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Wohlfahrtsverbände und soziale Träger

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD ST 4​1
CDU ST 176
SPD ST 1617
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
Grüne ST ​220
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Linke ST 6415
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 6
BSW ST 246
FDP ST 153
FW ST ​​6
Koalitionsvertrag 3926
Mehr Geld 19
  1. Die Studentenwerke werden beim Wohnheimbau unterstützt, auch mit Bundesmitteln der Städtebauförderung.
  2. Der Landesfrauenrat und das Kompetenzzentrum für geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe werden personell und sachlich aufgabenangemessen unterstützt.
  3. Das Hilfesystem gegen häusliche und sexualisierte Gewalt wird institutionell gefördert.
  4. Frauenzentren, Frauenhäuser sowie Beratungs- und Interventionsstellen erhalten eine mehrjährige Förderung.
  5. Im Hilfesystem werden die Personalstellen und der Fachkräfteanteil erhöht.
  6. Instandhaltungskosten der Einrichtungen des Hilfesystems werden gefördert.
  7. Barrierefreie Zugänge zum Hilfesystem werden finanziert.
  8. Für von Gewalt mitbetroffene Kinder und Jugendliche wird eine wohnortnahe, elternunabhängige Beratung einschließlich sozialpädagogischer Fachkräfte in Frauenschutzhäusern sichergestellt.
  9. Frauenschutzhäuser sollen bundesweit einheitlich, einzelfall- und tagessatzunabhängig und bedarfsgerecht finanziert werden.
  10. Zur einheitlichen Finanzierung der Frauenschutzhäuser wird eine Bundesratsinitiative ergriffen.
  11. In der Fachstelle Vera gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung wird eine zusätzliche Personalstelle zur Beratung geschaffen.
  12. Die Tafeln werden beim Ausbau ihrer Lagerkapazitäten und technisch-logistischen Strukturen künftig gefördert.
  13. Ab 2023 fördern Land und Kommunen anteilig in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein ergänzendes Angebot für Suchtprävention.
  14. Das Corona-Sondervermögen wird für Investitionen und Vorkehrungen wie mehr Einzelzimmer, bauliche Maßnahmen, Lüftung und digitale Kommunikation in der Eingliederungshilfe genutzt.
  15. Ein Investitionsprogramm für Jugendclubs finanziert mobile Geräte und digitale Infrastruktur.
  16. Die Landesförderung der Kinder- und Jugendarbeit wird weiterhin dynamisch an die Tarifentwicklung angepasst.
  17. Ein Flächenfaktor in der Landesförderung berücksichtigt den Mehraufwand der Jugendarbeit in ländlichen Regionen.
  18. Die Förderung des Landeszentrums „Jugend + Kommune“ zur Begleitung der Jugendbeteiligung in den Kommunen wird verstetigt.
  19. Die beauftragten Träger der Schwangerschaftsberatung werden vom Land auskömmlich und verlässlich finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 7
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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