Wohlfahrtsverbände und soziale Träger
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
AfD00
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
Grüne 3611
Mehr Geld 8
- Die Mittel für Beratung und Unterstützung zur Armutsprävention und -bekämpfung sollen ausgeweitet werden, besonders bei Verschuldung und drohendem Wohnungsverlust.
- Die Arbeitslosenberatungszentren und das Programm BeJuga sollen finanziell besser ausgestattet werden.
- Die Landeszuschüsse an die Studierendenwerke werden erhöht.
- Die Zuschüsse an die Studierendenwerke werden langfristig dynamisiert, um inflationsbedingte Mehrkosten auszugleichen.
- Die Einrichtung von „Housing First“-Projekten an weiteren Standorten wird finanziell und beratend unterstützt.
- Beratungsangebote für queere Jugendliche werden landesweit, insbesondere im ländlichen Raum, nachhaltig finanziert und abgesichert.
- Beratungsstellen für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt werden gestärkt und finanziell gut ausgestattet.
- Beratungsstellen und Projekte gegen Hasskriminalität werden verlässlich finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Der lokale Aufbau von Auszubildendenwerken, die Wohnraum, Beratung und soziale Unterstützung für Auszubildende bereitstellen, wird unterstützt.
- Ein Studierendenkongress des Landes mit Studierendenvertretungen, Hochschulleitungen, Studierendenwerken, Politik und zufällig ausgewählten Studierenden wird etabliert.
- Die Einrichtung von „Housing First“-Projekten an weiteren Standorten wird finanziell und beratend unterstützt.
- Die Fachstelle gegen Antifeminismus und Queerfeindlichkeit wird ausgebaut.
Bleibt wie bisher 4
- Die Finanzierung von Beratungsangeboten für Arbeitslose und besonders für Familien soll gesichert werden.
- Die Bausteine „Arbeitslosenberatungszentren“ und „Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe“ sollen fortgeführt werden.
- Soziale Beschäftigungsträger werden langfristig abgesichert.
- Der Runde Tisch Abschiebehaft mit Kirchen, Sozialverbänden, Ehrenamtlichen und Behörden wird fortgesetzt.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 3
- Für Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, werden klare Gewaltschutzregelungen angestrebt.
- Beratungsangebote, Schutzwohnungen und Frauenhäuser sollen für Menschen mit Behinderungen niederschwellig und barrierefrei erreichbar sein.
- Wichtige Informationen in Behörden und sozialen Einrichtungen sollen auch mehrsprachig verfügbar sein.
CDU 231
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
SPD 310
Mehr Geld 8
- Die Arbeitslosenberatungszentren werden ausgebaut und finanziell besser ausgestattet.
- Die Suchtberatung wird besser finanziert.
- Die Beratung für Angehörige suchtkranker Menschen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, wird gestärkt und besser finanziert.
- Mit einer koordinierten Strategie wird mehr Personal für die Kinder- und Jugendhilfe gewonnen.
- Die freie Wohlfahrtspflege wird bei der Sanierung von Gebäuden finanziell unterstützt.
- Es gibt genügend und ausreichend finanzierte Schuldnerberatungsstellen im Land.
- Die Studierendenwerke erhalten eine verlässliche finanzielle Unterstützung.
- Die Finanzierung der Studierendenwerke wird über den Solidarpakt regelmäßig angepasst und um einen einmaligen Inflationsausgleich ergänzt.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Linke 1114
Mehr Geld 9
- In jeder Kommune gibt es bedarfsgerecht finanzierte Antidiskriminierungs- und Beratungsstellen.
- Ein landesweiter Pool unabhängiger Dolmetscher steht allen Kommunen und sozialen Einrichtungen zur Verfügung.
- Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Wohnprojekte für gewaltbetroffene Frauen erhalten ausreichend Plätze und eine einzelfallunabhängige Finanzierung.
- Beratungsstellen und Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt werden verlässlich finanziert.
- Beratungsangebote für queere Menschen und Angehörige werden dauerhaft gefördert und ausgebaut.
- Beratung, Begleitung, geschlechtsangleichende Leistungen und Gesundheitszentren für queere Menschen werden verstärkt und ausreichend finanziert.
- Die Jugendhilfe wird personell gut ausgestattet.
- Sanitätsdienste, Streetwork, psychosoziale Notdienste und Konflikthilfeteams werden ausgebaut und besser ausgestattet.
- Ein Maßnahmenpaket für Sicherheit investiert in gesundheitliche und soziale Arbeit, Jugend- und Präventionsarbeit sowie Hilfen gegen Drogenabhängigkeit.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Das Land unterstützt Kommunen und freie Wohlfahrtspflege verlässlich bei der Armutsbekämpfung.
- Sozialberatung, Schuldnerberatung und aufsuchende Sozialarbeit werden landesweit ausgebaut.
- In einem landesweiten Pilotprojekt werden ungenutzte Gewerbeflächen in Sorgezentren umgewandelt.
- Care-Räte mit Betroffenen, Angehörigen, Beschäftigten und sozialen Trägern werden zur Mitbestimmung in der öffentlichen Daseinsvorsorge geschaffen.
- Kommunale Vertreter, Sozialverbände und zivilgesellschaftliche Akteure erhalten Mitspracherechte bei der Ausgestaltung des Finanzausgleichs.
Teils begünstigend, teils belastend 1
FDP 2
BSW 117
Mehr Geld 6
- Investitionen in kommunale Infrastruktur wie Schulen, Straßen, Kultureinrichtungen, Sportvereine und Jugendzentren werden verstärkt.
- Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen erhalten eine dauerhafte, auskömmliche Finanzierung.
- Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen erhalten eine dauerhafte, auskömmliche Finanzierung durch das Land.
- Ein flächendeckendes, qualitativ und finanziell abgesichertes System aus Schutzunterkünften, Fachberatungsstellen und Notfallversorgung wird geschaffen.
- Für Bildung, Jugendhilfe, Gewaltprävention und soziale Projekte werden bedarfsgerechte Mittel bereitgestellt.
- Beratungsstellen wie die Beratungshilfe beim Amtsgericht werden öffentlich finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Koalitionsvertrag 36
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 3
- Für Einrichtungen der stationären Pflege und Eingliederungshilfe, die vor dem 1. September 2009 in Betrieb gegangen sind, wird ein Bestandsschutz vorgesehen.
- Weitere Erleichterungen in der Ausführungsverordnung zum Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz werden geprüft.
- Digital unterstützte Ansätze sollen den bürokratischen Aufwand in der Eingliederungshilfe massiv verringern.
Bleibt wie bisher 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht