  2. Schulische Schutzkonzepte sollen auch den Schutz vor psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt umfassen.
  3. Schülerinnen und Schüler erhalten bei freiwilligen Praktika über die Pflichtpraktika hinaus Unterstützung durch ihre Schule.
  4. An Schulen werden flächendeckend strukturierte Mentoringprogramme für Lehrkräfte in den ersten beiden Berufsjahren eingeführt.
  5. Schulische Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt sollen gelebt und regelmäßig weiterentwickelt werden.
  6. Umsetzung und Qualität schulischer Schutzkonzepte werden regelmäßig stichprobenartig überprüft.
  7. Schulen sollen Warnsignale für Schulabsentismus frühzeitig erkennen und mit anderen Stellen handeln können.
  8. Verkürzte Beschulungen werden künftig systematisch und verbindlich dokumentiert.
  9. Die Weiterentwicklung der Förderzentren orientiert sich an inklusiver Bildung und der UN-Behindertenrechtskonvention.
  10. Förderzentren und allgemeinbildende Schulen werden schrittweise zu inklusiven Bildungszentren weiterentwickelt.
  11. Demokratiebildung, Medienkompetenz und soziale Handlungsfähigkeit werden als verbindliche fächerübergreifende Querschnittsaufgabe in allen Schulformen gestärkt.
  12. Schulungen zur Prävention von Rechtsextremismus, Hass und Hetze werden fester Bestandteil des Schullebens.
  13. Hate Speech, Fake News und Verschwörungserzählungen sowie Orientierungskompetenz in der Medienlandschaft werden Bestandteil des Unterrichts.
  14. Open-Source-Software wird an den Schulen des Landes schrittweise zum Standard.
  15. Die Aufklärung über Gaming- und Glücksspielsucht an Schulen wird ausgebaut.
  16. Schulbildung zielt bei Kindern mit Behinderungen, wo möglich und gewünscht, auf eine Beteiligung am allgemeinen Arbeitsmarkt ab.
  17. Schulzeugnisse werden künftig auf den selbst gewählten Namen im DGTI-Ergänzungsausweis ausgestellt.
  18. In den Schulen werden Ansprechstellen eingerichtet.
  19. Mit der Kompetenzerfassung bei Viereinhalbjährigen durch Kita und Grundschule sollen Kinder vor Schulbeginn in ihrer Sprachentwicklung unterstützt und bei Bedarf wöchentlich intensiv gefördert werden.
  20. Politische Bildung wird an den Zentren für Deutsch als Zweitsprache von Beginn an in den Unterricht eingebunden.
  21. Mit Kammern, berufsbildenden Schulen und Hochschulen sollen Nachqualifizierungsangebote geschaffen werden, zuerst in Erziehung, Gesundheit und Pflege.
  22. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung werden Sportvereine verbindlich als Partner der Schulen einbezogen.
  23. Aufklärungsangebote zu leistungssteigernden Substanzen werden gemeinsam mit Sportvereinen, Fitnessstudios, Schulen und Gesundheitsakteuren ausgebaut.
  24. Für Schulen werden verbindliche Mindeststandards für Krisensituationen entwickelt.
  25. Bis Ende der Legislaturperiode hat jede Schule einen modernen Schulwegplan.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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