Wohlfahrtsverbände und soziale Träger
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
AfD00
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 26
Mehr Geld 4
- Die Beratungsstellen und die Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbandes werden finanziell abgesichert.
- Die vielfältige Trägerstruktur der Schwangerschaftskonfliktberatung bleibt erhalten und wird auskömmlich finanziert.
- Freie Träger, Kirchen und Vereine werden in die Jugendangebote einbezogen und finanziell unterstützt.
- Die Zuweisungen aus Glücksspielerträgen an Landessportbund und LIGA der freien Wohlfahrtspflege werden erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 3
BSW 46
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 4
Bleibt wie bisher 1
Linke 159
Mehr Geld 7
- Kommunen und Träger sozialer, Gesundheits- und Bildungsinfrastruktur werden durch Klima- und Energiemanager und Förderprogramme beim Zugang zu gesunder Lebensumwelt unterstützt.
- Beratungsstellen für Familien sowie Frauen- und Familienzentren sollen ausfinanziert sein.
- Die Fördermittel für örtliche Jugendförderung und Jugendsozialarbeit werden weiter ausgebaut.
- Mittel werden gezielt für den barrierefreien Um-, Aus- und Neubau von Jugendhäusern, -zentren und -clubs eingesetzt.
- Ein Gesetz zur besseren Ausstattung der Frauenhäuser und Beratungsstrukturen wird geschaffen.
- Eine Fachberatungsstelle für unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete wird sicher und langfristig finanziert.
- Die sozialen Träger werden durch weitere finanzielle Förderung gestärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Der Ausbau der Fanprojekte soll unterstützt werden.
- Kommunen und Träger sozialer, Gesundheits- und Bildungsinfrastruktur werden durch Klima- und Energiemanager und Förderprogramme beim Zugang zu gesunder Lebensumwelt unterstützt.
- Die Netzwerke für Kinderschutz werden bestmöglich gefördert und unterstützt.
Bleibt wie bisher 4
- Die Fanprojekte in Thüringen sollen erhalten werden.
- Tafeln und das ehrenamtliche Engagement dort werden weiterhin unterstützt, solange sie nötig sind.
- Generationenübergreifende Angebote wie Eltern-Kind-Zentren, Nachbarschaftsläden und Mehrgenerationenhäuser werden weiter gefördert.
- Die Jugendsozialarbeit in Stadt und Land wird langfristig gesichert.
Ohne klare Richtung 1
SPD 4715
Mehr Geld 14
- Der Landesjugendförderplan wird bedarfsgerecht ausfinanziert.
- Ein Investitionsprogramm modernisiert Einrichtungen der offenen Jugendarbeit und die Jugendbildungsstätten.
- Ein Förderprogramm zur Digitalstrategie der Kinder- und Jugendhilfe stellt zusätzliche finanzielle, technische und personelle Ressourcen bereit.
- Jugendämter und Träger erhalten eine verlässliche, bedarfsorientierte und tarifgerechte Personalausstattung.
- Programme zur Täterarbeit und Gewaltprävention werden auskömmlich finanziert.
- Personal- und Sachkosten der Frauenhäuser werden verpflichtend und unabhängig von Haushaltsdebatten gewährleistet.
- Vorhaltung und anteilige Finanzierung von Frauenhäusern werden kommunale Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
- Das Land fördert kontinuierlich die psychosoziale Beratungsstelle für Geflüchtete refugio e.V.
- Freie Träger erhalten eine landesweit einheitliche, auskömmliche Finanzierung und Planungssicherheit, auch für tarifgerechte Löhne.
- Ein eigener Digitalbonus für die Sozialwirtschaft wird eingeführt.
- Die Finanzierung des Studierendenwerks wird langfristig gesichert und jährlich erhöht.
- Das Land sichert Flächen für Hochschulen, Studentenwerk, Universitätsklinikum und außeruniversitäre Forschung und stellt sie kostenlos oder per Erbbaurecht mit symbolischer Vergütung bereit.
- Das Land beteiligt sich mit bis zu 25.000 Euro jährlich an je einem Pflegestützpunkt pro Landkreis und kreisfreier Stadt.
- Für die multifunktionale Nutzung von Gebäuden werden unbürokratische Finanzierungen aus verschiedenen Fördertöpfen ermöglicht.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Das Subsidiaritätsprinzip wird konsequent umgesetzt und die Partnerschaft zwischen öffentlichen und freien Trägern verstetigt.
- Freie Träger erhalten eine landesweit einheitliche, auskömmliche Finanzierung und Planungssicherheit, auch für tarifgerechte Löhne.
- Das Land sichert Flächen für Hochschulen, Studentenwerk, Universitätsklinikum und außeruniversitäre Forschung und stellt sie kostenlos oder per Erbbaurecht mit symbolischer Vergütung bereit.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
- Ein Masterplan Fachkräftesicherung in der Sozialen Arbeit startet eine Offensive für Kindergärten, Pflegeeinrichtungen und die Kinder- und Jugendhilfe.
- Ein Programm zur Stärkung der Gemeinwesenarbeit wird eingeführt und gesetzlich verankert.
- Die Einrichtungen der frei-gemeinnützigen Träger werden gestärkt.
- Wohlfahrtsverbände gelten als tragende Säule der Demokratie.
- Der Thüringer Sozialwirtschaftsbericht wird fortgeschrieben.
Mehr Pflichten 4
- Der Kinder- und Jugendschutz wird gestärkt, um Schutzkonzepte in Schulen, Sport- und Jugendeinrichtungen einzuführen.
- Beratungsangebote, Anlaufzentren und Schutzräume für Frauen berücksichtigen auch Armut und andere Benachteiligungen.
- Die Leistungsberechtigung nach dem SGB ist kein Kriterium mehr für die Aufnahme in Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen.
- Gehälter und Zusatzleistungen von Führungskräften freier Träger werden analog zum öffentlichen Dienst offengelegt.
Grüne 9423
Mehr Geld 13
- Die Förderung der Verbraucherberatungsverbände wird ausgebaut.
- Die Finanzierung der örtlichen Jugendförderung wird ausgebaut, um offene Angebote und aufsuchende Arbeit zu erhalten und auszuweiten.
- Die Fördermöglichkeiten für generationenübergreifende Projekte wie Mehrgenerationenhäuser werden ausgebaut.
- Die Förderung der Demenzberatung wird ausgebaut.
- Die Finanzierung des Studierendenwerks wird an die veränderte Situation angepasst, damit gestiegene Kosten nicht den Studierenden aufgebürdet werden.
- Tafeln in Thüringen werden finanziell unterstützt.
- Investitionen der Träger der freien Wohlfahrtspflege werden gefördert.
- Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen erhalten eine auskömmliche Finanzierung und bessere Personalschlüssel.
- Finanzierung und Verfügbarkeit der Sozialbetreuung von Asylsuchenden in den Kommunen werden verbessert.
- Die unabhängige Antidiskriminierungsberatung wird ausgebaut, ihr Personal verdoppelt und langfristig finanziert.
- Die Notfallseelsorge soll finanziell besser unterstützt werden.
- Die Straffälligenhilfe wird personell und finanziell ausreichend ausgestattet.
- Die Beratungsstelle elly wird langfristig finanziell abgesichert.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Eine landesweite Koordinierungsstelle wird als zentrale Anlaufstelle für Verwaltung, freie Träger und Betroffene geschaffen.
- Frauenzentren sowie Zentren für intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans, agender und queere Personen werden als Beratungseinrichtungen auch im ländlichen Raum gefördert.
- Die Zusammenarbeit mit der Verbraucherberatung wird gestärkt.
- Schulden- und Insolvenzberatungsstellen und ihre Zusammenarbeit werden gestärkt.
- Foodsharing-Initiativen und Tafeln werden gezielt unterstützt, um die Weitergabe übriger Lebensmittel zum Standard zu machen.
- Der Strukturwandel der Arbeitswelt wird in Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Handwerk, Beschäftigten, Sozialverbänden, Gewerkschaften, Arbeitsagenturen und Kammern gestaltet.
- Begegnungsorte werden niedrigschwellig gefördert.
- Projekte der kommunalen Gemeinwesenarbeit werden unterstützt.
- Träger der freien Wohlfahrtspflege werden bei der Gestaltung der sozial-ökologischen Wende unterstützt.
- Die Sozialwirtschaft wird in die Thüringer Digitalstrategie aufgenommen.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 9
- Für die ambulante und stationäre Jugendhilfe werden Standards geschaffen.
- Die Hilfen zur Erziehung werden durch Fachberatung und landesweite Qualitätsstandards weiterentwickelt.
- Queere Zentren und Beratungsstellen bieten auch spezielle Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren an.
- Beim Studierendenwerk Thüringen wird ein Fonds zur Bezuschussung studienbezogener Auslandsaufenthalte außerhalb von Erasmus+ eingerichtet.
- Land und freie Träger verbessern gemeinsam die Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft, um die Fachkräftesituation zu verbessern.
- Land und freie Träger erhöhen gemeinsam die Tarifbindung in der Sozialwirtschaft.
- Bestehende und neue Beratungsangebote und Anlaufstellen werden queersensibel weiterentwickelt.
- Die Tätigkeiten der Antidiskriminierungsberatung werden statistisch erfasst und durch Communityarbeit ergänzt.
- In zwei Landespolizeidirektionen sollen Modellprojekte mit sozialen Hilfsdiensten zur fachgerechten Betreuung in entsprechenden Einsatzlagen starten.
FW 12
Ohne klare Richtung 1
FDP 224
Mehr Geld 3
- Die landesgesetzliche Doppelzuständigkeit von örtlichen und überörtlichen Trägern der Eingliederungshilfe wird beseitigt.
- Das komplizierte Verfahren bei fehlendem Einvernehmen in der Eingliederungshilfe wird vereinfacht, um Leistungserbringer von hohen Vorleistungen zu entlasten.
- Sach- und Personalkosten von Schutzeinrichtungen und Interventionsstellen gegen Gewalt werden angemessen finanziert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag 612
Mehr Geld 7
- Die ambulante und freie Straffälligenhilfe wird finanziell so ausgestattet, dass sie landesweit angeboten werden kann.
- Der Landesjugendförderplan wird bedarfsgerecht finanziert.
- Ein Investitionsprogramm für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und für Jugendbildungsstätten wird aufgelegt.
- Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden auskömmlich finanziert.
- Geprüft wird der Zugang zu Mitteln des sozialen Wohnungsbaus für Träger, die stationäre Angebote ambulantisieren und barrierefreien Wohnraum schaffen.
- Das Förderprogramm Digitalbonus wird für die Sozialwirtschaft geöffnet.
- Verbraucherzentrale sowie Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung erhalten eine langfristige, auskömmliche Finanzierung.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Integrationsfachdienste werden befähigt, Barrieren im Arbeitsumfeld von Menschen mit Behinderungen zu reduzieren.
- Die Arbeitsgrundlagen der Hilfsorganisationen nach DRK-Gesetz und Zivilschutzgesetz werden rechtlich und strukturell gestärkt.
- Das Förderprogramm Digitalbonus wird für die Sozialwirtschaft geöffnet.
- Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) und die Beratungsstelle ezra werden gestärkt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 4
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht