Von Diskriminierung Betroffene
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
AfD00
Ohne Einzug ins Parlament
CDU00
FDP00
FW00
SPD 2
Linke 8
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Diskriminierung bleibt nicht folgenlos.
- Benachteiligte erhalten verlässliche Beratung, starke Institutionen und wirksame Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung.
- Antidiskriminierungsberatungsstellen werden erhalten und weiter ausgebaut.
- Ein Landesantidiskriminierungsgesetz wird auf den Weg gebracht.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird auf Bundesebene evaluiert und zu einem wirksamen Schutzinstrument weiterentwickelt.
- Betroffene von Diskriminierung erhalten bessere Klagemöglichkeiten und längere Fristen zur Rechtsdurchsetzung.
- Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz werden wirksam sanktioniert und bestehende Schutzlücken geschlossen.
- Diskriminierungssensible und inklusive Förderstrukturen in der Kultur werden geschaffen.
Grüne 12
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Ein frühzeitiger und verbindlicher Zugang zu Sprachförderung wird als Grundlage für diskriminierungsfreien Arbeitsmarktzugang geschaffen.
- Niemand darf durch undurchsichtige Algorithmen benachteiligt werden.
- Ein Algorithmen-Transparenzgesetz für die öffentliche Verwaltung stellt transparente, diskriminierungsfreie automatisierte Entscheidungssysteme mit menschlicher Verantwortung sicher.
- „Predictive Policing“ und andere diskriminierende KI-Anwendungen in Sicherheitsbehörden werden verboten.
- Das Polizeigesetz trifft Vorkehrungen gegen Racial Profiling.
- Diskriminierung wird systematisch statistisch erfasst.
- Unabhängige Antidiskriminierungsberatungsstellen werden im ganzen Land erhalten, ausgebaut und langfristig vom Land finanziert.
- Für besonders schutzbedürftige alleinreisende geflüchtete Frauen und gefährdete Minderheiten werden geschützte Einrichtungen und Rückzugsmöglichkeiten geschaffen.
- Menschen, die wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, erhalten spezialisierte Beratung und rechtliche Begleitung.
- Eine unabhängige zentrale Antidiskriminierungsstelle nach Landesgesetz wird geschaffen, die die Beauftragten für jüdisches Leben, Antisemitismus und Integration einbezieht.
- Ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz setzt einen Landesrahmen für Diskriminierungstatbestände und macht diese beklagbar.
- Ein Antidiskriminierungsgesetz wird beschlossen, das Antidiskriminierungsstrukturen ausbaut und Teilhabe und Mitbestimmung von Migranten stärkt.
BSW 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Maßstab sind gleiche Rechte für alle und konsequenter Schutz vor Übergriffen und Diskriminierung, ohne Sonderrechte.
- Gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit wird konsequent vorgegangen.
- Risiken von KI wie Verzerrungen, algorithmische Diskriminierung und Verlust von Fachwissen und Entscheidungsfähigkeit werden erkannt und begrenzt.
Koalitionsvertrag 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht