Wohlfahrtsverbände und soziale Träger
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD ST 41
Mehr Pflichten 3
- In der Schwangerenkonfliktberatung erhalten Frauen ein schriftliches Verzeichnis möglicher organisatorischer und finanzieller Unterstützungsleistungen samt Anlaufstellen.
- Der Rechnungshof soll auch bei privatrechtlichen Trägern, die über Vergütungsvereinbarungen öffentliche Gelder erhalten, die Mittelverwendung prüfen können.
- Bereits privatisierte Krankenhäuser sollen, wo medizinisch geboten, wieder in die Trägerschaft von Land, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern überführt werden.
CDU ST 176
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Hilfsorganisationen werden als unverzichtbare Partner des Bevölkerungsschutzes unterstützt.
- Aufbau und Verstetigung von Kinderschutzzentren und Kinderschutzambulanzen werden unterstützt.
- Jugendverbände und offene Jugendarbeit werden dauerhaft und verlässlich unterstützt.
- Die Förderung der Frauenschutzhäuser und des Landesfrauenrats wird weiterentwickelt.
- Die Vernetzung aller Hilfseinrichtungen gegen häusliche Gewalt wird evaluiert und vorangetrieben.
- Die Arbeit der Verbraucherberatungsstellen wird gestärkt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
- Spezialisierte Fachberatungsstellen werden ausgebaut.
- Mehrgenerationenhäuser und Seniorentreffs werden gestärkt.
- Werkstätten und Inklusionsbetriebe werden gestärkt.
- Die soziale Beratungslandschaft wird mit den Trägern qualifiziert und dem Bedarf angepasst.
- Mit der Freien Wohlfahrtspflege soll konstruktiv zusammengearbeitet werden.
SPD ST 1617
Mehr Geld 7
- Bei Wegfall der EU-Mittel wird die Schulsozialarbeit mit ihren Netzwerkstrukturen ab 1. August 2028 dauerhaft aus Landesmitteln finanziert.
- Das Finanzierungsniveau der Schulsozialarbeit wird deutlich angehoben.
- Beratungsstellen für queere Jugendliche werden gefördert.
- Die aus dem Sondervermögen des Bundes mobilisierten Mittel von mehr als 15 Millionen Euro für die Instandsetzung von Jugendclubs werden zügig umgesetzt.
- Die freie Straffälligenhilfe wird dauerhaft finanziell abgesichert.
- Mehrjährige Förderverträge schaffen finanzielle Sicherheit für das Hilfesystem.
- Aktionen zum Europatag, die Europawochen sowie Europaprojekte von Schulen, Kommunen, Jugendzentren und Partnerschaftsvereinen werden gezielt gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Partnerschaften zwischen Unternehmen und Behindertenwerkstätten werden gefördert.
- Migrationsberatungsdienste werden unterstützt.
- Studierendenwerke werden gestärkt, um bezahlbares Wohnen, Beratung und soziale Infrastruktur zu sichern.
- Mit den Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit wird ein verbindlicher Jugendförderplan erarbeitet.
- Die Förderbedingungen für internationalen Jugendaustausch werden verbessert.
- Das Hilfesystem erhält Schulung und technischen Schutz.
- Die Fachstelle gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung (Vera) erhält eine Zweigstelle im südlichen Landesteil.
- Beratungsstellen, Aussteigerprogramme und zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Extremismus werden verlässlich unterstützt.
- Die landesfinanzierten Fachzentren für geschlechtliche Vielfalt werden zu interdisziplinären Versorgungs- und Beratungsstellen ausgebaut.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Grüne ST 220
Mehr Geld 12
- Die Frauenhäuser erhalten eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung.
- Ein Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Frauenhäusern.
- Fachstellen zur Täterarbeit werden auch in ländlichen Regionen abseits von Halle und Magdeburg gefördert.
- Fachzentren für geschlechtliche Vielfalt werden als Beratungs- und Versorgungsstellen für TIN-Personen finanziert.
- Trägerstrukturen der Freien Arbeit werden verlässlich finanziert.
- Die Förderung der Familienzentren und Familienverbände wird ausgebaut.
- Zusätzliches Personal verbessert die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
- Die Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen wird vollständig und ohne Eigenbeteiligung der Träger gesichert.
- Die AIDS-Hilfen im Land werden verlässlich und auskömmlich finanziert.
- Die kommunalen Suchtberatungsstellen werden verlässlich gefördert, einschließlich ihrer digitalen Angebote.
- Die Landesstelle für Suchtfragen wird finanziell abgesichert und im Bereich Online- und Mediensucht weiterentwickelt.
- Das digitale Suchtberatungsangebot DigiSucht_LSA wird dauerhaft vom Land finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Zivilgesellschaftliche Akteure und Beratungsstellen der Extremismusprävention werden landesweit stärker unterstützt.
- Trägerbudgets auf Grundlage der Öffnungsklausel werden aktiv gefördert.
- Gemeinsam mit dem Netzwerk Frühe Hilfen wird eine Wirkungs- und Bedarfsanalyse erstellt, um dessen Arbeit weiterzuentwickeln und zu fördern.
- Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer, antisemitischer oder antifeministischer Gewalt sollen weiter gestärkt werden.
- Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz soll ausgebaut werden.
- Das Landesberatungsnetzwerk soll verlässlich gefördert werden.
- Eine Rechtsverordnung zur Legalisierung von Drogenkonsumräumen wird erlassen.
- Der Aufbau von Drogenkonsumräumen in den Kommunen wird strukturell unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Linke ST 6415
Mehr Geld 10
- Alle Gewaltschutzprojekte erhalten eine institutionelle Förderung.
- Frauenhausplätze und Zufluchtswohnungen werden ausgebaut und ihre Finanzierung gesichert.
- Die Beratungslandschaft wird ausgebaut und finanziell abgesichert.
- In Schulen, Kitas, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, Weiterbildung und digitale Infrastruktur wird dauerhaft und ausreichend investiert.
- Ein Landesrahmenvertrag für Einrichtungen für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung deckt die tatsächlichen Kosten und übergeordnete Aufgaben ab.
- Die Förderung der Jugendarbeit wird erhöht, besonders im ländlichen Raum.
- Mit Trägern der Jugendarbeit werden mehrjährige Zuwendungsverträge abgeschlossen.
- Streetwork wird ausgebaut.
- Offene Jugendtreffs und Jugendzentren werden ausgebaut.
- Opferschutzeinrichtungen in freier Trägerschaft werden über Geldauflagen aus Strafverfahren finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Integrationsprojekte werden über den Projektcharakter hinaus verstetigt, um Trägern Perspektive zu geben und Ehrenamtsstrukturen zu stärken.
- Die Vernetzung von Kommunen, Initiativen, Hilfestellen und Behörden zu Willkommenszentren wird gefördert.
- Neue Nutzungskonzepte für Kleingärten wie Gemeinschaftsgärten, Insektengärten, Streuobstwiesen, solidarische Landwirtschaft, Schul- und Kitagärten oder Flächen für Tafeln werden gefördert.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
- Institutionelle Förderungen etwa für die AIDS-Hilfen und das Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe bleiben erhalten; weitere Vereine werden als Träger geprüft.
- Schulsozialarbeit wird weiterhin mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt und über Netzwerkstellen koordiniert.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 6
- Gewaltschutzprojekte halten Angebote für mitbetroffene Kinder vor.
- Zwischen Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendpsychiatrien und Gesundheitsämtern werden ein transparentes Übergangsmanagement und verbindliche Kooperationsstrukturen geschaffen.
- Kooperationen der Jugendarbeit mit Schule, Vereinen und Kultur werden verbindlich vereinbart.
- Beitragsbefreiungen beim Rundfunkbeitrag werden öffentlich über Sozialträger statt von anderen Beitragszahlern finanziert.
- Radikalisierung wird durch Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendarbeit und Sozialarbeit früh vorgebeugt.
- Die Justiz kooperiert mit Opferschutzorganisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen.
BSW ST 246
Mehr Geld 5
- Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen erhalten eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung.
- Soziale Einrichtungen sind nicht von kurzfristigen Projektförderungen abhängig.
- Kommunen erhalten von Land und Bund eine verlässliche, langfristige Finanzierung der sozialen Arbeit.
- Soziale Arbeit wird dauerhaft und verlässlich finanziert.
- Unabhängige Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche werden landesweit dauerhaft eingerichtet sowie personell und finanziell abgesichert.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
FDP ST 153
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 5
FW ST 6
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Koalitionsvertrag 3926
Mehr Geld 19
- Die Studentenwerke werden beim Wohnheimbau unterstützt, auch mit Bundesmitteln der Städtebauförderung.
- Der Landesfrauenrat und das Kompetenzzentrum für geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe werden personell und sachlich aufgabenangemessen unterstützt.
- Das Hilfesystem gegen häusliche und sexualisierte Gewalt wird institutionell gefördert.
- Frauenzentren, Frauenhäuser sowie Beratungs- und Interventionsstellen erhalten eine mehrjährige Förderung.
- Im Hilfesystem werden die Personalstellen und der Fachkräfteanteil erhöht.
- Instandhaltungskosten der Einrichtungen des Hilfesystems werden gefördert.
- Barrierefreie Zugänge zum Hilfesystem werden finanziert.
- Für von Gewalt mitbetroffene Kinder und Jugendliche wird eine wohnortnahe, elternunabhängige Beratung einschließlich sozialpädagogischer Fachkräfte in Frauenschutzhäusern sichergestellt.
- Frauenschutzhäuser sollen bundesweit einheitlich, einzelfall- und tagessatzunabhängig und bedarfsgerecht finanziert werden.
- Zur einheitlichen Finanzierung der Frauenschutzhäuser wird eine Bundesratsinitiative ergriffen.
- In der Fachstelle Vera gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung wird eine zusätzliche Personalstelle zur Beratung geschaffen.
- Die Tafeln werden beim Ausbau ihrer Lagerkapazitäten und technisch-logistischen Strukturen künftig gefördert.
- Ab 2023 fördern Land und Kommunen anteilig in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein ergänzendes Angebot für Suchtprävention.
- Das Corona-Sondervermögen wird für Investitionen und Vorkehrungen wie mehr Einzelzimmer, bauliche Maßnahmen, Lüftung und digitale Kommunikation in der Eingliederungshilfe genutzt.
- Ein Investitionsprogramm für Jugendclubs finanziert mobile Geräte und digitale Infrastruktur.
- Die Landesförderung der Kinder- und Jugendarbeit wird weiterhin dynamisch an die Tarifentwicklung angepasst.
- Ein Flächenfaktor in der Landesförderung berücksichtigt den Mehraufwand der Jugendarbeit in ländlichen Regionen.
- Die Förderung des Landeszentrums „Jugend + Kommune“ zur Begleitung der Jugendbeteiligung in den Kommunen wird verstetigt.
- Die beauftragten Träger der Schwangerschaftsberatung werden vom Land auskömmlich und verlässlich finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung BEQISA wird verstetigt.
- Die vom Land geförderten Insolvenzberatungsstellen erhalten Planungssicherheit.
- Die Studentenwerke erhalten mehr Spielraum und Handlungsfreiheit innerhalb der Selbstverwaltung der Hochschulen.
- Die bestehenden Strukturen des Hilfesystems gegen häusliche und sexualisierte Gewalt werden als wohnortnahe Angebote gestärkt und bedarfsgerecht ausgebaut.
- Die freien Träger der Straffälligenhilfe werden in die Verbesserung des Übergangsmanagements einbezogen.
- Die vorhandenen Suchtberatungsstellen werden gestärkt.
- Anerkennung, Schutz und Förderung der Träger der freien Jugendhilfe werden gemäß Artikel 33 der Landesverfassung gewährleistet.
Bleibt wie bisher 7
- Die Beratungsstelle „Beratung migrantischer Arbeitskräfte“ (BemA) für mobile Beschäftigte wird verstetigt.
- Die Beratungsstelle OFEK für Betroffene antisemitischer Gewalt und die Recherche- und Informationsstelle RIAS Sachsen-Anhalt werden weiter unterstützt.
- Das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus, die Opferberatung bei rechter Gewalt, Modellprojekte gegen Extremismus und das Landespräventionsnetzwerk gegen Islamismus werden weiter gefördert.
- Die Zusammenarbeit mit dem Landesfrauenrat und dem Kompetenzzentrum für geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe wird fortgesetzt.
- Die Integrationsarbeit in Sportvereinen, Wohlfahrtsverbänden und Kultureinrichtungen wird weiter unterstützt.
- Das Netz der Migrationsberatungsstellen wird erhalten.
- Die Zusammenarbeit mit Trägervereinen der freien Straffälligenhilfe beim Täter-Opfer-Ausgleich wird fortgesetzt.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 3
- Das Tätigkeitsspektrum der Quartiersarbeit wird um „Gesundheit im Quartier“ ergänzt.
- Stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen ihre bauliche Infrastruktur ertüchtigen.
- Für Schulen, Kinder- und Jugendarbeit, Vereine und soziale Einrichtungen sollen umfassende und einheitliche Präventions- und Gewaltschutzkonzepte entwickelt werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht