Wohlfahrtsverbände und soziale Träger
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 61
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 3
AfD 2
BSW 27
Mehr Geld 4
- Die Beratungsangebote für psychisch Kranke und Angehörige sollen durch Landeszuschüsse finanziell abgesichert werden.
- Die Fachkräftegewinnung in der Eingliederungshilfe soll analog zum Pflegebereich intensiviert werden.
- Für Frauenhäuser und Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose soll deutlich mehr Geld bereitgestellt werden.
- Kultur sowie Kinder- und Jugendarbeit sollen bedarfsgerecht finanziell ausgestattet werden.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Kommunen und gemeinnützige Anbieter sollen in Gesundheit, Pflege und Wohnen Vorrang haben.
- Die Förderung von Kultur sowie Kinder- und Jugendarbeit soll nicht mit jährlich wechselnden Förderhöhen erfolgen.
- Die Finanzierung von Kinder- und Jugendarbeit, Kultur und Sport soll langfristig gestaltet werden.
SPD 1316
Mehr Geld 10
- Soziale Träger und Vereine erhalten eine auskömmliche und mehrjährig abgesicherte Finanzierung.
- Anhand der Sozialberichterstattung werden Bildungseinrichtungen und Kinder- und Jugendhilfe in belasteten Lagen zusätzliche Ressourcen zugewiesen.
- Die freie Wohlfahrtspflege wird verlässlich finanziert.
- Der Personalschlüssel in Frauenschutzhäusern wird schrittweise verbessert.
- Eine sechsjährige Zuschussvereinbarung schafft Planungssicherheit für die Studierendenwerke.
- Die Zuschüsse an die Studierendenwerke werden weiter erhöht, um stabile Semesterbeiträge zu sichern.
- Die Jugendhilfe soll verlässlich finanziert werden.
- Die Jugendpauschale als landesweites Steuerungsinstrument wird weiter erhöht.
- Die außerschulische Soziale Arbeit erhält eine verlässliche Finanzierung.
- Längerfristige Förderzeiträume in der Jugendarbeit sollen auch auf kommunaler Ebene ermöglicht werden.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA) wird gestärkt.
- Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) wird gestärkt.
- Gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen, der Kinder- und Jugendbeauftragten und Akteuren der Jugendarbeit wird eine Gesamtstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet.
- Ämter, Behörden, Arztpraxen und soziale Einrichtungen werden dabei unterstützt, ältere Menschen im Umgang mit digitalen Anwendungen zu schulen.
- Nachbarschaftliche Gemeinwesenarbeit wird gefördert und Segregation entgegengewirkt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 6
- Ein starkes, verlässliches Hilfenetz und eine vielfältige Soziallandschaft werden erhalten.
- Die soziale Vereins- und Trägerlandschaft mit ihren Beratungs- und Hilfsangeboten wird gesichert und modern aufgestellt.
- Die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen wird weiter gefördert.
- Schutzeinrichtungen und Beratungsangebote für Männer werden weiter auskömmlich finanziert.
- Die Rückkehrberatung wird weiter gefördert.
- Die Beratungsstelle für Betroffene antisemitischer Gewalt und Diskriminierung wird weiterhin unterstützt.
Ohne klare Richtung 7
- Jugendberufsagenturen und Studierendenwerke werden gestärkt.
- Beratungs- und Interventionsstellen werden mit den zuständigen Behörden für einen ressortübergreifenden Kinderschutz vernetzt.
- Beratungsangebote und Initiativen der Antidiskriminierungsarbeit werden gestärkt.
- Interventions- und Koordinierungsstellen werden bedarfsorientiert ausgebaut.
- Die Einrichtungen der Suchtprävention und Suchthilfe werden weiter gestärkt.
- Die überörtliche Förderung der Jugendarbeit wird überarbeitet.
- Die außerschulische Soziale Arbeit wird gestärkt.
Grüne 247
Mehr Geld 5
- Die Jugendhilfe soll engagiert und gut ausfinanziert sein.
- Die Suchtkrankenhilfe wird in allen Regionen Sachsens bedarfsgerecht ausgestattet, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Angehörige.
- Die Jugendpauschale wird weiterentwickelt, um die Leistungen der Jugendarbeit zu sichern.
- Die Jugendarbeit erhält eine auskömmliche institutionelle Förderung.
- Die freie Straffälligenhilfe wird finanziell gut ausgestattet.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Linke 6925
Mehr Geld 17
- Die Jugendpauschale soll jährlich an die Entwicklung der Personal- und Sachkosten angepasst werden.
- Die Mittel für Jugendarbeit nach §§ 11 und 12 SGB VIII sollen deutlich erhöht werden.
- Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe sollen mehr Personal erhalten, um die Fallzahl je Fachkraft zu senken.
- Die Finanzierung ombudschaftlicher Beratungsstellen soll verbessert werden.
- Die Mittel für professionelle Jugendarbeit im Landeshaushalt werden erhöht.
- Die Sachkostenpauschale der Schulsozialarbeit wird erhöht.
- Die Studierendenwerke werden ausreichend finanziert.
- Die Studierendenwerke erhalten auskömmliche Zuschüsse für den laufenden Betrieb.
- Ein Investitionsprogramm für Sanierung und Neubau von Studierendenwohnheimen wird aufgelegt.
- Schutzeinrichtungen für Frauen werden vollständig vom Freistaat finanziert.
- Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel werden ausreichend finanziert, damit sie Zufluchtswohnungen bereitstellen können.
- Die Gewaltschutzberatung wird angemessen gefördert.
- Schutzeinrichtungen werden vollständig vom Freistaat finanziert, sodass Betroffene keinen Eigenanteil zahlen.
- Kinder- und Jugendhilfe sowie teil- und vollstationäre Hilfen zur Erziehung werden bedarfsgerecht ausgestattet und finanziert.
- Opferberatungsstellen werden landesweit ausgebaut und personell gestärkt.
- Die soziokulturelle Fanarbeit erhält mehr Personal.
- Der Freistaat finanziert den Betreuungsschlüssel in der Sozialarbeit mit Geflüchteten.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Ein landesweites Netz von Sozialberatungsstellen begleitet Menschen bei der Beantragung von Sozialleistungen.
- Die Förderrichtlinie Jugendpauschale soll gemeinsam mit den Trägern weiterentwickelt werden.
- Die Novelle des Landesjugendhilfegesetzes soll in einem breiten Beteiligungsprozess unter Einbindung von Trägern, Wissenschaft, Verbänden sowie Kindern und Jugendlichen entstehen.
- Das Landesberatungsnetz für selbstorganisierte Wohnformen soll gestärkt werden.
- Eine Landesverordnung für den Betrieb von Drogenkonsumräumen wird erlassen.
- Die Beratungsnetzwerke der Opferberatung und mobilen Beratung werden stärker institutionalisiert.
- Die Beratungsstellen für Sexarbeiter werden unterstützt.
- Koordinierungs- und Interventionsstellen werden bedarfsgerecht ausgebaut.
Bleibt wie bisher 5
- Jugendhilfe und Jugendarbeit werden gestärkt statt gekürzt.
- Zur Sicherung der sozialen Versorgung im ländlichen Raum werden alle Akteure vor Ort besser vernetzt.
- Kürzungen bei den Mitteln für Jugendarbeit werden abgelehnt.
- Die professionelle Jugendarbeit wird nicht gekürzt.
- Die Träger der Opferberatung und mobilen Beratung werden kontinuierlich weiter gefördert.
Ohne klare Richtung 4
- Institutionen der sozialen Daseinsvorsorge sollen wieder in öffentliche Hand überführt werden.
- Modellprojekte wie „Checkpoint plus“ der Aidshilfe Dresden sollen gefördert werden.
- Selbstverwaltete Jugendhäuser und autonome Jugendzentren werden gestärkt.
- Die Zusammenarbeit des Strafvollzugs mit freien Trägern der Straffälligenhilfe und den Kommunen wird verbessert.
Mehr Pflichten 6
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen sich zum allgemeinen Arbeitsmarkt öffnen.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen als Orte beruflicher Bildung gestaltet werden.
- Die Kontrolle, ob Werkstätten Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten und vermitteln, soll deutlich verstärkt werden.
- Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Initiativen erarbeiten gemeinsam lokale Strategien gegen Armut und für soziale Teilhabe.
- Die Jugendpauschale soll an fachliche Kriterien wie Mindestpersonalschlüssel, Mindestangebote und einen angemessenen Anteil für Jugendarbeit gebunden werden.
- In der Sozialarbeit mit Geflüchteten gelten landesweit gleiche Standards mit einem Betreuungsschlüssel von einer Fachkraft je 50 Schutzsuchenden.
FW 2
FDP 12
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Koalitionsvertrag 197
Mehr Geld 5
- Die Studentenwerke erhalten eine vierjährige Zuschussvereinbarung.
- Die Zuschüsse an die Studentenwerke sollen erhöht werden, um die Semesterbeiträge stabil zu halten.
- Wohnheime der Studentenwerke werden durch weitere Investitionen saniert oder neu gebaut.
- Angebote der Kinder- und Jugendarbeit auch an Wochenenden werden besser gefördert.
- Die Landesförderung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit sichert Strukturen besser ab und macht sie planbarer.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 8
- Die örtliche Kinder- und Jugendhilfe wird weiter finanziell unterstützt.
- Die Psychosozialen Beratungszentren werden erhalten.
- Die Förderung der Opferberatung wird fortgeführt.
- Die Förderung der mobilen Beratungsteams gegen Extremismus wird fortgeführt.
- Die Förderung der Schulberatung gegen Extremismus wird fortgeführt.
- Die Förderung der Ausstiegsberatung wird fortgeführt.
- Radikalisierungsprävention und Aussteigerprojekte werden weiter gefördert, etwa über die Beratungsstelle KORA.
- Schutzeinrichtungen und Beratungsangebote für von Beziehungsgewalt betroffene Männer werden weiter unterstützt.
Ohne klare Richtung 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht