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Von Diskriminierung Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke ​354
Mehr Rechte oder Angebote 54
  1. Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen werden anonymisierte, diskriminierungssensible Monitorings zu Vergabepraktiken eingerichtet.
  2. Bei landeseigenen Wohnungsunternehmen und geförderten Projekten werden strengere Kontrollen gegen Diskriminierung bei der Wohnraumvergabe eingeführt.
  3. Gegen Diskriminierung bei der Wohnraumvergabe werden anonymisierte Bewerbungsverfahren eingesetzt.
  4. Beteiligung wird diskriminierungssensibel, niedrigschwellig und für alle zugänglich.
  5. Diskriminierungssensible Leitkriterien werden verbindlich in der Bauplanung verankert.
  6. Fortbildungen gegen rassistische, sexistische, antisemitische und ableistische Diskriminierung im Gesundheitswesen werden gefördert.
  7. Jede Form der Altersdiskriminierung wird bekämpft.
  8. Das Verbot der Altersdiskriminierung wird durch eine Grundgesetzänderung verankert.
  9. Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus, soziale Diskriminierung, Mobbing und Gewalt an Berliner Schulen werden bekämpft.
  10. Für Schulen wird eine unabhängige Beschwerdestelle geschaffen, angebunden an die Landesantidiskriminierungsstelle.
  11. Antidiskriminierungs- und Beschwerdestrukturen werden auf Ebene der einzelnen Schulen etabliert.
  12. Einsamkeit, Mobbing, Diskriminierungserfahrungen, Süchte, psychische Erkrankungen und Neurodivergenzen junger Menschen sollen anerkannt und strukturell aufgefangen werden.
  13. Die Jugendarbeit soll diskriminierungssensibel ausgestaltet werden.
  14. Die Jugendarbeit soll ein eigenständiger Schwerpunkt einer stadtweiten Antidiskriminierungsstrategie werden.
  15. Die Ungleichbehandlung von Menschen an öffentlichen City-Toiletten wird beendet.
  16. Ziel ist die Aufhebung von Strukturen, die wegen ihres Geschlechts diskriminierten Menschen gleiche Teilhabe und freie Wahl von Lebensentwürfen verwehren.
  17. Städtische Wohnungsbaugesellschaften werden zum Aufbau wirksamerer Antidiskriminierungsstellen verpflichtet.
  18. Die gesetzlichen Vorgaben zur Antidiskriminierungsarbeit an Hochschulen werden umgesetzt.
  19. Zentrale und dezentrale Strukturen der Antidiskriminierungsarbeit an Hochschulen werden ausgebaut und gestärkt.
  20. Der Schwerpunkt liegt auf Prävention und Verhinderung von Diskriminierung und Machtmissbrauch an Hochschulen.
  21. Der Digitale-Medien-Staatsvertrag soll den Landesmedienanstalten wirksame Mittel zur Regulierung großer Online-Plattformen, gegen Diskriminierung und für mehr Transparenz geben.
  22. Barrieren in der Verwaltung sollen abgebaut und der Zugang diskriminierungsfrei gestaltet werden.
  23. Der Kampf gegen alle Formen von Rassismus und Antisemitismus, auch strukturell und institutionell verankerte, wird gestärkt.
  24. Die Arbeit gegen Rassismus und Antisemitismus wird langfristig und unabhängig von Förderperioden gesichert.
  25. In allen Senatsverwaltungen werden Strategien und Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus etabliert.
  26. Für die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus werden finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt.
  27. Gegen Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus braucht es überall Präventionsarbeit und konsequentes Vorgehen.
  28. Der gesamte öffentliche Dienst des Landes wird diskriminierungskritisch und menschenrechtsbasiert aufgestellt und geschult.
  29. Die Erhebung von Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen in Berlin wird gefördert.
  30. Die bestehenden Fachstellen zur Bekämpfung von Diskriminierung werden gestärkt.
  31. KI-Systeme dürfen bestehende Diskriminierungen nicht reproduzieren oder verstärken.
  32. Die politische, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte und von Diskriminierung Betroffenen wird gestärkt.
  33. Es werden Räume für offenen Dialog und Safer Spaces geschaffen.
  34. Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird um Merkmale wie Aufenthaltsstatus, Staatsbürgerschaft, Fürsorgeverantwortung und Gewicht ergänzt.
  35. Eine breit angelegte Informationskampagne über die Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung durch Behörden zu wehren, wird gestartet.
  36. Die staatliche Praxis des Racial Profiling wird abgelehnt.
  37. Schutzlücken im Gleichbehandlungsrecht, auch beim staatlichen Handeln, werden in Anlehnung an das Bündnis „AGG-Reform – Jetzt!“ geschlossen.
  38. Projekte gegen antipalästinensischen Rassismus werden gefördert.
  39. Diskriminierende Praktiken und Strukturen in Einrichtungen, insbesondere der Polizei, werden beendet.
  40. Das Gremium gegen anti-Schwarzen Rassismus in der Antidiskriminierungsverwaltung erhält alle Befugnisse und Zugang zu Unterlagen des Senats.
  41. Antiasiatischer Rassismus wird umfassend aufgearbeitet und institutionell sichtbar gemacht.
  42. Rassistische Erfahrungen werden systematisch in Bildung, Erinnerungskultur und öffentlicher Verwaltung verankert.
  43. Antislawischer Rassismus wird konsequent thematisiert und bekämpft.
  44. Intersektionale Perspektiven auf antislawischen Rassismus werden in Forschung, Bildung und Verwaltung verankert.
  45. Niemand darf in Berlin wegen Herkunft, Religion oder Haltung bedroht oder diffamiert werden.
  46. Diskriminierungskritische Jugendarbeit und Schulsozialarbeit werden strukturell gestärkt.
  47. Kriminalitätsbelastete Orte und Waffenverbotszonen werden abgeschafft.
  48. Rassistische und diskriminierende Praktiken der Polizei werden aktiv offengelegt und bekämpft.
  49. Das ASOG wird insgesamt einer an der Menschenwürde orientierten und diskriminierungssensiblen Revision unterzogen.
  50. Ein diskriminierungsfreier Zugang zum Recht wird gewährleistet.
  51. Eine zentrale, unabhängige Monitoring- und Beschwerdestelle für Diskriminierung im Sport wird eingerichtet.
  52. Prävention richtet sich gegen alle Formen von Ungleichheitsdenken und antidemokratischen Einstellungen, auch gegen Antifeminismus, Antisemitismus, Verschwörungsdenken und religiösen Fundamentalismus.
  53. Alle bestehenden Rechtsmittel werden konsequent genutzt, um rechte Straftaten zu verhindern, zu verfolgen und aufzuklären.
  54. Die Arbeit der Enquete-Kommission gegen Antisemitismus, Rassismus und Muslimfeindlichkeit wird wieder aufgenommen.
Ohne klare Richtung 3
CDU 213
AfD 1​1
Grüne ​769
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 68
  1. Berlin soll strukturelle Diskriminierung in Behörden, Bildungseinrichtungen sowie auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt bekämpfen.
  2. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wird entgegengetreten; der Zugang zu Wohnraum muss für alle gleichberechtigt sein.
  3. Die Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wird weiter gestärkt.
  4. Bei der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes soll der Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt gestärkt werden.
  5. Die bestehenden Ausnahmeregelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für den Wohnungsmarkt sollen gestrichen werden.
  6. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen das Leitbild „Berlin vermietet fair!“ für diskriminierungsarmes Vermieten umsetzen.
  7. Sexistische und diskriminierende Werbung wird abgelehnt.
  8. Club-Betreiber, Kollektive und die Clubcommission werden bei Awareness-Arbeit und beim Vorgehen gegen Diskriminierung unterstützt.
  9. Verwaltungsprozesse werden mit verbindlichen Standards, Fortbildungen und Beschwerdewegen diskriminierungsfrei, barrierearm und traumasensibel gestaltet.
  10. Diskriminierung im Nahverkehr, etwa bei Ticketkontrollen, wird bekämpft.
  11. Bei BVG und S-Bahn werden Schulungen und Strukturen gegen Diskriminierung umgesetzt.
  12. Das Vergaberecht wird unter Beibehaltung sozialer und ökologischer Standards reformiert.
  13. Wirkungsvolle Diversity-Maßnahmen werden in der Privatwirtschaft verankert und ausgebaut.
  14. Gewerblich genutzte KI-Anwendungen und automatisierte Entscheidungssysteme dürfen nicht zu diskriminierenden Ergebnissen führen.
  15. KI-Systeme dürfen keine Diskriminierung reproduzieren, etwa bei Bewerbungen oder Leistungsbewertungen.
  16. Unternehmen dürfen KI-Systeme in sensiblen Bereichen nur nach erfolgreicher Prüfung auf algorithmische Diskriminierung und unter strengen Auflagen einsetzen.
  17. Diversitätsbeauftragte werden an allen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen institutionell etabliert und weiterentwickelt.
  18. Die zuständigen Behörden bieten eine diskriminierungsfreie Beratung und Betreuung.
  19. Eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie mit klaren Kriterien und Vorgaben berücksichtigt intersektional alle Diskriminierungsformen.
  20. Es werden suchtmittelakzeptierende Einrichtungen und Schutzwohnungen mit expliziten Zugängen für marginalisierte Gruppen geschaffen.
  21. Mehrfachdiskriminierung im Gesundheitswesen, etwa durch Rassismus, Behindertenfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit oder fehlende Sprachmittlung, wird gezielt berücksichtigt.
  22. Für die Arbeit gegen rassistische Diskriminierung und für Empowerment Betroffener werden klare Zuständigkeiten, verbindliche Maßnahmen und dauerhafte Förderung geschaffen.
  23. Minderheiten und zivilgesellschaftliche Akteure werden vor Angriffen und pauschaler Delegitimierung verteidigt.
  24. Eine gesamtstädtische Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategie wird entwickelt.
  25. Die bestehenden Programme gegen Diskriminierung und für Diversität werden zusammengeführt und intersektional ausgerichtet.
  26. Alle gesellschaftlichen Handlungsfelder und Institutionen werden auf strukturelle Diskriminierung geprüft.
  27. Angestrebt werden der Abbau struktureller Ungleichbehandlung und der Aufbau gleichwertiger Beratungs- und Empowermentstrukturen für alle marginalisierten Gruppen.
  28. Die Antidiskriminierungsarbeit wird um neue Handlungsfelder wie Gesundheit und Pflege, Wissenschaft und Hochschulen sowie Diskriminierung im digitalen Kontext erweitert.
  29. Die Antidiskriminierungsarbeit wird durch KI-Anwendungen ergänzt.
  30. Diskriminierungskritische, mehrsprachige, niedrigschwellige und psychosoziale Unterstützung wird ausgebaut.
  31. Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wird gemeinsam mit der Zivilgesellschaft evaluiert und weiterentwickelt.
  32. Der Merkmalskatalog des LADG wird um Gewicht, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Familienstand erweitert.
  33. Das LADG wird verbindlich auch auf landeseigene Unternehmen angewendet.
  34. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach dem LADG wird von einem auf drei Jahre verlängert.
  35. Unter dem Dach der LADG-Ombudsstelle wird eine unabhängige Beschwerdestelle gegen Diskriminierung an Schulen eingerichtet.
  36. Auf Bundesebene wird eine Stärkung des Diskriminierungsschutzes durch eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angestrebt.
  37. Zentrale Maßnahmen des Diversity-Landesprogramms, etwa positive Maßnahmen gegen Ungleichbehandlung, werden gesetzlich verankert.
  38. Verbindliche Beschwerdeverfahren und -stellen bei Rassismus und Diskriminierung werden in der Verwaltung entwickelt und gesetzlich verankert.
  39. Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategien werden in allen Verwaltungen implementiert und gesetzlich verankert.
  40. Ein neuer Schwerpunkt gilt der diskriminierungsarmen Zugänglichkeit von Verwaltungsdienstleistungen und der Diskriminierungsprävention.
  41. Der Anteil von BIPoC und Menschen mit Rassismus- und Antisemitismuserfahrung in der Verwaltung wird durch verbindliche positive Maßnahmen erhöht.
  42. Perspektivisch wird eine umfassende Vielfaltsquote eingeführt, die alle Diversitätsdimensionen berücksichtigt.
  43. Anonyme Umfragen zu Diskriminierungserfahrungen werden etabliert.
  44. Das Personalvertretungsgesetz wird um eine Interessenvertretung für BIPoC im öffentlichen Dienst ergänzt.
  45. Für landeseigene Unternehmen und Beteiligungen werden wirksame und verbindliche Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategien entwickelt und umgesetzt.
  46. Rassismus wird in all seinen Erscheinungsformen bekämpft.
  47. Gegen anti-asiatischen Rassismus wird stärker und entschiedener gehandelt.
  48. Im öffentlichen Dienst werden Sensibilisierungen gegen anti-asiatischen Rassismus eingeführt.
  49. Überprüfungen durch die Berliner Polizei dürfen nicht zu Racial Profiling führen.
  50. Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wird entschlossen und auf allen Ebenen entgegengetreten.
  51. Die Prävention gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wird gestärkt.
  52. Betroffene von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus werden geschützt.
  53. Das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wird erweitert, um die Arbeit gegen Rechtsextremismus nachhaltig zu sichern.
  54. Das vorliegende Konzept für eine zentrale Beschwerdestelle nach dem AGG im Kulturbereich wird umgesetzt.
  55. Öffentliche Kulturbetriebe werden unterstützt, proaktiv gegen sexualisierten Machtmissbrauch und Diskriminierung vorzugehen.
  56. Jede öffentliche Leistung soll unabhängig von Sprache, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Behinderung oder Einkommen diskriminierungsfrei erreichbar sein.
  57. Diskriminierung an Schulen wird entgegengetreten.
  58. Diskriminierungskritische Schulentwicklung und Fortbildungsangebote unter Einbezug der Zivilgesellschaft werden gefördert.
  59. Bildungsprojekte gegen Queerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus werden ausgebaut und fest an den Berliner Schulen etabliert.
  60. Antisemitischen oder diskriminierenden Aussagen, Gewalt und Vandalismus an Hochschulen wird mit Präventionskonzepten vorgebeugt.
  61. Das Gesundheitssystem soll diskriminierungsfrei sein und diversitäts- und rassismussensible Forschung fördern, deren Erkenntnisse in die Ausbildung des Gesundheitspersonals einfließen.
  62. Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz wird bekannter gemacht, und Betroffene von Altersdiskriminierung werden unterstützt.
  63. Bei Rassismus, Diskriminierung und Sexismus in den Sicherheitsbehörden wird nicht weggeschaut.
  64. Strukturen der Sicherheitsbehörden werden hinterfragt, damit ihre Arbeit diskriminierungskritisch und gerecht abläuft.
  65. Die Sicherheitsbehörden werden dabei unterstützt, Frauen und Vielfalt zu fördern und Diskriminierung und Sexismus am Arbeitsplatz entgegenzuwirken.
  66. Diskriminierende Praktiken, Herkunftsdebatten und symbolpolitische Verbundeinsätze werden als Maßgabe polizeilichen Handelns abgelehnt.
  67. Bürgernahe Dienstleistungen der Verwaltung werden diskriminierungsfrei erbracht.
  68. Die Nichtverbeamtung aufgrund des Körpergewichts wird beendet.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
SPD ​116
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Für die Wohnungsvergabe werden anonymisierte Bewerbungsverfahren eingeführt.
  2. Für die Wohnungsvermietung gelten verbindliche Anti-Diskriminierungsstandards.
  3. Systematische Testverfahren zur Aufdeckung von Benachteiligung bei der Vermietung werden ausgebaut.
  4. Die Strategie setzt Schwerpunkte auf Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Misogynie, Queerfeindlichkeit und geschlechtsspezifische Gewalt.
  5. Gewalt gegen Frauen, queerfeindliche Übergriffe und andere Hasskriminalität werden online wie offline entschlossen bekämpft.
  6. Mobbing, Diskriminierung und gruppenfeindliches Verhalten an Schulen sollen erkannt und bekämpft werden.
  7. Rahmenlehrplan, Schulcurricula sowie Lehr- und Lernmaterialien werden queer-, rassismus- und kolonialsensibel überarbeitet.
  8. An Hochschulen wird entschlossen gegen Antisemitismus, Islamismus, Rassismus und Diskriminierung vorgegangen.
  9. Die Prävention gegen menschenverachtende Ideologien an Hochschulen wird gestärkt.
  10. Politische Agitation, die Antisemitismus oder Rassismus verbreitet, wird an Hochschulen nicht geduldet.
  11. Hochschulen werden unterstützt, im Rahmen ihrer Autonomie konsequent gegen antisemitische und rassistische Agitation vorzugehen.
  12. Antidiskriminierungsangebote und Schutz vor Machtmissbrauch an Hochschulen werden ausgebaut.
  13. An Hochschulen werden ausreichende Beschwerdestrukturen geschaffen.
  14. Eine unabhängige Beschwerdestelle Schule ergänzt den Diskriminierungsschutz im Bildungsbereich.
  15. Die Verwaltung schult ihre Beschäftigte verbindlich gegen strukturelle Diskriminierung.
  16. KI- und Algorithmensysteme dürfen niemanden benachteiligen.
Bleibt wie bisher 1
BSW ​​2
FDP 1​1
Koalitionsvertrag ​414
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Jeder Form von Extremismus, Rassismus, Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wird entgegengewirkt.
  2. Struktur- und Projektförderungen sollen stärker intersektionale Aspekte berücksichtigen.
  3. Safer Spaces und diskriminierungssensible Begegnungsräume werden vor Verdrängung geschützt.
  4. Eine Enquete-Kommission gegen Rassismus und Diskriminierung wird eingesetzt, die strukturellen Rassismus in Gesellschaft und staatlichen Einrichtungen aufdeckt und Gegenmaßnahmen entwickelt.
  5. Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen sowie muslimisch gelesenen Menschen wird nicht geduldet.
  6. Die Landesantidiskriminierungsstelle wird als Anlaufstelle erweitert und unterstützt.
  7. Gegen jede Form von Extremismus, Diskriminierung, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Rassismus wird konsequent vorgegangen.
  8. Eine Enquete-Kommission gegen Rassismus und Diskriminierung in Gesellschaft und Behörden wird eingesetzt.
  9. Bei der Polizei wird ein diskriminierungssensibler Sprachgebrauch unterstützt.
  10. Die Stelle der Antidiskriminierungsbeauftragten bei der Bildungsverwaltung wird gestärkt.
  11. Rahmenlehrpläne und Lehrmaterialien werden diskriminierungskritisch überarbeitet.
  12. Die Arbeit der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wird evaluiert und weiterentwickelt.
  13. Es wird geprüft, wie diskriminierungsfreie und anonymisierte Bewerbungen auf Förderprogramme ermöglicht werden können.
  14. Die Verwaltung öffnet sich der Vielfalt der Stadtgesellschaft und entwickelt ihre Strukturen diskriminierungskritisch weiter.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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