Kommunen
Staat: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Ohne Einzug ins Parlament
FDP00
CDU und CSU 526
Mehr Geld 4
- Länder und Kommunen sollen mit einem weiteren Investitionsprogramm beim Ausbau der Betreuungsplätze unterstützt werden.
- Nach dem Grundsatz der Konnexität finanziert, wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, besonders wenn Bundesgesetze oder andere Bundesmaßnahmen bei Ländern und Kommunen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen auslösen.
- Projekte der kommunalen Daseinsvorsorge sollen solide finanziert sein.
- Die Kommunen brauchen dauerhaft sichere Einnahmequellen, um eine stabile Finanzlage zu gewährleisten.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 5
- Mit Ländern und Kommunen wird für einen guten ökologischen Zustand der Gewässer gesorgt.
- Es sollen regelmäßige gemeinsame Cyberübungen von Bund, Ländern und Kommunen stattfinden.
- Die Notfallversorgung wird weiterentwickelt und eng mit der medizinischen Versorgung und dem Katastrophenschutz unter Beteiligung der Kommunen verzahnt.
- Die Arbeit der Rettungsdienste wird gestärkt und eng mit der medizinischen Versorgung und dem Katastrophenschutz unter Beteiligung der Kommunen verzahnt.
- Brach- und Konversionsflächen sollen in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen stärker genutzt werden.
AfD 42
Mehr Geld 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 3
- Nicht erwerbsfähige Bürgergeld-Bezieher werden bei gleicher finanzieller Unterstützung von den Jobcentern in die Betreuung durch die Sozialämter überstellt.
- Reicht das Wohngeld nicht aus, wird zusätzlich ein kommunales Wohngeld gezahlt.
- Länder und Kommunen werden angeregt, Mehrgenerationenkonzepte zu fördern.
SPD 4216
Mehr Geld 13
- Ein Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen soll allen Ebenen finanzielle Spielräume für Investitionen verschaffen.
- Die Länder sind für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich.
- Die ernste Finanzlage vieler Kommunen soll verbessert werden.
- Das Problem der kommunalen Altschulden wird gelöst.
- Bei der Altschuldenlösung werden auch die unverschuldeten Altlasten ostdeutscher Kommunen berücksichtigt, etwa aus alten kommunalen Wohnungsgesellschaften oder dem AAÜG.
- Die Kommunen erhalten größere und moderne Kapazitäten zur Infrastrukturplanung, etwa für kommunenübergreifende Investitionsplanung oder gemeinsamen Personaleinsatz.
- Die Kommunalfinanzen werden systematisch verbessert.
- Modelle, mit denen Kommunen von planungsbedingten Bodenwertsteigerungen profitieren, werden unterstützt.
- Kommunen erhalten mehr finanziellen Spielraum, unter anderem über den Deutschlandfonds und eine Reform der Schuldenbremse für die Länder.
- Kommunen erhalten Fördermittel und technische Unterstützung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
- Eine Städtebauförderung zur Anpassung an den Klimawandel ermöglicht grüne Infrastruktur und hitzeresiliente Stadtplanung.
- Die Städtebauförderung wird ausgebaut.
- Förderprogramme und Anreize bewegen Kommunen und private Eigentümer, leerstehende Immobilien in Wohn- oder Gewerberaum umzuwandeln.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 4
- Bund, Länder und Gemeinden sollen gemeinsam weiter in gute Kita-Qualität investieren.
- Klimaneutralität wird Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, wofür Kommunen, Länder und Bund neue Aufgaben übernehmen.
- Die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs wird gemeinsam mit Ländern und Kommunen dauerhaft gestärkt.
- Der Staat trägt auf allen Ebenen die Verantwortung, Kultur zu fördern und Freiräume für künstlerisches Schaffen zu sichern.
Grüne 11628
Mehr Geld 15
- Ein Deutschlandfonds mobilisiert in Bund, Ländern und Kommunen Mittel für Zukunftsinvestitionen in die gemeinsamen Infrastrukturen.
- Das Vergaberecht wird umfassend modernisiert, um Vergabestellen und Wirtschaft um Verwaltungskosten zu entlasten.
- Ein Deutschlandfonds für Bund, Länder und Kommunen wird errichtet.
- Die Kommunen werden mit mehr Mitteln für Investitionen und Personal für Klimaschutz und Klimaanpassung unterstützt.
- Länder, Kommunen und Verbünde werden bei der Erschließung neuer Finanzierungsquellen wie einer Beitragsfinanzierung unterstützt.
- Die Mittel der Städtebauförderung sollen aufgestockt werden.
- Die Kommunen werden auskömmlicher finanziert, damit sie notwendige Investitionen finanzieren können.
- Über den Deutschlandfonds erhalten Kommunen die Möglichkeit, dringend notwendige Investitionen zu finanzieren.
- Für hoch verschuldete finanzschwache Kommunen wird ein von Bund und Ländern finanzierter Altschuldenfonds eingerichtet.
- Beim Altschuldenfonds wird die Lage ostdeutscher Kommunen mit unverschuldeten Altlasten berücksichtigt.
- Die Kosten an die Kommunen übertragener Aufgaben wie Rettungsdienst, Unterbringung und Integration Geflüchteter oder Jugendsozialarbeit werden vollständig von Bund und Ländern übernommen.
- Mit steigenden Kosten kommunaler Pflichtaufgaben steigt auch die Finanzausstattung der Kommunen.
- Den Kommunen werden künftig direkt mehr Gelder zur Verfügung gestellt.
- Die ungebundenen Mittel der Kommunen werden weiter gestärkt.
- Die Kommunen werden mit einer Integrationsoffensive stärker und verlässlicher finanziell unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Die abfallwirtschaftlichen Kompetenzen der Kommunen werden so gestaltet, dass gewerbliche Abfälle besser vermieden, sortiert und wiederverwendet werden.
- Kommunen erhalten Rechtssicherheit für die Erhebung einer Verpackungssteuer.
- Länder und Kommunen erhalten mehr Spielräume für eigenverantwortliches Handeln und Kooperationen.
- Eigentümer, Mieter, Unternehmen und Kommunen sollen ohne große bürokratische Hürden eigene Energie nutzen oder sich an Energieprojekten beteiligen können.
- Energy Sharing ermöglicht das gemeinschaftliche und kommunale Teilen von erneuerbarem Strom.
- Kommunen erhalten mehr Spielräume, etwa um flächendeckend innerorts Tempo 30 einzuführen.
- Städte und Gemeinden werden bei der Einschränkung von Feuerwerk gestärkt.
- Für Verbotszonen für alle Kategorien von Feuerwerk wird Rechtssicherheit geschaffen.
- Kommunen sollen angespannte Wohnungsmärkte eigenständig nachweisen können.
- Ein gesetzlicher Rahmen gibt Ländern und Kommunen mehr Möglichkeiten, die pflegerische Versorgung vor Ort verbindlich zu planen und zu gestalten.
- Über die Bedürfnisse vor Ort entscheiden die Kommunen und nicht allein Vorgaben aus den Hauptstädten.
- Kommunen werden dabei unterstützt, Unternehmen der Daseinsvorsorge wieder in öffentliche Hand zu bringen.
- Ein beratendes Gremium aus Wissenschaft, Forschung, kommunaler Praxis und Betroffenen wird für die Migrationspolitik eingerichtet.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Die Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll den tatsächlichen Aufgaben und Investitionsbedarfen entsprechen.
- Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -beruhigung werden als wichtige Faktoren für lebenswerte Städte und Gemeinden angesehen.
- Ein zehnjähriges Sonderprogramm soll Kommunen beim Aufbau von Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit unterstützen.
- Die Möglichkeiten der Kommunen, von Energieprojekten zu profitieren, werden weiter ausgebaut.
- Förderprogramme für Kommunen werden zugunsten der Grundfinanzierung der Städte und Gemeinden reduziert.
Mehr Pflichten 11
- Der Bund soll bei Gesetzen und Förderprogrammen mehr Umsetzungsverantwortung auf Länder und Kommunen übertragen.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird allen Menschen der schrittweise Umstieg auf klimaneutrales und bezahlbares Heizen ermöglicht.
- Kommunen sollen befähigt werden, Mieter bei der Rechtsdurchsetzung zu unterstützen.
- Der Aufbau kommunaler Bodenfonds wird unterstützt.
- Gewerbesteuerdumping von Kommunen wird unter Wahrung des kommunalen Hebesatzrechts wirksam entgegengetreten.
- In die Digitalisierung der Schulen wird als Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen weiter investiert.
- In allen Kommunen werden Hitzeaktionspläne aufgestellt.
- Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wird eine bundesweite Engagementkarte eingeführt, die Schwimmbäder, Kultureinrichtungen und den ÖPNV vergünstigt.
- Nach der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes beraten Bund, Länder, Kommunen, Betroffene und Experten ergebnisoffen über Gesetzesänderungen ohne Stigmatisierung oder Kriminalisierung der Prostituierten.
- Bund, Länder und Kommunen entwickeln gemeinsam Lösungen zur Finanzierung der Eingliederungshilfe.
- Städte und Gemeinden brauchen eine inklusive Sozialraumplanung.
Linke 5632
Mehr Geld 24
- Die Kommunen erhalten mehr Geld.
- Ein Rekommunalisierungsfonds unterstützt Kommunen beim Erwerb von Wohnungen.
- Die Gewerbesteuerumlage soll abgeschafft werden, um Städte und Gemeinden zu entlasten.
- Die kommunale Finanzkraft soll im Länderfinanzausgleich zu 100 Prozent angerechnet werden.
- Ein Altschuldenfonds für überschuldete Kommunen soll eingerichtet werden.
- Die Finanzierungsgrundlage der Kommunen für Kinder- und Jugendeinrichtungen soll verbessert und dauerhaft von den Ländern kofinanziert werden.
- Kommunen und Länder sollen für die Übernahme von Krankenhäusern auf einen Rekommunalisierungsfonds zugreifen können.
- Kommunen erhalten einen Bonus von 25.000 Euro je Megawatt Leistung neu gebauter Windräder oder PV-Großflächenanlagen, auch bei Repowering, direkt in die Gemeindekasse.
- Zahlungen von Betreibern von Wind- und Solaranlagen an Standortkommunen werden verpflichtend.
- Die Pflichtzahlungen an Standortkommunen werden auf Bestandsanlagen ausgedehnt.
- Die Zahlungen an Standortkommunen steigen von 0,2 auf 0,5 Cent je eingespeister Kilowattstunde.
- Für Kommunen wird ein Re-Kommunalisierungsfonds für Energienetze geschaffen.
- Die Kommunen werden ausreichend finanziert.
- Kommunen in Finanzkrisen erhalten als Soforthilfe Mittel aus einem Bundesfonds für eine Mindestausstattung der sozialen Infrastruktur.
- Der Bund übernimmt die Sozialleistungen vollständig und entlastet damit die kommunalen Haushalte.
- Ein bundesweites Entschuldungspaket für Kommunen wird aufgelegt.
- Kommunen erhalten Fördermittel auch ohne Eigenanteil.
- Bundesprogramme für Kommunen werden verstetigt.
- Ein Rekommunalisierungsfonds aus Bundesmitteln ermöglicht Kommunen und Ländern, privatisierte Betriebe zurückzukaufen und gemeinnützig zu betreiben.
- Kommunen erhalten eine verlässliche Finanzierung der Daseinsvorsorge.
- Gesetzliche, finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen entlasten die Kommunen bei Versorgung, Unterbringung und Integration Geflüchteter.
- Ein Fonds für Willkommenskommunen stellt Mittel für Versorgung und Teilhabe Geflüchteter bereit.
- Eine europäische Fluchtumlage unterstützt aufnahmebereite Länder, Regionen und Städte mit EU-Mitteln.
- Länder und Kommunen werden finanziell so ausgestattet, dass sie Kulturförderung betreiben können.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Das kommunale Vorkaufsrecht wird wieder eingeführt und gestärkt.
- Der EU-Aktionsplan für bezahlbares Wohnen wird gemeinsam mit den Menschen und Gemeinden vor Ort umgesetzt.
- Kommunen erhalten ein Vorkaufsrecht auf alle Grundstücke.
- Die Versorgungsbezirke sollen kleiner bemessen und von Ländern und Kommunen bestimmt werden.
- Die Strom- und Wärmeversorgung liegt in der Hand von Bürgern, Kommunen und Genossenschaften statt von Konzernen.
- Kommunen nehmen ihre Aufgaben stärker selbst wahr, statt sie an private Anbieter zu übertragen.
- Kommunale Selbstverwaltung und lokale Mitbestimmung werden gestärkt und der Spielraum der Kommunen vergrößert.
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Staat und Kommunen beteiligen sich stark am Ausbau der erneuerbaren Energien, um große Teile der Energieproduktion in öffentliche Hand zurückzuholen.
- Ein höherer Mindesthebesatz von 350 Prozent verhindert Steuerdumping einzelner Kommunen.
- Leerstehende Gewerbeflächen wie Shoppingmalls oder Warenhäuser gehen in kommunale oder genossenschaftliche Hand über und werden zu Sorgezentren umgestaltet.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 5
- In den Kommunen sollen Jugendbeiräte oder Jugendparlamente mit Stimmrecht in allen sie betreffenden Belangen eingerichtet werden.
- In allen Kommunen sollen Seniorenvertretungen eingerichtet werden.
- Klimaschutz und Klimaanpassung werden als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen definiert.
- Queere Jugendarbeit wird kommunale Pflichtaufgabe.
- Wohnortnahe gesundheitliche und pflegerische Versorgung wird kommunale Pflichtaufgabe.
CSU 111
Bleibt wie bisher 1
SSW 5617
Mehr Geld 13
- Der Bund soll finanzielle Altlastenrisiken bei der Erschließung kommunaler Wohnbauflächen mit Fördermitteln absichern.
- Neue Bundesförderprogramme sollen Kommunen Anreize für ganzheitliche, energieeffiziente und generationengerechte Wohnungsplanung geben.
- Der Bund soll Ländern und Kommunen Mittel geben, damit die Krankenhausinvestitionen voll finanziert werden können.
- Der Bund soll die kommunalen Gesundheitsämter finanziell besser unterstützen.
- Der Bund soll Länder und Kommunen bei der Pflege finanziell unterstützen.
- Das Konnexitätsprinzip wird konsequent umgesetzt, sodass Bund und Länder bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen deren Finanzierung sicherstellen.
- Zins und Tilgung von Bund, Ländern und Kommunen werden in einem Altschuldentilgungsfonds gemeinsam übernommen.
- Der Bund stellt den Kommunen die benötigten Finanzmittel für die Aufnahme von Geflüchteten bereit.
- Der Bund stellt den Kommunen die benötigten finanziellen und personellen Mittel für die Aufnahme und Integration Geflüchteter bereit.
- Der Bund finanziert die Flüchtlingsarbeit von Ländern und Kommunen angemessen.
- Der Bund stattet die Kommunen finanziell so aus, dass sie Asylsuchenden eine menschenwürdige und integrationsfördernde Wohnsituation bieten können.
- Der Bund richtet einen Bildungsfonds ein, der finanzschwache Kommunen bei Modernisierung, Digitalisierung und Ausstattung von Schulen unterstützt.
- Der Bund unterstützt die Kommunen baukulturell ausreichend, etwa durch die Finanzierung von Architekturberatungen.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Der Bund soll die Kommunen in Schleswig-Holstein beim Schaffen öffentlichen sozialen Wohnraums unterstützen.
- Ein bundesweites Kompetenzzentrum berät Kommunen bei der Ausarbeitung von Wärmekonzepten.
- Der Bund unterstützt die Kommunen dabei, Lösungen für den Internetausbau vor Ort zu erarbeiten.
- Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten deutlich stärker.
Mehr Pflichten 5
- Die Kommunen sollen stärker in die Arbeitsvermittlung eingebunden werden.
- Krankenhäuser sollen langfristig in kommunale und öffentliche Trägerschaft zurückgeführt werden.
- Alle staatlichen Ebenen bekennen sich zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention und erfüllen ihre Verpflichtungen.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene konsequent umgesetzt.
- Ein handlungsstarker Staat geht sorgsam mit Steuergeldern um, sichert mit den Kommunen die Daseinsvorsorge, investiert ins Gemeinwohl und stellt soziale Sicherungssysteme bereit.
BSW 117
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Beteiligung von Kommunen und Bürgern an erneuerbaren Erzeugungskapazitäten soll durch Energiegenossenschaften unterstützt werden.
- Kommunen sollen künftig selbst die Prioritäten ihrer Ausgaben festlegen dürfen, statt über Fördermittel gesteuert zu werden.
- Die kommunale Selbstverwaltung soll gestärkt werden.
- Die kommunale Ebene wird in Planung und Organisation der Gesundheits- und Pflegeversorgung gestärkt.
Ohne klare Richtung 1
FW 7817
Mehr Geld 10
- Die Kommunen sollen eigenverantwortlich handeln können und gut finanziell ausgestattet sein.
- Der Bund darf den Kommunen keine neuen Aufgaben übertragen, ohne die nötige Finanzierung bereitzustellen.
- Das Konnexitätsprinzip soll auf Bundesebene gelten.
- In „Smart Villages“ soll mindestens genauso viel investiert werden wie in „Smart Cities“.
- Der Bund soll Landkreise und Kommunen bei Planung, Finanzierung und Ausführung der notwendigen digitalen Bauvorhaben unterstützen.
- Die Altschulden der Kommunen werden reduziert.
- Die Energieerzeugung erfolgt dezentral mit Beteiligung von Gemeinden und Bürgern an der Wertschöpfung.
- Die Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung, etwa über Förderprogramme, für Infrastruktur zur Aufrechterhaltung ihrer Handlungsfähigkeit.
- Die Investitionen in die Städtebauförderung werden erhöht.
- Die Investitionen in die Dorferneuerung werden erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Kommunen sollen eigenverantwortlich handeln können und gut finanziell ausgestattet sein.
- Die kommunale Ebene soll enger in politische Entscheidungen auf Bundesebene einbezogen werden.
- Kommunen beteiligen sich an Verteilnetzbetreibern.
- Kommunen können unabhängig von ihrer Finanzkraft in lokale Wärmenetze investieren.
- Kommunen können klar erkennbare Video-Zonen ausweisen.
- Die Möglichkeiten des Milieuschutzes in sozialen Erhaltungsgebieten werden ausgeweitet.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Die Kommunalfinanzierung wird grundlegend reformiert.
- Der Selbstversorgungsgrad der Kommunen mit Energie wird gesteigert.
- Die Umsetzungszeiträume des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung werden wegen der kommunalen Haushaltslage überprüft.
- Bürger und Kommunen werden bei Folgen wie Überschwemmungen, Hitze, Dürre, Wassermangel und Starkregen unterstützt.
Mehr Pflichten 7
- Es finden wieder regelmäßige Katastrophenschutzübungen vom europäischen Katastrophenschutzzentrum bis in die Kommunen statt.
- Auf kommunaler Ebene werden Strukturen geschaffen, die Müttern mit Kleinkindern die Teilnahme an Sitzungen ermöglichen.
- Die Kommunen werden befähigt und verpflichtet, Sportstätten und Kultureinrichtungen gemeinsam mit Vereinen und Initiativen zu planen.
- Staatlich geförderte Stärkung kommunaler Sportinfrastruktur setzt eine Sportstättenentwicklungsplanung voraus.
- Abwässer und Klärgase werden in der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt.
- Die Stadtplanung sieht vermehrt Grünflächen und Frischluftschneisen vor.
- Die Kommunen fördern Kunst und Kultur vor Ort.
Koalitionsvertrag 21327
Mehr Geld 17
- Das Finanzvolumen der Städtebauförderung wird schrittweise verdoppelt.
- Die Mittel für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung werden verstärkt.
- Die Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden schrittweise deutlich aufgestockt.
- Der Fördersatz nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird erhöht.
- Für Länder und Kommunen sind 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen vorgesehen.
- Kommunale Aufgaben werden angemessen finanziell ausgestattet.
- Neue Verpflichtungen der Kommunen gehen mit entsprechender finanzieller Unterstützung einher.
- Der Bund beteiligt sich mit 250 Millionen Euro jährlich zur Hälfte an Länderprogrammen zur Übernahme kommunaler Kassenkredite.
- Ein Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen soll die finanzielle Handlungsfähigkeit stärken.
- Mit einem Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt.
- Führen Bundesgesetze bei Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen, muss sichergestellt werden, dass die Mittel bei der ausführenden Ebene ankommen.
- Die Kommunalfinanzen sollen jenseits von Förderprogrammen grundsätzlich und systematisch verbessert werden.
- Kommunen sollen deutlich entlastet werden; mit Ländern und Kommunen werden Lösungen gegen die Ausgabendynamik erarbeitet.
- Verwaltungsverfahren werden verbessert, um Bürokratie abzubauen und kommunale Kosten zu senken.
- Auf europäischer Ebene wird die Fortsetzung der EFRE-Förderung für Innenstädte nach dem Vorbild von „Resiliente Innenstädte“ und „Perspektive Innenstadt!“ angestrebt.
- Der Bund hilft Ländern, Kommunen und Vereinen bei der Modernisierung und Sanierung von Sportstätten.
- Für die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten wird mindestens eine Milliarde Euro bereitgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Lärmschutzfestsetzungen werden erleichtert.
- Das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien wird gestärkt.
- Der preislimitierte Vorkauf für solche Immobilien wird vereinfacht.
- Die Umgehung kommunaler Vorkaufsrechte durch Share Deals wird verhindert.
- Kommunen sollen mehr finanzielle Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten erhalten.
- Den Kommunen werden, wo sinnvoll, mehr Flexibilität und Spielräume vor Ort eingeräumt.
- Beantragung und Umsetzung kommunaler Förderprogramme werden vereinfacht, Nachweispflichten reduziert und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ermöglicht.
- Das Subsidiaritätsprinzip wird konsequenter umgesetzt, einschließlich frühzeitiger Berücksichtigung der kommunalen Selbstverwaltung.
Weniger Pflichten 3
- Die Förderbedingungen für Länder und Kommunen werden erheblich entbürokratisiert.
- Das Vergaberecht für Bund, Länder und Kommunen soll auf nationaler und europäischer Ebene vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden.
- Beantragung und Umsetzung kommunaler Förderprogramme werden vereinfacht, Nachweispflichten reduziert und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ermöglicht.
Bleibt wie bisher 6
- In den ersten 100 Tagen wird ein Gesetzentwurf für einen Wohnungsbau-Turbo unter Wahrung der kommunalen Planungshoheit vorgelegt.
- Die Steuerungswirkung von Windenergiegebieten wird im Einklang mit den Mitwirkungsrechten der Kommunen sichergestellt.
- Der Bund gibt nicht benötigte Grundstücke weiterhin vergünstigt an Länder und Kommunen für Wohnungsbau und öffentliche Zwecke ab.
- Der Bund unterstützt Länder und Kommunen weiterhin finanziell bei der Unterbringung von Asylsuchenden.
- Bei einer Weiterentwicklung der Gewerbesteuer werden die Einnahmen der Kommunen gesichert.
- Den Kommunen werden keine neuen Aufgaben, Standards und Rechtspflichten übertragen.
Ohne klare Richtung 7
- Kommunen werden bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt.
- Ein Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen soll die finanzielle Handlungsfähigkeit stärken.
- Angestrebt wird eine faire Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
- Die Staatshaftungsregeln für Körperschaften, die in gefährdeten unbesiedelten Arealen neue Baugebiete ausweisen, werden konkretisiert.
- Die kommunalen Einnahmen sollen verstetigt und verlässlich werden.
- Bund und Länder unterstützen die Kommunen gemeinsam beim Zivil-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.
- Leitbild ist die „sichere Kommune“.
Mehr Pflichten 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht