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Wohlfahrtsverbände und soziale Träger

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

BIW00

Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 5814
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 4
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 5
CDU 568
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 5
Grüne 2721
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
Mehr Pflichten 2
Linke 8925
Mehr Geld 20
  1. Rechts- und Sozialberatungen sowie Schuldner- und Mieterberatungsvereine werden strukturell gestärkt, finanziell abgesichert und ausgebaut.
  2. Freie Träger der Jugendhilfe erhalten eine bedarfsgerechte Finanzierung, die Qualität und tarifliche Bezahlung ermöglicht.
  3. Bei der Refinanzierung freier Träger werden auch die Kosten der Betriebsratsarbeit berücksichtigt.
  4. Unabhängige Beratungsstellen für Erwerbslose werden gestärkt und auskömmlich finanziert.
  5. Die Beratungsstelle für mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung (MoBA) wird verstetigt und dauerhaft finanziell abgesichert.
  6. Die unabhängige Beratungsstelle „Antidiskriminierung in der Arbeitsplatz“ (ADA) wird verstetigt und dauerhaft finanziell abgesichert.
  7. Nitribitt e. V. wird zur Beratung und Unterstützung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern dauerhaft ausfinanziert.
  8. Die Beratungsstelle „Marie“ in Bremerhaven wird dauerhaft ausfinanziert.
  9. Beratungsangebote für queere Familien und queere Menschen mit Kinderwunsch werden besser ausgestattet.
  10. Die Schulaufklärung durch das Rat&Tat-Zentrum wird dauerhaft finanziert und ausgebaut.
  11. Träger der offenen Jugendarbeit werden bei der Entwicklung von Angeboten zur Sensibilisierung für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt finanziell unterstützt.
  12. Häuser der Familie, das Zentrum für Alleinerziehende, Kinder- und Jugendfarmen, Mütterzentren, Bürgerhäuser und Spielhäuser werden erhalten und von der Stadt bedarfsgerecht refinanziert.
  13. Die Spielhäuser auf Spielplätzen werden personell gestärkt.
  14. Offene Jugendarbeit wird gut ausgestattet und finanziell abgesichert, mit Jugendfreizeitheimen, Ferienreisen, interkulturellen Begegnungen sowie kulturellen und sportlichen Angeboten dezentral in allen Stadtteilen.
  15. Das Studierendenwerk wird vom Land deutlich besser gefördert.
  16. Beratungs- und Vermittlungsangebote für Wohnraum werden besser ausgestattet.
  17. Die Budgets für Lotsen- und Mentorenprogramme, Deutschlernorte und Übersetzungshilfen werden ausgebaut.
  18. Beratungsangebote für Geflüchtete zu Wohnen, Aufenthaltsrecht und Gesundheit erhalten mehr Ressourcen.
  19. Förderzeiträume über ein Jahr hinaus werden ermöglicht.
  20. Freizeitheime und Jugendeinrichtungen wie Lilas Pause werden personell und finanziell deutlich bessergestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 5
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 7
FDP 5​7
Koalitionsvertrag 81828
Mehr Geld 17
  1. Beratungseinrichtungen und Projekte für geflüchtete Frauen wie „Your Turn“ werden langfristig finanziell abgesichert.
  2. Beratungs- und Begegnungsangebote für Ein-Eltern-Familien werden finanziell abgesichert, ausgewertet, verstetigt und bei Lücken ausgebaut.
  3. Frauenhäuser und Kinderschutzeinrichtungen werden nachhaltig finanziell abgesichert.
  4. Die bisher über ein Bundesmodellprojekt finanzierte Beratungsstelle „Marie“ für Prostituierte in Bremerhaven bleibt bestehen und wird auskömmlich finanziert.
  5. Nach Thüringer Modell wird eine Flatrate für Videodolmetschung für öffentlichen Dienst, Beratungsstellen sowie Gesundheits-, Bildungs- und Hilfesystem eingeführt.
  6. Die Förderung der Beratungsstellen für queere Menschen in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven wird gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut.
  7. Die Spielhäuser auf Spielplätzen werden personell gestärkt.
  8. Housing First wird in die Regelfinanzierung nach dem SGB XII überführt.
  9. Die finanziellen Mittel für die offene Jugendarbeit werden aufgestockt.
  10. Die Finanzierungssystematik der offenen Jugendarbeit wird mit Sockelbetrag und dynamisierter Zuwendung überarbeitet.
  11. Für den Erhalt des Angebots ist eine Finanzierung außerhalb der bestehenden OJA-Mittel im Stadtteil nötig.
  12. Die Förderung von Anerkennungspraktika für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der offenen Jugendarbeit wird fortgeschrieben und ausgebaut.
  13. Die Vormundschaftsvereine in Bremen werden gefördert, um die Fallbelastung in der Amtsvormundschaft zu senken.
  14. Die Vormundschaftsvereine erhalten neben Stundenpauschalen über die Justizkasse eine begleitende Projektförderung.
  15. Die Erziehungsberatungsstellen werden finanziell und personell gestärkt.
  16. Familienbezogene Infrastruktur im Quartier wie Häuser der Familie, Spielhäuser, Mütterzentren, Mehrgenerationenhäuser und aufsuchende Elternunterstützung wird finanziell und personell gestärkt.
  17. Eine Anhebung und Verstetigung der Mittel für diese Beratungsangebote gegen rechte Gewalt wird geprüft.
Mehr Rechte oder Angebote 12
Bleibt wie bisher 12
Ohne klare Richtung 6
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 7
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 61341
Mehr Geld 31
  1. Soziale Einrichtungen erhalten institutionelle statt befristeter Förderung.
  2. Quartierszentren werden ohne Antragsbürokratie gefördert.
  3. Housing First wird dauerhaft finanziert.
  4. Frauenspezifisches Streetwork wird dauerhaft abgesichert und personell ausgebaut.
  5. Angebote freier Träger zur Versorgung mit Lebensmitteln und warmen Mahlzeiten erhalten finanzielle Absicherung und eine Refinanzierung von Sozialarbeit und Beschäftigungsförderung.
  6. Die aufsuchende Sozialarbeit wird von der Projektförderung in eine dauerhafte Finanzierung überführt.
  7. Mittel der Arbeitsmarktförderung werden gezielt für quartiersnahe soziale Infrastruktur genutzt.
  8. Projekte des sozialen Arbeitsmarkts werden durch dauerhaft ausfinanzierte sozialarbeiterische und psychologische Unterstützungsangebote begleitet.
  9. Bremen und Bremerhaven stellen verstärkt Landes- und kommunale Mittel für soziale Infrastruktur und Beschäftigungsangebote bereit, um sinkende Bundes- und EU-Förderung auszugleichen.
  10. Projekte an der Schnittstelle zwischen ambulanter ärztlicher Versorgung, Beratungs- und Präventionsangeboten und dem öffentlichen Gesundheitsdienst werden gefördert.
  11. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit erhält rund 6 Millionen Euro mehr.
  12. Sportstätten sowie Kinder- und Jugendfarmen erhalten verlässliche Finanzierungsstrukturen auch außerhalb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  13. Schuldner-, Erwerbslosen- und weitere soziale Beratungsangebote in Bremen-Nord werden langfristig erhalten und verlässlich finanziert.
  14. Förderzeiträume über ein Jahr hinaus werden ermöglicht.
  15. Ein Familienfördergesetz für Bremen und Bremerhaven schafft einen Rahmen mit Qualität, tragfähigen Strukturen und langfristiger Finanzierung.
  16. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit wird gestärkt und Angebote in Freizeitheimen dauerhaft gefördert.
  17. Die Wohlfahrt in Bremen wird bedarfsdeckend, verlässlich und nachhaltig finanziert.
  18. Die Sozialwirtschaft wird so ausgestattet, dass sie dauerhaft hohe Qualität erbringen und gute Arbeitsbedingungen und Löhne bieten kann.
  19. Die Tarifentgelte der Beschäftigten der freien Wohlfahrtspflege werden vollständig refinanziert.
  20. Die Verbandsarbeit der freien Wohlfahrt wird auskömmlich finanziert.
  21. Projekte, Einrichtungen und Initiativen zur Verbesserung der Sorgearbeit sollen auskömmlich ausgestattet, vernetzt und institutionell abgesichert werden.
  22. Häuser der Familien, Frühförderung sowie Hebammen- und Gesundheitszentren sollen verlässlich finanziert werden.
  23. Gut ausgestattete Nachbarschaftsunterstützung wie Nachbarschaftscafés und tägliche Mittagessen soll der Isolation im häuslichen Alltag entgegenwirken.
  24. Eine Landesförderung für aufsuchende Beratung soll sicherstellen, dass Ansprüche etwa auf Unterhaltsvorschuss und Wohngeld abgerufen werden.
  25. Frauenhäuser und Beratungsstellen sollen verlässlich und langfristig finanziert werden.
  26. Beratungsstellen wie Trans* Rechte.V. und Rat & Tat Zentrum für Queeres Leben e.V. sollen ausreichend ausgestattet werden.
  27. Die Ehrenamtskoordination in der Flüchtlingshilfe, insbesondere „Gemeinsam in Bremen“, wird dauerhaft finanziert.
  28. Die Förderung von REFUGIO wird erweitert, um die psychologische Versorgung Geflüchteter sicherzustellen.
  29. Justiz, Strafvollzug und Straffälligenhilfe sollen mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden.
  30. Die Seemannsmissionen in Bremen und Bremerhaven werden auskömmlich finanziert.
  31. Der Landeszuschuss an das Studierendenwerk wird erhöht, um Mieten und Beiträge zu stabilisieren.
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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