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Wohlfahrtsverbände und soziale Träger

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Ohne Einzug ins Parlament

FW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 61013
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 9
Ohne klare Richtung 10
Mehr Pflichten 6
Grüne 7925
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die pädagogische Zusammenarbeit und Fortbildung mit Fachleuten freier Träger zu geschlechtlicher Identität, sexueller Selbstbestimmung und Gewaltschutz überall zur Regel machen.
  2. Die Zusammenarbeit von Schulen mit freien Trägern schrittweise flächendeckend ausbauen.
  3. Beratungsstellen für ausländische Erwerbstätige Zugang zu allen Betrieben und Haushalten mit ausländischem Personal verschaffen.
  4. Die aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
  5. Die Sozialarbeit und die aufsuchende Beratung ausbauen.
  6. Beratungsangebote unter freier Trägerschaft in Schleswig-Holstein aufbauen und dauerhaft verankern.
  7. Das Arbeitsmarktnetzwerk „Mehr Land in Sicht!“, die Jugendmigrationsdienste, die IQ-Ländernetzwerke und die Willkommenslotsen bei den Kammern stärken.
  8. Beratungsstrukturen wie AIDS- und Drogenberatungsstellen stärken.
  9. Im Rahmen einer PrEP-Strategie ein Modellprojekt zur sicheren Anwendung von STI-Selbsttests entwickeln und fördern.
  10. Kostenfreie Beratungsangebote und Beratungsstellen zu Sucht unterstützen.
  11. Eine nachhaltig aufgestellte Beratungslandschaft mit personeller Kontinuität, Fachwissen und unabhängiger Beratung schaffen.
  12. Die Beratungsstrukturen zu einem abgestimmten Beratungsnetzwerk ausbauen, stärken und verstetigen.
  13. Gemeinsam mit Verbänden und Jobcentern eine detaillierte Berichterstattung über die soziale Lage in Schleswig-Holstein entwickeln.
  14. Ein Programm auflegen, um Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit klimaneutral zu erneuern, auszubauen und neu zu eröffnen.
  15. Sportvereinen und Jugendzentren E-Sport-Angebote für Jugendliche ermöglichen.
  16. Einrichtungen und Jugendhilfeinstitutionen fördern.
  17. Beratungsstellen und Frauenhäuser flächendeckend ausbauen und besonders in ländlichen Räumen aufstocken.
  18. Beratungsorganisationen befähigen, rechte Dominanzbestrebungen durch Sozialarbeit früh zu erkennen und ihre Beratungen gezielt anzubieten.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 7
SPD 3517
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 8
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 3
FDP 257
SSW ​513
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 5
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
AfD 3​​
Linke 6621
Mehr Geld 16
  1. Die Grundfinanzierung von Vereinen, Initiativen und Verbänden der Wohlfahrt wird deutlich erhöht.
  2. Alle Träger werden so finanziert, dass sie Tarife einhalten können.
  3. Es werden Arbeitsplätze in sozialen Einrichtungen, Kitas, Schulen, Kultur, kommunalen Diensten und im ökologischen Umbau geschaffen.
  4. Das Land finanziert mehr Personal in den kommunalen Verwaltungen und bei freien Trägern.
  5. Bibliotheken, Volkshochschulen und Bürgerhäuser vor Ort erhalten eine Regelfinanzierung.
  6. Schutz- und Beratungseinrichtungen für Frauen werden bedarfsgerecht ausgestattet und dauerhaft finanziert.
  7. Fachberatungen für Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung, auch in der Prostitution, werden finanziell abgesichert und personell aufgestockt.
  8. Frauenberatungsstellen sowie Frauen- und Mädchenprojekte werden bedarfsgerecht ausgestattet, personell aufgestockt und dauerhaft finanziert.
  9. Die Beratungsstellen werden vollständig von Land und Kreisen finanziert.
  10. Die Kosten baulicher Maßnahmen für Barrierefreiheit von Beratungsstellen werden übernommen.
  11. Das Land erstattet Beratungsstellen die Kosten für Sprachmittlung und Gebärdendolmetschen.
  12. In allen Städten und Kreisen wird eine ausreichend geförderte Beratungsstelle für Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsfragen eingerichtet.
  13. Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt werden verlässlich finanziert.
  14. Ausstiegsprogramme aus der rechten Szene werden verlässlich finanziert.
  15. Das Land soll die Verfahrensberatung durch einen höheren Beratungsschlüssel und einrichtungsexterne Träger ausweiten.
  16. Kommunen erhalten mehr Geld, um Einrichtungen für Sozialarbeit und Quartiersmanagement zu unterhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 6
Koalitionsvertrag 11916
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 9
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 15
Mehr Pflichten 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 11834
Mehr Geld 15
  1. Kooperationen von Ganztagsschulen mit Vereinen, Kulturinitiativen und der offenen Jugendarbeit werden fest verankert und zuverlässig finanziert.
  2. Die regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus werden auskömmlich finanziert.
  3. Die Landesmittel für das Studierendenwerk werden für Neubau und energetische Sanierung von Wohnheimen deutlich aufgestockt.
  4. Das Studierendenwerk wird finanziell verlässlich unterstützt.
  5. Jugendhäuser und offene Jugendtreffs werden mit einem Landesförderprogramm gestärkt.
  6. Die Modernisierungsmittel werden auf Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgeweitet.
  7. Die 200 zusätzlichen, mit 30 Millionen Euro finanzierten Frauenhausplätze sollen zügig mit den Kommunen im ganzen Land umgesetzt werden.
  8. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Geflüchtete und Neuzugewanderte werden aus der befristeten Projektförderung herausgelöst.
  9. Die Migrationsberatungsstellen werden finanziell gestärkt.
  10. Hauptamtliche Beratungs- und Unterstützungsstrukturen sollen dauerhaft finanziert und abgesichert werden.
  11. Die Beratungsstrukturen für inklusiven Sport werden ausgebaut, gestärkt und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet.
  12. Ein Fonds für die energetische Sanierung sozialer Einrichtungen wird geschaffen.
  13. Ein Fonds für Klimaschutz und energetische Sanierung sozialer Einrichtungen wird eingerichtet.
  14. Über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen der Investitionsbank werden Beratung, Planung und Investitionen sozialer Einrichtungen in Klimaschutz unterstützt.
  15. Der Fonds soll Förderlücken von Bund und EU schließen und fehlende Eigenmittel sozialer Einrichtungen ersetzen.
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Beim Ganztagsausbau wird eng mit Sportvereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und Trägern der Jugendarbeit zusammengearbeitet.
  2. Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen werden so angepasst, dass ein Informationsaustausch zwischen Kita, Schule, Ärztinnen und Ärzten, Begleitungsangeboten und Jugendamt möglich ist.
  3. Frauenhäuser und Beratungsstellen werden unterstützt, um Gewalt gegen Frauen zu beenden.
  4. Die Fachstelle für inklusiven Gewaltschutz wird weiter ausgebaut.
  5. Im Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt wird die Vernetzung von Opferschutzstrukturen und täterorientierter Beratung gefördert.
  6. Die Kooperation zwischen Sozialträgern und Unternehmen für Jobmessen, Kennenlerntage und digitale Schnupperformate für Menschen mit Behinderungen wird gefördert.
  7. Die Migrationsberatungsstellen werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  8. Die unabhängige Asylverfahrensberatung sowie die Migrationsberatung für Erwachsene und Jugendliche sollen bundesgesetzlich abgesichert werden.
  9. Vormundschaftsvereine für unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden weiter gestärkt.
  10. Die Beratungsstrukturen für inklusiven Sport werden ausgebaut, gestärkt und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet.
  11. Fanprojekte und sozialpädagogische Fanarbeit werden gestärkt.
  12. Eine dauerhafte Klimaschutz-Beratungsstelle für alle sozialen Träger wird geschaffen.
  13. Die Beratungsstelle soll soziale Einrichtungen ansprechen, Förderprogramme bündeln, Beispiele aufbereiten und Projekte begleiten.
  14. Förderprogramme für Bio-Lebensmittel in der Außer-Haus-Versorgung werden sichtbarer gemacht.
  15. Das Land geht mit seinen Bio-Förderprogrammen aktiv auf Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Caterer zu.
  16. Gerichtshilfe und freie Träger der Strafrechtspflege werden gestärkt und ausgebaut.
  17. Landesdemokratiezentrum und Regionale Beratungsteams gegen Rechtsextremismus werden deutlich ausgebaut.
  18. Opferschutzorganisationen für Opfer rechtsextremer, antisemitischer und queerfeindlicher Gewalt werden stärker unterstützt.
  19. Der Einsatz von KI wird gemeinsam mit Kommunen, sozialen Trägern und der Zivilgesellschaft gestaltet.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 11

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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