Wohlfahrtsverbände und soziale Träger
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
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Ohne Einzug ins Parlament
FW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 61013
Mehr Geld 4
- Familienzentren und Familienbildungsstätten stärken und personell so ausstatten, dass Familien wohnortnah verlässliche Anlaufstellen vorfinden.
- Die Beratung für Männer, die sexuelle und häusliche Gewalt erlebt haben, weiter fördern und ausbauen.
- Beratungsangebote für von häuslicher Gewalt betroffene Männer erhalten und fördern.
- Einen dauerhaften Fonds für soziale Härten schaffen, der die ehrenamtliche Arbeit der Tafeln unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Träger der Jugendhilfe, Partner der außerschulischen kulturellen Bildung und des Sports sowie Vereine und Verbände werden in das Ganztagsangebot eingebunden.
- Anlaufstellen fördern, die Religionsverständnis mit freiheitlichen Werten verbinden.
- Die Umnutzung leerstehender Gewerbeflächen in Wohnraum oder soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge wird gefördert.
- Das Hilfesystem gegen Einsamkeit unterstützen.
- Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen zur digitalen Kompetenz älterer Menschen unterstützen.
- Hilfenetzwerke für ältere Menschen durch Kooperation mit staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen aus dem Pflege- und Sozialbereich unterstützen.
- Frauenberatungsstellen, Kinderschutzeinrichtungen und das KIK-Netzwerk gegen häusliche Gewalt stärken.
- Institutionenübergreifende Fallkonferenzen künftig um den Sachverstand von Frauenfacheinrichtungen ergänzen.
- Die Tafeln bei ihrer Arbeit unterstützen.
Ohne klare Richtung 10
- Eltern tragen an erster Stelle gemeinsam mit Kita, Kindertagespflege und Familienzentren die Verantwortung für Erziehung und Bildung ihrer Kinder.
- Familienzentren und Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein stärken.
- Familienzentren als Anlaufstellen stärken.
- Frauenberatungsstellen, Kinderschutzeinrichtungen und das KIK-Netzwerk weiter stärken.
- Für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen langfristig einen Transformationsprozess anstoßen.
- Neue Arbeitsmodelle für Werkstätten modellhaft und wissenschaftlich begleitet erproben.
- Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen langfristig unter Einbeziehung aller Akteure transformieren.
- Die Schwangerenkonfliktberatung mit ihrer breiten Trägerstruktur unterstützen.
- Die Unterstützung der Schwangerenkonfliktberatung ausweiten.
- Institutionen, die Unterstützung geben und Anlaufstellen bilden, werden gestärkt.
Mehr Pflichten 6
- Sozialrechtliche Beratungsangebote in Familienzentren integrieren.
- Kinderarmut gemeinsam mit offener Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, kultureller Jugendarbeit, aufsuchender Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutzarbeit angehen.
- Das schulische System enger mit der Kinder- und Jugendhilfe verzahnen.
- Landesweite Qualitätsstandards für Frauenhäuser festschreiben.
- Einheitliche Qualitätsstandards für die Arbeit in Frauenhäusern festschreiben.
- Den Kampf gegen Drogen in betroffenen Quartieren gemeinsam mit Drogenberatung, sozialen Trägern und Polizei konzentriert angehen.
Grüne 7925
Mehr Geld 7
- Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bei seinen Aufgaben der sozialen Infrastruktur finanziell stärken.
- Ein Förderprogramm zur Schaffung von Tausch- und Umbaustrukturen im Wohnungsbestand auflegen.
- Die Beratungs- und Anlaufstellen finanziell absichern.
- Die Mittel für die Unterstützung geflohener und zugewanderter Frauen und Mädchen in Frauenberatungsstellen, Familienzentren und Frühen Hilfen aufstocken.
- Offene Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendzentren finanziell unterstützen.
- Beratungsstellen und Frauenhäuser langfristig finanzieren und ihre Arbeitsplätze absichern.
- In Orten mit rechten Strukturen in die Sozial- und Jugendarbeit investieren.
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Die pädagogische Zusammenarbeit und Fortbildung mit Fachleuten freier Träger zu geschlechtlicher Identität, sexueller Selbstbestimmung und Gewaltschutz überall zur Regel machen.
- Die Zusammenarbeit von Schulen mit freien Trägern schrittweise flächendeckend ausbauen.
- Beratungsstellen für ausländische Erwerbstätige Zugang zu allen Betrieben und Haushalten mit ausländischem Personal verschaffen.
- Die aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
- Die Sozialarbeit und die aufsuchende Beratung ausbauen.
- Beratungsangebote unter freier Trägerschaft in Schleswig-Holstein aufbauen und dauerhaft verankern.
- Das Arbeitsmarktnetzwerk „Mehr Land in Sicht!“, die Jugendmigrationsdienste, die IQ-Ländernetzwerke und die Willkommenslotsen bei den Kammern stärken.
- Beratungsstrukturen wie AIDS- und Drogenberatungsstellen stärken.
- Im Rahmen einer PrEP-Strategie ein Modellprojekt zur sicheren Anwendung von STI-Selbsttests entwickeln und fördern.
- Kostenfreie Beratungsangebote und Beratungsstellen zu Sucht unterstützen.
- Eine nachhaltig aufgestellte Beratungslandschaft mit personeller Kontinuität, Fachwissen und unabhängiger Beratung schaffen.
- Die Beratungsstrukturen zu einem abgestimmten Beratungsnetzwerk ausbauen, stärken und verstetigen.
- Gemeinsam mit Verbänden und Jobcentern eine detaillierte Berichterstattung über die soziale Lage in Schleswig-Holstein entwickeln.
- Ein Programm auflegen, um Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit klimaneutral zu erneuern, auszubauen und neu zu eröffnen.
- Sportvereinen und Jugendzentren E-Sport-Angebote für Jugendliche ermöglichen.
- Einrichtungen und Jugendhilfeinstitutionen fördern.
- Beratungsstellen und Frauenhäuser flächendeckend ausbauen und besonders in ländlichen Räumen aufstocken.
- Beratungsorganisationen befähigen, rechte Dominanzbestrebungen durch Sozialarbeit früh zu erkennen und ihre Beratungen gezielt anzubieten.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
- Die Beratungsinfrastruktur bedarfsgerecht fördern.
- Die Tagesförderstätten für einen Wandel hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt stärker in den Blick nehmen.
- Die Integrationsfachdienste stärken.
- Einen Digitalpakt des Bundes für Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendhilfe anstreben.
- Spezialisierte Fachstellen in sensiblen Querschnittsbereichen schaffen.
- Fachfremde Beratungsstellen für queere Themen sensibilisieren.
Mehr Pflichten 7
- Die Eingliederungshilfe der Kreise und die Familienzentren in das traumapädagogische Angebot konzeptionell einbinden.
- Modellregionen einführen, in denen neutrale Ansprechpersonen des Integrationsfachdienstes das Budget für Arbeit begleiten und bewerben.
- Zuwanderungs- und Ausländerbehörden sollen Betroffene gemeinsam mit Migrationsberatungen aktiv zur Verbesserung ihres Aufenthaltsstatus beraten.
- Gemeinsam mit Fachstellen und Polizei eine Strategie gegen Gewalt gegen Frauen als Thema der inneren Sicherheit erarbeiten.
- Diversität auch bei Berater*innen, Angeboten und Beratungsstellen abbilden.
- Beratungsangebote wissenschaftlich begleiten lassen.
- Männerberatungsstellen aktiv in den Gewaltschutz für Mädchen und Frauen einbinden.
SPD 3517
Mehr Geld 10
- Ein Landesförderprogramm für E-Mobilität in Eingliederungshilfe und Pflege auflegen.
- In barrierefreie Jugendeinrichtungen investieren.
- Die Ausstattung stationärer Jugendhilfeeinrichtungen an steigende Bedarfe und den Schutz der Kinder anpassen.
- Kinderschutzzentren und Mädchenhäuser ausreichend finanzieren und unterstützen.
- Das Angebot für hilfebedürftige Frauen und deren Kinder auskömmlich finanzieren.
- Die realen Miet- und Betriebskosten der Frauenhäuser vollständig übernehmen.
- Studierendenwerk und Hochschulen mit den dafür notwendigen Mitteln ausstatten.
- Das Studentenwerk so ausstatten, dass der Versorgungsgrad an gefördertem studentischem Wohnraum mittelfristig den Bundesdurchschnitt erreicht.
- Das Studentenwerk personell so ausstatten, dass BAföG-Anträge zeitnah bearbeitet werden.
- Behörden und unabhängige Beratungsstellen der Antidiskriminierungs-, Migrations-, Rückkehr- und psychosozialen Beratung durch das Land fest finanzieren.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Das Netzwerk „Frühe Hilfen“ erhalten und ausbauen.
- Die Arbeit der landesweit flächendeckenden trägerunabhängigen Pflegestützpunkte unterstützen.
- Einen neuen Landesrahmenvertrag für erlaubnispflichtige Jugendhilfeeinrichtungen mit den Trägern aushandeln.
- Kinderschutzzentren und Mädchenhäuser ausreichend finanzieren und unterstützen.
- Mit den Trägern von Kinder- und Jugendeinrichtungen einen Dialog über besseren Schutz und Ermächtigung junger Menschen führen.
- Die koordinierende Stelle gegen digitale Gewalt unterstützt die vorhandenen Frauenberatungsstellen.
- Kooperationsangebote von Schulen mit Fachberatungsstellen zur Sexualpädagogik fördern.
- Kommunale Spitzenverbände, Eltern, Schülerschaft, Lehrkräfte, Jugendhilfeträger sowie Vereine und Verbände an diesem Dialog beteiligen.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
FDP 257
Mehr Geld 4
- Die Förderung von Aussteigerprogrammen und regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus fortsetzen und ausweiten.
- Steuereinnahmen aus Glücksspiel, Alkohol und Tabak verstärkt in die Suchtberatung lenken.
- Zusätzliche Steuereinnahmen aus der Cannabisfreigabe vorrangig für Prävention, Suchtbehandlung und Beratung einsetzen.
- Einnahmen aus dem Glücksspiel in Präventions- und Beratungsangebote, Verbraucherschutz und Sport investieren.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Das Land soll die Vernetzung und den fachlichen Austausch zwischen öffentlichen und freien Trägern fördern.
- Den Austausch der familienunterstützenden Angebote mit den Angeboten der Jugendhilfe verstärken.
- Die Kooperation von Jobcentern, Jugendämtern, Jugendhilfeeinrichtungen und Bildungseinrichtungen stärken.
Bleibt wie bisher 3
- Die Verzahnung der familienunterstützenden Angebote wie Familienbildungsstätten, Familienzentren und frühe Hilfen fortsetzen.
- Die Finanzierung von Beratungsleistungen und Beratungsstellen für LSBTIQ sichern.
- Die Finanzierung der AIDS-Hilfen sichern und die regionale Verteilung der Beratungsangebote verbessern.
Ohne klare Richtung 2
SSW 513
Mehr Geld 8
- Die Kommunen sollen ihren Beitrag zur finanziellen Gleichstellung der dänischen Kindergärten, Jugendeinrichtungen und Schulen leisten.
- Die Präventionsarbeit zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe dauerhaft finanziell fördern.
- Die offene Jugendarbeit angemessen und nachhaltig finanzieren.
- Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen angemessen finanzieren.
- Das Investitionsprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen nach 2023 fortsetzen, um Neu-, Um- und Ausbau von Frauenhäusern zu fördern.
- Die Fachberatungsstellen besser ausstatten, damit Betroffene digitaler Gewalt Technikberatung und Hilfe erhalten.
- Mehr Mittel in Männerschutzprojekte, Fachberatung und Coachingangebote investieren.
- Diese Hilfsangebote durch eine verlässliche institutionelle Förderung des Landes dauerhaft absichern.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Diesen kommunalen Beitrag rechtlich absichern.
- Der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung aufsuchende Tätigkeit ermöglichen.
- Das Ferienbetreuungskonzept gemeinsam mit kommunalen und freien Trägern der offenen Jugendhilfe erarbeiten.
- Opferhilfeeinrichtungen unterstützen.
- Zivilgesellschaftliche Beratungsstellen gegen Rassismus ausbauen.
Bleibt wie bisher 3
AfD 3
Mehr Pflichten 3
- Alle Unternehmen der Wohlfahrtsindustrie regelmäßig und unabhängig überprüfen.
- Spenden sammelnde Organisationen und öffentlich finanzierte soziale Einrichtungen privater Träger zu öffentlicher Rechenschaft über Aufgaben, Finanzierung und Mittelverwendung verpflichten.
- Sicherstellen, dass Gründe gegen eine Abtreibung und deren Folgen in der Beratung deutlich zur Sprache kommen.
Linke 6621
Mehr Geld 16
- Die Grundfinanzierung von Vereinen, Initiativen und Verbänden der Wohlfahrt wird deutlich erhöht.
- Alle Träger werden so finanziert, dass sie Tarife einhalten können.
- Es werden Arbeitsplätze in sozialen Einrichtungen, Kitas, Schulen, Kultur, kommunalen Diensten und im ökologischen Umbau geschaffen.
- Das Land finanziert mehr Personal in den kommunalen Verwaltungen und bei freien Trägern.
- Bibliotheken, Volkshochschulen und Bürgerhäuser vor Ort erhalten eine Regelfinanzierung.
- Schutz- und Beratungseinrichtungen für Frauen werden bedarfsgerecht ausgestattet und dauerhaft finanziert.
- Fachberatungen für Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung, auch in der Prostitution, werden finanziell abgesichert und personell aufgestockt.
- Frauenberatungsstellen sowie Frauen- und Mädchenprojekte werden bedarfsgerecht ausgestattet, personell aufgestockt und dauerhaft finanziert.
- Die Beratungsstellen werden vollständig von Land und Kreisen finanziert.
- Die Kosten baulicher Maßnahmen für Barrierefreiheit von Beratungsstellen werden übernommen.
- Das Land erstattet Beratungsstellen die Kosten für Sprachmittlung und Gebärdendolmetschen.
- In allen Städten und Kreisen wird eine ausreichend geförderte Beratungsstelle für Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsfragen eingerichtet.
- Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt werden verlässlich finanziert.
- Ausstiegsprogramme aus der rechten Szene werden verlässlich finanziert.
- Das Land soll die Verfahrensberatung durch einen höheren Beratungsschlüssel und einrichtungsexterne Träger ausweiten.
- Kommunen erhalten mehr Geld, um Einrichtungen für Sozialarbeit und Quartiersmanagement zu unterhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Gründungen von Start-ups, Handwerksbetrieben und sozialen Trägern werden unterstützt.
- Patientenorganisationen, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen werden unterstützt.
- Beratungsstellen können jederzeit Sprachmittlerinnen und Gebärdendolmetscherinnen hinzuziehen.
- Dauerhafte Kooperationsstrukturen zwischen Frauenfacheinrichtungen gegen Gewalt und der Migrations- und Geflüchtetenarbeit sollen aufgebaut werden.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 6
- Es wird ein stabiles, bedarfsgerechtes und flächendeckendes Netz von Beratungsstellen mit landesweit einheitlichen Standards geschaffen.
- Prävention gegen Diskriminierung und Mobbing wird ein Schwerpunkt der Jugend- und Schulsozialarbeit.
- Stationäre Jugendhilfeeinrichtungen werden vernetzt und geben bei einem Wechsel die Lebens- und Entwicklungsgeschichte der Kinder weiter.
- Beratungsangebote werden weiter dezentralisiert und wohnortnah angeboten.
- Mitarbeitende in Beratungsstellen werden nach Tarif bezahlt, einschließlich Tarifsteigerungen.
- Alle Beratungsstellen sind barrierefrei zugänglich.
Koalitionsvertrag 11916
Mehr Geld 7
- Nach der Regierungsbildung wird ein Sofortprogramm zur stärkeren Unterstützung von Tafeln aufgelegt.
- Familienzentren, Familienbildungsstätten und ähnliche Einrichtungen werden gestärkt, damit Familien wohnortnah verlässliche Anlaufstellen mit ausreichend Personal finden.
- Eine Unterstützung für Sanierungen und Neubauten von Jugendfreizeiteinrichtungen, etwa über IMPULS, wird geprüft.
- Bestehende Bildungs- und Antidiskriminierungsangebote in Schulen, Jugendzentren und Jugendeinrichtungen werden weiter gefördert und nachhaltig finanziert.
- Nach § 12a Asylgesetz wird schrittweise eine unabhängige Asylverfahrensberatung mit einer Anschubfinanzierung des Landes etabliert.
- Der Bund soll die Kosten der Asylverfahrensberatung tragen.
- Für die Asylverfahrensberatung wird zunächst je eine juristische Stelle pro Landesunterkunft finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Jugendhilfe, außerschulische kulturelle Bildung, Sport sowie Vereine und Verbände werden in das Ganztagsangebot eingebunden.
- Das Studentenwerk wird beim Bau nachhaltiger und energieeffizienter Gebäude unterstützt.
- Die digitale Kompetenz älterer Menschen wird gefördert und entsprechende Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen werden unterstützt.
- Frauenberatungsstellen, Kinderschutzeinrichtungen und das Netzwerk KIK gegen häusliche Gewalt werden gestärkt.
- Schutz und Rechte von Menschen in Zwangsprostitution und Sexarbeit werden durch Förderung von Beratungsstellen, Prävention und Ausstiegsprogrammen gestärkt.
- Mit Frauenhäusern, Beratungsstellen, Landespolizei und Männerberatungsstellen wird eine Strategie „Gewalt gegen Frauen als Thema der inneren Sicherheit“ erarbeitet.
- Fachfremde Beratungsstellen werden für diese Zielgruppen sensibilisiert und unterstützt.
- Opferschutzorganisationen für Opfer rechter und antisemitischer Gewalt werden stärker unterstützt.
- Die Landesstiftung Straffälligenhilfe soll weiteren Wohnraum erwerben können.
Bleibt wie bisher 4
- Die Landeskoordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativarbeit wird weiter unterstützt.
- Die langfristige Finanzierung von Beratungsstellen und Frauenhäusern bleibt erhalten.
- Die Finanzierung der Migrationssozialberatungsstellen wird fortgeführt.
- Die Integrationsmittel für Familienzentren und Frauenfachberatungsstellen bleiben erhalten.
Ohne klare Richtung 15
- Die Verzahnung von Schulen und Erziehungshilfeeinrichtungen wird optimiert.
- Das psychosoziale Beratungsangebot des Studentenwerks wird ausgebaut.
- Die Planungskapazitäten des Studentenwerks werden fortlaufend ausgebaut.
- Förderungslücken bei überregionalen Beratungsstellen der Religionsgemeinschaften werden überprüft.
- Eine Konferenz mit Vertretern der Institutionen, die Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen, einschließlich der Schulen, wird einberufen.
- Bei der Elternarbeit an PerspektivSchulstandorten wird eine intensive Zusammenarbeit mit Familienzentren und Kitas angestrebt.
- Eine engere Verzahnung von Schule und Kinder- und Jugendhilfe wird angestrebt.
- Das schulische System wird enger mit der Kinder- und Jugendhilfe verzahnt.
- Bestehende Beratungsstrukturen werden gestärkt.
- Trägerübergreifende Kooperationen in der Beratung werden gefördert.
- Bewährungs- und Gerichtshilfe, Führungsaufsichtsstellen und ambulante Resozialisierungsangebote freier Träger werden gestärkt.
- Für die Wohnraumversorgung Haftentlassener wird eng mit den Wohlfahrtsverbänden zusammengearbeitet.
- Der Ausbau von Übergangseinrichtungen bei freien Trägern wird stärker gefördert.
- Die Zusammenarbeit mit freien Trägern in der Opferbetreuung wird intensiviert und ausgebaut.
- Fachberatungsstellen werden gestärkt, um die Istanbul-Konvention umzusetzen und vulnerable Gruppen zu beraten.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 11834
Mehr Geld 15
- Kooperationen von Ganztagsschulen mit Vereinen, Kulturinitiativen und der offenen Jugendarbeit werden fest verankert und zuverlässig finanziert.
- Die regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus werden auskömmlich finanziert.
- Die Landesmittel für das Studierendenwerk werden für Neubau und energetische Sanierung von Wohnheimen deutlich aufgestockt.
- Das Studierendenwerk wird finanziell verlässlich unterstützt.
- Jugendhäuser und offene Jugendtreffs werden mit einem Landesförderprogramm gestärkt.
- Die Modernisierungsmittel werden auf Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgeweitet.
- Die 200 zusätzlichen, mit 30 Millionen Euro finanzierten Frauenhausplätze sollen zügig mit den Kommunen im ganzen Land umgesetzt werden.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Geflüchtete und Neuzugewanderte werden aus der befristeten Projektförderung herausgelöst.
- Die Migrationsberatungsstellen werden finanziell gestärkt.
- Hauptamtliche Beratungs- und Unterstützungsstrukturen sollen dauerhaft finanziert und abgesichert werden.
- Die Beratungsstrukturen für inklusiven Sport werden ausgebaut, gestärkt und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet.
- Ein Fonds für die energetische Sanierung sozialer Einrichtungen wird geschaffen.
- Ein Fonds für Klimaschutz und energetische Sanierung sozialer Einrichtungen wird eingerichtet.
- Über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen der Investitionsbank werden Beratung, Planung und Investitionen sozialer Einrichtungen in Klimaschutz unterstützt.
- Der Fonds soll Förderlücken von Bund und EU schließen und fehlende Eigenmittel sozialer Einrichtungen ersetzen.
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Beim Ganztagsausbau wird eng mit Sportvereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und Trägern der Jugendarbeit zusammengearbeitet.
- Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen werden so angepasst, dass ein Informationsaustausch zwischen Kita, Schule, Ärztinnen und Ärzten, Begleitungsangeboten und Jugendamt möglich ist.
- Frauenhäuser und Beratungsstellen werden unterstützt, um Gewalt gegen Frauen zu beenden.
- Die Fachstelle für inklusiven Gewaltschutz wird weiter ausgebaut.
- Im Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt wird die Vernetzung von Opferschutzstrukturen und täterorientierter Beratung gefördert.
- Die Kooperation zwischen Sozialträgern und Unternehmen für Jobmessen, Kennenlerntage und digitale Schnupperformate für Menschen mit Behinderungen wird gefördert.
- Die Migrationsberatungsstellen werden bedarfsgerecht ausgebaut.
- Die unabhängige Asylverfahrensberatung sowie die Migrationsberatung für Erwachsene und Jugendliche sollen bundesgesetzlich abgesichert werden.
- Vormundschaftsvereine für unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden weiter gestärkt.
- Die Beratungsstrukturen für inklusiven Sport werden ausgebaut, gestärkt und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet.
- Fanprojekte und sozialpädagogische Fanarbeit werden gestärkt.
- Eine dauerhafte Klimaschutz-Beratungsstelle für alle sozialen Träger wird geschaffen.
- Die Beratungsstelle soll soziale Einrichtungen ansprechen, Förderprogramme bündeln, Beispiele aufbereiten und Projekte begleiten.
- Förderprogramme für Bio-Lebensmittel in der Außer-Haus-Versorgung werden sichtbarer gemacht.
- Das Land geht mit seinen Bio-Förderprogrammen aktiv auf Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Caterer zu.
- Gerichtshilfe und freie Träger der Strafrechtspflege werden gestärkt und ausgebaut.
- Landesdemokratiezentrum und Regionale Beratungsteams gegen Rechtsextremismus werden deutlich ausgebaut.
- Opferschutzorganisationen für Opfer rechtsextremer, antisemitischer und queerfeindlicher Gewalt werden stärker unterstützt.
- Der Einsatz von KI wird gemeinsam mit Kommunen, sozialen Trägern und der Zivilgesellschaft gestaltet.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5
- Die Landeskoordinierungsstelle für Suizidprävention wird weiter gestärkt.
- Beratungsstellen, Schulpsychologie, Jugendhilfe, Online-Beratung und aufsuchende Angebote werden besser vernetzt, insbesondere zwischen Bildungs- und Gesundheitssystem.
- Beratungs- und Suchthilfestrukturen werden gestärkt.
- Die Suchthilfe wird gestärkt, damit Konsumräume als Brücke in Beratung, Therapie und soziale Teilhabe dienen.
- Die Pflegestützpunkte werden gemeinsam mit Pflegekassen und Kommunen zu „Pflegestützpunkten Plus“ weiterentwickelt.
Mehr Pflichten 11
- Die Arbeit der regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus wird auf das gesamte Land ausgeweitet.
- Familienangebote arbeiten vermehrt aufsuchend, um mehr Familien zu erreichen.
- Aufsuchende Angebote für von sozialer Isolation bedrohte Menschen werden durch kommunale Träger und freie Wohlfahrtspflege ausgebaut.
- Die Landeskoordinierungsstelle für Suizidprävention wird um zielgruppenspezifische Angebote erweitert.
- Pflegestützpunkte sollen als regionale Lotsen auf Kreisebene Pflegebedürftige aktiv begleiten.
- Für Gewaltschutzkonzepte nach Paragraf 37a SGB IX gelten verbindliche Qualitätsstandards.
- Gewaltschutzkonzepte werden im Landesrahmenvertrag nach Paragraf 131 SGB IX als Qualitäts- und Finanzierungsbestandteil verankert.
- Schutzunterkünfte, Beratungsangebote und Hilfesysteme stehen allen Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität offen und sind tatsächlich zugänglich.
- Die Zusammenarbeit zwischen Unterkünften, Beratungsstellen, medizinischer Versorgung und Bildungseinrichtungen wird verbindlicher gestaltet.
- Mit Kommunen, Genossenschaften und sozialen Trägern werden Tausch- und Beratungsstrukturen für den Wechsel aus großen Wohnungen in gemeinschaftliche oder altersgerechte Wohnformen aufgebaut.
- Mit Betroffenen, sozialen Trägern und Kommunen sollen Lösungen entwickelt werden, die Obdachlosigkeit frühzeitig verhindern.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht