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Schulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 8921
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 8
CDU 101457
Mehr Geld 17
  1. Öffentliche und private Ausbildungskapazitäten für Fachkräfte in Kindertagesstätten werden ausgebaut und finanziell besser unterstützt.
  2. Eine Lehrkräfteoffensive stellt in den nächsten fünf Jahren zusätzlich 5000 Lehrerinnen und Lehrer ein.
  3. Der Einsatz von Verwaltungsangestellten in großen Schulen wird ausgebaut.
  4. Der Personalansatz des pädagogischen Personals an Schulen mit besonderen Herausforderungen wird deutlich erhöht.
  5. Die Zahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen wird verdoppelt.
  6. Der Digitalpakt 2.0 wird unbürokratisch und länderfreundlich umgesetzt, damit an allen Schulen Hard- und Software erneuert werden kann.
  7. Die Mittel für die digitale Schulausstattung werden den Kommunen einfach und unbürokratisch zugänglich gemacht.
  8. Datenschutzfragen bei Apps und Programmen werden über eine landesweite Whitelist gelöst, aus der Schulen zugelassene Software kostenfrei auswählen können.
  9. Im kommunalen Finanzausgleich werden gesonderte Bedarfszuweisungen für gleichwertige digitale Lernvoraussetzungen an den Schulen geschaffen.
  10. An Grundschulen mit Außenstellen wird immer eine Konrektorenstelle eingerichtet.
  11. Alle Schulformen werden gleichberechtigt und stärker mit Förderschullehrkräften und pädagogischen Mitarbeitenden in multiprofessionellen Teams ausgestattet, um inklusive Schule und echte Wahlfreiheit zu erreichen.
  12. Freie Schulen und Schulen in kirchlicher Trägerschaft werden bei Förder-, Fortbildungs- und Infrastrukturprogrammen sowie beim Umgang mit Sonderbedarfen besser berücksichtigt.
  13. Die Unterrichtsversorgung an Berufsschulen wird wie an den allgemeinbildenden Schulen auf über 100 Prozent gebracht und flächendeckend deutlich verbessert.
  14. Berufsschulen werden finanziell und personell gestärkt.
  15. Ein Investitionsprogramm verbessert insbesondere die digitale Ausstattung der Berufsschulen.
  16. Der Start der dualisierten Pflegeausbildung wird drei Jahre lang mit Landesmitteln kofinanziert.
  17. Dem Personalmangel an Pflegeschulen wird entgegengewirkt.
Mehr Rechte oder Angebote 40
  1. Einrichtungen der frühkindlichen Bildung werden enger mit Grundschulen, weiterführenden Schulen und Jugendhilfebehörden verbunden.
  2. Die Gründung neuer Schulen zur Ausbildung von Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sowie Erzieherinnen und Erziehern wird unbürokratisch zugelassen.
  3. Krippen, Kindergärten und Grundschulen werden miteinander vernetzt.
  4. Hochschulen, Studienseminare und Ausbildungsschulen werden in der Lehramtsausbildung besser verzahnt.
  5. Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung werden fortentwickelt, damit sich die Arbeitsbedingungen der Schulen vor Ort verbessern.
  6. Der Austausch zwischen Schulen und Einrichtungen der Wirtschafts- und Gründungsförderung wird zur Berufsorientierung intensiviert.
  7. Zentral beschaffte digitale Lerntools ermöglichen den Schulen die Auswahl aus einem Angebot qualitätsgeprüfter und lizenzierter Lernwerkzeuge.
  8. Gemeinsam mit der Landesinitiative n-21 wird eine digitale Landesträgerschaft für eine gleichwertige Digitalisierung aller Schulen eingeführt.
  9. Datenschutzfragen bei Apps und Programmen werden über eine landesweite Whitelist gelöst, aus der Schulen zugelassene Software kostenfrei auswählen können.
  10. Zur berufsschulischen Ausbildung gibt es auch Empfehlungen für eine rechtssichere Anwendung einschlägiger Firmensoftware.
  11. Mit dem Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung wird eine professionelle und flächendeckende Beratungsstruktur für Schulen aufgebaut.
  12. Gemeinsam mit den Schulträgern wird eine IT-Administration mit digitalen Assistenten für den First-Level-Support eingerichtet, damit Lehrkräfte sich auf den Unterricht konzentrieren können.
  13. Digitale Innovationen werden in den Schulen schneller etabliert, auch über Formate, in denen neue Bildungsanbieter ihre Programme vorstellen.
  14. Positiv bewertete digitale Formate werden breit ausgerollt.
  15. Nach hessischem Vorbild wird ein Digital Truck erprobt, der digitale Bildung an Grundschulen vor Ort praktisch erklärt.
  16. Gründungsmöglichkeiten für Kooperative Gesamtschulen werden wieder in das Schulgesetz aufgenommen, damit diese Schulform in der regionalen Schulstruktur steht.
  17. Offene, teilgebundene und gebundene Ganztagsangebote bleiben möglich und werden so flexibilisiert, dass externe Bildungspartner mit ihrer Expertise stärker einbezogen werden.
  18. Die inklusive Schule wird im Sinne der Kinder und Jugendlichen ohne ideologische Festlegung umgesetzt, wozu Erhalt und Ausbau der Förderschulen als inklusive Kompetenzzentren gehören.
  19. Die Förderschulen Lernen und Sprache werden weitergeführt, als reguläre Schulformen mit Bestandsschutz im Schulgesetz abgesichert, und Neugründungen bleiben zulässig.
  20. Entscheidungsfreiheit und Gestaltungsspielräume der Schulen werden erhöht.
  21. Ausschreibung und Einstellung von Lehrkräften und pädagogischem Personal werden vereinfacht, hin zu eigenständigen Verfahren der Schulen und zu Einstellungen über das gesamte Schuljahr.
  22. Schulen in freier und kirchlicher Trägerschaft werden in ihrer Weiterentwicklung unterstützt.
  23. Fragen der Qualitätssicherung und der Schulaufsicht werden gemeinsam mit Schulen in freier und kirchlicher Trägerschaft evaluiert.
  24. Freie Schulen und Schulen in kirchlicher Trägerschaft werden bei Förder-, Fortbildungs- und Infrastrukturprogrammen sowie beim Umgang mit Sonderbedarfen besser berücksichtigt.
  25. Schulen in freier und kirchlicher Trägerschaft können Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger an staatlichen Studienseminaren ausbilden und das staatliche Online-Portal für Stellenausschreibungen nutzen.
  26. Die Quote für nicht katholische Schüler an Konkordatsschulen wird erhöht und die Konfessionsquote gemeinsam mit den katholischen Schulen neu geregelt.
  27. Die Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen wird fortentwickelt, um Kompetenzen zu bündeln und die Qualität der Bildungseinrichtungen zu stützen.
  28. In einem Landeskinderschutzgesetz werden die Datenübermittlungsvorschriften zwischen Jugendämtern, Ärzten, Schulen und Strafverfolgungs- sowie sonstigen Behörden im Rahmen des Bundesrechts so geändert, dass ein effektiver Datenaustausch gewährleistet ist.
  29. Kooperationen allgemeinbildender und berufsbildender Schulen mit Hochschulen, Kammern und Unternehmen werden gestärkt.
  30. Berufsschulen werden bis 2025 zu regionalen digital unterstützten und nachhaltigkeitsorientierten Exzellenzzentren beruflicher Bildung entwickelt.
  31. Neue Kompetenzcluster an berufsbildenden Schulen werden umgesetzt und Kooperationen ermöglicht, um fachliche und personelle Synergien in multiprofessionellen Teams zu nutzen.
  32. Berufsschulen werden für Hybrid-Kurse ausgestattet, damit auch Angebote anderer Berufsschulen genutzt werden können.
  33. Die betriebliche Weiter- und Fortbildung wird enger mit Berufsschulen, Hochschulen und der Erwachsenenbildung vernetzt.
  34. Rechtliche Hürden, die Berufsschulen daran hindern, sich stärker in der betrieblichen Fortbildung zu engagieren, werden neu bewertet und angepasst.
  35. Die Zusammenarbeit von Hochschulen, berufsbildenden Schulen, Meisterschulen des Handwerks und Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird gefördert, um den Wissens- und Technologietransfer zu gewährleisten.
  36. Die Pflegeausbildung wird modernisiert, indem insbesondere an Berufsschulen mit Pflegeschwerpunkt die Einrichtung von Skills-Labs gefördert wird.
  37. Die Neugründung von Pflegeschulen wird gefördert.
  38. Die Neugründung von Pflegeschulen wird unbürokratisch zugelassen.
  39. Austauschprogramme von Schulen, Kommunen, Vereinen und anderen Institutionen werden weiter ausgebaut.
  40. Projekte an Schulen und Vereinen, die souveränen Medienkonsum fördern, werden unterstützt.
Weniger Pflichten 8
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 10
Mehr Pflichten 10
Grüne 23851
Mehr Geld 22
  1. Das Land investiert in gut ausgestattete Kitas, Schulen und Hochschulen.
  2. Schulen sollen ausreichend mit gut ausgebildeten Lehrkräften versorgt werden.
  3. Schulen sollen von den Gebäuden bis zur digitalen Infrastruktur angemessen ausgestattet werden.
  4. Kommunen werden mit dem Niedersachsenfonds bei der Sanierung und Aufwertung von Schulen unterstützt.
  5. Schulen mit pädagogisch besonders herausfordernder Arbeit werden besonders ausgestattet.
  6. Über einen Sozialindex werden Schulen mit pädagogisch herausfordernder Arbeit personell verstärkt.
  7. Inklusiv arbeitende Schulen erhalten bessere personelle und sachliche Ausstattung.
  8. An weiterführenden Schulen wird eine sonderpädagogische Grundversorgung eingeführt.
  9. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen werden fester Bestandteil der allgemeinbildenden Schulen.
  10. Multiprofessionalität an Schulen wird ausgebaut, auch mit therapeutischen Fachkräften.
  11. Berufsbegleitende Qualifizierung, systemische Unterstützung und soziale Arbeit an jeder Schule stärken die Schulen personell.
  12. Für Schulen werden Ansprechpersonen für LSBTIQ geschaffen.
  13. Über den Niedersachsenfonds wird in die energetische Sanierung und Modernisierung von Schulen investiert und die Kommunen werden unterstützt.
  14. Die Mittel des Digitalpakts kommen schneller an den Schulen an.
  15. Mit den Kommunen werden Lösungen wie eine Ausbildung zur IT-Administration in der Schule und schulübergreifende Administratorenpools entwickelt.
  16. Schulen werden durch zusätzliches Personal von Verwaltungsaufgaben und Dokumentationspflichten entlastet, besonders kleine Grundschulen.
  17. Schulverwaltungskräfte, schulische Sozialarbeit und pädagogische Mitarbeitende werden aufgestockt.
  18. Alle Schulen erhalten ausreichend Lehrkräfte für eine bessere Unterrichtsversorgung.
  19. Der Ausbau multiprofessioneller Teams an Schulen wird verstärkt vorangetrieben.
  20. Kommunen werden dabei unterstützt, Kitas und Grundschulen zu Familienzentren mit interprofessionellen Teams weiterzuentwickeln.
  21. Die bestehende Ausbildungsinfrastruktur der Gesundheitsberufe wird kurzfristig finanziell abgesichert.
  22. Präventive Maßnahmen in Kitas und Schulen erhalten eine verlässliche Finanzierung und Rahmenbedingungen.
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Schulen werden mit moderner Ausstattung per Glasfaser an das Internet angebunden.
  2. Besonders im ländlichen Raum werden Kooperationen zwischen Schulen und Familienzentren gefördert.
  3. Grundschulen und andere Schulen erhalten die Möglichkeit, Familienzentren zu werden.
  4. Integrierte Gesamtschulen werden ausgebaut und gestärkt.
  5. Die Gesamtschulen werden weiter gestärkt.
  6. Integrierte Gesamtschulen werden modellhaft um Primarstufen erweitert, damit gemeinsames Lernen von Klasse eins bis dreizehn an einer Schule möglich wird.
  7. Initiativen, die Oberschulen zu integrierten Gesamtschulen weiterentwickeln, werden unterstützt.
  8. Schulverbünde mit gemeinsamen Oberstufen oder einer gemeinsamen Schule von Klasse eins bis dreizehn werden vorangetrieben.
  9. Schulen können ein Abitur im eigenen Takt anbieten, bei dem Schülerinnen und Schüler ihren Stundenplan selbst gestalten.
  10. Pädagogische Freiräume an Schulen für Projekte, fächerübergreifendes Lernen und selbstbestimmte Lernzeiten werden ausgebaut.
  11. Über Modellschulen erhalten Schulen mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum bei Personal, Lehrinhalten und übergreifendem Arbeiten.
  12. Schulen erhalten mehr Möglichkeiten bei Bewertung und Schullaufbahnempfehlungen.
  13. Schulen können bis Jahrgangsstufe 8 auf Noten verzichten.
  14. Schulen können außerschulische Leistungen wie längere Praktika anerkennen.
  15. Kooperationen berufsbildender Schulen und Werkstätten im Bereich Kochen und Hauswirtschaft für das Schulessen werden vorangetrieben.
  16. Es werden mehr Institute und Professuren zur Begleitung der Digitalisierung an Schulen geschaffen.
  17. Schulen erhalten eine sichere und effektive IT-Infrastruktur.
  18. Schulen können anderes Personal hinzuziehen, solange nicht genügend Lehrkräfte verfügbar sind.
  19. Betriebe und berufsbildende Schulen werden bei Konzepten zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses unterstützt.
  20. Smart Factories als Lernwerkstätten an berufsbildenden Schulen werden landesweit umgesetzt.
  21. Eine Modernisierungs- und Digitalisierungsoffensive für die Berufsschulen wird gestartet.
  22. Die berufsbildenden Schulen werden deutlich besser ausgestattet.
  23. Die Eigenständigkeit der regionalen Kompetenzzentren an berufsbildenden Schulen wird gestärkt.
  24. Schulen und Schulträger werden bei der Einrichtung inklusiver Lerngruppen beraten und unterstützt.
  25. Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe auf Augenhöhe wird weiterentwickelt und gestärkt.
  26. Staatliche Schulen für Heil-, Pflege- und Assistenzberufe werden auf- und ausgebaut.
  27. Der Auf- und Ausbau digitaler und analoger Netzwerkstrukturen und Kooperationen von Kultureinrichtungen, etwa mit Schulen und Hochschulen, wird unterstützt.
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 7
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 22
  1. Gymnasien und Realschulen werden stärker verpflichtet, aufgenommene Schülerinnen und Schüler bis zum Abschluss der Sekundarstufe I zu führen.
  2. Integrierte Gesamtschulen beginnen generell mit kleineren Klassen.
  3. Bei Neubau und größeren Umbauten von Schulen wird barrierefreie Infrastruktur verpflichtend.
  4. Schulen stellen sich in Ausgestaltung und Angeboten stärker auf eine vielfältige Gesellschaft ein.
  5. Auf Grundlage einer Erhebung des Sprachenreichtums wird ein Gesamtkonzept institutioneller Mehrsprachigkeit für alle Schulformen entwickelt und umgesetzt.
  6. Antidiskriminierung und Vielfalt werden in Schulkultur, Gremien, Unterricht und Unterrichtsmaterialien verankert.
  7. Schulen benennen eine Ansprechperson für Vielfalt und Antidiskriminierung.
  8. Alle Schulen werden zu Ganztagsschulen an vier Tagen pro Woche von 8 bis 15 Uhr ausgebaut.
  9. Schulen werden zu Familienzentren mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten weiterentwickelt.
  10. Bildung für nachhaltige Entwicklung und globales Lernen werden in Kitas und allen Schulformen in den Lehrplänen verankert.
  11. Schulevaluation und Qualitätsentwicklung werden ausgebaut.
  12. Eine unabhängige, öffentlich finanzierte Stelle evaluiert die Ausbildungsqualität in Betrieb und Berufsschule.
  13. Das Sprach- und Integrationsprojekt SPRINT für jugendliche Geflüchtete wird in den Regelbetrieb der Berufsschulen überführt.
  14. Berufsschulen werden zu Kompetenzzentren beruflicher Bildung für Weiterbildung und Umschulung weiterentwickelt.
  15. Gesundheitsbildung wird in der schulischen Bildung stärker verankert.
  16. Kolonialgeschichte, Rassismuskritik und die Geschichte der Herkunftsländer von Menschen mit Migrationsgeschichte werden fest in den Lehrplänen verankert.
  17. Das Land trifft klare Regelungen für den nichtdiskriminierenden Umgang mit trans-, inter- und nichtbinären Menschen an Schulen.
  18. An niedersächsischen Schulen wird ein konfessionsneutrales, religionswissenschaftlich fundiertes Pflichtfach „Religionen und Weltanschauungen“ eingeführt.
  19. Konfessionsschulen werden im Dialog mit den Religionsgemeinschaften in Schulen umgewandelt, die Kindern aller Bekenntnisse offenstehen.
  20. Der kritische Umgang mit Geschlechterrollen und patriarchalen Machtstrukturen wird im Lehrplan der Schulen und altersgerecht in den Kitas verankert.
  21. Gendersensible Erziehung wird in Kitas und Schulen etabliert.
  22. In der Schule gibt es tägliche, vielfältige und möglichst inklusive Sportangebote mit besserer Verankerung im Ganztag.
AfD 874
Mehr Geld 4
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 8
FDP 7826
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Berufsbildende Schulen erhalten mehr Freiheiten zur engeren Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft und zur Anpassung an die Bedürfnisse der Ausbildungsbetriebe.
  2. Schulen erhalten Freiräume für praktische interdisziplinäre Verschränkung.
  3. Schulen in sozialen Brennpunkten erhalten ein erhöhtes, frei verfügbares Schulbudget.
  4. Kooperative Gesamtschulen werden wieder als mögliches Angebot für Schulträger zugelassen.
  5. Kleine Haupt- und Realschulen erhalten die Möglichkeit, sich etwa zu Oberschulen weiterzuentwickeln.
  6. Die Autonomie der Schulen wird mit mehr pädagogischen, personellen und finanziellen Freiheiten gestärkt.
  7. Schulen erhalten mehr Freiheiten im Schulbudget und bei der Unterrichtsorganisation.
  8. Schulen werden bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung besser unterstützt.
  9. Schulen werden technisch und pädagogisch bei der Umsetzung ihrer Medienbildungskonzepte unterstützt.
  10. Die digitale Schulinfrastruktur wird so ertüchtigt, dass alle Anwendungen einschließlich der Verwaltung webbasiert und geräteunabhängig funktionieren.
  11. Schulen soll möglichst kostenlos eine digitale Plattform zur Verfügung gestellt werden.
  12. In der Pandemie entwickelte Konzepte für digitalen Unterricht werden aufgegriffen und innovative Schulen erhalten Freiraum bei der Gestaltung der digitalen Lernumgebung.
  13. Die Ausbildungsstätten in Berufsschulen und überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen werden modernisiert.
  14. Der Austausch mit israelischen Schulen sowie mit Jüdinnen und Juden aus Niedersachsen wird ausgeweitet und gefördert.
  15. Lehrkräfte und Schulen werden darauf vorbereitet, ältere zugewanderte Schülerinnen und Schüler zu integrieren.
  16. Die generationenübergreifende Vernetzung im Stadtteil wird durch wechselseitige Raumnutzung unterstützt.
  17. Die Kooperation von Schulen und Vereinen im Ganztagsbereich wird ausgebaut.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 7
Linke 14414
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 14
FW 9812
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 8
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 9
Koalitionsvertrag 112260
Mehr Geld 19
  1. Multiprofessionelle Teams sollen an die Schulen kommen.
  2. Die Gewinnung von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Schulen wird vorangetrieben.
  3. Allgemeinbildende Schulen werden mit zusätzlichen Fachpraxislehrkräften gestärkt.
  4. Für Schulen werden mehr pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Professionen gewonnen.
  5. Jede Schule soll perspektivisch multiprofessionell mit Fachkräften und Schulsozialarbeit ausgestattet sein.
  6. Ein neuer sozialdatenbasierter Index soll den Bedarf an multiprofessioneller Ausstattung ermitteln, damit Ressourcen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
  7. Grundschulen und Schulen des Sekundarbereichs I sollen zusätzliche Funktionsstellen erhalten.
  8. Schulen werden kurzfristig durch Übergangslösungen mit zusätzlichem Personal unterstützt.
  9. Die Mittel des Digitalpakts sollen schneller und flächendeckend an die Schulen gelangen.
  10. Das Land setzt sich beim Bund dafür ein, dass Mittel des Digitalpakts 2.0 auch für die IT-Administration an Schulen verwendet werden dürfen.
  11. Der Anteil von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an den Schulen soll steigen.
  12. Schulbegleitungen werden zu Pool-Lösungen weiterentwickelt und den Schulen als systemische Ressource bereitgestellt.
  13. Alle Schulen erhalten ein „Demokratiebudget“, über dessen Verwendung für Demokratieprojekte die Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden.
  14. Das Land setzt sich für ein Investitionsprogramm des Bundes zur Unterstützung der Schulträger bei modernen Schulgebäuden ein.
  15. Berufsbildende Schulen erhalten dauerhaft mehr Lehrkräftestellen.
  16. Der Einsatz von Fachpraxislehrkräften an berufsbildenden Schulen wird ausgebaut.
  17. Die Ausbildung an berufsbildenden Schulen soll mit moderner digitaler Ausstattung und nach aktuellem Stand der Technik erfolgen.
  18. Ein Investitionspaket für die Ausstattung berufsbildender Schulen wird aufgelegt.
  19. Klimaverträgliche Investitionen etwa in Wohnungsbau, Hochschulen, Landesliegenschaften, Schulen und Krankenhäuser werden deutlich erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 40
  1. Schulen erhalten mehr Freiheit, sich benötigte Fachleute heranzuholen.
  2. Das Land stellt den Schulen schrittweise digitale Endgeräte zur Verfügung.
  3. Berufsbildende Schulen sollen gut ausgestattet werden.
  4. Ausgründungen aus berufsbildenden Schulen werden ermöglicht.
  5. Schulmensen sollen als Lernorte zu einem Schwerpunkt der Ernährungsbildung entwickelt werden.
  6. Schulen dürfen bei Lehrkräftemangel anderes Personal zur Unterstützung einstellen, um die Unterrichtsversorgung zu sichern.
  7. Das Programm Schule [PLUS] wird fortgesetzt und ausgeweitet.
  8. Sek-I-Schulen, insbesondere Oberschulen, werden bei der Entwicklung zu Integrierten Gesamtschulen unterstützt.
  9. Oberschulen erhalten schulgesetzlich mehr Freiräume für integratives Arbeiten.
  10. Alle Integrierten Gesamtschulen sollen künftig eine Oberstufe oder mindestens eine Kooperation erhalten.
  11. Zusammenarbeit und Zusammenlegung von Grundschulen mit weiterführenden Schulen werden unterstützt.
  12. Schulen werden beim Eingehen von Kooperationsverbünden unterstützt.
  13. Schulen dürfen auf eine numerische Notengebung verzichten.
  14. Das Land setzt sich in der Kultusministerkonferenz für Freiräume der Schulen wie den Verzicht auf numerische Noten ein.
  15. Das Modellprojekt „Zukunftsschule“ wird fortgeführt und deutlich ausgeweitet.
  16. Schulen werden dabei unterstützt, weitere organisatorische und personelle Eigenverantwortung zu übernehmen.
  17. Das Angebot an Fort- und Weiterbildungen für Schulen wird ausgebaut.
  18. Das Beratungs- und Unterstützungssystem für Schulen wird gebündelt, niedrigschwellig, dezentral und transparent organisiert.
  19. Das Verhältnis von Schulaufsicht und Beratung wird geklärt, um Beratungsangebote auch jenseits der Schulaufsicht zu ermöglichen.
  20. Schulen dürfen eine flexible Abholregelung für ihren Ganztag festlegen.
  21. Schulen werden auf ihrem jeweils passenden Weg zur Digitalisierung unterstützt.
  22. Ein Baukasten mit Best-Practice-Modellen zu Hard- und Softwarenutzung und digitaler Schulverwaltung wird Schulen und Schulträgern bereitgestellt.
  23. Die Niedersächsische Bildungscloud wird weiter ausgebaut.
  24. Die Infrastruktur zur Implementierung, Begleitung und Evaluation der Digitalisierung an Schulen wird gebündelt und für alle Schulen nutzbar gemacht.
  25. Schulen werden unterstützt, Sprachbildung breit umzusetzen und ihre Konzepte weiterzuentwickeln und zu evaluieren.
  26. Eine Schulgesetznovelle soll die Qualität der Schulen in freier Trägerschaft sichern und ihnen pädagogische Freiräume ermöglichen.
  27. Die Kooperation zwischen berufsbildenden Schulen, Betrieben und Hochschulen wird gestärkt.
  28. Mit dem Sechs-Punkte-Plan „BBS-Stärkungsprogramm“ werden unter anderem Fachkräfteinitiative, multiprofessionelle Teams, Berufsinnovationszentren, Regionalmanagement, Übergangsmanagement, digitale Transformation und ProReKo 2.0 an berufsbildenden Schulen vorangebracht.
  29. Berufsbildende Schulen werden mit den Partnern des Bündnisses Duale Berufsausbildung zu regionalen Kompetenzzentren weiterentwickelt.
  30. Mit dem Prozess ProReKo 2.0 werden Eigenständigkeit, Transformationsfähigkeit und Qualitätsentwicklung der berufsbildenden Schulen vorangetrieben.
  31. Mehr Eigenverantwortung der berufsbildenden Schulen, regionale Kooperationen zwischen Schule und Wirtschaft und passgenaue Berufsorientierung sollen die Berufsausbildung attraktiver machen.
  32. Berufswahlcoaches, Ausbildungslotsen und Netzwerke zur beruflichen Orientierung zwischen Schulen und Jugendberufsagenturen werden unterstützt.
  33. In der Sekundarstufe I wird eine Berufsorientierungs-Auszeit ermöglicht, die Schulen flexibel gestalten können.
  34. Kooperationen zwischen berufsbildenden und allgemeinbildenden Schulen werden ausgebaut und unterstützt.
  35. Kooperationen zwischen berufsbildenden Schulen und Hochschulen für Orientierungsjahre werden gefördert.
  36. Berufsbildende Schulen können Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen einstellen und Zusatzbedarfe geltend machen.
  37. Bei der Ausweitung des Modells Zukunftsschulen werden insbesondere auch berufsbildende Schulen einbezogen.
  38. Das Land setzt sich beim Bund dafür ein, die spezifischen Bedarfe berufsbildender Schulen im Digitalpakt 2.0 zu berücksichtigen.
  39. Berufsbildende Schulen werden bei der Weiterentwicklung zu Berufsinnovationszentren unterstützt.
  40. Die Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und Jugendarbeit auf Augenhöhe wird weiterentwickelt und gestärkt.
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 18
  1. Die Multiprofessionalität an Schulen wird gestärkt.
  2. Wünschen nach einer Schule von Jahrgang 1 bis 13 wird offen begegnet.
  3. Dem Fachkräftemangel an Schulen wird grundständig begegnet.
  4. Mehr Schulen werden zur Teilnahme am Modellprojekt „Zukunftsschule“ motiviert.
  5. Die Fokusevaluation an Schulen wird weiterentwickelt.
  6. Es wird geprüft, ob weitere externe Evaluationsmaßnahmen an Schulen nötig sind.
  7. Der Einsatz digitaler Medien soll an allen Schulen Normalität sein.
  8. In Modellversuchen wird eine systembezogene Zuweisung von Ressourcen für sonderpädagogische Unterstützung an weiterführenden Schulen entwickelt.
  9. Schulen in freier Trägerschaft gelten als den öffentlichen Schulen gleichwertig.
  10. Die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft wird reformiert.
  11. Berufsbildende Schulen werden in den regionalen Bildungslandschaften zukunftsorientiert gestärkt.
  12. Die Multiprofessionalität an berufsbildenden Schulen wird gestärkt.
  13. Berufsbildende Schulen sollen lebenslanges und eigenständiges Lernen vermitteln und mit den Entwicklungen in den Betrieben Schritt halten.
  14. Die Innovationsfähigkeit der berufsbildenden Schulen wird gefördert.
  15. Bildung für nachhaltige Entwicklung und „Demokratische Schule“ sollen auch an berufsbildenden Schulen eine wichtige Rolle spielen.
  16. Die pädagogischen Angebote der Erwachsenenbildung werden zur Stärkung der berufsbildenden Schulen genutzt und ausgebaut.
  17. Für verbindliche Kooperationen zwischen Erwachsenenbildung und berufsbildenden Schulen, etwa bei der Sprachförderung, werden Perspektiven eröffnet.
  18. Die Aufarbeitung des postkolonialen Erbes wird ermöglicht und entsprechende Projekte mit Schulen, Hochschulen und Museen werden gefördert.
Mehr Pflichten 11

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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