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Wohlfahrtsverbände und soziale Träger

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 21011
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 2
CDU 3511
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 7
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 3
Grüne ​1228
Mehr Geld 19
  1. Es werden mehr Begegnungsorte geschaffen und in soziale und kulturelle Infrastruktur investiert.
  2. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen erhalten eine stabile Finanzierung.
  3. Ein Landesprogramm gegen Wohnungslosigkeit fördert gezielt Housing-First-Projekte.
  4. Die Förderung der langfristigen Mieterbegleitung für Wohnungslose wird verbessert.
  5. Landeshaushaltsordnung und Grundstücksveräußerungsrichtlinien werden reformiert, damit Landesgrundstücke für geförderten Wohnungsbau, soziale und kulturelle Zwecke auch unter Marktwert verkauft werden können.
  6. Förderprogramme werden zur Gründung zusätzlicher Familienzentren genutzt.
  7. Das Land investiert mehr Geld in soziale Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
  8. Jugendzentren, insbesondere in ländlichen Regionen, werden stärker gefördert.
  9. Die Zuwendungen für Jugendverbände und Träger der Jugendarbeit werden bedarfsgerecht erhöht.
  10. Projektmittel für die Jugendarbeit werden verstetigt.
  11. Beratungsstellen für Kinder mit Gewalterfahrung werden über passgenaue Förderrichtlinien finanziell abgesichert.
  12. Die Finanzierung der Migrationsberatung wird als gesetzliche Leistung des Landes verstetigt und dauerhaft abgesichert.
  13. Beratungsstellen, die mobile Beschäftigte in ihren Herkunftssprachen arbeitsrechtlich beraten, werden flächendeckend ausgebaut und dauerhaft finanziert.
  14. Die finanziellen und personellen Ressourcen ziviler Träger wie Sanitäts-, Streetwork- und psychologischer Krisendienste werden massiv ausgebaut.
  15. Frauenschutzhäuser werden verlässlich staatlich finanziert.
  16. Die Beratungsstrukturen für von Gewalt betroffene und bedrohte Frauen werden ausgebaut und ihre Finanzierung gesichert.
  17. Die Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsstellen wird ausreichend finanziell abgesichert.
  18. Die gestrichene Koordinierungsstelle der niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt wird wieder und dauerhaft finanziert.
  19. Unterstützungs- und Beratungsangebote für Betroffene wie Ausstiegsprogramme werden langfristig finanziell abgesichert, auch im ländlichen Raum.
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 5
AfD 2​​
FDP 335
Linke 2112
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 2
FW ​51
Koalitionsvertrag 2625
Mehr Geld 14
  1. Die Sozialwirtschaft erhält Zugang zu Förderprogrammen für Digitalisierung und Transformation.
  2. Die Beratungsstellen für mobile Beschäftigte werden finanziell abgesichert.
  3. Der Aufbau von Verteilzentren für Tafeln wird finanziert.
  4. Die Studierendenwerke erhalten einen jährlichen Mittelaufwuchs.
  5. Das Netz der Sucht- und Drogenberatung wird finanziell abgesichert und ausgebaut.
  6. Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser sollen bedarfsgerecht ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden.
  7. Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser sollen im niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz verlässlich abgesichert werden.
  8. Die psychosoziale Versorgung Geflüchteter durch das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen wird gestärkt und nachhaltig finanziert.
  9. Die Investitionszuschüsse an die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen werden erhöht.
  10. Die dauerhafte Finanzierung sozialpädagogischer Fanprojekte wird sichergestellt.
  11. Programme des Täter-Opfer-Ausgleichs in freier Trägerschaft werden organisatorisch und finanziell verlässlich abgesichert.
  12. Die Anlaufstellen der freien Straffälligenhilfe werden aus dem Projektstatus in eine dauerhafte institutionelle Förderung mit den erforderlichen Mitteln überführt.
  13. Der Kreis der Empfänger des Sofortprogramms wird weit gefasst und umfasst neben der Bevölkerung etwa soziale Einrichtungen, Kommunen, Mittelstand, Kultur und ehrenamtlichen Sport.
  14. Die Grundstücksveräußerungsrichtlinien werden reformiert, damit Landesgrundstücke für geförderten Wohnungsbau, soziale und kulturelle Zwecke unter Marktwert verkauft werden können.
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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