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Von Diskriminierung Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hamburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hamburg

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

FDP00
BSW00
FW00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​​4
CDU ​14
Grüne ​422
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Es wird eine unabhängige Antidiskriminierungskommission für Schulen geschaffen.
  2. Es wird eine unabhängige, landesfinanzierte Beschwerdestelle für Rassismus an Schulen geschaffen.
  3. An allen Hamburger Schulen werden unabhängige, geschulte Ansprechpersonen für Diskriminierungsfälle eingesetzt.
  4. Soziale Teilhabe wird gefördert und Diskriminierung bekämpft.
  5. Interkulturalität und diskriminierungsfreie Pflege werden in Ausbildung und Einrichtungen verbindlich verankert.
  6. An den Hochschulen wird konsequent gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Art von Diskriminierung eingetreten.
  7. Die Hochschulen werden dabei unterstützt, wirksame Schutzvorkehrungen gegen Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung zu etablieren.
  8. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll Diskriminierung durch staatliches Handeln erfassen und Betroffene umfassend schützen.
  9. Eine Antidiskriminierungsstelle soll horizontal ausgebaut werden, in der alle spezifischen Beratungs- und Meldestellen unter einem Dach gebündelt sind.
  10. Die Antidiskriminierungsstelle soll zu allen Diskriminierungsmerkmalen des AGG und zu weiteren Merkmalen wie dem sozialen Status beraten.
  11. Die Antidiskriminierungsstelle soll für alle Hamburgerinnen und Hamburger einfach zugänglich sein und klare Zuständigkeiten und Befugnisse erhalten.
  12. Verwaltungsmitarbeitende sollen eine gute Wissensgrundlage für den kompetenten Umgang mit Diskriminierungserfahrungen erhalten.
  13. Die Strategien gegen Antiziganismus, gegen Anti-Schwarzen Rassismus und gegen Antisemitismus sollen praktisch umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit evaluiert werden.
  14. Die Erfassung und Sichtbarmachung von Diskriminierungserfahrungen religiöser und ethnischer Minderheiten soll unterstützt werden.
  15. Rassistische Strukturen, die aus der Kolonialgeschichte erwachsen, sollen hinterfragt und bekämpft werden.
  16. Eine Stelle für Diversität und Antidiskriminierung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, die auch für Betroffene ansprechbar ist, wird unterstützt.
  17. Alle Menschen erhalten unabhängig von ihrer Herkunft gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen und Beschäftigung in der Hamburger Verwaltung.
  18. Das Landespersonalvertretungsgesetz wird um eine Vertretung von Menschen mit Migrationsgeschichte und People of Colour im öffentlichen Dienst analog zur Frauenvertretung ergänzt.
  19. Die Mitgliedschaft in Städtenetzwerken für Frieden, Klimaschutz, humanen Umgang mit Geflüchteten und gegen Rassismus und Queerfeindlichkeit wird ausgebaut und gestärkt.
  20. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll Schutzlücken des AGG bei diskriminierendem Handeln im Staatsbereich schließen und Betroffene umfassend vor Diskriminierung schützen.
  21. Beratungs- und Meldestellen gegen Diskriminierung sollen besser beworben werden.
  22. Eine Antidiskriminierungsstelle, die alle spezifischen Beratungs- und Meldestellen unter einem Dach bündelt, soll ausgebaut werden.
Ohne klare Richtung 4
Linke ​17
Koalitionsvertrag ​322
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Extremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und antidemokratische Angriffe werden entschlossen und systematisch bekämpft.
  2. Die Sensibilität für rassistische und menschenfeindliche Haltungen wird auf allen Ebenen gestärkt.
  3. Rassismus und jede Form der Diskriminierung werden aktiv bekämpft.
  4. Beratungs-, Beschwerde- und Meldestellen schützen Menschen vor Diskriminierung.
  5. Mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz werden Schutzlücken geschlossen und Betroffene von Diskriminierung geschützt.
  6. Diskriminierung wird aktiv entgegengewirkt und interkulturelle Hürden werden abgebaut.
  7. Diversität und Diskriminierungsfreiheit sollen strukturell bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verankert werden.
  8. Altersdiskriminierungen bei Bankgeschäften sollen beendet werden.
  9. Die Förderung der Stadtteilkultur erfolgt diversitätssensibel und inklusiv.
  10. Gleichstellung wird unter Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierung als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen staatlichen Handelns verankert.
  11. Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm nimmt künftig stärker Mehrfachdiskriminierung in den Blick.
  12. Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Aussehen, sozioökonomischem Status, Behinderung, Religion, Alter oder anderen Merkmalen wird entgegengetreten.
  13. Die Strategien gegen Diskriminierung werden bei Bedarf weiterentwickelt.
  14. Mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz werden Schutzlücken geschlossen und Betroffene von Diskriminierung geschützt.
  15. Gemeinsam mit der Ombudsstelle wird eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Diskriminierung geschaffen.
  16. Schutzlücken im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sollen geschlossen werden.
  17. Der Rechtsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz soll verbessert werden.
  18. Der Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes soll ausgeweitet werden.
  19. Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit werden entschieden bekämpft.
  20. Jeder Form der Diskriminierung einschließlich antimuslimischem Rassismus wird entschieden entgegengetreten.
  21. Bestehende Strukturen zur systematischen Erfassung von Diskriminierungserfahrungen und zum Schutz Betroffener werden ausgebaut.
  22. Eine Beschwerdestelle für Rassismus an Schulen wird geschaffen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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