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Wohlfahrtsverbände und soziale Träger

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​26
BSW ​46
Linke 159
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
SPD 4715
Mehr Geld 14
  1. Der Landesjugendförderplan wird bedarfsgerecht ausfinanziert.
  2. Ein Investitionsprogramm modernisiert Einrichtungen der offenen Jugendarbeit und die Jugendbildungsstätten.
  3. Ein Förderprogramm zur Digitalstrategie der Kinder- und Jugendhilfe stellt zusätzliche finanzielle, technische und personelle Ressourcen bereit.
  4. Jugendämter und Träger erhalten eine verlässliche, bedarfsorientierte und tarifgerechte Personalausstattung.
  5. Programme zur Täterarbeit und Gewaltprävention werden auskömmlich finanziert.
  6. Personal- und Sachkosten der Frauenhäuser werden verpflichtend und unabhängig von Haushaltsdebatten gewährleistet.
  7. Vorhaltung und anteilige Finanzierung von Frauenhäusern werden kommunale Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
  8. Das Land fördert kontinuierlich die psychosoziale Beratungsstelle für Geflüchtete refugio e.V.
  9. Freie Träger erhalten eine landesweit einheitliche, auskömmliche Finanzierung und Planungssicherheit, auch für tarifgerechte Löhne.
  10. Ein eigener Digitalbonus für die Sozialwirtschaft wird eingeführt.
  11. Die Finanzierung des Studierendenwerks wird langfristig gesichert und jährlich erhöht.
  12. Das Land sichert Flächen für Hochschulen, Studentenwerk, Universitätsklinikum und außeruniversitäre Forschung und stellt sie kostenlos oder per Erbbaurecht mit symbolischer Vergütung bereit.
  13. Das Land beteiligt sich mit bis zu 25.000 Euro jährlich an je einem Pflegestützpunkt pro Landkreis und kreisfreier Stadt.
  14. Für die multifunktionale Nutzung von Gebäuden werden unbürokratische Finanzierungen aus verschiedenen Fördertöpfen ermöglicht.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 4
Grüne 9423
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 9
FW ​12
FDP 224
Koalitionsvertrag ​612
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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